https://www.oberpfaelzer-kloester.de/blog/
#histmonast
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#histmonast
Die Gremperordnung der Stadt Freiburg i. Br. 1561, ohne Permalink:
https://www.wa-bw.de/digitalisate/freiburger-gremperordnung-von-1561/
https://listarchiv.reutlingen.de/viewer/index/
Goobi sieht Zitierlinks vor, das Stadtarchiv Reutlingen denkt nicht daran.
Via
http://www.clio-online.de/webresource/id/webresource-75346?title=friedrich-list-archiv-online
Johann Thomas Kraus' 18C #map of #Augsburg, 1740-1760 published in M. Seutter's Atlas novus. #HarvardLibrary High-res: https://t.co/c0TSqE6Yr7 pic.twitter.com/USEGdBaEuU
— HarvardMapCollection (@HarvardMapColl) January 14, 2022
“Der Professor, der AfDler und die “Medienmacht”; Ein Historiker redet in der “FAZ” von Kräften, die dem deutschen Volk die “Holocaust-Kultur” aufgezwungen hätten. Eine Verschwörung wird konstruiert. Deren Urheber wird durch ein Zitat von Björn Höcke angedeutet”
Via https://www.perlentaucher.de/9punkt/2022-01-14.html
Auszüge aus dem WELT-Artikel (heute, S. 16):
“In der FAZ vom 10. Januar fordert der Professor eine “Normalisierung” des Gedächtnisses an den Holocaust. Und “Normalisierung” heißt im Kern: Vergessen. Denn nach Ansicht Reinhards ist das Nichtvergessenkönnen artfremd: “Während das jüdische Gedächtnis der heiligen Pflicht zur Erinnerung unterlag, folgte das deutsche zunächst der üblichen Erleichterung durch Vergessen und musste pflichtgemäße Erinnerungskultur jüdischer Art überhaupt erst lernen.” […]
Es verwundert nicht, dass der Freiburger Professor, der bislang nicht als Experte in Sachen Holocaust hervorgetreten ist, in diesem Zusammenhang den AfD-Rechtsaußen Björn Höcke zustimmend zitiert, freilich ohne Namensnennung: “Wir Deutschen sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.” Das sei “in der Sache zutreffend.” […]
“Niemand wird den Deutschen je verzeihen”, jammert Reinhard, als wäre Deutschland nicht eines der beliebtesten Länder dieser Erde, nicht zuletzt in Israel. “Keine Zerknirschung kann ihnen helfen.” Nun, von Zerknirschung ist bei ihm ebenso wenig zu bemerken wie bei Björn Höcke, der in der von Reinhard zitierten Rede eine “erinnerungspolitische Wende um 180 Grad” fordert. Weg von Zerknirschung und geheucheltem Philosemitismus, so muss man annehmen, hin zu Nationalstolz und ehrlichem Judenhass. Denn auch Reinhard warnt: “Ein moralisches Tabu erzeugt automatisch eine entsprechende moralische Gegenerzählung.” Was wäre diese Erzählung? Etwa die alte Mär, dass die Juden ihre “Medienmacht” missbrauchen, um den Deutschen eins auszuwischen? Soll der Artikel Auftakt zu dieser Erzählung sein? Zum Schluss dezitiert der Professor den jüdischen Publizisten Alfred Grosser, der 1970 warnte: “Zu viel Anti-Antisemitismus mag Antisemitismus erzeugen.” Das war damals schon Unsinn. Heute, aus dem Mund eines nichtjüdischen Höcke-Zitierers, wirkt es wie eine Drohung.”
Kostenlosen Zugriff gewährt die FAZ auf einen Reinhard-kritischen Leserbrief.
Aus dem heutigen Newsletter der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte:
“Wesentlich verändert wurden die Bestimmungen in Kap. 4 zur Veröffentlichung von Grabungsergebnissen. In den im Mai 2021 veröffentlichten Grabungsrichtlinien “Stand 2020” hieß es dazu noch: “Bei allen auf vorliegender Genehmigung nach § 13 DSchG NRW beruhenden Ausgrabungen, gleich ob vom Genehmigungsinhaber oder von Dritten unter der Verantwortung der LWL-Archäologie für Westfalen (im Folgenden LWL-AfW) durchgeführt, sind alle sich hieran anschließenden Veröffentlichungen des Genehmigungsinhabers (sei es in Wort, Bild oder Schrift, in gedruckter Form oder elektronisch) zuvor mit der LWL-AfW einvernehmlich abzustimmen; das Urheberrecht bleibt davon unberührt (s. Anhang 4.1). Ausgenommen von dieser Regelung sind die fachlich besetzten Kommunalarchäologien in Westfalen-Lippe.” Sprich: den (nicht-staatlichen) Ausgräbern wurden alle autonomen Nutzungs- und Publikationsrechte an den von ihnen geleiteten Ausgrabungen genommen – dauerhaft, exklusiv und ohne jede Bezahlung. An den Beitrag von Anonymus (2021a) und Karl (2021) sowie den Fachaufsatz von Eric Biermann (2021) zum Thema Nutzungsrechte – wenn auch bezogen auf das Bundesland Hessen – schloss sich auf Bitten von DGUF-Mitgliedern ein Schriftwechsel der DGUF mit dem NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und anschließend mit dem Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) an, insbes. mit der Frage, was denn die Rechtsgrundlage für die unbefristete und exklusive Übertragung der Nutzungsrechte an Grabungsdokumentationen an die Landesarchäologie sei. Eine klar und wiederholt gestellte Frage, die von beiden Adressaten unbeantwortet blieb – was nichts anderes heißt, als dass es diese Rechtsgrundlage nicht gibt. Das Ergebnis der DGUF-Bemühungen sind nun die neuen Bestimmungen der LWL-Grabungsrichtlinien (2022, Kap. 4): “Für die Veröffentlichung von Grabungsergebnissen bietet die LWL-AfW ihre Unterstützung an. Dazu zählt auch die Möglichkeit, in den hauseigenen Reihen und Zeitschriften zu publizieren. Geplante externe Veröffentlichungen sollen im Vorfeld mit der LWL-AfW abgestimmt werden. Mit der Abgabe der Dokumentation erhält die LWL-AfW auch das Recht zur Nutzung für sämtliche analoge und digitale Daten der Maßnahme, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.” Welch’ neuer Tonfall! Unterstützung wird angeboten – es gibt aber keine Muss-Bestimmung. Die Landesarchäologie erhält Nutzungsrechte (ohne das Wörtchen “exklusiv”), und zwar “soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist” – also stark eingeschränkt. Und dass “sollen … abgestimmt werden” (LWL-Richtlinien 2022) etwas anderes ist als “alle Veröffentlichungen … sind einvernehmlich abzustimmen” (LWL-Richtlinien 2021) ist Lesern auch ohne den Besuch eines juristischen Proseminars verständlich: Ab sofort sind wiss. Grabungsleiter in Westfalen frei, ihre Grabungsdokumentationen autonom und auch jenseits der Publikationsgefäße der LWL-Archäologie zu veröffentlichen. Damit haben bedachte Hinweisgeber und mutige Autoren in den Archäologischen Informationen und im 100. DGUF-Newsletter sowie das beharrliche Nachhaken der DGUF zu einer Neuregelung der Bestimmungen für Westfalen geführt. Dies stärkt insbesondere die Stellung der für die privatwirtschaftliche Archäologie tätigen Kolleginnen und Kollegen wesentlich, räumt ihnen weitaus mehr wissenschaftliche Möglichkeiten als bisher ein. Das kann gewiss auch Signalwirkung über Westfalen hinaus entfalten.”
Das @oa_berlin pflegt eine tolle @zotero -Gruppe zu den Themen #openaccess und #openscience dort gibt es auch einen Ordner zu #GLAM und #culturalheritage den ich mal ein bisschen gefüllt habe: https://t.co/5osNCnc8yn #openglam #research
— Juliane Stiller (@stillinsky) January 13, 2022
Arlinghaus, Franz-Josef. 2019. “Ganz selbstbewusst und dennoch ganz anders. Überlegungen zum Verhältnis von mittelalterlicher und moderner Individualität am Beispiel deutscher Und italienischer Familienbücher.” BodoArXiv. https://doi.org/10.34055/osf.io/w8cqd. Erscheint in: Vorträge und Forschungen.
Wenige deutsche Beispiele. Siehe auch: https://archivalia.hypotheses.org/69622
“Mit dem letzten Update des RI OPAC für 2021 wurden die Publikationen der beiden komplementären Portale BodoArXiv und AMAD verzeichnet. BodoArXiv. Open Repository for Medieval Studies ist ein mediävistisches Preprint-Repositorium, das Arbeiten in verschiedenen Stadien der Entwicklung frei zugänglich macht und so die Möglichkeit bietet Publikationen vor ihrer eigentlichen Veröffentlichung einem Fachpublikum vorzustellen oder im Open Access zu halten, auch wenn sie später an anderem Ort hinter einer Bezahlschranke verschwinden. BodoArXiv wird von ScholarlyHub gefördert und ist in das Open Science Framework (OSF) eingebettet, eine Infrastruktur, die zahlreiche Repositorien verschiedener Disziplinen vereinigt und gemeinsam nutzbar macht. Das seit 2019 bestehende Repositorium wird von einem breiten internationalen Netzwerk von Mediävisten betreut und bietet insbesondere Artikel aus dem englischsprachigen Raum. Im RI OPAC wird das BodoArXiv als Zeitschrift geführt und die Einträge zu Publikationen, die später begutachtet an anderem Ort erscheinen, werden unter den Einträgen der Vollpublikation zusammengeführt.”
https://osf.io/preprints/bodoarxiv enthält gerade einmal 87 Artikel, fast alle auf Englisch. Es werden in dieser List aber auch die zurückgezogenen Artikel angezeigt.
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