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Die langen Schatten der “Neuen Verfassungsgeschichte” der NS-Zeit

2018 publizierte Jürgen Dendorfer den Aufsatz: Land und Herrschaft. Die „Neue Verfassungsgeschichte“ und ihre Wirkung auf die Landesgeschichte im Süden Deutschlands (Freidok), Teil einer Publikation zum Gedenken an den österreichischen Landeshistoriker Max Weltin. Es geht insbesondere um die Rezeption von Otto Brunners “Land und Herrschaft”, einem Buch, das auch mich beschäftigt hat. Dendorfer ist (vgl. Anm. 15) nicht entgangen, dass ich meinen Beitrag “Das „Land” Schwaben im späten Mittelalter” von 1992 (Freidok) mit einem Abschnitt “Bemerkungen zum Landesbegriff Otto Brunners” abgeschlossen habe. Mir ging es damals um genossenschaftliche Landesmodelle, wobei mir Brunners Insistieren auf dem Landrecht sehr gelegen kam, während ich mich von Weltins Sicht des Lands als einer Interessengemeinschaft der adeligen Landherren distanzierte.

Obwohl mich Verfassungsgeschichte nur am Rande interessierte, war ich stets überzeugt, dass die “Neue Verfassungsgeschichte” in vielerlei Hinsicht eher als Schabernack zu betrachten ist. In Fragen der Grafschaftsverfassung und der “Königsfreien” Karl Bosls stand ich auf der Seite von Hans K. Schulze, der überzeugend die ältere Lehre wieder zur Geltung gebracht hat. Auf dem Boden der Neuen Verfassungsgeschichte standen auch die teilweise abstrusen Studien von Hans Jänichen, den ich selbst nie kennen gelernt habe, der aber am Tübinger Institut für geschichtliche Landeskunde in für mich nicht begreiflicher Weise verehrt wurde. Daher ist es kein Zufall, dass ich mich so intensiv mit den Forschungen des Laienhistorikers Wilhelm Schneider auseinandergesetzt habe: https://archivalia.hypotheses.org/136242. Schneider hat einen eigenen Band der Widerlegung von Thesen Jänichens gewidmet.

Als Kritiker der genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode (vgl. hier oder hier) lehnte ich die spekulativen Identifizierungen angeblicher Adeliger in den frühmittelalterlichen Traditionsaufzeichnungen und Urkunden ab. Allzu fest verwurzelt in der Neuen Verfassungsgeschichten war für mich die vielgerühmte Monographie “Früher Adel” des 2015 verstorbenen bayerischen Landeshistorikers Wilhelm Störmer, mit der ich so gut wie nichts anfangen konnte (F. Graus fand die Arbeit im Ansatz verfehlt). Ich habe eine Fülle von Beiträgen zur Frage des frühmittelalterlichen Adels zur Kenntnis genommen, ohne etwas darüber zu veröffentlichen. Insbesondere die archäologische Ablehnung der sogenannten “Adelsgräber” passte gut zu meiner Auffassung von der frühmittelalterlichen Gesellschaft.

Nur am Rande konnte ich meine Ablehnung der Ansichten Störmers in meinem Aufsatz “Literatur als adelige Hausüberlieferung?, in:
Literarische Interessenbildung im Mittelalter” 1993 formulieren (Freidok). Der Beitrag setzte sich kritisch mit der Auffassung auseinander, die Heldensage sei als Familientradition oder Hausüberlieferung herrschender Geschlechter tradiert worden. Die Kombinationen der Historiker Reinhard Wenskus und Wilhelm Störmer zum Personennamensbestand des Nibelungenliedes werden zurückgewiesen. Störmers Versuch, im westbayerischen Raum nibelungische Haustradition im Umkreis der “Huosi” auszumachen, scheitert daran, dass den Freisinger Traditionsnotizen keine handfesten Anhaltspunkte für verwandtschaftliche Beziehungen der Personen mit Nibelungen-Namen zu entnehmen sind. Ebenso abzulehnen ist die Ansetzung eines “Pilgrim von Allershausen” als Vorfahr Bischof Pilgrims von Passau.

Zu den Arbeiten von Karl Hauck (1916-2007) formulierte ich damals: “Liest man Haucks erstmals 1954 publizierten Aufsatz ‘Haus- und sippengebundene Literatur mittelalterlicher Adelsgeschlechter von Adelssatiren des 11. und 12. Jahrhunderts her erläutert’, so stößt man wiederholt auf Stellen, in denen Hauck von der Existenz einer in vorchristliche Zeiten zurückgehenden, ursprünglich sakralen Haustradition des Adels ausgeht. Seine Kontinuitätsprämissen und seine Betonung des Adelsheils sind von dem Paradigma der ‘germanischen Adelsherrschaft’ nicht zu lösen. Die ideologischen Prämissen dieses Ansatzes sind etwa von František Graus deutlich hervorgehoben worden. […] Das von Karl Hauck vertretene Interpretament ‘adelige Hausüberlieferung’ ist eng mit einer von der neueren Forschung weitgehend abgelehnten charismatisch akzentuierten Adelskonzeption verknüpft". Es sei allgemein bekannt, dass er ein Nazi war, versicherte mir ein Germanist, aber soviel ich weiß, hat eine Aufarbeitung seines NS-Engagements noch nicht begonnen. Er promovierte und habilitierte an der berüchtigten Nazi-Universität Straßburg, an der auch der von mir verehrte Hermann Heimpel wirkte, dessen Engagement für den NS-Staat auch Dendorfer erwähnt. (Ich habe Heimpels NS-Jahre nie verharmlost, sondern habe lediglich gegen die Abwertung seines Alterswerks “Die Vener” Einspruch erhoben.) Wie sehr Hauck seine Auffassungen auf dem Boden der Neuen Verfassungsgeschichte entwickelte, geht auch aus Werner Hechbergers Buch über den Adel von 2005 hervor, das ja bequem im Volltext durchsucht werden kann (UB Heidelberg). Die große Bedeutung Haucks für die Geschichtswissenschaft in Münster ab 1968 dürfte einer kritischen Beleuchtung seiner frühen Biographie eher hinderlich sein. Übrigens hat Hauck zahlreiche Studien zur Ikonologie der Goldbrakteaten vorgelegt, deren wissenschaftlicher Wert vermutlich nicht nur mir fraglich erscheint.

zeit.punktNRW ist jetzt das größte Zeitungsportal in Deutschland

“In dieser Woche hat das Zeitungsportal die nächste kritische Zwischenmarge genommen. Das Portal enthält seit Mittwoch mehr als 15 Millionen Zeitungsseiten. Damit ist das Ziel der zweiten Förderphase (2020 – 2022) von 15 Millionen digitalisierten Zeitungsseiten schon jetzt, viereinhalb Monate vor Jahresende, erreicht. Bis Ende Dezember dürfte das Portal vermutlich 15,5 – 16 Millionen Seiten umfassen. zeit.punktNRW ist damit das größte Zeitungsportal in Deutschland. Mit heutigem Datum sind knapp 12 Millionen Seiten zur Benutzung freigegeben, etwas über 7.000.000 Seiten enthalten Volltexte. Auch diese beiden Zahlen werden sich bis zum Jahresende erhöhen. Wir werden zahlreiche weitere Zeitungen zur Benutzung freigegeben und auch weitere Volltexte hinzufügen. Die Volltexte der Zeitungen mit den Anfangsbuchstaben R und S werden ab der nächsten Woche eingespielt, die Zeitungen mit den Anfangsbuchstaben T-V sind zurzeit in der Erkennung. Die nächste Förderphase (2023 – 2025) wird intensiv vorbereitet”, liest man auf Facebook.

Erste Erbritter des Heiligen Römischen Reiches

Franz Stephan Pelgen/Jana Bisová: Die einzigartige Würde der Kämmerer von Worms genannt von Dalberg als Erste Erbritter des Heiligen Römischen Reiches und ihre sichtbaren Abzeichen (Der Wormsgau. Beiheft 43). Worms: Stadtarchiv 2022. 232 Seiten mit ca. 126 Abbildungen und Stammtafeln. 49 Euro. ISBN 978-3-9806754-0-6 (die ISBN wurde bereits für das Buch “Ein Lied von gestern” verwendet!)

Der üppig bebilderte Band geht quellennah der singulären Würde der Kämmerer von Worms genannt von Dalberg nach, die – verbrieft seit 1494 – das Privileg besaßen, bei der Kaiserkrönung als erste zu Rittern geschlagen zu werden. Die Verdienste des Buchs liegen auf drei Gebieten: Es ist erstens ein wichtiger Beitrag zur Geschichte der bedeutenden mittelrheinischen Adelsfamilie, der sich 2009 der Sammelband “Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg” gewidmet hatte. Zweitens beleuchtet es Traditionsbildung und Erinnerungskultur des Niederadels und ist drittens eine willkommene Studie auf dem entlegenen Gebiet der Phaleristik.

Der Rezensent kann sein Entsetzen nicht verhehlen, dass die jahrzehntelangen Recherchen von Jana Bisová (Dačice/Datschitz), die ihren Niederschlag in den abschließenden 14 Stammtafeln (S. 183-219) gefunden haben, ohne einen einzigen Einzelnachweis präsentiert werden! Unbelegtes genealogisches Wissen ist heutzutage wertloses genealogisches Wissen. Dass jemand viel Arbeit investiert und zahlreiche Archive durchstöbert hat, heißt ja nicht, dass alles richtig ist. Man muss jede einzelne Angabe überprüfen können – dass man im 21. Jahrhundert solche Selbstverständlichkeiten noch betonen muss, ist einigermaßen irritierend.

Die Darstellung der Erbritterwürde ist gründlich vor allem aus den archivalischen Quellen erarbeitet und – im Gegensatz zum Stammtafelteil – zunftmäßig belegt worden. Hauptsächlich wurden neben den gedruckten Krönungsdiarien Bestände im Stadtarchiv Worms (vgl. Wormsgau 2013, PDF) und im Salm-Dalbergschen Adelsarchiv zu Wallhausen herangezogen. Zugleich erfährt man Biographisches zu den Erbrittern der Dalberger. Was das Mittelalter angeht, fehlen aber leider einschlägige Literaturkenntnisse. Zum Romzug 1452 (vgl. S. 26) hätte Ein anonymer Romzugsbericht von 1452 (Ps-Enenkel) mit den zugehörigen Personenlisten (Teilnehmerlisten, Ritterschlagslisten, Römische Einzugsordnung), hrsg. v. Achim Thomas Hack (2007) nicht übersehen werden dürfen. Das Wormser Turnier 1487 (S. 35-37) hat der Rezensent 2012 behandelt: https://archivalia.hypotheses.org/8716. Dass Rüxners Turnierbuch schon für die Turniere des 13. Jahrhunderts glaubwürdig sei (S. 32), ist Unsinn.

Nachträglich wurde ein Dokument entdeckt (S. 221f.), eine Urkunde Karls V. von 1530, demzufolge die vier Familien Kämmerer von Worms, Beyer von Boppard, Beger von Straßburg und Munch von Basel das Vorrecht beanspruchten, vor anderen bei Kaiserkrönungen zu Rittern geschlagen zu werden. Die Vierzahl legt einen Zusammenhang mit den Quaternionen der Reichsverfassung nahe, die S. 72 in Anm. 181 allzu abschätzig Erwähnung finden.

Wie sehr die Dalberg einen Kult der Anciennität zelebrierten, hätte ein vergleichender Blick auf andere Traditionsbestände des Geschlechts zeigen können. Seit dem 17./18. Jahrhundert glaubte man, von einem römischen Hauptmann abzustammen und über Maria mit Jesus verwandt zu sein. Einmal soll eine Frau von Dalberg ihrem Kutscher die Anweisung gegeben haben, er solle sie zu ihrer Cousine nach Liebfrauen fahren (Niklas Vogt 1817, GBS).

Zur Phaleristik: Fand ein Dalberger Ritterschlag statt, wurden zu diesem Anlass im 18. Jahrhundert zu Erinnerungszwecken besondere Ehrenzeichen, “Kleinodien”, angefertigt, die in dem Buch nach Schrift- und Bildquellen sowie einigen erhaltenen Exemplaren dargestellt werden (erstmals thematisiert zu 1737/38, S. 69-76). Ein solches “cleinot” hatte schon das Privileg Maximilians I. von 1494 vorgesehen (S. 171, Beilage 1).

Die Abbildungen (hier: S. 96) sind ausgezeichnet erläutert.

Für das Spätmittelalter von großer Wichtigkeit ist die erstmalige Publikation der Wolfskette der Könige der Turniergesellschaft im Wolf (S. 29-41), die als dalbergisches Familienaltertum und Fideikommissgut bewahrt wurde. Nach dem Familienvertrag von 1723 sollte jeder männlicher Erbe eine goldene Medaille mit seinem Namen an die Wolfskette heften (S. 40; vgl. Mader, GBS).

Angemerkt sei, dass es wenig hilfreich ist, wenn eine ins Internet eingespeiste Dokumentation des Phaleristikers Michael Aulengrubers ohne URL zitiert wird (S. 59 Anm. 142). Sie ist online nicht mehr auffindbar, aber mit URL könnte man im Internet Archive nachschauen. Vermutlich ist sie identisch mit Stadtarchiv Worms, 204, 41/21. Eine Kurzfassung (in: Orden und Ehrenzeichen 2007) gibt es noch auf Docplayer.

Positiv hervorzuheben sind das Namens- und Ortsregister. Ein positives Gesamtfazit zu ziehen, sieht sich der Rezensent angesichts der fehlenden Belege bei den Stammtafeln außerstande.

SPIEGEL warnt vor Faksimile-Abzocke – hinter Paywall!

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/abzocke-frueherer-bertelsmann-kunden-oma-das-ist-nichts-wert-a-bd57eec2-1369-4177-93e6-9412d76e8cb7

Siehe hier: https://archivalia.hypotheses.org/146296

und ohne Paywall ein Artikel vom Juni 2022:

https://www.bild.de/ratgeber/sparfochs/sparfochs/dubiose-verkaeufer-bieten-kredite-an-serioese-volksbank-profitiert-von-teuer-buc-80195124.bild.html

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