“Versuch macht klug” – die Weisheit begegnete mir im urigen Heimatmuseum im Dachgeschoss des Schlosses Lembeck. Bei bestem Ausflugswetter hatte ich mich am Vatertag ins Westmünsterland aufgemacht. Die Anfahrt führte über Dorsten, wo ich den Streitfeiertag aus dem Mittelalter nicht vergessen kann.
Der Besuch des Lembecker Schlossparks kostet 4,50 Euro, ist aber lohnend. Rhododendren!
Noch eindrucksvoller ist das Schloss Raesfeld in der Nähe.
Mir liegt ein Scan vor aus Elfriede Kern: Notare und Notarssignete vom Mittelalter bis zum Jahr 1600 aus den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns. 6). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern unter Mitwirkung von Walter Jaroschka, Albrecht Liess und Karl-Ernst Lupprian, Gesamtredaktion Albrecht Liess. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2008, S. 171, eine grundlegende Arbeit zur Prosopographie der Notare, die leider nicht Open Access verfügbar ist.
Die schon 2017 geplante Klage betrifft den Zugang zu den Archiven der ehemaligen Standesherrschaft und ist vor dem VG Gießen anhängig (Aktenzeichen: 4 K-877/23.Gi). Landesarchiv-Chef Hedwig hat wie zu erwarten die Klageabweisung beantragt.
Zum Thema
https://archivalia.hypotheses.org/94776 (Rezension von Herbert Günther: Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 34). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2017. 70 S. 15 EUR. ISBN 978-3-88964-219-6
“Der Rezensent tritt diesem tendenziösen Büchlein alles andere als unvoreingenommen entgegen, hat er doch, zitiert vom Autor S. 16f., mehrfach das skandalöse Versagen der hessischen Landesregierung in Sachen der Büdinger Archive gegeißelt (Archivalia vom 27. Mai 2015 und vom 15. Dezember 2015) und die Partei des Heimatforschers Christian Vogel ergriffen, der für die Zugänglichkeit der Rentkammerarchive kämpft. Der angesehene Verwaltungsjurist Günther, geschätzter Archivrechtler und Dozent des Rezensenten an der Archivschule, hat sich vor einen Karren spannen lassen, dessen Richtung jeden Historiker und Archivar, dem es um Zugänglichkeit wichtiger historischer Quellen geht, befremden muss.”)
Die Proteste gegen die neue italienische Regelung der Vermarktung von Kulturgutreproduktionen (Pseudo-Urheberrecht) setzen sich mit einer Petition fort: