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Digitale Sammlungen der Biblioteca Classense Ravenna

https://classense.unibo.it/s/Classense/page/home

Vor allem Bilder.

Veduta aula magna.jpg
By <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Domenico_Bressan&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Domenico Bressan (page does not exist)”>Domenico Bressan</a> – <span class=”int-own-work” lang=”en”>Own work</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Tagesanzeiger zum Fall Guérot

https://www.tagesanzeiger.ch/eine-querfront-agitatorin-kommt-sich-selbst-in-die-quere-262666721500 (PAYWALL, Danke an JZ)

“Guérot wäre nur eines unter vielen Irrlichtern in der Debatte, wäre die Uni Bonn nicht 2021 auf die gloriose Idee gekommen, sie zur Professorin für Europapolitik zu machen. Wissenschaftliche Ausweise hatte sie kaum, dafür jede Menge politisches und mediales Kapital. Bereits 2018 hatte sie allerdings einräumen müssen, dass in ihrem Buch mit Menasse Zitate schlicht erfunden waren. Im vergangenen Jahr wies ihr der Politikwissenschaftler Markus Linden dann grossflächige Plagiate in allen Büchern nach, die er untersucht hatte. Noch verheerender fand der Prüfer, dass Guérot es nachweislich auch mit den Fakten nicht genau nehme. Er nannte sie in der «Zeit» darauf eine «Stimme des Postfaktischen». Guérots jüngste Bücher sind Streitschriften, keine wissenschaftlichen Abhandlungen. Zitate, belegt oder nicht, dienen
ihr einzig dazu, ihre Thesen zu untermauern. Was ihrer Sicht widerspricht, lässt sie weg. Für ihre Universität wurde der vermeintliche Star so immer mehr zur Peinlichkeit. Studierende und Kollegen beklagten Dauerverstösse gegen das «wissenschaftliche Ethos», die Unileitung distanzierte sich von ihren Positionen zum
Krieg. Die Kündigung, die Guérot bekannt machte, folgte auf eine monatelange Untersuchung der Universität, die schwerwiegende Plagiate in aktuellen und vergangenen
Schriften feststellte.”

Über 20 % der von Mitgliedern der Coalition S geförderten Zeitschriftenartikel 2022 sind nicht Open Access

https://www.coalition-s.org/wp-content/uploads/2023/03/Plan-S-Annual-Report-2022.pdf

In der Dimensions-Database sind nur 56 % aller 2022 veröffentlichten Artikel Open Access.

Ein Witz ist der Journal Comparison Service, der transparenter Gestaltung von Verlagspreisen gelten soll – und nur den Bibliotheken zugänglich ist! Da hat man nicht verstanden, was Transparenz bedeutet.

Wie sich die Schweizer Thurn von Valsassina ein glanzvolles Herkommen erfanden

https://archivamt.hypotheses.org/19430

Die besprochene Familiengeschichte des 19. Jahrhunderts im Olsberger Adelsarchiv ist digitalisiert, aber nicht online, so dass offen bleibt, wie die Forscher, die angeblich weltweit Zugriff darauf haben, an die Digitalisate kommen.

Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers: „Libra“ verstößt gegen die Verfassung

Jochen Zentöfer setzt seine Berichterstattung fort:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bmj-publikation-libra-ist-verfassungswidrig-18718377.html (PAYWALL)

Auf Seite 26 seiner 32 Seiten starken Analyse kommt der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers zum entscheidenden Ergebnis: „Libra [verstößt] gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse.“ Das heißt: Nach dem Regierungswechsel ist 2022 ein Onlinemagazin unter Aufsicht des Justizministeriums entstanden, das verfassungswidrig ist. Diesen Rechtsverstoß erkannten weder das auf Rechtsdienstleistungen spezialisierte Unternehmen Juris, das „Libra“ herausgab, noch sein Mehrheitseigentümer, der Staat, und auch nicht die beteiligten sechs Herausgeber, darunter vier Professorinnen.

Für den gestrigen Donnerstag waren Gespräche des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit Juris und dem zweiten großen Gesellschafter, Lefebvre Sarrut, vorgesehen. Darin wollte das Ministerium seine Erwartung ausdrücken, „Libra“ „unverzüglich“ aus dem Netz zu nehmen. Der Newsletter für die Öffentlichkeit war bereits eingestellt worden. In die Kritik geraten ist Libra wegen seiner auffallend positiven Berichterstattung über die FDP und Justizminister Marco Buschmann. Als Markenfarbe hatte sich das Angebot ein sattes Gelb gewählt.

Möllers Gutachten stellt nun fest, dass „Libra“ „in seiner organisatorischen Form wie seiner Publikationsform nach ohne Weiteres als Presseerzeugnis einzuordnen“ ist. […]

Nun wird „Libra“ beendet. Nach Angaben des BMJ soll das bereits am Freitag der Fall sein.

Das Kapitel Juris wird die Regierung aber weiterhin beschäftigen. Mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Martin Plum und seiner CDU/CSU-Fraktion ist das BMJ in Verzug. Hierin geht es unter anderem um die exorbitant hohen Gehaltssteigerungen für Juris-Geschäftsführer Samuel van Oostrom, der zuletzt 333.634,04 Euro verdiente”.

Um die Staatsnähe eines Presseorgans, der Literaturzeitschrift “Sinn und Form”, geht es ebenfalls in einem anderen aktuellen Rechtsstreit:

https://www.perlentaucher.de/stichwort/sinn-und-form.html

https://www.adk.de/de/news/?we_objectID=65115

Meine Meinung: Der Pluralismus von Meinungen und die Informationsfreiheit leiden, wenn marktwirtschaftliche Akteure Medien wegklagen oder an die kurze Leine legen, um ihren eigenen Profit zu steigern oder das eigene Überleben zu sichern. Einschränkungen etwa der Rundfunkanstalten, was die redaktionelle Berichterstattung und die Dauer von deren Online-Wiedergabe angeht, schaden dem öffentlichen Diskurs und Open Access (im weitesten Sinn). Staatsfinanzierte kostenlose Informationsangebote sind wichtig!

Historiker erkennen auf Wikipedia (en) »Holocaust-Verzerrung«

https://www.spiegel.de/geschichte/geschichte-polens-historiker-erkennen-holocaust-verzerrung-auf-wikipedia-a-c9326637-f0a9-4c2c-af57-862b2e8f6c1e (PAYWALL)

“Jan Grabowski, Historiker an der Universität im kanadischen Ottawa, untersuchte mit seiner Kollegin Shira Klein von der kalifornischen Chapman University in penibler Detailarbeit 25 teils sehr lange Einträge der englischsprachigen Wikipedia zum gleichen Themenfeld: zur Vernichtung der Juden in Polen während des Zweiten Weltkriegs und zum Verhalten der polnischen Bevölkerung.

»Systematische, absichtliche Verzerrung«

Die beiden Historiker schauten sich nicht nur die Artikel an. Sie verfolgten auch die Diskussionen dazu auf rund 300 Hintergrundseiten und sprachen mit seriösen Autoren, die sich an der Entwicklung der Texte beteiligen. Ihr Ziel war es zu überprüfen, ob Artikel zum Thema Holocaust bewusst verfälscht und in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Das Ergebnis ist erschreckend und jetzt in englischer Sprache auf der Website der renommierten Zeitschrift »The Journal of Holocaust Research« frei zugänglich.

Im Mittelpunkt steht diesen Recherchen zufolge eine Gruppe rechtsgerichteter, nationalistischer Autoren aus Polen, die ein gemeinsames Ziel vereine: die Rolle der polnischen Bevölkerung während der Besatzung in einem möglichst günstigen Licht darzustellen, als Opfer der Deutschen und zugleich als Helden, die zahlreiche Juden gerettet haben.”

Was dürfen Gerichte schwärzen und was nicht?

Jochen Zenthöfer berichtet in der FAZ über ein neues Urteil:

n Nordrhein-Westfalen regelt diese Fragen eine „Richtlinie zur Anonymisierung von Entscheidungen“. Doch deren Inhalt war bis vor Kurzem geheim. Sechs Jahre lang kämpfte Benjamin Bremert, Vorstand des Vereins Openjur, für die Herausgabe der Richtlinie. Zunächst erhielt er nur eine weitflächig geschwärzte Version. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war der Auffassung, die Öffentlichkeit dürfe erfahren, was anonymisiert wird, nicht aber, wie anonymisiert wird.

In der Berufungsinstanz gab das Oberverwaltungsgericht Münster nun den kompletten Wortlaut frei. Schaut man sich die Richtlinie an, erschließt sich nicht, weshalb sie verschlossen bleiben sollte.

Die Entscheidung des OVG: https://openjur.de/u/2464444.html