Übergangen wird “das klare Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat.” (so die SUB Hamburg).
Ich habe soeben folgende Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt eingereicht. Wer mag, kann den Text ebenfalls einer eigenen Petition zugrunde legen.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich den Landtag, der von der ULB Halle in einer Antwort
https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-auskunfte-zur-lizenzierung-in-den-digitalen-sammlungen-3/#nachricht-675166
geäußerten Rechtsauffassung, dass historische Karten keine gemeinfreien visuellen Werke nach § 68 UrhG sind, entgegenzutreten und sich dafür einzusetzen, dass alle Institutionen des Landes Sachsen-Anhalt vollumfänglich dem klaren Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat, umgehend Rechnung tragen und alle Digitalisate zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen als Public Domain zur Verfügung stellen und alle dokumentarischen Reproduktionen dreidimensionalen gemeinfreien Kulturguts unter Creative Commons Zero freigeben.
Mit freundlichen Grüßen”
31.10.2022 MS weist mich hin auf
https://fragdenstaat.de/a/239468