Justizminister überprüft Strafen für Angriffe auf Kunstwerke, liest man heute. Dabei gibt es bereits eine Sondervorschrift im Strafgesetzbnuch, § 304 über die gemeinschädliche Sachbeschädigung:
Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Union will das sogar noch verschärfen, steht dabei aber im Bundestag ziemlich allein.
Wird ein (etwa durch Glas geschütztes) Kunstwerk bei einer Aktion nicht beschädigt, sehe ich keinen Sinn in einer Strafe. Selbstverständlich müssen die Aktivisten für alle durch ihre Aktion verursachten Kosten aufkommen.