Es gibt Nachträge zu https://archivalia.hypotheses.org/136552, meiner Besprechung von “Ein Reichtum, den kein Maß bestimmen kann”. Die Sondersammlungen der Universitätsbibliothek Augsburg. Hrsg. von Ulrich Hohoff, Peter Stoll, Andreas Kosuch. Augsburg: Universitätsbibliothek 2021. 380 S., zahlreiche, überwiegend farbige Abbildungen. 35 Euro. ISBN 978-3-936504-11-8
Tag: 16. Dezember 2021
Grundprobleme beim Aussondern von E-Akten
Nuns and Monks in Austria – Prosopographical Interfaces
Sicherheitsleitfaden Kulturgut (2021)
Das PDF von über 200 Seiten kann kostenlos heruntergeladen werden.
Luther soll weg, Marx darf bleiben: In Berlin stehen 290 Straßennamen auf dem Prüfstand
“Der Sexus im juristischen Sprachgebrauch kann nicht nur nerven – er tut dies in etlichen Fällen auch zu Unrecht”
Meint Lammich in Ordnung der Wissenschaft 2022/1:
https://ordnungderwissenschaft.de/wp-content/uploads/2021/12/06_01_Lammich.pdf
Nutzungsbedingungen der Digitalisate der deutschen Landesarchivverwaltungen
Aus Anlass der hessischen Open-Access-Policy habe ich mich auf die Suche nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen begeben.
Wasserzeichen meint: sichtbares Wasserzeichen. Diese Angabe muss sich selbstverständlich auf Stichproben stützen. Fehlt der Hinweis, gibt es keines.
Mitunter stehen die Erschließungsdaten/Metadaten ausdrücklich unter CC0.
Die SUB Hamburg hat vor kurzem ihre Digitalisate unter die Public Domain Mark mit folgender Begründung gestellt:
“Anlass für die Lizenzanpassung ist das klare Bekenntnis des europäischen Gesetzgebers, dass an Digitalisaten gemeinfreier Werke keine neuen Schutzrechte entstehen sollen (Artikel 14 der RICHTLINIE (EU) 2019/790), das die Bundesrepublik Deutschland im Juni 2021 in § 68 UrhG umgesetzt hat.”
Meine Rechtsauffassung zum § 68 UrhG ist, dass nicht nur Bilder (Grafik, Postkarten, Fotos usw., visuelle Elemente auf Urkunden), sondern auch Abbildungen von handschriftlichen und gedruckten gemeinfreien 2-D-Vorlagen (Flachware, ich würde auch Münzen und Ähnliches dazurechnen) zum Anwendungsbereich gehören, also nicht urheberrechtlich schützbar sind. Die wikipediatauglichen Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA mögen strictu sensu Copyfraud sein, soweit es um Gemeinfreies geht, aber im folgenden werde ich nur CC-Lizenzen NC (Ausschluss kommerzieller Nutzung) und ND (keine Veränderung) als Copyfraud beanstanden.
Baden-Württemberg
Lizenz: CC-BY (Quelle)
Bayern
Keine Angaben zur Nachnutzung auf der eigenen Website gefunden. Auf Bavarikon gibt es Copyfraud mit CC BY-NC-ND 4.0.
Berlin
Keine Angaben zur Nachnutzung gefunden.
Wasserzeichen am unteren Rand links im Bild. (Beispiel: F Rep. 290 (03);0055859)
Brandenburg
Lizenz: CC0 (Quelle)
Bremen
Keine Angaben zur Nachnutzung gefunden.
Schlimmes mittiges Wasserzeichen (siehe Bild, das angeblich als Public Domain freigegeben ist)
Ich bin mir sicher, dass es 2003 noch kein Wasserzeichen gab!
Hamburg
Lizenz: CC-BY (Quelle)
Hessen
Keine Lizenz und keine Angaben zur Nachnutzung in Arcinsys gefunden. Die Nutzungsordnung 2019 (PDF) schreibt bei Weiterverwendung von Reproduktionen eine Quellenangabe vor.
Teilweise noch Wasserzeichen.
Mecklenburg-Vorpommern
Digitalisate sind auf der Digitalen Bibliothek MV der Uni Greifswald eingestellt, wo ein allgemeiner Rechtevorbehalt gilt. Die Goobi-Software-Vorgabe “Zitieren und Nachnutzen” schweigt sich über das Nachnutzen aus.
Niedersachsen
“Digitalisate von Archivgut des Niedersächsischen Landesarchivs, die im Archivinformationssystem Arcinsys recherchierbar sind, stehen unter der Lizenz Public Domain Mark 1.0. und dürfen kostenlos heruntergeladen werden. Bei der Weiterverwertung sind die Archivsignaturen bzw. bei Weiterverwertung im Internet die Permalinks anzugeben. Die Weiterverwertung von Digitalisaten, die urheberrechtlichem Schutz unterliegen, wird unter der Lizenz CC-BY eingeräumt.” (Quelle) Das ist unklar. Gemeint ist wohl, dass Gemeinfreies Public Domain ist.
Auch im Kulturerbe Niedersachsen sind die Wasserzeichen verschwunden!
Nordrhein-Westfalen
Lizenz: CC-BY-SA (PDF)
Rheinland-Pfalz
Keine Angaben zur Nachnutzung gefunden.
Saarland
Karten der Sammlung Hellwig auf Wikimedia Commons unter CC-BY SA
Sachsen
Keine Angaben zur Nachnutzung gefunden. Auf sachsen.de gilt ein allgemeiner Rechtevorbehalt. Abbildungen auf der Homepage sind immer mit einem Copyright-Zeichen versehen.
Sachsen-Anhalt
Lizenz: CC-BY-ND (nicht wikipediatauglich! Copyfraud) Quelle
Schleswig-Holstein
Keine Digitalisate gefunden.
Thüringen
Kein Hinweis im Digitalen Archiv gefunden!
FAZIT
* Es sieht in einigen Ländern besser aus, als ich dachte.
* Musterknabe in Sachen Openness ist Brandenburg mit CC0.
* Wikipediatauglich sind die Lizenzen in nur sechs Ländern, nämlich in den Flächenländern BW, Brandenburg, Niedersachsen, NRW sowie in Hamburg und dem Saarland.
* Copyfraud betreibt Sachsen-Anhalt mit ND und Bayern auf bavarikon mit NC-ND.
* Ärgerlich ist, dass in acht Ländern keine Angaben zur Nachnutzung zu finden waren.
* Beschämend: Schleswig-Holstein bietet keine Digitalisate an.
* Wasserzeichen gibt es noch in drei Ländern, besonders schlimm ist es in Bremen.
Was Gemeinfreies angeht, ist es rechtswidrig, an Einschränkungen festzuhalten. Entgegenstehende Lizenzen sollten ignoriert werden.