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Exklusiv: Jochen Zenthöfer über Plagiate bei Patrick Graichen – ein Blick hinter die Kulissen

Plagiate bei Patrick Graichen – ein Blick hinter die Kulissen

Von Jochen Zenthöfer

Dass der ehemalige Staatssekretär Patrick Graichen in seiner Doktorarbeit plagiiert haben soll, hat große Reaktionen in Presse und Öffentlichkeit ausgelöst. Da ich als Experte an der Aufklärung beteiligt bin, kann ich für Archivalia einen Blick hinter die Kulissen geben.

Zunächst ist zu sagen, dass Graichen, unabhängig von möglichen wissenschaftlichen Verfehlungen, sinnvolle politische Ziele bei der Energiewende verfolgen kann. Doktorarbeit und administrative Tätigkeit sind zu trennen, auch wenn sich beide inhaltlich überschneiden.

Trotzdem besteht an der Frage, ob der als „Dr.“ auftretende Graichen eine korrekte Arbeit veröffentlicht hat, ein Allgemeininteresse. Dieses Allgemeininteresse speist sich allein aus dem (inzwischen: früheren) Amt als Staatssekretär und der Tatsache, dass er die Notwendigkeit der Energiewende auch wissenschaftlich begründete und seine gesetzgeberischen Entwürfe wissenschaftlich unterfüttert sah. Das Allgemeininteresse an der Doktorarbeit gründet sich dagegen nicht aus der Parteimitgliedschaft oder den politischen Überzeugungen Graichens.

Auch wenn man letztere teilt, muss es aus übergeordneten Interesse die Möglichkeit geben, die Doktorarbeit zu rezensieren. Dazu gehört auch, zu bewerten, ob die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten wurden. Verstärkt wird diese Zulässigkeit der Berichterstattung auch durch ein Graichen-Zitat von 2021. Damals äußerte er sich zu den Plagiaten in dem Buch von Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Die Presse berichtete und zitierte Graichen wie folgt:

„Insofern ist auch die wörtliche Übernahme des Konzepts aus unserer Studie durch Frau Baerbock nicht nur kein Plagiat“, erklärte Direktor Patrick Graichen. Vielmehr freue es die Denkfabrik, dass das klimapolitische Konzept, um das es gehe, von allen drei Kanzlerkandidaten grundsätzlich befürwortet werde, so Graichen.
https://www.rnd.de/politik/plagiatsvorwuerfe-gegen-annalena-baerbock-denkfabrik-sieht-keine-probleme-bei-text-uebernahme-JDFXS4LMV7F2SXNBA6U3ZUS6AE.html

Die hier genannte Position Graichens ist natürlich falsch. Ein Plagiat ist ein Plagiat, da kann auch das Opfer (von dem abgeschrieben wurde) nichts dran ändern oder Exkulpation erteilen.

Die Plagiate sind leicht zu erkennen und zu finden

Die nun diskutierten Plagiate in Graichens Doktorarbeit sind seit längerem Teil von Gerüchten gewesen, die wohl auch im Bundeswirtschaftsministerium bekannt waren. Das verwundert nicht. Kommt dort ein neuer Staatssekretär zu einem Thema an Bord, zu dem er auch promoviert wurde, lesen sicher nicht wenige Beamte die Doktorarbeit. Man will ja wissen, was der Chef denkt oder aus welchem wissenschaftlichen „Stall“ er kommt.

Ein Plagiatsverdacht stellt sich bei Lektüre der Doktorarbeit indes rasch ein. Zwischen Seiten 34 und 103 gibt es doch sehr viele Seiten, auf denen so gut wie keine Referenzen angegeben sind – und dies bei Faktendarstellungen. Dass all dies selbst erdacht wurde, ist unwahrscheinlich. Mit Hilfe von Google lassen sich bereits einige nicht zitierte Originalwerke leicht auffinden.
Dazu gehört vor allem dieser Sammelband:
Neue soziale Bewegungen: Impulse, Bilanzen und Perspektiven (German Edition) von Ansgar
Klein (Hrg.) u.a., VS Verlag für Sozialwissenschaften; 1999; darin diese beiden Aufsätze:
– Brand, Transformationen der Ökologiebewegung, S. 237ff.
– Hellmann, Paradigmen der Bewegungsforschung, S. 91ff.
Weiterhin finden sich starke Ähnlichkeiten aus Werken von Dieter Rucht, Karl-Dieter Opp und Axel Michaelowa. Diese Werke sind alle Jahre vor Abfassung der Doktorarbeit publiziert worden.

Plagiate nur im ersten Teil der Doktorarbeit? Das geht auch nicht!

Nun kann man argumentieren, dass sich die Plagiate auf den vorderen Teil der Arbeit – bis Seite 103 – konzentrieren. Der Text geht bis Seite 286. Im hinteren Teil befindet sich das eigentlich Innovative, sozusagen das „Kernstück“ von Graichens Forschungen. Diesem Argument ist zu entgegnen, dass alle Teile einer Doktorarbeit gleichwertig sind. Eine „teleologische Reduktion“ auf einen Teil findet bei der Bewertung nicht statt. So sieht es auch einhellig die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung in Deutschland.

Nun kann man auch mit der Quantität der Plagiate argumentieren. Wären Übernahmen nur in geringem Maße erfolgt, könnte man von einem Versehen ausgehen. In diesem Fall hätte ich als Experte natürlich nicht von einer „naheliegenden Täuschungsabsicht“ gesprochen. Doch es gibt Gedankenanmaßungen in größerem Umfang. Der Umfang ist so groß, dass Universitäten in vergleichen Fällen regelmäßig eine Überprüfung begonnen haben. In manchen Fällen ist der Doktorgrad dann aberkannt worden, in anderen Fällen nicht. Eine Prognose im Fall Graichen abzugeben, wäre unseriöse Raterei.

Es geht auch nicht um die Frage, ob hier ein Doktorgrad entzogen wird. Es liegt ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis vor. Wer mit einer wissenschaftlichen Arbeit an die Öffentlichkeit geht, muss solche Kritik nicht nur aushalten, sondern begrüßen. Wissenschaft bedeutet Diskussion über Erkenntnisse. Diese Diskussion kann sich um inhaltliche Schlüsse oder formale Regeleinhaltungen drehen. Beides hat seine Zulässigkeit und Berechtigung. Über die Energiewende an sich und Graichens Beitrag dazu ist in den vergangenen Monaten viel gestritten worden. Im Vergleich dazu ist die Berichterstattung über die Plagiate in der Doktorarbeit marginal.

Man kann Graichens inhaltliche Positionen zur Energiewende teilen und trotzdem die Plagiate bewerten und kritisieren.

Gebühren zwölf großer Stadtarchive in Bayern

Hiermit setze ich die Beitragsreihe zu kommunalen Archivgebühren fort:

Gebühren elf großer Stadtarchive in Nordrhein-Westfalen

Gebühren zehn großer Stadtarchive in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Gebühren zehn großer Stadtarchive in Hessen

Gebühren acht großer Stadtarchive in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Gebühren neun großer ostdeutscher Stadtarchive

Es handelt sich um die Archive der zwölf größten Städte Bayerns.

10 Seiten Scans kosten zwischen 5 Euro (Bayreuth) und 120 Euro (München), durchschnittlich 45,20 Euro.

Bayreuth
Gebührensatzung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 25 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 0,50 Euro für “Einfache Vervielfältigungen von Archivgut”, wobei davon auszugehen ist, dass darunter auch Scans fallen = 0,50 Euro/1. S., 10 S. = 5 Euro
Selbst fotografieren: ja

Erlangen
Gebührensatzung
Benutzung und Auskünfte: 20-30 Euro (je nach Dienstgrad) je angefangene 30 Minuten
Scans: 0,60 Euro je Scan (DIN A 4, 300 dpi) zuzüglich 3 Euro für den Mailversand = 3,60 Euro/1. S., 10 S. 9 Euro
Selbst fotografieren: nein

Aschaffenburg
Gebührensatzung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: kostenlos, da in der Gebührensatzung nur Auskünfte aus Personenstandsunterlagen aufgeführt werden
Scans: 1 Euro/Scan (300 dpi, Farbe) zuzüglich 5 Euro Bearbeitungsgebühr je Reproduktionsvorgang = 6 Euro/1. S., 10 S. 15 Euro
Selbst fotografieren: ja

Landshut
Gebührensatzung
Benutzung und Auskünfte: 35 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 2 Euro/Scan = 2 Euro 1. S., 10 S. 20 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe

Würzburg
Gebührenordnung
Benutzung: 6 Euro/Tag
Auskünfte: 32 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 2 Euro/Scan zuzüglich 3 Euro für Mailversand = 5 Euro/1. S., 10 S. 23 Euro
Selbst fotografieren: 5 Euro je angefangene Stunde

Fürth
Gebührensatzung
Benutzung: § 3 der Gebührensatzung ist unklar formuliert. “Die Benutzung der Bestände im Lesesaal ist ohne Benutzungsausweis möglich”, ist mehrdeutig: Lesesaal-Bestände vs. Archivbestände im Lesesaal. Die Benutzungsgenehmigung kostet im Monat 5 Euro.
Auskünfte: 20-36 Euro je nach Dienstgrad pro angefangene 30 Minuten
Scans: 2,50 Euro zuzüglich 3 Euro Mailversand (bis 10 Scans) = 5,50 Euro/1. S., 10 S. 28 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe

Nürnberg
Infoseite
Benutzung und Auskünfte: 25 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 1,50 Euro je Gebrauchsdigitalisat zuzüglich 25 Euro Ermittlungsgebühr je angefangene 30 Minuten zuzüglich 7 Euro Grundgebühr = 33,50/1. S., 10 S. 52 Euro
Selbst fotografieren: ja

Augsburg
Gebührensatzung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 30 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 7,50 je Aufnahme = 7,50 Euro/1. S., 10 S. 75 Euro
Selbst fotografieren: ja

Ingolstadt
Gebührensatzung
Benutzung: 20 Euro/Jahr
Auskünfte: 18-36 Euro je nach Dienstgrad je angefangene 30 Minuten
Scans: 8 Euro (DIN A 4) zuzüglich 22 Euro je angefangene 30 Minuten zuzüglich 5 Euro für die Übertragung auf digitalen Datenträger = 35 Euro/1. S., 10 S. 107 Euro
Selbst fotografieren: ja

München
Gebührensatzung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 35 Euro je angefangene 30 Minuten
Scans: 12 Euro je Digitalisat = 12 Euro/1. S., 10 S. 120 Euro
Selbst fotografieren: ja

ARCHIVE OHNE AUSREICHENDE ANGABEN

Bamberg
Gebührensatzung
Benutzung und Auskünfte: 15-31 Euro nach Dienstgrad je angefangene 30 Minuten
Scans: Digitalaufnahmen kennt die Gebührenordnung nicht
Selbst fotografieren: keine Angabe

Regensburg
Gebührensatzung
Benutzung: “Für in den Lesesaal ausgehobene personenbezogene Archivalien beträgt die Gebührenhöhe pro ausgehobener Archivalieneinheit 2,00 EUR”
Auskünfte: 20,50-33 Euro je Dienstgrad
Scans: 15 Euro je 10 Minuten für “Digitalisierung, incl. CD und Bildverarbeitung nach Zeitaufwand pro 10”
Selbst fotografieren: keine Angabe

BGH entscheidet zum Recht auf Vergessen

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bgh-vergessenwerden-100.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr476-18-recht-auf-vergessen-dsgvo-google-suche-nachweis-unrichtichtigkeit/

“Zwar können sich Menschen zum Beispiel dagegen wehren, dass Suchmaschinen wie Google bei den Treffern fragwürdige Artikel über sie anzeigen. Doch müssen sie “relevante und hinreichende Nachweise” vorlegen dafür, dass die darin enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind – oder zumindest ein für den gesamten Inhalt “nicht unbedeutender Teil”. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden (Urt. v. 23.05.2023, Az. VI ZR 476/18). […]
Der BGH gab den Klägern aber in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen – sogenannte Vorschaubilder (“Thumbnails”). Ohne Zusammenhang, nur für sich genommen, seien die Fotos nicht aussagekräftig, erläuterte Richter Seiters bei der Verkündung. Hier überwiege das Recht am eigenen Bild – auch wenn man mit einem Klick auf die Seite mit den entsprechenden Texten komme. Das Anzeigen solcher Vorschaubilder sei daher nicht gerechtfertigt gewesen.”

EU-Mitgliedstaaten betonen die Rolle von wissenschaftsgeleiteten Open-Access-Modellen jenseits von APCs

https://wisspub.net/2023/05/23/eu-mitgliedstaaten-betonen-die-rolle-von-wissenschaftsgeleiteten-open-access-modellen-jenseits-von-apcs/

24.5.2023 https://sciencebusiness.net/news/Open-science/eu-research-ministers-make-fresh-call-full-transition-free-open-access-publishing?

Endspiel im Streit um die Wittenberger Judensau. Lutherstadt Wittenberg ringt um ihr kirchliches Erbe.

 

Endspiel im Streit um die Wittenberger Judensau. Lutherstadt Wittenberg ringt um ihr kirchliches Erbe.

„Kreuzzug des Antisemitismus-Beauftragten gegen das Wittenberger “Judensau”-Relief“- so überschreibt der sehr angesehene Mediävist Dr. Klaus Graf einen von ihm veröffentlichten Beitrag Kreuzzug des Antisemitsmusbeauftragten und fragt im Subtext: „Was hat das Relief mit dem Welterbe zu tun??“ –
https://archivalia.hypotheses.org/173694

Hier die Antwort der SZ vom 12. Mai 2023

Der Kulturerbe-Status könnte wackeln

„Die Beamten der Unesco in Paris zeigten sich tief beeindruckt, als sie sich 1995 – kurz nach dem Fall der Mauer – erstmals mit der kleinen Stadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt befassten. Die Kirche, in der einst der Kirchenrebell Martin Luther predigte, mitten in der Altstadt, zeichne sich durch “hochgotische Holzskulpturen” aus, die “aus der Werkstatt des berühmten Naumburger Meisters” stammten. So notierten es die Unesco-Beamten. Es ist eine detailreiche, eine fast schwärmerische Beschreibung. Der Hauptaltar: “ein Werk Lucas Cranach des Älteren und des Jüngeren, die Ikonografie stark beeinflusst durch Luther und Melanchthon”. Nur ein Detail fehlt in der ausführlichen Beschreibung. Und das ist auffällig.“

„Zu der judenfeindlichen Schmähplastik, die an der Außenwand der Kirche prangt und ein Schwein darstellt, an dessen Zitzen und After sich Rabbiner zu schaffen machen (“Judensau”), sogar überschrieben mit dem Titel einer antijudaistischen Schmähschrift Luthers, fällt kein Wort. Interne Unterlagen aus den 1990er-Jahren, die die Süddeutsche Zeitung einsehen konnte, zeigen, dass die Bundesregierung, die sich damals um die Aufnahme Wittenbergs und Eislebens in die Liste des Weltkulturerbes bewarb, die Problematik rund um diese “Judensau” aussparte. Dabei war das Thema damals bereits ein Politikum. 1988 hatte die Kirche versucht, sich mit einer Erklärtafel von der antisemitischen Aussage zu distanzieren.“

„Der Status als Weltkulturerbe könnte wackeln, wenn ein Staat diese Frage offiziell an die Unesco heranträgt. Darauf weist der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hin, Felix Klein. Er verweist auf einen Präzedenzfall aus jüngerer Zeit: Schon 2019 hatte die Unesco ein Kulturerbe wieder von seiner Liste gestrichen, weil man dort einen Verstoß gegen die Unesco-Prinzipien der Toleranz sah. Es ging um den Straßenkarneval im belgischen Aalst, ein “immaterielles” Kulturerbe. Zu diesem Karnevalsumzug gehören traditionell auch Puppen, die Juden darstellen sollen – mit Hakennasen, Schläfenlocken und langen Zähnen. Die Aalster hatten sich trotz Kritik geweigert, an dieser Tradition etwas zu ändern. So hatte sich die Unesco geweigert, dazu länger ihren Segen zu geben.“

„Die Entscheidung liegt am Ende aber allein bei der Gemeinde der Wittenberger Stadtkirche. Und weil diese bislang daran festhält, die “Judensau” lediglich mit einer weiteren, neuen Erklärtafel zu versehen, droht nun der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung. “Sollte die Kirchengemeinde in Wittenberg nicht reagieren, werde ich mich an Außenministerin Baerbock wenden”, sagt Klein der SZ. “Die deutsche Botschaft bei der Unesco in Paris sollte dann angewiesen werden, die Entlistung aus dem Weltkulturerbe zu beantragen.” Das würde dann nicht nur diese Kirche, sondern alle Luther-bezogenen Orte in Wittenberg und Eisleben betreffen, die gemeinsam ein Weltkulturerbe bilden.“

„Der Schriftverkehr mit der Unesco, die schließlich im Dezember 1996 die ersehnte Ehrung bewilligte, umfasst an die 200 Seiten und liegt heute im Archiv des Auswärtigen Amtes. Und wenn damals die Unesco-Verantwortlichen gar nicht bewusst über diese antisemitische Skulptur und die Frage, ob diese einem Weltkulturerbe entgegenstehe, entschieden haben: Was heißt das dann heute? Die Schmähung anderer Religionen widerspricht Unesco-Prinzipien – das ist 1995 festgeschrieben worden.“

(Rechtliches vom Fachanwalt: “Sie dürfen so viel zitieren, wie Sie benötigen, um sich Dritten gegenüber sinnvoll mit dem Text zu beschäftigen.“)

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Das Dokument der UNESCO-Prinzipien auf das sich im SZ-Artikel Ronen Steinke wie auch  Dr. Felix Klein in  “Entlistung beantragen”  beziehen,  ist dieses:

Erklärung von Prinzipien der Toleranz

 Declaration of Principles on Tolerance

Es gibt noch eine viel eindeutigere internationale Erklärung:

Declaration on the Elimination of All Forms of Intolerance and of Discrimination Based on Religion or Belief

Auf diese UN-Erklärung weist das deutsche Auswärtige Amt unter der Leitung von Frau Ministerin Annalena Baerbock hin:

https://www.auswaertiges-amt.de/en/aussenpolitik/themen/menschenrechte/-/227624

Hier ist noch besonders der Hinweis wichtig auf den

Special Rapporteur on freedom of religion or belief

 

Annotatio

I.

und das sagt die UNESCO zur „Judensau“…..

Mit Bildungsarbeit gegen Antisemitismus: Ein Leitfaden für politische Entscheidungsträger/-innen

In dem Leitfaden, mit einem Vorwort der UNESCO-Generaldirektorin, Frau Audrey Azoulay, heißt es u.a.:

„Entmenschlichung“

„Seit frühester Zeit hat man Jüdinnen und Juden in herabwürdigende Weise mit Nutzvieh und Wildtieren verglichen. So finden sich in einigen historisch einflussreichen Texten Vergleiche mit Schweinen, Ziegen, Kühen und Affen. Während des Mittelalters hat man Jüdinnen und Juden in Europa oft mit Schweinen verglichen bzw. ihnen ein inniges Verhältnis mit Schweinen unterstellt. Der Begriff der „Judensau“, der sich auf intimen Kontakt zwischen jüdischen Menschen und Säuen bezieht, tauchte erstmals im Deutschland des 13. Jahrhunderts auf und war über mehrere Jahrhunderte hinweg in ganz Europa verbreitet. Schlangen, Ratten und Kraken sind auch heute noch benutzte Variationen dieses Themas.“

Wie erklärt die UNESCO den Inhalt der UNESCO-Schrift „ Mit Bildungsarbeit gegen Antisemitismus“ mit der Tatsache, dass die UNESCO 1996 ein Gebäude, an dem eine Judensau-Skulptur hängt, zum Weltkulturerbe erklärt hat?!

II.

Luther Memorials in Eisleben and Wittenberg

In meinem Beitrag auf Archivalia https://archivalia.hypotheses.org/151810
kann man nachlesen, dass bei der Antragstellung im Jahr 1995 und bei der Evaluierung 1996 durch ICOMOS bewusst getäuscht und manipuliert wurde. Die Erwähnung des „Judensau“-Reliefs hätte die Aufwertung der Stadtkirche St. Marien als Weltkulturerbe gefährdet – so die Befürchtung der Antragssteller. ICOMOS hat auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) in der MZ vom 03.05.23 eine “Einschätzung für die kommenden Tage” angekündigt.

III.

Quelle:

https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/luther-hassprediger
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/gbs/files/download/2017luther-broschuere-web.pdf

IV.

Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur „Wittenberger Judensau

 In diesem Verfahren gegen das Urteil des BGH vom 14.06.2022 – VI ZR 21/20 – und gegen Urteile der Vorinstanzen wegen Entfernung der „Wittenberger Judensau“  hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg unter dem 22. Mai 2023 mit Bezug auf die Verfassungsbeschwerde vom 25.07.2022 und eine Eingabe vom 29.11.2022 eine weitere Eingabe an das Bundesverfassungsgericht eingereicht.

In dieser Eingabe vom 22. Mai 2023 wird u.a. Bezug genommen auf die Interview-Äußerung des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung Felix Klein in der  Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Mai 2023, der Stadtkirche in Wittenberg den Welterbestatus wegen der „Judensau-Plastik“ abzuerkennen.

 V.

Die Lutherstadt Wittenberg ringt um ihr kirchliches Erbe

                                              “Judensau” und Antisemitismus

                           Donnerstag, 25. Mai 2023, 20:33 bis 21:00 Uhr, NDR Info

Kein Kulturerbe-Status für Wittenberg

Deutschlands Beitrag zum Welterbe

Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe

Zum Thema „Judensau“:https://archivalia.hypotheses.org/?s=Judensau

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