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Causa Kloster St. Marienthal: Jörn Günther bietet auch Urkunde aus dem Klosterarchiv an

Ein absoluter Tabubruch: Jörn Günther bietet nicht nur den Marienthaler Psalter (für 4 Mio. Euro) und das Kapiteloffiziumsbuch von Altzelle (für eine halbe Mio.), sondern auch Archivgut aus dem Archiv der Zisterzienserinnenabtei St. Marienthal an, nämlich die “Marienthaler Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom 13. August 1357” (Näheres im PDF). Noch nie wurde meines Wissens in jüngerer Zeit aus dem Provenienzbestand eines Klosterarchivs ein Archivale zum Einzelverkauf bestimmt. Ein No-go! Trotz aller schändlicher Kulturgutzerstückelungen im Bibliotheksbereich konnte man sich bislang sicher sein, dass die Klosterarchive unangetastet blieben. Das ist nun vorbei. Die Äbtissin hat anscheinend den Verstand verloren, sie wurde vertragsbrüchig und lügt dreist.

Nach wie vor ist es wichtig, eine möglichst breite Öffentlichkeit von dem von mir am 9. Mai 2022 aufgedeckten Skandal zu unterrichten. Teilen Sie die einschlägigen Beiträge in den Social Media, sprechen Sie mit Kolleg*innen, schreiben Sie ganz konventionell Briefe an den Ministerpräsidenten von Sachsen usw. Auch wenn es keine Petition gibt, können Sie viel dafür tun, dass der öffentliche Druck aufrecht erhalten bleibt!

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Christoph Mackert hat dem MDR ein Interview gegeben:

https://www.mdr.de/kultur/videos-und-audios/audio-radio/kloster-marienthal-psalter-kulturgut-100.html

Geld wurde offenbar genügend eingeworben, denn der Freistaat hat, so Mackert, “potente Partner” gefunden, die dem Kloster, wenn es denn wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren würde, ein “überzeugendes Angebot” machen könnten. Das Problem bei Jörn Günther sei, dass dieser einer von zwei in der Schweiz ansässigen “Luxusantiquare” sei, die “Phantasiepreise” erzielen könnten. Eine Entscheidung, ob die hoffentlich als Ganzes angekaufte Klosterbibliothek einschließlich der kostbaren, vor der Reformation geretteten Handschriften letztlich in Leipzig oder in Dresden ihren Platz finden könne, sei jetzt nicht vordringlich.

In Sachsen Digital ist der Psalter für jeden online zugänglich: http://digital.slub-dresden.de/id1801040079

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https://www.alles-lausitz.de/kloster-st-marienthal-bald-ohne-den-psalter.html

„Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, die Zusammenarbeit, die vertraglich geregelt ist, zu beenden“, erklärte Äbtissin Elisabeth Vaterodt in einem Dienstag auf katholisch.de veröffentlichten Interview. Im Blog https://archivalia.hypotheses. org bekundete dessen Betreiber Dr. Klaus Graf noch am Dienstag unter der Überschrift: ’Keine Entspannung in der Causa St. Marienthal: Äbtissin uneinsichtig’: „Die selbstgerechte Klostervorsteherin unterstellt dem Land Sachsen eine Falschaussage, wenn es sagt, man habe vereinbart, ’dass das Land bis Ende Juni Zeit habe, um ein eigenes Angebot für die Handschriften vorzulegen’“. Nach Angaben des MDR würde der Freistaat über 1,2 Mio. Euro anbieten, Schätzungen gehen jedoch von einem Wert von 4 bis 5 Millionen Euro aus.

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Und hier noch eine anonyme Stimme aus dem Kreis katholischer Altbestandsbibliothekar*innen:

Die Äußerungen der Äbtissin, die man lesen konnte, lassen ja erkennen, dass auf dieser Seite keine Einsicht zu erwarten ist. Die Abtei darf zwar wie ein Privatmann frei über ihr Eigentum verfügen […], aber zumindest moralisch hat sie eine Verantwortung vor der Geschichte und dürfte das ihr anvertraute kulturelle Erbe nicht als Verfügungsmasse betrachten – sofern die öffentliche Hand ihr hilft, dieses Erbe zu bewahren, und genau das ist ja auch geschehen. Nur der Staat kann hier wirksam Druck machen.

Andererseits geraten alle kirchlichen Bibliotheken durch ein solches Verhalten in Misskredit. Jeder Bischof – ich kann hier nur über die katholische Kirche sprechen – müsste für die in seiner Verantwortung stehenden kulturellen Einrichtungen (Bibliotheken, Museen; für Archive gilt das sowieso) eine Selbstverpflichtung mit Gesetzeskraft eingehen, dass Kulturgut niemals aus finanzieller Not oder anderen Gründen in private Hände veräußert werden darf. In äußerster Not kommt nur der Staat für eine Abgabe in Frage, der seinerseits den maximalen Schutz gewährleisten muss.

Die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung – KAO), Abdruck im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Dresden-Meißen (PDF), sagt zwar unmissverständlich in § 7 “Archivgut ist unveräußerlich”, gilt aber NICHT für das unmittelbar dem Generalabt unterstehende Kloster St. Marienthal.

Ich fordere das Bistum auf, bei den zuständigen vatikanischen Stellen vorstellig zu werden, dass diese mindestens davon absehen, Erlaubnisse für die Veräußerung von Archivgut zu erteilen!