2018 publizierte Jürgen Dendorfer den Aufsatz: Land und Herrschaft. Die „Neue Verfassungsgeschichte“ und ihre Wirkung auf die Landesgeschichte im Süden Deutschlands (Freidok), Teil einer Publikation zum Gedenken an den österreichischen Landeshistoriker Max Weltin. Es geht insbesondere um die Rezeption von Otto Brunners “Land und Herrschaft”, einem Buch, das auch mich beschäftigt hat. Dendorfer ist (vgl. Anm. 15) nicht entgangen, dass ich meinen Beitrag “Das „Land” Schwaben im späten Mittelalter” von 1992 (Freidok) mit einem Abschnitt “Bemerkungen zum Landesbegriff Otto Brunners” abgeschlossen habe. Mir ging es damals um genossenschaftliche Landesmodelle, wobei mir Brunners Insistieren auf dem Landrecht sehr gelegen kam, während ich mich von Weltins Sicht des Lands als einer Interessengemeinschaft der adeligen Landherren distanzierte.
Obwohl mich Verfassungsgeschichte nur am Rande interessierte, war ich stets überzeugt, dass die “Neue Verfassungsgeschichte” in vielerlei Hinsicht eher als Schabernack zu betrachten ist. In Fragen der Grafschaftsverfassung und der “Königsfreien” Karl Bosls stand ich auf der Seite von Hans K. Schulze, der überzeugend die ältere Lehre wieder zur Geltung gebracht hat. Auf dem Boden der Neuen Verfassungsgeschichte standen auch die teilweise abstrusen Studien von Hans Jänichen, den ich selbst nie kennen gelernt habe, der aber am Tübinger Institut für geschichtliche Landeskunde in für mich nicht begreiflicher Weise verehrt wurde. Daher ist es kein Zufall, dass ich mich so intensiv mit den Forschungen des Laienhistorikers Wilhelm Schneider auseinandergesetzt habe: https://archivalia.hypotheses.org/136242. Schneider hat einen eigenen Band der Widerlegung von Thesen Jänichens gewidmet.
Als Kritiker der genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode (vgl. hier oder hier) lehnte ich die spekulativen Identifizierungen angeblicher Adeliger in den frühmittelalterlichen Traditionsaufzeichnungen und Urkunden ab. Allzu fest verwurzelt in der Neuen Verfassungsgeschichten war für mich die vielgerühmte Monographie “Früher Adel” des 2015 verstorbenen bayerischen Landeshistorikers Wilhelm Störmer, mit der ich so gut wie nichts anfangen konnte (F. Graus fand die Arbeit im Ansatz verfehlt). Ich habe eine Fülle von Beiträgen zur Frage des frühmittelalterlichen Adels zur Kenntnis genommen, ohne etwas darüber zu veröffentlichen. Insbesondere die archäologische Ablehnung der sogenannten “Adelsgräber” passte gut zu meiner Auffassung von der frühmittelalterlichen Gesellschaft.
Nur am Rande konnte ich meine Ablehnung der Ansichten Störmers in meinem Aufsatz “Literatur als adelige Hausüberlieferung?, in:
Literarische Interessenbildung im Mittelalter” 1993 formulieren (Freidok). Der Beitrag setzte sich kritisch mit der Auffassung auseinander, die Heldensage sei als Familientradition oder Hausüberlieferung herrschender Geschlechter tradiert worden. Die Kombinationen der Historiker Reinhard Wenskus und Wilhelm Störmer zum Personennamensbestand des Nibelungenliedes werden zurückgewiesen. Störmers Versuch, im westbayerischen Raum nibelungische Haustradition im Umkreis der “Huosi” auszumachen, scheitert daran, dass den Freisinger Traditionsnotizen keine handfesten Anhaltspunkte für verwandtschaftliche Beziehungen der Personen mit Nibelungen-Namen zu entnehmen sind. Ebenso abzulehnen ist die Ansetzung eines “Pilgrim von Allershausen” als Vorfahr Bischof Pilgrims von Passau.
Zu den Arbeiten von Karl Hauck (1916-2007) formulierte ich damals: “Liest man Haucks erstmals 1954 publizierten Aufsatz ‘Haus- und sippengebundene Literatur mittelalterlicher Adelsgeschlechter von Adelssatiren des 11. und 12. Jahrhunderts her erläutert’, so stößt man wiederholt auf Stellen, in denen Hauck von der Existenz einer in vorchristliche Zeiten zurückgehenden, ursprünglich sakralen Haustradition des Adels ausgeht. Seine Kontinuitätsprämissen und seine Betonung des Adelsheils sind von dem Paradigma der ‘germanischen Adelsherrschaft’ nicht zu lösen. Die ideologischen Prämissen dieses Ansatzes sind etwa von František Graus deutlich hervorgehoben worden. […] Das von Karl Hauck vertretene Interpretament ‘adelige Hausüberlieferung’ ist eng mit einer von der neueren Forschung weitgehend abgelehnten charismatisch akzentuierten Adelskonzeption verknüpft". Es sei allgemein bekannt, dass er ein Nazi war, versicherte mir ein Germanist, aber soviel ich weiß, hat eine Aufarbeitung seines NS-Engagements noch nicht begonnen. Er promovierte und habilitierte an der berüchtigten Nazi-Universität Straßburg, an der auch der von mir verehrte Hermann Heimpel wirkte, dessen Engagement für den NS-Staat auch Dendorfer erwähnt. (Ich habe Heimpels NS-Jahre nie verharmlost, sondern habe lediglich gegen die Abwertung seines Alterswerks “Die Vener” Einspruch erhoben.) Wie sehr Hauck seine Auffassungen auf dem Boden der Neuen Verfassungsgeschichte entwickelte, geht auch aus Werner Hechbergers Buch über den Adel von 2005 hervor, das ja bequem im Volltext durchsucht werden kann (UB Heidelberg). Die große Bedeutung Haucks für die Geschichtswissenschaft in Münster ab 1968 dürfte einer kritischen Beleuchtung seiner frühen Biographie eher hinderlich sein. Übrigens hat Hauck zahlreiche Studien zur Ikonologie der Goldbrakteaten vorgelegt, deren wissenschaftlicher Wert vermutlich nicht nur mir fraglich erscheint.