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RVK nutze ich nicht – sollte ich?

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm

“Den 13. 9br. [November], donnerstags, ist mit dem feuer gerichtet und lebendig verbrandt worden Georg Carl Lamprecht von Main Bernheim, eine halbe meil von Kizingen gelegen. Seines handwercks ein müller und weinführer im 30. jahr seines alters. Darum daß er sich vor 7 jahren, demnach er sich von seinen weib, als die im öffentlichen ehebruch ergriffen worden, scheiden lassen, zu einer [z]auberin, die Eisenbeisserin genandt, gesellet, mit derselben im land erumgezogen, sündlich mit ihr zugehalten, zauberey, schäzgraben und anders von ihr zu erlernen. Sonderlich aber, daß er eine gute geraume zeit die münzen, so wol guldene als silberne, verfälschet und beschnitten und anders falsches geld und dasselbige in nicht geringer anzahl daraus gemachet hat. Zu solchen münzen und geld beschneiden ist er, wie er mich berichtet, von seinen bruder, der 2 jahr jünger gewesen als er, aber viel verschmizter, und Carl Heinzen, einen burger und feilenhauer allhier am bretterten meer wohnhaft und ein waffen- und hufschmidt, welchen man sonst den Heroldschmidt genennet nahmens Zacharias, welche ihm die instrument und werckzeuge dazu gemacht, beredet worden. Er hat vor jahren als ein mühlknecht allhier gedienet in der Catharina und Pfannenmühl. Ist auf eine zeit mit seinen gesellen spazieren gangen vom Frauen Thor an biß zum Spitler Thor. Ehe sie gar dahin gelanget, sezt er sich auf die mauern und weil er neue schuhe angehabt, wiechen ihme die füsse und fället rücklings oder unter sich in den stadtgraben. Da er gleichwohl weder arm noch bein entzway gefallen hat, aber doch von solchen fall nicht aufstehen können, sondern ist auf einer mistbahr aus dem graben im Gostenhoff zu den barbierer getragen worden. Da er sich eine zeit lang aufgehalten, biß er wiederum heil worden. Er hat auch unter dem marggraffen im Elsasser kriege1 sich gebrauchen lassen und eine musqueten ge[fü]hret. Allda er mit dem Körnlein in kundschafft kommen und ihme ein stück von einer hirnschalen, welche für das schiessen helffen sollen, verkaufft, die hernach bey dem Körnlein gefunden worden und zu deß Lamprechts verderben anlaß und gelegenheit gegeben hat. Der Lamprecht ist in so mancher grossen gefahr gestecket und nicht umkommen. Aber es hat geheissen, wie das gemeine sprichwort lautet, was an galgen gehöret, das fält den hals über einen besen nicht entzwey. Wann auch, wie die gemeine sage gegangen, sein vater, welcher Lorenz Lamprecht geheissen und auch ein müller gewesen, (S. 224) gerichtet worden seyn solle, und seine mutter Walburgis, die noch im leben, eine öffentliche unholdin oder hexe seyn soll, so ist kein wunder, wann schon der apfel nicht weit vom baum gefallen ist. In denen 5 wochen, weil er im loch gelegen, hat er mehr mit Gott, als mit denen menschen geredet. Und zwar so hat er solches wol bedürffet, dann wie wir hernach allererst erfahren, so ist er mit seiner zauberey so weit kommen, daß er eine schwarze hennen gerupfet, an einen 3fachen wegscheid mit sich genommen, in die höhe erhoben und in diese wort herausgebrochen: Sehe teuffel, da hast du deine speise, schaffe mir jezund er auch die meine. Darüber er gleich wohl von den leuten, die fürüber gegangen, zerstört worden. […]

Nachmals auf den scheiterhauffen hinaufgegangen, die umstehenden um verzeihung gebeten und solches mit dem vater unser beschlossen, welches er neben andern gebetlein mehr kniend beschlossen. Darauf hat ihn der scharffrichter angenommen, niedergesezet und an die eichene säulen, erstlich mit einen strang, daran er hat erwurgen sollen, aber es ist ihm mißlungen, darnach mit einer ketten angebunden. Deßgleichen auch eine ketten um seinen leib herum geschlagen, ein säcklein pulver an den halß gehencket, zwischen beeden armen und beinen pechkränze geleget, etliche büschel stroh um ihn gelehnet und klammern eingeschlagen. Inzwischen hat der löwe den strang mit einen knebel sollen aufwinden und ihn stranguliren, welches ihme, wie gemeldt, mißlungen. Unter dessen habe ich stäts mit ihme gebetet, biß das feuer angezündet worden. Da bin ich von ihm gegangen und im zurückgehen diese worte zugeschrien: Herr, in deine hände befehle ich dir meinen geist. Als nun das feuer lichterlohe brande, haben wir ihn ein paarmahl aus der flammen beten hören: Herr Jesu, nimm meinen geist auf. Welches gebet sonder zweiffel der liebe Gott wird erhöret und seine arme seele in das bündelein deß lebens an- und aufgenommen haben. Es ist ein solcher starcker glaube in ihm gewesen, deßgleichen ich bey keinen armen sünder, dem ich das geleit zum gericht hinaus gegeben, noch zur zeit befunden habe. Darum zweiffle ich auch gar nicht, er seye zwar durch den erschröcklichen und erbärmlichen tode zum ewigen leben hindurch gedrungen und ein kind und erbe deß ewigen lebens worden.”

Aus: Die letzten Tage der zum Tode Verurteilten. Das Tagebuch des Nürnberger Gefangenenseelsorgers Johann Hagendorn 1605–1620. Hrsg. von Peter Schuster und Andrea Bendlage (= Quellen zur Regionalgeschichte Verlag für Regionalgeschichte 19). Bielefeld 2022, S. 197-200 (Rezension). Zuvor Theodor Hampe (MVGN 1926).

18.3.2023 Wolfgang Mieder weist mich zum in der Mitte des 16. Jahrhunderts (Beispiel) erstmals belegten Apfel-Sprichwort auf seinen Aufsatz in Midwestern Folklore, 19, no. 2 (1993), S. 69-98 (HathiTrust) hin.

#rechtsgeschichte

Wien: Allgemeine Urkundenreihe (AUR) bis 1400 vollständig online recherchierbar

Endlich! Genealogische Linkliste (10. Fassung) des “Roland” online

https://tng.rolandgen.de/showmedia.php?mediaID=1160

Natürlich hätte ich unendlich viele Ergänzungen. Eine Auswahl:

Die Oberdeutsche Personendatenbank hätte nicht fehlen dürfen!

Ebenso die Leihbibliothek des Internet Archive

Ebenso der Protraitindex und weitere Porträtdatenbanken, die auf Wikisource aufgeführt sind.

Familiengeschichtliche Blätter: die PDFs des Internet Archive zu verlinken ist Unsinn, da sich diese Links rasch ändern können. Und inzwischen liegen alle Bände von 1903 bis 1942 vor: Wikisource

Schweiz: https://www.archives-online.org/Search

Genealogische Zeitschriften kostenlos im Netz: https://archivalia.hypotheses.org/135797 muss ausgewertet werden!

Zusammenfassungen ausgewählter Abschlussarbeiten des Masterstudienganges Niederlande-Deutschland-Studien

https://doi.org/10.17879/41099668925 (Open Access)

Würde man endlich die Open-Access-Publikation aller Abschlussarbeiten verbindlich vorschreiben, bräuchte es solche Zusammenfassungsbände nicht.

Gebühren acht großer Stadtarchive in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Nach den Gebühren ostdeutscher Stadtarchive habe ich mir heute Stadtarchive im Westen vorgenommen. Im Saarland habe ich nur die Landeshauptstadt berücksichtigt. In Rheinland-Pfalz handelt es sich um die Archive der sechs größten Städte plus Speyer, das mit 10 Euro für 10 Seiten Scans besonders günstig ist. Trier berechnet dafür 70 Euro. [Durchschnittlich 36,86 Euro.]

Besonders unangenehm berührt die in meiner Sicht rechtswidrige Praxis in Trier, für jede eigene Aufnahme 50 Cent zu berechnen. Jede Gebühr knüpft an eine Verwaltungsleistung an. Stellt das Archiv die Archivalien sonst kostenlos bereit, kann es nicht für eine zusätzliche Leistung Geld nehmen, die der Benutzer erbringt. Gebührenrechtlich wäre allenfalls eine Prüfungspauschale je Antrag denkbar, aber nicht eine Gebühr je Nutzeraufnahme.

Speyer
Infoseite
Benutzung: 10 Euro/Tag (5 Euro 1/2 Tag) bei “größerem Verwaltungsaufwand” (besonders für publizistische und gewerbliche Benutzungen sowie für Familienforschung).
Auskünfte: 15 Euro je angefangene 30 Minuten bei größerem Verwaltungsaufwand
Scans: 1 Euro (DIN A 4). Mailversand bei kleineren Datenmengen kostenlos = 1 Euro/1. S., 10 S. 10 Euro.
Selbst fotografieren: erlaubt

Saarbrücken
Gebührenordnung
Benutzung: 4 Euro/Tag bei privater Nutzung (20 Euro/Jahr), kommerziell 6 Euro/Tag
Auskünfte: 30 Euro je angefangene 30 Minuten, kommerziell 60 Euro
Scans: 5 Euro/1. S., jede weitere 1 Euro, 10 S. 14 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe

Worms
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 18 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: Einschlägig ist wohl der Punkt “Bereitstellung von Archivalienreproduktionen” bis 5 Stück 10 Euro (6-15 25 Euro) zuzüglich 4 Euro Rechnungsstellung = 14 Euro/1. Seite, 10 S. 29 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe

Mainz
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: bis 15 Minuten kostenlos, danach 10 Euro je 15 Minuten
Scans: 3 Euro je Datei mit 10 MB zuzüglich 6 Euro Mailversand (bis 5 MB möglich) = 9 Euro/1. Seite, 10 S. 38 Euro
(da 10 Seiten wohl den Mailversand sprengen, wurde 6 Euro für eine CD plus 2 Euro Inlandversand angesetzt)
Selbst fotografieren: seit 2017 erlaubt

Ludwigshafen
Archivordnung 2009
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 12,50 für kommerzielle Nutzung je 15 Minuten (Familienforschung 10 Euro), sonst bis zu einer Stunde frei
Scans: 4,50 (“Datenträger mit den Daten eingescannter Archivalien pro Abbildung”) zuzüglich Kosten des Datenträgers = 4,50+x Euro/1. Seite, 10 S. mindestens 45 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe

Kaiserslautern
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 15 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: 5 Euro zuzüglich 2 Euro je benötigtem Datenträger = 7 Euro/1. Seite, 10 S. 52 Euro
Selbst fotografieren: verboten

Trier
Infoseite
Gebühren: 5 Euro/Tag einschließlich 5 Archivalien, jede weitere 1 Euro für Familienforschung
Auskünfte: 15 Euro je angefangene 15 Minuten für nicht-amtliche und nichtwissenschaftliche Recherchen
Scans: laut Gebührenordnung der Stadtbibliothek 6 Euro je Handschriftenaufnahme zuzüglich Grundpreis 8 Euro zuzüglich Mailversand 2 Euro = 16 Euro/1. Seite, 10 S. 70 Euro
Selbst fotografieren: je eigener Aufnahme 0,50 Euro (Kirchenbücher 3 Euro)! (In der Stadtbibliothek sind eigene Digitalaufnahmen kostenlos)

Koblenz
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: Mitteilungen über das Vorhandensein, Art, Umfang und Zustand des Archivgutes kostenlos, sonst 17 Euro je angefangene 15 Minuten
Scans: kein Einzelpreis genannt, Anfertigung von Digitalisaten 17 Euro je angefangene 15 Minuten
Selbst fotografieren: keine Angabe