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Kreisarchiv Freudenstadt gab Genealogennachlass zurück: “aus Platzgründen”

https://www.vfkbw.de/index.php/news/1087-nachlass-wilhelm-mauer-zugaenglich

Aus meiner Sicht ist das ein No-Go. Man kann nicht einerseits um Nachlässe werben, und andererseits diese zurückgeben, wenn der Platz eng wird. Dergleichen schürt Misstrauen gegenüber ALLEN Archiven.

Joseph Alois Rinks Geschichte der Herren von Rechberg ist online

Rinks Nachlass befindet sich im Gräflich Rechbergischen Archiv in Donzdorf. Die Familiengeschichte der Grafen und Herren von Rechberg und rothen Löwen ist in einer Fassung von 1821 nach einer Kopie im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd C 1 Nr. 20-25 (5 Teile und Urkundenbuch) nun im Internet Archive online (via Ostalbum). Im Donzdorfer Findbuch werden aufgeführt: A 698 (Genealogische Geschichte des Hauses Rechberg 1785), A 722-723 (Hauptfassung 1806), A 729-732 (konzeptartige Fassung 1821, also wohl nicht die Vorlage der Gmünder Kopie).

Feds Seize One of the Largest Sites for Pirated Books and Articles, Z-Library

https://www.vice.com/en/article/7k8qby/feds-seize-one-of-the-largest-sites-for-pirated-books-and-articles-z-library

On Shadow libraries:

https://archivalia.hypotheses.org/54314

17.11.2022 https://slate.com/technology/2022/11/z-library-pirated-books-papers-school-tor.html

Keine Gesetzeslücke bei Kunstwerkbeschädigung

Justizminister überprüft Strafen für Angriffe auf Kunstwerke, liest man heute. Dabei gibt es bereits eine Sondervorschrift im Strafgesetzbnuch, § 304 über die gemeinschädliche Sachbeschädigung:

Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Union will das sogar noch verschärfen, steht dabei aber im Bundestag ziemlich allein.

Wird ein (etwa durch Glas geschütztes) Kunstwerk bei einer Aktion nicht beschädigt, sehe ich keinen Sinn in einer Strafe. Selbstverständlich müssen die Aktivisten für alle durch ihre Aktion verursachten Kosten aufkommen.