Nachruf auf den Erzählforscher:
Monat: Juni 2023
Faksimile-Betrug bei Aktenzeichen XY…Ungelöst
Online-Recherche Newsletter 37: An nicht-öffentliche Dokumente rankommen
Zwei Handschriften des Bernhard Vener zu Straßburg (15. Jahrhundert)
Vor kurzem wurde die Handschrift Wien Cod. 407 – manuscripta.at – aus dem Besitz des Bernhard Vener online gestellt. Manuscripta.at gibt nützliche Hinweise auf die Provenienz (Vener-Nachlass) und nennt auch eine Handschrift im Vatikan, die Bernhard Vener gehörte.
Hermann Heimpel hat in seinem monumentalen Alterswerk “Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162-1447” (1982) den Nachlass des 1447 verstorbenen Juristen Job Vener umfassend ausgewertet. Es handelt sich um 17 ursprünglich Wiener Handschriften, von denen sich drei (als nicht zurückgegebene Ausleihe an die Magdeburger Zenturien) heute in Wolfenbüttel befinden. Sie waren (bis auf eine) im Besitz einer Witwe Barbara Steinhauser zu Speyer, die am Anfang des 16. Jahrhunderts verstorben sein dürfte. Job Vener hatte ja seine Altersjahre in Speyer verbracht. Die Steinhauserin schenkte sie dem Domkapitel von Speyer. Wie die Codices nach Wien gelangten, ist nicht bekannt. Das 13. Kapitel des Buchs von 1982 zeichnet die Handschriften-Reisen von Speyer nach Wien und Wolfenbüttel nach (Bd. 2, S. 965-984). Die Handschriftenbeschreibungen des 14. Kapitels beziehen noch eine von Job Vener als Seelgerät der Basler Kartause geschenkte Basler Handschrift ein. Von diesen 18 Handschriften sind bislang nur fünf online, drei Wiener und zwei Wolfenbütteler.
Außer Wien Cod. 407: Wien Cod. 2507 – manuscripta.at mit Link zum Digitalisat
– Cod. 5097 – manuscripta.at mit Link zum Digitalisat
Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 76.14 Aug. 2° II
– Cod. Guelf. 264.25 Extrav.
Nicht online sind: Basel, UB, Cod. B IV 25
Wien, ÖNB, Cod. 410, 474, 2070, 2249, 2258, 5064, 5087, 5098, 5096, 5099, 5117
Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 32.10 Aug. 2°
Hermann Heimpel nicht bekannt war der Cod. pal. lat. 1986 der Vaticana (“Bellifortis”), der einen anders gearteten Besitzvermerk Bernharts Fener aufweist (Digitalisat).
Die Heidelberger Beschreibung von Wolfgang Metzger 2022 (PDF) sagt: “Die Wasserzeichen der Hs. deuten auf eine Entstehung in den Jahren um 1430. 2r Besitzvermerk: Jtem diß bůch ist min Bernharts Fener. Es handelt sich dabei um Bernhard, einen Angehörigen der Familie Vener die im 14. und 15. Jh. in Schwäbisch Gmünd und Strassburg nachweisbar ist. Ob es sich um den älteren Bernhard handelt, der ab 1408 vorwiegend in Gmünd dokumentiert ist, oder um den jüngeren, Sohn oder Neffe des ersteren, der 1437–1474 mehrfach als “Konstoffler” in Strassburg auftritt, ist unklar. […] Eine weitere Hs. des älteren Berhard Vener (Wien, ÖNB, Cod. 407) gelangte in den Besitz seines Bruders Job (um 1370–1447). […] Pal. lat. 1986 könnte über diesen Job Vener nach Heidelberg und in die Palatina gelangt sein. Der frühe Besitzer sowie das makulierte Notariatsinstrument für dessen Bruder als altes Vorsatzbl. […], 1423 in Konstanz für Rainoldus Vener ausgestellt, deuten darauf hin, dass der Codex wahrscheinlich im oberrheinischen Bereich mit den Zentren Strassburg und Konstanz entstanden ist. Die Falzverstärkungen zeigen Fragmente einer Hs. des “Secretum secretorum” – wahrscheinlich Teile der selben makulierten Hs., aus der auch die Falzverstärkungen in Pal. lat. 1994 geschnitten wurden […]. Die Hs. wurde wahrscheinlich in der selben Werkstatt gebunden wie Pal. lat. 1994″.
Die Geschichte des Wiener Nachlasses legt nahe, dass Cod. 407 von dem älteren Bernhard an den 1447 gestorbenen Job Vener überging – Heimpel dachte daran, dass Job sie dem Bruder Bernhard ausgeliehen haben könnte (S. 977). Die vatikanische Handschrift muss nicht über Job Vener nach Heidelberg gelangt sein. Das makulierte “Notariatsinstrument über ein Kreditgeschäft, ausgestellt 1423 in Konstanz von dem Notar Johannes Keller alias Schulmeister de Valle Masonis clericus Basiliensis diocesis für Reinbold Vener den Jüngeren” lässt darauf schließen, dass die Handschrift von jemandem gebunden wurde, der über Unterlagen der Familie Vener verfügen konnte. Wenn der Cod. pal. lat. 1994, ebenfalls ein Bellifortis aus der Zeit um 1410, wohl um 1420/30 ebenfalls in Straßburg gebunden wurde, was Urkundenmakulatur nahelegt, wird man daran denken dürfen, dass beide BAV-Codices nicht auf getrenntem Weg nach Heidelberg gelangt sind. Bernhard Vener der Ältere könnte in Straßburg ihre Bindung in Auftrag gegeben haben. Ausgeschlossen ist es nicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Sohn Bernhard der Jüngere den Besitzvermerk eintrug und sie über ihn in die Palatina kam. Letztlich kommt man aber über Hypothesen nicht hinaus, was den Besitzer des Pal. lat. 1986 angeht.
Heimpels Erwähnungen von Jobs Bruder Bernhard sind im Register S. 1566 zusammengestellt. Bd. 1, S. 147f. ist die Hauptstelle. Die Stammtafel S. 61 gibt als Eckdaten 1411-1442 an, was hinsichtlich der Erstbezeugung mit Heimpel selbst in 1408 zu korrigieren ist (Bd. 1, S. 31, 131, zwei verschiedene Dokumente). Mit Geschwistern tritt Bernhard 1408 (Bd. 1, S. 131), 1409 (ebd., S. 154f.) und 1413 (Digitalisat) auf. 1411 war er in Straßburg angeklagt (Bd. 1, S. 148 nach Stadtarchiv Straßburg AA 137). Unstrittig ist sicher, dass Job Veners Bruder 1422 das Schwäbisch Gmünder Eich- und Ladamt als königliches Lehen erhielt (ebd., S. 59). Der Empfang eines Ellwanger Lehens in Treppach 1408 (ebd., S. 31) zeigt, dass er nach wie vor Bindungen nach Schwäbisch Gmünd besaß. In der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd ist der erste Vener 1239 urkundlich bezeugt. Ergänzungen zu Heimpels Monographie habe ich in den Gmünder Studien 1989 publiziert (Freidok).
Ein Brief Ulrich Meigers aus dem Zeitraum 1414/18, der Bernhard erwähnt, ist im Straßburger Stadtarchiv (AA 1443, Inventaire III, S. 36, GBS) zu finden. Heimpel hat das Archivale nach seinem Quellenverzeichnis zwar eingesehen, aber in seiner Darstellung nicht verwertet.
Wenn der jüngere Bernhard nach Heimpel (Bd. 1, S. 148) 1437-1474 Konstofler war, wieso muss der 1442 als Konstofler genannte der ältere Bernhard sein? Es ist wahrscheinlich, aber nicht gesichert, dass die erneute Verleihung des Gmünder Eich- und Ladamts durch Friedrich III. 1442 an Bernhard dem Bruder Jobs galt. Die nächste Verleihung des nun Faßzieheramt genannten Amts (Bd. 1, S. 41) fand 1473 statt, als der jüngere Bernhard noch lebte. Für den älteren Bernhard fehlen nach 1422 sichere Belege, soweit ich sehe.
Dass der jüngere Bernhard nach einem Dokument des Straßburger Spitalarchivs ein Sohn des älteren war, konnte ich aus Unterlagen des Nachlasses Kindler von Knobloch im Generallandesarchiv Karlsruhe 1989 feststellen (S. 148), was die oben zitierte Heidelberger Beschreibung übersehen hat. Die von Heimpel Bd. 1, S. 156 geäußerte Skepsis gegenüber den unbelegten Aussagen Kindlers von Knobloch ist allenfalls zum Teil berechtigt. Es trifft übrigens nicht zu, dass der fleißige Genealoge im Oberbadischen Geschlechterbuch die Ehe des älteren Bernhard mit Margarete Zorn-Heiland habe fallen lassen (UB Heidelberg, zuvor im Goldenen Buch: GBS). Kindler zufolge lebte der ältere Bernhard noch 1446, was nicht ohne weiteres geglaubt werden darf.
Ich kann vor allem für den jüngeren Bernhard Vener einige Heimpel nicht bekannte Belege ergänzen. In den 1440er Jahren erscheint nach Martin Alioth: Gruppen an der Macht (1988) ein Bernhart Vener (GBS-Schnipsel). Hans Meyer: Die Strassburger Goldschmiedezunft (1881), S. 17 (GBS) teilte einen Straßburger Ratsentscheid von 1446 mit, den Bernhart Vener bezeugt. Nach Karl Theodor Eheberg war “Bernhart Fener” (jetzt sicher der jüngere) 1467 Konstofler (Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Strassburg bis 1681, 1899, S. 228, Internet Archive). 1470 zählte er zu den Straßburger Gläubigern Winterthurs (Jahrbuch für schweizerische Geschichte 28, 1903, S. 59, GBS).
Ohne Quellenangabe liest man bei Adolph Seyboth: Das alte Strassburg (1890), S. 79 (Internet Archive) im Abschnitt über die Lange Straße: “Bernhart Vener do der Lutzernenmacher sitzet 1466”. Merkwürdig ist, dass zum gleichen Datum 1466 im gleichen Werk S. 138 eine Notiz “Meister Toben Vener zu Spire” steht. 1466 war Job Vener schon lange tot, aber dass es sich um ihn handelt, kann keinem Zweifel unterliegen. Vermutlich wird man in den Straßburger Archiven noch weitere Vener-Belege finden.
Die von Heimpel als Machwerk abqualifizierte Darstellung von Ristelhuber 1888 (GBS) weist bei den Venern – nach Schöpflin (Bd. 5, 5. 720 der Übersetzung 1852, (GBS) – darauf hin, dass der letzte des Geschlechts der 1480 gestorbene Bernhard Vener war. Schöpflin weiß, dass der Junker (écuyer) Bernhard, Sohn des Junkers Bernhard, 1480 tot war. Dazu passt gut die ältere Nachricht, die Johann Heinrich Wieland: […] Adeliche Ritter-Ordnung (1653), S. 101 (GBS) bietet: die Vener seien 1480 mit Bernhard ausgestorben. Nach Kindler von Knobloch lebte der jüngere Bernhard noch 1476, das Datum 1480 scheint glaubhaft.
Man darf also, mit Fragezeichen, das Ende der in Schwäbisch Gmünd erstmals 1239 bezeugten Familie Vener in das Jahr 1480 setzen.
Keine unredigierten Maschinenübersetzungen in Repositorien
Der COAR-Text vom 8. Mai “Is there a case for accepting machine translated scholarly content in repositories?” empfiehlt, derzeit noch von der unredigierten Übernahme von Maschinenübersetzungen in Repositorien abzusehen. Der einleitende Satz
Multilingualism is a critical characteristic of a healthy, inclusive, and diverse research communications landscape.
macht deutlich, dass die aktuelle Konjunktur der Vielsprachlichkeit im Kontext der Wissenschaftskommunikation stark von Political Correctness inspiriert ist und die Hegemonie der englischen Sprache mit Kolonialismus in Verbindung bringt.
Zum Thema #sprache siehe zuletzt: https://archivalia.hypotheses.org/173620
Darmstädter Handschrift 242 mit deutschem Naukler-Gutachten für Eberhard im Bart online
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-242/0221
Ich machte 2017 auf diese Quelle aufmerksam in: Wenig beachtete Konsilien des Martin Prenninger alias Uranius (um 1450/53-1501).
Frage 1 des Vergenhans-Gutachten lautet, ob es besser sei, dass ein Königreich oder Land durch einen gewählten oder einen Erbherrn regiert werde.
Friedenssicherung im Dorf um 1600 – Forschungsdatenbank online zugänglich
https://www.landesarchiv-bw.de/de/aktuelles/nachrichten/75633
Die Microsoft Access Datenbank erfasst Delikte und Personen der Wertheimer Zentgerichtsakten der Jahre 1589 bis 1611.
Nordrheinisches Klosterbuch behandelt in seinem dritten Teil die Institutionen der Stadt Köln
Nordrheinisches Klosterbuch. Lexikon der Stifte und Klöster bis 1815. Hrsg. von Manfred Groten, Georg Mölich, Gisela Muschiol und Joachim Oepen (= Studien zur Kölner Kirchengeschichte 37). Siegburg: Verlag Franz Schmitt.
Teil 1: Aachen bis Düren, 2009, 580 S., ISBN 9783877104538, 38,90 Euro Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Düsseldorf bis Kleve, 2012, 747 S., ISBN 978-3-87710-449, 39,90 Euro Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Köln, 2022, 757 S., ISBN 978-3-87710-462-0, 39,90 Euro Inhaltsverzeichnis
Auch durch Corona ist das Projekt eines Klosterbuchs für den rheinischen Teil Nordrhein-Westfalens ins Stocken geraten. Erst im vergangenen Jahr konnte der den Klöstern und Stiften der Stadt Köln gewidmete dritte Band vorgelegt werden. Band 4 wird die Institutionen von Königswinter bis Zülpich behandeln, Band 5 die 1815-2000 gegründeten Konvente, entnimmt man der Website, die mit einem nützlichen Literaturverzeichnis für alle behandelten Gemeinschaften aufwartet.
Die Klöster und Stifte werden nach einem festen Schema beschrieben, das dem Westfälischen Klosterbuch folgt. Es gibt außer Literaturangaben keine Einzelnachweise. Wer von jüngeren Klosterbüchern (etwa der Pfalz oder von Schleswig-Holstein/Hamburg) eine opulente Bebilderung gewohnt ist, wird hier enttäuscht. Außer einigen Karten gibt es keine Abbildungen.
Ist der Kölner Band ein “Meilenstein für die Kirchen- und für die Stadtgeschichte”, wie Arnd Reitemeier (H-Soz-Kult, 19.04.2023) meint? Man kann diesem Urteil zustimmen und trotzdem kritische Punkte anmerken.
Eine konzeptionelle Fehlentscheidung ist aus meiner Sicht, dass die Beginenkonvente, die sich keiner Regel anschlossen, ausgeklammert wurden. Die 2018 vorgelegte Dissertation von Petra Bernicke über die im Klosterbuch fehlenden kleinen Frauenkonvente der Stadt Essen (Titel der Arbeit: “in nostram protectionem, gubernationem et correctionem suscipimus”) hat gezeigt, dass es sich keinesfalls um unwichtige Gemeinschaften gehandelt hat. Ohne die Berücksichtigung der Beginen lässt sich kein zuverlässiges Bild der religiösen Frauenbewegung des Mittelalters zeichnen. Für die Stadt Köln existiert immerhin derzeit ein DFG-Projekt, das sich mit den Beginen befasst. Konsequent wurde nicht verfahren, wie die Aufnahme der nicht regulierten Bonner Welrichsklause zeigt (Bd. 1, S. 394f.), die sicher weit weniger bedeutend war als die teilweise bis zur Säkularisation bestehenden Essener Gemeinschaften.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die Angaben zur Bibliothek und den erhaltenen Handschriften. Nicht zum ersten Mal muss einem Klosterbuch vorgeworfen werden, dass die diesbezüglichen Angaben zu uneinheitlich und nicht auf dem neuesten Stand der Forschung sind. Grundlegende Werkzeuge wie die Krämer-Datenbank oder die Inkunabeldatenbanken (INKA, PI, MEI) sind nicht herangezogen worden. Es wäre dringend wünschenswert, die Bearbeitung oder Redaktion dieser Abschnitte Spezialisten zu übertragen.
Drittens vermag ich einem ordensgeschichtliches Nachschlagewerk nicht die Bestnote attestieren, wenn das leidige Problem mit den sogenannten “Augustinerinnen” nicht korrekt gelöst ist. Bei Bonn-Marienforst (Bd. 1, S. 401) wird festgestellt, es bleibe unklar, “ob es sich um ein reguliertes Augustinerchorfrauenstift oder um ein Augustinerinnenkl. handelte”. Das ist ein völlig falscher Gegensatz. Man kann Augustinerchorfrauenstifte und Schwesternhäuser mit Augustinus-Regel unterscheiden (Wendehorst/Benz: Chorfrauen vs. Laienschwestern, Grundbesitz), aber beide Gemeinschaften waren “reguliert”, da sie beide der Augustinus-Regel folgten. Bei Kalkar-Grieth (Bd. 2, S. 594) wird die Ordensgemeinschaft der “Augustinerterzarinnen” erfunden. Dass Google diesen Unsinn noch anderweitig belegt, macht ihn nicht besser. Bei Euskirchen-Stotzheim (Bd. 2, S. 359) werden Augustinerinnen mit Augustinerchorfrauen gleichgesetzt (was auch sonst verschiedentlich der Fall ist). St. Agatha in Köln (Bd. 3, S. 30) folgte bis zur Annahme der Benediktinerregel 1459 der Augustinus-Regel. Die angeblichen “Augustinerinnen” werden mit Druckfehler als “Augustibereremitinnen” bezeichnet, obwohl von einer Betreuung durch Augustinereremiten keine Rede ist. Eine solche gab es in Bedburg (Bd. 1, S. 289). Franziskanerterziarinnen nahmen die Augustinus-Regel an und wurden von den örtlichen Augustinereremiten betreut. Es ist meines Erachtens trotzdem falsch, von “Augustinerterziarinnen” zu sprechen. Bei den Beginen von Groß St. Nazareth in Köln (Bd. 3, S. 278) heißt es, nach Annahme der Augustinusregel 1426 sei ein “Chorfrauenkl. mit kanonikalem Charakter” nach Ansicht der Zeitgenossen nicht entstanden, sondern der “beginale Charakter” erhalten geblieben. Der Grund für diese Annahme wird in Punkt 2.1.5 genannt: Auch nach Annahme der Regel seien die Bewohnerinnen weiter als Schwestern und Beginen bezeichnet worden. Grundbesitz gab es vor allem in der Stadt; ob es Laienschwestern gab, erfährt man nicht. Größeren Grundbesitz hatte das als Augustinnerinnenkloster bezeichnete St. Maximin in Köln, für das 1616 17 Nonnen und 4 Laienschwestern belegt sind (Bd. 3, S. 565). Unverzeihlich ist, dass nichts über die Erstbezeugung der Augustinus-Regel mitgeteilt wird. Nach dem Kriterium von Wendehorst/Benz muss man von einem Augustinerchorfrauenstift sprechen. Wendehorst/Benz – im Artikel leider nicht zitiert! – haben es denn auch als Chorfrauenstift geführt (MDZ). Einmal mehr zeigt diese Konfusion die Berechtigung meiner Forderung, im historischen Kontext den Begriff “Augustinerinnen” zu meiden!
Viertens und Ceterum Censeo: Nachschlagewerke müssen heute Open Access im Internet verfügbar sein.
Ergänzungen und Nachträge
Es wäre wünschenswert, die Website des Projekts für die Sammlung von Nachträgen zu nutzen.
Bd. 1, S. 27-30 (Aachen, Annunziatinnen)
Frank Pohle: Übersehene Quelle zum Kloster der Annunziatinnen in Aachen (1646-1802). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 23. November 2010
https://frueheneuzeit.hypotheses.org/461
Bd. 1, S. 357 (Bad Münstereifel, Jesuiten)
Frank Pohle: Superioren und Rektoren des Jesuitenkollegs Münstereifel. Ein Nachtrag zum “Nordrheinischen Klosterbuch”. In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 23. November 2010
https://frueheneuzeit.hypotheses.org/463
Bd. 1, S. 336 (Bonn, Engelthal)
Gertrud von Büchel lernte hier die Buchmalerei (Wikipedia).
Bd. 1, S. 484 (Dinslaken, Marienkamp)
Das Konventbuch ist nicht mehr verschollen, sondern befindet sich als Leihgabe im Stadtarchiv Dinslaken: https://archivalia.hypotheses.org/1558.
Bd. 2, S. 54 (Düsseldorf, Kreuzherren)
Eine virtuelle Bibliotheksrekonstruktion der Düsseldorfer Kreuzherrenbibliothek:
https://kreuzherren.ulb.hhu.de/index.html
Bd. 2, S. 171 (Duisburg-Petersthal)
Die Erwähnung von Thomas Dornberg führt in die Irre: https://archivalia.hypotheses.org/70535.
Bd. 2, S. 364 (Frechen, Bottenbroich)
Zur Bibliothek des Zisterzienserklosters Bottenbroich (2014): https://archivalia.hypotheses.org/3415.
Bd. 2, S. 458 (Heimbach, Mariawald)
Ein Frater Johannes Heer schrieb 1498/99 eine lateinische Handschrift zur Gründungsgeschichte des Zisterzienserordens (Düren, Stadt- und Kreisarchiv Hs. 8). Vgl. dazu auch https://archivalia.hypotheses.org/123536.
Bd. 2, S. 602 (Kalkar-Wissel)
Ich notiere nicht alle Druckfehler, die mir auffielen (hier “miarac” statt mirac.).
Bd. 2, S. 631 (Kamp, OCist)
Zu den Handschriften: https://archivalia.hypotheses.org/123768.
Bd. 2, S. 606-624 (Kall-Steinfeld, OPraem)
Es fehlt ein Hinweis auf die Briefsammlung des Ulrich von Steinfeld: https://archivalia.hypotheses.org/52293.
Bd. 2, S. 644 (Kempen, St. Anna)
Zu den Handschriften: https://archivalia.hypotheses.org/123768.
Bd. 3 (Köln), S. 269 (Groß St. Martin)
Zu den Fälschungen Legiponts vgl. auch https://www.geschichtsquellen.de/werk/832, https://archivalia.hypotheses.org/588
Bd. 3, S. 454 (St. Machabäer)
Nicht übersehen hätte man dürfen: Klaus Graf: Eine Handschrift aus dem Kölner Makkabäerkloster in Göttweig. In: Archivalia vom 5. November 2015
https://archivalia.hypotheses.org/370.
Bd. 3, S. 557 (St. Mauritius)
Die Predigthandschrift in der UB Münster trägt jetzt die Signatur Cod. 78: https://handschriftencensus.de/12847.
Bd. 3, S. 620 (Reynckeskonvent)
Es waren keine “Franziskanerinnen”, sondern Franziskanerterziarinnen.
#histmonast
Gewerkschaften mögen keinen Bibliothekssonntag
Verdi findet es uncool, dass berufstätige Eltern zusammen mit ihren Kindern in eine Bibliothek gehen können und hat in NRW gegen den Bibliothekssonntag geklagt. Gerade läuft die Hauptverhandlung vor dem OVG in Münster: https://t.co/S8H4vY5lG8
— @bibliotop@openbiblio.social 🐘 (@esteinhauer) June 1, 2023
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat soeben entschieden: "Die Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen #Bibliotheken [in NRW] (https://t.co/jrSHPeVW8M.) zur Nutzung ihrer kulturellen Funktionen an Ort und Stelle ist rechtmäßig.“
👉https://t.co/fNquRQT9j4— Bibliotheksverband (@bibverband) June 1, 2023
“Nach Einschätzung des zuständigen Landesgesetzgebers und den auf dieser Grundlage schlüssigen und vertretbaren Annahmen des Verordnungsgebers besteht angesichts der gewandelten kulturellen Funktionen öffentlicher Bibliotheken als niederschwellig zugängliche, nichtkommerzielle Orte der Kultur jedenfalls in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen ein Bedürfnis für die Nutzung derartiger Bibliotheksräume an Ort und Stelle, welches eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in solchen öffentlichen Bibliotheken an diesen Tagen als erforderlich erscheinen lässt. Die im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren befragten Sachverständigen – mit Ausnahme der Antragstellerin – waren einhellig der Auffassung, dass gerade die Sonn- und Feiertagsöffnungen der öffentlichen Bibliotheken, die ihre gesetzlich in § 47 und § 48 Absätze 4 bis 6 des Kulturgesetzbuchs NRW beschriebenen kulturellen Funktionen erfüllen, für die (gemeinsame) Nutzung an Ort und Stelle einen erheblichen Besucherstrom aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen anziehen. Dabei waren auch Erfahrungen mit sonntags geöffneten Bibliotheken ausgewertet worden.”
Musik in Digitalisaten des Hessischen Landesarchivs
Noah.nrw: Digitale Medien aus den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Seit Ende 2020 ist das Angebot online, ohne dass ich etwas davon mitbekommen habe.
Es gibt eine übergreifende Volltextsuche, die in den Digitalisaten selbst sucht, was durchaus beachtlich ist. Dass allerdings die digitalisierungsfreudigen UBs Bonn und Düsseldorf immer noch fehlen, zeigt allerdings, wie wenig man in Sachen Digitalisierung an einem Strang zieht.
In Noah selbst publiziert werden die Digitalen Sammlungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln mit Altbestandsdigitalisaten:
Altbestandsdigitalisate bietet, was ich über Noah erfuhr, die UB Wuppertal in ihrem Dokumentenserver an.
https://elekpub.bib.uni-wuppertal.de/
Frau Felicitas Noeske, Aktivistin in Sachen historischer Schulbibliotheken, sei verwiesen auf:
“Im September 2017 übernahm die Universitätsbibliothek Wuppertal als Dauerleihgabe von der Stadt Wuppertal 66 Bücher aus der historischen Schulbibliothek des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums. 2019 erfolgte eine Ergänzung um fünf weitere Bände.
Der Bestand geht unter anderem auf die Büchersammlungen der 1592 gegründeten Elberfelder Lateinschule und des Barmer Gymnasiums zurück und enthält wertvolle Bände überwiegend aus dem 16. und 17. Jahrhundert, insbesondere viele aufwändig gestaltete Textausgaben antiker griechischer und lateinischer Klassiker, aber auch philosophische, theologische und juristische Schriften humanistischer Autoren sowie ein Kartenwerk des berühmten Duisburger Kartographen Gerhard Mercator.
Von besonderem Interesse für die Erforschung der Bergischen Bildungs- und Wissenschaftsgeschichte sind die exemplarspezifischen Besonderheiten, die sich in den Bänden finden, z.B. Besitzvermerke unterschiedlicher Art oder handschriftliche Anmerkungen zum gedruckten Text.”
55 Titel der Schulbibliothek sind digitalisiert. #histgymbib [siehe auch https://histgymbib.hypotheses.org/7614]
Drei Stücke aus ostfriesischer Sammelhandschrift online
“Drei Manuskripte dieses Sammelbandes – die beiden frühen Schriften von Ubbo Emmius und die „Noctes Pragenses“ von Thomas Franzius – konnten bislang nur vor Ort in Bibliotheken und Archiven studiert werden. Die Landschaftsbibliothek hat diese drei Manuskripte jetzt digitalisiert und auf ihrer Website zugänglich gemacht.”
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/budemo/2023-05/
#fnzhss
Abschrift der Aufzeichnungen eines Minstrel?
https://science.orf.at/stories/3219519/
Das Manuskript und seine Texte sind wohlbekannt.
„The Hunting of the Hare“ ist ein Gedicht über Bauern – „voller Witze und absurder Späße“. An einer Textstelle wird einem Bauern von einem Hasen auf den Kopf getreten und die Kehle herausgerissen. Witze über „Killerkaninchen“ haben in der Literatur des Mittelalters eine lange Tradition, etwa in den „Canterbury Tales“, die der Schriftsteller Geoffrey Chaucer bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts schrieb. Auch im Film „Die Ritter der Kokosnuß“ der britischen Comedy-Gruppe Monty Python aus dem Jahr 1975 kommt ein „Killerkaninchen“ vor, dem mehrere Figuren zum Opfer fallen.
Dazu siehe: https://archivalia.hypotheses.org/114945
Längster Rotulus im Geheimen Staatsarchiv online
“Das GStA PK präsentierte kürzlich ein Schriftstück, das zu den längsten in einem deutschen Archiv gehören dürfte. Es handelt sich um eine 711 Jahre alte gerollte Pergamenturkunde; wird sie ausgerollt, misst sie nicht weniger als 25 Meter.”
Das lange Stück überliefert ein Zeugenverhör 1312 zur Geschichte des deutschen Ordens, das 1912 ediert wurde:
https://www.digar.ee/viewer/et/nlib-digar:438093/378045/page/33
800.000 Kfz aus Maryland werben unfreiwillig für zweifelhafte Online-Angebote
“2010, 198 Jahre nach Kriegsausbruch begann Maryland damit, auf seine Kfz-Nummerntafeln “War of 1812” zu schreiben. Unten auf die Kennzeichen kam eine Internetadresse: starspangled200.org. Zu der Zeit verwies sie auf die Webseite einer 2007 eingerichteten Kommission, die 2012 das Kriegsjubiläum begehen wollte. Maryland hielt an diesem Kennzeichendesign bis 2016 fest. […]
Heute leitet die Domain auf eine Webseite um, die vorgibt, philippinische Online-Casinos zu vergleichen. […]
“Wir arbeiten mit unserer IT-Abteilung daran, Lösungsmöglichkeiten zu finden”, sagt ein Behördensprecher.
Die gibt es selbstredend. Alles hat seinen Preis, auch starspangled200.org.”
Viele Beiträge zu ChatGPT im digithek blog
Karte öffentlicher Bücherschränke
Eine solche Karte zeigte ich schon 2016 an.
Via
https://blog.digithek.ch/open-streetmap-zu-offenen-buecherschraenken/
By <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:ChristianSW” title=”User:ChristianSW”>ChristianSW</a> – <span class=”int-own-work” lang=”en”>Own work</span>, CC0, Link
OCR für frühneuzeitliche Drucke
Die letzten Meldungen dazu stehen derzeit oben auf der Trefferliste
https://archivalia.hypotheses.org/171334
Nachdem Jonathan Green für OCR4all plädiert hatte, meldete sich Lajos Adamik zu Wort und empfahl die OCR von Google Docs. Ich habe dann Google mit mehreren öffentlichen Transkribus-Modellen verglichen. Dann wies ich auf die Demoinstanz des DFG-Viewers mit OCR-On-Demand Funktion der Universitätsbibliothek Mannheim hin. Vorgestern hat in seinem Blog Green seine Entscheidung für OCR4all gegen Google bekräftigt, ohne auf die weiteren Vorschläge einzugehen. Heute präsentierte Stefan Weil in einem Kommentar ein eindrucksvolles Ergebnis zu meinem Cosmographia-Test, wobei er das generische Modell “german_print” der UB Mannheim in Kombination mit dem Modell “ubma_segmentation” mit eScriptorium zugrunde legte:
https://ocr-bw.bib.uni-mannheim.de/escriptorium/
Es bleibt spannend …
Wilhelm Schneiders “Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte” (2001) sind online
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schneider2001
Nachdem der Kontakt zu Hubert Schneider, dem Sohn des Tübinger Juristen Wilhelm Schneider (1906-2002), dessen wissenschaftliches Werk ich in https://archivalia.hypotheses.org/136242 gewürdigt habe, zustande kam, erhielt ich die Erlaubnis für die Online-Stellung der Schriften, wofür ich auch hier sehr danken möchte. Ich habe noch keine Rückmeldung von HathiTrust [28.6.2023 alle Bände sind nun Full View!], habe aber bereits meine Fühler ausgestreckt, um die dort fehlenden Bände ins Netz zu bringen. Der UB Freiburg und Herrn Dr. Schröter gilt mein Dank, dass sie die Digitalisierung der abschließenden und zusammenfassenden Arbeit von 2001 freundlicherweise übernommen hat. Weitere Zusagen liegen von der UB Heidelberg und dem Kreisarchiv Calw vor.
Die beliebtesten europäischen Kulturwelterbestätten
https://www.loveholidays.com/de/blog/unesco-weltkulturerbestaetten/
Unter den Top Ten sind auch Lübeck und der Kölner Dom.
Meine Jahre mit INETBIB 1997-2023
An INETBIB schrieb ich gerade:
“Liebe Liste!
Das Einstellen der Mailingliste INETBIB durch ihren Administrator ist
aus meiner Sicht eine Riesen-Dummheit. Ohne Not wird eine sensationelle
nicht-kommerzielle Reichweite geopfert, denn die Liste hat knapp 10.000
Mitglieder.
Die autoritäre Entscheidung wurde Mitte Mai 2023 viel zu kurzfristig
angekündigt. “Quod omnes tangit ab omnibus approbari debet” – was alle
angeht, muss auch von allen gebilligt werden. Der Listenwächter hat
schon aus weit weniger gravierenden Gründen Umfragen gestartet. Siehe
etwa
https://archivalia.hypotheses.org/174165
Eine Weiterführung dürfte auch den Namen INETBIB nicht verwenden. Seit
1994 wurde diese Liste zunächst mit Unterstützung der
Universitätsbibliothek Dortmund betrieben. Sie gehört zur essentiellen
Infrastruktur des deutschen Bibliothekswesens und ist daher keine
Privatangelegenheit des Admin, der wie ein absoluter Herrscher das Ende
diktiert.
Es haben sich öffentlich viele in der Liste zu Wort gemeldet, die für
ihren Weiterbestand plädiert haben.
Dass heute kaum noch in INETBIB diskutiert wird, trifft zu. Vom 1. bis
15. März 2023 wurden 55 Postings veröffentlicht, davon nur eine Antwort
(RE, von mir). Zum Vergleich der gleiche Zeitraum vor 20 Jahren (2003):
https://www.inetbib.de/listenarchiv/date339.html
Da waren es 102 Postings mit 36 Antworten.
Ein Blick in den März 2013:
https://inetbib.de/listenarchiv/date143.html
Die stetige Zunahme der Teilnehmerzahl zeigt, dass die Liste als
zentrales “Schwarzes Brett” des Bibliothekswesens geschätzt wird,
vergleichbar den H-NET-Listen. Viele haben den Eindruck, sie erfahren
hier, was wichtig ist, und können sich das Beobachten von Twitter,
Mastodon, Blogs usw. sparen.
***
INETBIB war ein wichtiger Teil meines Lebens. Wenn ich eine gewisse
Prominenz als Kritiker des Bibliothekswesens besitze, so verdanke ich
das INETBIB. Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/174797
Bevor die Massenmails von Karl Dietz an die Liste einsetzten, habe ich
am meisten in ihr geschrieben. Im Listenarchiv nach Autoren sind es bei
Dietz fünf ganz mit seinen Beiträgen gefüllte Seiten
https://www.inetbib.de/listenarchiv/auth63.html
Bei mir sind es nur vier:
https://inetbib.de/listenarchiv/auth73.html
Aber als Schaarwächter 2004 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums die
TOP 10 der Mailenden zusammenstellte, führte ich mit großem Abstand mit
995 Mails:
http://dx.doi.org/10.17877/DE290R-7715
Am 10. März 1997 erschien mein erstes Posting unter dem Betreff Flames:
“Guten Tag!
Es waere schoen, wenn persoenliche Angriffe unterlassen werden
koennten.
Gerade in nichtmoderierten Listen sollte man sich klarmachen, dass ihr
Unterhaltungswert in keinem Verhaeltnis zur Belaestigung der anderen
Teilnehmer steht. Das Internet – der Pranger unserer Zeit?
Freundliche Gruesse von einem Nicht-Bibliothekar”
https://inetbib.de/listenarchiv/msg05580.html
Ohne Wenn und Aber muss ich gestehen, dass viele meiner Beiträge nicht
im geringsten dem damit gleichsam programmatisch formulierten Anspruch
gerecht werden konnten. Ich habe mich viel zu oft im Ton vergriffen. Es
tut mir leid, wenn ich Menschen persönlich verletzt habe. Das wollte
ich nie.
Wenn ich in meinen vielen Beiträgen blättere, komme ich nicht um die
Erkenntnis herum, dass ich regelmäßig mit dem Säbel dreingeschlagen
habe statt mit dem Florett zu kämpfen. Eine gewisse Verbissenheit kann
ich ebenfalls nicht leugnen. Weil ich es schätze, andere zu belehren,
habe ich den penetranten Listenoberlehrer gegeben.
Auch wenn ich viel ausgeteilt habe, musste ich einiges einstecken.
Immer wieder wurde laut mein Rauswurf gefordert, am lautesten wohl anno
2005, als ich den damaligen HAAB-Chef mit einer unglücklichen
Formulierung mit dem Weimarer Bibliotheksbrand in Verbindung brachte.
https://www.inetbib.de/listenarchiv/msg26831.html
https://www.inetbib.de/listenarchiv/msg26843.html
Mein aufbrausendes Temperament hat mich noch häufiger zur Zielscheibe
von lautstarker Kritik werden lassen – bis hin zu Beleidigungen
unterhalb der Gürtellinie.
Der Listenwächter hatte es nicht leicht mit mir. Nur einmal hat er
mich, soweit ich mich erinnere, gelobt (es war kurz nach 9/11):
https://inetbib.de/listenarchiv/msg19608.html
Eine exemplarische Rüge von 2016:
https://www.inetbib.de/listenarchiv/msg57733.html
Mein Wirken als Listengeißel wurde sogar in den USA wahrgenommen, wie
folgendes Zitat aus einem Aufsatz von 2008 zeigt:
“There is a German librarian/scholar, Klaus Graf of the University of
Freiburg im Breisgau, otherwise known as the scourge of the German
library chat list, Inetbib, who periodically stirs up dust on that chat
list by posting furious diatribes against the children of the German
nobility today who continue to sell off books from their own princely
collections for cash.”
https://net.lib.byu.edu/estu/wess/czechcastlelibrary.doc
In dem von Sabine Baumann geführten Interview mit mir (ZfBB 2004) habe
ich von der “virtuellen Kunstfigur Klaus Graf, die man in Listen
antrifft”, gesprochen.
https://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00239589/j04-h4-per-2.pdf
Das sollte keine Verlagerung meiner persönlichen Verantwortung in das
Medium bedeuten. Ich stehe zu meinen Fehlern. Trotzdem wird es
niemanden verwundern, wenn ich angesichts der Listendämmerung meine
konstruktiven Beiträge nicht unter den Tisch fallen lassen will.
Ich habe den Finger in viele Wunden des Bibliothekswesens gelegt. Ich
konnte mich als Außenseiter (von Beruf Archivar) mit Großkopfeten und
großen Institutionen anlegen. Hinter vorgehaltener Hand wurde mir immer
wieder mal bestätigt, dass ich bei bestimmten Kritikpunkten Recht
hätte.
Die Bayerische Staatsbibliothek hat mich wegen eines INETBIB-Beitrags
2008
https://www.inetbib.de/listenarchiv/msg36669.html
sogar beim Staatsanwalt angezeigt, der das Verfahren aber
glücklicherweise eingestellt hat.
Ich habe aus INETBIB mehr gelernt als ich aus einem Dutzend
archivischer Mailinglisten hätte lernen können. Es gibt keinen anderen
Archivar, der sich in INETBIB so eingemischt hat wie ich. Es ist meine
feste Überzeugung, dass die Gedächtnisinstitutionen viel enger
zusammenarbeiten müssten, wie ich 2018 auf dem Berliner Bibliothekartag
ausgeführt habe:
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-35370
Ein wichtiges Sprachrohr war mir INETBIB in Sachen Kulturgutschutz. So
kämpfte ich (vergeblich) 1999 für den Erhalt der Hofbibliothek
Donaueschingen,
https://inetbib.de/listenarchiv/msg12609.html
prangerte 2006 die Auflösung der Redemptoristenbibliothek Geistingen an
https://books.google.de/books?id=s3VMZLRIm6cC&pg=PA102 (mit Hinweis auf
die Listendiskussion)
oder fachte die Empörung über den Verkauf der Gymnasialbibliothek
Stralsund an.
https://www.inetbib.de/listenarchiv/msg48891.html
Die Reichweite von INETBIB hat sicher auch für den öffentlichen Druck
gesorgt, der hier zu einem einigermaßen glimpflichen Ausgang der Affäre
führte.
Erst letztes Jahr, als ich kaum noch etwas in INETBIB schrieb, machte
ich auf den geplanten Verkauf der Handschriften der sächsischen
Klosterbibliothek Marienthal aufmerksam:
https://inetbib.de/listenarchiv/msg69949.html
Weitere Themen, die mir wichtig waren: Open Access,
Benutzerfreundlichkeit in Bibliotheken, Remote Access für Bürgerinnen
und Bürger, Rechts- und insbesondere Urheberrechtsfragen,
Prüfungsarbeiten, Kritik an Digitalisierungsprojekten.
Seit vielen Jahren habe ich hier unter dem Stichwort “Quiztime!” jedes
Semester ein kniffliges Rechercherätsel präsentiert.
INETBIB wird mir fehlen. Als ich 1997 der Liste beitrat, war es üblich,
dem Gruß einen kleinen Wetterbericht beizugeben. So grüße ich denn aus
Neuss (bedeckter Nachthimmel)
Dr. Klaus Graf”
14.6.2023 INETBIB ist Geschichte. Ein Feedback von Alan Riedel zu obigem Beitrag zitiere ich in: https://archivalia.hypotheses.org/175307.