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Berechtigtes Interesse bei Kommunalarchivnutzung in NRW?

Im Demoportal für die OGZ-Anfrage heißt es: “Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.”. Aus meiner Sicht ist das rechtswidrig, da § 6 Archivgesetz NRW für Kommunalarchive entsprechend gilt:

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird.

Einer Benutzungsordnung, die ein berechtigtes Interesse verlangt, fehlt aus meiner Sicht die gesetzliche Ermächtigung. (Und mir ist egal, was irgendein Archivschuldozent dazu auf LinkedIn rumschwallt.)

Schauen wir uns die Archivsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf an, in der es in § 7 Abs. 1 heißt:

Archivgut darf frühestens nach Ablauf von 30 Jahren nach Schließung der Unterlagen durch Dritte genutzt werden. Unterlag das Archivgut einem Berufs- und besonderem Amtsgeheimnis oder besonderen Rechtsvorschriften zur Geheimhaltung, darf es erst 60 Jahre nach Schließung genutzt werden. Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden. Ist der Todestag dem Stadtarchiv nicht bekannt, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach Geburt der betreffenden Person.

§ 7 Abs. 1 Nr. 3 des Archivgesetzes (“sechzig Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Landesarchiv bekannt sind”) gilt selbstverständlich auch in Düsseldorf, obwohl die Satzung diese Änderung nicht berücksichtigt hat.

Die Kölner Benutzungsordnung von 2012 kennt ebenfalls kein berechtigtes Interesse und verweist praktischerweise auf die Sperrfristen des Archivgesetzes.

Schauen wir nun noch in die Benutzungsordnung des Kreisarchivs Siegen. Hier liest man in unserer Frage nichts anderes als in Köln.

Die Penningroth’schen Stammtafeln: Fundgrube für unerschrockene Hunsrück-Genealogen

https://blog.archiv.ekir.de/2023/02/28/die-penningrothschen-stammtafeln-fundgrube-fuer-unerschrockene-genealogen/

Leider ist der Nachlass nicht online. Wir brauchen dringend ein Gesamtverzeichnis genealogischer Nachlässe und Buchhandschriften!