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Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg

(Preprint) Christian Ottersbach: Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg. Architektur und Selbstdarstellung des reichsfreien Adels und geistlicher Herrschaften zwischen 1450 und 1950. Mit einem Beitrag von Kurt Andermann. Katalog unter Mitarbeit von Claudia Mann und Aline Meukow. Ostfildern. Jan Thorbecke Verlag, 2022. 584 S., 635 farbige Abb. (Forschungen und Berichte der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg, Bd. 19).

Der Autor legt die Ergebnisse eines umfangreichen Forschungsprojekts vor, das einer Auswahl von 35 baden-württembergischen Schlössern galt. Zu den Landadelsschlössern kommen noch noch einige klösterliche Herrensitze. Anders als der Titel suggeriert, sind auch wenige Bauten landsässiger Familien berücksichtigt.

Eine magistrale Einführung in die Geschichte des mindermächtigen Adels in Südwestdeutschland 1250-1918 steuerte Kurt Andermann bei (S. 16-27, Stand des Manuskripts: 2016). An die umfangreiche Darstellung von Ottersbach (S. 28-356) schließt sich ein Katalog der Herrensitze an. Erfreulicherweise sind Register beigegeben.

Dem Kunsthistoriker Ottersbach gelingt es, alle wichtigen Aspekte der Schlossarchitektur anzusprechen. Er geht auf die Definitionen von “Schloss” ein, nimmt die Bedeutung der “Wehrhaftigkeit” und die verschiedenen Schlösserlandschaften (Württemberg, Kurpfalz, katholische Reichsritter) in den Blick und zeichnet die Entwicklungslinien des Schlossbaus bis zur Moderne (19./20. Jahrhundert) nach. Ein langes Kapitel befasst sich mit den historischen Gartenanlagen (S. 191-254). Neben der Schlossausstattung, die als Zeugnis für adelige Lebenswelten gewürdigt wird, finden auch die Nebengebäude sowie zugehörige Kirchenbauten, zu denen neben den Schlosskapellen auch die benachbarten Pfarrkirchen gezählt werden, angemessene Berücksichtigung.

Für das Projekt wurde eine beeindruckende Anzahl von Archivalien insbesondere aus den Privatarchiven der Schlossbesitzer ausgewertet. Um so enttäuschter ist man, dass im alphabetisch geordneten Katalogteil (Aschhausen bis Wilflingen) auf Einzelnachweise zugunsten einer summarischen Nennung von Quellen und Literatur verzichtet wurde.

Besonders ertragreich ist der voluminöse Band, der als Standardwerk für den frühneuzeitlichen Schlossbau betrachtet werden darf, wenn es um die aristokratische Erinnerungskultur geht. Hilfreich ist vor allem das Kapitel “Memoria und Standesbewusstsein” (S. 66-91). Behandelt wird darin auch die Erinnerungskultur der Jagd, die sich vor allem im Trophäenkult äußerte (S. 84-86). In einem anderen Abschnitt kommt zur Sprache: “Memorialkultur und Ahnenproben: Porträts und Ahnengalerien” (S. 293-295). Nicht übersehen sollte man die Beobachtungen zu gotischen Formen im Renaissance-Schloss (S. 127-131) und die Betonung des “Beharren[s] auf dem Althergebrachten” (S. 136). Selbstverständlich werden die historistischen Schlossbauten des 19. Jahrhunderts und die “Burgenromantik” ebenfalls berücksichtigt (S. 170-183). Wenig mit der einschlägigen Forschung über retrospektive Tendenzen vertraut zeigt sich der Autor z.B. S. 341, wenn von “atavistisch” anmutenden gotischen Formen die Rede ist. Das problematische Buch von Michael Schmidt: reverentia und magnificentia (1999) mit seinem Abschnitt zur “Ritters- und Adelsrenovatio” (S. 95-130) hätte im riesigen Literaturverzeichnis nicht fehlen dürfen. Bei der Erwähnung der Emichsburg im Ludwigsburger Schlosspark (S. 173) vermisst man das grundlegende Werk von Reinhard Zimmermann: Künstliche Ruinen (1989).

Während es im Ausstattungskapitel einen eigenen Abschnitt über Archiv- und Registraturräume gibt (S. 295-298), fehlt leider Entsprechendes über die Adelsbibliotheken (erwähnt z.B. bei Unterdeufstetten S.528, abgebildet bei Wilflingen S. 540).

Ein heißes Eisen des Denkmalschutzes, die mangelnde Inventarisierung und den mangelnden Schutz historischer Schlossausstattungen, fasst Ottersbach nicht an. Natürlich muss man froh sein, dass die opulente Bebilderung viele Einblicke in sonst völlig unzugängliche Privaträume ermöglicht. Aber man stellt sich die Frage, inwieweit das “Forschungsmonopol” des Denkmalamtes bei dem Projekt für eine Inventarisierung und denkmalrechtliche Bewertung genutzt wurde. Mitunter erscheinen die kulturgutvernichtenden Auktionen von Schlossausstattung im Haupttext, mitunter aber auch nicht, etwa bei Orsenhausen im Landkreis Biberach, wo lediglich in den Literaturangaben (S. 503) der Katalog der Versteigerung des gesamten Inventars in Stuttgart 1997 erwähnt wird. Wann wird man endlich beginnen, historische Schlossausstattungen konsequent als einzigartige Geschichtsquellen zu schützen?

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Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1274115590/04

Rezension von Ulrich Feldhahn in der Schwäbischen Heimat: https://doi.org/10.53458/sh.v74i1.6326

Stadtarchive Lorsch und Bürstadt vereinbaren zukünftige Zusammenarbeit

In der Bürstädter Zeitung vom 11.07.2023 Seite 16 lesen wir:

“So viel Archivarbeit in Lorsch auch anfiel, für eine Vollzeitstelle reichte es nicht. Die Lösung hieß interkommunale Zusammenarbeit. Denn Bürstadt ging es ähnlich wie Lorsch: Auch dort wurde das Archiv bisher ehrenamtlich verwaltet und die Arbeit dafür zu umfassend. Durch die Kooperation der Nachbarstädte konnten nun zwei halbe Stellen zu einer ganzen gemacht werden, die sich auf zwei Dienstorte verteilt. “Diese kleinen Bereiche bieten sich dafür an”, betonte Schönung, “nur so kann man Menschen bekommen, die hochqualifiziert sind.”

Das Land Hessen fördert die Zusammenarbeit finanziell, mit immerhin 50.000 Euro auf fünf Jahre. “

Mathias von Neuenburg und die Gegenwartschronistik des 14. Jahrhunderts im deutschen Südwesten

[27.1.2024 Versehentlich erneut veröffentlicht. Erstveröffentlichung: https://archivalia.hypotheses.org/174625.]

(Preprint) Katharina Lichtenberger; Mathias von Neuenburg und die Gegenwartschronistik des 14. Jahrhunderts im deutschen Südwesten
(Historische Studien 515.), Husum: Matthiesen, 2021, 468 S., ISBN 978-3-7868-1515-0, 59 EUR

Wie haben zwei gelehrte Juristen (Matthias von Neuenburg und Heinrich von Dießenhofen), ein Barfüßermönch (Johann von Winterthur) und zwei Straßburger Stadtchronisten (Fritsche Closener und Jakob Twinger von Königshofen) die Ereignisse des zweiten Drittels des 14. Jahrhunderts dargestellt? Wie haben sie die Herrschaft von Papst, Kaiser und Bischöfen und in der Stadtgemeinde wahrgenommen? Diesen Fragen widmet sich die 2017 eingereichte Heidelberger Dissertation (bei Bernd Schneidmüller).

Die Einleitung stellt den – nicht ganz taufrischen – methodischen Ansatz (“Vorstellungsgeschichte” nach Hans-Werner Goetz, das von Fritz Ernst vorgeschlagene Konzept “Gegenwartschronistik”) und die Biographien der fünf Chronisten vor. Im Mittelpunkt soll Matthias von Neuenburg († zwischen 1364 und 1370) stehen, der den Bischöfen von Basel und Straßburg als in Bologna ausgebildeter Jurist diente.

Die Pontifikate von Johannes XXII., Benedikt XII. und Clemens VI. (1316-1352) werden in der Beurteilung durch Matthias, Heinrich und Johann dargestellt, während für die Konflikte zwischen Bischof und Domkapitel in Straßburg und Basel nur die Berichte von Matthias und Heinrich ausgewertet werden. “Könige in der Titelfalle” – unter dieser etwas eigenartigen Überschrift geht es um den Umgang mit der Legitimität der Könige und Gegenkönige des 14. Jahrhunderts, wobei auch die Darstellung der jeweiligen Königswahl in den Blick genommen wird. Die beiden Straßburger Stadtchronisten kommen erst bei dem vierten Aspekt von Herrschaft ins Spiel: “Einhalt oder Vielfalt? – Verschiedene Konzeptionen städtischer Gemeinschaft und Herrschaft”. Es geht um Konflikte in den Städten Straßburg, Konstanz, Lindau und Zürich (ca. 1330-1350).

Die wertvollen Beobachtungen der fleißigen, aber doch recht deskriptiv angelegten Arbeit ersetzen keine Gesamtinterpretation der in verschiedenen Rezensionen vorliegenden Chronik des Matthias von Neuenburg. Dass die Überlieferungsgeschichte die Autorin nicht interessiert hat, zeigt schon das Fehlen von Handschriftensignaturen. Es hätte diesbezüglich einfach auf das (auch sonst übergangene) Repertorium Geschichtsquellen.de verwiesen werden können. Hinsichtlich des Problembereichs “Jakob von Mainz” (S. 26) hätte die Benutzung im “Münchener Rolevinck” erwähnt werden müssen (vgl. https://www.geschichtsquellen.de/werk/5742). Bei Johann von Winterthur (S. 66f.) ausschließlich den Forschungsstand von 1924 (Ausgabe von Friedrich Baethgen) zu referieren, geht nicht an. Der Ulmer Dominikaner Felix Fabri sollte nicht “Felix Faber” genannt werden (S. 55)! Die einschlägigen Artikel im Verfasserlexikon (2. Auflage) wurden nicht konsequent in das Literaturverzeichnis aufgenommen.

Auf ein kurzes Resümee folgen drei Exkurse. Der erste gilt dem Lachen in der Chronik des Matthias. Bei dem zweiten (über das Interdikt in Straßburg) fragt man sich, wieso die Ausführungen nicht der Interpretation der Chronik des Matthias, der ja über das Interdikt in Straßburg berichtet (S. 112-120), zugeordnet wurden. Exkurs III betrifft die enge verwandtschaftliche Vernetzung im Straßburger Domkapitel 1335-1339. Leider nicht in das Inhaltsverzeichnis aufgenommen wurden die dem Haupttext eingegliederten Exkurse: S. 59-65 werden mögliche Verwandte des Straßburger Chronisten Closener erörtert. S. 166-171 ist eigentlich strenggenommen gar kein Exkurs, da es um die Darstellung des Konfliktbereichs “Bischof und Domkapitel” in Straßburg durch Closener und Twinger geht. S. 220-225 behandelt die Ausübung von Reichsrechten durch Ludwig IV. in der Markgrafschaft Brandenburg. S. 248f. ist ein Seitenblick auf das Auctarium VC, die sogenannten Hohenberger Kapitel des Matthias. S. 305f. gilt den Judenverfolgungen des “Königs Armleder”.

Erfreulich ist die Existenz eines Personen-, Werk- und Ortsregisters.

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Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1225057574/04

Rezension von Andreas Bihrer in der ZWLG 2023: https://doi.org/10.53458/zwlg.v82i.6758

So gern ich eine Bollstatter-Handschrift sehe – kaum eine angemessene Illustration für eine Arbeit über das 14. Jahrhundert!