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Das Tagebuch des Nürnberger Gefangenenseelsorgers Johann Hagendorn 1605–1620

Die letzten Tage der zum Tode Verurteilten. Das Tagebuch des Nürnberger Gefangenenseelsorgers Johann Hagendorn 1605–1620. Hrsg. von Peter Schuster und Andrea Bendlage (= Quellen zur Regionalgeschichte Verlag für Regionalgeschichte 19). Bielefeld 2022. 262 S., Abbildungen. 24 Euro. ISBN 978-3-7395-1339-3. Inhaltsverzeichnis

Von 1605 bis 1620 schrieb der Diakon bei St. Sebald in Nürnberg, Johann Hagendorn (1563-1624) (GND), auf, wer aufgrund welcher Taten in Nürnberg hingerichtet wurde und wie er die Delinquenten und Delinquentinnen auf den Tod vorbereitet hatte. Das einzigartige Zeugnis ist in einer Abschrift des frühen 18. Jahrhunderts im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg (Hs. 3857, Digitalisat) überliefert und wird im vorliegenden Band ediert. Während sich Peter Schuster in seinem einleitenden Beitrag den Aufzeichnungen aus der Perspektive der Erforschung der Todesstrafe in der Frühen Neuzeit zuwendet, stellt Andrea Bendlage Biographie, Familie und Amtsverständnis des lutherischen Geistlichen vor. Der Text, erschlossen durch ein Personen- und ein Ortsregister, ist intensiv kommentiert, wobei auch archivalische Quellen herangezogen wurden. Manchmal wurde für meinen Geschmack des Guten etwas zuviel getan.

Exemplar des British Museum

Der Seelsorger sah es als seine Aufgabe an, der Obrigkeit zu dienen und die Verurteilten zu einem christlichen Sterben anzuleiten. “Erst wenn die armen Sünder”, schreibt Schuster (S. 23), “textsicher Gebete und Psalmen deklamieren konnten, war die Hinrichtung als christliches Schauspiel perfekt inszeniert. Die hohe Bedeutung der religiösen Kenntnisse führte zum Teil zu bizarren Charakterisierungen. Einer der brutalsten Täter während Hagendorns Amtszeit war der 19-jährige Andreas Feuerstein, der als Lehrer zahlreiche Mädchen zwischen acht und zwölf Jahren vergewaltigt und massiv misshandelt hatte. Hagendorn hatte mit ihm keine Probleme und fand sogar lobende Worte über seinen Wissensstand: ‘Er hat keines sonderlichen unterrichtens bedörfft, weil er den ganzen cathechismum samt der auslegung vollkömmlich gekönt, darzu auch etliche schöne bußpsalmen samt dem gebetlein, Herrn Eberi: Herr Jesu Christ wahr mensch und Gott, mit welchen er sich gefristet hat biß an sein Ende.'”. Andrea Bendlage resümiert: “Die Niederschrift der Erfahrungen und Begegnungen des Pfarrers mit den Verurteilten ist […] ein einzigartiges und gleichermaßen bedrückendes Zeugnis für das seelsorgerliche Programm eines lutherischen Pfarrers im Dienste des Strafvollzugs in der Frühen Neuzeit” (S. 41).

Die Aufzeichnungen müssen nach meiner Meinung im Kontext des Interesses an Hinrichtungen bzw. “Mordgeschichten” gesehen werden, das etwa zur gleichen Zeit auch das berühmte Tagebuch des Nürnberger Nachrichters Meister Franz Schmidt motivierte und später der breit überlieferten Gattung der Nürnberger Malefizbücher zugrunde liegt. Nicht nur wer sich mit der Erinnerungskultur der Strafjustiz befasst, wird für die vorliegende Ausgabe, die auch außerhalb Nürnbergs wahrgenommen werden sollte, dankbar sein.

17.3.2023 Textprobe

Das Recht der Hildesheimischen catholischen Geistlichkeit, ohne Feierlichkeiten gültiger Weise letztwillig verfügen zu können (1838)

Friedrich Anton Klinkhard
Das Recht der Hildesheimischen catholischen Geistlichkeit, ohne Feierlichkeiten gültiger Weise letztwillig verfügen zu können : nebst Bemerkungen über die Testamentifaction der Geistlichen in andern deutschen Diöcesen : Mit 5 Anlagen
Hildesheim: In der Gerstenberg’schen Buchhandlung , 1838
http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1816399973

Am 11. August 2022 zur Digitalisierung vorgeschlagen. Zur Bearbeitungsdauer teilte die Bibliothek mit: “Wir hatten den Band Anfang September für die Digitalisierung vorbereitet: Prüfung (vorhanden?, vollständig?, digitalisierbar?, noch nicht anderswo digitalisiert?), Katalogisierung; Erstellung Vorgang im Digitalisierungssystem (inkl. Laufzettel), Verpacken Transportkiste). Ende Oktober ist das Buch zusammen mit einer größeren Charge zu einem externen Scandienstleister gegangen. Ende Januar wurden die Scans an uns geliefert und ins Digitalisierungssystem eingespielt. Mitte Februar erfolgte die “Vollständigkeitskontrolle/Paginierung”, worauf anschließend automatisch OCR gestartet wurde.

Seitdem war der “Vorgang” im Bearbeitungsschritt “zur Strukturdatenrfassung”, den wir auf Ihre gestrige Nachfrage hin vorgezogen haben. Dabei ist aufgefallen, dass die OCR fehlerhaft war, weil der falsche Schrifttyp-Parameter erfasst worden ist (Antiqua statt Fraktur). Dies wurde korrigiert, die OCR noch einmal gestartet und anschließend erfolgte die Strukturdaten (Einband, Titelblatt, Kapitel usw.). Heute wurde alles ins Repositorium exportiert.
Auf diese Weise laufen “unverbindliche Digitalisierungsvorschläge” von Nutzer:innen einfach mit im Massendigitalisierungsworkflow und erzeugen nur vergleichsweise wenig organisatorischen Extra-Aufwand”.

Gebühren neun großer ostdeutscher Stadtarchive

Was kassieren große ostdeutsche Bürgerarchive Stadtarchive für die persönliche Benutzung, für schriftliche Auskünfte, Scans? Darf man selbst fotografieren (wie in allen Staatsarchiven)? Ich habe im sogenannten Internet (ja, Archivierenden muss man das vielleicht noch erklären) recherchiert und kann etwas übersehen haben, weshalb Korrekturen gern entgegengenommen werden. Die Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der Gesamtkosten von 10 Seiten Scan im modernen Normalformat (DIN A 4) und ist aufsteigend. In keinem Fall gab es auf der jeweiligen Website eine einfache Beispielrechnung zur Kostenhöhe. 10 Scans kosten von 14 (Magdeburg) bis 37 Euro (Leipzig). [Durchschnittlich 22,74 Euro.]

Magdeburg
BenutzungsflyerVerwaltungskostenordnung
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: ab 15 Minuten 20 Euro je 15 Minuten
Scans: 1 Euro (bis DIN A 3, Auflösung nicht angegeben) zuzüglich 4 Euro Bereitstellung je Antrag = 5 Euro/1. Seite, 10 S. 14 Euro
Selbst fotografieren: verboten

Stralsund
Entgeltordnung
Benutzung: 10 Euro pro Tag (Familienforschung und gewerbliche Zwecke)
Auskünfte: bis 15 Minuten (bescheuert in der Norm: “0,25 h”) kostenlos, dann 15 Euro je angefangenen 15 Minuten
Scans: 1,20 Euro (300 dpi) zuzüglich 3 Euro Bereitstellung = 4,20 Euro/1. Seite, 10 S. 15 Euro
Selbst fotografieren: Laut Benutzungsordnung (von 2019!) verboten

Halle
Gebührensatzung
Benutzung: 3 Euro Tag zuzüglich 5 Euro für je 10 Archivalien (Gebührenbefreiung für wissenschaftliche Forschung: “Der Nachweis des Zwecks ist durch schriftlichen Auftrag zu führen”. Dieser Satz ist unverständlich. Eine unverständliche Norm ist ungültig!)
Auskünfte: 11 Euro je angefangene 15 Minuten (Ausnahmen siehe die Norm)
Scans: 1 Euro zuzüglich 3 Euro Grundentgelt pro Auftrag zuzüglich 3 Euro Ausgabe in elektronischer Form je Auftrag = 7 Euro/1. Seite, 10 S.: 16 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe gefunden

Dresden
Gebührensatzung
Benutzung: 10 Euro/Tag plus 1 Euro je ausgehobener Einheit (wissenschaftliche Forschung mit “Legitimation” gebührenfrei)
Auskünfte: je angefangene 30 Minuten 24 Euro (wissenschaftliche Forschung mit “Legitimation” gebührenfrei)
Scans: 2 Euro zuzüglich 0,60 Euro Bereitstellung je Stück und 1 Euro Datenausgabe je Datei = 3,60/1. Seite, 10 S. 21,60 Euro
Selbst fotografieren: keine Angabe gefunden

Rostock
Anlage zur Entgeltordnung
Benutzung: 7,50 Euro pro Tag (bei gewerblicher Nutzung)
Auskünfte: einfache mündliche Bestandsauskunft kostenlos; umfassende schriftliche oder mündliche Bestandsauskunft oder fachliche Beratung im Archiv 24,80 Euro; Recherche je angefangener Arbeitsstunde 49,60 Euro
Scans: hochwertige Digitalkopie (bis DIN A 4, 300 dpi) 2 Euro zuzüglich 5,85 Euro für die Zusendung per Mail = 7,85/1. Seite, 10 S. 25,85 Euro
(Von Normenklarheit kann hier nicht die Rede sein. Es gibt auch einfache Digitalkopien, wobei bei den Kosten bis DIN A 4 0,80 für die Papierkopie berechnet wird. Was es mit den digitalen Reprografien und Fotografien auf sich hat, ist unklar. Die kosten je Auftrag 17,60 Euro zuzüglich 1,60 Euro je Aufnahme bis DIN A 4.)
Selbst fotografieren: laut Archivsatzung verboten

Schwerin
Entgeltordnung
Benutzung: 5 Euro Tag für Familienforschung und private Forschung zu nicht-gewerblichen Zwecken, 15 Euro für gewerbliche Zwecke, sonst frei
Auskünfte: 20 Euro je angefangenen 30 Minuten
Scans: 2,50 Euro/1. Seite, 10 S. 25 Euro
Selbst fotografieren: 5 Euro pro Tag

Erfurt
Infoseite
Benutzung: 6 Euro pro Tag, 110 Euro pro Jahr (wissenschaftliche Forschung gebührenfrei, familiengeschichtliche Forschung wird davon ausdrücklich ausgeschlossen)
Auskünfte: 10 Euro je angefangener Viertelstunde
Scans: 1,50 Euro (150 dpi) zuzüglich 10 Euro Vorbereitung der Bereitstellung (je angefangener Viertelstunde) zuzüglich 2,50 Euro elektronische Übermittlung = 14 Euro/1. Seite, 10 S. 27,50 Euro
Selbst fotografieren: laut Archivsatzung verboten

Leipzig
Infoseite
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 14 Euro je 15 Minuten (keine Ausnahme für wissenschaftliche Forschung)
Scans: 2 Euro (kleiner 300 dpi) plus 14 Euro (Bearbeitungszeit je angefangene 15 Minuten) plus 3 Euro Grundpreis je Auftrag = 19 Euro/1. Seite, 10 S. 37 Euro
Selbst fotografieren: erlaubt (zahlreiche Ausnahmen)
[1.4.2023 Über die Änderung der Gebührenordnung unterrichtet eine Präsentation (PDF) von Michael Ruprecht 2021. Die Druckfassung in: Strategien und Wege zur Bewältigung des kommunalarchivischen Arbeitsalltags (2022), S. 121-131 liegt mir nicht vor.]

Potsdam
Benutzung: kostenlos
Auskünfte: 8,25 Euro je 15 Minuten (Auskünfte zur Quellenlage kostenlos)
Scans: Kosten gehen aus der Gebührenordnung nicht hervor
Selbst fotografieren: keine Angabe gefunden