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In welchen deutschen Ländern gibt es Bürgerbeauftragte?

Als Ergänzung zum Petitionsrecht existieren in einigen Ländern sogenannte Bürgerbeauftragte, die zwischen der Verwaltung und den Bürger*innen vermitteln sollen.

Mecklenburg-Vorpommern informiert in leichter Sprache:

“Der Bürger-Beauftragte informiert und berät:

Der Bürger-Beauftragte informiert die Menschen, wenn sie Frage haben. Er informiert über Gesetze. Er informiert über Sozialleistungen. Er informiert über Rechte von Bürgern.

Der Bürger-Beauftragte spricht mit allen Menschen. Jeder darf sich an den Bürger-Beauftragten wenden.

Er gibt Tipps für Menschen mit und ohne Behinderung.

Der Bürger-Beauftragte arbeitet für gleiche Rechte für Menschen mit und ohne Behinderung.

Er erklärt, wie man Menschen mit Behinderung unterstützen kann. Und warum das wichtig ist.

Der Bürger-Beauftragte spricht mit den Abgeordneten des Landtages über die Probleme der Menschen.

Der Bürger-Beauftragte spricht mit der Regierung, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.

Der Bürger-Beauftragte spricht mit Gruppen, die sich für eine Sache einsetzen.

Er spricht

mit Schülern
mit Verbänden
mit Organisationen.
So kennt der Bürger-Beauftragte die Probleme der Menschen. Er kennt auch die Wünsche und Forderungen der Menschen.

Er informiert hierüber den Landtag.”

Rheinland-Pfalz hat schon lange (seit 1974) eine Bürgerbeauftragte.

Baden-Württemberg hat ebenfalls eine Bürgerbeauftragte.

Thüringen hat einen Bürgerbeauftragten, ebenso Bayern.

Bremen hat Beauftragte für die einzelnen Ressorts.

Nur in sozialen Angelegenheiten wird in Schleswig-Holstein geholfen.

Alle Behörden in Sachsen müssen Bürgerbeauftragte bestellen, die aber nur allgemeine Auskünfte geben und nicht in Konflikten vermitteln.

In Hessen ist die gesetzlich seit 2020 vorgesehene Stelle des oder der Bürger- und Polizeibeauftragten nach Absage von Rafael Behr im Oktober 2021 noch unbesetzt.

“Schularchivalien aus dem Staatsarchiv Bamberg abrufbar”, nein: Übersicht von Schularchivalien abrufbar

Digitalisate gibt es ja nicht, das würde für mich abrufbare Archivalien bedeuten. Aber so weit denken Schularchivierende bekanntlich nicht …

https://histgymbib.hypotheses.org/12064