In der neuen Ausgabe von Ulm und Oberschwaben (62, 2021, S. 405f.) wurde folgende Rezension von mir veröffentlicht:
Martin Zwirello: Die sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen den oberschwäbischen Reichsstädten Ulm, Biberach und Ravensburg und ihren geistlichen Institutionen im Spätmittelalter. Konstanz: UVK 2018; XXXIV, 280 S.; 59,00 EUR
Diese von Immo Eberl betreute Tübinger Doktorarbeit hätte so nie gedruckt werden dürfen. Der Reihe nach werden die geistlichen Institutionen (Klöster, Pfleghöfe, Pfarrkirche, Kapellen und Spitäler) der drei Reichsstädte Ulm, Biberach und Ravensburg abgehandelt und zwar nach dem folgenden Muster: 1. Geschichte des Klosters, 2. Beziehungen des Klosters zur Reichsstadt.
Schon der Titel ist sprachlich missglückt. Die Arbeit geht nirgends in die Tiefe und ist weit davon entfernt, die maßgebliche Literatur auch nur ansatzweise zu überblicken. Wie kann man über Prozessionen schreiben, ohne die Arbeit von Andrea Löther 1999 zu kennen? Wie kann man den Ravensburger Karmelitenkonvent behandeln, ohne das Monasticon Carmelitanum und die Quellensammlung von Adalbert Decker[t] (Die oberdeutsche Provinz der Karmeliten, 1961) und zum Vergleich die Studie von Iris Holzwart-Schäfer über die Esslinger Ordensniederlassung heranzuziehen? Die Existenz der neuen Ausgabe des “Tractatus” des Felix Fabri durch Folker Reichert (2012) ist Zwirello ebenso entgangen wie die Existenz einer zweiten Bearbeitung der Oberamtsbeschreibung Ulm. Einmal zitiert der Autor Fabri sogar nach der Internetseite der Südwestpresse (S. 119 Anm. 1264), wie er auch sonst gern aus zweiter oder dritter Hand zitiert. Immer wieder führt er Details, die er unschwer aus den Quellen belegen könnte, aus belangloser Sekundärliteratur an. Es gibt viel zu lange Quellenzitate (zu Biberach aus Joachim von Pflummern) und Einiges, was für das Thema der Arbeit überflüssig ist. Das Literaturverzeichnis ist zu schlampig gearbeitet, die Liste der Internetquellen unprofessionell.
Exemplarisch möchte ich die Fehler Zwirellos am Abschnitt über die Ulmer Nikolauskapelle am Grünen Hof demonstrieren (S. 120f.). Der grundlegende Sammelband von 1981 wird zwar genannt, aber die bibliographischen Angaben folgen den Fehlern der Wikipedia (Scholkmann statt richtig Scholckmann, Forschung statt Forschungen, Verwechslung von Reihe und Sammelband). “1222 erwarb das Kloster Salem vom kaiserlichen Notar Marquard diese Kapelle”, heißt es. Korrekt wäre: Marquard schenkte sie Salem, und belegt hätte man das richtigerweise nicht mit einer Arbeit von Sabine Pressuhn, sondern mit dem Ulmischen Urkundenbuch, dessen Nummer man in dem in der Wikipedia sogar als PDF verlinkten grundlegenden Aufsatz von Franz Quarthal in dem genannten Sammelband findet. Für den Verkauf von 1446 wird Tüchle als Referenz angegeben anstelle der von diesem benutzten Primärquelle, [S. 406] den Regesten von Bazing-Veesenmeyer. Bei dem gleichen Verkauf beruft sich der Autor S. 124 (Spital) auf Greiner und S. 95f. (Pfarrkirche) auf andere Quellen. Für weitere Details zur Nikolauskapelle ist der Wikipedia-Artikel die Quelle. Anders als viele Hochschuldozenten finde ich, dass es durchaus sinnvoll und manchmal auch geboten sein kann, die Wikipedia zu zitieren. Aber bezüglich des Ochsenhauser Besitzes wäre auf Quarthal S. 368 zu verweisen gewesen, dessen Angabe (aus Fabri) “um 1480″ von der Wikipedia übernommen und von Zwirello in “1480 kaufte anscheinend das Kloster Ochsenhausen” verschlimmbessert wird.
Zwirello hat auch Archivalien herangezogen, aber wenn man S. 26 Anm. 254 als Namen zweier Ulmer Franziskaner “Gunder Johanns Eckhart (Guardian) und Jorig Falharet” liest, stellt sich doch der Verdacht ein, dass auch die nötigen paläografischen Voraussetzungen fehlten. Nach anderen Quellen (z.B. Stadtarchiv Ulm A [8985]_59) hieß der Guardian Erhardt.
Die Angabe der Sekundärliteratur wirkt häufig beliebig. Daten zu anderen Klöstern/Städten werden eher assoziativ eingestreut. Weiterführende Ergebnisse, etwa zum städtischen Kirchenregiment im Kontext der Ausbildung des Obrigkeitsgedankens, lassen sich mit einem so oberflächlichen Vorgehen nicht erzielen. Die Dissertation bleibt im schlechten Sinne deskriptiv.
Sapienti sat. Die Anfängerarbeit, stellenweise ein gutes Beispiel für schlechte Wissenschaft, stiftet vielleicht als Materialsteinbruch – leider ohne Register – doch einen gewissen Nutzen. Einen merklichen Erkenntnisfortschritt vermag ich jedoch nicht zu erkennen.
Klaus Graf