https://idw-online.de/de/news795398
https://doi.org/10.1038/s41586-022-04800-3
#medizingeschichte
Im Dezember 2021 stellte ich Anfragen an die BSB, auf die ich erst jetzt eine Antwort erhielt:
“Sehr geehrter Herr Graf,
zu Ihren Fragen zum Kloster Reisach und seiner Bibliothek können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bei dem Kloster handelt es sich um ein staatseigenes Gebäude, das vom Orden der Karmeliter bis zur Auflösung des Klosters 2019 genutzt wurde. Über die weitere Verwendung des Gebäudes liegt derzeit (April 2022) noch keine Entscheidung vor. Von dieser Entscheidung wird maßgeblich das weitere Vorgehen zur Sicherung und zum Umgang mit dem Bibliotheksbestand, der auch staatseigene Bücher enthält, abhängen. Bis dahin kann die Bibliothek noch in ihren historisch wertvollen Räumen und Regalen im geschlossenen Gebäude und ehemaligen Klausurbereich verbleiben, in dem sie geeignet untergebracht ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Bestände in dem abgeschlossenen und gesicherten Gebäude einer anderen Gefährdung ausgesetzt sind als bisher. Ihre konkreten Fragen zu den Dreharbeiten haben wir dem für das Kloster Reisach zuständigen Staatlichen Bauamt Rosenheim vorgelegt und können Ihnen folgende Informationen geben:
* Wieso wurde von der Sicherung des Bestands in fachlich geeigneten, hinreichend gegen Verluste gesicherten Räumlichkeiten abgesehen?
Es wurde nicht davon abgesehen, denn die im 2.OG situierte Bibliothek, ist mittels geeigneter Alarmsicherung ausreichend gegen Diebstahl gesichert. Die klimatischen Bedingungen wurden mit einem Restaurator abgestimmt – eine Verbringung der Bücher erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht zielführend.
* Gab es bei den Dreharbeiten jeweils eine speziell für die Aufsicht über die Bücher zuständige Person?
Während der gesamten Dreharbeiten war eine vom Bauamt bevollmächtigte Aufsichtsperson vor Ort, sowie eine weitere Aufsicht seitens der Produktionsfirma. Dritte Personen hatten zu keinem Zeitpunkt Zutritt zur Klosteranlage.
* Da zu erwarten ist, dass sicherheitsrelevante Fragen nicht detailliert beantwortet werden: Wurden seit der Aufgabe des Klosters hinreichende Maßnahmen zur Sicherung der Bibliothek ergriffen und wird bei weiteren Planungen bedacht, dass die Existenz einer “verlassenen” wertvollen alten Klosterbibliothek durch die Ausstrahlung des Tatorts bundesweit bekannt wurde (der Drehort ist leicht recherchierbar) und sich dadurch auch das Risiko für die Buchbestände erhöht hat?
Eine angemessene Sicherung des Gebäudes lag und liegt vor; die konkreten Filmaufnahmen für den Tatort führen daher trotz der jetzt möglicherweise größeren Bekanntheit des Ortes nicht zu einer Risikosteigerung für die Buchbestände, die weitere Maßnahmen erfordern würde.
* Wäre es aufgrund der statischen Probleme der Klosterkirche nicht dringend geboten, die angrenzende Bibliothek in Sicherheit zu bringen?
Laut Auskunft des Staatlichen Bauamts besteht eine für die Sperrung statische Relevanz nur im Bereich des Gewölbes des Kirchenschiffs. Die Räumung / Sperrung des angrenzenden Bibliotheksbereiches ist nicht erforderlich.
* Hat eine Inventarisierung durch den Freistaat stattgefunden oder ist eine solche geplant?
Die Klosterbibliothek wurde verschiedentlich durch die Bayerische Staatsbibliothek besichtigt und die alten Kataloge liegen vor. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Bibliothek in einem grob nach Formaten und Fachgebieten geordneten Zustand befindet. Vor Ort ist ein alphabetischer Katalog vorhanden, der aber den historischen Bestand eher nicht bzw. nur unvollständig enthält. Die Bestände sind ohne eine aufwendige, vollständige Inventarisierung und Erschließung derzeit nicht benutzbar und wirken nur museal. Ob und wie diese Erschließung erfolgen kann, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.
* Exemplarisch sei nach den 15 Inkunabeln gefragt: Sind alle noch vorhanden?
Die Bayerische Staatsbibliothek hat 15 Bände mit Inkunabeln und Handschriften bei der letzten Begehung identifizieren können und für eine weitere Erschließung sowie Durchführung von bestandserhaltenden Maßnahmen vorläufig in die BSB transferiert.
Hinsichtlich der Klöster Dettelbach und Engelberg ist festzustellen, dass ältere Bestände von Klosterbibliotheken nicht zwingend als Eigentum des Freistaats Bayern anzusehen sind. Es ist jeweils die konkrete historische Situation der Säkularisation zu betrachten. Bei den genannten Klöstern war nicht davon auszugehen, dass es sich hier um staatliches Eigentum handelt; vielmehr ist vom Eigentum des Ordens auszugehen, der selbstverständlich darüber verfügen kann ohne die Erlaubnis des Freistaats Bayern einzuholen. Dennoch war es ein Anliegen des Ordens, die wertvollen Teile der Bestände zu sichern. Der Franziskanerordnen hat daher der Bayerischen Staatsbibliothek im Jahr 2020 einen Bestand von 260 Bänden mit Inkunabeln und Frühdrucken überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schnitzlein
Bayerische Staatsbibliothek”
Den Wahrheitsgehalt der Auskunft kann ich natürlich nur teilweise überprüfen. Ich schließe nicht aus, dass die Bibliothek lügt. Angesichts meiner Befunde zu den Besitzvermerken der Klosterbibliotheken Dettelbach und Engelberg, ist es dreist zu behaupten, dass es sich nicht um Säkularisationsgut handelt und damit um Staatseigentum. Das Gegenteil ist der Fall: Es müsste in jedem einzelnen Fall gezeigt werden, dass die Stücke nach 1803 erworben wurden, denn alles spricht dafür, dass sie in der Frühen Neuzeit zusammengetragen wurden.
https://archivalia.hypotheses.org/136529
https://archivalia.hypotheses.org/135668
Natürlich darf der Orden definieren, was er für “wertvoll” hält. Zeugnisse der Klostergeschichte wie historische Besitzvermerke aus der Frühen Neuzeit lässt er und die BSB schutzlos.
Die störrische Äbtippse müsste durch einen Wink aus Rom zur Räson gebracht werden, aber man wird kaum hoffen dürfen, dass der Ministerpräsident den Skandal in Rom thematisiert.
Über die vatikanische Genehmigungspflicht beim Kulturgüterverkauf fand ich in dem neuen Band „…dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen” (Näheres) auf S. 41 Anm. 87:
Für die auf den zu behandelnden Zeitraum folgenden Jahrzehnte ist Folgendes festzuhalten: Pius XII. ordnete
im Jahr 1951 an, dass grundsätzlich bei jeder Veräußerung im Gegenwert von mehr als zehntausend Franken
oder Lire in Gold der Apostolische Stuhl einbezogen werden musste: Siehe Jone, Gesetzbuch 2 (wie Anm.
70) 697. Erst in den Sechzigerjahren setzten legistische Mechanismen ein, die einen vergleichsweise flexiblen
Umgang mit der „Romgrenze“ ermöglichten: Siehe dazu Bruno Primetshofer, Ordensrecht auf der Grundlage
der nachkonziliaren Rechtsentwicklung unter Berücksichtigung des staatlichen Rechts Österreichs, der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweiz (rombach hochschul paperback 89, Freiburg im Breisgau 1978) 132.
Aus dem Reskript Cum admotae vom 6. November 1964 (Acta Apostolicae Sedis 59 [1967] 374–378), dem
Dekret der Religiosenkongregation Religionum laicalium vom 31. Mai 1966 (Acta Apostolicae Sedis 59 [1967]
362–364) und dem Motu proprio Pastorale munus Pauls VI. vom 30. November 1963 (Acta Apostolicae Sedis
56 [1964] 5–12) ging insgesamt die Zuständigkeit der Bischofskonferenzen zur Festlegung der Romgrenze
hervor, und dies auch für den Ordensbereich. Im Mechanismus hat sich daran auch unter dem Reglement des
CIC 1983 nichts geändert. In Anbetracht der Dokumente aus den 60er Jahren ergab sich als Romgrenze für
Österreich der Betrag von 3 Millionen Schilling, für die damalige Bundesrepublik eine Grenze von 500.000
DM für Verkäufe und eine Million DM bei Aufnahme von Darlehen und für die Schweiz eine Romgrenze von
200.000 SFr. Was die heutige in Österreich maßgebliche Rechtslage betrifft, so ist die Wertgrenzenfestsetzung
der österreichischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2007 heranzuziehen. Demnach beträgt der entsprechende
Betrag 3 Millionen Euro, die für den weltgeistlichen kirchlichen Bereich geltende „Untergrenze“, ab der eine
Genehmigung des Diözesanbischofs erforderlich ist, 80.000 Euro: Siehe Schima, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
(wie Anm. 61) 1454f., mit Hinweis auf Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz
45/2008, Pkt. 4.
Zenthöfer lässt nicht locker:
“La Fédération historique de Provence a le regret d’informer les lecteurs de sa revue Provence historique que le serveur de la Maison méditerranéenne des sciences de l’Homme qui abritait ses numéros mis en ligne a subi de graves dommages à la suite d’une attaque informatique de masse. Les dégâts semblent considérables. Il est probable que notre portail demeurera inaccessible pendant une très longue période et qu’il faudra le reconstruire totalement”, hieß es im Mai 2021. Auch wenn der Server zerschossen wurde, könnte man doch nach dem Motto KISS (keep it simple and stupid) die vorhandenen Digitalisate Gallica anbieten oder einfach auf dem Internet Archive deponieren. Wer keinen hinreichend abgesicherten Server betreiben kann, sollte für Digitalisate eine Kooperation mit Institutionen eingehen, die das Handwerk besser (aber sicher nicht perfekt, das kann niemand) beherrschen.
Ich hätte gern für https://www.geschichtsquellen.de/werk/2612 den Aufsatz von Saxer online nachgewiesen, den ich vor einigen Tagen auf Docplayer o.ä. fand, jetzt aber nicht mehr.
Open-Access-Publikationen werden als PDFs auf dem Server angeboten.
https://blog.digithek.ch/historische-fotografien-von-china/
Da setze ich noch eins drauf:
https://loewentheilcollection.com/ (Navigationsprobleme in mehreren Browsern!)