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Spätmittelalterliche Memoria: Der große fürstenbergische Jahrtag zu Wolfach, gestiftet 1485

Über den Jahrtag informiert Franz Disch: Chronik der Stadt Wolfach. Wolfach 1920, S. 270-274 (Internet Archive). Der Jahrtag wurde von der Stadt Wolfach aus Dankbarkeit für Graf Heinrich von Fürstenberg gestiftet. Die Stiftungsurkunde ist im Fürstenbergischen Urkundenbuch 4 Nr. 49 (GBS) abgedruckt. Ab dem 16. Jahrhundert wurde von der Stadt Wolfach immer wieder über die hohen Kosten des Jahrtags geklagt (vgl. außer Disch auch die Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archive 2 Nr. 706 zu 1588, Internet Archive). 1920 wurde der Jahrtag noch mit einem Amt und fünf heiligen Messen gehalten.

1588 waren alle Priester der Herrschaft Kinzigtal zur Teilnahme am Jahrtag aller Herren von Fürstenberg verpflichtet. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit dem Verzicht der Fürstenberger auf das geistliche Spolienrecht 1576 (Mitteilungen 2 Nr. 427). Der Verzicht bedeutete, dass die Herren nicht länger die Priester vor allen Verwandten beerben durften. Wo die als Gegenleistung vereinbarten zwei Jahrtage abgehalten werden mussten, wird nicht gesagt, aber vielleicht gibt der Umstand, dass an der Spitze der zehn namentlich genannten Pfarrer der von Wolfach steht, einen Hinweis.

„Wer bei Google Stadtarchiv und Emmerich eingibt, landet auf der Seite des Archivs“

https://www.nrz.de/staedte/emmerich-rees-isselburg/stadtarchiv-emmerich-ueber-3000-archivalien-online-einsehbar-id237230555.html

https://www.emmerich.de/de/inhalt/stadtarchiv/ bietet einen Zugang zu den “digitalen Beständen” und zu der seit 2022 monatlichen erscheinenden Online-Zeitschrift “Embrica historia”.

Mal werden die Digitalisate nicht gefunden, mal sind sie durch riesige Wasserzeichen unbrauchbar. Zum Abgewöhnen. Dergleichen möchten wir 2023 nicht mehr sehen.

Wie man (angeblich) vier Straßburger Hauptleute im 13. Jahrhundert ehrte

Zum Thema städtische Erinnerungskultur ist der Eintrag Nr. 1002 in Daniel Specklins Kollektaneen (2. Hälfte 16. Jahrhundert) zu beachten (GBS). Er betrifft die Schlacht von Hausbergen 1262. Ob seine Darstellung tatsächlich zutrifft, wäre zu prüfen. Hermann Ludwig war 1889 skeptisch (GBS). Ausführlich ging Ludwig Schneegans auf die Zeugnisse ein (GBS).

Siehe auch:
https://www.inreiselaune.de/liebenzeller-strassburger-ritter-und-rebell/

Keine NS-Akten kassieren! Auch keine standesamtlichen Sammelakten

Aus einem Nachbarland erreichte mich folgende Zuschrift:

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich bin begeisterter Leser der „Archivalia“. Ihre Beiträge helfen mir sehr, die Hintergründe des deutschen Archivwesens besser zu verstehen. Da ich in erster Linie biographische Forschungen betreibe, habe ich auch mit Interesse Ihre Artikel zum Hamburger Kassationsskandal 2018 verfolgt. Leider muss ich feststellen, dass die Vernichtung standesamtlicher Sammelakten (auch aus der NS-Zeit) teilweise noch immer geübte Praxis ist. Vor wenigen Wochen habe ich dies z. B. vom Stadtarchiv Stuttgart erfahren. Gibt es denn keine Aussicht, derlei Unbilden durch einheitliche gesetzliche Vorgaben abzustellen? Unzählige einmalige Dokumente gingen bereits verloren, ich denke etwa an Geburtsurkunden aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die sich verstreut in den Heiratssammelakten befinden (oder leider: befanden).

Ihnen alles Gute für 2023 und weiterhin frohes Schaffen!”

Meinungen?

Misslungen: Katalogisierung der Orientalischen Handschriften in Deutschland

Angesichts der Wichtigkeit des Erschließungsprojekts ist es ganz und gar unverständlich, wenn man auf der Seite der Datenbank “KOHD Digital” liest: “Neben der datenbankgestützten Katalogisierung werden weiterhin gedruckte Kataloge und Untersuchungen zu einzelnen Handschriften in dem Verzeichnis der Orientalischen Handschriften in Deutschland (VOHD) publiziert. Die in diesen gedruckten Bänden erfassten Handschriften finden in der Regel keine zusätzliche Aufnahme in die Datenbank.” Längst nicht alle gedruckte Bände sind retrodigitalisiert:

https://rep.adw-goe.de/handle/11858/00-001S-0000-0023-9A93-8

De usu errorum: Ein Buch, das die Welt gut hätte gebrauchen können

Ein Highlight (ohne Paywall) von Martin Mulsow in der FAZ:

“Die Universitätsbibliothek Erfurt verwahrt die Bibliothek von Johann Christian von Boineburg: zehntausend Bücher, und in fast jedem finden sich Unterstreichungen, Marginalien, Hinweise auf andere Bücher, Inhaltsverzeichnisse von geplanten Werken, ja sogar handgeschriebene Teile solcher Werke in eingebundenen Zettelkonvoluten. Boineburg, der am 12. April 1622 geboren wurde, war nach dem Dreißigjährigen Krieg der wichtigste Berater des Mainzer Kurfürsten und damit bis zu seinem Sturz 1664 einer der maßgeblichen Politiker im Reich, ja einer der Architekten der Nachkriegsordnung. In seinen späteren Jahren agierte er gezwungenermaßen als Privatier, wurde Mentor des jungen Leibniz und setzte sich für eine irenische Überwindung der konfessionellen Spaltung Deutschlands ein. Außerdem animierte er seine gelehrten Freunde, das Naturrecht von Hugo Grotius dezidiert als christliches Naturrecht zu kommentieren und auszugestalten.

Eines der in den Vorsätzen der Bücher notierten Inhaltsverzeichnisse erweckt besonderes Interesse. „De usu errorum“ sollte ein Werk Boineburgs heißen, das aber nie erschienen ist, vielleicht auch nie vollendet wurde.”

Weiterlesen:

https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/vom-nutzen-der-irrtuemer-buch-von-johann-christian-von-boineburg-18560193.html?printPagedArticle=true#pageIndex_5

Trumps Steuererklärungen: Die Journaille lernt das Verlinken nicht

Wenn (vor allem neue) Internetangebote Gegenstand medialer Berichterstattung sind, müssen Online-Medien 1. Links zu ihnen mitteilen und 2. diese Links so kennzeichnen, dass sie sofort kenntlich sind.

Medien wie Spiegel Online oder die Taz verzichten ganz auf Links zu den amtlichen Dokumenten. In anderen Medien fand ich an erster Stelle, wo man einen Link auf die Dokumente vermutet, nur Links auf frühere Berichterstattung zur never ending Saga um “Tax returns of Donald Trump”, was nicht besser als Clickbait ist. Die Tagesschau verlinkt zwar auf die Presseerklärung, doch geht aus den dort verlinkten Dokumenten nicht hervor, wo denn nun die Steuererklärungen selbst zu finden sind (Attachment E). Wo ist das Problem, so zu verfahren wie CBS??

Auch die Wikipedia (en) verzichtet auf einen Link unter Weblinks im einschlägigen Artikel.

Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/156120

Collectors! Post your medieval manuscript fragments on the Internet Archive

Wikipedia-Plagiate einer Schülerin von Peter Sloterdijk

Jochen Zentöfer berichtet:

https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/wikipedia-plagiate-einer-schuelerin-peter-sloterdijks-18560194.html

“Dass eine unerwartet reale Lektüre zur Katastrophe führen kann, darüber sinnierte vor elf Jahren der damalige Rektor der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, nachdem er drei Jahre zuvor die an der Akademie der bildenden Künste in Wien eingereichte Dissertation von Ya­na Milev durchgewunken hatte. Dass diese Arbeit nun vierzehn Jahre nach ihrer Annahme tatsächlich nachgewiesenermaßen von je­mandem gelesen wurde, ist der Altersangst ihrer Autorin geschuldet. In einem anwaltlichen Brief an die Wikimedia Foundation in den Vereinigten Staaten legte Milev – laut eigener Internetseite „Kulturphilosophin, Soziologin, Ethnografin, Kuratorin, Publizistin“ – jüngst dar, dass ihr Geburtsdatum nicht, wie in der deutschsprachigen Wikipedia mit Verweis auf Drittquellen angegeben, 1964 sei, sondern 1969. Die falsche Angabe verletze sie in ihrem Persönlichkeitsrecht. […]

Gegenüber der F.A.Z. erklärte Mi­lev, das Geburtsjahr dürfe, wie andere personenbezogene Daten, nur von Ämtern, Behörden und Institutionen in vertraulichem Einvernehmen verwaltet werden. Allerdings hatte sie das Datum selbst auf dem im Promotionsverfahren eingereichten Lebenslauf angegeben. Wer das Originaldokument ihrer Doktorarbeit in Wien ausleiht, wie es ein Mitwirkender der Wikipedia tat, kann nachlesen: 1964 geboren, 1982 Abitur, 2003 protestantische Taufe („auf dem ehemaligen Todesstreifen der Berliner Mauer, Bernauer Strasse, Berlin Mitte/Wedding; ein Symbol der interkonfessionellen Versöhnung in der eigenen Biografie“).

Der Wikipedianer fand nicht nur Daten, sondern auch Plagiate, vor allem aus der Wikipedia. Daraufhin dokumentierte die Wissenschaftsplattform VroniPlag Wiki 66 Seiten mit Plagiatstext, die Akademie der bildenden Künste bildet nun eine Kommission zur Überprüfung der Dissertation.”

Winninger Wunder (saec. XII)

Wolfgang Schmid übersandte mir freundlicherweise:

https://bfhf.de/wp-content/uploads/2022/12/Artikel-Prof.-Dr.-Schmid_myk_2023_206-213.pdf

Der Beitrag enthält keine Einzelnachweise. Vielleicht habe ich ja die Stellenangabe zur Erwähnung Winningens in den Annomirakeln übersehen? Im letzten Teil finden sich solche für andere Wunder sehr wohl. Da es keine alte gemeinfreie Ausgabe gibt, müsste ich das Digitalisat der in den Geschichtsquellen verlinkten originalen Düsseldorfer Handschrift G 5 durchsehen, eventuell auch nur Buch 3 (GBS-Schnipsel von Kleine 2007). Es leuchtet mir nicht ein, wieso sich Schmid die Chance entgehen ließ, seinen Artikel mit einem Quellenfaksimile zu illustrieren. Nach dem TEAM-Prinzip (Toll Ein Anderer machts) appelliere ich an alle, die Mittlers Ausgabe haben oder eine gut lesbare Schrift des 12. Jahrhunderts zu schätzen wissen, sich auf die unglaublich wichtige Suche zu machen, während ich den winterlichen Moselort mit einer unlängst gemachten photographischen Aufnahme dokumentiere.

6.1.2023 Dank des Kommentars von Professor Schmid ging es schnell, die Stelle in der Düsseldorfer Handschrift G 5 zu finden (Bl. 110v).