Kathrin Utz Tremp: Warum Maria blutige Tränen weinte. Der Jetzerhandel und die Jetzerprozesse in Bern (1507–1509) (= MGH Schriften 78). Wiesbaden: Harrassowitz 2022. XXXVI, VIII und 1057 S. mit 16 s/w Abbildungen und 5 farbigen Tafeln in zwei Teilen. ISBN 978-3-447-11647-3. 165 Euro. Inhaltsverzeichnis.
Am 31. Mai 1509 starben auf der Schwellenmatte bei Bern vier Dominikanermönche, Prior, Subprior, Lesmeister und Schaffner des Berner Dominikanerkonvents, auf dem Scheiterhaufen einen qualvollen Tod als vermeintliche Ketzer. In einem Inquisitionsprozess hatten sie unter der Folter unter anderem die Verleugnung Gottes und einen Teufelspakt gestanden, nachdem sie von ihrem früheren Laienbruder Hans Jetzer beschuldigt worden waren. Dieser hatte 1507 zahlreiche Erscheinungen der Jungfrau Maria, die er auf die betrügerischen Machenschaften der Predigerbrüder zurückführte. Die renommierte Berner Historikerin Kathrin Tremp Utz, ausgezeichnet vertraut mit Hexen- und Häresieprozessen, legt zu diesem “Jetzerhandel” eine überaus umfangreiche Monographie vor.
In einer ungewöhnlich langen Einleitung stellt sie ausführlich die Positionen der Forschung vor, gibt einen Überblick über die vorhandenen Quellen und behandelt den spätmittelalterlichen Streit um die unbefleckte Empfängnis Mariens. Da neue Quellen nicht zu finden waren (auch nicht im Vatikanischen Archiv, S, 69f.) ist die 1904 von Rudolf Steck vorgelegte Quellenausgabe die unverzichtbare Grundlage der Darstellung. Die lateinischen Prozessakten befinden sich in der berüchtigten Archivabteilung “Unnütze Papiere” des Staatsarchivs Bern. An historiographischen Quellen zieht die Autorin vor allem den Berner Chronisten Valerius Anshelm heran, einen Augenzeugen, dessen in protestantischer Zeit niedergeschriebene Darstellung tendenziös gegen die Dominikaner Partei ergreift, daneben die Bilderchronik des “Luzerner Schilling” und die Chroniken des Werner Schodoler und Ludwig Schwinkhart.
Teil I stellt den Jetzerhandel aus dominikanischer Sicht anhand des sogenannten “Defensoriums” dar, einer Verteidigungsschrift, die aber nur in einer gegen die Dominikaner gerichteten gedruckten Bearbeitung, die noch 1509 erschien, überliefert ist. Teil II referiert minutiös anhand der Aktenedition die Jetzerprozesse (S. 235-654): den Prozess gegen Hans Jetzer in Lausanne und Bern (1507/08), den Hauptprozess gegen Jetzer und die Dominikaner in Bern (1508) sowie den Revisionsprozess in Bern (1509). Noch diesem zweiten Hauptteil zugeordnet sind Ausführungen über die Anklagepunkte gegen die Dominikaner: Häresie und Erscheinungen, Kleinodiendiebstahl, versuchter Giftmord, Idolatrie (Hostienwunder und Hostienfrevel), Absage an Gott und Dämonenanrufung. Der Abschnitt “Hintergründe und Abgründe” ordnet die Ereignisse in die politische Geschichte der Stadt Bern ein und widmet sich der “Inflation des Übernatürlichen” (vor allem Reliquienverehrung, Stigmata). Ein “Epilog” konzentriert sich auf die Berner Auswirkungen des Jetzerhandels, der unter anderem hohe Kosten verursachte. Hier erfährt man auch das weitere Schicksal Jetzers, der aus dem Berner Gefängnis entkommen konnte und zuletzt 1512 bezeugt ist. In einem Anhang wird eine detaillierte chronologische Übersicht zu Jetzerhandel und Jetzerprozessen vorgelegt. Es werden die Mitglieder des Berner Dominikanerkonvents und die Zeugen in den Prozessen aufgelistet. Sogar ein “Who’s who” der Erscheinungen Jetzers fehlt nicht.
Man ist dankbar, dass im voluminösen Register der Eigennamen die wichtigsten Erwähnungen mit einem Sternchen markiert sind.
Ohne Zweifel hat die Autorin eine Fülle von wertvollem Material zusammengetragen. Gern verlässt man sich insbesondere bei der prozessrechtlichen Passagen auf ihre Kompetenz. Beeindruckt haben mich beispielsweise die Recherchen zu den “Infulzedeln”, also den mit einer Angabe zum Vergehen beschrifteten Papier-Mitren, die Delinquenten tragen mussten (S. 624f.). Im Folgenden gehe ich näher nur auf das ein, womit ich nicht einverstanden bin. Und das ist nicht wenig.
Ermüdende Lektüre
Vor Jahren äußerte sich ein bekannter südwestdeutscher Archivar und Landeshistoriker mir gegenüber abfällig über das umfangreiche Alterswerk Hermann Heimpels über die Vener. Heimpel habe die Tinte nicht halten können. Ich war anderer Ansicht, da Heimpels sprachliche Eleganz dem Leser auch über lange öde Passagen hinweghilft. Von solcher Meisterschaft ist das vorliegende Buch weit entfernt, auch wenn es sich flüssig liest. Die langen Aktenreferate ermüden. Es wäre wohl besser gewesen, alle Interpretationen und Erläuterungen in einem eigenen, vergleichsweise rasch konsumierbaren Teil zusammen zu ziehen. Unverständlich ist, wieso auf eine Zusammenfassung verzichtet wurde.
Methodisch eine Katastrophe
Für Utz Tremp sind die Dominikaner schuldig und Jetzer unschuldig. Die Ordensoberen hätten die Täuschungen auf dem Kapitel in Wimpfen im Mai 1506 verabredet bzw. “von langer Hand geplant” (S. 870, 804, 416). Die Mönche seien “wohl tatsächlich schuldig im Sinn der Anklage” gewesen, also der Häresie, Idolatrie, Absage an Gott und der Dämonenanrufung (S. 759). Auch den versuchten Giftmord (S. 677-682) traut sie ihnen zu – ein, blickt man auf die Forschungsgeschichte, durchaus extremer Standpunkt.
Es sei ihr nicht leicht gefallen, beteuert sie, den Standpunkt ihrer bisherigen Arbeiten, die sich meistens auf die Seite der Angeklagten gestellt hätten, aufzugeben. Das “eigentliche Opfer”, das es zu verteidigen gelte, sei aber Jetzer “und nach ihm wohl auch die Stadt Bern” (S. 656). Es geht also um die Ehre Berns und nicht darum, um die Wahrheit zu ringen? Mich empört, offen gestanden, die Empathielosigkeit des Buchs. Erst im allerletzten Satz des Hauptkapitels über den Prozess liest man ein Bedauern, gefolgt von der forschen und durch nichts bewiesenen Behauptung, von einem “Justizmord an vier Dominikanern” könne keine Rede sein (S. 873).
Jetzer wurde zwar hart gefoltert, kam aber mit dem Leben davon und konnte sich für einige Jahre eine bürgerliche Existenz aufbauen. Das primäre Opfer sind, wie ich meine, nicht Jetzer, sondern vier grausam gefolterte und hingerichtete Mönche, die, auch wenn sie an den Täuschungen beteiligt gewesen sein sollten, nach heutigen Maßstäben gewiss kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben. Sie könnten im 21. Jahrhundert – jedenfalls in Deutschland – nicht einmal als sogenannte “Okkulttäter” juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Der Inquisitionsprozess mag regelkonform gewesen sein, er war aber – durch den Einsatz der Folter und die Beschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten – weit von heutiger Rechtsstaatlichkeit oder der Vorstellung von einem fairen Verfahren entfernt. Die Autorin nennt ihn dagegen im Rahmen des Inquisitionsprozesses “rechtmäßig” (S. 764), an anderer Stelle immerhin “zugegebenermaßen zweifelhaft[]” (S. 515). Nachdem durch die erfolterten Aussagen Jetzers und der Dominikaner politisch heikle Punkte (wie die Pensionenfrage) im Prozess zur Sprache kamen, hat das Berner Stadtregiment, das die Autorin selbst “höchst korrupt” nennt (S. 756), zielstrebig (und letztlich erfolgreich) auf das Verbrenner der Dominikaner hingearbeitet – und schwere Schuld auf sich geladen.
Die Darstellung ist suggestiv. Behauptungen ersetzen die Argumentation und die nötige Reflexion. Obwohl nach Ranke eine rechte Überzeugung mit dem Zweifel anfängt,, sucht man solche Zweifel hier vergebens. Forschungspositionen und Akten werden apodiktisch im Licht der Schuldprämisse interpretiert. Mit jeder Seite wächst der Missmut, da man gern bündig wissen möchte, was die Schuld der Dominikaner denn nun begründet. Die Darstellung ist auch unangemessen, wenn etwa davon die Rede ist, der Schaffner habe nach der Folter “auszupacken” begonnen (S. 465), oder wenn es heißt, eine Aussage sei nur die “halbe Wahrheit” (S. 500). Hypothetische Schlüsse aus den Akten werden mehrfach als “nachweisbar” bezeichnet (S. 789, 867f.). An einer Stelle lässt Utz Tremp, vermute ich, die Maske fallen und geriert sich als Inquisitorin – vielleicht ein willkommener Rollentausch nach so viel Beschäftigung mit unschuldigen Hexen? Es lasse sich nicht abschätzen, was die “wiederholten, aber nicht gelungenen Vergiftungsversuche an Jetzer zur Hinrichtung der Dominikaner auf dem Scheiterhaufen beigetragen haben; es ist zu fürchten, dass es nicht eben viel war …” (S. 682).
Das Insistieren auf der Schuld der Dominikaner steht gegen einen (vernünftigen) Trend der Forschung, die bei vergleichbaren Ereignissen eher die zeitgenössische Wahrnehmung und die Nachwirkung in den Blick nimmt und die Frage, “wie es eigentlich gewesen” auch aus Gründen der Quellenlage eher nachrangig behandelt. An keiner Stelle werden prägnant die Indizien und Argumente gesichtet und gewichtet. Das will ich hier nicht nachholen, sondern lediglich Andeutungen zu vier methodischen Problemen geben, wohl wissend, dass Ähnliches schon früher mehrfach geäußert wurde.
* 1. Die These von der Alleinschuld der Dominikaner stellt sich gegen einen nicht zu ignorierenden Teil der bisherigen Forschung.
Nicht alles, was jemals zur Affäre geschrieben wurde, muss in einer solchen Monographie bibliographiert werden. Aber das Literaturverzeichnis ist erstaunlich schmal ausgefallen (listet aber nicht weniger als 25 eigene Arbeiten der Autorin auf). Man darf erwarten, dass wenigstens die wissenschaftlichen Beiträge, die sich unmittelbar auf das behandelte Thema beziehen, erschöpfend angeführt werden. Das ist leider nicht der Fall.. Wenn solche Literatur nur in den Fußnoten, aber nicht im Literaturverzeichnis erscheint, ist das wenig hilfreich. Bedauerlicherweise hat die Autorin auf eine vollständige Erfassung der Rezensionen vornehmlich zu den Arbeiten von Steck verzichtet.
Nachdem bis zum Ende des 19. Jahrhunderts so gut wie niemand an der Schuld der Berner Dominikaner zweifelte, stellte Georg Rettig in seiner Aktenedition von 1883 diese Sichtweise mit der Annahme einer “halbierten Schuld” erstmals in Frage (S. 7). In der Folge wurde heftig über die Schuld gestritten, ohne dass man einen allgemein akzeptierten Konsens erzielen konnte. Der Dominikaner Nikolaus Paulus sah die Hinrichtung 1897 plakativ als “Justizmord”. Der beste Kenner der Akten, ihr Editor Rudolf Steck, ein Protestant, überprüfte in einer Vorstudie von 1902 zu seiner Ausgabe die These von Paulus und stimmte im wesentlichen zu. Aus katholischer Sicht vertiefte Georg Schuhmann 1912 die Argumentation gegen die Schuld der Dominikaner. In den letzten Jahren dominierte die gegenteilige Sichtweise von Utz Tremp den wissenschaftlichen Diskurs, da man keine Veranlassung sah, der angesehenen Expertin zu misstrauen und intensiv die lateinischen Akten zu überprüfen.
Nicht allgemein anerkannt wurde etwa, dass Jetzer aufgrund seiner Vorgeschichte völlig unglaubwürdig war. Die ersten Artikel des Verteidigers der Mönche vom 18. August 1508 belasten ihn schwer. Schon vor seinem Eintritt in den Dominikanerorden habe er von Geistererscheinungen gesprochen, in Luzern häufig Frauenkleider angezogen, mit weiblicher Stimme gesprochen und nicht selten über die Empfängnis Mariens diskutiert. Beweisen durfte der Verteidiger das alles nicht, weshalb die Autorin die Angaben abtut (S. 446-456) – die Unschuldsvermutung lässt sie aber immer nur für Jetzer, nie für die schurkischen Dominikaner gelten. Unter den Tisch fällt, dass der Scherer Ludwig von Schüpfen als Zeuge zu berichten wusste, ein junger Mann aus Zurzach, Jetzers Geburtsort, habe ihm gesagt, Jetzer habe bereits in Zürich und Luzern versucht, einen Geist zu beschwören (S. 397).
Der Jurist Carl Stooss kam 1902 aufgrund der Analyse der Zeugenaussagen der Chorherren Johann Dübi und Heinrich Wölfli im Dezember 1507 zu dem Schluss, es sei “nahezu erwiesen”, dass Jetzer die gekrönte Maria auf dem Lettner gespielt habe und dann müssten die Dominikaner “in gutem Glauben” gewesen sein. Die Autorin geht auf dieses Verhör nur ganz kurz ein (S. 259, 261-263). Da Schumann sich bei der Erwähnung der Erscheinung auf Stooss bezieht, erscheint es mir unwahrscheinlich, dass Utz Tremp die Arbeit von Stooss nicht zur Kenntnis genommen hat. Sie hielt sie vermutlich zu belanglos, um sie zu zitieren. Im Abschnitt über die Erscheinung auf dem Lettner in der Nacht vom 12. auf den 13. September 1507 folgt sie Jetzers Aussagen und sieht die Erscheinung als Resultat einer “Verschwörung” der Dominikaner in der Marienkapelle (S. 328-331).
Ein “fast ultimativer Beweis” gegen die Dominikaner sei, so die Autorin (S. 416), der Umstand, dass die Dominikaner schon vor Ostern 1507 in Frankfurt von bevorstehenden Wundern in Bern gepredigt hätten. Das wusste der Gerichtsschreiber Peter Esslinger aber nur vom Hörensagen, nämlich von einem Solothurner Bürger Gerhard Löwenstein, der ihm das auf einer Wallfahrt im August 1508 erzählt habe. Adolf Lechners Skepsis 1908 und sein Nachweis der Möglichkeit, dass gegen Ende der Frankfurter Ostermesse Löwenstein eine Predigt über die Berner Vorgänge hätte hören können, werden ohne nähere Begründung einfach abgetan.
Besonderen Wert legt die Autorin auf das Argument, das “intellektuelle theologische Niveau des Jetzerhandels” könne nicht dasjenige des Konversenbruders Jetzer gewesen sein (S. 814, vgl. S. 58-60). Sie übersieht aber, dass spätmittelalterliche Laien durchaus an theologischen Spitzfindigkeiten Gefallen fanden und dass der keineswegs einfältige Jetzer durch Predigten und den ständigen Austausch mit den gelehrten Mitbrüdern Theologisches, insbesondere zur unbefleckten Empfängnis, gierig aufgesogen haben kann wie ein Schwamm.
Es erscheint mir aussichtslos, den Streit über die Schuld der Dominikaner, der sich seit 1904 auf immer die gleichen Quellen beziehen muss, zu schlichten. Ganz und gar nicht plausibel erscheint mir die These, Jetzer sei ein unschuldiges Opfer gewesen. Es ist gut möglich, dass sich die angeblich so wundersamen Ereignisse im Berner Dominikanerkonvent 1507 einer kommunikativen Dynamik verdanken, die dazu führte, dass die anfangs lediglich leichtgläubigen Brüder mit dem manipulativen Jetzer zuletzt mehr oder minder paktierten – also eine “halbierte Schuld”. Doch will ich klar feststellen, dass meines Erachtens Utz Tremp keinen schlüssigen Beweis für die Schuld der Dominikaner erbracht hat. Und dann hat auch hier zu gelten: In dubio pro reo.
* 2. Die Annahme einer Verschwörung bedarf eines weit größeren Begründungsaufwands.
Dass bei Verschwörungserzählungen Vorsicht geboten ist, weiß man nicht erst, seit Fakenews oder “alternative Fakten” Konjunktur haben. Der Abschnitt “Die Mitschuld der Oberdeutschen Dominikanerprovinz” (S. 515-528) ist ein erschreckendes Beispiel für die methodische Naivität, mit der die Autorin auf der Folter erpresste Aussagen für bare Münze nimmt. Selbstverständlich fehlt nicht die für Verschwörungstheorien so typische Wendung, auf dem Ordenskapitel von Pavia habe man einen Beschluss zum Jetzerhandel nicht schriftlich festgehalten, “vielleicht gerade, weil man die ganze Angelegenheit vertuschen wollte” (S. 524).
* 3. Das Problem der auf der Folter erpressten und nach der Folter erlangten Geständnisse darf nicht bagatellisiert werden.
Hatte die Autorin in ihrem Aufsatz “Welche Sprache spricht die Jungfrau Maria?” von 1988 mit Blick auf die Schuldfrage noch sehr viel vorsichtiger formuliert und anhand eines Zitats von Johannes Fried nachdrücklich auf das Problem der Auswertung erfolterter Aussagen hingewiesen, so ist in der nun vorgelegten Monographie von solcher Vorsicht nichts mehr zu finden. Nicht ein einziges deutschsprachiges Werk zum Thema Folter weist das Literaturverzeichnis auf! Es werden erfolterte Aussagen ohne Kennzeichnung als wahr unterstellt. Die Autorin kommt nicht umhin, “höchst zwiespältige Gefühle” angesichts der Folterverhöre zuzugestehen (S. 513), zieht aber keine methodischen Konsequenzen. Sie sagt zwar, aufgrund der Komplexität des Jetzerhandels liege die Sache anders als bei den erfolterten Geständnissen in den Hexenprozessen (S. 234, 515), aber das bleibt bloße Behauptung. Und wieder begegnet die befremdliche Stichelei: Der Dominikaner-Provinzial Siber müsse, beginnt sie scheinbar mitfühlend, in den Folterverhören bis zu seinem Ausscheiden aus dem Prozess “durch die Hölle gegangen sein”, um dann fortzufahren: “doch ist Mitleid in diesem Fall wohl fehl am Platz” (S. 525).
Ob die Folterdarstellung Jetzer oder einen Dominikaner zeigt, ist nicht klar (vgl. S. 208). Aus dem Murner-Druck “Von den fier ketzeren Prediger ordens” 1509.
* 4. Übernatürliches wie Dämonenerscheinungen und die unwahrscheinliche Kindstötung zur Erlangung von Kinderblut können nicht einfach “weggestrichen” und die restlichen Aussagen beibehalten werden.
Die von der Autorin für wahr gehaltenen Aussagen über magische Praktiken enthalten zugleich Berichte, die aus heutiger Sicht keinen Realitätsgehalt haben können, beispielsweise Teufelserscheinungen – “wahre Schauermären” nannte sie Rudolf Steck. Am 26. August 1508 gestand der Subprior der Dominikaner (S. 474), er habe mittels seines magischen Büchleins den Teufel beschworen, der dann in Gestalt eines schwarzen Mannes erschienen sei. Der Mönch wollte Jetzer mit einem Trank so betäuben, dass er in eine für das sogenannte “Passionsspiel” Jetzers geeignete Starre verfalle, was der Teufel aber nur gegen entsprechende, mit Blut geschriebene Verschreibung und Huldigung bewirken wollte. Nach langem Zögern habe der Subprior den Teufel, der sich in einen Raben verhandelt hatte, unter den Schwanz geküsst, worauf der Pater am Zeigefinger der linken Hand ein Teufelsmal erhielt. Der Teufelstrank sollte unter anderem das Blut eines ungetauften Knaben enthalten. An anderer Stelle (S. 502) heißt es von einem im Kloster tätigen Maler Lazarus von Andlau, angeblich ein getaufter Jude, dieser habe einem neugeborenen Knaben Blut entnommen, worauf dieser als Märtyrer gestorben sei. Mit diesem wundertätigen Blut sei die “rote Hostie”, die im Jetzerhandel eine wichtige Rolle spielte, bemalt worden. Lazarus habe auch, heißt es wieder an anderer Stelle (S. 220), über das Blut aus dem Nabel eines jüdischen Kindes verfügt. Das Blut sei in den Zaubertrank für Jetzer gegeben worden sei. Dieses Blut-Motiv ist offenbar von den gegen die Juden gerichteten, natürlich unberechtigten Ritualmordbeschuldigungen hergeleitet (S. 326).
Wie man methodisch solche Aussagen, die einen schweren schwarzen Schatten auf alle weiteren Aussagen werfen, von glaubwürdigen Angaben trennen kann, sagt die Autorin nicht. Sie hält es für erwiesen, dass die Mönche schwarze Magie ausübten, aber die erfolterten Geständnisse beweisen doch allenfalls, dass klerikale magische Praktiken (S. 698-720) bekannt waren, aber nicht, dass sie auch praktiziert wurden. Es erscheint alles andere als schlüssig, dass die frommen (?) Väter, um den theologischen Lehrsatz der befleckten Empfängnis Mariens zu propagieren, ihr Seelenheil durch den Abfall vom Glauben und andere Todsünden riskiert haben sollen.
Im Zweifel gegen die Angeklagten! Selbst wenn niemand meine Einwände beachten würde – die einseitige, ja geradezu extreme Sicht von Utz Tremp wird sich, davon bin ich überzeugt, auf lange Sicht nicht durchsetzen. Nur wenn man von der Behandlung der Schuldfrage, die in der Monographie leider ständig präsent ist, absieht, kann man das viele Wertvolle in dem Buch schätzen.
An der überregionalen Rezeption des Ereignisses desinteressiert
Das Buch würdigt die Vorgänge vor allem als Ereignis der Berner Stadtgeschichte, was, bedenkt man den prominenten Publikationsort, ausgesprochen schade ist. Der “Epilog” stellt die Folgen des Jetzerhandels bis zur Berner Reformation dar, verzichtet aber, abgesehen von dem Abschnitt über die “Dunkelmännerbriefe” (1515 und 1517), darauf, die überregionale, ja europäische Dimension der Aufsehen erregenden Affäre in den Blick zu nehmen. Die Drucke werden nur berücksichtigt, soweit sie etwas zur Rekonstruktion der (vermeintlichen) Fakten beitragen können. Was S. 82-89 über die “Jetzerliteratur” zu lesen ist, kann nur als ungenügend bezeichnet werden. Dass Hallers Bibliographie aus dem 18. Jahrhundert statt des maßgeblichen VD 16 herangezogen wird (S. 83f.), ist schlichtweg nicht akzeptabel.
Auch wenn man die Entscheidung, die Rezeption auszuklammern, respektieren muss, wäre es zumutbar gewesen, einige wenige Tage der jahrelangen Arbeit zu investieren in eine summarische Aufarbeitung der Jetzerhandel-Publizistik und der Erwähnungen in gedruckten und handschriftlichen Chroniken, soweit ohne größeren Aufwand machbar.
Als 1518 die Stadt Zürich sich dagegen wehrte, dass ihr Predigerkloster der Observanz zugeführt werden sollte, ließ sie dem Papst die drei Skandale der Observanten vortragen: außer dem Jetzerhandel den Reuchlin-Streit und die Händel um Wigand Wirt. Schon die Zeitgenossen hätten, kommentiert Utz Tremp, praktisch alle großen Händel dem “Fanatismus der observanten Dominikaner” zugeschrieben, “und dies nicht ganz zu Unrecht” (S. 836f.) Die parteiische Formulierung zeigt, wie wenig die Autorin von der Zeit verstanden hat, die sie behandelt. Die drei medial weit verbreiteten Konflikte stehen für eine zunehmende Polarisierung im letzten Jahrzehnt vor dem Beginn der reformatorischen Bewegung. Pauschal die Schuld einer der Parteien zuzuweisen, entspricht nicht dem Gebot differenzierender Darstellung.
Teilweise schlecht recherchiert
Nur im Bereich der Berner Geschichte und auf ihren Spezialgebieten ist die Autorin hinreichend firm. Durch kompetente Internetrecherche hätten vermutlich viele Mängel im wissenschaftlichen Apparat leicht vermieden werden können. Ich muss mich verständlicherweise auf wenige Beispiele beschränken.
Bei den behandelten Dominikanern sind die Nachweise allzu unzulänglich. Bei dem Provinzial Petrus Siber (S. 186f., stets “Sieber”) wird außer auf eine Stelle im Defensorium nur auf eine alte Arbeit von Paulus Loë 1907, eine Berner Urkunde und eine Nennung bei Anshelm verwiesen. Es hätten aber auch die Nachweise von Steck 1904, S. 58 genannt werden müssen. An neuerer Literatur müsste man anführen: Isnard W. Frank im Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 21 (2002), S. 267; Johannes Reuchlin: Briefwechsel 1 (1999), S. 400, vielleicht auch den Tübinger Handschriftenkatalog von Hedwig Röckelein. Es ist kaum vorstellbar, dass der Autorin das Berner Projekt Repertorium Academicum Germanicum (RAG) entgangen ist. Tatsache ist, dass es nie zitiert wird, obwohl es zu einer ganzen Reihe von Personen willkommene Ergänzungen geliefert hätte. So auch im Fall Sibers (wenngleich das RAG sich nur auf Keussens Nachweise in der Kölner Matrikel stützt). Verfügt eine Person über eine GND-Nummer, so empfiehlt es sich, diese auch in gedruckten Werken anzugeben. Über das sogenannte BEACON-Findbuch gelangt man zu digitalisierten Handschriften mit Werken Sibers in Frankfurt und Tübingen.
Frank S. 269f. und der Reuchlin-Briefwechsel S. 401 sind auch zu Paul Hug (S. 189) einschlägig. Die GND führt zu Titeln im VD 16..
Über Magnus Vetter, ebenfalls in Ulm tätig und von der Autorin Wetter genannt (S. 189), handelt besser als die kurze Notiz bei Frank S. 270 Christine Stöllinger-Löser im Verfasserlexikon. Ihm hat man im RAG leider zwei Einträge zugeteilt, obwohl an der Identität kein Zweifel bestehen kann.
Den Ulmer Dominikaner Ulrich Köllin (S. 489: Kölli) findet man ebenfalls bei Frank S. 268, bei Röckelein S. 46 (wie oben) und in der GND.
Man kann sich leicht davon überzeugen, dass mein der Autorin (S. 488) unbekannt gebliebener Online-Artikel (2015) über den Wimpfener Prior Petrus Palmer nicht nur in einer auf mich personalisierten Google-Suche an der Spitze der Trefferliste steht, wenn man nach einem Dominikaner des Namens sucht.
Bei dem Basler Dominikaner Dr. Werner von Selden scheint es mir nicht zu genügen, die Helvetia Sacra zu nennen (S. 169f.). Im Wimpfeling-Briefwechsel betrifft ihn die Nr. 132 bezüglich der Immakulisten-Kontroverse. Seine Biographie wird ausführlich im RAG dokumentiert.
Zu dem Arzt Dr. Wonnecker (S. 213), dem zeitweiligen Basler Rektor Johannes Romanus Wonnecker, sollte man nicht nur ein Nachschlagewerk aus dem Jahr 1934 anführen. Das RAG hilft auch hier weiter.
Wenn man Literatur zum ehemaligen Stadtschreiber Thüring Fricker (S. 153f.) notiert, dürfen die “Geschichtsquellen” nicht fehlen.
Die Beispiele ließen sich unschwer vermehren.
S. 549 heißt es in Anm. 25 zum Berner Dominikaner Johannes Ottnant, nach Mitteilung von Ian Holt von der Zentralbibliothek Solothurn liege dort ein Druck mit einer bildlichen Darstellung des Paters. Man fragt sich wirklich, was ein solcher Hinweis soll. Da ich nicht mit einer gemalten Illustration in einer Inkunabel rechnete, sah ich nur die Möglichkeit, Herrn Holt zu kontaktieren, der postwendend mit dem Hinweis auf die Inkunabelerschließung und einem Scan des ausgesprochen hübschen Bilds reagierte, wofür auch hier gedankt sei.

Nicht nur bei den Personen vermisst man Maßgebliches. Die Augsburger Betrügerin Anna Laminit (S. 941) wurde 2007 von Waltraud Pulz ausführlich behandelt.
Eine Ergänzung (keine Kritik) zu S. 162: Über Lucia Brocadelli erschienen 1502 in Nürnberg zwei Drucke.
Zur gründlichen Recherche gehört auch die Ermittlung des Standorts relevanter Quellen. Bei zwei päpstlichen Breven von 1508 bzw. 1509 hat es die Autorin nicht für nötig erachtet, deutlichen Hinweisen auf Archivstandorte nachzugehen oder nachgehen zu lassen (S. 290, 543).
Wigand Wirt und der Immakulistenstreit
Angesichts der Bedeutung, die der Debatte um die unbefleckte Empfängnis Mariens um 1500 (Immakulistenstreit) im Jetzerhandel zukam, ist es bedauerlich, dass sich die Autorin nicht um eine angemessenere Aufarbeitung des Materials in der Einleitung (S. 91-123) bemüht hat. Sehr breit wird aus dem aber nur bis 1439 reichenden Buch von Réjane Gay-Canton (2011) referiert (S. 91-104). Es wird auch einiges Material zu den Bruderschaften in Bern (St. Anna, St. Jakob, Mariä Empfängnis, Rosenkranz) ausgebreitet. Die humanistischen Diskussionen kommen jedoch zu kurz.
Eine verlässliche Grundlage zu den Wirt-Händeln hätte der Artikel von Klaus-Bernward Springer über den Dominikaner Wigand Wirt im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon 1998 geboten. Dort (wie auch bei Wehrli-Johns 2012) ist allerdings die Studie von Walther Ludwig übersehen: Matern Hatten, Adam Werner, Sebastian Brandt und das Problem der religiösen Toleranz.
An handschriftlichen Quellen nennt Springer, das bereits bekannte, ganz den Wirt-Händeln gewidmete Ms. 106 der BNU Strasbourg übergehend, drei wichtige Handschriften aus dem Frankfurter Dominikanerkloster: Ms.Praed 50, 108, 112. Sie wurden noch nicht ausgewertet, sind aber alle online verfügbar. Aus Ms. Praed. 108 habe ich ein Glückwunschgedicht des Ulmer Arztes Johann Stocker für Wirt, das später von Wolfgang Reichart fortgesetzt wurde, vorgestellt. Ende 2021 tauchte eine schmale Handschrift mit Texten gegen Wirt im Auktionshandel auf, die von der Bayerischen Staatsbibliothek erworben wurde (Clm 30336). Sie “überliefert zwei lateinische Briefe des Samuel de Cassinis OFM (um 1450 – nach 1510) sowie einige kurze Texte von Jakob Locher, genannt Philomusus (1471-1528), darunter vier lateinische und ein deutsches Spottgedicht. Eine sehr qualitätvolle, in zarten Farben lavierte Federzeichnung illustriert seine gereimten Schmähungen gegen den Frankfurter Dominikaner Wigand Wirt (1460-1519)”.
Weinende Marienbilder
Der Bremgartener Chronist Werner Schodoler berichtet, die verurteilten Mönche hätten ein Marienbild aus Geiz weinen lassen, indem sie Blut hineingegossen hätten, damit es aus den Augen des Bildes laufe. In den Prozessakten ist jedoch immer nur die Rede von aufgemalten blutigen Tränen an einer Pietà, die angeblich auch redete.
Die Dominikaner zeigen das Vesperbild mit den blutigen Tränen dem Volk (Luzerner Schilling)
Der Autorin sind eine Reihe von Beiträgen entgangen, die den Jetzerhandel im Rahmen der Geschichte des mittelalterlichen Kultbilds und seiner reformatorischen Bekämpfung erwähnen. Angeblich weinende Madonnen gab es im Mittelalter und in der frühen Neuzeit viele. Aber die Berner Causa bot die Möglichkeit, vorreformatorischen “Pfaffentrug” zu beweisen. Üblicherweise stützte man sich nur auf die Darstellung Murners samt Illustration, auf der man hinter einem Vorhang einen Mönch mit Röhrchen erkennen konnte, und behauptete eine Inszenierung durch die Dominikanermönche. Nur Hartmut Boockmann erhob Einspruch. Man dürfe nicht auf Thomas Murners Darstellung hereinfallen. Die Hinrichtung der Dominikaner hielt er für einen “Justizmord”. Was man in reformatorischer Polemik über geheime Mechanismen lesen konnte, mit denen man Marienbilder zum Weinen bringen konnte, wurde von der Forschung etwas naiv für bare Münze genommen. Ein entsprechender Mechanismus ist bei einem noch vorhandenen Marienbild meines Wissens nirgends nachgewiesen. Damit sollte man gegenüber der Behauptung, es habe solche Vorrichtungen gegeben, Vorsicht walten lassen. Handelnde, “bewegliche” Bilder sollten bewegen, Emotionen wecken. Wenn sie denn in betrügerischer Absicht eingesetzt wurden, was es jeweils zu beweisen gilt, war es wohl zuallererst ein frommer Betrug (pia fraus).
Exkurs: URLs/Permalinks in Büchern?
Mehrfach werden im Literaturverzeichnis Internetressourcen genannt, ohne dass der maßgebliche Perma(nent)link angegeben wird. Die redaktionelle Betreuung sollte künftig darauf achten, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Das jeweils angegebene Zugriffsdatum ist kritisch zu sehen. Eine gute Lösung ist aus meiner Sicht, alle Links an einem Tag zu überprüfen und dieses Datum in einer Notiz zu vermerken.
Sollte man Internetadressen überhaupt abdrucken? Man könnte daran denken, sie durch QR-Codes zu ersetzen, aber derzeit ist das aus ästhetischen Gründen kaum eine attraktive Option.
Das Abtippen komplizierter Internetadressen praktiziere ich nur im Notfall, wenn das Auffinden via Suchmaschine versagt. Es sollte zu jedem gedruckten Buch oder Artikel eine mit Permalink versehene HTML-Seite geben, auf der die zitierten Internetressourcen verlinkt sind. Kommen beispielsweise neue Digitalisate ins Netz, könnten diese nachgetragen werden.
Während man online nicht an Internetlinks sparen sollte, bevorzuge ich in gedruckten Publikationen eine Auswahl:
* Digitalisate von Handschriften und Archivalien sowie alter und entlegener Drucke (immer)
* Besonders wichtige Fachliteratur (im vorliegenden Buch wäre das unter anderem die zentrale Quellenausgabe von Steck).
Es sollte versucht werden, das qualitativ beste Digitalisat zu ermitteln.
Fazit: kein Meisterwerk
Vor allem die schwer ins Gewicht fallenden methodischen Mängel lassen mich zu dem Schluss gelangen: Die Autorin hat sich mit diesem Werk keinen Gefallen getan. Die MGH wäre gut beraten, eine strengere Begutachtung für die in ihrer Schriftenreihe veröffentlichten Monographien zu etablieren. Es stellt sich die Frage, ob das Buch seine 165 Euro wert ist.
#forschung #histmonast
