Trebeta und Tuyscon

Haari-Oberg, Ilse: Die Erfindung von Geschichte in der Schweizer Chronistik. An den Beispielen der Trierer Gründungssage und der “Germania” des Tacitus im 16. und 17. Jahrhundert. Basel: Schwabe Verlag, 2019. 361 S., Abb.

Die folgende Rezension wurde am 13. März 2020 der Zeitschrift FABULA eingereicht, über die ich am 11. März 2020 ein Rezensionsexemplar erhalten hatte. “In Absprache mit den MitherausgeberInnen ergab sich leider, dass diese evtl. noch überarbeitet werden sollte, da die Kritik sehr stark ist (auch an der Autorin) und weniger zu den anderen Inhalten zu lesen ist”, beschied mich Simone Stiefbold am 17. Februar 2021. Eine Einigung über den Abdruck konnte in der Folge nicht erzielt werden, obwohl ich angeboten hatte, dass eine der Redaktion genehme Fassung von dieser erstellt werden könnte. Seit März 2021 gab es keine Rückmeldung. Die Wiedergabe erfolgt mit Ausnahme von ergänzten Links unverändert.

Reviewed by Dr. Klaus Graf, Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH Aachen University, E-Mail: klausgraf@googlemail.com

In Fortführung ihrer 1994 erschienenen Dissertation Die Wirkungsgeschichte der Trierer Gründungssage vom 10. bis 15. Jahrhundert über die Trebeta-Überlieferungen hat die Autorin 40 Werke des 16./17. Jahrhunderts, 26 aus der Eidgenossenschaft, der Rest aus Schwaben, von 34 Autoren gesichtet (293-298). Sie referiert jeweils die Aussagen zur Trier- und/oder Tuisto-Sage und fügt Charakterisierungen der Werke aus der Sekundärliteratur hinzu. Da sie sich nicht hinreichend um die Abhängigkeiten der vielfach voneinander abschreibenden Autoren gekümmert hat, wirkt das ermüdend.

Bereits der Untertitel führt etwas in die Irre, denn eigentlich geht es nicht um die Rezeption der Germania des Tacitus mit ihrer Tuisto-Erwähnung, sondern um die Verbreitung der Tuyscon-Überlieferung aus der vielleicht berühmtesten Fälschung der Renaissance, den erstmals 1498 und danach noch oft gedruckten Antiquitates des italienischen Dominikaners Annius von Viterbo. In ihnen waren einem babylonischen Autor Berosus untergeschobene, von deutschen Historikern rasch begeistert aufgenommene Aussagen über den Ursprung der Deutschen enthalten. Die Autorin weiß zwar, dass es sich um eine Fälschung handelt (sie spricht vom Pseudo-Berosus, 17), geht aber nicht näher auf diesen doch bemerkenswerten Umstand ein. Die 2012 erschienene maßgebliche Monographie von Thomas Lehr (Was nach der Sintflut wirklich geschah. Die Antiquitates des Annius von Viterbo und ihre Rezeption in Deutschland im 16. Jahrhundert) hat sie nicht benützt.

Die wissenschaftliche Sagenforschung im Rahmen der Erzählforschung – siehe etwa die Lemmata Sage im Lexikon des Mittelalters oder in der Enzyklopädie des Märchens – kennt die Autorin nicht. Sie spricht von “gelehrten Sagen” im Gegensatz zu mündlich überlieferten Volkssagen (wie es sie nach ihrer Ansicht schon bei Tacitus gab, 46). Irgendeinen Nutzen stiftet der Sagen-Begriff hier nicht. Wie man eidgenössische Traditionsbildung behandeln kann, ohne das grundlegende Werk Sagenerzähler und Sagensammler der Schweiz (ed. Rudolf Schenda 1988) zu kennen, erschließt sich mir nicht. An meinem Plädoyer in der Rezension dieses Buchs (Beiträge zur Volkskunde in Baden-Württemberg 4, 1991, 295-304), für die Zeit vor 1800 auf den Sagenbegriff zu verzichten, halte ich nach wie vor fest.

Zu den behandelten Gründungsüberlieferungen zählt die Angabe, Tuisto sei der Namengeber von Deutz am Rhein gewesen. Die einzelnen Erwähnungen sind, abgesehen von der Hauptstelle (206), weder durch ein Register noch durch Querverweise erschlossen. Die Autorin hat dazu auch einen kurzen Aufsatz im Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins (78, 2007, 89-95) geschrieben. Wer diese Etymologie aufgebracht hat und wie sie sich verbreitet hat, interessiert Haari-Oberg schlicht und einfach nicht. Ihre Chronologie ist fragwürdig. Am Anfang steht bei ihr Anshelm (1510), gefolgt von Aventin (1517, 2007: 1519) und Irenicus (1518). Dass die Stelle in dem erstmals 1540 gedruckten und mit einer Vorrede aus diesem Jahr versehenen Catalogus des Berner Chronisten Valerius Anshelm den Stand von 1510 wiedergibt, ist nicht zu erweisen. Haari-Oberg zitiert die Zweitausgabe 1550 – bedauerlicherweise hat die gute Verfügbarkeit von Digitalisaten im Netz sie nicht abgehalten, spätere Nachdrucke statt der Erstausgaben zu zitieren. Die 1519/21 entstandenen Annales boiorum des Aventin wurden zunächst nicht gedruckt. Also dürfte am Anfang in Wirklichkeit Irenicus stehen, der die Angabe möglicherweise aus einem nicht erhaltenen Brief Georgs von Gemmingen an Jakob Wimpfeling hatte. In etwas hochtrabendem Jargon behandelte Ronny Kaiser Tuiscos noachidische Abstammung bei Irenicus (Personelle Serialität und nationale Geschichte. Überlegungen zu den Herrschergestalten in Franciscus Irenicus’ Germaniae Exegesis. In: Portraying the Prince in the Renaissance, 2016, 157-191, hier 169 not. 62 zu Deutz). Inwieweit die gelehrte Überlieferung in Deutz selbst oder im Rheinland rezipiert wurde, erfährt man von Haari-Oberg nicht. Wie man methodisch überzeugend mit Stadtgründungsüberlieferungen umgeht, haben jüngst Pia Eckhart (Ursprung und Gegenwart, 2016, weit über das Beispiel Konstanz hinausgreifend) und Stefan Hess (Die Suche nach dem Stadtgründer, 2020, für Basel) demonstriert. Den Aufsatz von Rudolf Gamper über die Zürcher Stadtgründungsgeschichten (in: Historiographie, Traditionsbildung, Identitätsstiftung und Raum, 2011, 31-48) hätte die Autorin jedenfalls nicht übergehen dürfen.

Lückenlose Literaturkenntnis war schon in der Frühen Neuzeit so gut wie unmöglich. Aber angesichts der bibliographischen Möglichkeiten des Internets erstaunt es doch, wie wenig sich der aktuelle Forschungsstand in der Arbeit niederschlägt. Aufgrund der Auflistung der Autoren, die sich mit der Tuisto-Sage befassten (21), hat es den Anschein, dass die Recherchen um 2004 eingestellt wurden. Bei den biographischen Literaturangaben wird vielfach Veraltetes zitiert, was z. B. dazu führt, dass die längst widerlegte Verwechslung des Humanisten Johannes Boemus mit einem gleichnamigen Hebräisch-Kenner weitergetragen wird (277). Das Verfasserlexikon Deutscher Humanismus 1480-1520 hätte nicht nur in diesem Fall verlässlichere Informationen geboten.

Diverse, nicht selten wenig treffsichere Mäkeleien an Autoren der Sekundärliteratur wären angesichts der eigenen Versäumnisse besser unterblieben. Da Helmut Binder (Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 45, 1986, 179-196) die ältesten Landesbeschreibungen Schwabens 1470/1520 behandelte, sollte man ihn nicht dafür kritisieren, dass er das 1595/96 erschienene Werk von Martin Crusius nicht erwähnt hat (251 not. 757).

Gelingt es dem Buch, trotz der unzulänglichen Recherche weiterführende Erkenntnisse zu erzielen? Diese Frage dürfte zu verneinen sein. “Die nach 1500 in der Eidgenossenschaft rezipierte Trebeta-Sage und die Suevus-Sage in Schwaben dienen der Territorialisierung im römisch-deutschen Reich”, liest man in der Zusammenfassung (311). Das scheint mir grundfalsch. Und wenn im Abschnitt zur Verwissenschaftlichung der Geschichtsschreibung gesagt wird, es werde in der frühneuzeitlichen Historiographie keine Quellenkritik geübt, die nach authentischen Texten gefragt habe (306), so lässt sich das leicht mit den Rerum Germanicarum libri tres (1531) des Beatus Rhenanus widerlegen. Sie üben scharfe Kritik am Berosus (von Haari-Oberg, 210 bewusst nicht berücksichtigt).

Der Studie von 1994 zur Trierer Gründungssage musste ich in der Fabula 36, 1995, 341-342 deutliche Mängel bescheinigen. Das nun vorgelegte Buch ist leider nicht besser geworden.

***

Etwas Kritik an der Arbeit übt auch die sehr viel wohlwollendere Rezension von Benjamin Ryser 2020: https://doi.org/10.24894/2296-6013.00071

Buchauszüge (mit komplettem Inhaltsverzeichnis): https://books.google.de/books?id=p_6GDwAAQBAJ

Meine Rezension der erwähnten Arbeit von Eckhart: https://archivalia.hypotheses.org/77067

(29.12.2021) Desgleichen von der Studie von Hess: https://archivalia.hypotheses.org/137922

#erzählforschung

Tuiscon mit dem Dreilöwenwappen Schwabens aus Valerius Anshelm 1550, vgl. Haari-Oberg S. 135.

Zwangsauflösung von Memorial

http://memorial.de/index.php/7978-gemeinsame-erklaerung-zur-zwangsaufloesung-von-memorial

“Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat heute die Zwangsauflösung von Memorial International wegen angeblicher Verstöße gegen das „Agentengesetz“ angeordnet. Dies ist ein schwerer Schlag für die russische Gesellschaft, die Gesellschaften seiner Nachbarstaaten und für ganz Europa. Memorial steht wie keine andere Organisation für ein offenes, menschenfreundliches, demokratisches Russland, das die Versöhnung innerhalb der eigenen Gesellschaft und mit seinen Nachbarn sucht. Seine von Friedensnobelpreisträger Andrej Sacharow vor drei Jahrzehnten begründete Arbeit der Auseinandersetzung mit der Repressionsgeschichte der Sowjetunion, der Rehabilitierung von Opfern und der Verteidigung der Menschenrechte heute hat Memorial weltweit viel Anerkennung und Respekt eingebracht. Auch für die deutsche Geschichtsforschung und Erinnerungspolitik hat Memorial als Initiator und Partner bei der Aufarbeitung des Schicksals Hunderttausender sog. „Ostarbeiter/innen“ die entscheidende Rolle gespielt. Die große internationale Bedeutung Memorials manifestiert sich in einer Vielzahl an Solidaritätsbekundungen aus aller Welt.

Mit dem Verbot von Memorial – dem moralischen Rückgrat der russischen Zivilgesellschaft – gibt der russische Staat ein erschütterndes Selbstzeugnis ab: Er bekämpft die Auseinandersetzung mit der eigenen Unrechtsgeschichte und möchte individuelle und kollektive Erinnerung monopolisieren. Er kriminalisiert die internationale zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zum Schaden des eigenen Landes. Und er verletzt die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Russland selbst unterzeichnet hat.”

Eilfertig meldete die Wikipedia die Auflösung und übersah, dass von einer Auflösung des gesamten Netzwerks nicht die Rede sein kann.

Unterlagen der Stuttgarter Pfandleihe dokumentieren Zwangsabgaben jüdischer Menschen in der NS-Zeit

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/umfangreiche-unterlagen-aus-der-ns-zeit-dokumentieren-zwangsabgaben-von-juedischen-menschen-100.html (Danke an DS)

Die jetzt aufgetauchten Akten kommen in das Wirtschaftsarchiv BW.

Anwalt zwingt mich zur Entfernung eines Kommentars

Nachdem mich ein Rechtsanwalt auf § 10 TMG und eine von ihm behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Kommentar zu https://archivalia.hypotheses.org/137637 hingewiesen hat, habe ich mich, um Ärger aus dem Weg zu gehen, den Kommentar entfernt. Dem Mandanten habe ich virtuelles Hausverbot erteilt, da er sich, obwohl er fast täglich mit mir per Mail korrespondiert, nicht zuerst an mich gewandt hat. Es erscheint mir ganz und gar unanständig, anstelle einer zivilisierten Verständigung einen Anwalt zu beauftragen.

Digitalisate der Landesstelle für Volkskunde selten dämlich präsentiert

Aus dem Flurnamenarchiv stehen schon 242 Digitalisate bereit:

https://bawue.museum-digital.de/?t=listen&s=tag%3A107151

Wie man zu den ganzen Aufsätzen kommt, muss man erst mühsam herausfinden. Das System ist für Einzelbilder konzipiert und nicht für mehrseitige Dokumente. Rechts gibt es ein Downloadsymbol, wenn man eines der Thumbnails ansteuert.

EOD Ebooks twittern digitalisierte Werke

https://twitter.com/EOD_eBooks

Das meiste aus Schweden, wenig aus Dresden, kaum etwas von anderen Bibliotheken.

Hä?

Französische digitale Kulturerbe-Bibliotheken mit eigenen Namen

Eine Eigenart französischer digitaler Bibliotheken, die Kulturerbe (Patrimoine) zugänglich machen, ist, dass sie häufig eigene klangvolle Namen tragen. Eine Sammlung versuche ich hier.

[Agate – https://agate.inrae.fr
Landwirtschaft. Nachtrag 25.2.2024]

Bibnum – http://www.bibnum.education.fr/
Wissenschaftsgeschichte

Bretania – http://www.bretania.bzh/
Bretagne

Camberi@ – https://bibliotheque-numerique.chambery.fr/
Chambéry

Cnum – http://cnum.cnam.fr/
Cnam (ich weiß, aber etwas Spaß muss sein)

[Carlopolis – http://carlopolis.compiegne.fr/
Compiègne. Nachtrag 31.12.2021]

[Estudi – https://estudi.univ-perp.fr/
Uni Perpignan. Nachtrag 23.9.2023]

Gallica – https://gallica.bnf.fr/
Französische Nationalbibliothek Paris

Hortalia – http://bibliotheque-numerique.hortalia.org/
Bibliothèque de la société nationale d’horticulture de France

Iris – https://iris.univ-lille.fr/
Wissenschaftsgeschichte

L’Armarium – https://www.armarium-hautsdefrance.fr/
Hauts-de-France

La Sirène – https://lasirene.versailles.fr/
Versailles

Lectura – https://www.lectura.plus/
Auvergne – Rhône – Alpes

L’empreinte – https://www.lempreinte.valenceromansagglo.fr/
Valence, Drôme et Ardèche

[Lillonum – https://lillonum.univ-lille.fr/
Uni Lille. Nachtrag 23.9.2023]

Mazarinum – https://mazarinum.bibliotheque-mazarine.fr/
Bibliothèque Mazarine Paris

Medica – https://www.biusante.parisdescartes.fr/histoire/medica/
BIU Santé, Medizingeschichte

Mémoire vive – https://memoirevive.besancon.fr/
Besançon

Mémonum – https://memonum-mediatheques.montpellier3m.fr/
Montpellier

Memo Roanne – http://www.memo-roanne.fr/
Roanne

[N@rboNum
https://mediatheques.legrandnarbonne.com/patrimoine-numerique.aspx?_lg=fr-FR
Narbonne. Nachtrag 13.9.2022]

NuBIS – https://nubis.univ-paris1.fr/
Uni Sorbonne [nur BIS]

Numelyo – https://numelyo.bm-lyon.fr/
Lyon

Numistral – https://www.numistral.fr/
Strasbourg

Nutrisco – https://nutrisco-patrimoine.lehavre.fr/
Le Havre

[Octaviana – https://octaviana.fr/
Uni Paris 8. Nachtrag 31.12.2021]

Overnia – https://www.bibliotheques-clermontmetropole.eu/overnia/
Clermont, Auvergne

PaGella – https://pagella.bm-grenoble.fr/
Grenoble

Pireneas – https://www.pireneas.fr/
Pyrenäen

Rosalis – https://rosalis.bibliotheque.toulouse.fr/
Toulouse

Rotomagus – https://www.rotomagus.fr/
Rouen

Séléné – https://selene.bordeaux.fr/
Bordeaux

[Sorbonnum
https://patrimoine.sorbonne-universite.fr/
Uni Sorbonne. Nachtrag 13.9.2022]

Tolosana – https://tolosana.univ-toulouse.fr/
Uni Toulouse

Yroise – https://yroise.biblio.brest.fr/
Brest

Yvette – https://www.bibliotheques.universite-paris-saclay.fr/yvette-bib-num
Uni Paris Saclay – DEAKTIVIERT

Landesgeschichte: In Grenzen unbegrenzt?

In einem neuen, von den üblichen, teils inkompetenten Verdächtigen (Hirbodian et al.) herausgegebenen Sammelband der Reihe “Landesgeschichte” “Zwischen Region, Nation und Europa. Landesgeschichte in europäischer Perspektive” geht Michael Matheus von der bekannten Formel Ludwig Petrys aus:

https://www.academia.edu/65837503/

Urheberrechtsgesetz sticht Informationsfreiheit

Das Hamburgische OVG muss der üblen Saat eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2019 folgen und höhlt in inakzeptabler Weise die Informationsfreiheit aus. Zugleich werden am Beispiel eines Anwaltsschriftsatzes die Anforderungen an den urheberrechtsschutz von wissenschaftlichen und Gebrauchstexten in unerfreulicher Weise reduziert.

Dass die Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks im Rahmen von Regelungen zur Informationsfreiheit gegen das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers verstößt, kann katastrophale Auswirkungen auf das Archivrecht haben, da ich nicht sehe, wie für diejenigen Archivgesetze, die kein berechtigtes Interesse mehr vorschalten, die Berufung auf die Entscheidung “Jüdische Friedhöfe” (OLG Zweibrücken) weiter tragfähig sein kann. Archivierende müssten also alles sperren, was unveröffentlicht und urheberrechtlich geschützt ist.

Zum Thema UrhG vs. IFG

https://archivalia.hypotheses.org/85005
https://archivalia.hypotheses.org/356

Erbachs Erbe

In Arsprototo 2021/2, dem Magazin der Kulturstiftung der Länder (PDF, Website), präsentiert Johannes Fellmann eine “Kulturgeschichte aristokratischen Sammelns im Odenwald”. Schon 2019 wurde verkündet: “Bereits 2005 erwarb das Land Hessen einen Großteil der Sammlungen des Schlosses aus dem Eigentum der Familie der Grafen von Erbach. Etwa 300 Objekte, darunter die Ahnengalerie und die Ausstattung der Hubertuskapelle, blieben damals in Familieneigentum und wurden nun ebenfalls veräußert”.

Fellmann geht allgemein auf das Problem adeligen Kunstbesitzes ein, das mich selbst ja auch mehrfach beschäftigt hat. Mit Graf Franz von Erbach habe ich mich in meinem Beitrag über aristokratisches Sammeln im 19. Jahrhundert, ausgehend von den Sigmaringer Sammlungen, befasst:

https://archivalia.hypotheses.org/97818

Fellmann zitiert mich mehrfach:

Doch was sind beliebige „Ansammlungen“, was landes­geschichtlich wertvolles Kulturgut? „Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adligem Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren ‚Sitz im adligen Leben‘ in den Blick nimmt, somit aus“, beklagte der Historiker Klaus Graf bereits 2005 anlässlich der Ausstellung zu aristokratischen Sammlungen „Schatzhäuser Deutschlands“ im Münchner Haus der Kunst. Graf attackierte dabei auch den „Pretiosen-Fetischismus“ von Museen, der sich nur an „‚Spitzenwerken‘ und Erstklassigem orientiert“.

Graf plädiert dafür, die Geschichte des adligen Sammelns einzubetten in die Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur, also auch die Zusammenhänge mit bürgerlichen Sammlungen zu untersuchen. Jagdtrophäen seien beispielsweise mit in die wissenschaftliche Betrachtung zu nehmen, und der Historiker macht auf die Ausdifferenzierung innerhalb des Adels aufmerksam. Ahnengalerien hält Graf als Teil der ursprünglichen Ausstattung der Schlösser auch aus Denkmalschutzgründen für bewahrenswert. Die Wissenschaft schließlich solle sich weit mehr als bisher in die Diskussion um das aristokratische Kulturerbe einmischen, konstatierte Graf angesichts des wiederholten Ausverkaufs des Hochadels.

Fellmann bezieht sich auf meinen Text in der Kunstchronik 2005: https://archivalia.hypotheses.org/28594.

Über Franz von Erbach heißt es:

Franz I. setzte sich mit seinem komplexen Gestaltungswillen jedenfalls von der breiten Masse des Adels ab, wie sie sein Zeitgenosse Goethe verspottete: „Die Leute, mit denen ich umgeben war, hatten keine Ahnung von Wissenschaften; es waren deutsche Hofleute, und diese Klasse hatte damals nicht die mindeste Kultur.” Ganz im Gegenteil, Adelssammlungs-Experte Klaus Graf schätzt die Bedeutung von Franz I. hoch ein: „Er war einer der berühmtesten Antikensammler des späten 18. Jahrhunderts und gilt als Pionier der provinzialrömischen Archäologie.“ Dass Franz I. kein, wie noch bis Anfang 2000 teilweise angenommen, laienhafter Antikenschwärmer war, belegte mittlerweile auch ein Forschungsprojekt. Dabei konnte man u. a. auf das mehr als 2.000 Seiten umfassende, vielbändige Katalogwerk zurückgreifen, das Franz I. selbst zu sämtlichen Artefakten seiner Sammlung anfertigte.

Dieser Katalog wurde 2019 ebenfalls für das Land Hessen erworben.

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Von User:Erbacher CC BY-SA 2.5, Link

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Lizenzangaben wie vor.

Legal Affairs: #wannlandetlisa

Wer sich für Medienrecht interessiert, wird womöglich die spannende ARD-Anwaltsserie Legal Affairs schätzen, in der es um medienrechtliche Internet-Probleme geht. Grandiose Hauptdarstellerin ist Lavinia Wilson. Produzent war der berühmt-berüchtigte Medienanwalt Schertz. Eine Medienrechtlerin attestierte der Serie in der LTO einen hohen Realitätsgehalt.

In der Episode 6 #wannlandetlisa geht es um eine junge Frau, die ihr Leben durch einen unbedachten Tweet zum Thema AIDS zu zerstören droht. Offenkundig war der Fall Justine Sacco aus dem Jahr 2013 das Vorbild. “Leichtsinnig hatte die 30-jährige von London aus getwittert, sie sei auf dem Weg nach Afrika. Und weiter: „Hoffentlich bekomme ich kein AIDS. Ich mach nur Spaß. Ich bin weiß.“ In Kapstadt gelandet, kursierte ihr – vermeintlich rassistischer – Tweet bereits tausendfach im Internet. Erst kam ein Sturm der Entrüstung, mit ihm Beschimpfungen und Morddrohungen, dann verlor die PR-Frau ihren Job. Sacco, die nur einen Witz hatte machen wollen: am Boden zerstört” (DLF; Update 2021 zum Leben Saccos nach dem Shitstorm: The Sun).

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