Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Zwei Handschriften des Bernhard Vener zu Straßburg (15. Jahrhundert)

Vor kurzem wurde die Handschrift Wien Cod. 407 – manuscripta.at – aus dem Besitz des Bernhard Vener online gestellt. Manuscripta.at gibt nützliche Hinweise auf die Provenienz (Vener-Nachlass) und nennt auch eine Handschrift im Vatikan, die Bernhard Vener gehörte.

Hermann Heimpel hat in seinem monumentalen Alterswerk “Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162-1447” (1982) den Nachlass des 1447 verstorbenen Juristen Job Vener umfassend ausgewertet. Es handelt sich um 17 ursprünglich Wiener Handschriften, von denen sich drei (als nicht zurückgegebene Ausleihe an die Magdeburger Zenturien) heute in Wolfenbüttel befinden. Sie waren (bis auf eine) im Besitz einer Witwe Barbara Steinhauser zu Speyer, die am Anfang des 16. Jahrhunderts verstorben sein dürfte. Job Vener hatte ja seine Altersjahre in Speyer verbracht. Die Steinhauserin schenkte sie dem Domkapitel von Speyer. Wie die Codices nach Wien gelangten, ist nicht bekannt. Das 13. Kapitel des Buchs von 1982 zeichnet die Handschriften-Reisen von Speyer nach Wien und Wolfenbüttel nach (Bd. 2, S. 965-984). Die Handschriftenbeschreibungen des 14. Kapitels beziehen noch eine von Job Vener als Seelgerät der Basler Kartause geschenkte Basler Handschrift ein. Von diesen 18 Handschriften sind bislang nur fünf online, drei Wiener und zwei Wolfenbütteler.

Außer Wien Cod. 407: Wien Cod. 2507 – manuscripta.at mit Link zum Digitalisat
– Cod. 5097 – manuscripta.at mit Link zum Digitalisat
Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 76.14 Aug. 2° II
Cod. Guelf. 264.25 Extrav.

Nicht online sind: Basel, UB, Cod. B IV 25
Wien, ÖNB, Cod. 410, 474, 2070, 2249, 2258, 5064, 5087, 5098, 5096, 5099, 5117
Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 32.10 Aug. 2°

Hermann Heimpel nicht bekannt war der Cod. pal. lat. 1986 der Vaticana (“Bellifortis”), der einen anders gearteten Besitzvermerk Bernharts Fener aufweist (Digitalisat).

Die Heidelberger Beschreibung von Wolfgang Metzger 2022 (PDF) sagt: “Die Wasserzeichen der Hs. deuten auf eine Entstehung in den Jahren um 1430. 2r Besitzvermerk: Jtem diß bůch ist min Bernharts Fener. Es handelt sich dabei um Bernhard, einen Angehörigen der Familie Vener die im 14. und 15. Jh. in Schwäbisch Gmünd und Strassburg nachweisbar ist. Ob es sich um den älteren Bernhard handelt, der ab 1408 vorwiegend in Gmünd dokumentiert ist, oder um den jüngeren, Sohn oder Neffe des ersteren, der 1437–1474 mehrfach als “Konstoffler” in Strassburg auftritt, ist unklar. […] Eine weitere Hs. des älteren Berhard Vener (Wien, ÖNB, Cod. 407) gelangte in den Besitz seines Bruders Job (um 1370–1447). […] Pal. lat. 1986 könnte über diesen Job Vener nach Heidelberg und in die Palatina gelangt sein. Der frühe Besitzer sowie das makulierte Notariatsinstrument für dessen Bruder als altes Vorsatzbl. […], 1423 in Konstanz für Rainoldus Vener ausgestellt, deuten darauf hin, dass der Codex wahrscheinlich im oberrheinischen Bereich mit den Zentren Strassburg und Konstanz entstanden ist. Die Falzverstärkungen zeigen Fragmente einer Hs. des “Secretum secretorum” – wahrscheinlich Teile der selben makulierten Hs., aus der auch die Falzverstärkungen in Pal. lat. 1994 geschnitten wurden […]. Die Hs. wurde wahrscheinlich in der selben Werkstatt gebunden wie Pal. lat. 1994″.

Die Geschichte des Wiener Nachlasses legt nahe, dass Cod. 407 von dem älteren Bernhard an den 1447 gestorbenen Job Vener überging – Heimpel dachte daran, dass Job sie dem Bruder Bernhard ausgeliehen haben könnte (S. 977). Die vatikanische Handschrift muss nicht über Job Vener nach Heidelberg gelangt sein. Das makulierte “Notariatsinstrument über ein Kreditgeschäft, ausgestellt 1423 in Konstanz von dem Notar Johannes Keller alias Schulmeister de Valle Masonis clericus Basiliensis diocesis für Reinbold Vener den Jüngeren” lässt darauf schließen, dass die Handschrift von jemandem gebunden wurde, der über Unterlagen der Familie Vener verfügen konnte. Wenn der Cod. pal. lat. 1994, ebenfalls ein Bellifortis aus der Zeit um 1410, wohl um 1420/30 ebenfalls in Straßburg gebunden wurde, was Urkundenmakulatur nahelegt, wird man daran denken dürfen, dass beide BAV-Codices nicht auf getrenntem Weg nach Heidelberg gelangt sind. Bernhard Vener der Ältere könnte in Straßburg ihre Bindung in Auftrag gegeben haben. Ausgeschlossen ist es nicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Sohn Bernhard der Jüngere den Besitzvermerk eintrug und sie über ihn in die Palatina kam. Letztlich kommt man aber über Hypothesen nicht hinaus, was den Besitzer des Pal. lat. 1986 angeht.

Heimpels Erwähnungen von Jobs Bruder Bernhard sind im Register S. 1566 zusammengestellt. Bd. 1, S. 147f. ist die Hauptstelle. Die Stammtafel S. 61 gibt als Eckdaten 1411-1442 an, was hinsichtlich der Erstbezeugung mit Heimpel selbst in 1408 zu korrigieren ist (Bd. 1, S. 31, 131, zwei verschiedene Dokumente). Mit Geschwistern tritt Bernhard 1408 (Bd. 1, S. 131), 1409 (ebd., S. 154f.) und 1413 (Digitalisat) auf. 1411 war er in Straßburg angeklagt (Bd. 1, S. 148 nach Stadtarchiv Straßburg AA 137). Unstrittig ist sicher, dass Job Veners Bruder 1422 das Schwäbisch Gmünder Eich- und Ladamt als königliches Lehen erhielt (ebd., S. 59). Der Empfang eines Ellwanger Lehens in Treppach 1408 (ebd., S. 31) zeigt, dass er nach wie vor Bindungen nach Schwäbisch Gmünd besaß. In der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd ist der erste Vener 1239 urkundlich bezeugt. Ergänzungen zu Heimpels Monographie habe ich in den Gmünder Studien 1989 publiziert (Freidok).

Ein Brief Ulrich Meigers aus dem Zeitraum 1414/18, der Bernhard erwähnt, ist im Straßburger Stadtarchiv (AA 1443, Inventaire III, S. 36, GBS) zu finden. Heimpel hat das Archivale nach seinem Quellenverzeichnis zwar eingesehen, aber in seiner Darstellung nicht verwertet.

Wenn der jüngere Bernhard nach Heimpel (Bd. 1, S. 148) 1437-1474 Konstofler war, wieso muss der 1442 als Konstofler genannte der ältere Bernhard sein? Es ist wahrscheinlich, aber nicht gesichert, dass die erneute Verleihung des Gmünder Eich- und Ladamts durch Friedrich III. 1442 an Bernhard dem Bruder Jobs galt. Die nächste Verleihung des nun Faßzieheramt genannten Amts (Bd. 1, S. 41) fand 1473 statt, als der jüngere Bernhard noch lebte. Für den älteren Bernhard fehlen nach 1422 sichere Belege, soweit ich sehe.

Dass der jüngere Bernhard nach einem Dokument des Straßburger Spitalarchivs ein Sohn des älteren war, konnte ich aus Unterlagen des Nachlasses Kindler von Knobloch im Generallandesarchiv Karlsruhe 1989 feststellen (S. 148), was die oben zitierte Heidelberger Beschreibung übersehen hat. Die von Heimpel Bd. 1, S. 156 geäußerte Skepsis gegenüber den unbelegten Aussagen Kindlers von Knobloch ist allenfalls zum Teil berechtigt. Es trifft übrigens nicht zu, dass der fleißige Genealoge im Oberbadischen Geschlechterbuch die Ehe des älteren Bernhard mit Margarete Zorn-Heiland habe fallen lassen (UB Heidelberg, zuvor im Goldenen Buch: GBS). Kindler zufolge lebte der ältere Bernhard noch 1446, was nicht ohne weiteres geglaubt werden darf.

Ich kann vor allem für den jüngeren Bernhard Vener einige Heimpel nicht bekannte Belege ergänzen. In den 1440er Jahren erscheint nach Martin Alioth: Gruppen an der Macht (1988) ein Bernhart Vener (GBS-Schnipsel). Hans Meyer: Die Strassburger Goldschmiedezunft (1881), S. 17 (GBS) teilte einen Straßburger Ratsentscheid von 1446 mit, den Bernhart Vener bezeugt. Nach Karl Theodor Eheberg war “Bernhart Fener” (jetzt sicher der jüngere) 1467 Konstofler (Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Strassburg bis 1681, 1899, S. 228, Internet Archive). 1470 zählte er zu den Straßburger Gläubigern Winterthurs (Jahrbuch für schweizerische Geschichte 28, 1903, S. 59, GBS).

Ohne Quellenangabe liest man bei Adolph Seyboth: Das alte Strassburg (1890), S. 79 (Internet Archive) im Abschnitt über die Lange Straße: “Bernhart Vener do der Lutzernenmacher sitzet 1466”. Merkwürdig ist, dass zum gleichen Datum 1466 im gleichen Werk S. 138 eine Notiz “Meister Toben Vener zu Spire” steht. 1466 war Job Vener schon lange tot, aber dass es sich um ihn handelt, kann keinem Zweifel unterliegen. Vermutlich wird man in den Straßburger Archiven noch weitere Vener-Belege finden.

Die von Heimpel als Machwerk abqualifizierte Darstellung von Ristelhuber 1888 (GBS) weist bei den Venern – nach Schöpflin (Bd. 5, 5. 720 der Übersetzung 1852, (GBS) – darauf hin, dass der letzte des Geschlechts der 1480 gestorbene Bernhard Vener war. Schöpflin weiß, dass der Junker (écuyer) Bernhard, Sohn des Junkers Bernhard, 1480 tot war. Dazu passt gut die ältere Nachricht, die Johann Heinrich Wieland: […] Adeliche Ritter-Ordnung (1653), S. 101 (GBS) bietet: die Vener seien 1480 mit Bernhard ausgestorben. Nach Kindler von Knobloch lebte der jüngere Bernhard noch 1476, das Datum 1480 scheint glaubhaft.

Man darf also, mit Fragezeichen, das Ende der in Schwäbisch Gmünd erstmals 1239 bezeugten Familie Vener in das Jahr 1480 setzen.

#forschung