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MGH-Edition: Eine anonyme Fortsetzung der Chronik Hermanns des Lahmen (1054–1102)

Die sogenannten St. Galler Annalen. Eine anonyme Fortsetzung der Chronik Hermanns des Lahmen (1054–1102). Nach Vorarbeiten von Alois Schütz († 2017) herausgegeben und übersetzt von Benedikt Marxreiter (= Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 79). Wiesbaden: Harrassowitz Verlag 2022. VIII und 322 S. mit 6 farbigen Abbildungen und 1 Karte. 60 EUR. ISBN 978-3-447-11845-3

Es ist höchst erfreulich, dass einer der bedeutendsten Funde eines hochmittelalterlichen Geschichtswerks aus den letzten Jahrzehnten von einem talentierten jungen MGH-Mitarbeiter, bestens ausgewiesen durch seine Edition von De nigromantia des Bern von Reichenau (2016, meine Rezension) nach einer Handschrift des Peutinger-Nachlasses, ausgesprochen zügig bearbeitet wurde. Zügig soll daher auch die Rezension erfolgen, zumal ich kaum etwas beanstanden kann. Der Entdecker der Augsburger Überlieferung, Alois Schütz (1944-2017), hatte sich mit der MGH über die Ausgabe nicht einigen können. Die einzige Überlieferung ist online: SuStB Augsburg 2 Cod 254 (um 1500), die sich im Besitz des Augsburger Stadtschreibers Konrad Peutinger befunden hat und von ihm teilweise korrigiert wurde. Als überzeugende Hypothese präsentiert Marxreiter den Chronisten Gallus Öhem († 1521, siehe https://archivalia.hypotheses.org/60493) als Mittelsmann, dem die Reichenauer Handschriftenschätze, aber auch Stücke aus dem Kloster Petershausen zur Verfügung standen (S. 14-19). Peutinger könnte Öhem bei seinem Konstanz-Aufenthalt 1507 kennengelernt haben. Der Augsburger Stadtschreiber arbeitete Informationen aus den Annalen nachträglich schon in die erste Fassung seines “Kaiserbuchs” ein, also wohl vor 1514 (S. 97, die zitierte Stelle im Clm 4020b im – nicht zitierten – Digitalisat des Clm 4020: MDZ).

Die edierte Fortsetzung der Chronik Hermanns des Lahmen bis 1102 ist jenes Annalenwerk, das die quellenkundliche Forschung des späten 19. Jahrhunderts aus Übereinstimmungen zwischen der Fortsetzung der Casus s. Galli und Gallus Öhems Chronik der Reichenau erschließen wollte. Der Verfasser könnte ein edelfreier Konstanzer Kanoniker gewesen sein (S. 25). Öhem hatte sicher auch Zugriff auf die Konstanzer hochmittelalterliche Überlieferung.

Gallus Öhem hat in allen seiner drei Chroniken das Geschichtswerk rezipiert: nicht nur in der Reichenau-Chronik, sondern auch in der Reichschronik und der Konstanzer Bischofschronik (S. 92-94). Für die Reichschronik habe ich diesen Nachweis 2018 erbracht, was Marxreiter übergeht. Er hat zwar zwei Beiträge in Archivalia in das Literaturverzeichnis aufgenommen, nicht aber “Weitere Ausgabe der Nigromantia von Bern von Reichenau” von 2018, worauf ich ihn umgehend hinwies, was er mit Dank quittierte (Email vom 4. September 2018). Nicht ins Gewicht fällt dagegen, dass er meine Besprechung von 2016 nicht angeführt hat, in dem ich erneut auf Öhem auf Vermittler aufmerksam machte. Marxreiter notiert jeweils die Rezeption durch Öhem, gibt aber keine Beispiele für dessen Bearbeitung. Von daher erscheint es mir angebracht, meinen Nachweis von 2018 zu wiederholen, da dort zwei Seiten aus der Edition der Reichschronik von Blaschitz zugänglich gemacht wurden:

Da Marxreiter laut MGH an einer Edition der von Alois Schütz entdeckten St. Galler Chronik arbeitet, über die er sich 2016 im Band “Gesammeltes Gedächtnis” (Rezension in Archivalia) geäußert hat (S. 58, 156-159 Katalog Nr. 15), will ich mich mit dem Hinweis begnügen, dass nicht nur Öhems Reichenau-Chronik, sondern auch seine um 1510 verfasste Reichenauer Reichschronik im Wiener Cod. 2027 (von Felix Heinzer als Öhem-Autograph erwiesen) die St. Galler Annalen (oder Chronik) benutzt hat. Diese sind in der einzigen bekannten Abschrift SuStB Augsburg 2° Cod 254 (entstanden bereits um 1500 und von Peutinger durchkorrigiert) online. Bereits Helmut Maurer hatte in der Festschrift für Thomas Zotz (Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben, 2009, S. 197 Anm. 26) die Benützung durch Öhems Reichenau-Chronik angemerkt. Ein Beispiel: Die Ereignisse – Belagerung Sigmaringens (1077, vgl. Regesta Imperii mit Zitat der St. Galler Quelle aus der Ausgburger Handschrift; Meyer von Knonaus Jahrbücher 3, S. 26f. Anm. 34, PDF) und schmähliche Flucht des Gegenkönig Rudolfs, Hoftag Heinrichs an Pfingsten, Vertreibung eines bayerischen Grafen Eckehard – folgen sowohl in der Reichenauer Chronik (ed. Brandi, S. 97f.) als auch in der autographen Reichschronik (Bl. 68v, ed. Gertrud Blaschitz S. 313) unmittelbar aufeinander und stammen aus den St. Galler Annalen (Digitalisat von Bl. 18v). Nur das erste Ereignis hat die zweite Fortsetzung der Casuum s. Galli (die Edition von Leuppi habe ich nicht zur Hand, daher zitiere ich nach dMGH). Für die Bl. 69r der Reichschronik berichtete Schlacht von Mellrichstadt (1078, vgl. Regesta Imperii) und die Gefangennahme und Tötung des Erzbischofs von Magdeburg, die in der Reichenau-Chronik fehlen, fand Blaschitz (S. 790) keine Quelle. Die Namensformen der Augsburger Handschrift (Bl. 19r) und Öhems Reichschronik stimmen überein: madilrichisstat/madilrychistat; partenopolitanus (nach Korrektur)/partenopilitan. Auch Öhems Wissen von der unmittelbar anschließend gemeldeten Belagerung Tübingens stammt aus der gleichen Quelle (zitiert in den Regesta Imperii). (Die Seiten 313-314 der nur an wenigen Standorten vorhandenen maschinenschriftlichen Edition von Blaschitz aus dem Jahr 1983 habe ich auf Commons verfügbar gemacht.)

Öhem hat offenbar den Rang der St. Galler Quelle erkannt. Wenn eine Abschrift dieses Werks bei Peutinger landete, möchte ich annehmen, dass dieser Fund eher auf Öhem als auf die Augsburger Benediktiner zurückgeht. Vielleicht sollte man vorsichtig davon ausgehen, dass die Reichenauer Texte auf mehreren Wegen nach Augsburg gelangt sind.

Die Ausgabe macht einen sehr guten Eindruck. Hilfreich ist der ausführliche Kommentar, sehr zu begrüßen die Beigabe einer Übersetzung (sie liest sich gut). Es gibt verschiedene Register (Handschriften, Stellen, Namen und Wörter). Bei der Lektüre der bisher nur durch kurze Zitate einzelner Stellen bekannten Quelle erfährt man viel über die kriegerischen Verwicklungen des Investiturstreits. Der Autor steht zwar auf der Seite Kaiser Heinrichs IV., urteilt jedoch durchaus differenziert. Aber man merkt, dass ihm die Agitation der gregorianisch gesinnten Mönche in Schaffhausen, Hirsau und St. Blasien zuwider ist (S. 250).

Abschließend eine kleine Anmerkung. S. 208 heißt es zu 1079 “Fridericus de Stouphin ducatum Suevie a rege Heinrico accepit”. Das ist die älteste Quelle, die den Burgnamen (Hohen-)Staufen nennt, möglicherweise die Quelle für die Angabe der Chronik von Petershausen, überliefert in einer Handschrift aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (“rex Heinricus dedit Fridericum de Stouphin ducatum Suevorum”, Die Chronik des Klosters Petershausen, hrsg. von Otto Feger, 1956, S. 112; Digitalisat UB Heidelberg). Ebenfalls in die Mitte des 12. Jahrhunderts gehört das Briefbuch Wibalds von Stablo mit der Tabula consanguinitatis (Faksimile: Stophen, Stophe). Diesen Beleg hat die Zusammenstellung der Hohenstaufen-Nachweise durch Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Kreises Göttingen (1989), S. 112f. übersehen. Etwas älter ist die Stelle in der Chronik Bertholds von Zwiefalten, von der es aber keine mittelalterliche Handschrift gibt. Die älteste erhaltene Urkundenausfertigung stammt nach Reichardt von 1156 (dMGH: Stoupha). Es schließt sich eine rätselhafte Stelle an, wonach Friedrich den reichen Grafen Ulrich “de Walicinun” getötet habe, in dem Marxreiter Ulrich von Bregenz erkennen will. Einer Argumentation von Thomas Zotz folgend, denkt der Editor an eine Korruptele. Walicinun sei möglicherweise Welzheim (1181 Walenzin) “nördlich der staufischen Lande”, wo eine Schlacht zwischen der salischen und antisalischen Partei stattgefunden haben könnte. Das ist mir denn doch zu hypothetisch. Welzheim, dessen Geschichte der zu früh verewigte Sönke Lorenz erforscht hat (in: Welzheim – Vom Römerlager zur modernen Stadt, 2002) lag nicht nördlich der staufischen Lande, sondern mitten in ihnen, denn es gehörte zum Großsprengel der Lorcher Pfarrei (vgl. Heimatbuch Lorch 1990) und ist sehr früh als staufischer Besitz belegt. Konrad III. war Eigenkirchenherr von Welzheim (Deperditum von 1144, erwähnt in einer Augsburger Bischofsurkunde 1181, die nur als Insert in einer Bischofsurkunde von 1243 überliefert ist, und im Register Innozenz III.: Regesta Imperii.) Die korrekte Namensform lautet Wallenzin, und maßgeblich ist nicht LEO BW (dort aber auch die korrekte Form), sondern Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Rems-Murr-Kreises (1993), S. 391. Die Ähnlichkeit der Formen ist zugegebenermaßen frappierend, aber was hatte der Bodenseeadelige im äußersten Norden Schwabens zu suchen? Ich fürchte, mein Gedanke, der erste Teil von Walicinun könnte mit dem in der Zwiefalter Chronik erstmals belegten Walgau (Gau der Welschen) in Verbindung stehen, ist abwegig, auch wenn der Walgau ausgezeichnet zum Bregenzer Grafen passen würde. Vielleicht rettet Jänichens von Reichardt übernommene Vermutung, der Ortsname Welzheim gehe auf ein römisches *Castra Valentiana zurück, die abenteuerliche Gleichsetzung von Zotz/Marxreiter, denn für Walicinun müsste dann ja der gleiche Ursprung gelten. Wenn im Bodenseeraum kein passender Ort zu finden ist, wird man vielleicht doch an Welzheim denken dürfen. Gut möglich ist aber auch, dass der Ort heute ganz anders heißt.