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Mehrere Digitalisate: Handschriftencensus verlinkt das schlechteste

Das Haupt-, Hof- und Staatsarchiv hat auf meine Bitte hin die spannende historiographische Sammelhandschrift W 221 (Böhm 438) aus dem 16. Jahrhundert ins Netz gestellt:

https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=14079

Die einzige Überlieferung der von Schulte edierten Acta Gengenbacensia wurde von Böhm beschrieben (Schulte ergänzte etwas). Der Handschriftencensus hat ein Digitalisat ausgewählt, das die Seite 144 unleserlich wiedergibt.

https://archive.org/details/diehandschrifte00bhgoog/page/n153/mode/2up

Das trifft auf das zugrunde gelegte Google-Digitalisat (unbekannter Herkunft) zwar nicht mehr zu, aber wirklich brauchbar ist auch das verbesserte Digitalisat nicht, da auf anderen Seiten Textverlust vorliegt.

Wenn man ganz auf Google-Digitalisate verzichten will, könnte man sich an Frau Pfeil halten, die in ihrer Zusammenstellung der Handsachriftenkataloge auf (das seitengenau verlinkbare) Gallica setzt:

https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k745462

Lesbar, aber nicht besonders gut ist das Digitalisat des MDZ. Auch die Wiener Präsentation der Google-Scans hat den Böhm:

http://data.onb.ac.at/rep/10A3A20E

Google-Digitalisate mit Angabe der Herkunft:

https://books.google.com/books?id=p4jfDqW6BQgC (BSB München 2022)
https://books.google.com/books?id=q0ZLKbCTllwC (UB Bern 2021)
https://books.google.com/books?id=Km9oAAAAcAAJ (ÖNB Wien 2016)

#histmonast

Klüger fürchten vor KI

Sascha Lobos Kolumne ist mit einer PAYWALL verrammelt. Auszug:

Die italienische Datenschutzbehörde meint nun etwas vereinfacht gesprochen, dass die Leute, die ihre persönlichen Daten ins Internet stellen, vorher hätten gefragt werden müssen, wenn ein Unternehmen damit ein Sprachmodell trainiert. Das halte ich persönlich für ein ebenso absurdes wie klares Zeichen einer angstgetriebenen Technikfeindschaft. Vermutlich ergänzt um die ständige Angst der Datenschutzbehörden vor einem Bedeutungsverlust. Um dem entgegenzuwirken, würden sie im Zweifel noch Argumentationen konstruieren, dass eine digitale Kaffeemaschine ohne die jährlich zu erneuernde Unterschrift aller Nachbarn mit WLAN gegen die DSGVO verstößt.