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Umweltinformationsgesetz vom EuGH/Bundesverwaltungsgericht entwertet

https://www.bverwg.de/de/220322U10C2.21.0

“Der Ausnahmetatbestand nach Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e UIRL erfasst mithin Informationen, die innerhalb einer Behörde im Umlauf sind und die zum Zeitpunkt eines Antrags auf Informationszugang deren Binnenbereich insbesondere nicht dadurch verlassen haben, dass sie einem Dritten bekannt gegeben oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind (EuGH, a.a.O., Rn. 47). Eine zeitliche Begrenzung sieht der Tatbestand des Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e UIRL nicht vor.” Damit ist das Umweltinformatiosgesetz quasi wertlos, denn für nicht-interne Akteninhalte braucht es kein Zugangsrecht. Der EuGH betonte aber: “Um die Umweltinformationsrichtlinie nicht ihres Inhalts zu berauben, ist die in Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e und Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 UIRL geforderte Abwägung der in Rede stehenden Interessen deshalb eng einzugrenzen”. Das wird die Verwaltung kaum beeindrucken.

Würzburger Ratsprotokolle der Riemenschneiderzeit

Würzburger Ratsprotokolle der Riemenschneiderzeit. Teil 1: 1504-1513. Bearbeitet von Uwe Schreiber und Renate Schindler unter Mitwirkung von Hans-Wolfgang Bergerhausen (= Fontes Herbipolenses Bd. 10 Teil 1). Würzburg: Echter Verlag 2020. XXVI, 857 S. 49,95 Euro. ISBN 978-3429054892

Von 1504 bis 1525 gehörte Meister Tilmann Riemenschneider dem Würzburger Stadtrat an. Der erste Band der auf zwei Bände berechneten Ausgabe der in dieser Zeit entstandenen Würzburger Ratsprotokolle, die überwiegend von dem gleichfalls bis 1525 amtierenden Stadtschreiber Martin Cronthal niedergeschrieben wurden, knüpft an an die Ausgabe der Ratsprotokolle 1432-1465 an – auf meine beiden Besprechungen sei verwiesen:

https://archivalia.hypotheses.org/3277
https://archivalia.hypotheses.org/72287.

Die edierten Texte entstammen den Bänden Ratsprotokolle 7 und 8 sowie dem Ratsprotokoll 3, dem eine vor allem Wachtdienste betreffende Aufzeichnung über die Geschäftsführung der Bürgermeister 1504-1509 entnommen wurde (Anhang, S. 627-653), und dem Ratsbuch 396, ein noch 1503 von dem Stadtschreiber Johann Bucher angelegtes Eidbuch (ediert im Anhang S. 655-728 von Hans-Wolfgang Bergerhausen).

Überregional Interessantes muss man mit der Lupe suchen. Wie ich schon in meiner Rezension der Edition 1454-1465 schrieb: Es überwiegen sehr knappe Einträge, deren kontinuierliche Lektüre eine passable Einschlafhilfe darstellt. Hingewiesen sei auf die Kritik Würzburger Kleriker am Glücksspiel im für die Ratsmahlzeiten genutzten “Grünbaum” (Teil des Würzburger Ratshauses). In Predigten wetterten der Domprediger Johann Reiss (S. 33) und der Lesmeister der Karmeliter (S. 317) gegen das Spielen im Grünbaum. Es gibt einen Registereintrag Spiel (S. 800f.), auf den sinnvollerweise das Lemma Glücksspiel lediglich hätte verweisen sollen. Ein Registereintrag Sprichwort fehlt, obwohl bei der Wiedergabe der Kritik von Reiss ein bekanntes Sprichwort erscheint: “es were ein sprichwort, wo der abbt die wirffel darlegte, so spilet der convent gern” (S. 33). Was mag das “beckeniendlin”-Spiel gewesen sein, das im Grünbaum gespielt wurde (S. 535)?

Viele Einträge widmen sich dem Schützenwesen (Register S. 799 ohne Rückverweis zum Lemma Landeskleinod) und ergänzen die Ausführungen von Jean-Dominique Delle Luche: Des amitiés ciblées (2021), S. 62-67.

Den Mediengebrauch betrifft ein Eintrag von 1509 über einen in der Ratsstube angeschlagenen Zettel mit griechischen Buchstaben in deutscher Manier: “O Johan Bucher, Bucher, du gerechter und getrewer” (S. 335). Man erfährt in der Anmerkung zwar, dass Bucher das Stadtschreiberamt 1475 übernommen hatte, aber nicht, dass er bereits einige Jahre tot war (vgl. S. 98). Vermutlich trauerte seiner Amtsführung ein Ratsherr nach, dem das Gebaren des jetzigen Amtsinhabers wohl missfiel.

Ob die Transkription zuverlässig ist, kann nicht überprüft werden, da der sehr kleine Tafelanhang dafür nicht ausreicht. Leider ist eine Digitalisierung der älteren Ratsprotokolle offenbar derzeit nicht vorgesehen. Gelegentlich weisen die Protokolle kleine Zeichnungen auf (etwa S. 33, 201) – keine einzige ist abgebildet!

Bei der Kommentierung hält die hier zu besprechende Ausgabe nicht ganz das Niveau der beiden bisher erschienenen Bände. Manchmal ist die Kommentierung etwas zu geschwätzig. Bei Akademikern vermisst man die Benützung des Repertorium Academicum Germanicum, etwa bei Johannes Reiss (RAG, GND). Mit der im Literaturverzeichnis vertretenen Arbeit von Johannes Merz hätte man den Dr. Kind (S. 194) als Dr. Matthias Kindt (Germania Sacra) identifizieren können.

Zum Karmeliterkloster hätte S. 285 das 2012 erschienene Monasticon dieses Ordens zitiert werden müssen.

Wenn S. 504 der namentlich nicht genannte Abt des Klosters St. Stephan identifiziert wird, wieso nicht auch der S. 463 zu 1511 genannte “abbt zun Schotten”? Er war eine Berühmtheit, der 1516 gestorbene Humanist Johannes Trithemius.

Eine Missive (S. 19) ist kein Sendschreiben, sondern einfach ein Brief. Ein Strahel (S. 258) ist wohl eher ein Pfeil als ein Leuchter [siehe jetzt Delle Luche auf Twitter].

Verschiedentlich gibt das Register Anlass zu Beanstandungen. Sinnvolle Querverweise werden unterlassen (etwa bei den Begarden S. 760f. auf das Begardenhaus im Lemma Würzburg S. 809 und von dort zurück). S. 622 wird ein Schwabe erwähnt, aber Schwaben fehlt im Register. S. 600 wird ein Hans Braun von Schwäbisch Gmünd erwähnt. Sein Herkunftsort wird aber auch mit dem unterfränkischen Gemünden gleichgesetzt.

Keinerlei Nachsicht kann ich im Jahr 2021 aufbringen, wenn im Literaturverzeichnis S. 742 die Arbeit von Andreas Gniffke über die Luxemburger Personennamen mit einer grotesk falschen URL zitiert wird statt mit einem Permalink (DOI).

Goggolori-Streit: Einseitige Parteinahme für Michael Ende

Dietz-Rüdiger Moser ergriff in seiner Hauspostille “Literatur in Bayern” 1987 Partei für Michael Ende, der sich an Otto Reuthers Goggolore bedient hatte:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:355-ubr09774-1#0004

https://de.wikipedia.org/wiki/Goggolori

https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Goggolore

#erzählforschung

Einige vergriffene Bücher aus dem Institut für Pfälzische Geschichte online

Eine DSpace-Anwendung!

Unstaatliches Kriegertum im Spätmittelalter

Mein Referat auf dem Kolloquium zum 100. Geburtstag von Hans-Georg Wackernagel “Hirten, Heilige und Studenten” in Basel am 17.11.1995 gebe ich so gut wie unverändert wieder (alte Rechtschreibung!)

Im Rahmen seiner Abrechnung mit der eidgenössischen Bauernstaatsideologie hat Matthias Weishaupt sich mit dem von Hans Georg Wackernagel gezeichneten Bild des schweizerischen Hirtenkriegers überaus kritisch auseinandergesetzt. Wackernagels Interpretation sei, so Weishaupt wörtlich, “offensichtlich militaristisch überzeichnet und zudem stark von der zeitgenössischen, mehr oder weniger unverblümt ‘völkischen’ Suche nach den Wurzeln der germanischen Männerbünde geprägt” (132). Zurecht konstatiert Weishaupt, daß die Ansichten Wackernagels und ihre Weiterentwicklung durch Walter Schaufelberger von der weiteren Forschung unkritisch aufgenommen wurden. Seine eigenen Ausführungen beschränken sich jedoch im wesentlichen darauf, die in der Tat fragwürdige Kategorie ‘Hirtenkrieger’ ideologiekritisch zu beleuchten – eine fundierte inhaltliche Gegenposition zum spätmittelalterlichen Kriegertum sucht man bei ihm vergebens.

Weishaupts Lektüre erscheint mir zu einseitig. Wer die Darlegungen der deutschen Forschung zum mittelalterlichen Kriegs- und Fehdewesen kennt, nicht selten zum Einschlafen langweilig, lernt bei Wackernagel und Schaufelberger eine andere, faszinierende Welt kennen. Es genügt wohl, wenn ich zu Wackernagel nur einige Stichworte in Erinnerung rufe: der enge Zusammenhang zwischen Kriegertum und sogenannten brauchtümlichen Phänomenen, beispielsweise das Auftreten von Maskenkriegern im Schwabenkrieg; die Verbindung von Fehdewesen, Blutrache und Rügebrauch; die Jugendverbände und Knabenschaften als Träger kriegerischer Aktivitäten; die Rolle der sogenannten Freischaren und Blutharste; irrationale Ritualisierungen im Kriegswesen, von Wackernagel als “Kriegsbräuche” bezeichnet.

Nichts spricht dagegen, in Wackernagel einen frühen Vertreter jener modischen Forschungsrichtung zu sehen, die als “historische Anthropologie” firmiert. Der komparatistische Ansatz, die Vorliebe für ethnologische Parallelen, die Betonung allgemein-menschlicher Züge, das mikrohistorische Ausleuchten historischer Konstellationen und Kontexte unter Beachtung zeitgenössischer Deutungen – alles Eigenschaften, die viele heutige Historiker als besonders innovativ empfinden. Vielleicht am eindrucksvollsten demonstriert der Basler Historiker seine Fähigkeit, aus einem an sich trockenen Stoff zündende Funken zu schlagen, in der umfangreichen historischen Darstellung “Die Schlacht bei St. Jakob an der Birs”. Krude und biedere Ereignisgeschichte ist seine Sache nicht. Der Feldherrnhügel, klassischer Standort des Militärhistorikers, wird verlassen zugunsten einer “Geschichte von unten”, die den Lebensverhältnissen und Werthaltungen der am Kampf beteiligten Soldaten breiten Raum zugesteht. Wer Schubladen schätzt, mag neben der “historischen Anthropologie” die nicht mehr ganz so schicken Fächer “Sozialgeschichte”, “historische Volkskultur” und “Mentalitätsgeschichte” herausziehen. Kurzum: Wackernagels vielfach recht quellennah gearbeitete Studien sind nicht nur als Materialsammlung nach wie vor wichtig; sie können noch dem Historiker von heute eine Reihe von Anregungen vermitteln.

Wenn es sich – wie bei mir – um einen deutschen Historiker handelt, wird er sich allerdings fragen müssen, inwieweit die Resultate der Schweizer Forschung zum sogenannten unstaatlichen Kriegertum auf andere Regionen übertragbar sind. Und da beginnen die Probleme. Was sind überhaupt unstaatliche Kriege bzw. unstaatliche Krieger? Helmut Maurer hat in seiner Untersuchung des sogenannten Plappartkrieges von 1458 der gängigen Einschätzung dieses Konflikts durch die Schweizer Historiker vehement widersprochen. Kein Freischarenzug, sondern eine in den üblichen Formen geführte Fehde der Eidgenossen gegen die Stadt Konstanz sei dieses kriegerische Unternehmen gewesen, das durch eine Ehrverletzung, nämlich die Schmähung der Schweizer mit dem Kuh-Motiv veranlaßt wurde.

Das Etikett “unstaatlich” ist offenbar auch sonst wenig hilfreich. Wackernagel selbst hat eingeräumt, “daß in der ehemaligen Eidgenossenschaft die Grenzen zwischen der Fehde, dem wilden Rachekrieg, und der regulären Kriegsweise unter obrigkeitlicher Leitung nicht allzu scharf verlaufen” (F 292). Von einem Tag auf den anderen konnte ja aus einem “unstaatlichen” Krieger ein Krieger im Dienst einer Obrigkeit werden und umgekehrt. Exzesse und Gewaltrituale waren natürlich auch in Fürstenheeren oder städtischen Aufgeboten möglich, und das Problem der militärischen Führung und Disziplin mußte sich bei jeder Art von kriegerischer Unternehmung stellen.

Vollends untauglich wird der Begriff “unstaatlich”, wenn man sich den deutschen fehdeführenden Niederadeligen, den angeblichen “Raubrittern” zuwendet. Als Herrschaftsträger sind sie ja selbst Obrigkeit. Gute Gründe sprechen dafür, auch auf die Bezeichnung “private Kriege” für Fehden zu verzichten; zu sehr orientiert sie sich an den Gegebenheiten des modernen Anstaltstaats. Erinnert sei nur an die klassische Kritik Otto Brunners an der traditionellen rechtshistorischen Sicht des Fehdewesens, die lediglich der als souverän gedachten übergeordneten Gewalt zubilligte, wirkliche Politik zu treiben, während sie bei den lokalen Herrschaftsträgern nur Habgier und Eigennutz am Werk sehen wollte (4f.)

Das von Wackernagel und Schaufelberger entworfene Bild eidgenössischen Kriegertums läßt sich als Konstruktion einer Kultur verstehen. Kultur meint ein beziehungsreiches Ensemble bedeutungsvoller Elemente: Verhaltensweisen, Rituale, Symbole, Ideen, Normen, Werte, Handlungsmotive. Natürlich lassen sich einzelne Details dieses Systems auch außerhalb der Schweiz wiederfinden, aber als Ganzes unterscheidet sich die deutsche Kultur des Krieges sehr stark von der schweizerischen. Es fehlt nämlich gerade der für die Forschungen Wackernagels so entscheidende Zusammenhang zwischen dem Wehrwesen, den organisierten Jugendverbänden und den sogenannten brauchtümlichen Erscheinungen, seien es die Rügebräuche oder der jahreszeitlich gebundene Ritus. Besonders typisch für das Vorgehen Wackernagels sind die einleitenden Bemerkungen zu der kleinen Studie über die im Bauernkrieg 1525 auftretenden Pfeiferknaben im unterelsässischen Boersch. Da er am Walliser Trinkelstierkrieg, einer Aufstandsbewegung, ein “wichtiges Merkmal” vermißte, nämlich die Jugendbünde, machte er sich auf die Suche nach im Brauchtum verwurzelten politisch-kriegerischen Aktionen, die sich am Dreikönigstag abspielten und bei denen “die Teilnahme einer geschlossenen Burschengruppe klar zu Tage tritt” (250f.). Eine Lücke in der Strukturbeschreibung soll also mit einem Beleg aus einem anderen Kontext geschlossen werden. Die dürftigen Spuren der bündischen Jungmannschaften in den Quellen versucht er damit zu erklären, daß es sich “oft irgendwie” um Geheimbünde gehandelt habe – ein beliebtes Argument, mit dem man sich jedem Versuch, die eigene Theorie zu falsifizieren, wirkungsvoll entziehen kann.

Was die Rolle der sogenannten Jugendbünde angeht, so fehlen für den deutschsprachigen Raum außerhalb der Schweiz und ihrer Nachbarräume meines Wissens jegliche Anhaltspunkte, daß solche Vereinigungen im Mittelalter eine nennenswerte Rolle bei Kriegszügen und Fehden gespielt hätten. Bezeichnenderweise hat der Tiroler Rechtshistoriker Nikolaus Grass in einer Übersicht über Knabenschaften bereits für den benachbarten Tiroler Raum kein einziges handfestes Zeugnis für eine solche Gruppenbildung aus dem Spätmittelalter beibringen können – seine Belege scheinen allesamt Rückprojektionen aus der frühen Neuzeit und dem 19. und 20. Jahrhundert zu sein. Zwar gibt es, wie Bob Scribner gezeigt hat, eine stattliche Reihe von Aufständen und Rebellionen an Fastnacht-Terminen, bei denen Jugendliche beteiligt waren – allein, mit Kriegertum hat das nichts zu tun. Natürlich könnte man ganz abstrakt nach der empirischen Korrelation der Kategorien ‘Krieg’, ‘physische Gewalt’, ‘Jugendkultur’ und ‘Ritual’ im deutschen Mittelalter fragen – ein ähnlich eindrucksvoller Befund, wie er mit den beneidenswert dichten schweizerischen Quellen dargestellt werden konnte, ergäbe sich mit Sicherheit nicht.

Bei näherem Zusehen stellt man jedoch fest, daß in das Konstrukt ‘eidgenössische Kriegerkultur’ nicht nur Quellenbefunde eingeflossen sind, sondern auch eine nicht geringe Anzahl theoretischer Prämissen sowie überaus hypothetischer Schlußfolgerungen und Interpretationen. Ich greife nur die eidgenössischen Mordnächte und Schlachtjahrzeiten heraus: weder das eine noch das andere ist eine Besonderheit der eidgenössischen Kriegführung. Nächtliche Überfälle und Schlachtengedenktage lassen sich zahlreich auch in Städten des gesamten deutschen Sprachraums nachweisen. Hinsichtlich der Mordnächte hat Wackernagel außerdem die Verzerrung der einschlägigen Überlieferungen durch Gerüchte und Traditionsbildung nicht in Rechnung gestellt. Und wenn man die obrigkeitlich angeordnete Gefallenen-Memoria in den deutschen Städten in den Blick nimmt, so wird sofort klar, daß der von Wackernagel behauptete Zusammenhang von Totenehrung und Knabenschaften mehr oder minder Unsinn ist. (Ein vergleichbares Argument könnte man auch gegen die Einbeziehung des Schützenwesens in das ‘unstaatliche Kriegertum’ richten.)

Wackernagel und Schaufelberger vertreten – wie übrigens in neuester Zeit Carlo Ginzburg in seinem Hexensabbat-Buch – implizit einen ahistorischen Essentialismus, der zu wenig die verschiedenen Variations- und Kombinationsmöglichkeiten kultureller Elemente in historischen Kontexten beachtet. Es geht ihnen um wesenhafte Zusammenhänge der einzelnen Glieder, in denen das ‘Wesen’ des Krieges zum Ausdruck kommt. So formuliert Schaufelberger in einer Anmerkung seiner Dissertation von 1952 einmal: “Wo die Menschen derart urtümlich und instinktiv mit dem Wesen des Krieges verwachsen sind, besteht für jede organisierte Ausbildung kein triftiger Grund” (202 A. 32). An die Stelle historischer Argumentation tritt der Verweis auf vermeintliche anthropologische Konstanten. (Daß kernige Formulierungen wie “die zum ungestümen Wettstreit drängende körperliche und seelische Urkraft der Alten Schweizer” (Schaufelberger) eher Ausdruck eines national-patriotisch motivierten historischen Wunschdenkens zu sein scheinen als das Resultat genauer Quellenarbeit, will ich nur in Parenthese anmerken.)

Verdächtig oft betont Wackernagel den altertümlichen und archaischen Charakter der von ihm registrierten Eigentümlichkeiten des schweizerischen Kriegswesens. Wenn er, das Staatsarchiv zu Basel gleichsam als Vulkanschlot benützend, hinabsteigt, um brodelnder Urtümlichkeit zu begegnen und Fundstücke von, wie er selbst einmal schreibt, “schönstem Archaismus” (294) ans Tageslicht zu befördern, so erweist er sich darin als Repräsentant einer längst obsoleten volkskundlichen Position.

Ich möchte mich abschließend der ritterlichen Fehde zuwenden, denn Wackernagels und Schaufelbergers Ansichten zum Fehdewesen stellen, wie ich meine, eine methodische Herausforderung dar, die von der deutschen Adelsforschung, soweit ich sehe, bislang ignoriert wurde. Ich beziehe mich hierbei insbesondere auf den 1965 erschienenen Aufsatz Wackernagels “Fehdewesen, Volksjustiz und staatlicher Zusammenhalt in der alten Eidgenossenschaft”. Von einer rächerischen Volksjustiz kann im aristokratischen Milieu natürlich keine Rede sein, aber der Rachegedanke und die Betonung der kriegerischen Ehre findet sich auch hier.

Allerdings vermeidet die deutsche Forschung mit guten Gründen den Begriff “Blutrache”, da die mit ihm verbundenen Vorstellungen von germanischem Recht selbst für das Frühmittelalter inzwischen eher fragwürdig geworden sind. Auch Walter Schaufelberger würde heute sicher nicht mehr, wie in seinem wichtigen Aufsatz “Zu einer Charakterologie des altschweizerischen Kriegertums” von 1960, vom “unerbittliche(n) Gesetz des Blutes” sprechen (55). Nicht ganz so einfach läßt sich der Rachebegriff verabschieden. Schließlich hat Otto Brunner ihn als Grundbegriff des Fehdewesens herausgestellt und mit der Kategorie “Ehre” verbunden: “Unrecht dulden”, interpretiert er, “auf Rache verzichten, würde den Verlust der Ehre bedeuten” (23).

In der Tat erscheint mir der Aspekt ‘Vergeltung für frühere Taten’ nicht unwichtig, wenn es darum geht, die Eskalation von Konflikten durch wechselseitiges Handeln zu beschreiben. Bei den Auseinandersetzungen der deutschen Städte mit den adeligen Städtefeinden beispielsweise wurde das harte Vorgehen der Städte gegen die Adeligen, die bei Ergreifung damit rechnen mußten, einen Kopf kürzer gemacht zu werden, von den Konfliktgegnern als “ehrlos” empfunden. Die Städte verletzten damit das aristokratische Wertsystem. Und in die wechselseitigen stereotypen Feindbilder, die bei den Fehden zwischen Städten und Adeligen eine wichtige Rolle gespielt haben, sind natürlich die Erfahrungen eingegangen, die man mit der jeweils anderen Konfliktpartei gemacht hat. Der Konfliktablauf läßt sich als “kommunikatives Handeln” verstehen, bei dem man, vermittelt über die Kategorie ‘Ehre’, auf das Verhalten des Gegenübers – bzw. die eigene Wahrnehmung davon – reagiert hat.

Es stellt sich die Frage, ob die ritterliche Ehre deckungsgleich ist mit der Kriegerehre. Wie verhält sich also die Kultur ‘Rittertum’ zur Kultur ‘Kriegertum’ – in beiden Bereichen ist ja die Bereitschaft zum Kampf um die Ehre, gern auch als agonales Ethos bezeichnet, von größter Bedeutung. Nun hat Rainer Walz jüngst in einem Aufsatz “Agonale Kommunikation im Dorf der frühen Neuzeit” anhand von Gerichtsprotokollen aus der Grafschaft Lippe die Ansicht geäußert, man könne die dörfliche Kultur als “ausgeprägt agonale Kultur” kennzeichnen, die vom Kampf um Güter bestimmt worden sei, der sich in Beschimpfungen, Drohungen, Selbsthilfe und Gewalt ausgedrückt habe. Wie in allen einfachen Sozialformen habe die Ehre die soziale Interaktion dominiert.

Eine prominente Rolle spielte das Agonale, das Kampf und Wettkampf gleichermaßen umfaßt, auch bei der Erforschung des sogenannten montegrinischen Heroismus und der europäischen Heldensage. Unverkennbar ist etwa der Einfluß des 1943 erschienenen Buchs “Heroische Lebensform” von Gerhard Gesemann – sein Gegenstand ist die balkanische Patriarchalität – auf Walter Schaufelberger. Die “Lebensform der Ehre”, die heroische, die agonale und die kriegerische Lebensform betrachtet Schaufelberger offensichtlich als Synonyme für eine bestimmte Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung (82).

Welche methodischen Konsequenzen die Konstruktion solcher Kulturen oder Gesellschafts-Modelle hat, die sich weitgehend auf die gleichen Befunde berufen und den gleichen Grundwert, die Ehre, in den Mittelpunkt stellen, ist von der Forschung bislang nicht thematisiert worden. Das entscheidende Problem besteht darin, daß solche komplexen Theorien sich nicht auf die bloße Beschreibungen beschränken, sondern zugleich auch Erklärungen liefern. Was für die Schweiz im 15. Jahrhundert zutrifft, muß aber für ein lippisches Dorf des 17. Jahrhunderts noch lange nicht gelten. Mit anderen Worten: die Übertragbarkeit und Vergleichbarkeit ethnologischer Modelle steht einmal mehr auf dem Prüfstand.

Zum Erklärungsteil solcher Modelle zählen insbesondere die darin eingelagerten Handlungsmotive. Auf eine Ehrverletzung “muß” der Krieger nach dem Gesetz seines Handelns reagieren – oder modischer formuliert: gemäß der Handlungslogik seiner Kultur -, er muß sie rächen. Nach zweckrationalen Erwägungen zu suchen, erscheint müßig. Damit aber kollidiert das Konstrukt Kriegerkultur unverkennbar mit Auffassungen, die in der Fehde eine rationale soziale Praxis sehen wollen, die man strategisch einsetzen konnte. Sie war dieser Sichtweise zufolge nur eine von mehreren Möglichkeiten der Konfliktlösung. Man könnte sich konsequenterweise dann auch fragen, ob die Behauptung der Ehrverletzung nur als vorgeschobene Begründung gewertet werden müßte. (Eine solche Argumentation findet sich jüngst bei Hillay Zmora in einem demächst erscheinenden Beitrag zu einem Sammelband über die Ehre.)

Das aristokratische Fehdewesen mit Herrschafts- und Machtinteressen in Verbindung zu bringen, fällt nicht schwer. Daß man damit mittelalterlichen Verhältnissen wirklich gerecht wird, bezweifle ich. Methodische Reflexionen dazu sind mir nicht bekannt. Überhaupt tritt man den historisch anthropologischen Ansätzen der neueren Ehre-Forschung wohl nicht zu nahe, wenn man ihnen unterstellt, daß die Frage nach ideellen Motiven und zweckrationalem Handeln, nach Affekten und bewußten Strategien der Akteure für sie bislang nicht sonderlich von Interesse war. Mit Hilfe der “dichten Beschreibung” mogelt man sich erfolgreich um eine Stellungnahme herum. Gerade mit Blick auf die von Wackernagel zu Recht herausgestellten irrationalen Momente des Kriegertums wird man dem Problem auf Dauer jedoch nicht ausweichen können.

Nicht zu übersehen ist, daß kriegerische Aktionen mit Blick auf ihre Rationalität ganz unterschiedlich zu beurteilen sind: die von langer Hand vorbereitete Fehde ist sicher nicht zu vergleichen mit der Extremsituation in einer Schlacht, in der das von Werner Meyer als “anarchische Gruppendynamik” bezeichnete Phänomen die Oberhand gewinnen konnte. Eine überzeugende handlungstheoretische Fundierung kriegerischer Verhaltensweisen und Verlaufsformen müßte beiden Polen gerecht werden und dürfte auch nicht einfach den Schwierigkeiten durch anthropologisch-ethnologische Leerformeln aus dem Wege gehen. Eine Verhaltensweise als archaisch oder agonal zu klassifizieren, führt nicht weiter, wenn es um ihren konkreten Stellenwert in einer bestimmten Kultur geht.

Eine mögliche Lösung des Problems könnte von Wackernagels und Schaufelbergers Einsicht in den kollektiven Charakter des Kriegertums ausgehen: sowohl die Kämpfer in den Freischaren als auch die adeligen Fehdeherren agierten in der Gruppe. Jede Fehde mobilisierte, um eine Formulierung von Joseph Morsel aufzugreifen, soziale Netze. Adelige hatten den Spott ihrer Standesgenossen zu fürchten, wenn sie die Anmaßung einer Reichsstadt ungestraft ließen. Während die Fehdeherren sich nach außen mit Feindbildern abgrenzten, hatten sie sich in der Gruppe den vom eigenen Wertesystem erhobenen Ansprüchen zu stellen. Die Gruppe wirkte somit als eine Art Korrektiv, denn eine von der eigenen Klientel sowie den Verwandten und Bündnisgenossen als potentiellen Fehdehelfern abgelehnte Fehde zu führen, dürfte man sich sehr gründlich überlegt haben. Jeder Kriegerverband war immer auch eine Diskurs- und Kommunikationsgemeinschaft, deren kollektive Wahrnehmung das Handeln bestimmte. Jürgen Habermas spricht von normreguliertem Handeln, wenn eine Gruppe sich an gemeinsamen Werten orientiert. So kam es weniger auf das individuelle Gefühl der Verletzung der Ehre an als vielmehr auf den Ehrencode der Gruppe.

Meine Ausführungen wollten verdeutlichen, daß mit einer unkritischen Übertragung der Ansichten Wackernagels und Schaufelbergers über das eidgenössische Kriegertum auf deutsche Verhältnisse nichts gewonnen ist. Solange eine gründliche Überprüfung ihrer Arbeiten noch aussteht, scheint mir auch hinsichtlich der schweizerischen Befunde eine gewisse Vorsicht angebracht. In welche Richtung eine aus der Perspektive der Adels- und Ehrenforschung geführte methodische Auseinandersetzung mit dem von ihnen entworfenen Bild einer Kriegerkultur gehen könnte, habe ich wenigstens anzudeuten versucht. Sie verspräche, daran habe ich trotz allem keinen Zweifel, einigen Gewinn für die historische Erkenntnis.

#forschung

BILD drückt auf die Tränendrüse in der Causa Marienthal

Die angeblichen finanziellen Zwänge der Abtei werden in den Vordergrund gestellt, vom kulturellen Wert der zum Verkauf angebotenen Handschriften ist mit keiner Silbe die Rede:

https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/aeltestes-nonnenkloster-in-geldnot-muessen-wir-bald-betteln-und-betteln-80715138.bild.html (Danke an AW)

Hungern wird letztendlich zumindest die Äbtippse nicht, hat doch ihr Bruder Werner lukrative Aufträge bei der Bausanierung des Klosters, die dem Vernehmen nach absolut überdimensioniert ist, eingeheimst. Ein Schelm, der Böses dabei denkt …

Das Foto von einem Baugerüst im Kloster wurde mir anonym zugespielt.

Spätmittelalterlicher Historismus?

Im Rahmen der Göttinger Streitgespräche zu Mittelalter und Früher Neuzeit diskutierte ich am 13.7.2022 unter der Moderation von Thomas Noll (Kunstgeschichte, Göttingen) mit Bernd Carqué (Kunstgeschichte, Heidelberg) über “Historismus in der Kunst des späten Mittelalters?”. Mein Eingangsstatement:

Vor über 35 Jahren erhielt ich den Brief einer Wiener Historikerin – ich kann es mir nicht verkneifen anzumerken, dass Briefeschreiben heutzutage zunehmend zu einer archaisierenden Praxis geworden ist. Man kann auch sagen: ein Retro-Phänomen. Sie wies mich auf den 1984 erschienenen Aufsatz einer Kunsthistorikerin, Erika Doberer, hin, die die Bauplastik der berühmten romanischen Kirche von Schöngrabern bei Wien zu einer Schöpfung des 16. Jahrhunderts erklärte – heute weiß man: zu Unrecht. Das Interesse am Phänomen einer Romantik-Renaissance wuchs, als ich mich intensiv mit dem Formenreichtum vormoderner Erinnerungskultur befasste. Ich sah solche Rückbezüge als Spielart des Geschichtsbewusstseins, wobei ich diesen von mir abgelehnten Begriff nur um der besseren Verständigung willen gebrauche. Um einen Beitrag für die Festschrift meines Bielefelder Chefs Klaus Schreiner gebeten, arbeitete ich die im Laufe der Jahre zusammengetragenen Materialien zu einem Aufsatz aus, der 1996 erschien: “Retrospektive Tendenzen in der bildenden Kunst vom 14. bis 16. Jahrhundert. Kritische Überlegungen aus der Perspektive eines Historikers”. (Er ist wie fast alle meine Publikationen Open Access im Netz nachlesbar.) Zuvor hatte es von kunsthistorischer Seite keinerlei die Kunstgattungen übergreifenden Synthese solcher historisierenden Phänomene gegeben. Ich sympathisierte mit dem Historismus-Begriff des Kunsthistorikers Wolfgang Götz. Zuvor hatten schon Wolfgang Lotz und Donat de Chapeaurouge Aufsätze über den “Historismus in der Sepulkralplastik um 1600” bzw. “Zum Historismus des frühen 16. Jahrhunderts” geschrieben. Ich setzte den Historismus von einer ästhetisch motivierten Retrospektive ab.

Drei Jahre später legte Michael Schmidt eine ebenso kenntnisreiche wie methodisch problematische Dissertation zu retrospektiven Tendenzen in der Architektur vor: Reverentia und Magnificentia. Historizität in der Architektur Süddeutschlands, Österreichs und Böhmens vom 14. bis 17. Jahrhundert. Aus meiner Sicht handelte es sich um einen Rückschritt gegenüber meinen Einsichten von 1996. Ich hatte mich ja nicht nur auf die Architektur bezogen, sondern auch romanische Formen in der Malerei berücksichtigt und auch Buchmalerei und Skulptur in den Blick genommen. Zudem hatte ich als erster die kunstgeschichtlichen Zeugnisse mit den Dokumenten der Schriftgeschichte, also den paläographischen und epigraphischen, im Rahmen der geschichtswissenschaftlichen Hilfswissenschaften bearbeiteten Quellen zusammengebracht. Am Rande bemerkt: Mir kam zugute, dass ich anders als viele Kunsthistoriker*innen und wohl die meisten Historiker*innen begriffen hatte, was eine frühhumanistische Kapitalis ist.

Frühhumanistische Kapitalis in der Nachzeichnung von Harald Drös

Meine methodischen Warnungen vor einer Überbetonung der sogenannten Legitimationszwänge schlug Schmidt in den Wind. Er wollte sich offenkundig nicht von einem Historiker in die Suppe spucken lassen.

Der anregende Kontakt zu einem Kreis junger Kunsthistoriker*innen führte zu einer Kölner Tagungseinladung und dem im Sammelband “Wege zur Renaissance. Beobachtungen zu den Anfängen neuzeitlicher Kunstauffassung im Rheinland und den Nachbargebieten um 1500″ 2003 publizierten Aufsatz “Stil als Erinnerung. Retrospektive Tendenzen in der deutschen Kunst um 1500″, in dem ich eine Reihe von Thesen aufstellte und kurz erörterte.

Das ist nun auch schon knapp 20 Jahre her. Neuere Literatur habe ich seither nur sporadisch rezipiert. Soweit ich sehe, hat man gelegentlich meine Überlegungen in der Kunstgeschichte mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Auf eine Tagung oder zu einem Vortrag hat man mich aber nie eingeladen – bis heute.

Für 15. und frühe 16. Jahrhundert sind aus meiner Sicht zwei Felder der Erinnerungskultur bei der Frage nach der Rolle der Retrospektive besonders wichtig: erstens die Forschungen nach Altertümern durch Fürsten und Adel und die legitimierende Verwendung alter Formen im Herrschaftsbau und zweitens der monastische Bereich..

Zur fürstlich-aristokratischen Erinnerungskultur sei an das Gedechtnus-Projekt Maximilians erinnert. Um literarische Zeugnisse ging es mir in einem Aufsatz von 2002: Ritterromantik? Renaissance und Kontinuität des Rittertums im Spiegel des literarischen Lebens im 15. Jahrhundert. In einer Reihe von Beiträgen und in der Monographie “Das Schloss als Bild des Fürsten” (2004) hat der Kunsthistoriker Matthias Müller die Rolle von Retrospektiven im Herrschaftsbau betont.

Für die Rückbesinnung in den Klöstern habe ich statt der üblichen Bezeichnung Klosterhumanismus den Begriff “monastischer Historismus” vorgeschlagen. In einem erst 2013 im Internet veröffentlichten Vortrag von 1993, also vor meinem Aufsatz in der Schreiner-Festschrift 1996, schrieb ich: “Dieser Begriff entscheidet sich wohlgemerkt nicht gegen die Begriffe Humanismus, Renaissance oder Ordensreform. Er versucht vielmehr, eine kulturelle Bewegung eigener Prägung im Spannungsbereich dieser Phänomene begrifflich zu fassen und die Brücke zwischen der klösterlichen Traditionspflege und gleichzeitigen Ausdrucksformen in der Kunst zu schlagen. Als Import aus einer Nachbardisziplin, der Kunstgeschichte, möchte ich ihn zugleich als interdisziplinäres Diskussionsangebot verstanden wissen”.

Geht es bei Retrospektiven immer um politische Absichten im weitesten Sinn, wie Klaus Niehr 2009 formulierte?

Als Historiker müsste mir ja eine politisierende Lektüre künstlerischer Ausdrucksformen willkommen sein. Aber mein Unbehagen insbesondere mit Blick auf die Verwendung des Begriffs Legitimation kann ich nicht unterdrücken. Schließen möchte ich daher mit einem Zitat aus meinem Aufsatz von 2003:

“Wir haben auf der einen Seite eine Formengeschichte des Retrospektiven, idealerweise basierend auf einem exakten Formeninventar auf der Grundlage sicher datierbarer Objekte, die über Architektur-Zitate miteinander in Verbindung gesetzt werden. Diese Formengeschichte kann mit dem Begriff der Erinnerung verbunden werden oder auch nicht – sie ist jedenfalls als autonomer Prozess rekonstruierbar. […] Auf der anderen Seite aber steht jene Überlieferung, die im engeren Sinn als »historisch« gilt, steht das Konzept einer geschichtswissenschaftlich akzentuierten Erinnerungskultur […]. Mit Hilfe des reduktionistischen Vorschlaghammers »Legitimation« und einer oberflächlichen Lektüre der historischen Literatur politische und sakral motivierte Bezugnahmen auf Älteres aus der Formengeschichte des Retrospektiven herauszubrechen, wie Schmidt dies tut, erscheint mir eine methodische Sackgasse. […] Wir dürfen Kunst und Geschichte weder kurzschlüssig-brachial kunstsoziologisch zusammenführen noch sie gegeneinander ausspielen. Wir können nichts anderes tun, als geduldig und behutsam die jeweiligen Deutungsversuche aufeinander zu beziehen und den vielfältigen methodischen Tücken und Fußangeln bei der Erforschung retrospektiver Tendenzen aus dem Weg zu gehen versuchen. Wir sollten verstärkt auf die ständige Wechselwirkung und Überlagerungen zwischen formal-ästhetischen und politischen, sozialen, ökonomischen und kulturgeschichtlichen Prozessen zu achten lernen. Die allgemeine Faszination, die um 1500 von Altertümern, sei es antiken, sei es mittelalterlichen, ausging, hat sich ohne Zweifel auf die künstlerische Produktion ausgewirkt, und umgekehrt hat die Kunst die Liebe zu den alten, »antiquitetischen« Dingen erheblich angefacht” (S. 26f.).

Auswahlbibliographie bis 2002:
http://web.archive.org/web/20070609171141/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/retro.htm

Niederalfingen Marienburg.jpg
CC BY-SA 2.5, Link

Traum einer Ritterburg im 16. Jahrhundert: Niederalfingen

Von Zwergen und Kobolden – der Erzähltyp “Ausgelohnt” (DMK/Uther 477) vor 1800

Als um 1800 die deutsche Volkssage “erfunden” wurde, gab es nicht nur Bücher wie Nachtigals Volcks-Sagen (1800, Wikisource), sondern auch Sagenpublikationen in Zeitschriftenartikeln. Dazu zählt ein mit H. U. S. gezeichneter Beitrag: Volkssagen aus Eichstädt im April 1796. In: Der fränkische Merkur vom 7. Juni 1796, Sp. 383-386 (Commons). Die an die Bubenrothermühle bei Dollnstein anknüpfende Geschichte erzählt, dass “Wichtele”, die einer Müllersfamilie halfen, nach dem Geschenk von neuen Kleidern traurig in ihre Felsklüfte zurückkehrten. Der Verfasser kannte den gleichen Stoff auch von der Furtmühle bei Titting (Landkreis Eichstätt).

Dass die Erzählung mit Hinweis auf diesen Artikel 1799 in das große Frankenlexikon von Johann Kaspar Bundschuh (Bd. 1, Sp. 461f. UB Würzburg) aufgenommen wurde, hat die mündliche Tradierung sicher unterstützt. Man findet die Sage im 19. Jahrhundert unter anderem bei Panzer 1848 (GBS), Schöppner 1852/53 (zeno.org) und Bechstein (Deutsches Sagenbuch 1853, num. 867, zeno.org). Im Jahresbericht des Historischen Vereins für Mittelfranken 1861 heißt es, die Mühle sei durch die Volkssage von den Wichtelein bekannt (GBS). Noch heute ist die Sage populär, denn sie wird sogar im Wikipedia-Artikel zur Bubenrothermühle erwähnt. Aus der Publikation von 1796 wurde sie abgedruckt von Josef Dünninger: Fränkische Sagen vom 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts (1963), S. 104f. num. 85.

Keine Belege vor 1800 in DMK/Uther 477

DMK/Uther = Hans-Jörg Uther: Deutscher Märchenkatalog. Ein Typenverzeichnis (2015) ist bereits ein Standardwerk der mitteleuropäischen Erzählforschung. Neben den im deutschsprachigen Raum verbreiteten Erzählytpen aus dem von Uther bearbeiteten Märchenkatalog “ATU” sind wichtige Sagen-Erzähltypen aufgenommen worden, darunter auch “Ausgelohnt”. Den Aufbau der Einträge mag dieser Abschnitt veranschaulichen.

*477 Ausgelohnt. Zwerge (Unterirdische) helfen Menschen bei der täglichen Arbeit [F480], werden aber durch menschliche Neugier (Ausstreuen von Erbsen, Belauschen, Glockenläuten, Kleidergeschenke) vertrieben [F405.11, F 451.5.10.9]. Vgl. Typ 777**.

Literatur/Varianten: HDM 1 (1930-33) 132-154 (J. Künzig); Uther 2013, 94f.
Kataloge: Tomkowiak 1993, 280; Berger 2001, Nr. IX B10; Birkhan et al. 2005ff., F480.

Grimm DS 150.: bad.: Baader 1859, Nr. 16, 93; bayr.: Bechstein 1853, Nr. 867, Böck 1975, Nr. 40, 322, Böck 1977, Nr. 481 (+ 478 + 476); Böhmerwald: Jungbauer 1924, 46; brandenburg.: Schwartz 1921, Nr. 39; donauschwäb.: Cammann/Karasek 1976ff. II, 453ff.; Eifel: Schmitz 1856f. II, 19, Zender 1966, Nr. 1498; hess.: Lyncker 1854, Nr. 85, Grimm/KHM (1857) Nr. 39(1), Fischer 1983, Nr. 323; lausitz.: Haupt 1862 I, Nr. 30, Gander 1894, Nr. 118, 119; lothring.: Merkelbach-Pinck 1943 I, Nr. 22; niedersächs.: Kuhn/Schwartz 1848, Nr. 361, Colshorn 1854, Nr. 87(2), Voges 1895, Nr. 39; oberpfälz.: Schönwerth 1857ff. II, 301ff.; ostpr.: Pohl 1943, 203f.; pomm.: Jahn 1886, Nr. 112, 113; Bll. f. pomm. Vk. 1 (1893) 180, Knoop 1925a, Nr. 54; rheinländ.: Dietz 1965, Nr. 514, Fischer 1983, Nr. 471; rheinland-pfälz.: Hebel 1906f. I, 127f., Lohmeyer 1978, Nr. 438; sachsen-anhaltin. Spohr 1917, 12f.; schleswig-holstein.: Meyer 1925c, Nr. 22; schwäb.: Meier 1852b, Nr. 72, 76, Birlinger 1874 I, Nr. 50(b), Graf 1995, 138f.; thüring.: Bechstein 1853, Nr. 547, Witzschel 1866, Nr. 147; westfäl.: Kuhn 1859 I, Nr. 94, 163, 164.
Schweiz: Grimm DM, 419f.; Rochholz 1862, 118f.; Guntern 1963, Nr. 366; Grimm/Uther DS 1993 I, Nr. 150 (nach J. Wyß).
Österreich: allg.: Alpenburg 1861, Nr. 200, Gebhart 1863, 366; kärtner.: Haiding 1965, Nr. 250; tirol.: Haiding 1965, Nr. 167, 254 (nach Heyl); vorarlberg.: Vonbun/Beitl 1950, Nr. 94, 105, Haiding 1965, Nr. 25 (nach Vonbun).

Bei der Beschreibung ist anzumerken, dass Kleidergeschenke ja nicht zur Neugier gehören und nach dem Namen des Motivs diese wohl in den meisten Versionen im Vordergrund stehenden Geschenke an die erste Stelle gesetzt werden müssten. Durch die Betonung der Neugier müsste die wirkmächtige Heinzelmännchen-Tradition, die vor allem auf das erstmals 1836 gedruckte Gedicht von August Kopisch zurückgeht, berücksichtigt werden. An diesbezüglicher Literatur wäre zu nennen gewesen: Heinzelmännchen. Beiträge zu einer Kölner Sage (2001); Marianne Rumpf: Wie war zu Cölln es doch vordem mit Heinzelmännchen so bequem. In: Fabula 17 (1976), S. 45–74.

Aus meiner Sicht würde in etwa die folgende Formulierung den Kern des Typs “Ausgelohnt” treffen: Zwerge oder Hausgeister helfen Menschen bei der täglichen Arbeit. Nach Erhalt eines Geschenks (vor allem: Kleidung) verlassen sie – entweder traurig, verärgert oder freudig – den Dienst. Dass sie sich als “ausgelohnt” (gekündigt) verstehen, braucht, anders als der Name suggeriert, nicht vorausgesetzt werden. Einen guten Überblick zu den Erscheinungsformen dieses Typs vermittelt Adalbert Kuhn: Mythologische Studien 2 (1912), S. 33-38 (GBS). Er gibt nicht nur auf einzelne Züge beschränkte Nachweise, sondern fasst den jeweiligen ganzen Sageninhalt zusammen.

Der Verweis auf DMK/Uther 777** bezieht sich auf den Klabautermann. In eckigen Klammern stehen Nachweise aus dem Motif-index of folk-literature (HathiTrust; U Alberta). F 480 ist ein Sammeleintrag zu Hausgeistern. Die Erwähnung im verfehlten “Motif-Index of German Secular Narratives from the Beginning to 1400” von Birkhan et al. unter “Kataloge” führt in die Irre, da dort nichts zu “Ausgelohnt” zu finden ist. Wichtiger als “F405.11. House spirit leaves when gift of clothing is left for it. (Cf. †F348.11.) England: *Baughman.” ist “F451.5.10.9. Ausgelohnt. When dwarfs are paid in full for their work they cease helping mortals. *Hdwb. d. Märch. s. v. “Ausgelohnt”; Danish: Kristensen Danske Sagn II (1893) 96ff., (1928) 70ff.; Finnish-Swedish: Wessman 40 No. 326; Lithuanian: Balys Index No. 3490″.

Die Literaturangaben sind zu knapp geraten. Seinem Buch “Sagen. Geburt und Antwort der mythischen Welt” (1962) gab Will-Erich Peuckert (1895-1969) den geplanten Artikel “Ausgelohnt” aus dem Handwörterbuch der Sage, von dem nur drei Lieferungen erschienen (abbrechend mit: Aufwachsen), bei (S. 139-155). Er hätte genannt werden müssen. Auch BP = Johannes Bolte/Jiří Polívka: Anmerkungen zu den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm 1 (1913), S. 364-366 (Wikisource) und das HDA = Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens 9 (1938/41), Nachträge, Sp. 1096-1099 (Internet Archive) wären hilfreich gewesen. In jedem Fall hätte Dagmar Linhart: Hausgeister in Franken (1995), S. 553 (Register s.v. Auslohnen) nicht übergangen werden dürfen. (Die Abkürzung HDM bei Uther bezieht sich auf das unvollendete Handwörterbuch des Märchens. [Die Seitenzahl ist zu korrigieren: 152-154.])

[21.11.2022 Der Vollständigkeit halber sei noch genannt: Wendelin Marwede: Die Zwergsagen in Deutschland nördlich des Mains. Dissertation Köln 1933, S. 21-23 (Internet Archive).]

Nachzutragen ist als beachtliche, wissenschaftlich nicht zu übergehende Studie die umfangreiche Darstellung von Rainer Cramm: Wichte im Wandel. Geschichte und Mythos des kleinen Volkes (2017-2019), online. Sie überzeugt durch eine überwiegend nüchterne, quellennahe Bestandsaufnahme vor allem der europäischen Überlieferung. Der Abschnitt über das Ausgelohnt-Narrativ (S. 118-120) ist allerdings wenig ergiebig.

Die Abkürzung “Uther 2013” bezieht sich auf das Handbuch zu den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm (zur neuesten Auflage siehe unten). Die Texte aller zu Lebzeiten der Grimms erschienenen Ausgaben der KHM zu num. 39 (“Die Wichtelmänner”) hat Wikisource verfügbar gemacht.

Unter den Katalogen erscheint Katarina Berger: Erzählungen und Erzählstoff in Pommern 1840-1938 (2001), S. 159f. nur mit IX B 10 (Zwerge helfen den Menschen in der Werkstatt), obwohl auch B 11 (Zwerge helfen im Haus und stehlen für ihre Herrschaft) und B 12 (Ausgelohnt. Unterirdische wollen für ihre Arbeit nicht entlohnt werden, z.B. mit neuen Kleidern (a) oder mit Speisen (b). Sie verlassen das Haus) relevant wären.

Die Reihe der nach Landschaften geordneten Belege eröffnen die “Deutschen Sagen” der Brüder Grimm mit “Die Füße der Zwerge” (num. 150 nach der Zählung seit der 2. Auflage, Erstausgabe 1816 num. 149, Wikisource), eine Erzählung, die unter den Schweizer Belegen nochmals aufgeführt ist. Die Brüder Grimm haben ein langes Gedicht von Johann Rudolf Wyß 1815 (MDZ) kurz in Prosa zusammengefasst.

Unter den schwäbischen Belegen erscheint auch Graf 1995. So sehr ich mich über das Zitat freue – Graf 1995 num. 163 (DNB) ist Meier 1852 num. 64/6 (GBS).

Ein besonderer Pluspunkt von Uthers Märchenkatalog ist die Berücksichtigung der Belege vor 1800 in einem eigenen Abschnitt. In älteren Nachschlagewerken wie dem HDA ist es in der Regel schwierig, die für eine “historische Erzählforschung” so wichtigen älteren Nachweise herauszufiltern. Im Fall von “Ausgelohnt” gibt es aber leider keine Angaben zu “Deutsch vor 1800”.

Im Literaturverzeichnis von DMK/Uther sind Dünningers Fränkische Sagen vertreten, aber nicht die darin enthaltene, 1796 gedruckte Geschichte von der Bubenrother Mühle (sie erscheint aber in DMK/Uther als Bechstein 1853 num. 867). Daneben sind mir aus dem mitteleuropäischen Raum nur drei Erzählungen des Ausgelohnt-Typs aus der Zeit vor 1800 bekannt: zwei in der Chronik der Grafen von Zimmern (von Froben Christoph von Zimmern) und eine Erwähnung in einem lateinischen Brief von Thomas Bartholin 1640. Hinzu kommt ein Ratschlag, wie man einen Poltergeist durch eine Art Auslohnen loswerden kann, in einer Quelle von 1692.

Froben Christoph von Zimmern († 1566), der Verfasser der “Zimmerischen Chronik”, kann als früher Sammler von “Volkserzählungen” gelten. In seinem Werk (Wikisource) begegnen gleich zwei Ausgelohnt-Versionen. Im ysenburgischen Büdingen verschwindet ein ellenhohes “erdenmendle”, das dem Schlossbäcker hilft, nachdem ihm der Graf von Ysenburg zum Dank ein kleines rotes Hofkleid geschenkt hat, mit den Versen:

Solt ich alle nächt bachen
Und mit beschwerden wachen?

In Freising nahm ein solches Erdmännle ein schwarzes Röcklein und Schuhe von dem Tuchmacher, dem es hilft, an, verlässt aber seinen Dienst, als ihm ein rotes Barett geschenkt wird. Man sage, dieses Volk könne die rote Farbe nicht leiden.

“Im 17. Jh. schreibt Olaus Wormius Epistolae”, heißt es bei Peuckert 1962, S. 139, woraus man aber nicht schließen darf, dass Worm der Urheber des Zeugnisses ist. In einem lateinischen Brief aus Leiden über Zwerge schrieb 1640 der dänische Arzt Thomas Bartholin seinem Landsmann Olaus Worm von “Nissen” (Epistolarum […] centuria, 1740, S. 14, GBS) und nannte einen kürzlichen Vorfall bei einem Leidener Bäcker, dessen nächtlicher Helfer nicht wiederkehrte, als er vom Bäcker ein neues Kleid erhalten hatte. Am Rande notiert sei, dass Peuckert hier drei Fehler unterbringt: zu lesen ist “reversus” statt “revervus”; Zeitschrift für Volkskunde 8 (1898), S. 144 (HU Berlin) statt 4, 144; Grimm Elfenm. XCIX (GBS) statt XCIC.

Der gelehrte Pfarrer Enoch Zobel beschreibt in: Historische und theologische Vorstellung des ebentheuerlichen Gespenstes (1692), S. 170 (ULB Halle) die lästigen Umtriebe eines Poltergeistes in seinem Haus im sächsischen Annaberg. Er distanziert sich von einem Rat, den ihm etliche abergläubische Leute gegeben haben: “es wäre ein Gütigen, demselben solte man nur lassen ein roth Röckigen, und ein paar Schuhe machen, dieselben an einen Ort legen” und einige bestimmte Worte sagen, “so würde es diese Kleidung nehmen, und damit ausziehen” (Hinweis bei Cramm S. 295 nach Gabor Rychlak [11.10.2022 online]; Linhart S. 111). Die Empfehlung setzt im Erzgebirge kursierende Ausgelohnt-Erzählungen voraus.

Das schlecht geknüpfte Netz der Artikel in der Enzyklopädie des Märchens (EM)

Auf die Sachzwänge eines lange Jahre bearbeiteten gedruckten Nachschlagewerks kommt es nicht an, wenn es darum geht, seinen Wert für denjenigen zu beurteilen, der sich über den Typ “Ausgelohnt” kompetent unterrichten möchte. Ein eigener Artikel existiert nicht. Aufgrund der Register sind zu ermitteln folgende Erwähnungen:

Bd. 1, Sp. 724 (Arbeit)
2, 96 (Belohnung, Lohn)
3, 232 (Dämon); 3, 328 (Dankbarkeit und Undankbarkeit)
4, 1266 (Fleiß und Faulheit)
6, 613 (Hausgeister)
7, 1291 (Kinder- und Hausmärchen)
9, 1132 (Nackt)
11, 744 (Robin Goodfellow)
12, 107 (Schmied)
14, 121 (Verschwinden); 14, 1441, 1443 (Zwerge)

Eigentlich sollte der Artikel Zwerge den besten, weil jüngsten Forschungsstand widerspiegeln – durch Literaturangaben und Querverweise. Ein Rückverweis erfolgt aber nur auf 1, 724, obwohl auch Hinweise auf 2, 96 und 6, 613 sowie auf 14, 121 im gleichen Band sinnvoll gewesen wären. Gegenüber 1, 724 (HDM, BP, Peuckert) nennt 14, 121 als einziger Artikel das HDA und KHM 39. Linhart 1995 hätte nicht übergangen werden dürfen.

Das Ausgelohnt-Motiv findet sich nicht schon bei Herodot

Hans-Jörg Uther: Handbuch zu den „Kinder- und Hausmärchen“ der Brüder Grimm. 3. Auflage (2021), S. 94 schreibt: “KHM 39(1) verwirklicht den alten Traum der Menschheit, mit Hilfe von Automaten oder nichtmenschlich gedachten Wesen, die sich in Dienst nehmen lassen, ein Leben ohne Arbeit zu führen. Die hilfreichen Hausgeister in Sagen dagegen, die ihre Hilfe sofort einstellen, sobald sie von Menschen beobachtet und ‚ausgelohnt‘ werden, erinnern an Jenseitswesen, die soziales und normwidriges Verhalten (vgl. auch KHM 182: Die Geschenke des kleinen Volkes) mit Belohnung oder Strafe werten oder Neugier, eigentlich Voraussetzung jeglicher menschlicher Erfahrung, ahnden und damit ihre Menschenfeindlichkeit unter Beweis stellen. Das Ausgelohnt-Motiv findet sich bereits bei Herodot (4,96).”

Herrn Uther danke ich für seine Mühe, den Irrtum aufzuklären, der durch den Einschub des Ausgelohnt-Motivs in eine Passage über den “stummen Handel” (richtig: Herodot: Historiae 4, 196) im EM-Artikel Schmied (Bd. 12, Sp. 107) verursacht wurde (nachträglich sehe ich, dass auch Cramm S. 120 das korrigiert hat). Das Auslohnen der schmiedenden Zwerge lässt sich nicht auf Herodots stummen Handel zurückführen.

Der mystische Kurzdialog “Meister Eckhart und der nackte Knabe” hat mit dem Ausgelohnt-Motiv nichts zu tun

Friedrich von der Leyen/Valerie Höttges: Lesebuch der deutschen Volkssage (1933), S. 138f. kamen auf die Idee, das Ausgelohnt-Motiv in einem mystischen Text des 14. Jahrhunderts wiederfinden zu wollen (und Peuckert folgte ihnen: 1962, S. 139). Sie bezogen sich auf die Wiedergabe von Otto Karrer. Heute ist der Text als “Meister Eckhart und der nackte Knabe” bekannt. Er wurde jüngst mustergültig von Michael Hopf: Mystische Kurzdialoge um Meister Eckhart (2019), S. 135-163 ediert und interpretiert. Die Handschriften überliefern den in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entstandenen Text als Teil des “Buches der Vollkommenheit”. Die Edition S. 146 folgt dem Münchner Cgm 181 (Digitalisat).

Eine Übersetzung ist auf eckhart.de online. Es erscheint mir geradezu abstrus, den mystischen Lehrtext als volkskundlichen Beleg zu werten. Das nackte männliche Kind, das sich Meister Eckhart zeigt, lehnt das Angebot einer Einkleidung mit einem Rock ab, da es sonst kein König mehr wäre – und verschwindet. Das Annehmen des Kleidungsangebots würde, so Hopf, einen “Rückfall in die Äußerlichkeit der geschaffenen Dinge” bedeuten (S. 149). Mit Recht wird auf Erscheinungen des nackten Jesuskinds in Nonnenklöstern und auf Parallelen in Eckhart-Predigten hingewiesen, in denen das Einkleiden der nackten Gottheit metaphorisch eine Entfernung von Gott bedeuten soll. Allenfalls mit viel Zwang kann man einen gemeinsamen Nenner mit den Ausgelohnt-Erzählungen konstruieren: “Kleines jenseitiges Wesen lehnt Bekleidung ab und verschwindet”. Nun könnte man gegen alle Textlogik die Entlehnung einer volkstümlichen Vorstellung erwägen, wenn es schlagende Übereinstimmungen gäbe, die kaum anders zu erklären wären. Aber davon kann keine Rede sein.

Hinweis auf die Penates-Überlieferungen des Oberrheinischen Revolutionärs (um 1500)

Die möglicherweise von dem Straßburger Juristen Jakob Merswin um 1500 verfasste Reformschrift “Buchli der hundert capiteln” (Geschichtsquellen.de) enthält Anspielungen, die auf Überlieferungen über hilfreiche Zwerge verweisen. Ich habe mehrfach auf diese von der volkskundlichen Forschung nicht beachteten Erwähnungen aufmerksam gemacht (Regionalismus 1988, S. 182f., Freidok; Archäologisches 2010, S. 453f., Freidok; https://archivalia.hypotheses.org/7964).

Ein unterirdischer Weg führte, so die Reformschrift des Oberrheiners, von Augst nach Istein, den die “pennates, das sind engel, by vns geborn, gemacht handt”. Von diesen „irdischen Engeln” heißt es wenig später, dass sie noch in der Gegenwart des Oberrheiners in den Bergen wohnten. Von seinem Vater habe er gehört, dass sie früher in Hungerkrisen den armen Mann an gedeckten Tischen gespeist hätten. Einer Schwester Trickardt hätten sie große Gefäße voller Geld gebracht, von dem diese aber nur zwei Handvoll genommen habe. Wegen der Sünden der Menschen ließen sie sich jedoch nicht mehr sehen. Bereits ein zeitgenössischer Leser brachte die armenspeisenden Penates des Oberrheiners auf den volkstümlichen Begriff: “erdmendlin” (die Stellen in der Ausgabe von Klaus H. Lauterbach 2009, S. 115, 240f., 563, dMGH). Lauterbach verweist in Fußnote 991 auf Stöbers Elsaß-Sagen Teil 2, S. 2 ff. Nr. 4, 84f. Nr. 114 in der Ausgabe 1892/96. Es muss aber Teil 1 heißen (Internet Archive). Nachweise über Zwerge, die Menschen, unter anderem am gedeckten Tisch, speisen, stellte bereits Kuhn 1912, S. 26-33 zusammen.

Eine irreführende Quellenangabe zum Schweriner Klosterkobold Puck/Pück

Nach Linhart 1995, S. 73 wird in Bernhard Hederichs 1598 gedruckter Schwerinischen Chronica zum Jahr 1222 der Schweriner Klosterkobold Pück erwähnt. Das ist falsch, erst die Fortsetzung von 1658 nennt ihn zu diesem Jahr. Auf die Schweriner Quellen bezieht sich Peuckert 1962 S. 139 mit falschem Bezug (Bruder Rausch) und nochmals S. 155, nicht ohne sein Feilberg-Plagiat (siehe unten) durch einen Zahlendreher 1958 statt 1598 anzureichern. Urheber des Irrtums ist Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1 (1879), S. 74-79 (GBS), der die Quelle nur aus zweiter Hand kannte.

Bemüht man sich gründlich zu arbeiten, darf man sich bei wichtigeren Quellen – und dazu gehören vor allem die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zeugnisse – nicht damit begnügen, zu wiederholen, was in früheren Arbeiten aus zweiter oder dritter Hand zitiert wurde. In der Regel ist die ältere Literatur online bequem verfügbar – kein Vergleich zu früher!

Ermittelt habe ich drei Primärquellen zum Schweriner Klosterkobold Pück: Einen lateinischen Bericht von Simon Pauli aus dem Jahr 1559 “Relatio veridica de servo quodam nominato de Puck”, abgedruckt von Ernst Joachim Westphal: Specimen documentorum ineditorum Mecklenburgensium (1726), S. 156-168 (GBS), die deutsche Fassung in: Schwerinische Chronica, von M. Bernhardo Hederico (1658), S. 208-214 (UB Leipzig; wiederabgedruckt in der Stadtgeschichte von Jesse 1913, Internet Archive) und ein weder von Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg (1995), S. 30 noch im Online-Findmittel des Landeshauptarchivs Schwerin (Signatur 2.12-3/2-23) 3) datiertes deutschsprachiges Aktenstück aus der frühen Neuzeit. Anfangs- und Endseite des Dokuments übermittelte freundlicherweise das Archiv. Dass die Schrift älter ist als die gedruckte Version von 1658, mit der das Schriftstück (einschließlich der abschließenden Quellenangabe) anscheinend wörtlich übereinstimmt, ist nicht sicher. Wahrscheinlich wurde die gedruckte Version abgeschrieben.

Das Dienstende des Kobolds hat mit dem Ausgelohnt-Motiv nichts zu tun. Der Kobold beendet seinen über 30 Jahre dauernden Dienst aus eigenem Antrieb und fordert den von ihm zu Anfang ausbedungenen Schellen-Rock. Es ist Teil seines Lohns, nicht ein Geschenk, das ihn wie in den Ausgelohnt-Erzählungen vertreibt.

Eine Wichtelmännchen-Erwähnung angeblich 1336 in einer Chronikfälschung von Christian Franz Paullini 1698

Ohne Quellenangabe wertlos ist die Aussage von Elard Hugo Meyer: Mythologie der Germanen (1903), S. 79 (Internet Archive, kein Einzelnachweis S. 488), ein Wichtelmännchen von der Werra habe 1336 gegenüber einer Nonne bekannt, “dass es gern Eier, Butter und Kuchen annähme, aber Störung und Neckerei nicht vertrüge”. Es erschien aussichtslos, mit diesen Angaben weiterzukommen, aber zufällig stieß ich auf eine Erzählung bei August Witzschel: Kleine Beiträge zur deutschen Mythologie, Sitten- und Heimathskunde in Sagen und Gebräuchen aus Thüringen 1 (1866), S. 105 num. 99 (GBS). Er übersetzt aus einer von Paullini 1698 edierten lateinischen Chronik des Augustinerchorfrauenstifts in Creuzburg aus der Feder des Klosterpropstes Johannes Craemer (Syntagmata, 1698, S. 303f., MDZ). Dabei handelt es sich nach der überzeugenden Ansicht von Johannes Backhaus (in: Abhandlungen über Corveyer Geschichtsschreibung, 1906, S. 28, UB Paderborn) um eine der Geschichtsfälschungen Paullinis. Auf die “Wichtel- oder Heintzemännergen” im Spatenberg geht Paullini auch in seiner Zeit-kürtzender Erbaulichen Lust 2 (1695), S. 682 (GBS) kurz ein. Den Dialog von 1336 hat er offenbar erfunden.

Eine von Peuckert vergessene Quellenangabe zur Schuh-Symbolik

S. 152 bezieht sich Peuckert 1962 auf eine chronikalische Bemerkung in Caspar Bauermeisters handschriftlichen “Memorabilium Minist. Pein”, wonach der Rat von Peine 1608 dem zu entlassenden Superintendenten ein Paar Schuhe ins Haus schickte. Der Nachweis ist vergessen worden und findet sich auch nicht in dem voluminösen Werk von Könnecke zum Gesinderecht 1912 (Internet Archive), das in der zugehörigen Fußnote 130 an erster Stelle steht. Die Memorabilia des Caspar Bauermeister überliefert Hs. 19 des Ephoralarchivs Peine (Wolgast et al. 1980). Ob die Stelle in Bodemanns Abdruck (Denkwürdigkeiten, die sich bei dem Predigtamte in der Stadt und im ehemaligen Amte Peine zugetragen haben, 1857) steht, bleibt zu prüfen – das lokalhistorische Werk ist leider noch nicht online. [4.8.2022 nun schon: GDZ. S. 12 werden die Schuhe ohne Jahresangabe erwähnt, aber Peuckert hatte sicher eine andere Quelle. Das Stadtarchiv Peine hat mich auf die Wolfenbüttelsche Akte NLA WO, 7 Alt, W Nr. 735 hingewiesen.]

Für das Anheften/Annageln von Schuhen als Zeichen der Entlassung bzw. als Aufforderung zum Wegzug gibt es aber weitere, teils ältere Belege. Die aus dem Johannes-Evangelium (5,8) entnommene Aufforderung “Surge et ambula” (Stehe auf und wandle), die mit dem Anheften von Schuhen an die Tür verbunden wird, begegnet mehrfach und dürfte auf Luthers Tischreden (1542/43) zurückgehen, wo sie auf Erasmus Alber bezogen wird (Luther: Tischreden 5, 1919, num. 5506, Internet Archive; Franz Schnorr von Carolsfeld: Erasmus Alberus, 1893, S. 52, GBS; Johann Diefenbach: Die lutherische Kanzel, 1887, S. 48, GBS; vgl. auch Hell-polirter Laster-Spiegel, 1681, S. 892, GBS). Erdmann Neumeisters Schrift “Wiederrede” (1709, S. 23, SLUB Dresden) entnimmt man, dass ein Todfeind des Superintendenten Puchner von Forst diesem Schuhe an die Tür genagelt habe mit den Worten “Pfaffe, da hast du deinen Abschied, zeuch davon”.

[Nach Hans Meyer-Roscher: Die Superintendenten des Stiftes Hildesheim 1543-1975 (Ein Streifzug durch die Kirchengeschichte des Hildesheimer Landes). In: Alt-Hildesheim 61 (1990), S. 161-168, hier S. 161 stellte man 1547 dem Bockenemer Superintendenten Johannes Engelken einen Wanderstab und ein Paar Schuhe vor die Tür. Dem braunschweigischen Koadjutor Johannes Kaufmann nagelte man, nachdem er heimlich die Stadt verlassen hatte, ein Paar Schuhe an die Tür, begleitet von der Zeichnung eines Storches mit der Überschrift: “De grote Gier ist nun von hier”, Johannes Beste: Geschichte der Braunschweigischen Landeskirche (1889), S. 143, GBS ohne Beleg; ohne den Storch berichtet von Philipp Julius Rehtmeyer: Historiae Ecclesiasticae Inclytae Urbis Brunsvigae 4, 1715, S. 262, GBS. Nachtrag 19.7.2022.]

Einen Beweiswert der Praxis für das Ausgelohnt-Motiv vermag ich nicht zu erkennen. Nur selten ist in den Sagen von Schuhen die Rede. Wieso sollte sich das Schuhgeschenk an hilfreiche Wesen aus einem Spott-Ritual, das sich nach den ermittelten Belegen gegen protestantische Geistliche richtete, entwickelt haben?

Der aus Pröhles Unterharzischen Sagen 1856 num. 30 (GBS) zitierten Redewendung “Der bekommt bald ein paar Schuh” lassen sich Parallelen aus anderen Landschaften zur Seite stellen. Der Versuch eines bremisch-niedersächsischen Wörterbuchs 4 (1770), S. 665 (GBS) hat die Redewendung “Enem een Paar Schoe geven” für jemanden fortjagen. Eine analoge Wendung aus Schleswig-Holstein ist bei Olof Gjerdman: Hon som var värre än den onde. In: Saga och sed (1941), S. 1–91, hier S. 36 (PDF) zu finden. Wieder auf die Entlassung eines protestantischen Seelsorgers führt der Hinweis (aus Jacob Grimms Rechtsalterthümern 1899) auf den Roman des Breslauer Mediziners Johann Christoph Ettner von Eiteritz: Deß Getreuen Eckarths Ungewissenhaffter Apotecker (1700), S. 522 (GBS, ULB Düsseldorf). Dem Seelsorger wurden ein weißer Stab und ein Paar neue Schuhe vor die Haustür gestellt.

Ein lupenreines Plagiat Peuckerts

Peuckert 1962, S. 154f. hat einen ganzen Abschnitt – einschließlich der “Ich”-Form – ohne Kennzeichnung aus einem Zeitschriftenaufsatz von 1898 wörtlich abgeschrieben. Die Fundstelle steht am Schluss in der Fußnote 2 auf S. 155. Es handelt sich um Henning Frederik Feilberg: Der Kobold in nordischer Überlieferung. In: Zeitschrift des Vereins für Volkskunde 8 (1898), S. 1-20, 130-146, 264-277, hier S. 146 (HU Berlin). Ich bilde zunächst Feilberg ab, danach Peuckert.

Heute kann die Feilberg nicht zugängliche Arbeit von Auning 1892 online konsultiert werden (SLUB Dresden). In der Übersetzung der lettischen Volkserzählung heißt es: “Es war Sitte, den Knecht zu Georgi mit neuen Kleidern zu entlassen”.

Nicht nachzuvollziehen vermag ich die Fixierung der volkskundlichen Forschung auf das Gesinderecht. Obwohl die erwähnte Arbeit von Könnecke 1912 aus meiner Sicht nichts Erhellendes zu den Ausgelohnt-Erzählungen beiträgt, wird sie von Johannes Künzig im HDM und von Erika Lindig in der EM (Bd. 6, Sp. 613: Könnecke S. 588-670) angeführt. Leander Petzoldt: Kleines Lexikon der Dämonen und Elementargeister 3. Auflage (2003), S. 92 geht – wie so oft – in die Irre, wenn er sagt, Peuckert habe die Sage “auf einen in alten Rechtsquellen belegten Tatbestand” zurückgeführt, wonach “der Dienst aufgesagt wird, indem man dem zu Entlassenden ein Kleidergeschenk oder Schuhe übergab”. Solche alten Rechtsquellen sucht man bei Peuckert und in der sonstigen volkskundlichen Literatur vergebens. Dass die naheliegende Verbindung der Schuhe mit dem Wegziehen keinen Schlüssel für das Ausgelohnt-Motiv liefert, habe ich bereits oben angedeutet. Eine zeichenhafte Bedeutung der Kleidergabe im Sinne einer Ankündigung der Entlassung ist nie belegt worden. Der banale Sachverhalt, dass nicht selten zum Dienstende ausstehende Naturalleistungen erbracht werden mussten oder üblich waren, ist keine “Erklärung” dafür, dass die dienstbaren Geister sich “ausgelohnt”, also gekündigt fühlten. Dass keine Aufklärung des Missverständnisses möglich war, kann man mit dem Rechtshistoriker Wilhelm Ebel, einem Göttinger Kollegen Peuckerts, mit dem deutschrechtlichen Grundsatz, dass Willensmängel (Irrtümer) bei Rechtsgeschäften unbeachtlich bleiben (zitiert bei Peuckert S. 153; diesbezüglich unergiebig ist der Artikel “Irrtum” im Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte ²II), erklären, aber diese Deutung ist keineswegs zwingend.

Anmerkung zu Hausgeist-Zeugnissen vor 1800

Eine chronologische Zusammenstellung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Belege über Hausgeister/Kobolde ist ein Desiderat. Selbst für das Mittelalter gibt es – etwa für die Hütchen-Nennungen – übersehene Stellen (beispielsweise in der Loccumer Historienbibel aus dem 15. Jahrhundert). Unkenntnis der historischen Quellen demonstriert Erika Lindig, Verfasserin einer modernen volkskundlichen Hausgeister-Monographie (1987), wenn sie im EM-Artikel (6, Sp. 611) die Überlieferung erst mit dem 16. Jahrhundert einsetzen lässt.

Man könnte annehmen, dass alle einschlägigen Stellen der gedruckten frühneuzeitlichen Literatur bereits aufgespürt wurden, aber bei entlegeneren Schriften sollte man Überraschungen nie ausschließen. Was die wichtigeren Werke der Kompilationsliteratur angeht, wird man allerdings für das Ausgelohnt-Motiv sicher nicht fündig werden. Cramm S. 290 hat darauf hingewiesen, dass die umfangreiche Zusammenstellung von Johannes Prätorius “Anthropodemus Plutonicus” (1666) über Kobolde das Ausgelohnt-Motiv nicht enthält.

Soweit es um die Interaktion zwischen Dienstherrn/Dienstherrin und Hausgeist betrifft, ist allerdings eine Stelle bei Prätorius durchaus zu beachten. Der Hausgeist konnte nämlich seinen Dienst beenden, wenn eine vereinbarte Gegenleistung ausblieb. “Nehmlich hat eine Köchin das Ding zu ihrem heimlichen Gehülffen einmahl im Hause angenommen; so muß sie täglich umb eine gewisse Zeit / und an einem besondern Ort im Hause / sein bereitetes Schüsselgen voll gutes essen hinsetzen / und ihren Weg wieder gehen; so kan sie hernach immer faulentzen / auffn Abend zeitig schlaffen gehen: und wird dennoch ihre Arbeit früe morgens beschickt gefunden. Vergift sie aber ihre Pflicht einmahl / wiewohl ungefähr / mit der unterlaßnen Speise; so hat sie hinwieder ihre Arbeit für sich zuverrichten zum besten gehabt / nebenst allerhand [365] unglücklichen Handgriffen” (zitiert nach zeno.org, die Stelle im MDZ-Digitalisat S. 365f., nicht wie bei zeno.org 364f.). Der Abschnitt wurde breit rezipiert, unter anderem von Friedrich Ludwig Ferdinand von Dobeneck: Des deutschen Mittelalters Volksglauben und Heroensagen 1 (1815), S. 135f. (GBS), in den “Deutschen Sagen” der Brüder Grimm (“Der Kobold”, 1816 num. 71, Wikisource) und in Heinrich Heines 1833/34 entstandener Schrift “Zur Geschichte der Religion und Philosophie in Deutschland” (Erstausgabe im Salon 2, S. 31f., GBS).

Widersprüche in den Versionen: die Farbe Rot

Eine von der Zimmern-Chronik referierte Meinung führt den Abschied der Erdmännchen auf die Ablehnung der roten Farbe zurück. Weitere Nachweise, dass die rote Farbe bei den kleinen Helfern Anstoß erregt, gibt aus Sagensammlungen des 19. Jahrhunderts Peuckert S. 148. Ein Tiroler Nörglein sagt (Ignaz Zingerle: Sagen aus Tirol 2. Auflage 1891, S. 61, GBS):

I soll nur haben grün und graues Gewand,
Das rothe macht mi wandern übers Land.

Dies steht im Widerspruch zu anderen Belegen, wonach Zwerge und Kobolde oft rote Kleidung tragen. “Die Leibfarbe der Zwerge ist Roth”, liest man bei Ignaz Zingerle (1891, S. 605). Linhart schreibt über die Kleidung der Zwerge: “Vorherrschende Farben sind Rot, Grau und Schwarz” (S. 343), während Lindig für die Hausgeister formuliert: “vorzugsweise graue, rote und z. T. grüne Kleidung” (EM 6, Sp. 611), Ebenso stellt mit Blick auf die Kobolde Johann Wilhelm Wolf fest: “Die rothe farbe kommt öfter vor” (Beiträge zur deutschen Mythologie 2, 1852, S. 331, GBS). In Pommern ist die Bezeichnung Rotjäcksche (nach der roten Jacke) für Hausgeister belegt (Linhart, S. 53 und das Register S. 561). Nach einer Quelle von 1731 musste einem Kobold in einem Jenaer Wirtshaus jährlich ein “roth Kleidgen” hingelegt werden (Johann Bernhard Heller: Zehen Sammlungen sonderbare Alt- und Neuer Merckwürdigkeiten aus […] Thüringen, 1731, V. Hauptstück, S. 48, Commons. Hinweis bei Witzschel 1866, S. 239). Das HDA 7 (1936), Sp. 803f. s.v. rot liefert weitere Belege, aber keine Erklärung. Rot war eine typische Farbe des Teufels und von Dämonen, aber es sind durchaus auch andere Deutungen möglich. Rot als “angesehene” Farbe bringt Peuckert S. 70 ins Spiel. Weil es ein “roats Röckli” bekommen hat, will das Pechmannl nicht weiter hüten (Zingerle 1897, S. 62).

Die Fülle der Einzelzüge muss bei der Interpretation notwendigerweise stark reduziert werden. Man kann auch sagen: Volkskundliches Katalogisieren skelettiert die Erzählungen, wobei das Vorgehen subjektive Setzungen nie ganz vermeiden kann. Vermeintlich Nebensächliches wird ausgeblendet; Widersprüche stören ein kohärentes Bild. Zu den Farben der Kleidung äußert sich Peuckert in einer Weise, die den dargestellten Überlieferungsbefund einfach übergeht. Das elbische Wesen erscheine während seines Dienstes in schwarzer Kleidung, während es vom bedienten Bauern ein rotes Wams erhalte (S. 142).

Methodisch nicht vertretbar ist eine Vorgehensweise, wie sie insbesondere die mythologisierende Sagendeutung praktiziert hat, bei der einzelne Elemente mit Blick auf das gewünschte Beweisziel skrupellos aus dem Kontext herausgebrochen werden. Beispielsweise schiebt Ludwig Laistner: Das Rätsel der Sphinx 1 (1889), S. 339 (GBS) den entscheidenden Unterschied zwischen dem Freuen und und dem Trauern des Wichtleins als mythisch “belanglos” beiseite. Für ihn zählt nur ein angeblich altes Motiv, die Wiedererlangung des Kleides bei dem Abzug. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert widmete sich eine riesige Literatur der mythologischen Sagendeutung – wissenschaftlich haltbar ist davon so gut wie nichts.

Trotz seiner Distanz zu solchen Interpretationen ist es aber auch Peuckert 1962 nicht gelungen, überzeugende Schlussfolgerungen aus dem Material, das er unbestritten am besten überblickte, zu ziehen. Weder die Altersbestimmung (“nach dem 12. Jh.”, S. 154) noch die Entwicklung der “Kündigungsform im Harzgebiet” (ebenda, aufgrund einer einzigen Stelle bei Pröhle, siehe oben) sind aus meiner Sicht methodisch vertretbar.

Mündlichkeit und Schriftlichkeit

Ernsthafte Zweifel, dass die schriftlichen Fixierungen der Ausgelohnt-Erzählungen vor 1800 etwas anderes sind als Wiedergabe mündlicher Erzählungen, sind nicht angebracht. Die wenigen gedruckten Zeugnisse waren nicht geeignet, Ausgangspunkt weiterer Gestaltungen zu werden. Die ältesten Nachweise in der Zimmerischen Chronik entstammen einer handschriftlichen Quelle, die erst im 19. Jahrhundert als herausragendes Dokument vormoderner Erzählkultur entdeckt wurde. Man mag auch von “Volkserzählungen” sprechen, muss sich dann aber darüber im Klaren sein, dass man nichts Näheres über dieses Volk weiß. Eine nähere soziale Verortung, wie sie durch die in manchen modernen Sagensammlungen übliche Bezeichnung der Erzählerinnen und Erzähler ermöglicht werden soll, ist im vorliegenden Fall nicht möglich.

Gleichwohl erscheint die Frage berechtigt, ob man bei den Sammlungen des 19./20. Jahrhunderts nicht doch mit dem Einfluss schriftlicher Quellen rechnen muss. Die neuere Sagenforschung hat ja immer wieder auf die Wechselwirkung schriftlicher und mündlicher Fassungen hingewiesen. Ein schönes Zitat stammt von Rudolf Schenda, der einige Sagen der Brüder Grimm untersucht hat: “Gerade bei den aus Reisebüchern entnommenen Schweizersagen zeigt sich die Unbrauchbarkeit ihrer Theorie von der uralten mündlichen Überlieferung des Volkes: Immer wieder stossen wir bei diesen Texten auf das künstlich Gemachte, entdecken wir das auf eine Erwartungshaltung hin aus Kalender- und Predigtliteratur Nachgeredete, treffen wir das Erdichtete und nötigenfalls Erlogene, das den Lehrern und Geistlichen Abgelauschte, das da und dort Zusammengelesene” (Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsche Sagen Nr. 103, 298, 337, 340, 350, 357 und 514. Bemerkungen zu den literarischen Quellen von sieben Schweizer Sagen. In: Schweizerisches Archiv für Volkskunde 81, 1985, S. 196-206, hier S. 202, e-periodica.ch). Neben der Übertragung und Abwandlung ganzer Sagen aus schriftlicher Überlieferung muss man mit einzelnen Entlehnungen rechnen, die natürlich schwieriger nachzuweisen sind. Auch konnten mündlich kursierende Sagen anhand schriftlicher Fassungen “repariert” werden.

Zu prüfen wären vor allem zwei gedruckte Fassungen: das erstmals 1812 gedruckte Märchen KHM 39 und die Heinzelmännchen-Ballade von Kopisch (1836). Das Wichtelmänner-Märchen der Grimms war weit in Schullesebüchern verbreitet, was sich aus Ingrid Tomkowiak: Lesebuchgeschichten. Erzählstoffe in Schullesebüchern 1770-1920 (1993), S. 280 ergibt.

Auch Kopischs Heinzelmännchen wurden in Lesebüchern abgedruckt (Tomkowiak S. 363, Register). Ein spanischer Erzählkatalog verweist auf das mögliche Vorbild der Heinzelmännchen-Geschichte (Montserrat Amores García: Catálogo de cuentos folclóricos reelaborados por escritores del siglo XIX, 2012, S. 131, cervantesvirtual). Verdächtig sind insbesondere Versionen von Hausgeist-Geschichten, die das spezifische Motiv der auf einer Treppe ausgestreuten Erbsen enthalten.

Ein literarischer Beleg bei Adalbert Stifter 1853

In folkloristischen Katalogen wie DMK/Uther sollten auch wichtige literarische Bearbeitungen vertreten sein. In der Erzählung Kazensilber (Erstdruck 1853: Adalbert Stifter: Bunte Steine. Bd. 2, 1853, S. 104. In: Deutsches Textarchiv) erzählt die Großmutter von einem Wichtelchen, das als Ziegenhirte arbeitet und freudig seinen Dienst verlässt, nachdem die Kinder ihm ein rotes Röcklein hingelegt haben.

Erwähnt sei auch die Erzählung “Das Wichtel”, eine “bairische Dorfgeschichte”, von Hermann Schmid (Hausblätter 1861 I, GBS; Gesammelte Schriften 26, 1870, GBS; in Fortsetzungen im Eichstätter Unterhaltungsblatt “Die Biene” 1876, GBS).

Die Wichtelmänner (KHM 39) – Illustration von George Cruikshank für die “German popular stories, translated from the Kinder und Haus-Märchen” 1823

Ist die folkloristische Erzählforschung wissenschaftlich genug?

Da niemand die Erzählforschung als Ganzes überblicken kann, ist bei der Antwort auf diese Frage größte Zurückhaltung geboten. Es versteht sich von selbst, dass meine Kritik sich in diesem Rahmen auf Andeutungen beschränken muss.

1. Die folkloristische Erzählforschung müsste sich dringend digitalen Methoden und Open Access öffnen

Will man Friedrich Theodor Vischers Unterscheidung der Stoffhuber und Sinnhuber auf die Erzählforschung anwenden, so haben scheinbar die deskriptiven Stoffhuber tragfähigere Ergebnisse erbracht. Man muss allerdings auch zugeben, dass interpretierende Schlussfolgerungen um so schwieriger werden, je verbreiteter und variantenreicher ein Stoff ist. Was ist gewonnen, wenn man die Ausgelohnt-Erzählungen und generell den Hausgeist-Glauben auf den scheinbar immer und überall antreffenden Wunsch einfacher Leute nach Arbeitserleichterung zurückführt? So schreibt Lindig von “Wunschprojektionen bes[onders] agrarisch strukturierter Lebensgemeinschaften” (EM 6, Sp. 613).

Open Access ist so gut wie nichts, weder Uthers ATU noch weitere Publikationen der Folklore Fellows. Es gibt noch nicht einmal eine Bibliographie der Kataloge, die Indices der Erzähltypen und Motive enthalten – wie soll man da systematisch an das Material herankommen? Die Nederlandse VolksverhalenBank ermöglicht keine Suche nach dem Ausgelohnt-Motiv F 451.5.10.9. Diese Mängelliste ließe sich leicht fortsetzen. Die folkloristische Erzählforschung hat einen immensen Wust an Stoff angehäuft, der mit analogen Mitteln nicht mehr zu durchdringen ist. Angesichts der internationalen Dimension der Erzählforschung versagt das traditionelle Werkzeug der Fernleihe.

Die Erzähltypen und Motive lassen sich als Normdaten verstehen. Im 21. Jahrhundert darf erwartet werden, dass man von den Normdaten zu den entsprechenden Erwähnungen kommt, wie dies für die GND das BEACON-Prinzip leistet. Das Märchen Rumpelstilzchen hat die GND-Nummer 4121598-9; das BEACON-AKS-Modul weist dazu einige Ressourcen nach. Man müsste also eine Anwendung haben, die vom F 451.5.10.9 zu den Erzählungen führt, die so klassifiziert wurden.

Die Erzählforschung verzichtet auf Quantifizierungen und sei es auch nur ein Durchzählen. Weder in Peuckerts-Ausgelohnt-Artikel noch bei Linhart erfährt man etwas über die Anzahl der ermittelten Versionen. Unüblich ist der literaturwissenschaftliche Begriff der Vulgatversion, mit der man die am meisten verbreitete Fassung bezeichnen könnte.

Datenbanken zu einzelnen weitverbreiteten Typen wären sinnvoll. Sie würden es ermöglichen, die Kombinationen der einzelnen Erzählelemente zu erfassen. Würde man auch das Datum der Aufzeichnungen bzw. des Abdrucks berücksichtigen, könnte man, indem man etwa Sagensammlungen in 50-Jahres-Schritte einteilt, empirisch untersuchen, ob die auf eine im Prinzip ahistorische Erzählforschung hinauslaufende Prämisse, dass es keinen zeitlichen Wandel hinsichtlich des Motiv-“Skeletts” gibt, tatsächlich berechtigt ist. Das Fleisch auf den Knochen, der “Sagenton” und der Erzählstil, hat sich selbstverständlich gewandelt. Eine historische Erzählforschung, der es nicht um eine ahistorische Struktur geht, sondern um Interpretationen im Rahmen historischer Kontexte, muss – davon bin ich überzeugt – Belege vor 1800 anders behandeln als solche nach 1800. Entscheidend sind nicht überzeitliche Bedeutungen, sondern historische Zusammenhänge, die sich natürlich im 16. Jahrhundert anders darstellen als im 19. Jahrhundert. Die “Ursprünge” halten uns gefangen – immer noch wiegen wir uns in dem Wahn, wir könnten eine Sage besser verstehen, wenn wir ihren Ursprung klären.

2. Bei Altersbestimmung und relativer Chronologie der Versionen kann ich ein tragfähiges methodisches Fundament nicht erkennen

Wenn sich Historiker – selten genug – mit sogenannten Volkserzählungen als historischen Quellen befassen, ist wie bei allen anderen Quellengattungen die Frage der Datierung wichtig. Im Fall des Ausgelohnt-Motivs kann man gesichert nur sagen, dass es schon im 16. Jahrhundert in der Form, wie es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts aufgezeichnet wurde, existiert hat. Ob die Verbreitung in England, Skandinavien und dem Baltikum auf frühgeschichtlichen Ursprung deutet, ist völlig unsicher. Der Artikel “Altersbestimmung des Märchens” von Dietz-Rüdiger Moser (EM 1, 1977, Sp. 407-419) betont die Probleme, bietet aber keine wirklich überzeugende Lösung für eine nichtspekulative Altersbestimmung an. Und ob phylogenetische Analysen tragfähigere Resultate erbringen können, ist noch nicht ausgemacht.

Sind Zwergfassungen oder Hausgeistfassungen älter? Kommt dem traurigen Abzug der dienenden Wesen Priorität zu oder der freudigen Neue-Kleider-Variante? Methodisch begründete Entscheidungen hinsichtlich der relativen Chronologie der Versionen sind mir nicht begegnet. Mit der Neigung der älteren Volkskunde, mit Vorliebe in archaische Schlünde hinab zu tauchen, kann man immer die tragische Variante als älter erweisen, zumal wenn man das Auslohnen als Bruch eines alten Tabus ansehen will. Immerhin kann als (entfernte) Parallele auf die “gestörten Mahrtenehe” (EM 9, Sp. 44-53) hingewiesen werden, bei dem das jenseitige Wesen den Menschen nach dem Tabubruch ebenfalls verlässt. Aber diese Aussage erscheint nur vor dem Hintergrund eines Prämissen-Pakets schlüssig, bei dem es primär um uralte Ursprünge geht.

3. Eine konsequent historische Erzählforschung bedarf der Quellenkritik

Im Artikel Sage der EM formulierten Lutz Röhrich/Hans-Jörg Uther 2004: “K. Graf […] forderte wie F. Ohly, F. Graus u.a. eine konsequente Historisierung der Erzählforschung, die sich stärker auf zeittypische Motiv- und Themenschwerpunkte konzentrieren und die Traditionsbildung von S[age]n als ,Erinnerungskultur’ […] begreifen müsse, ohne dabei deren jeweilige Funktionalität und das zeitgenössische Umfeld zu vernachlässigen” (Bd. 11, Sp. 1032). Meine eigenen Sagenforschungen (vgl. zuletzt https://archivalia.hypotheses.org/133979: Nachweise in Anm. 24) gingen aus von der in den 1980er Jahren begründeten neueren Sagenforschung, die sich mit den Namen Ursula Brunold-Bigler, Helge Gerndt, Rudolf Schenda und Wolfgang Seidenspinner verbindet. Ein zentrale Punkt war die Quellenkritik, die frühere Gewissheiten über die Volkstümlichkeit der in Sagensammlungen enthaltenen Geschichten in Frage stellte. So formulierte Rudolf Schenda: “Mehr und mehr wissen wir heute, daß dieses ‘Volksgut’ nur vielfach gefiltert zu uns gelangt ist, gemahlen durch die Denkmühlen bürgerlichen Bewußtseins und neu gekocht oder gebacken für ein Publikum, dessen Interessen nur selten identisch waren mit denen des Volkes” (Volkserzählung und nationale Identität: Deutsche Sagen im Vormärz (1830-48). In: Fabula 25, 1984, S. 296-303, hier S. 302). Nachdrücklich hat auch Ursula Brunold-Bigler auf die
vielfältigen “Steuerungs- und Ausblendungsprozesse” aufmerksam gemacht, die das “Bild einer zauberhaften Sagenheimat” konstruierten (Steuerungs- und Ausblendungsprozesse in der Schweizer Volkserzählproduktion. In: Erinnern und Vergessen, 1991, S. 501-511, hier S. 508). Goethe abwandelnd könnte man vielleicht formulieren: “Was ihr den Geist” des Volkes “heißt,/ Das ist im Grund der Herren eigner Geist”.

Man kann allerdings nicht behaupten, dass die Einsichten der neueren Sagenforschung überall angekommen wären. Liest man, wie die renommierte mitteldeutsche Märchenforscherin und EM-Mitarbeiterin Kathrin Pöge-Alder in einem Sammelband von 2020 ihre Fußnoten mit den abgestandenen Ansichten Leander Petzoldts füllt (Traditionelle Sagen im Harz: “Volks”-Sagen. In: Burgen und Sagen im Harz, 2020, S. 14-38), kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Das übliche Verfahren der volkskundlichen Forschung, vormoderne Belege und Erzählungen aus den Sagensammlungen des 19. und 20. Jahrhunderts zu einem Einheitsbrei zu verrühren, wie es etwa Linhart 1995 praktiziert hat, ist aus meiner Sicht nicht berechtigt. Erinnert sei an meinen Vorschlag (Graf 1991, UB Frankfurt), bei Zeugnissen aus der Zeit vor dem Ende des 18. Jahrhunderts nicht von Sagen zu sprechen. Es kommt darauf an, die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Belege quellenkritisch bestmöglich aufzubereiten und in ihrem Eigenwert zu erfassen. Das aus der Textkritik bekannte Prinzip, dass auch sehr junge Handschriften gute Lesarten bieten können, lässt sich nicht einfach auf die Erzählforschung übertragen. Es führt zu einer ahistorischen Herangehensweise, die historische Kontexte vernachlässigt. Quellenkritik vermag interpretierende Schlussfolgerungen nicht zu ersetzen, aber Forschung ohne Quellenkritik ist ein Irrweg.

1986 forderte Helge Gerndt in der Festschrift für Hermann Bausinger eine Neuorientierung der Sagenforschung. Auch wenn er die scharfe Schlussformulierung bei der Überarbeitung für sein Buch Sagen – Fakt, Fiktion oder Fake (2020), S. 150 gestrichen hat, erscheint sie mir gerade mit Blick auf die Quellenkritik nach wie vor berechtigt: “Es gilt mit historischem Bewußtsein die Materialbeschreibung neu zu beginnen, statt einfach, versehen mit alten Brillen, weiteres Material anzuhäufen und die Höhenflüge über freischwebenden Objekten durch weitere Tollkühnheiten zu vermehren” (Volkssagen. In: Volkskultur in der Moderne, 1986, S. 397-409, hier 408f.)

Nachträge

17.7.2023 Anscheinend so gut wie nicht rezipiert wurde die Ausgelohnt-Erzählung von Franz Xaver Bronner: Die Holdchen, im Heidenloch bei Augst. Ein Schweizermährchen. In: Schweizerische Minerva 1.2 (1804), S. 77-100 (GBS). Auf die beiden Schweizermährchen Bronners ging kurz ein Hans Radspieler in: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde 1963, S. 113 (PDF): die Erählung mache mehr einen literarischen als einen volkstümlichen Eindruck; Derselbe in: Argovia 77-78 (1965), S. 74 (e-periodica.ch).

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Illustration zu KHM 39 von Otto Ubbelohde