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BGH über die AGB von Facebook

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210150 (DOI geht nicht)

“2. Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist grundsätzlich berechtigt, den Nutzern seines Netzwerks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung objektiver, überprüfbarer Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Er darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entfernung einzelner Beiträge und die Sperrung des Netzwerkzugangs einschließen.

3. Der Anbieter des sozialen Netzwerks hat sich jedoch in seinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest unverzüglich nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegendarstellung einzuräumen, an die sich eine Neubescheidung anschließt, mit der die Möglichkeit der Wiederzugänglichmachung des entfernten Beitrags einhergeht. Fehlt eine entsprechende Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, sind diese gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.”

Fallensteller*innen im Internet: nur vermeintlich kostenlose Bildnutzung

https://mmm.verdi.de/beruf/urheberrecht-verletzt-oder-ein-copy-trick-77071

Was für ein Schwachsinn von Flickr: “Wenn Sie Inhalte auf Flickr verwenden möchten, müssen Sie zunächst den Kontoinhaber kontaktieren, um seine Erlaubnis einzuholen”. Selbstverständlich ist das bei CC-Fotos nicht erforderlich. Üblicherweise, formulierte die Amtliche Begründung zu § 31a Abs. 1 UrhG (PDF), “sind die Open-Source- bzw. Open-Access-Lizenzen unmittelbar mit dem Werk verbunden, so dass Lizenzgeber und Lizenznehmer nicht in unmittelbaren Kontakt treten”. Davon geht der Gesetzgeber aus. Daher kann es nicht sein, dass man sich sicherheitshalber bei CC-Lizenzen jedesmal versichern muss, ob sie tatsächlich besteht. Das Risiko kann man bei Flickr übrigens begrenzen, wenn man nur auf Wikimedia Commons gespiegelte Medien verwendet, denn auf Commons wird das Bestehen der CC-Lizenz dokumentiert.

Das kleine Empyreal des Frankenthaler Chorherrn Wilhelm von Velde ist online

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?DE-611-HS-3747839

Vgl. https://handschriftencensus.de/6781

Die Handschrift stammt nach Wolfinger vermutlich erst aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Das Werk war Thema der unveröffentlichten Magisterarbeit von Falk Eisermann 1988 (GBS).

Die erste antiwoke Universität der Welt

“Die woke Blase bei Twitter blubbert vor Wut (aber man muss sich sicher keine Sorgen machen, dass sie platzt): Bari Weiss und andere gründen eine neue Universität in Austin (hier die Website), die allein der Wahrheit verpflichtet sein soll. Mit dabei sind prominente Autoren und Historiker wie Steven Pinker, Ayaan Hirsi Ali und viele andere. Einen Gründungstext schreibt auf dem Substack-Blog von Weiss der Anglist Pano Kanelos, einst Präsident des St. John’s College. Die Atmosphäre an geisteswissenschaftlichen Instituten in den USA schilder er als erdrückend. Das ganze hat aber auch mit der Lage der Unis in den USA insgesamt zu tun, wo es längst nicht mehr um Wahrheit geht: “Tatsächlich haben viele Universitäten gar keinen Anreiz mehr, ein Umfeld zu schaffen, in dem intellektueller Dissens geschützt ist und modische Meinungen hinterfragt werden. Die Funktion unserer prestigeträchtigsten Schulen besteht darin, als Polieranstalt für die nationale und globale Elite zu dienen. Hinter den efeubewachsenen Mauern beschäftigen sich diese Studenten mit immer unzugänglicheren Theorien, während die Leute ein paar Straßen weiter mühsem ihren Lebenunterhalt bestreiten müssen. Bei den meisten anderen Einrichtungen geht es schlicht darum, den finanziellen Zusammenbruch zu vermeiden. Sie befinden sich in einem verzweifelten Wettbewerb um eine schwindende Zahl von Studenten, die immer weniger in der Lage sind, die explodierenden Studiengebühren zu bezahlen.” Anna Schneider berichtet in der Welt.” (Perlentaucher)

Archäologe: “Der wahre Schatz ist die menschliche Erfahrung”

In Pompeji wurde in einer Vorstadtvilla ein Sklavenzimmer entdeckt. Es verschafft neue Einblicke in die Leben derer, die in den historischen Erzählungen sonst unsichtbar bleiben.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/pompeji-sklavenzimmer-in-einer-vorstadtvilla-entdeckt-17622772.html

Maria Stromberger, “Ein Engel in der Hölle von Auschwitz”

https://www.zeit.de/2021/45/ein-engel-in-der-hoelle-von-auschwitz-harald-walser-buch-maria-stromberger-geschichte

https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Stromberger

https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/organisation/carl-lampert-forum/links-dateien/broschuere_stromberger.pdf

Historical German American Newspapers Online

https://theancestorhunt.com/blog/historic-german-american-newspapers-online/

German-Language Newspaper Access in North America

https://acrl.libguides.com/c.php?g=1028754&p=7455344

Mit Links zu Zeitungen aus dem deutschsprachigen Raum.

Siehe auch

https://theancestorhunt.com/newspaper-research-links.html

Europeana Newspapers – Volltextsuche kaputt

https://www.europeana.eu/de/collections/topic/18-newspapers?view=grid&query=berlin

Nach dem Versagen des Zeitungsportals der DDB fällt es nicht schwer, weitere Schwachpunkte im Bereich Zeitungsdigitalisierung zu finden: Die Linksammlung von ZEFYS ist nach wie vor verschwunden, die Linkliste von ICON ist ausgesprochen ungepflegt.

Katalog der mittelalterlichen Handschriften des Stifts Beromünster kostenlos online

Dörthe Führer/Mikkel Mangold: Katalog der mittelalterlichen Handschriften des Stifts Beromünster, 2020
Open Access unter
https://doi.org/10.24894/978-3-7965-4253-4
= https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/71218
= https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/49898
= https://nbn-resolving.org/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:ch:bel-1934402

Das heißt, außer auf dem Verlagsserver kann man das PDF auch bei DOAB/OAPEN und der Schweizerischen NB abrufen, während die schlechteste Nationalbibliothek von allen wieder einmal die Deutsche Digitale Bibliothek mit dem Hinweis zumüllt, das Inhaltsverzeichnis sei frei zugänglich und damit unzählige Menschen in die Irre führt, da diese annehmen müssen, nur das Inhaltsverzeichnis sei frei zugänglich.

Der Handschriftencensus ignoriert die freie Verfügbarkeit des Katalogs und kennt auch das Osterlied und die weiteren deutschen Texte im Schongauer Jahrzeitbuch (StiAB 01.01.616) nicht.

Selbstverleugnung der Auskunftsbibliothekare

Eine der drückendsten Pflichten des Bibliothekars ist die, auch auf die trivialsten, unbedeutendsten und indiscretesten Fragen mit eben so viel Zuvorkommenheit und Nachsicht zu antworten, als auf die gelehrtesten und interessantesten Erkundigungen; er muss gleichsam sein eigenes Selbst verläugnen und sich gewissermassen mit jeder Person identificiren, die ihn befragt und nur zu oft seine Zeit und seine unversiegbare Gefälligkeit missbraucht. Das ist ein Opfer, welches er in seiner Stellung bringen muss. Da seine ganze Thätigkeit auf die Nützlichkeit seiner Bibliothek gehen soll, so muss er sich mit Resignation bewaffnen, wenn er die Erfahrung macht, dass das Publikum für die Wohlthaten, die es aus einem solchen Schatze zieht, nur dem Stifter Dank schuldig zu sein glaubt, und keineswegs dem Bibliothekar, dessen Obsorge und Thätigkeit allein alle Reichthümer derselben zu finden und mitzutheilen versteht.

Léopold-Auguste Constantin, übersetzt von Leopold A. Hesse: Bibliothekonomie (1840), S. 26 (GBS). Via. Originalausgabe.

Siehe auch: https://archivalia.hypotheses.org/109727

Klosterlandschaft Niedersachsen

Klosterlandschaft Niedersachsen. Hrsg. von Arnd Reitemeier (= Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 63). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2021. 608 S., mit Abbildungen und Karten. ISBN 978-3-7395-1263-1. 39 Euro. Inhalt.

Der voluminöse Band soll eine erste Auswertung des Niedersächsischen Klosterbuchs (man vergleiche meine negative Besprechung) bieten. Die 22 Beiträge, die auf eine Tagung 2020 zurückgehen, widmen sich vielen Aspekten des klösterlichen Lebens im Mittelalter. Der Herausgeber fasst sie einleitend zusammen. Hedwig Röckelein macht sich aus der Perspektive der “Germania Sacra” Gedanken über geistliche Landschaften, während Hans-Georg Aschoff die Klöster chronologisch und nach Orden sortiert. Das Klosterbuch sei für Kunsthistoriker “nicht wirklich hilfreich”, meint Thorsten Albrecht (S. 119). Auch Markus C. Blaich stellt aus der Sicht der Archäologie fest, die Angaben seien “recht summarisch” (S. 141, der Beitrag ist online).

Nach diesen einführenden Arbeiten eröffnet Jörg Bölling mit einem Beitrag über Reliquien und Wallfahrten die “Specialia”. Gelehrte Mönche und Nonnen in Niedersachsen sind das Thema von Katharina Ulrike Mersch. Sie geht auch auf Klosterschulen und universitär gebildete Mönche ein. Die Bibliotheksbestände niedersächsischer Klöster als Reflexe intellektueller Diskurse will Thomas Haye würdigen, hat aber offensichtlich keine Ahnung von den maßgeblichen Werkzeugen. Er benützt Krämers gedrucktes Handschriftenerbe und nicht Rauners Datenbank. “Ein vergleichbares Instrument für die Inkunabelforschung existiert nicht”, behauptet er S. 235, obwohl Needhams IPI, MEI und INKA existieren! Er stützt sich weitgehend auf das Klosterbuch, obwohl dieses gerade in diesem Bereich unentschuldbare Defizite aufweist. Trotz unzulänglicher Datengrundlage und inflationärem Gebrauch des Diskursbegriffes bietet der mit Überlieferungsverlusten vertraute Autor Anregendes. Kerstin Schnabel widmet sich dem gleichen Thema, hat aber statt des Klosterbuchs die einschlägige Spezialliteratur herangezogen. Materialreich geht sie der Frage des Zustandekommens des Buchbesitzes (Schreiben im Kloster, Geschenke, Kauf) und dem Gebrauch der Bücher nach.

“Klösterliche Wirtschafts- und Rechnungsbücher sind Quellen für die Strukturen pragmatischer Schriftlichkeit, für monastische Wirtschaftsverflechtungen, für wirtschaftliche Innovationen, für gesellschaftliches net-working, für Arbeitsverhältnisse, für Preisstrukturen, für die Wertigkeit und die Hierarchisierung von Dingen. Sie beginnen zu sprudeln, wenn man beginnt, aus ihnen zu schöpfen”, resümiert Gudrun Gleba ihre Vorstellung einer wichtigen Quellengattung (S. 337).

Weitere Beiträge widmen sich den “Außenbeziehungen” der Klöster. Thomas Vogtherr geht den Beziehungen zum Adel nach. Aufschlussreiches Detail: “Die erste bürgerliche Vorsteherin im Damenstift Kloster Medingen trat ihr Amt erst 1989 an, in Ebstorf 2001, und beides sind beileibe keine Sonderfälle ” (S. 351). Wolfgang Petke behandelt das Verhältnis zu den hochmittelalterlichen Stifterfamilien. An seine Dissertation über den Osnabrücker Stiftsadel in der Frühen Neuzeit knüpft Christian Hoffmann an. Dann geht es wieder zurück ins Mittelalter mit Wolfgang Brandis: Karrieren in Klöstern in Niedersachsen. Pröpste in Frauenklöstern der vorreformatorischen Zeit – ein Thema, über das man bisher zu wenig wusste. Von einem “spannungsreichen Beziehungsgeflecht” spricht Helmut Flachenecker, der das Verhältnis der Bischöfe zu den Klöstern sichtet (S. 446).

Über die Beginen in Niedersachsen und Bremen unterrichtet instruktiv Karsten Igel. Sehr detailliert wendet sich Gudrun Pischke der Rolle der Klöster bei der Landeserschließung zu. Wirklich wichtig scheint sie nicht gewesen zu sein. Gabriel Zeilinger nimmt sich die klösterlichen Stadthöfe vor, Werner Rösener die Konversen und Lohnarbeiter im Umfeld der Zisterzienserklöster.

“Das Niedersächsische Klosterbuch ist ein idealer Ausgangs- und Bezugspunkt für vergleichend angelegte Forschungen zu verschiedenen Aspekten der niedersächsischen Kirchengeschichte”, beginnt Henning Steinführers Artikel über die Bettelorden (S. 525). Wenn man schon auf eine solche tolle Tagung eingeladen wird, darf man sich nicht lumpen lassen! Er stützt sich denn auch überwiegend auf das Klosterbuch, was der Lesbarkeit nicht unbedingt zuträglich ist. Anhand des Registrum Structurariorum Ecclesie Sancti Lamberti (der Oldenburger Stiftskirche) von 1459 (NLA OL Best. 23-5 Ab Nr. 8), das transkribiert wird (S. 562-571), geht Gerhard Schwedler auf die Finanzierung von Kirchenbauten im Spätmittelalter ein.

Mit dem Beitrag von Hans Otte über die evangelischen Klöster in den welfischen Territorien schließt der wertvolle Sammelband, der leider eines Registers enträt.

#histmonast