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Verschlimmbesserung total: Die Stümper*innen von DigiZeitschriften haben sich selbst übertroffen

Es ist ausgezeichnet, dass geisteswissenschaftliche Kernzeitschriften des deutschsprachigen Raums online im Rahmen von Digizeitschriften

http://digizeitschriften.de/ (unsicher!)

zur Verfügung stehen. Seit einer gefühlten Ewigkeit bin ich aber ein scharfer Kritiker der Art und Weise, wie das geschieht. Kürzlich hat es offenbar einen Relaunch der Website gegeben, der neben einigen Verbesserungen katastrophale Verschlechterungen für die Nutzer mit sich brachte. Es wäre an der Zeit, dass die zahlenden Nutzer des Angebots, die Institutionen, die eine Masse Geld zahlen müssen, endlich gegen den maßlos schlechten Service rebellieren.

Die meisten bisherigen Links führen ins Leere

Es sollte einen Straftatbestand für gemeinschädlichen Linkverlust geben. Mit anderen Worten: Was das Göttinger Digitalisierungszentrum sich da leistet, ist moralisch kriminell.

Vor drei Tagen erhielt ich eine Mail: Kann es sein, dass alle Pseudopermalinks von http://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn defekt sind?

vgl.
https://giftbot.toolforge.org/weblinksuche.fcgi?target=http%3A%2F%2Fwww.digizeitschriften.de%2Fdms%2Fresolveppn%25&namespace=0
http://opac.regesta-imperii.de/id/20244

Gut möglich, schrieb ich zurück. Man findet sogar in der EZB Links, die zu einer 404-Meldung führen. Allein auf der von mir betreuten Seite

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

funktionieren die meisten der 49 Links zu DigiZeitschriften nicht mehr (die Ausnahme “Neues Archiv” beruht auf einer Vereinbarung der MGH mit DigiZeitschriften).

Wer im wissenschaftlichen Kontext einen Zitierlink anbietet hat, auch wenn dieser nicht ausdrücklich als Permalink gekennzeichnet ist, dafür zu sorgen, dass dieser dauerhaft erreichbar ist – indem etwa eine Weiterleitung eingerichtet wird.

Wer sich beschweren möchte: die Vereinsvorsitzende von DigiZeitschriften ist Kristine Hillenkötter von der SUB Göttingen hillenkoetter@sub.uni-goettingen.de.

Übersichtlichkeit und Downloadmöglichkeiten wurden massiv verschlechtert

DigiZeitschriften hat bisher nicht viel Wert auf Nutzerfreundlichkeit gelegt, aber man konnte doch rasch sich einen Überblick über den Erscheinungsverlauf und das Inhaltsverzeichnis eines Jahrgangs verschaffen und sofort einen Artikel-Download auslösen. Damit ist es nun vorbei, man braucht erheblich länger, um sich zurechtzufinden und das einschlägige PDF zu finden.

Nicht selten muss man sich lange durch die PDF-Liste (unter Export) rechts klicken, bis man zum PDF kommt. Kein Einzelfall ist das Bildbeispiel.

Das Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen) muss man über “Inhalt” abrufen.

Miese Metadaten

Ruft man eine Seite auf, sieht man zunächst einmal nur den Titel der Zeitschrift. Jahrgang, Erscheinungsjahr, Aufsatztitel und Autor*in erfährt man erst nach Anklicken des Info-Buttons. Unbeschreibbar ärgerlich ist das Fehlen der Anfangs- und Endseite.

Zum Vergleich JSTOR:

Undokumentierte schlechte Suche

Erfreulich ist, dass nun in der Trefferliste der Volltextsuche die Seiten angegeben werden. Eine Hilfe zur Suche existiert nicht.

Die Qualität der Suchmaschine ist außerordentlich schlecht.

Bei der Suche nach Gmünd (gefunden wurde auch Gmunden usw.) zeigte sich, dass in sehr vielen Fällen die falsche Seitenzahl ausgeworfen wurde – der Begriff steht dann auf der vorhergehenden Seite.

Eine Phrasensuche ist möglich.

Den gleichen Artikel (meine Ridder-Rezension) findet die Suche nach:

Magister Trutwin

NICHT aber die Suchen nach

esslinger trutwin
“friedrich von schwaben” ridder
“friedrich von schwaben” graf

Die Suche

einhorn im wappen

findet drei Treffer, die Suche

einhorn wappen

keinen einzigen!

Werden also mehrere Begriffe eingegeben, so werden diese anscheinend als Phrasensuche behandelt. Das ist ausgesprochen dumm.

Einem Inhaltsverzeichnis des “Archivs der Gesellschaft” entnehme ich:

Des Presbyter Siffrid’s Chronik

Die Suche danach verursacht einen Serverfehler. Die Suche

Des Presbyter Siffrid

findet NICHTS.

Bei Frakturschriften scheint man keine OCR durchgeführt zu haben, entsprechende Inhalte sind also nicht auffindbar.

Der DFG-Viewer ist zusätzlich verfügbar

Ob angesichts der Probleme mit dem DFG-Viewer das eine wirkliche Verbesserung ist?

Ungültige Nutzungsbedingungen?

Ich bezweifle, dass diese einer Inhaltskontrolle nach BGB standhalten würden.

Dass in den Downloads Gemeinfreies nur unter der Lizenz CC-BY zur Verfügung steht, ist Copyfraud. Die Einschränkungen der Nutzung in den Nutzungsbedingungen bei gemeinfreien, aber nicht frei zugänglichen Aufsätzen ist ebenfalls Copyfraud und verstößt zugleich gegen § 87e UrhG.

DigiZeitschriften schlägt der Public Domain und Open Access ins Gesicht!

Meine Petition in der Wikipedia 2006 blieb ergebnislos. Die von Ralf Stockmann (heute SB Berlin) mit Mail an mich vom 9. November 2006 in Aussicht gestellten Verbesserungen sind nie realisiert worden. Eindeutig gemeinfreie Aufsätze werden also immer noch nicht auf Zuruf freigeschaltet.

Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken zeigt sich auch daran, dass an bibliothekarischen Fachzeitschriften aus den letzten Jahrzehnten kaum etwas Open Access ist.

DigiZeitschriften hat ohne die Autoren zu fragen digitalisiert. Ich war nicht damit einverstanden, dass das Projekt meine Aufsätze im lizenzpflichtigen Bereich anbietet und erhielt eine Unterlassungserklärung, wobei DigiZeitschriften mir auch eine Vertragsstrafe zukommen lassen musste.

Meine Ridder-Rezension war lange frei zugänglich, ist aber jetzt wieder, obwohl als “frei zugänglich” gekennzeichnet, in den Toll-Access-Bereich gerutscht. Nachdem ich viele Jahre gegenüber DigiZeitschriften Ruhe gegeben habe, obwohl zahlreiche Beiträge von mir nicht Open Access freigeschaltet wurden, werde ich jetzt wohl wieder juristische Schritte gegen das Angebot prüfen müssen.

Was halte ich von Anglizismen?

Früher habe ich versucht, Angliszismen ganz zu vermeiden. Aber wenn das zu sehr gekünstelten Ergebnissen führt und die rasche Verständigung stört, ist das wenig sinnvoll. An sich sollte gelten “So wenige Anglizismen wie möglich, so viele wie nötig”, aber ich fürchte, ich selbst gebrauche mehr als nötig. Anglizismen (und seltene oder sogar obskure Fremdwörter) sind nicht mit dem Ideal einer einfachen, möglichst allen verständlichen Sprache zu vereinbaren.

Sülchgau 64/65 (2020/21): Mühlen, Münster, Musikanten

Mit einem affigen Bandtitel versucht der ehrwürdige “Sülchgau” Leser*innen zu locken. Den Inhalt entnehme ich einem von Herrn Schnur freundlicherweise übermittelten digitalen Separatum.

Stefan Kötz M.A.
Die Antoniter in Rottenburg am Neckar 9

Dr. David Schnur
Aus einem spätmittelalterlichen Kopialbuch: Neues aus Frankfurt zum jüdischen Rottenburg S. 17-38 wertet das Digitalisat von UB Frankfurt Ms. germ. qu. 20 (Hsc) aus und ediert daraus 10 Urkunden zur Geschichte der Juden in Rottenburg am Neckar 1438-1449.

Dr. Winfried Hecht
Zur Lebensgeschichte des Hemmendorfer Komturs Betz von Lichtenberg 39

Peter Epple
Geschichte der Mühlen in und um Rottenburg 41

Dr. Herbert Aderbauer
Rottenburger Luftschlösser – die Dombaufrage am Vorabend des Ersten Weltkriegs 151

Peter Ehrmann M.A.
Botschafter nach Noten. Die Geschichte der Stadtkapelle Rottenburg bis 1963 193

Ekkehard Kaupp
Musik- und Instrumentengeschichte der Blasmusik des 18. und 19. Jahrhunderts 223

Ein deutscher Held: Karl Laabs

https://www.rnd.de/politik/ein-deutscher-held-karl-laabs-AABB3NQTUJBB7ADEAKYXT4WG54.html

“Heute wird ein Schulungszentrum der deutschen Luftwaffe nach Karl Laabs benannt, der in der Nazi-Zeit Hunderte Juden gerettet hat.”

https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Laabs

http://www.vhghessen.de/inhalt/zhg/ZHG_106/12_Luetgemeier%20u%20Davin_Karl%20Laabs.pdf

Kölner Stadtarchiv-Einsturz: weiteres Urteil vom BGH aufgehoben

“Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil des Landgerichts Köln zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben. In dem Verfahren ging es um einen Bauüberwacher, der wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, wie der BGH am Montag (30. Mai 2022) in Karlsruhe mitteilte. […] Zur Begründung erklärte der BGH, dass die Richter der damals urteilenden Strafkammer nach der mündlichen Verkündung des Urteils sämtlich in einem anderen Strafverfahren zum Einsturz des Stadtarchivs als Zeugen vernommen wurden. Von da an seien sie aber von Gesetzes wegen von der weiteren Ausübung des Richteramts in der Sache des Bauüberwachers ausgeschlossen gewesen und hätten deshalb die – bis dahin noch nicht erfolgte – schriftliche Urteilsbegründung nicht vorlegen dürfen.”

https://www.express.de/koeln/stadtarchiv-einsturz-in-koeln-bgh-in-karlsruhe-hebt-urteil-auf-98229?cb=1654004953108

Praxisnahe Veranstaltung für Jubiläumsvereine und Vereinsarchive im Land Baden-Württemberg

Das Institut für Sportgeschichte Baden-Württemberg e.V. veranstaltet am 29./30. Oktober 2022 im Kloster Maulbronn einen Workshop für Turn- und Sportvereine des Landes, die in den nächsten Jahren Jubiläen begehen können und fachgerechte Archive aufbauen wollen.

Gemeinsam mit Experten aus Sportgeschichte, Öffentlichkeitsarbeit und Museumswesen werden Konzeptionen zur Planung bzw. Durchführung von Jubiläumsschriften wie Ausstellungen erarbeitet. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einführung zum Archiv- und Dokumentationswesen. Programm-Informationen enthält der Flyer.

ifs_flyer_workshop_2022

Wappen und Heraldik in der deutschen Wikipedia III

In fast allen Einführungen in die Heraldik, die zwischen den 1880er Jahren und bis in die Gegenwart erschienen sind, wird die Geschichte des eigenen Fachs mit sehr ähnlichen Schwerpunkten, oft auch sehr ähnlichen Worten meist knapp dargestellt. Bei aller Knappheit findet sich aber immer recht viel Raum für die mittelalterliche Geschichte der heraldik, oder zumindest für eine Darstellung verschiedener mittelalterlicher Entwicklungen und Ereignisse, die mehr oder minder assoziativ mit der Geschichte der Heraldik verknüpft werden: Turniere vor allem, das Heroldswesen, und oft auch noch … weiterlesen

Signa Iuris

SIGNA IVRIS. Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde Bd. 18. Halle an der Saale: Peter Junkermann Verlag 2021. 350 S. 98,00 EUR
ISBN 978-3-941226-57-9

Programmatisch eröffnet Gernot Kocher mit einem Forschungsbericht den jüngsten Jahrgang der wenig bekannten rechtshistorischen Zeitschrift: Rechtsikonographie – alte und neue Wege (S. 9-34). “Rechtsritual als Rechtsnorm. In einer oralen Umwelt wird die Normsetzung in der Form von Ritualen verwirklicht” ist die Titel-These von Theodor Bühler (S. 35-67), der in seinem schweizlastigen Betrag den Bogen vom römischen Testamentsrecht zum Spätmittelalter spannt.

Angelo Garovi legt vor: “Rechtsgeschichtliches in Orts- und Flurnamen. Studie zu einer Rechtstoponymie” (S. 69-82) – wenig Tiefschürfendes! Ein seit der Antike populäres Rechtssprichwort behandelt belegreich Clausdieter Schott: »Gesetze sind wie Spinnweben …« – Sprichwörtliches zur Rechtsgleichheit (S. 83-126). Es geht um: “Gesetze sind wie Spinnweben, die dicken Hummeln (Wespen, Vögel usw.) kommen durch, die kleinen Mücken bleiben hängen.”

Einer Juristenbiographie widmet sich Andreas Deutsch: Justin Gobler (1504–1567) und die Loreley. Eine Juristenkarriere zwischen Politik, Publizistik und Poesie (S. 127-171). Eine Nutzung der GND auch in gedruckten Publikationen ist empfehlenswert. Der aus St. Goar gebürtige Gelehrte war zunächst Schreiber in Koblenz, lehrte dann an der Universität Trier, bevor er in den landesherrlichen Dienst wechselte (Braunschweig-Calenberg, Münster, Nassau). Sein Leben beschloss er als Frankfurter Bürger. Beigegeben ist “Goblers Klagegesang auf die Feuersbrunst in St. Goar. Mit beigegebener wortnaher Übersetzung von Renate Frohne” (S. 173-184). Das 1561 verfasste lateinische Gedicht enthält eine frühe Erwähnung des Loreley-Felsens: “Hîc ubi Lorlæum Rhenus montem alluit, Echo Voce repercussa reddere verba solet” (S. 178). S. 134 wird eine handschriftliche lateinische Bearbeitung Goblers von “Die Königstochter von Frankreich” des Hans von Bühel in der BAV Reg.lat. 507 pt. 2 erwähnt. Laut Digitalisat handelt es sich aber um pt. 1. Der bekannte Jurist Melchior Goldast war der Vorbesitzer dieser Handschrift.

Sphragistisches bietet Gerhard Lingelbach: Die Siegel der Juristenfakultät der Universität Jena und seines Schöppenstuhls (S. 185-199). Einige Darstellungen am 1884 fertiggestellten Wiener Universitätsgebäude beziehen sich auf das Recht, wie Wilhelm Brauneder (Die Rechtssymbolik am Universitätsgebäude in Wien, S. 201-210) darlegt. Dann geht es wieder zurück in die Frühe Neuzeit: “Zutrinken und Trunksucht im Spiegel frühneuzeitlicher Quellen” behandelt Max Graff (S. 211-239). Dass die wichtigen Arbeiten von B. Ann Tlusty dem Autor nicht bekannt sind, kann der Historiker nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.

Eine straßengeschichtliche rechtsgeschichtliche Kuriosität aus dem frühneuzeitlichen Sachsen nimmt sich Heiner Lück vor: Das Hohe-Brück-Gericht, Ritter- und Jahrgedinge zu Eisdorf bei Lützen (S. 241-281). Rechtshistorisches zu einer Toggenburger Bergkette serviert Clausdieter Schott: Churfürsten oder Churfirsten – Die verfassungspolitische Verdrängung eines Bergnamens (S. 283-318).

“Das Stadtbild war ab 9 Uhr bereits verändert und bis 11 Uhr sammelten sich unzählige Menschen vor dem Oschatzer Rathaus an, die diese ehrlose deutsche Frau sehen wollten. Mit dem Glockenschlag 11 Uhr erschien dann auch die von Nessen mit glatt geschorenem Kopf und wurde unter dem spontanen Pfuigeschrei der anwesenden Menschenmenge in den umgitterten Pranger gesetzt. An der Kopfseite des Prangers hing ein Plakat, das folgenden Inhalt hatte:
Ich bin als deutsche Frau ehrlos gewesen,
indem ich Verkehr und Umgang mit Polen gesucht und gehabt habe.
Dadurch habe ich mich selbst aus der deutschen
Volksgemeinschaft ausgeschlossen.”

Zitat aus: Gabriele Teumer “Zwei Frauenschicksale im Oschatzer Pranger 1940. Zur Wiederverwendung eines frühneuzeitlichen Strafvollstreckungsgeräts im Nationalsozialismus” (S. 319-341, hier S. 326).

Ohne ein Register schließt der ebenso schätzenswerte wie kostspielige Band mit dem Herausgeber- und Autorenverzeichnis (obwohl es sogar zwei Autorinnen gibt).

#rechtsgeschichte

Elsa Thamm im Pranger von Oschatz 1940

Straßburger Handschrift der “Basler Betrügnisse der Giler” ist online

https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b10109542g

Vgl. https://handschriftencensus.de/20981

Ich konnte den Text Bl. 93v-98r als die verschollen geglaubte Straßburger Fassung der “Basler Betrügnisse”, die man nur aus Heumanns Abdruck 1749 (GBS) kannte, identifizieren und auch die wahrscheinliche Identität mit der Nr. 74 in Ranners Katalog der Ebnerschen Bibliothek zu Nürnberg (GBS; Murr Nr. 21, MDZ) feststellen. Dann las ich, dass Philip Reich: Der Fahrende Schüler als prekärer Typus (2021), S. 73 Anm. 73 das Gleiche bereits herausgefunden hatte:

Dieser Text in einer Handschrift der Bibliotèque national et régionale Strasbourg (MS 626, fol. 91v–
98v) wurde lange nicht beachtet. Stattdessen wurde nur auf den Druck von 1749 verwiesen: J. Heumann
von Teutschenbrunn: Observatio de lingua occulta. In: Exercitationes iuris universi, praecipue germanici.
Bd. 1. Altdorf: Johannes Adam Hesselius 1749, S. 163–183, zit. S. 173: Dabimus specimina ex
Codice quodam initio Seculi XV manu exarato, nunc Illustr. D. Hieron. Cvil. Ebneri, primarii inclutae
reipublicae Noricae moderationis, toti literatorum choro uenerabilis, bibliothecae magnificae addicto,
quo inter alia Argentoratensia, ius feudale Alemannicum continetur. Mit diesen Aussagen bezieht sich
Heumann von Teutschenbrunn auf die berühmte Nürnberger Privatbibliothek Bibliotheca Ebneriana,
welche Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach (1673–1752) anlegte und die zu Beginn des
19. Jahrhunderts verkauft wurde. Die Straßburger Betrügnisse finden sich wahrscheinlich in der
Nummer 74 des Auktionskatalogs: „Die Uffsatzungen der Brieff und Recht der Statt Strassburg
etc. 1470“. Catalogus Bibliothecae numerosae ab incluti nominis viro Hieronymo Guilielmo Ebnero ab
Eschenbach. Nürnberg: Bieling 1812. Bd. 1., S. 10. Die Handschrift ist weiter beim Käufer Friedrich
Cropp (1790–1832) aus Lübeck nachgewiesen. Aus dessen Besitz ging sie auf August Ludwig Reyscher
(1802–1880) in Tübingen über, der sie der Universitätsbibliothek Straßburg geschenkt hat. Vgl. dazu
Ernest Wickersheimer: Documents pour Servir à l’Histoire de la Police de la Mendicité à Strasbourg à la
Fin du Moyen Âge. In: Bulletin philologique et historique (jusqu’à 1715) du comité des travaux historiques
et scientifiques (1921), S. 143–151, hier S. 150 f.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss reformiert werden