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Wappen und Heraldik in der deutschen Wikipedia IV

Der vierte und letzte Teil meiner Serie (siehe hier für Teil 1, Teil 2 und Teil 3) begleitend zur Überarbeitung des Wikipedia-Artikels “Heraldik” ist der Geschichte dieser Disziplin im 20. Jahrhundert gewidmet. Hier gilt für den bisherigen Wikipedia-Artikel im wesentlichen das Gleiche, was ich schon in bezug auf das 19. Jahrhundert gesagt hatte: Wie die meisten Einführungen in die Heraldik hatte der Artikel bislang nichts zur Geschichte der Disziplin im 19. Jh. zu sagen, und zwar nach meiner Vermutung deshalb, weil die Identifikation der gegenwärtigen außerakademischen Heraldik mit der Fachtradition des späten 19. und frühen 20. Jh. schlicht so stark ist, dass hier kaum das Bewusstsein historischer Differenz zu erwarten ist. Für das 19. Jahrhundert ist das besonders auffällig, weil es ganz offensichtlich eine der wichtigsten Phase in der Geschichte dieser Disziplin sind – wann gab es jemals eine derartige Fülle an heraldischen Publikationen, wann herrschte so viel Innovation in so kurzer Zeit, wann zuvor oder danach kam die Heraldik einer etablierung als Wissenschaft mit eigenen Organen und zugleich im Austausch mit benachbarten Disziplinen so nahe wie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts?

Ähnliches gilt für das 20. Jahrhundert, das für die Geschichte der Heraldik insgesamt weniger wichtig als das 19. Jahrhundert sein mag, aber ganz wie dieses in Darstellungen zur Geschichte des Fachs meist übergangen wird. Als anekdotische Evidenz für die angesprochene Identifikation mit der der eigenen Tradition mag die jüngste Überarbeitung der Wappenfibel von 2017 (erste Auflage 1887)[1] und der dortige Sprachgebrauch von “heutige Heraldik” dienen: Wenn dort von “führenden Heraldikern der letzten Jahrzehnte (Kittel, Hupp, Galbreath, v. Berchem)” die Rede ist,[2] dann muss man wissen, dass damit Erich Kittel (1902-1974), Otto Hupp (1859-1949), Donald Lindsay Galbreath (1884-1949) und Egon von Berchem (1876–1946) gemeint sind. Wie Kittel in die Liste der “führenden” Heraldiker gelangt ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, bei den anderen drei ist es sicherlich nicht zuletzt die gemeinsame Publikation Wappenbücher des deutschen Mittelalters von 1939. Alle drei waren damals schon im Rentenalter und vor allem Hupp wäre angesichts seiner Publikationen seit den 1890er Jahren sicher weithin als einer der “führenden Heraldiker der letzten Jahrzehnte” gesehen worden. Das gleiche Urteil in einer Publikation nicht aus dem Jahr 1939, auch nicht 1949, sondern 2017 zu lesen, ist hingegen vor allem eine Aussage über die Selbstverortung der Disziplin, in die die jüngste Auflage der Wappenfibel einführen will. Es handelt sich übrigens auch nicht um einen Tippfehler oder eine bei der Überarbeitung übersehene Passage aus einer älteren Auflage; auch S. 180 findet man einen Abschnitt, der mit den Worten “Unsere zeitgenössische Heraldik…” beginnt, um dann Heraldiker aufzuführen, die (bis auf einen) alle den Geburtsjahrgängen 1889 bis 1924 entstammen. Man sollte das ernst nehmen: Die Heraldik, in die Werke wie die Wappenfibel einführen, identifiziert sich sehr stark mit der Heraldik um 1900, und durchaus aus nachvollziehbaren Gründen. Eine Darstellung aus historischer Perspektive muss offenbar von anderen Grundlagen ausgehen; ich habe einmal versucht, sowohl der offensichtlich Kontinuität der Institutionen, Personen und Methoden der Heraldik im 20. Jh. gerecht zu werden, als auch das veränderte Verhältnis zur Umwelt wie zum eigenen Gegenstand, der sich genau aus dieser Kontinuität ergibt, im Abschnitt “Heraldik nach 1918” zu berücksichtigen:

 

Heraldik in den deutschsprachigen Ländern seit 1918

Die beiden Weltkriege, das Ende der Monarchie und die nationalsozialistische Herrschaft bedeuteten dramatische Brüche in der politischen Geschichte der deutschen Staaten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert. Gemessen daran herrschte in der Heraldik eine starke Kontinuität der Institutionen, Personen und Methoden, vor allem in Westdeutschland. Auch in ästhetischer Hinsicht gab es 1918, 1933 oder 1945 jeweils kaum Brüche; der um 1900 kanonisierte historistische Stil blieb im Gegenteil bis heute weitgehend dominant. Wohl aber veränderte die Heraldik sich in bezug auf ihre gesellschaftliche Umwelt. Die Adelskultur, auf die sie sich stark bezogen hatte, war nicht mehr Teil der politischen Ordnung, und auch sonst konnten heraldische Werke rasch von der Geschichte überholt werden. Was als im Rahmen des Neuen Siebmacher als Sammlung der Wappen des “blühenden Adels” verschiedener Territorien des Reichs geplant und begonnen wurde, war nicht viel später ein Wappenbuch des ehemaligen Adels eines ehemaligen Teils des ehemaligen Reichs. Auch von den Monarchien, deren Wappen in der ersten Lieferung des ersten Bandes der ersten Abteilung unter dem Titel Souveraine der deutschen Bundesstaaten gesammelt wurden,[16] waren einige bei Abschluss des Bandes 1927 nicht mehr souverän, andere nicht mehr deutsch, und keine mehr monarchisch verfasst. Angesichts einer solchen Historisierung des eigenen Gegenstandes wurde die Heraldik, bei aller Kontinuität, deutlich stärker vergangenheitsbezogen, als in den Jahrhunderten zuvor.

Während der Bezug zur Adelskultur zunehmend zu einem historischen Aspekt der Heraldik wurde, blieb die Beziehung zur Genealogie sehr eng. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren dabei auch völkische Vorstellungen sehr stark; innerhalb der Heraldik war hier Bernhard Koerner zeitweilig prominent. Er vertrat die These, Wappen hätten sich aus Runen entwickelt und gründete einen eigenen heraldisch-genealogischen Verein (Deutscher Roland), der eine klar völkische, antisemitische Ideologie vertrat.[17] In der Heraldik war Koerner relativ isoliert, aber seine genealogischen Arbeiten (vor allem das Deutsche Geschlechterbuch) waren vor, während und nach dem Dritten Reich einflussreich.[15]

Als tragende Institutionen wurden im 20. Jahrhundert die heraldischen Vereine noch wichtiger, vor allem nachdem sich der Staat bei der Regelung des Wappenwesens weitgehend auf das staatliche und kommunale Wappenwesen beschränkte. Zusätzlich zu ihren bisherigen Tätigkeiten begannen einige Vereine nach Ende der staatlichen Heroldsämter mit der Führung sogenannter Wappenrollen (gedruckte Verzeichnisse der von ihnen registrierten Wappen). Der räumliche Schwerpunkt lag dabei insgesamt eindeutig in der Schweiz und der Bundesrepublik, da in Österreich nach 1918 und in der DDR heraldische Vereine kaum mehr tätig waren.

 

[1]              Adolf Matthias Hildebrandt, Wappenfibel. Kurze Zusammenstellung der hauptsächlichen heraldischen und genealogischen Regeln, Frankfurt 1887.

[2]              Ludwig Biewer und Eckart Henning, Wappen: Handbuch der Heraldik, Köln, Weimar und Wien 2017, hier S. 25.

Drei ältere Geschichtsatlanten online

Kleiner Geschichtsatlas über Deutschlands Entwicklung : für Haus und Schule : mit erläuterndem Text bearbeitet nach den Geschichtskarten von Tappe und Waldtraut Bohm.
1941

http://kpbc.umk.pl/dlibra/publication/edition/258544

Kleiner Geschichtsatlas über Deutschlands Entwicklung : für Haus und Schule : mit erläuterndem Text bearbeitet nach den Geschichtskarten von Tappe und Waldtraut Bohm. 1940

http://kpbc.umk.pl/dlibra/publication/edition/258543

Schul-Atlas zur Brandenburgisch-Preussischen Geschichte
1889

http://kpbc.umk.pl/dlibra/publication/edition/258545

Danke an H.

Causa St. Marienthal: Bistumsarchiv wimmelt mich ab

Zur Verscherbelung einer Archivurkunde durch das Kloster Marienthal mailte ich am 25. Mai 2022 der Leiterin des Archivs des Bistums Dresden-Meißen:

“Sehr geehrte Frau Kollegin,

bezüglich der Aufforderung an das Bistum in https://archivalia.hypotheses.org/146996 bitte ich Sie, diese der Bistumsleitung befürwortend weiterzuleiten. Sind Ihnen für die nicht der diözesanen Obrigkeit unterstehenden Ordensinstitute gesamtkirchliche Rechtsnormen bekannt, die der Veräußerung von Archivgut entgegenstehen? Ich erlaube mir, meinen Kurskollegen Dr. Helbach, der möglicherweise weitere Informationen dazu bereitstellen kann, ins CC zu setzen.

Mit kollegialem Gruß
Dr. Klaus Graf”

Heute kam die Antwort:

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

Ihre Beiträge müßten Sie bitte direkt nach Rom senden. Seien Sie versichert, daß alles im Rahmen des Kirchenrechts Geforderte und unabhängig davon im Interesse unseres Bistums Mögliche seitens der Bistumsleitung unternommen worden war.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Mitzscherlich”

Der Kampf gegen gewissenlose Kulturgutschändung durch die Katholische Kirche findet offensichtlich weder bei den Kirchenbibliothekaren noch bei den kirchlichen Archivkolleg*innen Verbündete.

Zur Causa St. Marienthal weist https://archivalia.hypotheses.org/145746 (mit diesem) 10 Folgebeiträge nach.

Gerichtskämpfe im Mittelalter

https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2022/06/gerichtskaempfe-im-mittelalter-der-mythos-vom-gottesurteil

“Mitten am Marktplatz der Stadt, wo sich heute der Marienplatz befindet, prallten am 4. Februar 1370 die Schwerter zweier Ritter aufeinander. Für den Schwaben Theobald Giß von Gißenberg und für Seitz von Altheim, seinem Kontrahenten aus Bayern, stand an jenem Tag viel auf dem Spiel.”

Üblicherweise heißt die Familie Güss von Güssenberg. Seitz von Altheim war ebenfalls Schwabe (Stammsitz in Hohenaltheim im Ries).

Die Wittenberger Judensau vor dem Bundesgerichtshof

 

 

Die Wittenberger Judensau vor dem Bundesgerichtshof

 Karlsruhe 30. Mai 2022

 Pressemitteilung Nr. 57/22 vom 5.5.2022 (bundesgerichtshof.de)

Bericht und Analyse

von

Wolfgang H. Deuling

 

In Sachen Düllman gegen Ev. Stadtkirchengemeinde  Wittenberg erschienen zur mündlichen Verhandlung über die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04. Februar 2020 nach Aufruf der Sache am 30. Mai 2022:

  1. mit dem Revisionskläger Herrn Michael Düllmann und in Begleitung von Herrn Rechtsanwalt Hubertus Benecke und Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rohnke
  2. für die Revisionsbeklagte und in Begleitung von Herrn Pfarrer Keilholz und Herrn Jörg Bielig, Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Frau Rechtsanwältin Dr. Brunhilde Ackermann

Der VI. Zivilsenat tagte unter dem Vorsitz von Herrn Richter Stephan Seiters, Berichterstatterin war Richterin Frau Vera von Pentz. Weiter anwesend waren die  Richterin Dr. Oehler,  Richter Dr. Klein, Richterin Dr. Linder als beisitzende Richter und Richterinnen.

Der Vorsitzende Richter führte detailliert in den Sach-und Streitstand ein. Er stellte zunächst klar, dass die Skulptur und Inschrift – isoliert betrachtet – eine Beleidigung des Klägers, der auch aktiv legitimiert sei, darstelle. Sie sei „steingewordener Antisemitismus“ bzw. „in Stein gemeißelter Antisemitismus“.

Die Beklagte sei auch passivlegitimiert und begehe eine eventuelle Beleidigung auch durch aktives Tun, was jedenfalls in der Restaurierung liege.

Die Skulptur und Inschrift wurde in den letzen 130 Jahren mindestens 4/5 mal  gründlich und substanzerhaltend restauriert – zuletzt 2017 aus Anlass der Feierlichkeiten zum 500-jährigen Jubiläum des Beginns der protestantischen Reformation von Martin Luther.

Das Wittenberger Judensau-Relief  2022
Postkarte der 1920er/1930er Jahre aus dem Verlag H. Rubin, Dresden,
mit dem Aufdruck „Echte Photographie“ auf der Rückseite.

 

Das Wittenberger Judensau-Relief  2022

Weniger eindeutig war dann allerdings die Einschätzung des Vorsitzenden zu der sogenannten „Kontextualisierung“. Insoweit folgte der Senat grundsätzlich der Überlegung der Vorinstanz, dass durch den sogenannten „Schrägaufsteller“ und das Bodendenkmal ein einheitlicher Aussagegehalt mit dem Relief geschaffen werde. Diese Elemente sind  also nach Auffassung des Senats grundsätzlich geeignet, die antisemitische Aussage des Reliefs zu relativieren.

Problematisch war für die Klägerseite dann allerdings insbesondere der nächste Gedankenschritt des Vorsitzenden. Danach hielt der Senat offenbar die Antragsfassung des Klägers – Entfernung der Skulptur – für zu weitgehend, da dies alle denkbaren Kontexte erfassen würde. Der Senat war offenbar der Auffassung, eine Verurteilung zur Entfernung sei nur dann möglich, wenn es keinerlei denkbare Erläuterung gäbe, die die Rechtswidrigkeit beseitigen könnten. Davon war der Senat offenbar nicht überzeugt.

Es gab dann Plädoyers und Repliken von Prof. Rohnke und Frau Dr. Ackermann, die insbesondere das Cancel-Culture-Theorem, z.B. „Mohrenstraße“, bemühte.

Frau Dr. Ackermann erwähnt in ihrer Revisionserwiderung vom 18. März 2021, dass es sich bei der Wittenberger Stadtkirche um eine Weltkulturerbestätte handelt:
https://whc.unesco.org/en/list/783/documents/

Unerwähnt blieb, dass bei dem Unesco-Weltkulturerbeantrag aus dem Jahr 1995 das Wittenberger Judensau-Relief und das Bodendenkmal verschwiegen wurde und dem Welterbekomitee bei seiner Entscheidung im  Jahr 1996 nicht    bekannt war. Den sogenannten „Schrägaufsteller“ gab es 1995/1996 noch nicht.

Prof. Rohnke hat sehr ausführlich dafür plädiert seinen Antrag auf die konkrete, aktuell streitige Gestaltung und die dort verwendeten Informationen zu beziehen und ausgeführt, dass diese nicht ausreichend seien den antisemitischen Aussagegehalt des Reliefs zu relativieren oder zu neutralisieren.

Weder der Vorsitzende noch andere Mitglieder des Senats kommentierten die Ausführung der Parteivertreter. Auch Fragen wurden nicht gestellt.

Es ist deshalb nicht einfach ein Ergebnis vorherzusehen. Bleibt es bei der Rechtsauffassung, die der Vorsitzende in seiner Einführung geäußert hat, könnte eine Zurückweisung der Revision das Ergebnis sein. Aber auch eine andere Entscheidung ist möglich.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 14. Juni 2022, 10.00 Uhr:

Der Bundesgerichtshof – Presse : Terminhinweise – Verkündungstermin am 14. Juni 2022, 10.00 Uhr in Sachen VI ZR 172/20 („Wittenberger Sau“) (Verhandlungstermin: 30.5.2022)

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wurde auf 10.000 Euro festgesetzt.

Zu erwähnen ist noch, dass der AfD-Kreisverband Wittenberg vor dem Gebäude des BGH für die Beibehaltung der Wittenberger Judensau-Skulptur mit 4 Personen und einem Transparent demonstrierte.

Last but not least siehe zur Wittenberger Judensau auch Archivalia:

https://archivalia.hypotheses.org/126217

und

Berichterstattung „Jüdische Allgemeine“ vom 02. Juni 2022:

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/antisemitismus-in-stein/

 

Quellen zur Geschichte des Klosters Hirsau im Hochmittelalter

Die Quellenlage zur Geschichte des durch die Hirsauer Reformbewegung so bedeutenden Schwarzwaldklosters Hirsau ist, was das Hochmittelalter angeht, schlecht. Hier soll nicht auf die Urkunden1 und die von Felix Heinzer zusammengetragenen wenigen Handschriften Hirsauer Provenienz aus dem Hochmittelalter2 eingegangen werden. Knappen Hinweisen auf den Codex Hirsaugiensis (und das Fragment der Traditionen), die Vita Abt Wilhelms und die Kurzen Jahrbücher von Hirsau lasse ich eine Zusammenstellung der mir bekannt gewordenen Briefe von und an Hirsauer Mönche folgen, mache auf eine Berliner Handschrift mit Erwähnung eines geplanten Generalkapitels in Hirsau aufmerksam und stelle zuletzt den wohl hochmittelalterlichen kurzen Bibliothekskatalog vor.

Eine Zusammenstellung aller Memorialeinträge zu Hirsauer Mönchen existiert zwar leider nicht, aber es kann auf den Aufsatz “Spuren Hirsauer Verbrüderungen” von Joachim Wollasch3 und die Dissertation von Annekathrin Miegel: Kooperation, Vernetzung, Erneuerung. Das benediktische Verbrüderungs- und Memorialwesen vom 12. bis 15. Jahrhundert (2014) verwiesen werden.

Über die Hirsauer Inschriften unterrichtet der 1992 erschienene Band 30 der “Deutschen Inschriften” von Renate Neumüllers-Klauser (inschriften.net) und meine kritische Rezension desselben.

Codex Hirsaugiensis/Hirsauer Traditionen

Die herausragende Bedeutung des um 1500 (aber nicht früher als 1500) angelegten Codex Hirsaugiensis (Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 14 Nr. 143, leider nicht online [17.2.2023 nun schon]), der historiographische Aufzeichnungen, Reliquienverzeichnisse und die Bearbeitung eines hochmittelalterlichen Traditionsbuchs verbindet, ist unbestritten.4

Denis Drumm nennt in seiner Tübinger Dissertation “Das Hirsauer Geschichtsbild im 12. Jahrhundert” (2016), S. 12 vor dem Hirsauer Codex am Ende des 15. Jahrhunderts niedergeschriebene Einträge zur Hirsauer Gründungsgeschichte in der Freiburger Handschrift 1545 und der Bonner Handschrift S 310. Er hat meine Ausführungen von 2013 in der genannten Besprechung des Inschriftenbands ignoriert, in der ich außerdem das Fuldaer “Passionale decimum” aus Blaubeuren6 und den Münchner Rolevinck7 nachwies.8 Wünschenswert ist ein genauer Vergleich der Rezeptionszeugnisse der hochmittelalterlichen Vorlagen des Codex Hirsaugiensis. Neben den genannten Handschriften sind die beiden Hirsauer Chroniken des Johannes Trithemius und Johannes Nauklers 1516 gedruckte Weltchronik9 sowie die Aufzeichnungen des evangelischen Hirsauer Abts Johannes Parsimonius († 1588, GND) heranzuziehen. Nachdem Neumüllers-Klauser ihren Plan, die Inschriftenwiedergaben des Parsimonius aus dem Wolfenbütteler 134.1 Extrav. zu edieren,10 nicht realisieren konnte, wäre es wichtig, die handschriftlichen Sammlungen des Parsimonius online bereitzustellen. Die beiden Handschriften der Universitätsbibliothek Tübingen aus dem Besitz des Martin Crusius, die beide auf Parsimonius zurückgehende Hirsauer Gründungsberichte enthalten, sind jedenfalls schon im Netz: Mh 164 (Beschreibung ManuMed) und Mh 544 (Beschreibung in ManuMed).

Die maßgebliche Ausgabe des Codex Hirsaugiensis legte 1887 Eugen Schneider in den Württembergischen Geschichtsquellen (Anhang zu den Württembergischen Vierteljahrsheften) vor.11 Will man die Zwischenüberschriften mit Ortsnamen aus der Zeit um 1500 und die wenigen späteren Ergänzungen zur Abtsliste12 lesen, muss man aber zur früheren Ausgabe von August Friedrich Gfrörer 1843 greifen.13

Eine Neuedition hatte Klaus Schreiner (1931-2015) vorbereitet. Renate Neumüllers-Klauser zitierte den Codex in ihrem Inschriftenband nach dem Typoskript seiner Transkription.

Codex Hirsaugiensis Bl. 26r14

Ein bedeutender Fund gelang Karl Otto Müller, der 1949/50 Fragmente Hirsauer Traditionen des 12. Jahrhunderts mit Eintragungen zwischen ca. 1110 und 1185 (Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 522 B VI Nr. 741) publizieren konnte.15 Es gibt keinen Eintrag in den “Geschichtsquellen.de”, aber die Quelle wurde in dem Katalog “Unverrückbar für alle Zeiten. Tausendjährige Schriftzeugnisse in Baden-Württemberg” (1992), S. 104f. Nr. 33 (Stephan Molitor) berücksichtigt.

Traditiones Hirsaugienses (aus: Unverrückbar, S. 105)

Die Vita Abt Wilhelms von Hirsau

Verlässlich informieren (auch über die handschriftliche Überlieferung) die Geschichtsquellen.de. Dort noch nicht erfasst ist: Denis Drumm/Miriam De Rosa: Die Neuedition der Vita Abt Wilhelms von Hirsau. Ein Werkstattbericht. In: Einst et Heute 2021/22 (2021), S. 89-108. Der Plan einer Neuedition ist zu begrüßen – Wilhelm Wattenbachs MGH-Edition (dMGH) stammt aus dem Jahr 1856.

Beginn der Wilhelmsvita im Leipziger Ms. 260 (12. Jahrhundert)

Da die Angaben von Trithemius zum angeblichen Werk des Mönchs Haimo von Hirsau sicher falsch sind, sollte man davon absehen, die auf Trithemius zurückgehende Verfasserangabe Haimo für die Vita Willihelmi abbatis Hirsaugiensis zu verwenden.16 Vor dem Artikel “Heimo von Hirsau” von Wolfgang Irtenkauf (²VL 3, 1981, Sp. 651-654) muss gewarnt werden. Um die Handschriften hat er sich nicht gekümmert, die abwegigen Ansichten Ingeborg Schröblers einschließlich der in die Geschichtsquellen übergegangenen Fehlzuschreibung von “De varietate librorum”17 hätte er nicht kritiklos rezipieren dürfen.

Eine moderne deutsche Übersetzung des Texts stellte Michael Buhlmann (michael-buhlmann.de) ins Netz. Eine Teilübersetzung legte Johannes (zuvor: Nonnosus) Bühler vor: Klosterleben im deutschen Mittelalter (1921), S. 123-132 (Internet Archive). Einige Legenden der Vita bearbeitete frei Joachim Köhler: Politik und Spiritualität. Das Kloster Hirsau im Zentrum mittelalterlicher Reformbewegungen (1991), S. 74-77.

Die in Fragmenten aus der Zeit um 1500 (in imitierter romanischer Schrift) überlieferte Versbearbeitung muss nicht notwendigerweise schon im Hochmittelalter verfasst worden sein. In den Geschichtsquellen nicht berücksichtigt sind die wichtigen Beobachtungen Heinzers (Hirsau-FS II, S. 288f. bzw. 2008, S. 150).

Kurze Jahrbücher von Hirsau/Annales Hirsaugienses brevissimi

Ich folge den Angaben der Geschichtsquellen: Erst 2001 edierte Rudolf Pokorny: Das Chronicon Wirziburgense, seine neuaufgefundene Vorlage und die Textstufen der Reichenauer Chronistik des 11. Jahrhunderts. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 57 (2001), S. 63-93, 451-499 (DigiZeitschriften), hier S. 494-499 das sehr kurze lateinische Werk aus der Handschrift Paris, Bibliothèque nationale de France, Coll. Duchesne 49, Bl. 254r-256v (Anfang 17. Jahrhundert), die sich auf eine Vorlage aus Hirsau stützte. Es behandelt den Zeitraum 1058-1125, 1147-1210 und enthält wenige Notizen, die sich auf Hirsau beziehen.

Briefe von und an Hirsauer Mönche

a) Die Korrespondenz Abt Wilhelms von Hirsau

Der Briefwechsel des charismatischen Klostervorstehers dürfte recht ausgedehnt gewesen sein. Erhalten sind aber nur wenige Bruchstücke. Franz Josef Worstbrock nennt im Artikel Wilhelm von Hirsau (²VL 10, 1999, Sp. 1100-1110, hier Sp. 1103f.): ein Brief “an den Gegenkönig Graf Hermann von Salm und eine Antwort des sächsischen Episkopats darauf (beide in den Jahren 1082-1085 im Zusammenhang von Investiturstreit und Kirchenreform; MGH, Die Briefe der dt. Kaiserzeit 5, Nr. 18 u. 19),18 zwei Briefe Gregors VII. von 1080 und 1081 (MGH, Epistolae selectae 2: Das Register Gregors VII., VII 24 u. IX 3),19 ein Exzerpt eines Briefs Ulrichs von Zell (‘Anon. Mellicensis’, Kap. 110)20”.

Hinzu kommen zwei Widmungsbriefe, die sich an Wilhelm wenden: des Ulrich von Zell (in: Ältere Consuetudines des Klosters Cluny, um 1085-1090, Anfang: Domino reverentissimo ac piissimo patri Willehalmo Hirsaugiensi abbati)21 und des Abts Williram von Ebersberg (in: Vita sancti Aurelii, wohl 1070/75, vielleicht 1071, Anfang: Fratri dilectissimo et in divinarum scripturarum [interpretatione] acutissimo abbati Willihelmo).22

Nicht an Wilhelm von Hirsau gerichtet ist ein Brief Anselms von Canterbury “Ad Willelmum abbatem”23, auch wenn bereits die Annales S. Disibodi aus der Mitte des 12. Jahrhunderts den Empfänger mit dem Hirsauer Klostervorsteher identifizierten.24 Der Adressat ist nicht sicher bestimmbar.25 Johannes Trithemius hat den Text des Briefs verfälscht, um seine Erfindungen zum vertrauten Verhältnis zwischen Anselm und Wilhelm von Hirsau zu beglaubigen.26

b) Brief von Papst Paschalis II. an Abt Gebhard von Hirsau und weitere Empfänger

1103 Februar 10: “Papst Paschalis II. ermahnt den Abt Gebhard von Hirsau und die übrigen Äbte und Mönche in Schwaben zur Ausdauer in der Treue gegen den Bischof Gebhard von Konstanz, und warnt sie vor dem Eindringling Arnold, über den der Bann der Kirche ergangen”27 Es ist anscheinend nur die Drucküberlieferung von Trudbert Neugart 1795 (MDZ), der sich auf Unterlagen des Ittinger Kartäusers Heinrich Murer stützte, bekannt.

Jüngere Papstbriefe werden nicht berücksichtigt.28

c) Angeblicher Brief von Abt Ekkehard von Aura an Abt Volmar von Hirsau

Ob Ekkehard, 1108 erster Abt des neugegründeten Benediktinerklosters Aura an der Saale, die ihm zugeschriebenen Werke einschließlich der bekannten Chronik tatsächlich verfasst hat, ist nach der kritischen Sichtung der Überlieferung durch Arno Mentzel-Reuters 201929 eher zweifelhaft. Johannes Trithemius ist in den “Annales Hirsaugienses” bestrebt, Ekkehard als Zögling Hirsaus darzustellen. Dazu passt der nur von Trithemius im Wortlaut überlieferte und zu 1129 eingereihte Brief Ekkehards an Abt Volmar von Hirsau (1120-1156).30 Obwohl singulärer Überlieferung in den Annales Hirsaugienses “nicht zu trauen” sei, halte ihn die Forschung für echt,31 merkt Mentzel-Reuters an.32 Das müsste gründlich geprüft werden.

[19.9.2022 Thomas J. H. Mccarthy: The continuations of Frutolf of Michelsberg’s Chronicle (2018), S. 60-63 kommt aufgrund eines stilistischen Vergleichs mit dem Brief Ekkehards an Abt Erkembert von Corvey zu dem Schluss, der Brief sei authentisch. Das Ergebnis überzeugt.]

d) Abt Gottfried von Admont an Abt Volmar von Hirsau

Der vom Editor August Jaksch33 sehr hypothetisch in den August 1145 gesetzte Brief von Abt G(ottfried) von Admont an Abt F(olmar) von Hirsau erwähnt eine Wahl in Neresheim OSB. Der kurze Text stammt aus einer kleinen Admonter Briefsammlung ca. 1142/56 (“Epistolae Admontenses antiquiores”)34, die in der Klagenfurter Handschrift Perg. 7 (Ende 12. Jahrhundert) überliefert ist.35 Der von Jaksch angenommene Bezug zur Abtswahl in Lorsch36 erscheint mir eine bloße Möglichkeit zu sein – im Text steht davon nichts. Gegen eine Neresheimer Abtswahl 1145 spricht die im maßgeblichen Handbuch angegebene Amtszeit von Abt Pilgrin 1140-1163.37 Gottfried von Admont amtierte 1138 bis 1165 (GND), Volmar von Hirsau 1120 bis 1156. Der von Jaksch identifizierte päpstliche Legat Dietwin von Santa Rufina starb 115338. Inwieweit sich auf seine Aufenthalte nördlich der Alpen eine weitere Einengung des Zeitraums 1138/1153 stützen lässt, bleibt zu prüfen.

Abt Gottfried von Admont an Abt Volmar von Hirsau.

e) Die Korrespondenz Hildegards von Bingen mit dem Konvent von Hirsau und Abt Volmar

In der Hirsau-Festschrift von 1991 erschien im Rahmen eines Aufsatzes eine kritische Edition mit Übersetzung des Briefwechsels Hildegards von Bingen39 mit der Mönchsgemeinschaft von Hirsau bzw. Abt Manegold (1156-1165).40 Es handelt sich um die 19 Briefe 119-136 der Edition “Hildegardis Bingensis Epistolarium” (Corpus Christianorum. Continuatio Mediaevalis, 3 Bände, 1991-2001). Unter den gleichen Nummern sind sie in der von Walburga Storch vorgelegten Übersetzung zu finden.41 Von der Mönchsgemeinschaft stammt Nr. 120, von Manegold Nr. 121. Die Textgrundlage wird von den Autoren als vergleichweise “sehr gut” eingeschätzt. Basis der Edition waren fünf hochmittelalterliche Handschriften und ein alter Druck (nach einer verschollenen Handschrift aus Himmerod OCist).42 Angesichts der jüngsten Ergebnisse von Harald Derschka43 sollte man die Authentizität jedenfalls der nicht von Hildegard stammenden Briefe nicht vorschnell bejahen. Auf Chronologie und Datierung soll nicht näher eingegangen werden.

[12.3.2023 Texte in https://liberepistolarum.mni.thm.de/home. Beziehungen Hildegards zur Hirsauer Reform beleuchtet Felix Heinzer: Unequal Twins. Visionary Attitude and Monastic Culture in Elisabeth of Schönau and Hildegard of Bingen. In: A Companion to Hildegard of Bingen (2014), S. 85-108 (Freidok).]

f) Zwei Briefe in der Reinhardsbrunner Briefsammlung

Der Abt von Reinhardsbrunn an den Abt von Hirsau: Er bedankt sich für die Fertigstellung eines Antiphonariums, das über Schönrain nach Reinhardsbrunn gesandt werden soll. Der Brief Nr. 50 aus der Reinhardsbrunner Briefsammlung des 12. Jahrhunderts ist nicht datierbar.44 In Nr. 12 (datiert 1103-1144), verfasst von einem offenbar Hirsauer Mönch und gerichtet an einen (Abt) E. (Ernst von Reinhardsbrunn?), geht es um die Rückkehr nach Hirsau. Der endgültige Bescheid des Abts steht noch aus. Zu beachten sind auch die weiteren Erwähnungen Hirsaus in Nr. 16 (Breitenau wünscht sich liturgische Bücher nach Hirsauer Ordo) und 54. Nach der Datierung dieser Stücke und der Abnahme der Strahlkraft Hirsaus in der Mitte des 12. Jahrhunderts wird man bei Nr. 50 wohl an die erste Hälfte des Jahrhunderts denken dürfen. “Viele Briefe sind Stilübungen”, warnen die Geschichtsquellen.

Benediktinische Generalkapitel in Hirsau

Joseph Zeller hat 1925 aus einer Ellwanger Handschrift des 15. Jahrhunderts45 die Statuten eines von ihm ins Jahr 1224 datierten benediktinischen Generalkapitels ediert.46 In Matthias Eiflers Buch über die Handschriften des Erfurter Petersklosters47 stieß ich vor zwei Jahren auf eine Beschreibung des Ms. theol. lat. fol. 473 der Staatsbibliothek zu Berlin (zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts), in der es heißt: “297r-v Hirsauer Generalkapitel-Statuten, 1216 (Fragment ?)”. Die Stauten beziehen sich auf ein Kapitel 1216, das nicht weiter bestimmt wird: “Celebratum est autem hoc capitulum a xlviii abbatibus anno m°cc°xvi in Inventione sancte crucis”. In Hirsau soll ein künftiges Kapitel stattfinden: “locus autem capituli erit Hirsaugia” (PDF des kurzen Texts auf Commons). Solche Kapitel des Benediktinerordens hat es damals wohl häufiger gegeben, auch wenn kaum etwas von ihnen bekannt ist.48

Der Hirsauer Bibliothekskatalog

Nur 37 Positionen umfasst der unvollständige Bibliothekskatalog des Klosters Hirsau, dessen bis heute maßgebliche Edition von Gotthold Ephraim Lessing 1773 stammt.49 Vorlage war die oben genannte Parsimonius-Handschrift in Wolfenbüttel 134.1 Extrav, Bl. 71r-72r.50 Interessant ist eigentlich nur die Nennung der Bücher eines Hirsauer Mönchs Peregrinus (Konrad von Hirsau), weshalb sich Marco Rainino in jüngerer Zeit in seinem Buch über Konrad von Hirsau mit dem Katalog beschäftigt hat.51 In meiner Stellungnahme52 habe ich darauf hingewiesen, dass die als Begründung für die Datierung “nach 1165” herangezogene Überschrift auch aus dem 16. Jahrhundert stammen kann. Als Terminus post quem dürfte angesichts der Erwähnung von “De sacramentis” von Hugo von St. Viktor53 ca. 1135 feststehen. Man mag sich wünschen, dass der Katalog im 12./13. Jahrhundert entstanden ist – ein “harter” Terminus ante quem ist aber nicht ersichtlich.

Die Vorlage des Parsimonius war ein von ihm “A” genannter verlorener Hirsauer Codex, den bereits im 19. Jahrhundert Carl Wolff54 und Helmsdörfer55 kurz erwähnten. Nach Wolff sind aus A in den Kollektaneen des Parsimonius nur entnommen die Legende der Helizena und der Bibliothekskatalog. Helmsdörfer nennt auch noch eine Notiz über die Hirsauer Gründung 830 auf Bl. 66v, die er auf den Codex Hirsaugiensis, den Schluss der Aurelius-Vita und das Erlafried-Epitaph zurückführt. Dagegen hatte Wolff für diesen Text angegeben, dass er aus der älteren Chronik des Trithemius stamme.

Da die Helizena-Legende nach Crusius 1534 aus Speyer nach Hirsau übermittelt wurde, hatte ich für die Inschrift Nr. 213 am Turm der Klosterkirche 1534 als Terminus post quem angegeben, aber dabei kann es sich ja auch um eine spätere Fiktion handeln. Es ist ohne weiteres denkbar, dass die Helizena-Erzählung, die in Form eines gefälschten Dokuments von 645 vorliegt,56 schon um 1500 erfunden wurde.

Im alten Klosterrepertorium II aus dem 16. (?) Jahrhundert im Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 605 II A 491, fand ich auf Bl. 15r folgenden Eintrag zum Codex A: “Ein lateinisch geschriben buch ungefährlich von 12 bogen in quarta forma und in ein alt birgament eingestochen mitt einer alten münchischen doch guten läßlichen schrifft, darinnen drei stifftungen, die erst S. Nazarii, die ander S. Aurelii, die dritt des jetzigen klosters Hirsaw mit aller äbbt leben und sterben beschriben werden im sack I A 43”.

Diese Notiz, die sich womöglich auf eine Vorlage des Codex Hirsaugiensis bezieht, wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Gern möchte man aufgrund der Überlieferung des wohl hochmittelalterlichen Bibliothekskatalogs an eine Handschrift des 11. bis 13. Jahrhunderts denken, aber die archaisierende Schriftnachahmung im Codex Hirsaugiensis um 1500 und in der oben erwähnten Vers-Vita Wilhelms lassen es als möglich erscheinen, dass die alte Mönchsschrift um 1500 zu datieren ist. Der verlorene Codex könnte eine Quelle von Trithemius gewesen sein, aber auch auf die Forschungen des Trithemius zurückgehen. So wenig aus meiner Sicht dafür spricht, dass die Erwähnung des Schriftstellers Peregrinus eine Interpolation des Trithemius darstellt – überlieferungskritisch ausschließen lässt sich das nicht. Bei den drei Stiftungen ist an die erwähnte Turminschrift zu den Stiftungen 645, 830 und 1083 Nr. 213 zu erinnern, die von Parsimonius überliefert wird und von Neumüllers-Klauser nach 1534 datiert wird. Die erste Stiftung ist in der Inschrift diejenige der Helizena, die in der ältesten Überlieferung der Erzählung bei Parsimonius mit dem Nazariuskirchlein (dieses wird im ersten Gründungsbericht des Codex Hirsaugiensis erwähnt)57 in Verbindung gebracht wird. Das Altrepertorium nennt Helizena nicht, wohl aber St. Nazarius. Nachdem Parsimonius die Helizena-Erzählung aus diesem Codex A kopierte, liegt es nahe, die erste Stiftung des Codex A ebenfalls mit Helizena in Verbindung zu bringen. Die Helizena-Überlieferung aber für hochmittelalterlich zu erklären, widerstrebt mir. Sie könnte meines Erachtens allenfalls in das Ende des 15. Jahrhunderts gehören. Wenn die mit dem Datum 1534 versehene Speyerer Herkunftsgeschichte akzeptiert wird, käme man nicht darum herum, den vermeintlich hochmittelalterlichen Codex A in die Zeit nach 1534 zu datieren, also in eine Zeit, als sich die Hirsauer Mönche mit dem Ende ihres monastischen Lebens nach der Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg auseinandersetzen mussten. Dass der Abt oder ein Konventuale damals Zeit gefunden hätte, ein historisches Kompendium als Neubearbeitung des Codex Hirsaugiensis mit vorgeschalteter Helizena-Legenda zu erstellen, ist wenig wahrscheinlich. Es wäre dagegen gut denkbar, dass man am Anfang des 16. Jahrhunderts eine solche Neubearbeitung ins Werk setzte, aber es fehlen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Hypothese. Codex A bleibt mysteriös.

#forschung #histmonast

  1. Die meisten wurden aufgenommen in: https://www.wubonline.de/.

    In den Studien und Mitteilungen aus dem Benediktiner- und Zisterzienserorden Bd. 12 (1891) bis 16 (1895) erschienen von Otto Hafner: Regesten zur Geschichte des schwäbischen Klosters Hirsau, die auch erzählende Quellen auswerteten. Digitalisate: https://catalog.hathitrust.org/Record/000506669. []

  2. Felix Heinzer: Buchkultur und Bibliotheksgeschichte Hirsaus. In: Hirsau St. Peter und Paul 1091–1991, Bd. 2. Hrsg. von Klaus Schreiner (Forschungen und Berichte der Archäologie des Mittelalters in Baden-Württemberg 10,2) (1991) [künftig: Hirsau-FS II], S. 259–296. Wieder in: Klosterreform und mittelalterliche Buchkultur im deutschen Südwesten (2008), S. 85-167. In diesem Band mit Schriften Heinzers weitere Beiträge zur Hirsauer Liturgie (Inhaltsverzeichnis).

    Zur handschriftlichen Überlieferung der Werke Abt Wilhelms von Hirsau: https://www.geschichtsquellen.de/autor/2557.

    Die Hirsauer Constitutiones Wilhelms (siehe https://www.geschichtsquellen.de/werk/2565) edierte Pius Engelbert mit Unterstützung von Candida Elvert: Willehelmi abbatis Constitutiones Hirsaugienses (Corpus consuetudinum monasticarum, 15,1-2) (2010). Zu den Handschriften und ihren (bislang 11) Digitalisaten: https://archivalia.hypotheses.org/2926.

    Klaus Graf: Ein Exzerpt aus den Constitutiones Hirsaugienses in einer Handschrift des 15. Jahrhunderts. In: Archivalia vom 25. Mai 2017.

    Die Überlieferung der Werke des sogenannten Konrad von Hirsau alias Peregrinus habe ich noch nicht vollständig zusammengestellt. []

  3. In: Hirsau-FS II, S. 173-193. Wieder in: Derselbe: Wege zur Erforschung der Erinnerungskultur (2011), S. 455-498. []
  4. Zur Quelle: https://www.geschichtsquellen.de/werk/1247. []
  5. Digitalisat UB Freiburg. []
  6. Digitalisat HLB Fulda. Zum Werk: https://www.geschichtsquellen.de/werk/3209. []
  7. Digitalisat MDZ. []
  8. Vgl. dazu Arno Mentzel-Reuters: Serielle Chronographie und historische Unschärfe. Das historiographische Spätwerk des Johannes Trithemius. In: Herbipolis. Studien zu Stadt und Hochstift Würzburg in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (2015), S. 373-425, hier S. 415-418 (MGH-Bibliothek); Anna Claudia Nierhoff: Die Hirsauer Ruhmesliste und ihre Rezeption: Zum ,Chronicon Hirsaugiense’ und zu den ,Annales Hirsaugienses’ des Johannes Trithemius. In: Johannes Trithemius (1462-1516). Abt und Büchersammler, Humanist und Geschichtsschreiber (2019), S. 59-96. []
  9. Hinweise zu beiden schon bei Adolf Helmsdörfer: Forschungen zur Geschichte des Abtes Wilhelm von Hirschau (1874), S. 5 (GBS). Zu Trithemius: Klaus Schreiner: Abt Johannes Trithemius (1462-1516) als Geschichtsschreiber des Klosters Hirsau. Überlieferungsgeschichtliche und quellenkritische Bemerkungen zu den “Annales Hirsaugienses”. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 31 (1966/67), S. 72-138, hier S. 108 Anm. 154 (MGH-Bibliothek). []
  10. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di030h010e005. []
  11. MGH-Bibliothek (ab Scan 254) [27.7.2023: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dt-66430 (UB Tübingen)]. []
  12. Insbesondere: https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di030h010k0019508. []
  13. UB Freiburg. []
  14. Weitere Abbildungen im Netz: Commons; Bl. 63v/64r: Alles gefälscht? (2003), S. 51 (la-bw). []
  15. Traditiones Hirsaugienses. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 9 (1949-50), S. 21-46 (MGH-Bibliothek). []
  16. So schon Helmsdörfer, S. 37. []
  17. Von einem Emmo wohl für Wilhelm von Gellone vor 812 geschrieben: ManuMed nach Wilmart, Revue bénédictine 34 (1922), S. 236 (Internet Archive); http://www.alcuin.de/work.php?id=20706; https://archivalia.hypotheses.org/69988. Bernhard Bischoff (Katalog der festländischen Handschriften … 2) gibt für Nimes, BM, Ms. 50 ebenfalls das X. Jahrhundert an (Digitalisat), der Widmungsempfänger Wilhelm kann also gar nicht Wilhelm von Hirsau sein. []
  18. https://www.geschichtsquellen.de/werk/2568. Einzige Überlieferung die Hannoversche Briefsammlung (16. Jahrhundert): Hannover, Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek. Niedersächsische Landesbibliothek, Ms XI 671. Maßgeblicher Druck: dMGH. []
  19. 1080 Mai 8: dMGH nach dem Auslaufregister im Vatikan, siehe https://www.geschichtsquellen.de/werk/2540. Das Foto der Empfängerüberlieferung im Staatsarchiv Schaffhausen ist aufgrund viel zu geringer Auflösung unbrauchbar. Heranzuziehen ist daher die Aufnahme im Lichtbildarchiv Marburg (Zugangsnummer 12186).

    1081 März (zugleich an Bischof Altmann von Passau): dMGH nach dem genannten Auslaufregister. []

  20. Zum Werk, dessen Zuschreibung an Wolfger von Prüfening nicht ganz unumstritten ist: https://www.geschichtsquellen.de/werk/4772. Terminus ante quem: Ulrich von Zell starb 1093 Juli 14. Vielleicht spielt die Stelle nur auf den gleich zu nennenden Widmungsbrief Ulrichs an Wilhelm an, vermutete der jüngste Editor: Francis R. Swietek: Wolfger of Prüfening’s De scriptoribus ecclesiasticis. A Critical Edition and Historical Evaluation. Dissertation Urbana, IL 1978 (via ProQuest Dissertations and Theses), S. 304. Die Seite 156 der Edition: PDF. Swieteks Leithandschrift A = Admont ist leider nicht online. Die Stelle in der Grazer Hs. 975 (Ende 13. Jahrhundert), Bl. 78r: unipub. Editio princeps von Bernhard Pez: Bibliotheca Benedictino-Mauriana (1716), S. 488f. (MDZ). Ausgabe von Emil Ettlinger: Der sog. Anonymus Mellicensis De scriptoribus ecclesiasticis (1896), S. 94f. (Internet Archive). []
  21. https://www.geschichtsquellen.de/werk/4584. Erhalten sind diverse Handschriften seit dem Ende des 11. Jahrhunderts. Die Ausgabe von Susan Boynton/Isabelle Cochelin in: From Dead of Night to End of Day. The medieval customs of Cluny (2005), S. 329-347 nach Paris, Bibliothèque nationale de France, Ms. lat. 18353 II, Ende 11. Jahrhundert aus Cluny (Digitalisat Gallica) liegt mir nicht vor. Die Ausgabe von Migne (PL 149, Sp. 635, GBS) folgt Luc d’Achery: Spicilegium 1 (1723), S. 641 (MDZ), dem der Lat. 18535 vorlag, so Burkhardt Tutsch, Frühmittelalterliche Studien 30 (1996), S. 253f. []
  22. https://www.geschichtsquellen.de/werk/5338. Der Brief war nur überliefert in der in Münster im Zweiten Weltkrieg vernichteten Handschrift des großen Legendars von Böddeken. Abdruck in den Analecta Bollandiana 17, 1898, S. 191, Internet Archive; Acta Sanctorum November 4, 1925, S. 137f., Documenta Catholica. Zu Datierung und Inhalt: Hans Eggers: Eine Aurelius-Geschichte mit Hintergründen. In: Schwäbische Heimat 23 (1972), S. 36–43 (schwaben-kultur.de). Siehe auch Klaus Graf: Deutschsprachige Legenden des (Hirsauer) Hl. Aurelius. In: Archivalia vom 15. Mai 2022. []
  23. Ep. 65 (früher: I, 56) in: Anselmi Cantuariensis archiepiscopi opera omnia. Hrsg. von Franz Sales Schmitt 3 (1946), S. 181-185 (Internet Archive). Klärung der Sachlage durch Wollasch, zitiert nach der Hirsau-FS II, S. 187f. []
  24. MGH SS 17, S. 15 (dMGH). Einzige Handschrift (14. Jahrhundert) in der UB Frankfurt (Digitalisat Bl. 104rb). Zum Werk: https://www.geschichtsquellen.de/werk/391. []
  25. In seiner Besprechung der englischen Übersetzung von Walter Fröhlich: The Letters of St Anselm (1990-1994) plädiert Richard Southern für den Abt von Saint-Florent-lès-Saumur: The English Historical Review 112 (1997), S. 160f. (JSTOR, lizenzpflichtig). []
  26. Text in Trithemius: Annales Hirsaugienses 1 (1690), S. 259-262 (GBS). Vgl. Helmsdörfer, S. 16, 29, 39f. []
  27. WUB. Der Eintrag in der Germania Pontificia 2.1 ist auf https://www.papsturkunden.de/ nur nach Registrierung nutzbar. Zum historischen Kontext: Helmut Maurer: Die Konstanzer Bischöfe vom Ende des 6. Jahrhunderts bis 1206 (2003), S. 264 (Germania Sacra). []
  28. Hingewiesen sei auf die Dokumente bei Glöckner (wie unten). []
  29. Ekkehard von Aura und Johannes Trithemius. In: Johannes Trithemius (1462-1516). Abt und Büchersammler, Humanist und Geschichtsschreiber (2019), S. 97-119. Vgl. auch http://www.geschichtsquellen.de/autor/2076. []
  30. Annales Bd. 1, S. 390f. zu 1129. Im Autograph des Trithemius München, BSB, Bd. 1, Clm 703, Bl. 188v (MDZ). Regest von Nikolaus Reininger im Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 16 (1862), S. 16f. (MDZ). []
  31. https://www.geschichtsquellen.de/werk/2100. Ebenso MGH Libri mem. N.S. 6, S. 352 (dMGH). []
  32. Mentzel-Reuters, S. 115. []
  33. Zur Lebensgeschichte Sophias, der Tochter König Bela’s II. von Ungarn. In: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 2 (1888), S. 361-379, hier S. 371 (GBS). Abdruck: S. 378 Nr. 10. []
  34. https://www.geschichtsquellen.de/werk/4802. []
  35. Link zum Digitalisat der UB Klagenfurt: https://manuscripta.at/?ID=33018. Bl. 5r ist Scan 13 im riesigen PDF. []
  36. Vgl. die Chronik c. 147f. im Codex Laureshamensis. Hrsg. von Karl Glöckner 1 (1929), S. 429f. (UB Heidelberg). []
  37. Germania Benedictina 5 (1975), S. 422. []
  38. http://germania-sacra-datenbank.uni-goettingen.de/index/gsn/056-00403-001. []
  39. https://www.geschichtsquellen.de/werk/2810. []
  40. Lieven van Acker/Hermann Josef Pretsch: Der Briefwechsel des Benediktinerklosters St. Peter und Paul in Hirsau mit Hildegard von Bingen. In: Hirsau-Festschrift II, S. 157-172. []
  41. Hildegard von Bingen: Im Feuer der Taube. Die Briefe (1997), S. 254-266. []
  42. Von der zuverlässigeren “älteren Tradition” liegt W = Wien, ÖNB, Cod. 881 online vor (via manuscripta.at). Brief 119 (= Van Acker/Pretsch Nr. 1) beginnt Bl. 21v = Scan 48 des Digitalisats.

    Vom “Riesencodex” (Wiesbaden, HLB, Hs. 2, Bl. 345rb) wird der Brief Manegolds Nr. 121 (= Van Acker/Pretsch Nr. 4) überliefert: Digitalisat. []

  43. Ein authentischer Briefwechsel? Die Korrespondenz der Äbtissin Hildegard von Bingen mit Bischof Hermann von Konstanz. In: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 137 (2019) 227-235 [1.3.2023 online]. []
  44. dMGH. Zur Quelle: https://www.geschichtsquellen.de/werk/2184. Codex unicus in Pommersfelden Cod. 31. []
  45. WLB Stuttgart Cod. jur. fol. 130, siehe https://handschriftencensus.de/21854. []
  46. Text: Drei Provinzialkapitel O. S. B. in der Kirchenprovinz Mainz aus den Tagen des Papstes Honorius II. Mit einem Nachtrag über die Anfänge der Benediktinerkapitel in Deutschland. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Klosters Hirsau im 13. Jahrhundert. In: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 43, NF 12 (1925), S. 73–97, hier S. 77-79 (Internet Archive). []
  47. Matthias Eifler: Die Bibliothek des Erfurter Petersklosters im späten Mittelalter (2017), S. 784. Beschreibung mit Erwähnung Hirsaus schon bei Helmut Boese et al. (ManuMed). Für Unterstützung habe ich Matthias Eifler, Felix Heinzer und Kurt Heydeck zu danken. []
  48. Vgl. zusammenfassend Hans-Joachim Schmidt: Kirche, Staat, Nation: Raumgliederung der Kirche im mittelalterlichen Europa (1998), S. 165-171, der aber noch nicht einmal die Arbeit von Zeller zur Kenntnis genommen hat. []
  49. Zur Geschichte und Litteratur 2 (1773), S. 356-358 (ULB Halle). Danach erneut abgedruckt von Gustav Heinrich Becker: Catalogi bibliothecarum antiqui (1885), S. 219f. (Internet Archive). Verzeichnet von Theodor Gottlieb: Über mittelalterliche Bibliotheken (1890), S. 41 als Nr. 84 (Internet Archive). []
  50. Zum Katalog vgl. Heinzer, Hirsau-FS II, S. 263f. bzw. 2008, S. 95. []
  51. Corrado di Hirsau e il “Dialogus de cruce”. Per la ricostruzione del profilo di un autore monastico del XII secolo (2014), S. 283-285. []
  52. https://archivalia.hypotheses.org/839. []
  53. Vgl. Rainini S. 315. []
  54. Johannes Trithemius und die älteste Geschichte des Klosters Hirsau. In: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde (1863), S. 229-281, hier S. 234 (GBS). []
  55. S. 64: “Ex scripto quodam codice Hirsaugiensi, qui reperitur inter monasterii literas in sacco 1, notato A, 43”. []
  56. In den Annales Suevici des Martin Crusius 2 (1595), S. 41 (UB Tübingen) wird der Beglaubigungsvermerk des Notars Bruno der Edelknechte Egward und Leopold von Calw lediglich referiert, während es bei Christoph Besold: Documenta rediviva (1636), S. 526 (GBS) heißt: “Et ego Bruno […] interfui”. Eine ältere Überlieferung der Version Besolds bieten die beiden oben genannten Crusius-Handschriften Mh 164 und Mh 544, deren Wortlaut sicher mit dem genannten Wolfenbütteler Parsimonius-Autograph übereinstimmt. Hier ist ebenfalls von der Herkunft aus Speyer 1534 die Rede (vgl. Mh 164). Die Vorlage soll auf Deutsch gewesen sein. [27.8.2024 Online ist die Abschrift des Crusius in UB Tübingen Mb 11: Digitalisat.] Die Helizena-Überlieferung bespricht Friedrich Rühle: Das Sagengut der […] Grafen von Calw (1939), S. 6-13, ohne irgendetwas Erhellendes beitragen zu können. []
  57. Vgl. Stephan Molitor in: Hirsau-FS II, S. 51f. []