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Geheimdokumente in Trumps Besitz

https://www.spiegel.de/ausland/anklage-gegen-donald-trump-in-dokumentenaffaere-kommt-er-da-noch-einmal-raus-a-ef941e3a-a50e-4895-a64c-c18ed30b1ce6 (PAYWALL)

“Das Gesetz verpflichtet US-Präsidenten, sämtliche Regierungsdokumente aus ihrer Amtszeit an das Nationalarchiv in Washington auszuhändigen. Mit dem Amt verlieren sie auch das Recht, Geheimpapiere zu besitzen; einsehen dürfen sie Unterlagen nur, wenn die Nachfolge-Regierung einverstanden ist. Trump glaubte offenkundig, dass diese Regel – wie so viele andere – für ihn nicht gilt. Als im Nationalarchiv auffiel, dass es Lücken in den Aktenbeständen gibt, fragte die Behörde höflich beim Ex-Präsidenten nach und bat um Überstellung der Papiere. Das Verfahren war nicht ungewöhnlich.

Beim Nationalarchiv weiß man aus Erfahrung, dass die Verführung ungeheuer groß ist, Geheimpapiere nach Ende der Amtszeit einfach mitgehen zu lassen. Sandy Berger, Bill Clintons ehemaliger Sicherheitsberater, stopfte sich Dokumente in seine Socken. Als die Sache aufflog, wurde Berger in der »Socks Docs«-Affäre zu einer Geldstrafe von 50.000 Dollar und zu 100 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Zuletzt wurden wohl auch bei Biden alte Regierungsakten in seiner Garage in seinem Privathaus in Delaware gefunden, weshalb die Republikaner behaupten, das Justizministerium betreibe eine Zwei-Klassen-Justiz.

Allerdings hat Justizminister Garland auch einen Sonderermittler in Bidens Aktenaffäre eingesetzt. Und bei Trump liegt der Fall insofern anders, als er sich auch nach Aufforderung noch weigerte, das Material zurückzugeben. Laut Anklage tat Trump zwar so, als wolle er mit dem Nationalarchiv kooperieren. In Wahrheit hielt er die Behörde über Monate hin. In Mar-a-Lago wussten Trumps Mitarbeiter nicht so recht, wo sie die ganzen Kisten lagern sollten. Sie wurden unter anderem auf der Bühne des Ballsaals des Anwesens untergebracht, dann in einem ungenutzten Badezimmer. Schließlich landeten sie in einem Kellerraum.

Erst ein Jahr nach seinem Auszug aus dem Weißen Haus ließ Trump 15 Kisten mit insgesamt 197 Dokumenten, die als vertraulich bis streng geheim eingestuft waren, an das Nationalarchiv überstellen. Die Archivare ahnten bei der Durchsicht, dass Trump nicht alle Papiere ausgehändigt hatte und alarmierten Justizministerium und FBI. Die Fahnder nahmen die Ermittlungen auf und schickten dem Ex-Präsidenten eine offizielle Verfügung, sämtliche fehlenden Papiere zu überstellen.

Was dann geschah, hat Sonderermittler Smith haarklein nachgezeichnet: Trump wollte offenbar nicht nur das FBI austricksen, sondern auch seine Rechtsbeistände. Er bat einen Anwalt, es soll sich um Evan Corcoran gehandelt haben, nach Mar-a-Lago, um in den Kisten aus Washington nach geheim oder vertraulich gestempelten Papieren zu suchen. Dieser fand laut Anklageschrift 38 weitere Dokumente, die er an die Behörden weiterleiten ließ. Trumps Anwälte erklärten danach, damit seien nun endgültig alle Papiere wieder im Besitz der Regierung.

Was die Anwälte laut Anklageschrift offenbar nicht wussten: In dem Kellerraum, in dem er in Trumps Auftrag nach den Dokumenten geforscht hatte, war wohl nur etwa die Hälfte der Kisten gelagert. 34 weitere Kartons soll Trumps persönlicher Assistent Walt Nauta auf dessen Anweisung hin in die Privatwohnung des Ex-Präsidenten gebracht haben. Seinen Anwälten sagte Trump davon laut den Ermittlungen der Fahnder nichts. Oder sie wollten es nicht so genau wissen.

Das Justizministerium und das FBI aber blieben misstrauisch. Über sämtliche Geheimdokumente, die ausgestellt werden und die über den Tisch des Präsidenten gehen, wird genauestens Buch geführt. So konnten die Fahnder rekonstruieren, dass Trump noch immer nicht alle Dokumente übergeben hatte. Für den 8. August 2022 erwirkten die Ermittler deshalb einen Durchsuchungsbeschluss und konnten bei einer Razzia in Mar-a-Lago 102 weitere Dokumente mit unterschiedlichen Geheimhaltungsstufen sicherstellen.

Genau diese Scharade um die versteckten Kisten könnte Trump nun zum Verhängnis werden.”

Aufopferungsanspruch des ALR

“Es hat ferner unterlassen, die Anwendung weiterer staatshaftungsrechtlicher Institute jenseits des in § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG verankerten, verschuldensabhängigen Amtshaftungsanspruchs in Erwägung zu ziehen. So wird im Schrifttum etwa vermehrt die Anwendung des in richterlicher Rechtsfortbildung aus §§ 74, 75 des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten abgeleiteten und mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannten allgemeinen Aufopferungsanspruchs auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen befürwortet (vgl. Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 135; Grzeszick, in: Ehlers/Pünder, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl. 2022, § 45 Rn. 101; Papier/Shirvani, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 14 Rn. 778 ). Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. BGHZ 50, 14 ); seit einer jüngeren Entscheidung können über den Aufopferungsanspruch jedoch auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 215, 335 ).”
http://www.bverfg.de/e/rk20230519_2bvr007822.html

§. 74. Einzelne Rechte und Vortheile der Mitglieder des Staats müssen den Rechten und Pflichten zur Beförderung des gemeinschaftlichen Wohls, wenn zwischen beyden ein wirklicher Widerspruch (Collision) eintritt, nachstehn.

§. 75. Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besondern Rechte und Vortheile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genöthigt wird, zu entschädigen gehalten.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-ALRPRHEpP74

Veraltet: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufopferungsanspruch

#rechtsgeschichte

Ringe in der Literatur

Lothar Bluhm: »Alles ist heute Versöhnung!« Von der Kraft des wunderbaren Ringes. Zukunftsvisionen bei Lessing, Fouqué, Brentano und anderswo. In: Utopische und dystopische Weltenentwürfe (2022), S. 171-193, hier S. 172:

“Das Interesse an wunderbaren und wundersamen Ringen in Mythologie, Literatur und populärer Kultur hat sich bis heute ungebrochen gehalten, und auch die Tradition, gelehrt-unterhaltsame Archivalien zu diesem Gegenstand vorzustellen, gibt es noch immer” mit Fußnote 6:

“Ein wunderbares Beispiel bietet das von Klaus Graf betreute Internetprojekt »Archivalia«, ein Gemeinschafts-Weblog, das eine Vielzahl von Beiträgen (nicht nur) aus dem Archivwesen bietet, u. a. »Literatur zu Ringen in Kulturgeschichte und Erzählforschung« (Auf: https://archivalia.hypotheses.org/108339; zuletzt abgerufen am 10. 03. 2021). Klaus Graf ist ebenfalls Verfasser eines fundierten Artikels zum »Ring« in der Enzyklopädie des Märchens. Handwörterbuch zur historischen und vergleichenden Erzählforschung. Hrsg. von Rolf Wilhelm Brednich. Band 11, Lieferung 2. Berlin/New York: Walter de Gruyter 2004, Sp. 688–696.”

Diözesanbibliothek Rottenburg bietet Pro Quest E-Book Central (EBC) an

https://bibliothek.drs.de/

Alle Interessenten können sich derzeit online (also ohne einen Benutzerausweis) auf der Proquestseite der Diözesanbibliothek registrieren und werden dann von der Bibliothek freigeschaltet.

Für das Suchwort renaissance findet das Angebot ebenso viele Treffer (386288) wie die Stuttgarter evangelische Zentralbibliothek. Kantonsbibliothek Chur: 220662, Kantonsbibliothek St. Gallen 8252.

Wittenberger Judensau bei der UN-Berichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit angekommen.

Wittenberger Judensau bei der UN-Berichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit angekommen.

Das Bundesverfassungsgericht teilt  Prof. Kirchberg  unter dem 02.06.2023 mit, „dass sich das Verfahren in Bearbeitung befindet, allerdings derzeit nicht absehbar ist, wann genau mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“ Vorschau (öffnet in neuem Tab)

                  UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit

Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit

Der Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein vom UN-Menschenrechtsrat ernannter unabhängiger Experte. Der Mandatsträger wurde aufgefordert, bestehende und sich abzeichnende Hindernisse für die Wahrnehmung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit zu ermitteln und Empfehlungen für Mittel und Wege zur Überwindung dieser Hindernisse vorzulegen.

Über das Mandat

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ernannte auf der Grundlage der Resolution 1986/20 einen “Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz”. Im Jahr 2000 beschloss die Menschenrechtskommission, den Titel des Mandats in “Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit” zu ändern, was in der Folge durch den ECOSOC-Beschluss 2000/261 gebilligt und durch die Resolution 55/97 der Generalversammlung begrüßt wurde. Am 31. März 2022 verabschiedete der Menschenrechtsrat die Resolution A/HRC/RES/49/5, die eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters um weitere drei Jahre vorsieht.

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ernannte auf der Grundlage der Resolution 1986/20 einen “Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz”. Im Jahr 2000 beschloss die Menschenrechtskommission, den Titel des Mandats in “Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit” zu ändern, was in der Folge durch den ECOSOC-Beschluss 2000/261 gebilligt und durch die Resolution 55/97 der Generalversammlung begrüßt wurde.

Prof. Heiner Bielefeldt  von August 2010 – Oktober 2016 Sonderberichterstatter für Glaubens- und Religionsfreiheit über das Mandat „Erklärung zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung“:

Derzeitige Mandatsinhaberin

Frau Nazila Ghanea

Am 1. August 2022 hat Frau Nazila Ghanea ihr Mandat als Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit angetreten. Sie ist Professorin für internationales Menschenrechtsrecht und Direktorin des MSc in internationalem Menschenrechtsrecht an der Universität von Oxford. Ihre akademische Arbeit steht häufig in Verbindung mit der multilateralen Praxis des internationalen Menschenrechts. Sie hat aktiv zu Netzwerken beigetragen, die sich mit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und ihrer Beziehung zu anderen Menschenrechten befassen, und sie hat Staaten und andere Akteure beraten. Sie hat im Bereich des internationalen Menschenrechtsrechts geforscht und veröffentlicht und war als Beraterin für zahlreiche Agenturen tätig.

https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-religion-or-belief/ms-nazila-ghanea

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen: Förderung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit auf nationaler und lokaler Ebene – GA-Bericht des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit

Herausgegeben von

Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Abgabetermin

  1. Juni 2023

Hintergrund

Seit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Internationalen Menschenrechtskonvention wurde das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen weiter entwickelt. Es wurde auch durch “soft law” und internationale Menschenrechtsmechanismen geklärt und angewendet. Dies hat zu einem vertieften Verständnis des Rechts, seines Inhalts und seiner Konturen sowie der den Staaten auferlegten Verpflichtungen beigetragen.

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung aus dem Jahr 1981 wiederum führte 1986 zur Einrichtung des derzeitigen Mandats der Sonderverfahren, wobei die Mandatspraxis in einer öffentlich zugänglichen Zusammenfassung festgehalten wurde…

https://www.ohchr.org/en/calls-for-input/2023/call-inputs-promotion-right-freedom-thought-conscience-religion-or-belief

Wie die Beiträge verwendet werden

Die Eingaben werden in Verbindung mit der Sekundärforschung verwendet, um die Struktur und den Inhalt des thematischen Berichts zu bestimmen. Es ist wichtig zu beachten, dass auf die Beiträge verwiesen werden kann, dass sie zitiert und/oder mit dem Bericht und auf der OHCHR-Website veröffentlicht werden können und somit öffentlich zugänglich werden, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht erwünscht ist.

Nächste Schritte

Der Sonderberichterstatter bittet darum, dass alle Beiträge vorzugsweise auf Englisch oder alternativ auf Französisch oder Spanisch verfasst werden. Die Beiträge sollten maximal 2.500 Wörter umfassen und bis Freitag, den 2. Juni 2023, per E-Mail an hrc-sr-freedomofreligion@un.org eingereicht werden.

E-Mail Adresse:
hrc-sr-freedomofreligion@un.org
Betreff der E-Mail:
Input für den GA-Bericht – SRFORB
Wort-Limit:
2.500 Wörter
Dateiformate:
Word, PDF
Akzeptierte Sprachen:
Englisch (vorzugsweise), oder Spanisch oder Französisch

__________________________________________

Dear Mr. Deuling,

Thank you for your message, and we would hereby like to confirm receipt of your contribution.

With kind regards,

Helle Dahl Iversen

From: Wolfgang H.Deuling <w.deuling@t-online.de>
Sent: 25 May 2023 12:34
To: HRC-SR Freedom of religion <hrc-sr-freedomofreligion@un.org>
Cc: HRC-SR Freedom of religion <hrc-sr-freedomofreligion@un.org>
Subject: Input for GA report – SRFORB

 

Ms. Nazila Ghanea
Special Rapporteur on freedom of religion or belief
c/o Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations at Geneva
8-14 avenue de la Paix
CH-1211 Geneva 10
Switzerland

 

Dear Ms. Ghanea,
Referring to
Call for inputs: Promotion of the right to freedom of thought, conscience, religion, or belief at the national and local level – GA report of the Special Rapporteur on freedom of religion or belief

I send attached my contribution.

With kind regards

Wolfgang H. Deuling
53111 Bonn
Germany

Annex:


Documentary

World Heritage Site

Town Church St. Mary

Wittenberg – Germany

                                  http://whc.unesco.org/en/list/783/documents/

Chapter I: The Wittenberg „Judensau“-Relief

The city of Wittenberg features a “Judensau” (Jew-sow) from 1305, on the façade of the Town Church, World Heritage site since 1996 , the church where Martin Luther preached. It portrays a rabbi who looks under the sow’s tail, and other Jews drinking from its teats. An inscription reads “Rabini Shem hamphoras,” gibberish which presumably bastardises “shem ha-meforasch” (The fully pronounced Name [of God]). The sculpture is one of many still remaining in Germany:

https://en.wikipedia.org/wiki/Judensau

In “Vom Schem Hamphoras” (1543), Luther comments on the Judensau sculpture at Wittenberg, echoing the antisemitism of the image and locating the Talmud in the sow’s bowels:

“Here on our church in Wittenberg a sow is sculptured in stone. Young pigs and Jews lie suckling under her. Behind the sow a rabbi is bent over the sow, lifting up her right leg, holding her tail high and looking intensely under her tail and into her Talmud, as though he were reading something acute or extraordinary, which is certainly where they get their Shemhamphoras.”

https://en.wikipedia.org/wiki/Vom_Schem_Hamphoras

The sculpture continues to cause offence and defame Jewish people and their faith. It should  be removed to another location and not publicly displayed on the external wall of the church, and properly housed and explained elsewhere. Otherwise Jewish people continue to experience the anti-semitic power of such an abusive image, and their worst misgiving about the nature of the Christian faith are confirmed. If the Church is truly repentant over such images, it should take steps to remove them from such prominent display.

Not only is the sculpture an insult to Jewish people, but it offends common decency by its lewd portrayal of Jews suckling a pig and putting a hand up its rump. It is also an affront to a place of Christian worship which should be decorated with dignity and decorum, not obscenity and shocking anti-semitic images.

The Wittenberg “Judensau” continues to offend as a powerful and vivid portrayal of hate speech and antisemitism. The attempt to address this by placing an explanation and commemorative plaque beneath the sculpture in 1988, by sculptor Wieland Schmiedel, is totally insufficient.  The explanation states:

“The true name of God, the maligned Schem Ha Mphoras which Jews regarded as almost unutterably holy, long before Christianity, died with six million Jews, under the sign of the Cross.”

Additionally a cedar from Israel made in GDR was planted

In 2017, the 500th anniversary of Luther’s launching of the Protestant Reformation, some religious groups and individuals began to demonstrate against the „Judensau“-Relief

„What does this church want to be  –  a Gospel church or a JEW-sow church“ asks  protester,   Town Church St. Mary, 7 November 2017

„ After words of repentance, action must finally follow: removal of the Jew- sow“

Stille Mahnwachen –  Silent Vigils

„Alliance for the removal oft the Jew sow in the Reformation year 2017“

Evangelical Sisterhood Darmstadt  –  Market Place Wittenberg 2017

“The dignity of Jewish people is inviolable”

“Alliance for the removal of the Jew sow in the Reformation year 2017”

Market Place Wittenberg – 7 May 2018

Dr Richard Harvey, UK, launched a world-wide signed petition in July 2016

https://www.change.org/p/relocate-the-wittenberg-judensau

Chapter II: How the Town Church St. Mary became world heritage status without mentioning the „Judensau”-Relief

How is it possible, that in February 1996, an ICOMOS expert mission – doing “field research” – did not notice neither the “Judensau”-Relief nor the memorial below plus point of information plus cedar?!

                  According to Operational Guidelines a map was drawn in 1995

In this map there is evidence of a lot of trees, but not of the cedar and the ground-memorial of 1988.

Why?

One explanation might be:  To show the anti-semitisme of Martin Luther could have been a hindrance to reach the status of a world heritage site:

https://en.wikipedia.org/wiki/Martin_Luther_and_antisemitism

https://en.wikipedia.org/wiki/On_the_Jews_and_Their_Lies

0n a drawing from 2015/2016, which is now coloured, all trees were removed  and consequently there is no hint to the cedar from Israel – ironically speaking

The Decision

The LutherMemorials in Eisleben and Wittenberg
783 Germany C (iv) (vi)

The Committee decided to inscribe the nominated property on the basis of criteria (iv) and (vi), considering that it is of outstanding universal value bearing unique testimony to the Protestant Reformation, which was one of the most significant events in the religious and political history of the world and constitutes outstanding examples of 19th century historicism.

The Committee congratulated the German authorities nomination and considered that its symbolic value justifies inscription under cultural criterion (vi) on this clearly

Quelle: https://whc.unesco.org/archive/1996/whc-96-conf201-21e.pdf

WORLD HERITAGE COMMITTEE

Twentieth session

Merida, Mexico

2-7 December 1996

https://whc.unesco.org/archive/repcom96.htm

Even the Periodic Reporting of 2006/2013/2016 of the following years contains

no reference to the “Judensau”-Relief of Wittenberg.

 Periodic Reporting

2013 Periodic Reporting Cycle 2, Section II
2006 Periodic Reporting Cycle 1, Section II (Summary)

2016     https://whc.unesco.org/en/documents/140215/

 

Bonn, 25 May 2023

Wolfgang H. Deuling

 

Sprecher des Welterbekomitees und Leiter der deutschen Delegation:Botschafter Dr.Horst Winkelmann

I.1   The twentieth ordinary session of the World Heritage Committee was held in Merida, Mexico, from 2 to 7 December 1996. It was attended by the following twenty members of the Committee: Australia, Benin, Brazil, Canada, China, Cuba, Cyprus, Ecuador, France, Germany, Italy, Japan, Lebanon, Malta, Mexico, Morocco, Niger, Philippines, Spain and the United States of America. 

Teilnehmer der deutschen Delegation:

GERMANY/ALLEMAGNE

Ambassador Dr Horst Winkelmann
Federal Foreign Office
Postfach 1148
D-53001 BONN

Mr Thilo KOEHLER
Federal Foreign Office
Postfach 1148
D-53001 BONN

Dr Hans CASPARY
Conservator of Historic Monuments
Landesamt fur Denkmalpflege Rheinland-Pfalz
Gottelmannstrasse 17
D-55130 MAINZ

Prof.Dr Harald PLACHTER
University of Marburg
Faculty of Biology
Department for Nature Conservation
D-35032 MARBURG

Dr Annemarie GEIGER
Director of Cultural Affairs
City of Hildesheim
Markt 1
31134 HILDESHEIM

Quelle: https://whc.unesco.org/archive/repcom96.htm

Ein Nachtrag auf den es bisher keine Antworten gab

Von: Wolfgang H.Deuling [mailto:w.deuling@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 4. Juni 2023 08:41
An: ‘lattki@deutscher-koordinierungsrat.de’
Betreff: WG: Stellungnahme von ICOMOS national
Wichtigkeit: Hoch

Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
DEUTSCHER KOORDINIERUNGSRAT e.V.

Herrn

Dr. Torsten Lattki
Otto-Weiß-Straße 2
D-61231 Bad Nauheim

Sehr geehrter Herr Dr. Lattki,

für Ihre kommende Studientagung  Eingebaute Judenfeindschaft am 16. und 17. Juni 2023 in Bonn übersende ich nachstehende E-Mail von mir an Frau Staatsministerin Claudia Roth zu Ihrer Information.

Auf die Anlagen weise ich besonders hin, weil der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung,  Dr. Felix Klein, den Entzug des Welterbestatus für die Stadtkirche St. Marien in Wittenberg angedroht hat, sollte das Judensau-Relief nicht entfernt werden.

Mit freundlichem Gruß aus Bonn

Wolfgang H. Deuling

———————————–

 

Von: Wolfgang H.Deuling [mailto:w.deuling@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 1. Juni 2023 16:00
An: ‘poststelle@bkm.bund.de’
Cc: ‘icomos@icomos.de’; ‘BAKlein@bmi.bund.de’; ‘Gabriele.Czornohuz@bmi.bund.de’; ‘rae@deubnerkirchberg.de’
Betreff: Stellungnahme von ICOMOS national
Wichtigkeit: Hoch

Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Staatsministerin Claudia Roth, MdB

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Frau Roth,

ich schreibe Sie erneut an mit Hinweis auf die heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“( MZ)  veröffentlichte Stellungnahme von ICOMOS national, das Sie auf ihrer Website als Referenz aufführt. In der Stellungnahme heißt es u.a.

Weil die Luthergedenkstätten seinerzeit mit Existenz des Reliefs und im Wissen darum eingetragen wurden und das Kulturgut gegenüber der Eintragung nicht verändert wurde, gehen Sachverständige nicht von einer Aberkennung aus.“

Ich muss mich bemühen angesichts dieser Feststellung Contenance zu bewahren. Wenn Sie sich die Dokumentation (Anlage) von mir in englischer Sprache anschauen, werden Sie feststellen, dass sowohl der Antragsteller – Bundesrepublik Deutschland – wie auch die Evaluierungsorganisation ICOMOS international  das Judensau-Relief an der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg an keiner einzigen Stelle erwähnen.

Besonders erschwerend  kommt hinzu, dass ICOMOS  bewusst und mit Absicht das Relief verschweigt, wie Sie der Dokumentation entnehmen können.

Das Welterbekomitee in Merida/Mexiko, 2. – 7. Dezember 1996, hatte keine Informationen über die Existenz eines solches Reliefs und ist somit getäuscht worden.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang H. Deuling

 

Volksheld-Antisemit-Hassprediger

 

Stadtkirche St. Marien Wittenberg: Stätte der Mahnung

https://www.stadtkirchengemeinde-wittenberg.de/gemeindeleben/staette-der-mahnung/

Liest man die Dokumente zum Zeitpunkt der Einweihung des Bodendenkmals 1988 dann wird deutlich, welche enorme gesellschaftspolitische Diskussion es in den 1980er Jahren in der Wittenberger Stadtgesellschaft und darüber hinaus zum Judensau-Relief gegeben hat.

Vor diesem Hintergrund ist nicht mehr nachvollziehbar, warum alle Spuren und Hinweise  in  der Nominierung und in der Evaluierung sowohl auf das Bodendenkmal, die Zeder, wie auch auf das Relief verwischt wurden; es sei denn, die Antragsteller und die Evaluierer haben befürchtet, dass die Erwähnung den Titel des Weltkulturerbes kosten würde – auch mit Blick auf Luthers Antisemitismus, der dem Welterbekomitee nicht zu vermitteln gewesen wäre.

Von Teilnehmern der eindrucksvollen Gedenk- und Einweihungsfeiern am 09. und 11. November 1988 wird berichtet, dass die ganze Aktion auch als Teil der kulturell-politischen Revolution in der (noch) existierenden DDR verstanden wurde. Seltsamerweise wird in den Dokumenten der Stätte der Mahnung nicht erwähnt, dass auch ein Chor von Jugendlichen aus Tel Aviv/Israel einen stark beachteten Auftritt hatte.

Die Initiative für das von Wieland Schmiedel entworfene Mahnmal ging vom Wittenberger Theologen Friedrich Schorlemmer und der Publizistin Lea Rosh aus. Bei seiner Einweihung sangen Schüler aus Tel Aviv; zudem wurde die Zeder gepflanzt. (Quelle: Neues Deutschland, 24.05.2017)

 

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