Handbuch der Schweizer Klosterbibliotheken. Répertoire des bibliothèques conventuelles de Suisse. Repertorio delle biblioteche degli ordini religiosi in Svizzera. Hrsg. von der Stiftsbibliothek St. Gallen. Bearbeitet von Albert Holenstein. Basel: Schwabe Verlag 2022. 509 S., zahlreiche Abbildungen. 68 Euro. ISBN 978-3-7965-4598-6 Inhaltsverzeichnis
Der Verlag stellte mir ein Ebook zur Verfügung
Die Inhalte des Handbuchs sind kostenfrei auf der Internetpräsenz der Helvetia Sacra einzusehen. (Auf https://www.helvetiasacra.ch/de/detailed-search gibt es eine Auswahlmöglichkeit “Projekterwähnung Handbuch Klosterbibliotheken”). Leider erfährt man dort nicht die Fundstelle im gedruckten Handbuch, und auch die Abbildungen wurden weggelassen. Ein großer Verlust sind die Abbildungen nicht, da sie sehr eintönig vor allem in der Regel wenig aussagekräftige Bibliotheks- und Magazinräume dokumentieren. Es fehlen Bilder vom verwahrten Bibliotheksgut.
Nach einer verdienstvollen ausführlichen Einleitung von Albert Holenstein (S. 16-47), die insbesondere auf die “Forschungslücke Frauenklöster” mit Nachdruck hinweist, folgen 84 Beschreibungen von Klosterbibliotheken, darunter 58 von aktiven Klöstern. Die Texte orientieren sich in etwa am Muster des “Handbuchs der historischen Buchbestände”, für das es ja auch eine Schweizer Bearbeitung mit sehr viel ausführlicheren Artikeln gibt (PDF-Version). Man findet im vorliegenden Werk aber auch, was positiv hervorzuheben ist, kursorische Hinweise auf Handschriften, soweit vorhanden (vgl. dazu auch http://codices.ch/bibliotheken.html). Berücksichtigt sind zusätzlich drei ausländische Bibliotheken: Wettingen-Mehrerau (Bregenz in Österreich), Marienberg und Muri-Gries (beide Südtirol). Nicht als Klosterbibliotheken gelten die gleichwohl in das Handbuch einbezogenen “Bibliotheken des Domstifts Sion, der Kollegiatstifte Beromünster, Solothurn (ab 1828 auch Domkapitel) und Zürich (Grossmünster; ab 1523 ein reformiertes Stift), des Benediktinerkollegiums Sarnen, des Jesuitenkollegiums Solothurn und der Jesuitenbibliothek Zürich” (S. 33 Anm. 96).
Von den 65 Ordenstinstituten (Stichjahr 2018), die Aufnahme finden sollten, waren etliche Bibliotheken nicht zugänglich. “Am häufigsten war […] die Überzeugung anzutreffen, dass die Bibliothek Privateigentum sei und deren Beschreibung daher nicht zur Veröffentlichung geeignet. Schlussendlich waren 16 Klosterbibliotheken für dieses Projekt nicht zugänglich. Allerdings ist der Altbestand einiger dieser Klosterbibliotheken in der Forschungsliteratur einigermassen bekannt, weshalb über sechs Bibliotheken trotz fehlendem Einblick ein kurzer, die Forschungsliteratur zusammenfassender Artikel entstehen konnte” (S. 37f.) Einige Frauenklöster haben nicht einmal Auskünfte erteilt “Neben der aufgelösten Spitalschwesternbibliothek in Porrentry bleiben die Klosterbibliotheken der Ursulinen in Fribourg, der Augustinerinnen in Locarno und Poschiavo sowie der Spitalschwestern in Fribourg, Sion und Solothurn weiterhin unbekannt” (S. 38 Anm. 112). Der Erschließungsstand ist in vielen Fällen unbefriedigend, was die Frage aufwirft, ob diese wertvollen Bestände wirklich in den besten Händen sind.
Was bei einem solchen Nachschlagewerk bei systematischen Einbeziehung von Datenbanken möglich wäre, zeigt die Website von Andreas Hepperger: http://www.klosterbibliotheken.at/. Auf der Internetseite der Helvetia Sacra könnte man solche Abfragen ohne weiteres realisieren. Zum Vergleich: Eintrag zu Mehrerau in der Helvetia Sacra – und bei Hepperger. Die Bibliographie ist bei Hepperger sehr viel reichhaltiger und nach Möglichkeit mit Online-Nachweisen versehen.
Es macht aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob man Klosterbibliotheken mit wertvollem Altbestand als Geschichtsquelle, Kulturdenkmal oder Kulturgut anspricht. Es sind schützenswerte Ensembles, die als kulturelles Allgemeingut sich prinzipiell privatrechtlicher Verfügbarkeit entziehen. Die Erhaltungsproblematik von Klosterbibliotheken war in diesem Blog leider viel zu oft schon Thema (vgl. etwa aus dem Jahr 2021: https://archivalia.hypotheses.org/135668, oder aus dem letzten Jahr die Causa St. Marienthal). Was in der Einleitung dazu zu lesen ist (S. 21f.), bleibt oberflächlich. Nicht erwähnt werden die von mir aufgedeckten Verkäufe aus der Zürcher Jesuitenbibliothek, die auch die Provenienz Prämonstratenser Weißenau betrafen (siehe https://archivalia.hypotheses.org/72557).
Als Kulturgut müssten die Bestände – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Interessen des Eigentümers und der Problematik von Sicherheit und Bestandserhaltung – allgemein zugänglich sein, aber das ist schändlicherweise bei den Schweizer katholischen Klosterbibliotheken so gut wie nie der Fall, wie die entsprechenden Angaben zeigen. Dass eine christliche Verpflichtung besteht, an einer gerechten Wissensordnung mitzuwirken und die Schätze mit denen zu teilen, die ihrer bedürftig sind, müsste man den Mönchen und Nonnen jeden Tag aufs neue ins Stammbuch schreiben. Auch bei der größten Bibliothek, die der Benediktinerabtei Einsiedeln (185.000 Titel) gehört, heißt es: “Hausbibliothek für den internen Gebrauch. Auf Anfrage ist eine beschränkte Benutzung für Forscher/-innen möglich” (S. 112).
15.6.2023 Albert Holenstein: Das Handbuch der Schweizer Klosterbibliotheken – Neue Einsichten in Bibliotheksbestände. In: Klosterbibliotheken. Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit schriftlichem Kulturerbe (2021), S. 61–70 (PDF)
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