https://humanistica-helvetica.unifr.ch/de
Ohne Permalinks und Normdaten.
https://www.b-u-b.de/detail/massendigitalisierung-in-schweizer-universitaetsbibliotheken
Unkritischer Jubelbeitrag.
Jochen Zentöfer setzt seine Berichterstattung fort:
Auf Seite 26 seiner 32 Seiten starken Analyse kommt der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers zum entscheidenden Ergebnis: „Libra [verstößt] gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse.“ Das heißt: Nach dem Regierungswechsel ist 2022 ein Onlinemagazin unter Aufsicht des Justizministeriums entstanden, das verfassungswidrig ist. Diesen Rechtsverstoß erkannten weder das auf Rechtsdienstleistungen spezialisierte Unternehmen Juris, das „Libra“ herausgab, noch sein Mehrheitseigentümer, der Staat, und auch nicht die beteiligten sechs Herausgeber, darunter vier Professorinnen.
Für den gestrigen Donnerstag waren Gespräche des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit Juris und dem zweiten großen Gesellschafter, Lefebvre Sarrut, vorgesehen. Darin wollte das Ministerium seine Erwartung ausdrücken, „Libra“ „unverzüglich“ aus dem Netz zu nehmen. Der Newsletter für die Öffentlichkeit war bereits eingestellt worden. In die Kritik geraten ist Libra wegen seiner auffallend positiven Berichterstattung über die FDP und Justizminister Marco Buschmann. Als Markenfarbe hatte sich das Angebot ein sattes Gelb gewählt.
Möllers Gutachten stellt nun fest, dass „Libra“ „in seiner organisatorischen Form wie seiner Publikationsform nach ohne Weiteres als Presseerzeugnis einzuordnen“ ist. […]
Nun wird „Libra“ beendet. Nach Angaben des BMJ soll das bereits am Freitag der Fall sein.
Das Kapitel Juris wird die Regierung aber weiterhin beschäftigen. Mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Martin Plum und seiner CDU/CSU-Fraktion ist das BMJ in Verzug. Hierin geht es unter anderem um die exorbitant hohen Gehaltssteigerungen für Juris-Geschäftsführer Samuel van Oostrom, der zuletzt 333.634,04 Euro verdiente”.
Um die Staatsnähe eines Presseorgans, der Literaturzeitschrift “Sinn und Form”, geht es ebenfalls in einem anderen aktuellen Rechtsstreit:
https://www.perlentaucher.de/stichwort/sinn-und-form.html
https://www.adk.de/de/news/?we_objectID=65115
Meine Meinung: Der Pluralismus von Meinungen und die Informationsfreiheit leiden, wenn marktwirtschaftliche Akteure Medien wegklagen oder an die kurze Leine legen, um ihren eigenen Profit zu steigern oder das eigene Überleben zu sichern. Einschränkungen etwa der Rundfunkanstalten, was die redaktionelle Berichterstattung und die Dauer von deren Online-Wiedergabe angeht, schaden dem öffentlichen Diskurs und Open Access (im weitesten Sinn). Staatsfinanzierte kostenlose Informationsangebote sind wichtig!
“Jan Grabowski, Historiker an der Universität im kanadischen Ottawa, untersuchte mit seiner Kollegin Shira Klein von der kalifornischen Chapman University in penibler Detailarbeit 25 teils sehr lange Einträge der englischsprachigen Wikipedia zum gleichen Themenfeld: zur Vernichtung der Juden in Polen während des Zweiten Weltkriegs und zum Verhalten der polnischen Bevölkerung.
»Systematische, absichtliche Verzerrung«
Die beiden Historiker schauten sich nicht nur die Artikel an. Sie verfolgten auch die Diskussionen dazu auf rund 300 Hintergrundseiten und sprachen mit seriösen Autoren, die sich an der Entwicklung der Texte beteiligen. Ihr Ziel war es zu überprüfen, ob Artikel zum Thema Holocaust bewusst verfälscht und in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Das Ergebnis ist erschreckend und jetzt in englischer Sprache auf der Website der renommierten Zeitschrift »The Journal of Holocaust Research« frei zugänglich.
Im Mittelpunkt steht diesen Recherchen zufolge eine Gruppe rechtsgerichteter, nationalistischer Autoren aus Polen, die ein gemeinsames Ziel vereine: die Rolle der polnischen Bevölkerung während der Besatzung in einem möglichst günstigen Licht darzustellen, als Opfer der Deutschen und zugleich als Helden, die zahlreiche Juden gerettet haben.”
Jochen Zenthöfer berichtet in der FAZ über ein neues Urteil:
n Nordrhein-Westfalen regelt diese Fragen eine „Richtlinie zur Anonymisierung von Entscheidungen“. Doch deren Inhalt war bis vor Kurzem geheim. Sechs Jahre lang kämpfte Benjamin Bremert, Vorstand des Vereins Openjur, für die Herausgabe der Richtlinie. Zunächst erhielt er nur eine weitflächig geschwärzte Version. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war der Auffassung, die Öffentlichkeit dürfe erfahren, was anonymisiert wird, nicht aber, wie anonymisiert wird.
In der Berufungsinstanz gab das Oberverwaltungsgericht Münster nun den kompletten Wortlaut frei. Schaut man sich die Richtlinie an, erschließt sich nicht, weshalb sie verschlossen bleiben sollte.
Die Entscheidung des OVG: https://openjur.de/u/2464444.html
Markus Wurzer: Der lange Atem kolonialer Bilder. Visuelle Praktiken von (Ex-)Soldaten und ihren Familien in Südtirol/Alto Adige 1935-2015 (2023)
Open Access: https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/61587