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Die Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek

Die folgende Buchbesprechung erschien in: BIBLIOTHEK – Forschung und Praxis 2022; 46(2): 339–341

https://doi.org/10.1515/bfp-2022-0004

Fürst zu Stolberg-Wernigerode, Philipp: Die Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek. Zur Geschichte einer adeligen Büchersammlung, ihrer Zerschlagung und ihrer Wiedereröffnung. Frankfurt a. M.: Vittorio Klostermann, 2022. 160 und 50 ungezählte S., 89 €, ISBN 9783465045243

Es gibt nur wenige Monografien über Adelsbibliotheken. Die geradezu mirakulöse Wiederauferstehung der einst so glanzvollen Büchersammlung der Fürsten zu Stolberg-Wernigerode, die nun nicht mehr in dem Harzstädtchen, sondern auf dem Hofgut Luisenlust in Hirzenhain im Wetteraukreis angesiedelt ist, ist dem Autor dieses Buches zu verdanken. Er hat mit großem Engagement die in ostdeutschen Institutionen noch greifbaren Buchbestände der einstigen Privatbibliothek seiner Familie zurückgefordert und konnte im Sommer 2019 die 1939 geschlossene Bibliothek für die Öffentlichkeit erneut eröffnen.

Über die eigentliche Bibliotheksgeschichte von den Anfängen unter Graf Wolf Ernst zu Stolberg (wohl 1569) bis zu den Verkäufen in der Weltwirtschaftskrise ab 1928 erfährt man leider nur wenig. Wesentliche Fortschritte gegenüber der maßgeblichen Darstellung von Brigitte Pfeil: Katalog der deutschen und niederländischen Handschriften des Mittelalters in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) Bd. 1, 2007, S. XVII–XXX sind nicht zu erkennen.

Der eigentliche Spiritus rector des Bibliotheksaufbaus war Graf Christian Ernst von Stolberg-Wernigerode (1691–1771), dessen Wirken, vom Autor unbemerkt, 2020 in einer umfangreichen Studie von Thomas Grunewald behandelt wurde: Politik für das Reich Gottes? Der Reichsgraf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode zwischen Pietismus, adligem Selbstverständnis und europäischer Politik. Der pietistisch gesinnte Duodez-Herrscher sammelte evangelische Gesangbücher, um ein Wernigerödesches Gesangbuch herausgeben zu können. Die reichen Theologica-Bestände, aber auch die juristisch-historischen Werke dürften die bemerkenswerten konfessionspolitischen Ambitionen von Christian Ernst als „Rüstkammer“ unterstützt haben. Bemerkenswert ist die 1746 verfügte Öffnung seiner Privatbibliothek für jeden, der sie nutzen wollte (S. 32 f.). Damals umfasste die Bibliothek etwa 10 000 Bände, als Christian Ernst 1771 starb, waren es bereits 30 000.

Der Autor erwähnt die Mediatisierung nicht, obwohl das Selbstverständnis der mediatisierten Standesherren nicht nur in Wernigerode zu bemerkenswerten kulturellen Sammelaktivitäten geführt hat.[1] Erinnert sei nur an die Fürsten von Fürstenberg, die den Nachlass des Joseph von Lassberg für ihre (in den 1990er-Jahren aufgelöste) Donaueschinger Hofbibliothek ankauften. In Wernigerode wurde 1841 der Nachlass des Historikers Christian Heinrich Delius und 1857 der vor allem auf dem Gebiet der älteren deutschen Literatur starke bibliophile Nachlass von Karl Wilhelm Zeisberg, der die meisten wertvollen Handschriften in die Sammlung brachte, erworben. 1865 war die Büchersammlung auf 66 000 Bände angewachsen. Inwieweit die Eigentümer sie als „Landesbibliothek“ sahen und wie sie genutzt wurde, ist offensichtlich noch zu erforschen.

In den Krisenjahren der Weimarer Republik erlitt die Bibliothek, die 1919 über 120 000 Bände zählte, erhebliche Verluste. 1945 waren noch über 91 000 Bände vorhanden. Die eigentliche Katastrophe ereignete sich 1946, als die sowjetischen Besatzer rund 50 000 Bände nach Moskau bringen ließen. In der DDR wurde die Fürstenbibliothek zerschlagen, auch wenn das Meiste in die heutige Universitäts- und Landesbibliothek Halle gelangte. Mit dem „Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG)“ von 1994 ergab sich die juristische Möglichkeit, aus den Beständen in Halle (ca. 20 000 Bände, S. 97) und aus einigen wenigen, kleineren Institutionen die Bücher in den Privatbesitz der ehemaligen Eigentümerfamilie zurückzubringen. Etwa 12 500 Bände, die nicht restituiert wurden, dürften noch in Institutionen der östlichen Bundesländer vorhanden sein bzw. sind in den Antiquariatshandel gelangt (S. 99).

Das vorliegende Buch ist keine bibliothekshistorische wissenschaftliche Darstellung einer Adelsbibliothek, sondern eher ein Arbeitsbericht über die Mühen der Rekonstruktion und Restitution der Bestände, der als Dokumentation eines erinnerungswürdigen Geschehens sinnvoll und notwendig ist, dessen Lektüre aber durch die vielen Details ermüdet. Unterstützt wird die Darstellung von einem nicht paginierten, verdienstvollen Anhang faksimilierter Dokumente (Nr. I–XLVIII). Ein Register fehlt.

Die Bibliothekare Reinhard Altenhöner (Staatsbibliothek Berlin) und Reinhard Laube (Herzog Anna Amalia Bibliothek Weimar) schreiben in ihrem Geleitwort, dem Autor gehe es um einen „kritischen Dialog“ (S. 12). Das Ziel dieses Dialogs ist dem Rezensenten unklar. Die Lektüre legt den Verdacht nahe, dass hier eher an eine Einbahnstraße gedacht ist, dass es im Wesentlichen um die offenen Wünsche des Autors geht, der sich bei seinem löblichen Unterfangen mancherlei Widerständen ausgesetzt sah und noch sieht. Seine Position ist größtenteils nachvollziehbar. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Enteignung 1945 krasses Unrecht war und die Zerschlagung der Bibliothek eine herausragende Geschichtsquelle zu großen Teilen zerstört hat. Allerdings lässt sich darüber streiten, ob die Regelungen des EALG nicht auch massive Schäden am ostdeutschen Kulturgut angerichtet haben – eine entsprechende wissenschaftliche Bilanz steht noch aus.[2] Empörend ist, dass die Bundesrepublik den sowjetischen Nachfolgestaat Georgien, wo in einem Keller der Universität Tiflis 50 000 Bände aus Deutschland vermodern, mit diesem Problem allein lässt (S. 105). Nur den Kopf schütteln kann man über die Fehlentscheidung der Kulturstiftung der Länder, den Ankauf von lediglich 55 Bänden aus der Provenienz der Fürstlichen Bibliothek für das Schloss Wernigerode zu unterstützen (S. 111–16). Stattdessen hätte man die Rekonstruktion der Familienbibliothek fördern müssen! Die Wiedervereinigung von Archiv und Bibliothek lässt auf sich warten (S. 106–08). Der Eigentümer, der sein Archiv in Hirzenhain unterhält, und das Land Sachsen-Anhalt, das die in der Orangerie in Wernigerode befindlichen Bestände unter Denkmalschutz stellte und eine Nutzung von einem Depositalvertrag abhängig macht, streiten sich auf dem Rücken der wissenschaftlichen Nutzer, denen so eine landesgeschichtlich hochbedeutende Geschichtsquelle entzogen wird. Hier müsste sich ebenfalls das Land bewegen.

Wenn es um den Erhalt und die Zugänglichkeit der Bibliothek in Hirzenhain geht, sind aus Sicht des Rezensenten kritische Fragen angebracht. Die Restbestände der historischen Bibliothek, einschließlich der über 1 500 Handschriften, sind in Hessen weder als Kulturdenkmal noch als national wertvolles Kulturgut eingetragen. Ob eine Stiftungslösung angedacht ist, ist nicht bekannt. Wer weiß, ob die künftigen Generationen der Familie nicht die Lust am etwas anachronistisch anmutenden „Bibliotheksspleen“ des jetzigen Eigentümers verlieren? Wer soll die Sammlung dann retten? Mit der Zerstückelung in Auktionen ist wahrscheinlich zu rechnen. Der Rezensent hat den Eigentümer wegen einer Speyerer Handschrift kontaktiert, aber weder die Genehmigung erhalten, dass die Bibliothek in Halle den vorhandenen Mikrofilm digitalisieren und ins Netz stellen darf, noch die Erlaubnis, den Codex selbst ins Internet zu bringen (offenbar existiert kein buchschonender Aufsichtsscanner auf dem Hofgut).

Online erschienen: 2022-07-06
Erschienen im Druck: 2022-07-31
© 2022 Klaus Graf, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

[1] https://archivalia.hypotheses.org/97818.
[2] https://archivalia.hypotheses.org/51974.

***

Siehe auch

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrst_zu_Stolberg-Wernigerodesche_Bibliothek

https://www.stolberg-wernigerode.de/bibliothek

https://provenienz.gbv.de/F%C3%BCrstlich-Stolberg-Werniger%C3%B6dische_Bibliothek

28.2.2023 https://archivalia.hypotheses.org/167220

Exlibris

Grafik zum Diskussionsvorschlag WissZeitVG der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz

https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/2022-07-06_MGU_WissZeitVG_Diskussionsvorschlag_Grafik.pdf

Via https://twitter.com/karolinedoering/status/1545399033023369217