Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Archivschule plant Solidaritätsadresse für die ukrainischen Archive

Aus der Archivliste: “Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus einem Vorschlag aus meinem Haus und der Diskussion mit einigen Kollegen ist die Überlegung entstanden eine Solidaritätsadresse für die ukrainischen Archive zu veröffentlichen. Wir haben uns folgenden Wortlaut überlegt:

„Die deutschen Archivarinnen und Archivare sind zutiefst erschüttert über den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Gedanken aller Mitarbeiter:innen und Studierenden sind bei den Menschen, die durch den Krieg leiden. Unsere besondere Solidarität gilt den Archivarinnen und Archivaren in der Ukraine. Die Haager Konvention von 1954 (mit ihren beiden Protokollen von 1954 und 1999) verbietet die Zerstörung von Kulturgut sowie die Wegnahme von Kulturgut in bewaffneten Konflikten.

Frieden, Demokratie sowie die Freiheit von Forschung und Lehre sind die Grundlage unseres Handelns. Wir hoffen, dass dies auch in der Ukraine baldmöglichst wieder zur Grundlage des Lebens der Bevölkerung wird. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir allen, die von diesem Krieg betroffen sind, beistehen.“

Wer die Solidaritätsadresse unterzeichnen möchte, meldet sich bitte bis zum 2. März 2022 bei mir. Ich werde dann veranlassen, dass der Text mit allen Unterzeichnern auf der Homepage der Archivschule publiziert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmgard Christa Becker
Archivschule Marburg
– Hochschule für Archivwissenschaft –
Bismarckstraße 32
35037 Marburg
Germany
Telefon: 06421 16971-0
Telefax: 06421 16971-10
E-Mail: irmgard.becker@staff.uni-marburg.de ”

Da ist die Archivschula ja früh dran.

Historisches zu Gertrud von Ortenberg

Als Hans Derkits in seiner maschinenschriftlichen Wiener Dissertation 1990 aus der Sammelhandschrift der Königlichen Bibliothek in Brüssel MS 8507–09,1 die ca. 1450/65 im observanten Straßburger Dominikanerinnenkloster St. Nikolaus in undis geschrieben wurde, das Leben der wohl am 23. Februar 1335 in Offenburg gestorbenen Begine/Franziskanerterziarin Gertrud von Ortenberg (GND) veröffentlichte, sprach Kurt Ruh von einer sensationellen Entdeckung.2 Siegfried Ringler erstellte für den Nachtragsband des Verfasserlexikons 2004 einen Artikel über den bedeutenden Text und legte 2017 eine Übersetzung vor. Nachdem von Derkits die angekündigte Edition nicht mehr zu erwarten war, entschloss sich Ringler, die kritische Edition (mit umfangreichem Kommentar) in Angriff zu nehmen. Aus meiner Durchsicht seines Manuskripts ergaben sich einige Neufunde im Internet zu Erwähnungen der Terziarin vor allem in Werken zu den Heiligen und Seligen des Franziskanerordens, beginnend mit der bisher unbeachtet gebliebenen flämischen Teilübersetzung bzw. Bearbeitung ihrer Vita im “Geistlichen Palmbaum” 1697. Für die Interpretation dieser Zeugnisse verweise ich auf die kommende Edition Ringlers. Den Text der Vita Gertruds (“GvO”) zitiere ich nach Ringlers Zeilenzählung (Z.).

Beginn des Textes in der Brüsseler Handschrift (Foto: Ringler, Nachtrag 27.6.2022)

Was man über Gertrud weiß oder zu wissen glaubt, wird zuallererst einem kultisch-hagiographischen Diskurs verdankt, der auf die Vorbildlichkeit ihres Lebens (etwa im Sinn des nicht ganz unumstrittenen Gnadenleben-Konzepts Ringlers) abhebt oder auf ihre Verehrung als heiligmäßige Frau. Die in der Brüsseler Handschrift enthaltene Lebensbeschreibung wurde von einer Frau verfasst, die Gertrud noch persönlich kannte: “Dis ist mir selber begegent mit ir, ich, die dise legende zuͦ dem ersten geschriben hab” (Z. 1880f.). Es ist davon auszugehen, dass die Niederschrift noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgte.

Auch die Mitteilung über Gertruds Todesjahr und Todestag (1335 Februar 23) steht nicht außerhalb des hagiographischen Diskurses, sondern geht auf die Tradition des Offenburger Franziskanerklosters zurück, das im 17. Jahrhundert anscheinend die Verehrung Gertruds zu revitalisieren bestrebt war. Über die Auskunft des Offenburger Pfarrers an den durch seine historischen Kollektaneen bekannten Jesuiten Johannes Gamans, der sich zeitweilig in Baden-Baden aufhielt, gelangten die Angaben in den erstmals 1658 erschienenen Februar-Band der “Acta Sanctorum”. Über Gamans kam wohl auch die Straßburger (heute Brüsseler) Handschrift in den Besitz der Bollandisten (der jesuitischen Herausgeber der Acta Sanctorum). Daneben gibt es Nennungen Gertruds in der lateinischen Ordenshistoriographie zum Offenburger Konvent und Erwähnungen (ab 1697) in Werken über die frommen Mitglieder des Franziskanerordens bzw. seiner Terziaren/Terziarinnen.

In diesem Beitrag gebe ich nach kritischen Anmerkungen zu den Möglichkeiten, im Text erwähnte Personen und Orte in anderen Quellen wiederzufinden, ein kommentiertes Quellen- und Literaturverzeichnis, das bei den im Internet vorhandenen Ressourcen einen bequemen Zugriff ermöglichen soll. Für den freundschaftlichen Austausch und vielfältige Hilfe danke ich Siegfried Ringler sehr.

[24.2.2023 Gerade erschienen ist: Dis ist von dem heiligen leben – Die Vita der Gertrud von Ortenberg. Hrsg. und kommentiert von Siegfried Ringler (2023).]

Der Rickendein Haus in Offenburg 1326 und das Beginenleben

Nur eine einzige Urkunde aus Gertruds Lebenszeit lässt sich höchstwahrscheinlich auf die historische Person Gertrud von Ortenberg beziehen. Das Erzbischöfliche Archiv Freiburg verwahrt in der Urkundensammlung Haid (UH 197) das Testament des Touler Kanonikers Heinrich Schelme aus Offenburg und seiner Schwester vom 12. Juni 1326, das in einem Vidimus aus dem Jahr 1341 vorliegt. Man liest dort: “collegio beginarum in domo dicta der Rickendein hus in Offemburg sita”. Namentlich genannt werden drei Frauen, die darin lebten: Gepa und Gernica Gumpost und ihre Cousine Gepa. Eine Frau Rickendei (an der Identität mit Gertrud von Ortenburg verwitwete Rickeldey ist wohl nicht zu zweifeln) gab also dem Beginenhaus den Namen. Bis ins 16. Jahrhundert hielt sich die Bezeichnung für das offenbar älteste Beginenhaus der Stadt, dem sich später 5-8 andere hinzugesellten: 1395 “in der von Rickeldeie gotshuhs”, 1432 “der von Rickeldere gotzhus”, 1531 “der Rickeldeyin gotzhuß”.3 Erst 2018 hat Eugen Hillenbrand den frühesten Nachweis 1326 beigebracht,4 nachdem schon Otto Kähni 1949 die Verbindungslinie vom Richkalden-Gotzhus 1432 zu Gertrud gezogen hatte. Die Urkunde von 1326 verdient Beachtung mit Blick auf die unnötige Diskussion, ob Gertrud nun eine Begine gewesen sei oder nicht.5

Gertrud zog nach dem Tod ihres Mannes auf die Schauenburg und verließ diese, noch schwanger, um nach Offenburg zu ziehen, wo sie sich mit einer armen Schwester zusammentat (Z. 257f.). Den schwarzen Mantel, den sie nun trug, wird man als Beginentracht verstehen dürfen.6 Wenig später stieß Heilke von Staufenberg zu ihnen, die Gertruds engste Freundin werden sollte. Der Begriff Begine fällt in GvO nie, aber einmal wird der Ausspruch einer “meisterin der gewilligen armen” (Z. 3674f.) wiedergegeben. Welche Erwähnungen der armen Schwestern im Text Beginen meinen, lässt sich schwer sagen. Nach zwei Jahren als Witwe und während Heilke in Straßburg war, wurde Gertrud Franziskanerterziarin: “Do sú her wider kam, do hette dise frowe geistlich gewant an geleit, growen berwer, vnd hette die dritte regel sancte Franciscus entpfangen” (Z. 374f.). Gertrud war offenbar die Hausherrin in der Offenberger Wohngemeinschaft. Sie hatte Gesinde und konnte arme Schwestern in ihr Haus aufnehmen: “Sú nam arme swesteren in ir hus, daz sú in guͤtlich moͤhte getuͦn, vnd hette ir etlich jor vnd tag bi ir” (Z. 1216-1218). Respektvoll wurde sie von ihnen “hus frowe” angesprochen.7 Sicher geht man nicht fehl, wenn man die Übergänge zwischen bedürftigen armen Frauen und aus religiösen Gründen in der Gemeinschaft lebenden “Beginen” als fließend ansieht. Man erfährt, dass es außer Gertrud und Heilke, die beide Regelschwestern waren, noch “andere” Hausbewohner gab, die nicht Franziskanerterziarinnen waren. “Jn disen ersten ziten, do sú ein regel swester wart, do hette sú alle zit also grossen ernst an allem dem, daz sú wuste, do mit sú vnserm herren gevallen moͤhte. Vnd an dem mentag noch der pfaffen vastnaht, so die regel swesteren vasten súllent, den selben mentag vnd den zistag mahte sú ir selber einen haberbry; dar von as sú den mentag vnd den zistag die vastnaht vnd vastete. Vnd bat jungfrowe Heilke vnd die anderen, daz sú in es nit swer liessent sin vnd es ir durch got guͤtlich erloͮbeten. Vnd daz es in dester lihter wer, do buͦch sú in kuͤchelin selber mit iren henden, vnd hies in suͤden vnd broten vnd rehte genuͦg geben.” Gertrud lag viel an der Mahlgemeinschaft der Hausbewohnerinnen. Sie konnte befehlen, den anderen Speisen zubereiten zu lassen, und buk eigenhändig Fastnachtsküchlein.8 Es fällt auf, dass Heilke nicht mitfastet. Dass sie Terziarin war, wird in GvO nirgends ausdrücklich gesagt, ergibt sich aber aus Z. 369: “Nuͦ bleip dise jungfrowe ein jor by dirre frowen in weltlichen kleideren”, das heißt: nach einem Jahr wurde auch Heilke geistlich. Unter den Bediensteten Gertruds gab es eine Jungfrau, die zwar einen blendenden Eindruck erweckte. Zu Recht traute Gertrud ihr nicht: Später erwies die Frau sich als Diebin. Sie wird als geistlicher Mensch (Z. 2772) bezeichnet, war also ebenfalls Terziarin.

Als “Meisterin” oder Vorsteherin der Frauengemeinschaft wollte Gertrud, demütig wie sie war, nicht gelten. Sie lehnte es ab, wenn man ihr “in dem huse ere bot” (Z. 1179) und wollte wie eine andere arme Schwester behandelt werden – was man aber überging. In Straßburg wohnten Gertrud und Heilke in der fast nur von Beginen bewohnten Kleinstadelgasse, denn in dieser lag das Haus der Schwester Brida, das sie erwerben konnten. Als sie, um Ablass zu gewinnen, nach Straßburg gewandert waren, hatte es ihnen bereits als Herberge gedient. In Straßburg ist das in der Kleinstadelgasse befindliche Haus einer Schwester Brida, Schwester des Scherers Veygeler, 1302 auch urkundlich zu fassen.9 Ob in ihm außer den beiden Frauen wie in Offenburg noch weitere Beginen lebten, lässt der Text offen. Es gab zwar wieder dienstbare Jungfrauen (Z. 3633, 4206), aber vermutlich hätten andere Schwestern die spirituelle Selbstverwirklichung der aufeinander konzentrierten beiden Frauen gestört. Zurück in Offenburg stimmte Gertrud nach längerem Zögern zu, mit Heilke zu zwei Regelschwestern zu ziehen, die um sie warben.

Die Urkunde über der Rickendein Haus stammt aus dem Jahr 1326, als Gertrud wohl in Straßburg lebte. Aber Gertruds Persönlichkeit hatte Prägekraft bewiesen, denn die offenbar von ihr begründete Gemeinschaft trug immer noch ihren Namen (und behielt ihn für etwa zweihundert Jahre). Anscheinend war es die erste Beginengemeinschaft in Offenburg. Eine einzeln lebende Begine ist erstmals 1307 in der Schenkungsurkunde der Lutgardis genannt Möchin, Begine zu Offenburg, an das Kloster Allerheiligen belegt.10

Gertrud hatte zwar nur kurz selbst als Begine ohne Regel gelebt, aber einen dauerhaften Konvent gestiftet, in dem Regelschwestern und Beginen gemeinsam leben konnten. Getrud und Heilke waren ganz in die beginische Kultur eingebettet. Daher durfte Ringler mit vollem Recht Gertruds Vita als “einzigartiges Dokument” deutschsprachiger Beginenmystik würdigen.11

Personen und Orte in einer Gnadenvita

Personen- und Ortsnamen sind im Vitentext rar. Gertrud war die Tochter eines Ritters Erkenbold von Ortenberg und einer edelfreien Dame von Wildenstein.12 Eine Schwester von ihr war auf der Schauenburg verheiratet.13 Eine Heirat mit dem Ritter Heinrich Rickeldey auf der Ullenburg wurde für Gertrud arrangiert. Nach seinem Tod lebte sie kurz auf der Schauenburg, danach mit ihrer Freundin Heilke14 von Staufenberg, die einen Bruder Albrecht (Franziskaner in Offenburg) hatte, in Offenburg, etliche Jahre in Straßburg, anschließend bis zu ihrem Tod wieder in Offenburg.

Hans Derkits identifizierte Heilke von Staufenberg (“jungfrowe Heilka von Stoͮffenberg” Z. 556) mit einer “Jungfrowe Heilligvn”, Tochter des Ritters Andres von Staufenberg, die 1302 die Erbleihe dreier Gengenbacher Höfe kaufte.15 Von den Beichtvätern der beiden Frauen wird nur der in Straßburg wirkende Provinzial Heinrich von Thalheim namentlich genannt.16 Angespielt wird auf einen großen Stadtbrand (offenbar der von 1327), der für die Rückkehr nach Offenburg verantwortlich war. Außer Offenburg und Straßburg kommen noch der Ortsname Basel17 und der Abt des Benediktinerklosters Schuttern18 vor.

Derkits, der seine Ermittlung zu den historischen Bezügen der Vita im wesentlichen in den Ortenau-Artikel von 1991 eingebracht hat, hat gründlich recherchiert – auch nach geschichtswissenschaftlichen Maßstäben. Zugleich hat er mehrfach mit Recht deutlich gemacht, dass eine historische Auswertung eine Verfälschung wäre, die der literarischen Form und der Zielsetzung der Vita, die das innere Erleben und den spirituellen Weg Gertruds in den Vordergrund stellt, nicht Rechnung trägt.19

Was die für Hauptfigur des Texts zentralen Familien von Ortenberg und Rickeldey angeht, ist die Forschungslage unbefriedigend, da nach wie vor die alten Zusammenstellungen von Kindler von Knobloch und Krieger maßgeblich sind. Eine Durchsicht der kaum erschlossenen großen Urkundenbestände des Generallandesarchivs, nur um Belege zu diesen beiden Adelsgeschlechtern aufzuspüren, wäre für das Dissertationsprojekt von Derkits unzumutbar gewesen. Gut dreißig Jahre später sieht es nicht besser aus. Es gibt kaum einschlägige Online-Findmittel, nennenswerte Quelleneditionen sind seither nicht erschienen, und die adelsgeschichtliche Forschung hat sich mit den beiden kleinadeligen Familien nicht befasst. Von daher ist völlig offen, ob künftig noch mit einer nennenswerten Erweiterung der bekannten Quellenbasis zu rechnen ist.

Erkenbolt von Ortenberg

Der Text beginnt: “Es waz ein biderber ritter gesessen vf einer búrge, die heisset Ortenberg vnd lit nohe by einer stat, heisset Offenburg. Der ritter hatte ein eliche frowe vnd etwie manig kint by der, beide knaben vnd doͤhter. Nuͦ starp dem ritter sin frowe. Do geschach es also, daz der ritter nam ein ander eliche frowe, die waz vil besser vnd edeler denn die erste, wenn sú waz friges geslehtes; von den frigen von Wildenstein waz sú búrtig” (Z. 6-11). Sieben Wochen nach der Geburt des Kindes, dessen Vornamen Gertrud die Überschrift verraten hatte, starb der Vater. Nach etwa zwei Jahren kehrte die Mutter aufgrund von Unstimmigkeiten mit den Stiefkindern in ihre Heimat zurück. Das Kind wurde von de Familie bzw. den Stiefgeschwistern, die es schlecht behandelten, zu einem Bauern nach dem anderen in die Pflege gegeben, darunter zu einem Mann, dem man die Entlohnung dafür ganz oder teilweise schuldig blieb. Erst sehr viel später erfährt man, dass Gott Gertrud offenbarte, dass sie ihre moralische Schuld20 von neun Sester Korn bei dem Mann, der Fritag hieß, begleichen sollte (Z. 1786-1804). Er war inzwischen in ein anderes Dorf gezogen. Sie ließ nach ihm forschen und fragte ihn nach seinem Namen und ob er je dem “hern Erckenbolt von Ortenberg” (Z. 1799) ein Kind aufgezogen hätte. Nachdem er bejahte und sagte, es sei dessen jüngstes Kind gewesen und man sei ihm noch neun Sester Korn schuldig, sprach Gertrud zu ihm: “Lieber frúnt, daz korn sol ich v́ch geben; daz nemen hie, wenn ir wellent.’ Er waz fro vnd nam sin korn vnd danckete ir getruwelich, vnd starp oͮch dar noch kúrtzeklich”.

Anhand dieser Episode will ich die Probleme biographischer Interpretation des Textes kurz andeuten. Der für uns so wichtige Vorname des Vaters Erkenbolt von Ortenberg ist der Autorin zunächst nicht wichtig. Er wird nachgeschoben, weil er für die Identitätsklärung in einer Schuldensache wichtig ist. Diese erfolgt zweistufig, indem als erstes nach dem Namen des Gläubigers gefragt wird und anschließend die Erinnerung an die Pflegekindschaft abgerufen wird. Nur für diese zweite Stufe ist der Name Erkenbolt relevant. Psychologisch ist das Ganze aus heutiger Sicht befremdlich. Gertrud erinnert sich nicht mehr an den Namen ihres Pflegevaters und erkennt ihn auch nicht. Das gilt auch für ihn. Es gibt kein rührseliges Wiedersehen, Gertrud billigt ihm zwar die Anrede “Guter Freund” und “Ihr”21 zu, wickelt aber die Übergabe des Korns geschäftsmäßig ab. Da seine Rolle im göttlichen Gnadenplan für Gertrud erfüllt ist, stirbt der Bauer kurz danach. Der hier wie auch sonst in GvO durch wörtliche Rede unterstützte Detailrealismus kommt der ins Auge gefassten Leserin oder dem Leser mit der Anknüpfung an bekannte Vorgänge der Lebenswelt entgegen, ein Zugeständnis, um deutlich zu machen, worum es im Kern geht: um die Anforderungen Gottes und den Gehorsam. Es ist müßig, sich zu fragen, ob alles genauso vorgefallen ist, wie beschrieben, und ob womöglich der eigenartige Name des Bauern Freitag auf das Passionsgeschehen am Karfreitag, das Gertrud mit großem Ernst jährlich nachvollzog (Z. 2629), Bezug nehmen könnte.

Immer wieder begegnen Adelige mit dem Rittertitel im Text, aber von ritterlicher, höfischer Idealität ist keine Spur zu finden. Tanzen, Stechen und Turnieren kommt zwar vor (Z. 2622f.), aber als “torheit”. Man könnte leicht das Klischee vom grausamen, freudlosen Mittelalter, vielleicht am eindrucksvollsten in Ingmar Bergmans filmischem Meisterwerk “Das siebente Siegel” aufgegriffen, bestätigt finden. Aber die Autorin inszeniert das Leben Gertruds als hartes Leben, was vielleicht historisch zutreffend war – oder auch nicht. Das Frösteln, das sich einstellt bei der Lektüre der Schilderung der Realität, sei es bezogen auf das soziale Problem der Armut oder auf die zur Sprache kommende emotionale Kälte, geht auf Auswahl- und Ausblendungsentscheidungen der Autorin zurück und erlaubt keinen unverstellten Blick auf Gesellschaft und Kultur im 13./14. Jahrhundert.

Mehrfach nimmt der Text auf die ständischen Verhältnisse Bezug. Er kennt die Unterscheidung von Rittern und Edelknechten: “ritter und kneht” (Z. 349, 3941). Ein Adeliger, der (noch) keinen Rittertitel hat, heißt in GvO “jungher” (Z. 2431-2433). Präsent ist die Grenze zu den edelfreien Familien. Die zweite Ehe Erkenbolds ist besser, da die Frau einem (bescheidenen) edelfreien Geschlecht von der Wildenburg im Donautal entstammt. Aber eigentlich spielt ihr Geburtsadel für Gertrud keine Rolle, da sie ausschließlich den Tugendadel22 gelten lässt: “Vnd so die lúte seiten von ir edelkeit, so sprach sú: ‘Ach lieben, es ist nieman edel, wan der tugenthaftig ist. Der ist edel, den tugende edelent, vnd nieman anders.’ Jungfrow Heilke seite einest von ir muͦter vnd von ir edelkeit, vnd sprach, sú wer friges geslehtes. Daz werete sú ir mit sollichem ernste, daz sú sin niemer me geturste gedencken vntz an iren dot” (Z. 1187-1191). Also hat Andres von Staufenberg, der vermutete Vater Heilkes, der selbst einer ministerialischen Familie entstammte, ebenfalls edelfrei geheiratet – glaubt man dem Text.

Wiederholt wird in GvO das Verhalten des Adels kritisiert (Z. 111f., 2398, 2691f., 2731f., 2739). Herren brennen und rauben: Ein junger Mann wird “wuͤste vnd vngeroten. Vnd ving an, den herren dienen, vnd reit mit in vnd brante vnd roͮbete” (Z. 2691f.). Von einem abtrünnigen Franziskaner heißt es: “Do dise selige frowe starp, do waz er dennoch gar wuͤste, vnd brant vnd roͮbte” (Z. 2738f.). Auffällig ist die Faszination, die der Franziskanerorden auf die adeligen Familienangehörigen der beiden Hauptpersonen Gertrud und Heilke ausgeübt haben soll. Laut GvO traten zwei Halbbrüder Gertruds ihm bei.23 Von einem der beiden heißt es, einen älteren Topos24 aufgreifend, er habe keine Arbeit verschmäht, wie wenn “er des hirtten suͦn gewesen” (Z. 2442). Heilkes Bruder Albrecht von Staufenberg war Franziskaner in Offenburg.25 Anhand zeitgenössischer Quellen überprüfen lassen sich diese Angaben, soweit ersichtlich, nicht.

Gertruds Vater Erkenbolt trug einen Namen, der als Leitname der Männer der Familie gelten kann.26 Ein von Derkits27 vor allem aus dem Fürstenbergischen Urkundenbuch belegter Erkenbolt von Ortenberg (laut Kindler von Knobloch bezeugt ab 1297, 1333 tot), dessen Tochter Gertrud einen Berthold Schlegelholz heiratete, ist möglicherweise ein Bruder Gertruds. Derkits Annahme, Gertruds Vater sei “höchstwahrscheinlich Burgvogt und damaliger Schultheiß der Ortenau” gewesen,28 lässt sich durch nichts rechtfertigen. Die Familie führte den Reichsadler im Schild.29

Bislang noch nicht berücksichtigt wurde die frühe Überlieferung des weit entfernten Schweizer Klosters Einsiedeln aus dem 13. Jahrhundert.30 1289 erscheint in Endingen am Kaiserstuhl ein Gut Herrn Erkenbolts von Ortenberg. Schon im Urbar 1217/22 wird genannt ein “Erkenbêrt [de] Ortenberc”, ebenfalls in Endingen zinspflichtig. Kann einer von beiden Gertruds Vater sein? Um diese Frage zu beantworten, ist es nötig, etwas auszuholen und sich mit der Datierung von Gertruds Lebensstationen näher zu befassen.

Gertruds Lebensstationen und die Straßburger Beginenverfolgungen

Wüsste man nicht aus einer Quelle des 17. Jahrhunderts, dass Gertrud 1335 gestorben ist, könnte man nur aus der Erwähnung des Franziskanerprovinzials Heinrich von Thalheim und anhand der Heilke-Urkunde von 1302 auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts schließen. Der Text nennt nämlich keine einzige Jahreszahl. Entscheidender Dreh- und Angelpunkt der am spirituellen Weg Gertruds (und, was die Tagesdaten angeht, an der Liturgie des Kirchenjahrs) orientierten relativen Chronologie des Gnadenlebens sind drei Daten: erstens der Beginn des Zusammenlebens mit Heilke in Offenburg und – zwischen 9 und 27 Wochen später – zweitens der Eintritt Gertruds in den Dritten Orden der Franziskaner sowie drittens eine nach 16 Jahren des Zusammenlebens eingetretene spirituelle Zäsur, die auch mit dem Umzug nach Straßburg in Verbindung gebracht wird. Wenn man mit Derkits31 annimmt, dass Gertrud im Alter von 15 bis 25 Jahren geheiratet hat, ergeben sich folgende Altersangaben: 19/29 Gertrud wird nach vier Jahren Ehe und vier Kindern Witwe; 21/31 sie wird nach zwei Jahren als Witwe Terziarin; kurz zuvor zieht sie mit Heilke von Staufenberg zusammen; 37/47 Umzug nach Straßburg; 49/61 Tod.32

Der Text ist in sich widersprüchlich. An einer Stelle (Z. 511) lässt er Heilke und Gertrud genau 30 Jahre und 28 Wochen zusammenleben, an einer anderen ist Heilke 16 Jahre Gertrud untergeben sein und danach 12 Jahre Gertrud ihrer Freundin (Z. 3897) – also eine Differenz von über zwei Jahren. Die nicht weniger als neunmal vorkommende Zeitspanne von 16 Jahren hat, so zutreffend Ringler,33 wohl eher symbolischen Charakter. Geht man davon aus, dass der Tod im Jahr 1335 zutreffend ist, kommt man im einen Fall auf den August 1304 als Beginn des Zusammenlebens, im anderen auf das Jahr 1307. In der Zeit von Heilkes Aufenthalt (18 Wochen) in Straßburg, also vom Oktober 1304 bis Februar 1305 (nach der ersten Variante), ist Gertrud geistlich geworden, also Terziarin.

Straßburger Ereignisse, die helfen könnten, die Chronologie des Texts mit dem realgeschichtlichen Ablauf zu synchronisieren, werden in GvO leider nur schemenhaft erkennbar.34 Nach “manig jor” (Z. 4298) in Straßburg zwang ein Feuer, bei dem viele Häuser verbrannten, Gertrud und Heilke, die Stadt zu verlassen und nach Offenburg zurückzukehren. Es ist plausibel, an den Brand von 1327 zu denken, zumal dieser in der Stadelgasse, wo die beiden wohnen, entstand. Angesichts der in Straßburg häufigen Brände35 kann man aber nicht ganz ausschließen, dass es einen weiteren größeren Brand in jener Zeit gab, der in den erhaltenen Quellen keinen Niederschlag gefunden hat.

Probleme bereitet der scheinbar sichere Bezug auf die sogenannten Straßburger Beginenverfolgungen 1317. Derkits datierte deshalb den Umzug auf 1317/18.36 “Do dise selige frowe vnd jungfrow Heilke miteinander gelebten tugentlich vnd seliklich vnd goͤttelich, in einem kosten vnd in einer zerung, xvj jor in der stat zuͦ Offenburg: nuͦ fuͦrent sú vnder wilent miteinander zuͦ Strosburg, darvmb daz sú wolten aplos holen vnd guͦte predigen hoͤren” (Z. 3183-3186). 16 Jahre vor 1317 liegt das Jahr 1301, während doch die Angabe von Z. 511 auf 1304 und die von Z. 3897 auf 1307 als Beginn des Zusammenlebens führt. Bei 1301 müsste man annehmen, dass die Zeit nach dem Tod Rickeldeys, als Gertrud sich bereits um geistliches Leben bemühte (Z. 261-263), mitgezählt wird. Man muss also den Text etwas verbiegen, um am starren Terminus post quem 1317 festhalten zu können. Eine saubere Lösung, die alle Probleme löst, könne es nicht geben, schrieb mir Siegfried Ringler. Dem stimme ich zu.

Mit 1304 oder 1307 käme man auf 1320 oder 1323. Gesichert scheint mir, dass die beiden Frauen spätestens 1323 in Straßburg lebten. Verbindet man die Angabe des Texts, Gertrud sei 12 Jahre bis zu ihrem Tod Heilke untergeben gewesen, mit der im Abschnitt über die Straßburger Zeit (ab Z. 2890) berichteten spirituellen Wende (die mit einer existentiellen Erschütterung einherging), so ergibt sich, dass Gertrud im Jahr 1323 in Straßburg lebte. Auf das gleiche Jahr führt ein ebenfalls für die Straßburger Zeit berichteter Wortwechsel 12 Jahre vor Gertruds Tod (Z. 4036). Erst 18 Jahre nach dem Tod ihres Mannes, erfährt man ebenfalls im Straßburger Abschnitt, kann Gertrud um ihn trauern (Z. 3304). Da sie zwei Jahre als Witwe lebte, bevor sie in den geistlichen Stand eintrat, ist auch hier die symbolische Zahl 16 (18=16+2) indirekt präsent. Wenn Rickeldey 1301 starb, begann Gertrud 1319 in Straßburg um ihn zu trauern. Wurde Gertrud 1304/05 Terziarin, lag Rickeldeys Tod zwei Jahre früher (1302/03), was für den Umschwung in Gertruds Haltung zu ihrem Ehemann auf 1320/21 führt.

Folgt man der Chronologie des Textes, so begann unmittelbar nach der Fürbitte für den verstorbenen Mann die Auseinandersetzung um den Eucharistieempfang Gertruds (ab Z. 3317). Gott verlangte von ihr, nicht mehr alle acht Tage, sondern täglich zu kommunizieren. Das führte offenbar zu Problemen mit ihrer Umwelt. Um die tägliche Kommunion vor den Leuten zu verheimlichen, sah sie sich gezwungen, die besuchten Kirchen abzuwechseln: Franziskaner, St. Klara, “kirspel”, also zuständige Straßburger Pfarrkirche (Z. 3333f.). Auch gab es Priester, die ihr den Wunsch nach der Kommunion abschlugen oder sie sogar verspotteten. Als gepredigt wurde, niemand sollte den Herrn empfangen “denn in grosser vorhte”, war Gertrud bestürzt, da sie dachte, dass das auf sie nicht zutraf, und musste sich mit ihrem Beichtvater beraten, der sie dann zu trösten vermochte. Etwa ein Jahr empfang sie die Eucharistie viel häufiger als früher (Z. 3392).

“Wenn do dis jor vs kam, zuͦ hant dar noch wart man predigen vf daz loͮffende volk, vnd die ketzer suͦchende vnd ruͤgende” (Z. 3396f.). Gertrud begrüßt das Vorgehen, hat aber Mitleid mit den Reumütigen. Das soll sich auf die sogenannten Straßburger Beginenverfolgungen 1317 beziehen. Aber wenn es noch das gleiche Jahr war, in dem der Tod Rickeldeys 18 Jahre zurücklag, kann das nicht stimmen. Zieht man 16 Jahre von 1317 ab, ergibt sich der Tod von Rickeldey im Jahr 1301. Damit wäre die Ketzerverfolgung 1319 anzusetzen. Nach der von mir bevorzugten Rechnung (Tod 1302/03) käme man sogar auf 1320/21.

Unmittelbar danach wird davon berichtet, dass Franziskaner, Prediger und der andere Klerus (“vnd alle geistlich lúte”, Z. 3402) gegen zu häufige Kommunion vorgingen. Längere Zeit konnte niemand das Sakrament empfangen, Gertrud musste es ein ganzes Dreivierteljahr entbehren (Z. 3405).37 An das Eucharistie-Thema schließt die Viten-Autorin die Armutsfrage an. Hier findet sich eine für die hier interessierende Frage bemerkenswerte Aussage: “Do von wart sú dick jnneklich zuͦ weinen von jomer vnd begirden, so sú die armen horte ruͤffen ‘brot durch got’ in den gassen” (Z. 3419-3421) Wiederholt wird damit eine Beobachtung aus der Offenburger Zeit, denn Z. 2886-2888 heißt es: “Wenn sú etwen die armen horte brot bitten durch got, so wart die begirde des geistes so gros dar noch, daz sú dig an ving zuͦ weinen ob dem tisch, daz jungfrow Heilke erschrag, wie ir geschehen wer”.

Im Offenburger Abschnitt liest man: “Dar noch v́ber vil jor, do verwarf man geistlich leben also groͤslich, vnd muͤste man es hin legen vnd gro gewant ab ziehen” (Z. 1513f.). Das soll ein Vorausblick auf die Straßburger Zeit sein und sich ebenfalls auf die Beginenverfolgungen beziehen. Heilke ist davon so schockiert, dass sie den Wunsch zu sterben äußert. Da ein zweifelsfreier zeitgeschichtlicher Bezug nicht auszumachen ist, käme auch die Zeit nach der Rückkehr nach Offenburg infrage.

Konfrontiert man diese Stellen nun mit der Aufarbeitung der sogenannten Straßburger Beginenverfolgungen durch Alexander Patschovsky 1974, so kommt als eigentliche Ketzerverfolgung nur die erste der drei von ihm unterschiedenen Phasen in Betracht, von August 1317 etwa bis zum Jahresende. Es kam dabei auch zu Hinrichtungen. In der zweiten und dritten Phase ging es um das Verbot bzw. die Regulierung des Beginenwesens, eine Auseinandersetzung, die man vor allem von dem Hintergrund des heftigen Konflikts zwischen den Bettelorden und dem Pfarrklerus, dem sich die Beginen/Terziarinnen entzogen, zu sehen hat. Die Stelle über die Entbehrung der Kommunion (bei Z. 3405) lässt sich, da sie ein gemeinsames Vorgehen der gesamten Geistlichkeit anzusprechen scheint, nicht ohne weiteres auf diesen Konflikt beziehen. Die Abschaffung des geistlichen Lebens, die Heilke so erschütterte, wandte sich gegen die Trägerinnen des grauen Gewands, also gegen die Terziarinnen und nicht gegen die Beginen. Man kann das natürlich trotzdem mit der Aufhebung des Beginenstandes durch Bischof Johann von Straßburg vom 18. Januar 1319 und der Regelung der Kleiderfrage durch denselben Bischof vom 17. Februar des gleichen Jahres zusammen bringen,38 sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass noch andere Möglichkeiten denkbar sind. Anhand von ungedruckten Quellen im Straßburger Stadtarchiv, die Patschovsky nicht kannte, hat Jörg Voigt 2012 die “Beginenverfolgung” sogar ganz in Abrede gestellt: Es könne nicht länger von einer bischöflichen Beginenverfolgung in Straßburg ausgegangen werden.39

Das Predigen gegen das laufende Volk und das Aufsuchen und gerichtliche Verfolgen der Ketzer scheint sich auf den gleichen Vorgang zu beziehen. Die erste Phase richtete sich weniger gegen die Beginen als gegen häretische Begarden und ihren weiblichen Anhang. Es war also eher eine Begardenverfolgung. Dazu würde stimmen, dass Gertrud die Ketzerverfolgung nicht als existentielle Bedrohung ihrer eigenen Lebensform sah. Das laufende Volk, vermute ich, waren die umherschweifenden häretischen Begarden, die mit dem Bettelruf “Brot durch got” durch die Straßen der Städte und Dörfer zogen.40 Der Straßburger Rulman Merswin wird den Begarden später vorwerfen, Afterwege (Irrwege) zu laufen – eine Metapher, gewiss, aber doch wohl auch ein Ausdruck für die vagierende Lebensweise.41 Vom 17. August 1317 datiert das einflussreiche Publikationsschreiben vom „Prozess“ des Straßburger Bischofs Johann I. von Zürich gegen Begarden und Beginen, unter Beifügung des gegen dieselben gerichteten Kanons des Mainzer Provinzialkonzils von 1310.42 Es richtet sich gegen die Menschen, die man allgemein Begarden und Schwestern “Brot durch Gott” nenne (“quos vulgus Bêgehardos et swestriones Brot durch got nominat”), die sich aber selbst als Sekte des freien Geistes bezeichneten. Noch im 15. Jahrhundert bezog man sich auf den Ruf “Brot durch got”, wenn es darum ging, die Umtriebe der Begarden zu verurteilen.43 Daneben gab es positive Verwendungen des Rufs, wenn etwa Jordan von Giano einem auf Deutsch radebrechenden Franziskanerbruder die Worte in den Mund legt.44 Zu betonen ist: Gertrud greift das Schlagwort an zwei Stellen in positivem Sinn auf, wirft also die bettelnden Armen nicht in einen Topf mit dem vom Straßburger Bischof unter Bezugnahme auf “Brot durch got” verfolgten Häretikern. Sie verteidigt das laufende Volk nicht, gegen das gepredigt wird, trennt es aber offenbar von den Armen, die im religiösen Kontext betteln und denen ihr Mitleid und ihre Sympathie gilt.

Dass sich die Stelle über die Ketzerverfolgung in GvO auf die Begardenverfolgung 1317 bezieht, erscheint auch mir plausibel. Aber man sollte nicht übersehen, wie fragmentarisch die Kenntnis über die damaligen kirchlichen Verhältnisse ist. Kaum etwas wäre über die Konflikte um die Beginen in Straßburg im 14. Jahrhundert bekannt, wäre nicht Patschovskys Hauptquelle, eine Wolfenbütteler Handschrift,45 erhalten geblieben. Die häretischen Begarden und die Streitigkeiten um den Sakramentenempfang der Beginen waren am Oberrhein ein Dauerthema – vor und nach 1317. Schon 1290 wurden in Colmar vier angebliche Häretiker, zwei Beginen und zwei Begarden, festgenommen.46 Wenn man den Passus über die Abschaffung geistlichen Lebens in die Straßburger Zeit verlegt – mit welchem Recht weigert man sich, die Möglichkeit der entsprechenden Umstellung in anderer Richtung bei der Erwähnung der Ketzerverfolgung zuzugestehen? Gertrud, Heilke und die anderen Beginen in der Ortenau werden genau gewusst haben, was, eine knappe Tagesreise entfernt, jenseits des Rheins passierte, denn das Vorgehen des Straßburger Bischofs betraf die ganze Diözese (zu der auch die Ortenau gehörte). Sie können die Vorgänge 1317 auch in Offenburg erlebt haben. Die Vitenautorin musste sich einige Jahrzehnte später weitgehend auf die Erinnerung Heilkes verlassen. Daher sind chronologische Fehler alles andere als verwunderlich. Bei den 18 Jahren seit Rickeldeys Tod ergab sich ja ebenfalls eine Unstimmigkeit. Nicht die Anspielung an sich ist problematisch, sondern die Verwertung als Beweis für den Umzug nach Straßburg 1317. Den Text zu verbiegen, damit man den von Derkits behaupteten historischen Bezug nicht preisgeben muss, erscheint mir unangemessen. Aber letztlich ist es wohl belanglos, ob Gertrud und Heilke 1317 oder – nach meiner Berechnung – 1320/23 nach Straßburg gingen.

Generell ist Skepsis angebracht, will man die Narration des Texts und die Realgeschichte korrelieren. Daher kann man auch die Frage nach dem ungefähren Geburtsjahr Gertruds nur mit großer Vorsicht beantworten. Wenn ein Franziskanerprovinzial “wol ahtzig jor alt oder me” (Z. 4269) werden konnte, wieso nicht auch Gertrud? Dann wäre sie bereits kurz nach der Mitte des 13. Jahrhunderts geboren worden und könnte mit viel gutem Willen die Tochter des Erkenbert von um 1220 gewesen sein, der damals kaum jünger als 20 Jahre war und Gertrud noch im hohen Alter von 55 gezeugt haben müsste. Mit den Zeitangaben des Textes ist ein so hohes Alter Gertruds aber nicht zu vereinbaren. Und natürlich sind Erkenbert und Erkenbolt unterschiedliche Namen. Wenig besser sieht es mit dem Erkenbolt 1289 aus. Da die Quellen die verschiedenen Erkenbolte von Ortenberg nicht zu unterscheiden erlauben, kann man ihn mit dem Erkenbolt von 1297 gleichsetzen oder beide als verschiedene Personen ansehen. Nach GvO (Z. 10) starb Gertruds Vater Erkenbolt sieben Wochen nach ihrer Geburt. Ist der in der Quelle aus Einsiedeln bezeugte Erkenbolt noch im Jahr 1289 gestorben, hätte eine Tochter mit 1347 im Jahr 1302 heiraten können. Nach vier Jahren Ehe hätte sie mit Heilke 1307 (zweite Variante der Rechnung, ausgehend von Z. 3897) zusammenziehen können. Das ist zwar möglich, aber doch recht knapp.

Das von Stadlers Heiligenlexikon 1861 genannte Geburtsjahr 1275 würde bedeuten, dass Gertrud ein Alter von 60 Jahren erreichte und erstaunlich spät verheiratet wurde. 60 Jahre alt wird in GvO auch ein Halbbruder von ihr (Z. 2400, 2408). Die Jahreszahl 1275 geht zurück auf Benignus Fremaut 1697, der aber am Anfang (1275) wie am Ende des Textes (60 Jahre) mit dem Adjektiv “ontrent” (ungefähr) deutlich macht, dass sie nicht exakt zu verstehen ist. An eine alte Quelle ist wohl nicht zu denken, auch wenn man erwägen mag, dass Fremauts Gewährsmann Papebroch nach dem Erscheinen des betreffenden Februar-Bands der Acta Sanctorum 1658 zusätzliche Informationen erhielt. Korrigiert ist ja der mutmaßliche Druckfehler beim Todesjahr 1435 statt richtig 1335. Bei der Durchsicht der Papiere von Gamans in Aschaffenburg im Jahr 166048 könnte Papebroch Ergänzungen zu Gertrud gefunden haben.

Die Rickeldey

Noch viel weniger weiß man über die Familie von Gertruds Ehemann. Sie nannte sich nicht nach einer Burg, sondern führte einen (nicht gedeuteten) Übernamen, den man normalisiert (mit Kindler von Knobloch 1919) wohl am besten als “Rickeldey” ansetzt. Gertruds Schwester “hette einen byderben ritter vf einer anderen búrge, die heisset Schowenburg. Der sprach eines moles zuͦ siner frowen, ir swester: ‘Ich kan nit erdencken, war wir mit diner swester kummen; Rickeldege dem sterbe denn sin frowe, so gebent wir sú im.’ Daz waz ein ritter vnd waz vf einer anderen búrge gesessen, die heisset Vlnburg. Nuͦ waz sin frowe dennoch ein starcke junge lútselige frowe, gesunt vnd biderbe. Do zuͦ hant, also es got wolte, do starp dem ritter sin frowe. Kúrtzeklich dar noch der ritter, her Rickeldege, bat dirre jungfrowen zuͦ einer elichen frowen” (Z. 132-138). Den Vornamen von Gertruds Ehemann, der auf der Ullenburg saß, erfährt man erst viel später: “ir meister, her Heinrich Rickeldeg” (Z. 3304). Nach seinem Tod musste Gertrud ein Pferd als Todfallabgabe an den Abt von Schuttern abliefern (Z. 239), was bei einem Edelmann erstaunt. Heinrich Rickeldey ist in anderen Quellen nicht bezeugt. Bisher sind kaum Belege zur Familie bekannt, die vermutlich schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts ausgestorben ist.49 Kindler von Knobloch kannte gar keinen Angehörigen mit dem Rittertitel, aber man findet einen Ritter Heinrich Richaldus/Rigaldei schon um 1229.50

Johann Rickeldey von Staufenberg siegelte 1362 mit Kelch und zwei Patenen über einem Dreiberg.51 Kelch (“Stauf”) und Patene(n) kommen nicht nur bei den Geyer von Ullenburg vor, sondern sind für die Ganerbenfamilien von Staufenberg (einschließlich Heilkes Familie) typisch.52 Rickeldeys Siegelbild ist also weniger ein “Familienwappen” als ein Bekenntnis zur Ganerbschaft Staufenberg. Es ist durchaus nicht sicher, dass Gertruds Ehemann, der ja auf der Ullenburg saß, ebenfalls dieses Wappen führte.

Gertrud von Ortenberg wird in der Lebensbeschreibung mehrfach mit dem Namen ihres Ehemanns angesprochen: “Dis ist von dem heiligen leben der seligen frowen, genant die Rúckeldegen, vnd waz grosser wunder vnser lieber herr mit jr gewúrcket het. Vnd mit jrme eigen namen waz sú Gerdrut genant” (Z.1-3); “dirre seligen frowen, der Rickeldeien” (Z. 356f.); “die Rickeldegen” (Z. 1893); gleiche Namensform Z. 2513, 2517, 2520, 2648, 2656, 2685. Die Namensformen der Familienangehörigen aus den urkundlichen Quellen sind unten nachzulesen. Erinnert sei an “der Rickendein hus” (1326), oben erwähnt. Die Acta Sanctorum zitieren 1658 folgende Inschrift am Grab Gertruds:

Anno MCCCCCXXXV, VII Kalendas Martij, hoc claudebatur antro Domina Gertrudis legitima consors quondam Domini Rickgeldeigin virtutum cultrix, Offenburg Missis, precibus, pluribus protegens a periculis. Fac amplius precamur.

Das angegebene Todesjahr 1435 ist natürlich in 1335 zu korrigieren. Es kann ausgeschlossen werden, dass es sich um eine zeitgenössische mittelalterliche Inschrift gehandelt hat. Eher ist an das 17. Jahrhundert zu denken.53 Offen muss bleiben, ob man damals ein vorhandenes Grabmal neu beschriftet hat oder ob ein solches neu errichtet wurde. Die franziskanische Ordenshistoriographie des 18. Jahrhunderts, zurückgehend auf die 1703 abgeschlossene Provinzchronik Berard Müllers, nennt in den Ausführungen zum Offenburger Konvent das richtige Jahr 1335 und spricht von der Frau des Riggoldus (uxor domini Riggoldi).54

Gertrud, Stadtpatronin von Offenburg?

Schon die Vita berichtet von Ansätzen einer kultischen Verehrung Gertruds. Ein erfolgreich in den Franziskanerorden aufgenommener Mann verdankt das der Bitte an ihrem Grab (Z. 2742), und von Offenburg heißt es: “Man het oͮch daz do fúr, daz die stat, do sú jnne waz, die wile sú lebete vnd oͮch do begraben ist, daz die stat ir dick genossen het vnd noch geniessen sol gegen got” (Z. 1320f.). Von der Mitte des 14. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fehlen dann aber nach jetzigem Kenntnisstand jegliche Nachrichten über Gertruds Verehrung oder auch nur Memoria. Die zitierte Grabinschrift wohl aus dem 17. Jahrhundert spricht vom Schutz, den sie Offenburg spendete. Die Franziskaner beriefen sich in ihrer Chronistik auf die allgemeine Ansicht, sie sei eine Selige gewesen.

Als Benignus Fremaut 1697 in flämischer Sprache den Text der Vita Gertruds gekürzt und redigiert (teils auch ergänzt) nach einer Mitteilung des Bollandisten Daniel Papebroch wiedergab, nannte er Gertrud Patronin von Offenburg (“Patronesse van Offenburg”), was Hermann Born im “Seraphischen Firmament” 1755 (Erstausgabe 1721) übernahm: Sie sei “in allen Nöthen angeruffen worden, als ein Patronin der Stadt Offenburg”. Offenburger Quellen wissen davon anscheinend nichts. Als Stadtpatronin der katholischen Reichsstadt galt seit dem Dreißigjährigen Krieg die Heilige Ursula.55 Borns Formulierung begegnet mehrfach in franziskanischen Schriften des 18. und 19. Jahrhunderts,56 ohne dass man aber anhand lokaler Quellen aus der Zeit vor den 1880er Jahren,57 den Eindruck, sie sei in Offenburg und Ortenberg vollständig vergessen gewesen, widerlegen könnte – zumindest bislang.

Vor dem 20. Jahrhundert sind keine Bilder Gertruds bekannt. Der Ausschnitt stammt aus einem Gemälde in der Pfarrkirche Ortenberg von 1943 der Dominikanerin Gertrud Endres (1876-1950)

Quellen und Literatur

Acta Sanctorum. Februarius Tomus III (1658) (HathiTrust)
S. 360 Kurzer Eintrag zu Gertrud mit Hinweis auf die Vita und Wiedergabe der Grabinschrift. Jüngere Ausgaben: 1865, S. 366 (GBS); 1736, S. 360 (GBS). E-Text: heiligenlexikon.de.

Benignus Fremaut: Den Geestelicken Palm-Boom […] oft Generale Legende […] Uyt de Dry-vuldige Orden vanden H. en Seraphinschen Vader Franciscus. Bd. 2 Februarius (1697) (GBS)
S. 663-673 (fehlerhafte Seitenzählung): “Leven vande Salige Gertrudis van Ortenberg vande derde Orden”.

Ausführliches Heiligen-Lexicon (1719) (GBS)
Sp. 822 kurzer Eintrag zu “Gertrudis Ortenbergica” ganz nach den Acta Sanctorum mit Todesjahr 1435.

Timotheus a Presentatione B.V.M.: Brandende lampen voor het alderheylighste Sacrament des autaers […] (1726) (GBS)
Februar (eigene Paginierung), S. 202f. Haltung der “Gertrudis van Ortenbergh” zur Eucharistie nach “Fremaut Palmb.”.

Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal Lexicon Aller Wissenschafften und Künste Bd. 10 G.-Gl (1735) (MDZ)
Sp. 1199 GvO ganz kurz nach den Acta Sanctorum.

Chur-Bayrisch-Hoch-Adelicher Damen-Ehren-Calender der Heilig- und Seeligen Weiblichen Geschlechts: Für alle Täg des gantzen Schalt-Jahrs 1736 (GBS)

GvO zum 23.2, als Gräfin, gestorben 1435.
Ebenso 1750: GBS.

Des Seraphischen Seelen-Gartens Zweyter Theil: In welchem zu sehen 366. Blumen-Bethlein (1736) (GBS)
S. 72f. kurzer Abschnitt, Angaben wie Born (wie unten).

Hermann Born: Zusatz Zu dem Seraphischen Firmament, Oder Stern-Himmel (1755) (GBS)
S. 135-139 Zusammenfassung von Fremauts Ausführungen auf Deutsch. Zur Erstausgabe 1721 fand ich nur einen Nachweis in der Bibliothek der Brünner Franziskaner (eine Reaktion steht noch aus). In der Ausgabe 1732 ist der Abschnitt jedenfalls enthalten. [27.6.2022 Während vielfältige Bemühungen bei den Brünner Minoriten ergebnislos blieben, verdanke ich der Liebenswürdigkeit von Pascal M. Hollaus OFM, Provinzarchiv Hall in Tirol, Scans aus der Kölner Ausgabe von 1721: Commons. 27.5.2024: Das Brünner Exemplar ist online.]

Michael Kuen: Collectio Scriptorum Rerum Historico-Monastico Ecclesiasticarum […] Bd. 6 (1768) (ULB Düsseldorf)
S. 204 in der “Synopsis Chronicae” der Straßburger Franziskanerprovinz wird Gertruds Todesdatum und Grab in Offenburg genannt.

1800-1950

Hermann Born, neu bearbeitet von Michael Sintzel: Seraphischer Sternenhimmel. Oder Leben und Tugenden der Heiligen Bd. 2 (1846) (GBS)
S. 648-650 GvO.

Manual of the Third Order of St. Francis (1855) (GBS)
S. XIII zum 23.2. Gertrude, Baroness of Ortenberg.

Hermann Born, neu bearbeitet von Clemens Jäger: Seraphischer Sternenhimmel (1860) (MDZ)
S. 149-151 GvO.

Johann Evangelist Stadler: Vollständiges Heiligen-Lexikon Bd. 2 (1861) (zeno.org)
S. 425-426 GvO nach Born/Sintzel.

Franz Joseph Mone: Quellensammlung der badischen Landesgeschichte Bd. 3 (1863) (UB Freiburg)
S. 635 Nennung Gertruds nach der gleichen Quelle wie Kuen 1768, aber ohne Tagesdatum des Tods.

Das klösterlich-geistliche Leben in der Welt oder der dritte Orden der Buße des heiligen seraphischen Vaters Franziskus von Assisi (1868) (GBS)
S. 159 GvO zum 21. Dezember. Ebenso in der 4. Auflage 1885 (GBS).

Karl Asbrand: Das Schloß Staufenberg. In: Badenia 1 (1869), S. 340-425 (GBS)
S. 370 Anm. 35 vier Belege zu den Rickeldey mit den Namensformen Rickelcey (1410), Richaldus, Rickaldeus und Riddgelterin.

Fürstenbergisches Urkundenbuch 1-2 (1877) (ULB Düsseldorf)
Bd. 1, S. 154f. “Heinricus miles vocabulo Richaldus” (Variante bei Schannat: Rigaldei, Dilibri) Lehensträger des Grafen Egeno von Urach um 1229.
Bd. 2, S. 62 Herr Erckenbolt von Ortenberg, Zeuge 1318; S. 116 Herr Erkembolt von Ortemberg, Bürge 1332; S. 139 Herr Erkenbolt von Ortenberg, Ritter, Bürge 1338.

Sanct-Francisci-Glöcklein 4 (1881) (GBS)
S. 96 Gvo zum 21.12.

Seraphisches Regel- und Gebetbuch für die Mitglieder des dritten Ordens des hl. Vaters Franziskus (1884) (GBS)
S. 112 GvO zum 21.12.

Urkundenbuch der Stadt Strassburg Bd. 3 (1884) (Gallica)
S. 154 Hofstatt der “swester Bryden” in der Kleinstadelgasse zu 1302.

Fürstenbergisches Urkundenbuch 5 (1885) (ULB Düsseldorf)
S. 170 “her Erkembolt von Ortenberg”, Zeuge 1330. S. 388f. Verkauf von Gütern durch Gertrud, Tochter des verstorbenen Ritters Erkembolt von Ortenberg, mit Zustimmung ihres Mannes Berthold “Slegelholtz” 1333.

Julius Kindler von Knobloch: Das Goldene Buch von Straßburg [Teil 2]. In: Jahrbuch der k. k. heraldischen Gesellschaft Adler zu Wien 12 (1885), S. 1-91 (GBS)
S. 51 über die Herren von Staufenberg. Der Beleg über den Kanoniker Albert von Staufenberg bei St. Stephan 1312 stammt aus Johannes Huber: Christliche Danck- und DenckPredigt […] (1657), S. 192 (GBS). Er studierte in Bologna: Gustav C. Knod: Deutsche Studenten in Bologna (1289-1562) (1899), S.547 (Internet Archive).

Philipp Ruppert: Regesten des Mortenauer Adels 2: Die Schauenburg. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 39 (1885), S. 83-182 (GBS)

Aegidius Müller: Das heilige Deutschland. Geschichte und Beschreibung sämmtlicher im deutschen Reiche bestehender Wallfahrtsorte (1887) (ULB Düsseldorf)
S. 279 GvO habe bei der Wallfahrt Maria Ruh auf dem Bühlweg Hilfe und Trost gesucht. 4. Auflage ohne Jahr: GBS.

Rodolphe Reuss: Les collectanées de Daniel Specklin (1890) (GBS)
Nr. 1285 Brand in der Stadelgasse 1327.

Wilhelm Weiß: Geschichte des Dekanates und der Dekane des Rural- oder Landkapitels, Heft 3 (1893) (Internet Archive)
S. 8f. Verwechslung mit Luitgard von Wittichen. GvO betet in der Wallfahrtskirche am Bühlweg. Heft 4 (1895), S. 8f. (Internet Archive) nochmals erwähnt.

Urkundenbuch der Stadt Strassburg Bd. 5.1 (1895) (GBS)
S. 231 “Erckenbolt von Ortemberg” Bürge 1351. S. 385 “hern Erckenbolt von Ortemberg”. S. 350 “Johans Rickeldey” 1356.

Urkundenbuch der Stadt Strassburg Bd. 4.1 (1898) (Internet Archive)
S. 185 Anm. 1 “Erckhebolt von Ortenberg” Bürge 1313.

Albert Krieger: Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden Bd. 2 (1904) (UB Heidelberg)
Sp. 441f. Belege zu Erkenbold von Ortenberg und seiner Tochter Gertrud (nicht identisch mit der Terziarin!). Sp. 817-822 Geschlechter der Schauenburg. Sp. 1057 Belege zu den jüngeren Herren von Staufenberg mit Hinweis auf Jungfrau Heillige 1302. Sp. 1239 unter den Familien, die sich nach der Ullenburg nannten, zu 1356 ein Edelknecht Johannes dictus Rickaldeus.

Die Bruderschaft des Hl. Eligius zu Offenburg. In: Beilage zu Nr. 346 des Alten Offenburger vom 31.12.1905 (BLB)
Hinweis auf GvO nach Weiß und Mone.

Max Wingenroth: Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg (1908) (UB Heidelberg)
S. 475f. Hinweis auf das Grab der Gertrud in der Franziskanerkirche Offenburg (nach Mone).

Julius Kindler von Knobloch: Oberbadisches Geschlechterbuch Bd. 3: M-R (1919) (UB Heidelberg)
S. 286f. Dienstmannenfamilie von Ortenberg, Nennungen von Angehörigen mit dem Namen Erkenbold (ein älterer ab 1297, tot 1333), eine Gertrud 1332, 1333. S. 526: Rickeldey von Staufenberg.

Gertrude of Ortenberg. In: Franciscan Herald 7 (1919), S. 213 (Internet Archive)
Knapper Eintrag zu GvO.

Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Bd. 2: Urbare und Rödel von St. Blasien, Einsiedeln, Engelberg, Fraumünster in Zürich, der Herren von Hallwil und Hünenberg und des Bistums Konstanz. Bearb. von Paul Kläui (1943) (e-Helvetica)
S. 42 Erkenbert von Ortenberg (Urbar des Klosters Einsiedeln 1217/22). S. 56 “Hern Erkenboltes guͦt von Ortenberg” (Einsiedler Aufzeichnung über Zinspfennige zu Endingen 1289).

Otto Kähni: Kirchliches und religiöses Leben im mittelalterlichen Offenburg. In: Die Ortenau 29 (1949), S. 141–165 (UB Freiburg)
S. 148 kurzer Abschnitt über Gvo; S. 149f. Richkalden Gotteshaus mit Hinweis auf den Mann von GvO.

1950 bis heute

Berardus Müller (+1704)/Victor Tschan: Chronica de ortu et progressu Almae Provinciae Argentinensis sive superioris Germaniae […] fratrum Minorum sancti Francisci Conventualium. Hrsg. von Meinradus Sehi (Alemania Franciscana Antiqua 12, 1964)
S. 132 die gleiche Stelle wie bei Kuen 1768 und Mone 1863.

Alexander Patschovsky: Straßburger Beginenverfolgungen im 14. Jahrhundert. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 30 (1974), S. 56-198 (DigiZeitschriften) (E-Text)

Franz Vollmer: Burg Ortenberg und Bühlwegkapelle (1976) (nicht eingesehen)
Zu den Herren von Ortenberg S. 37.

Helvetia Sacra Bd. 5.1: Die Franziskaner […] in der Schweiz (1978)
S. 63f. zu Heinrich von Thalheim als Provinzial der oberdeutschen Franziskanerprovinz 1316-1325.

Franz Xaver Vollmer: Das Schloß Ortenberg. In: Die Ortenau. Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden 64 (1984), S. 381-392 (UB Freiburg)
Im gleichen Band (über die Burgen der Ortenau) auch Artikel zur Ullenburg, zur Schauenburg und zur Burg Staufenberg.

Kurt Ruh: Heinrich von Talheim (Tailheim, Teylheym). In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. 2. Auflage, Bd. 3 (1981), Sp. 882-884

Hans Derkits: Die Lebensbeschreibung der Gertrud von Ortenberg. Maschinenschriftliche Dissertation, 2 Bände, Wien 1990
(Auszüge verdanke ich Ringler. Außerhalb Wiens gibt es Exemplare im Stadtarchiv Offenburg und in Brüssel.)

Béatrice Weis: Les noms en Alsace (avant 1300). In: Archives de l’Église d’Alsace 50 (1992/93), S. 1-31 (Gallica)
S. 15 aus einem Nekrolog “domini wernheri de columbaria dicti Regaldei”.

Hans Derkits: Die Vita der Gertrud von Ortenberg – Historische Aspekte eines Gnaden-Lebens. In: Die Ortenau. Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden 71 (1991), S. 77-125 (UB Freiburg).

Johannes Janota: Geschichte der deutschen Literatur von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit Bd. III.1: Orientierung durch volkssprachige Schriftlichkeit (1280/90-1380/90) (2004)
S. 107 zu GvO.

Siegfried Ringler: Gertrud von Ortenberg. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. 2. Auflage, Bd. 11 (2004), Sp. 522-525 (PDF)
Die Lieferung erschien 2001.

Martin Ruch: Offenburg, die Ortenau und die Literatur. Ein Lesebuch zur Literaturgeschichte Mittelbadens (2004) (Auszug GBS)
S. 23-24 kurze Textproben.

Ruth Jansen-Degott: Gertrud von Ortenberg (ca. 1275-1335) Begine. In: Markante Frauen. Sonderserie Offenburg (2006), S. 16-18 (nicht eingesehen).

Anneke Mulder-Bakker: Gertrude of Ortenberg. In: Women and Gender in Medieval Europe. An Encyclopedia (2006), S. 323 (Auszug GBS).

Sigrid Schmitt: Verfolgung, Schutz und Vereinnahmung. Die Straßburger Beginen im 14. Jahrhundert. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 27 (2008), S. 111-136 (mgh-bibliothek).

Eugen Hillenbrand: Heiligenleben und Alltag. Offenburger Stadtgeschichte im Spiegel eines spätmittelalterlichen Beginenlebens. In: Die Ortenau. Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden 90 (2010), S. 157-176 (UB Freiburg).
Über GvO.

Eugen Hillenbrand: Gertrud von Ortenberg – Eine vergessene Heilige. In: Die Ortenau. Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden 91 (2011), S. 279-296 (UB Freiburg).

Volker Zapf: Gertrud von Ortenberg. In: Deutsches Literatur-Lexikon. Das Mittelalter Bd. 2: Das geistliche Schrifttum des Spätmittelalters (2011), Sp. 353f. (Auszug GBS)

Jörg Voigt: Beginen, Bischöfe und Bettelorden in Straßburg. Zu den sogenannten Straßburger Beginenverfolgungen im 14. Jahrhundert. In: Mystik, Recht und Freiheit. Religiöse Erfahrung und kirchliche Institutionen im Spätmittelalter (2012), S. 51-68.

Eugen Hillenbrand: Adlige, Begine, Bettlerin – Gertrud von Ortenberg (+1335) in der Nachfolge Elisabeths von Thüringen (+1231). In: Freiburger Diözesanarchiv 133 (2013), S. 85-110 (Freidok)
Viele Zitate aus GvO.

Manfred Merker: Franziskanische Spuren in Offenburg. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte der Ortenau. In: Collectanea Franciscana 84 (2014), S. 23-78 (Stadtbibliothek Offenburg)
S. 35 kurzer Abschnitt über GvO.

Anneke B. Mulder-Bakker: Fromme Frauen in Straßburg und Meister Eckhart: Gertrud von Ortenberg und Heilke von Staufenberg. In: Meister-Eckhart-Jahrbuch 8 (2014), S. 55-74.

Anneke B. Mulder-Bakker: The Age of Discretion. Women at Forty and Beyond. In: Middle-Aged Women in the Middle Ages (2011), S. 15–24 (Auszug GBS)
S. 18f. über GvO.

Anneke B. Mulder-Bakker: Twee ondernemende godsvriendinnen. Gertrud von Ortenberg en Heilke von Staufenberg in het Straatsburg van Meister Eckhart en Heinrich von Talheim. In: Ora et Labora. Twaalf opstellen over christelijke spiritualiteit in de praktijk (2014), S. 15-28 (Auszug GBS).

Anneke B. Mulder-Bakker: Ein asketischer Privathaushalt am Oberrhein. Das Beispiel der Gertrud Rickeldey von Ortenberg, Heilke von Staufenberg und ihrer Biographin. In: Das Beginenwesen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (2015), S. 290-307 (nicht eingesehen).

Martina Backes: Eine Stadt voll der Gnaden. Straßburg aus der Perspektive Gertruds von Ortenberg. In: Schreiben und Lesen in der Stadt. Literaturbetrieb im spätmittelalterlichen Straßburg (2012), S. 29–38.
Vor allem über den Besuch von Predigten.

Freimut Löser: Des témoignages de la prédication de Maître Eckhart à Strasbourg? Gertrud von Ortenberg, les Sermons 25-27, et les Sermons 63 et 64. In: Meister Eckhart in Paris and Strasbourg (2017), S. 401-432 (nicht eingesehen).

Anneke B. Mulder-Bakker: The Dedicated Spiritual Life of Upper Rhine Noble Women. A Study and Translation of a Fourteenth-Century Spiritual Biography of Gertrude Rickeldey of Ortenberg and Heilke of Staufenberg (2017)
Mit englischer Übersetzung der Gertrud-Vita von Gertrud Jaron Lewis/Tillman Lewis, S. 111–250. Bibliographie und Index sind kostenlos zugänglich.
Rezensionen: Lucy Barnhouse, Reviews in History (recensio.net)
Claudia Bornholdt, Journal of English and Germanic Philology (Paywall)
Jeroen Deploige, Scriptorium/Bulletin codicologique 2019 (nicht eingesehen)
Simon Kemp, Parergon (Paywall)
Eliana Magnani, Revue d’Histoire Ecclésiastique (Paywall)
Linda E. Mitchell, Church history and religious culture (Paywall)
Barbara Newman, Speculum (Paywall)
Luke Penkett, The Journal of Medieval Religious Cultures (Paywall)
Jörg Voigt, Zeitschrift für historische Forschung (recensio.net)
Johannes Waldschütz, Historische Zeitschrift (Paywall [9.6.2022 Hcommons])
Shelley Amiste Wolbrink, Medieval Review.

Von dem heiligen Leben der Gertrud von Ortenberg. Eingeleitet und übersetzt von Siegfried Ringler (2017), E-Text (kein Originallayout) kostenlos online GRIN-Verlag
Rezension: Stefan Michels, Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 149 (2020), S. 129-132.

Stephan Mossman: Wie lernte man aus der Predigt? Zur Medialität der deutschen Predigt im späteren Mittelalter, ausgehend von der Zitatensammlung der Berliner Handschrift Ms. germ. quart. 191. In: Lehren, Lernen und Bilden in der deutschen Literatur des Mittelalters (2017), S. 55-72 (Auszug GBS)
S. 67-69 zur Rolle der Predigt in der Vita.

Annette Borchardt-Wenzel: Frauen in Baden. Ein biografischer Streifzug durch die Geschichte (2018) (Auszug GBS, Version mit Drucklayout nicht verfügbar).
Kurzer belangloser Abschnitt.

Eugen Hillenbrand: Weibliche Wohngemeinschaften im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr langer Weg in den Alltag. In: Die Ortenau. Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden 98 (2018), S. 255-272.

Siegfried Ringler: Befreit von allem: Mystik und Emanzipation bei Gertrud von Ortenberg. In: Geist und Leben 91 (2018), S. 241-251.

Michael Bühler: Existenz, Freiheit und Rang. Handlungsmuster des Ortenauer Niederadels am Ende des Mittelalters (2019)
S. 304 Nr. 17 Johann Rickeldey von Staufenberg verheiratet mit Mia von Windeck 1362. S. 39, 232 Lückenhafte Quellenlage zur Ganerbenburg Staufenberg.

#forschung #histmonast

  1. https://handschriftencensus.de/7334. []
  2. Brief an Siegfried Ringler vom 16. April 1991. []
  3. Die Namensformen aus dem Haupttext von Hillebrand 2018, der in Anm. 8 ohne klare Zuordnung einer Jahreszahl auch die Namensform Rickeltey bietet. Die Angabe zu 1395 habe ich durch eine Mitteilung aus dem Generallandesarchiv ersetzt nach Urkunde 30/1659 (Hillenbrand: “Rickeldere”), die von 1531 [am 10.8.1522] nach ebensolcher Mitteilung (GLA 30/1970). In Anm. 8 wird im Gegensatz zu S. 264 die Namensform zu 1432 als “Richkalden” angegeben (wie in Kriegers Quelle, einem Regest im Freiburger Diöcesan-Archiv 2, 1866, S. 331, Freidok). Frühere Angaben zu den Namensformen z.B. bei Krieger 1904, Sp. 415; Kähni 1949. Eine Kontrolle der Angaben Hillenbrands anhand der Archivalien wäre angebracht. [3.8.2022 Die Anmerkung wurde etwas überarbeitet.] []
  4. Hillenbrand 2018, S. 255 liest Rickendem, obwohl ein Haarstrich ein i in der letzten Silbe erfordert. Rickendein. Desgleichen ist Offemburg statt Offenburg zu lesen. Der sonst regelmäßig vorhandene Strich über den i fehlt zwar über der ersten Silbe, aber ein u möchte ich trotzdem nicht lesen: Ruckendein. []
  5. Mossmann 2017, S. 67: “sie war, entgegen der häufigen Behauptung in der Forschungsliteratur, keine Begine”. []
  6. So Derkits 1991, S. 104. []
  7. Das ergibt sich indirekt aus der Stelle: “Do dise selige frowe also arm waz worden vnd alles ir guͦt enweg hette geben, do muͤste sú jungfrow Heilken ‘hus frowe’ sprechen, also ein arm moͤnsch daz sú enthalten het. Vnd sprach sú ir ‘swester Gertrut’” (Z. 3823-3825). []
  8. Zu diesen nur für die Frühe Neuzeit grundlegend Norbert Schindler: Fastnachtsküchlein. Zur Geschichte und Metaphorik eines sozialen Gebäcks. In: Historische Anthropologie 8 (2000), S. 28-61. []
  9. “Vnd manete sú vnser herre, daz sú solte luͦgen vmb ein húselin, do worent sú vnderwilent zuͦ herberge jnne, so sú do hin koment noch aplos. Nuͦ enwuste sú nit, daz daz húselin veil waz, daz do waz swester Briden. Do sprach sú zuͦ jungfrow Heilken: ‘Wir súllent luͦgen, ob Briden húselin veil sy, vnd súllent es koͮffen vnd súllent do hin ziehen.’” (Z. 3204-3208). 1302: Urkundenbuch der Stadt Strassburg Bd. 3, 1884 (wie unten). Brida erscheint in der Liste von Schmitt 2008, S. 129. []
  10. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1451914 mit Link zum Digitalisat. []
  11. Ringler 2004, Sp. 523. []
  12. Sie entstammte wohl der auf der Burg Wildenstein an der Donau ansässigen Seitenlinie der Edelfreien von Justingen. Allerdings waren die Wildensteiner eher arme Leute, so Thomas Kreutzer: Verblichener Glanz (2008), S. 524. Zur Familie vgl. auch Die Wappenrolle von Zürich. Ein heraldisches Denkmal des vierzehnten Jahrhunderts. Hrsg. von Walther Merz/Friedrich Hegi (1930), S. 56 (ULB Düsseldorf). []
  13. Regesten zu den Herren von Schauenburg publizierte Ruppert 1885. Neuere Literatur in der Wikipedia und bei Bühler 2019. []
  14. Über diesen Vornamen: https://archivalia.hypotheses.org/56370. []
  15. Derkits 1991, S. 89 nach Generallandesarchiv Karlsruhe 30/449. Er liest Heillige. Ein Digitalisat der Urkunde vom 16. August 1302 liegt mir vor.

    []

  16. Z. 748-750: “daz leite sú einem hohen lese meister fúr, der ir denn heimlich waz, meister Heinrich von Talhein, ein minister der miner bruͤder vnd ein bewerter meister der heilgen geschrift”; Z. 4265-4269: “Sú gingent miteinander vnd hieschen iren bihter. Der waz ein guͦter andehtiger bruͦder vnd waz vil jor lesemeister gewesen, vnd wart provincial; vnd do noch lies man in ruͦwen durch sines gemaches willen. Vnd waz zuͦ Strosburg vnd predigete vnd horte bihte; er was wol ahtzig jor alt oder me.” Über Heinrich von Thalheim, der vor der Wahl zum Provinzial Lektor in Straßburg war: Helvetia Sacra 1978; Ruh 1981 und Miethke (wie unten) mit weiterer Literatur. Zuletzt hat Hillenbrand 2018, S. 261 darauf hingewiesen, dass sich Gertrud und Heinrich in der Armutsfrage nahestanden. Die Zweifel an der Identifizierung bei Backes 2012, S. 38 sind unberechtigt. Die Altersangabe 80 Jahre ist wohl symbolisch zu verstehen: Heinrich starb erst 1338/43, so Jürgen Miethke im Deutschen Archiv 54 (1998), S. 641f. (DigiZeitschriften). []
  17. Z. 2491-2494: Ein Lesmeister spricht: “Do ich dennoch ein junger bruͦder was, do waz ich zuͦ Basel. Vnd waz mir ein ritter also holt vnd hette also vil gnoden zuͦ mir, daz er mir alles daz gap, daz ich bedurfte vnd daz ich von im nemen wolte. Dar noch wart ich von Basel gesant zuͦ einem anderen huse.” Die Stelle verweist auf die Praxis des häufigen Austauschs der Lektoren bei den Bettelorden. []
  18. Z. 239: “apt von Schutter”. Quellen zur Klostergeschichte: UB Heidelberg. []
  19. Derkits 1991, S. 77, 85. []
  20. Wenn es V. 1791 heißt, dass sie ihm “von reht” nichts schuldig sei, kann das bedeuten, dass ein Anspruch des Bauern (eventuell durch Verjährung) ausgeschlossen war, oder dass ihre seinerzeitigen Vormünder zahlungspflichtig gewesen wären. []
  21. Zu “Du” und “Ihr” in GvO: Z. 3825-3829, 1088. []
  22. Vgl. etwa meinen Aufsatz Klaus Graf: Adel als Leitbild – Zur Geschichte eines Grundwerts in Spätmittelalter und früher Neuzeit. In: Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert (2005), S. 67-81 (Freidok). []
  23. Z. 2397-2508, 2431-2446. Nach Ringler war auch der Sohn eines Ritters und Ordensbruder, von dem Z. 2716-2758 die Rede ist, Gertruds Angehöriger. Eine Schwester Gertruds lag auf dem Friedhof der Offenburger Franziskaner begraben (Z. 948). []
  24. Mehrfach ist Klaus Schreiner auf die hochmittelalterlichen Überlieferungen von schweine- bzw. viehhütenden Edelleuten eingegangen: Klaus Schreiner: Gemeinsam leben (2013), S. 183 mit Rückverweis auf Klaus Schreiner: Sozial- und standesgeschichtliche Untersuchungen zu den Benediktinerkonventen im östlichen Schwarzwald (1964), S. 32-37, 41-45 (UB Bielefeld). []
  25. Der Vorname ist um diese Zeit für die Familie belegt, ein Kanoniker in St. Stephan zu Straßburg hieß so. Siehe unten zu Kindler von Knobloch 1885. Z. 2120-2124: “Sú wart dig verzucket in irem gebet in der kirchen der bruͤder, die wile sú zuͦ Offenburg worent. Do waz jungfrow Heilken bruͦder kúster, der hies Albreht von Stoͮffenberg. Der wuste wol ir leben. Vnd so er die kirche wolte besliessen: duhte in denn daz sú nit by ir selber waz, so beslos er ein túr; die ander ging in den lichof, die lies er offen”. []
  26. Vgl. außer Kindler von Knobloch etwa: “Erkenbolt von Ortenberg, Erkenbolts sel. Sohn” 1368, Findmittel Landesarchiv Baden-Württemberg mit Digitalisat. []
  27. 1991, S. 119 Anm. 35. []
  28. Derkits 1991, S. 83. []
  29. Kindler von Knobloch 1919, S. 287; Armorial Miltenberg Ende 15. Jahrhundert (e-periodica.ch).

    [23.3.2022 Das ursprünglich hier gezeigte Wappen war das Resultat meiner falschen Zuordnung der Beschriftung. Jean-Christophe Blanchard hatte die Freundlichkeit, mir die Seite und das richtige Wappen in Farbe zu übermitteln.

    ]

    8.3.2022 St. Galler Wappenbuch 1488 (e-codices.ch)
    []

  30. Quellenwerk 1943 wie unten. []
  31. Derkits 1991, S. 86. []
  32. Ich stelle die Angaben in der Reihenfolge des Textes mit den Zeilenzahlen der Edition Ringlers zusammen:

    159, 225 4 Jahre in der Welt (Ehe), 4 Kinder
    321 2 Jahre Witwe, als sie geistliches Gewand anlegt
    369-376 Nach Heilkes Ankunft bei GvO in Offenburg lebt Heilke 1 Jahr in weltlichem Gewand. Nach 9 Wochen geht Heilke für 18 Wochen nach Straßburg. In der Zwischenzeit ist GvO geistlich geworden
    511 Beide lebten 30 Jahre und 28 Wochen miteinander
    3184 Nach 16 Jahren Zusammenleben in Offenburg entschließen sich beide, nach Straßburg zu ziehen
    3236 Der Umzug erfolgt an Allerheiligen
    3304 Rickeldey ist 18 Jahre tot
    3897 Umkehr des Gehorsams: 16 Jahre war Heilke GvO untergeben, 12 Jahre bis zu ihrem Tod GvO Heilke
    4036 Ausspruch von GvO im Straßburger Abschnitt 12 Jahre vor ihrem Tod [1323 lebte sie demnach in Straßburg]. []

  33. Kommentar zu Z. 2147. []
  34. Keine nähere Bestimmung erlaubt die große Teuerung (Z. 4122), bei der ein Viertel Korn 4 Schillinge und 1 Pfund Straßburger Pfennige gekostet haben soll. Specklins Kollektaneen kennen im fraglichen Zeitraum nur die bekannte Teuerung 1315, als ein Viertel Frucht 30 Schilling und auf dem Land 2 Pfund kostete (Reuss 1890, Nr. 1231). Hingewiesen sei auch noch auf Z. 2590-2596 über häufige Kirchenbänne. []
  35. Johannes Friese: Neue vaterländische Geschichte der Stadt Straßburg (1791), S. 272-275 (GBS) leider ohne Quellenangaben. Ihm zufolge entstand der Brand 1327 in der Stadelgasse. Quelle dafür sind die Kollektaneen Daniel Specklins aus dem 16. Jahrhundert (Reuss 1890). Den Brand von 1327 bezeugen die spätmittelalterlichen Chronisten Closener: Die Chroniken der deutschen Städte 8 (1870), S. 96 (Internet Archive) und Twinger, ebenda 9 (1871), S. 753 (GBS). []
  36. Derkits 1991, S. 87. []
  37. Eine Einordnung der Ausführungen in GvO in die zeitgenössische Debatte um die tägliche Kommunion steht noch aus. Ich nenne nur Koeniger 1923 (SB Berlin) und neuere Hinweise bei Schiewer 1996 (Freidok). []
  38. Patschovsky 1974, Dokumentenanhang Nr. 5, 7. []
  39. Voigt 2012, S. 68. Ebenso Derselbe: Beginen im Spätmittelalter. Frauenfrömmigkeit in Thüringen und im Reich (2012), S. 236. []
  40. Von “fluktuierenden” Beginen und Begarden sprechen Martin Erbstösser und Ernst Werner: Ideologische Probleme des mittelalterlichen Plebejertums. Die freigeistige Häresie und ihre sozialen Wurzeln (1960). Zu ihrem Bettel ebenda, S. 71. Die Attraktivität des Wanderlebens für GvO notiert Mulder-Bakker 2017, S. 73f. []
  41. Merswins Neun-Felsen-Buch. Hrsg. von Philipp Strauch (1929), S. 37 (ULB Düsseldorf). []
  42. Patschovsky, Dokumentenanhang Nr. 1. []
  43. Eine umfassende Belegsammlung existiert nicht. Aus den Inquisitionskontext stellte einige Stellen zusammen Thomas Werner: Den Irrtum liquidieren (2007), S. 267 Anm. 714 (Auszug GBS). Nur zwei Beispiele für weitere negative Verwendungen:

    1366 Stiftungsbrief eines Hauses für zwölf arme bettelnde Jungfrauen in Gelnhausen: “keyn beckart, die da heischent brot duͤrch got” soll ins Haus gehen. Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau […] 3 (1894), S. 574 (GBS).

    1456 (?) Johann von Eych: Kommunionverbot für die Diözese Eichstätt ed. Marco Heiles https://mittelalter.hypotheses.org/11007: “Auch dy die sect der willigen armut halten, die auff der gassen schreyen, Brot durch got, als wern sy volkmen [!] menschen”. []

  44. Chronik vom Anfang der Minderbrüder besonders in Deutschland. Hrsg. von Johannes Schlageter (2012), S. 81 (Auszug GBS); lateinischer Text z.B. in den Analecta Franciscana 1 (1885), S. 10 (GBS). Zwei weitere Belege ohne negativen Beiklang:

    1315 Übergabe eines Hauses in Freiburg im Breisgau an die “guͦten armen willigen bruͦdern, die da heissent arm lúte un[d] heischent brot durch got”. Freiburger Urkundenbuch 3.1 (1957), S. 254 (BLB Karlsruhe).

    1356 erscheint in Straßburg Claus von Ringesheim “begeharte oder brot durch got genant”. Urkundenbuch der Stadt Strassburg 7 (1900), S. 229 (MDZ). []

  45. Online: http://diglib.hab.de/mss/311-helmst/start.htm. []
  46. Annales Colmarienses Maiores, MGH SS 17, S. 217 (dMGH). Vgl. Jean-Claude Schmitt: Mort d’une hérésie. L’Église et les clercs face aux béguines et aux béghards du Rhin supérieur du XIVe au XVe siècle (1978), S. 80. []
  47. Die Häufigkeit solcher Frühehen im mittelalterlichen Adel darf man nicht überschätzen. Wurde die Ehe erst mit 14 1303 vollzogen und damals das erste Kind geboren, könnte man das aber noch einigermaßen mit den Angaben von GvO vereinbaren. []
  48. Udo Kindermann: Kunstdenkmäler zwischen Antwerpen und Trient. Beschreibungen und Bewertungen des Jesuiten Daniel Papebroch aus dem Jahre 1660. Erstedition, Übersetzung und Kommentar (2002), S. 125f. []
  49. Belege: Kindler von Knobloch 1919; einzelne bei Asbrand 1869, Krieger 1904, Weis 1992/93, Bühler 2019 und in den zitierten Urkundenbüchern. Natürlich müssen sich nicht alle Belege auf dieselbe Familie beziehen!

    Was Derkits 1990, S. 309-312 über die Rickeldey schreibt, ist nicht hilfreich. Er folgt Kindler von Knobloch 1919, S. 526 und setzt die Rickeldey als Zweig der Geyer von Ulenburg an, obwohl sich aus Kindler von Knobloch Bd. 1 (1898), S. 443 (UB Heidelberg) ergibt, dass der 1341 genannte Johann Rickeldey nur ein Stiefsohn des ab 1299 bezeugten Friedrich Gire war. Derkits 1990, S. 310 bringt es fertig, innerhalb von zwei aufeinander folgenden Sätzen kommentarlos Johann als Sohn und zugleich (implizit) als Stiefsohn des Friedrich Gire zu bezeichnen. Unberücksichtigt bleibt die Urkunde um 1229 (siehe unten). Auf Asbrand 1869 geht die Erwähnung der Staufenberger Ganerbenfamilie Rickelzey bei Wilhelm Geiler in der Ortenau 1934, S. 280 (UB Freiburg) zurück, die Derkits mit falscher Seitenzahl 281 zitiert. Der von Derkits in einer Offenburger Urkunde 1477 (GBS) gefundene Hof zu “Rüchelheyen” hat mit den Rickeldey nichts zu tun, sondern lag im abgegangenen Ort Rüchelnheim bei Offenburg (Krieger 1904, Sp. 688; Karl Maier in der Ortenau 1993, UB Freiburg). []

  50. Fürstenbergisches Urkundenbuch 1 (wie unten). []
  51. Kindler von Knobloch 1919, S. 526.

    []

  52. Abbildung des ältesten Siegels 1273 bei Asbrand 1869, S. 349. Vgl. auch Kindler von Knobloch 1885; museum-durbach.de. []
  53. Aus dem Mittelalter kenne ich – auch mit Blick auf das angesprochene Stadtpatronat – kein vergleichbares Formular. []
  54. “1335. 7. Kalend. Martii in Ecclesia nostra sepelitur Praenob. Gertrudis uxor Domini Riggoldi omnium opinione beata; cuius tumulus contegitur lapide maiori humo altius prominente”. So Kuen 1768, S. 204. Gleichlautend in der modernen Ausgabe: Müller/Tschan 1964. Ohne Tagesdatum bei Mone 1863. []
  55. Geographische Beschreibung der Landvogtey Ortenau (1795), S. 93 (GBS); Ernst Batzer in der Ortenau 1910/11, S. 106 (UB Freiburg). Zu frühneuzeitlichen Stadtpatronen in Deutschland vgl. etwa https://archivalia.hypotheses.org/19468 und etliche andere Beiträhe in diesem Blog. []
  56. Die Liste der Erwähnungen Gertruds unten ist sicher nicht vollständig. Gertrud wurde nicht konsequent in die Kalender mit Terziarinnen/Terziaren aufgenommen, so fehlt sie bei Benno von Stans 1722 (GBS). Ab 1868 trifft man mehrfach die irrtümliche Ansetzung zum 21.12. an. []
  57. Müller 1887, Weiß 1893. []

ICOM Statement concerning the Russian invasion into Ukraine

ICA: Solidarity with Ukrainian Archives and Records Professionals

Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive – ein neues Editionsprojekt an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Am 1. April 2021 hat das Forschungsprojekt „Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften seine Arbeit aufgenommen. Gefördert wird die Arbeit durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Nach dem 2019 erfolgreich abgeschlossenen Projekt „Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert“ wird sich das neue Projekt durch einen Perspektivenwechsel mit den Lebenswelten bäuerlicher Untertanen im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert und damit zunächst einer anderen Facette der Geschichte des Erinnerungsortes Steinort zuwenden. Zudem wird es aber durch eine vergleichende Betrachtung mit anderen ostpreußischen Gütern weit darüber hinausgehen und neue Erkenntnisse über diese historische Kulturlandschaft, die Lebensbedingungen, Wertehorizonte und Beziehungsformen der ländlichen Bevölkerung ermöglichen.

Neben noch unbekannten Quellen des Gutsarchivs Lehndorff-Steinort werden Quellen aus den Guts- und Familienarchiven der Grafen Finckenstein, Dohna und Schwerin Gegenstand des Forschungsprojektes sein. Als Ergebnis werden in Form einer wissenschaftlichen Online-Edition erstmals Quellen zu neuzeitlich-bäuerlichen Lebenswelten aus verschiedenen ostpreußischen Gutsarchiven unter kulturgeschichtlichen, sozial- und agrargeschichtlichen Fragestellungen zusammengeführt. Die darauf aufbauende vergleichende Studie wird den Kenntnisstand über die bäuerlichen Lebensverhältnisse in der ostpreußischen Gutsherrschaft deutlich erweitern.

Zur Edition: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/

Solidarität mit der Ukraine!

https://uacrisis.org/en/help-ukraine

https://www.theatlantic.com/ideas/archive/2022/02/ukraine-identity-russia-patriotism/622902/ (zur Identitätsbildung)

https://www.die-tagespost.de/politik/ukrainischer-historiker-putin-ist-absolut-unberechenbar-art-226039

Faktencheck: “Neonazi”-Präsident verlor Brüder seines Großvaters im Holocaust und spricht Russisch als Muttersprache
https://www.derstandard.at/story/2000133637699/wolodymyr-selenskyj-ein-staatschef-in-seiner-bittersten-stunde
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/russland-propaganda-ukraine-101.html
https://www.haaretz.com/world-news/.premium-ukrainian-jews-angry-and-appalled-at-putin-s-denazification-claim-1.10632913

Konferenz „Von der Schwimmkunst zum Badevergnügen und Schwimmsport“

Der Programmflyer der 16. Irseer sporthistorischen Konferenz und des 10. Symposiums der Deutschen Arbeitsgemeinschaft von Sportmuseen, Sportarchiven und Sportsammlungen e.V. (DAGS) vom 20. bis 22. Mai 2022 liegt nunmehr vor. Das gemeinsame wissenschaftliche Kolloquium „Von der Schwimmkunst zum Badevergnügen und Schwimmsport“ behandelt kulturhistorische Aspekte des Schwimmens und Badens von der Antike bis in die Neuzeit, die „Versportlichung“ und „Entsportung“ des Schwimmens im 20. und 21. Jahrhundert, Diskurse über Schwimmpädagogik, Badekleidung und Nacktheit, Perspektiven der Geschlechterforschung, Baden und Schwimmen in Kunst, Literatur und Wissenschaft, die Bau- und Architekturgeschichte von Bädern und Schwimmhallen, die Bedeutung des Bäderwesens für Freizeit, Kurtourismus und Militär, nicht zuletzt die archivalischen und musealen Grundlagen zur Erforschung der Geschichte des Badens und Schwimmens.

Schwimmkunst_Programm

Neue Digitalisate der UB Stuttgart

Zu danken habe ich für:

Karl Bohnenberger: Die Alemannische Mundart (1953)
https://digibus.ub.uni-stuttgart.de/viewer/image/1643207600850/1/

Karl Weller: Geschichte des schwäbischen Stammes bis zum Untergang der Staufer (1944)
https://digibus.ub.uni-stuttgart.de/viewer/image/1643207997784/1/

Julius Rauscher: Württembergische Reformationsgeschichte (1934)
https://digibus.ub.uni-stuttgart.de/viewer/image/1643207039460_3/7/

Russischer Angriff erreicht Archivliste

Aus der Archivliste: “Sehr geehrte Softwareanbieter,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine fordere ich Sie dringend auf:

1. alle Geschäftsbeziehungen nach Russland – sei es zu staatlichen Stellen, privaten Firmen oder selbständigen Programmierern – mit sofortiger Wirkung einzustellen;

2. die von Ihnen vertriebene(n) Archivsoftware(s) – soweit diese komplett oder auch nur in Teilen in Russland programmiert wurde(n) – umgehend auf ungewollte “Hintertüren” (backdoors) zu überprüfen.

Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen diesen Aufruf zu unterstützen und sich auch direkt an Ihre Softwareanbieter zu wenden. Es geht um die Sicherheit Ihrer Daten!

Mit freundlichen Grüßen,
Vinzenz Lübben M.A.
Kommunalarchiv Minden”