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WLB Stuttgart: keine Permalinks mehr für Seiten

Die früheren Permalinks nach dem Muster

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz382054881/page/354

funktionieren aber noch. Hat man den Permalink eines Gesamtwerks, hier:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz382054881

kann man einen funktionierenden Seitenlink durch Hinzufügung von /page/### (### steht für die Scannummer)

erzeugen. Ob der dauerhaft ist, lasse ich dahingestellt.

Das ist nichts Neues, soll mir aber mittels der Suche

https://archivalia.hypotheses.org/?s=wlb+stuttgart+permalink

die Sucherei nach dem obigen Muster ersparen. Vorausgesetzt ich merke mir wlb stuttgart und permalink 😉

Geschichtsportal des Archivs der Hansestadt Wismar

https://zeitreise-wismar.de/

Digitalisate via Digitale Bibliothek MV. Bei den Stadtansichten ist die Auflösung erheblich defizitär! Die alten Zeitungen kann man überhaupt nicht lesen! Mich begeistert das keineswegs.

Via
https://www.compgen.de/2021/11/geschichtsportal-wismar-laedt-zum-besuch-ein/

In dieser Auflösung unbrauchbar

Archivausbildung: Praktikum als Berufsvorbereitung?

“Nach dem Abschluss meines Praktikums im Hochschularchiv der RWTH Aachen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mir die Arbeit in einem Archiv sehr viel Spaß macht. Das Praktikum hat mir in meiner beruflichen Orientierung weitergeholfen, da mir sowohl die archivarischen Tätigkeiten als auch besonders die Öffentlichkeitsarbeit gezeigt haben, dass ich mir einen Beruf in diesem Bereich vorstellen kann.”

https://www.archiv.rwth-aachen.de/2021/11/24/ein-praktikum-im-gedaechtnis-der-rwth/

Museen im Koalitionsvertrag

“Wissenschaft ist kein abgeschlossenes System, sondern lebt vom Austausch und der Kommunikation mit der Gesellschaft. Wir wollen Wissenschaftskommunikation systematisch auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen und bei der Bewilligung von Fördermitteln verankern. Wir setzen uns für die Förderung des Wissenschaftsjournalismus durch eine unabhängige Stiftung, Weiterbildung für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, analoge und digitale Orte – von Forschungsmuseen bis Dashboards – ein.

Wir werden mit Citizen Science und Bürgerwissenschaften Perspektiven aus der Zivilgesellschaft stärker in die Forschung einbeziehen. Open Access und Open Science wollen wir stärken.”

“Im Rahmen der Museumsagentur unterstützen wir die Kooperation der Museen.”

Quelle wie https://archivalia.hypotheses.org/136752

Gedächtnisinstitutionen im Koalitionsvertrag: kein Volltexttreffer.

Bibliotheken im Koalitionsvertrag

“Wir wollen öffentliche Bibliotheken als dritte Orte stärken und Sonntagsöffnungen ermöglichen.”

“Beim Urheberrecht setzen wir uns für fairen Interessenausgleich ein und wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten. Wir wollen Informations- und Meinungsfreiheit auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sicherstellen. Die gerade in Kraft getretene Reform werden wir u. a. in Hinblick auf Praxistauglichkeit evaluieren. Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken. Analoge Spiele sollen im Sammelkatalog der Deutschen Nationalbibliothek benannt werden können.”

“Zur Stärkung des Zusammenhalts werden die Investitions- und Sanierungsprogramme im Bereich des Sports und der Kultur (z. B. Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken) vereinfacht und aufgestockt.”

Quelle wie https://archivalia.hypotheses.org/136752

Archive im Koalitionsvertrag

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (178 Seiten)

“Wir werden Behörden mit notwendiger Technik ausstatten, IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern standardisieren und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen.”

“Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSUKomplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg.”

Unterlagen der Nachrichtendienste: “Wir schaffen eine unabhängige Kontrollinstanz für Streitfragen bei VS-Einstufungen und verkürzen die archivrechtlichen Schutzfristen auf maximal 30 Jahre.”

“Wir werden die festgeschriebenen Standorte der Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs qualitativ entwickeln. Die begleitende Forschungs- und Bildungsarbeit wird unterstützt. Wir unterstützen die Einrichtung des Archivzentrums SED-Diktatur und die Weiterentwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin zum Campus für Demokratie.”

Kataloganreicherung anno 2003

Heute noch zugänglicher Beitrag von mir von 2003 im Jurawiki:

https://www.jurawiki.de/EnglischeFachliteratur

Vergleichstest in INETBIB 2003 zum Stichwort Ovidian:

https://inetbib.de/listenarchiv/msg10273.html

Eine alte Themenseite im Netbib-Wiki:

https://archivalia.hypotheses.org/9519 (die meisten Links müssten in der Wayback Machine recherchiert werden)

From Killingry to Livingry

Frage: Gibt es einen Buchabschnitt in einem aktuellen designgeschichtlichen Werk zu diesem Slogan und wo findet man diesen?

Die Antwort lautet ja, wie der Blick in das im Netz einsehbare gescannte Inhaltsverzeichnis zum Werk “Die Schwerkraft der Ideen” Bd. 2 von 2021 zeigt:

https://www.gbv.de/dms/weimar/toc/1755728174_toc.pdf

Die Suche nach der dieser Table of Contents (TOC) entnommenen Phrase “livingry versus killingry” in der Google Websuche, in Google Books und etools.ch ist ergebnislos.

Dank der Kataloganreicherung der wissenschaftlichen Bibliotheken kann man es trotzdem auffinden. Allerdings muss der Volltext des Buchinhaltsverzeichnisses in Bibliotheks- oder Verbundkatalogen recherchierbar sein.

Im KVK (Freitextsuche!) führt nur der österreichische Verbundkatalog auf den Titel, aber ein Nachweis reicht ja aus, um die Frage zu bejahen.

Wie findet man das oben verlinkte Weimarer TOC? Im Katalog K10+, dem Zusammenschluss des norddeutschen KBV und des südwestdeutschen SWB, ist das GBV-Inhaltsverzeichnis nicht mehr auffindbar, nur in der “alten” GBV-Datenbank.

Es ist nervig und oft wenig lohnend, die Suchmöglichkeiten nach “Inhaltsverzeichnissen” der Verbundkataloge – im wesentlichen K10+ (bzw. separat GBV), hebis, hbz und bvb – einzeln durchzugehen. Nur der Bayerische Verbund bvb speist seine Inhaltsverzeichnisse in den KVK ein.

Wichtig ist die Suche nach Inhaltsverzeichnissen in der erweiterten Suche des Katalogs der Deutschen Nationalbibliothek (DNB). Hier findet man das Werk mittels des Suchworts livingry aus dem Inhaltsverzeichnis.

Hätte der Zusammenschluss von SWB und KBV auch hinsichtlich der Inhaltsverzeichnisse geklappt, könnte man einfach als Faustregel ausgeben: Recherchiere im KVK (der enthält die Inhaltsverzeichnisse des BVB, wie gesagt), im Katalog der DNB und im größten Verbundkatalog K10+. [30.11.2021 Nach frdl. Hinw. von Frau Wiesenmüller kann man https://k10plusdiscovery.bosstest.bsz-bw.de/ nehmen.]

Außer den in den Bibliotheken gescannten Inhaltsverzeichnissen gibt es noch vom Verlag gelieferte Inhaltsverzeichnisse, die als Text in den Bibliotheks- oder Verbundkatalog integriert werden können. Hier ist die Trefferquote höher. Aus dem Inhaltsverzeichnis eines neuen Sammelbands “Identities, Ethnicities and Gender in Antiquity” stammt der Aufsatztitel “Latin Literary Lenses on Phoenician Female Speech”. Hier gibt es mehr Treffer im KVK als bei der vorigen Suche.

Als Dienstleister für Bibliotheken scannt eine Firma Buchinhaltsverzeichnisse und stellt sie in einer zentralen Datenbank bereit:

https://dandelon.com/

Hier ist auch eine Phrasensuche (z.B. “kernzone gadental”) möglich.

Kataloganreicherung in der Schweiz gesetzlich seit 2020 verankert

Art. 24e des Urheberrechtsgesetzes URG (Bestandesverzeichnisse) sagt:

“1 Öffentliche sowie öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive dürfen in den Verzeichnissen, die der Erschliessung und Vermittlung ihrer Bestände dienen, kurze Auszüge aus den sich in ihren Beständen befindlichen Werken oder Werkexemplaren wiedergeben, sofern dadurch die normale Verwertung der Werke nicht beeinträchtigt wird.

2 Als kurzer Auszug gelten insbesondere folgende Werkteile:

a. bei literarischen, wissenschaftlichen und anderen Sprachwerken:

1. Cover als kleinformatiges Bild mit geringer Auflösung,
2. Titel,
3. Frontispiz,
4. Inhalts- und Literaturverzeichnis,
5. Umschlagseiten,
6. Zusammenfassungen wissenschaftlicher Werke;

b. bei Werken der Musik und anderen akustischen Werken sowie bei filmischen und anderen audiovisuellen Werken:

1. Cover als kleinformatiges Bild mit geringer Auflösung,
2. ein von den Rechtsinhabern und -inhaberinnen öffentlich zugänglich gemachter Ausschnitt,
3. ein kurzer Ausschnitt in reduzierter Auflösung oder reduziertem Format;

c. bei Werken der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Grafik, sowie bei fotografischen und anderen visuellen Werken: die Gesamtansicht der Werke als kleinformatiges Bild mit geringer Auflösung.”

Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2019, in Kraft seit 1. April 2020 (AS 2020 1003; BBl 2018 591).”

In Deutschland und anderen Staaten werden Inhaltsverzeichnisse nicht als urheberrechtlich schutzfähig betrachtet. Die Abbildung von Covern in Bibliothekskatalogen stützt sich in Deutschland auf eine Vereinbarung mit dem Börsenverein. Die Auflösung in Deutschland kann etwas höher sein.

“Dank einer Vereinbarung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels ist die Wiedergabe von Buchcovern in Online-Bibliothekskatalogen ohne Zustimmung erlaubt, wenn dabei auf www.buchhandel.de verlinkt wird.”
https://www.buecherei-praxishandbuch.de/index.php?id=177

In Österreich werden die Cover als dynamische Links eingepflegt:

https://www.bvoe.at/serviceangebote/faqs_bildrechte_und_co#Mediencover%20in%20Bibliothekskatalogen

Zusammenfassungen wissenschaftlicher Werke: es dürften Abstracts gemeint sein.

Zur Kataloganreicherung:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=kataloganreicherung

2013 suchte ich nach dem Stichwort Sagenreich aus dem Inhaltsverzeichnis meines Buchs “Sagen der Schwäbischen Alb”. Swissbib fand das Stichwort, aber Swissbib gibt es nicht mehr, und Swisscovery findet das Buch nicht mehr (das Inhaltsverzeichnis ist nach wie vor online und wird auch in der Basler Sicht von Swisscovery gefunden)! Im KVK wird mein Buch nur vom BVB gefunden. Durch den Wegfall der Schweizer Suchmöglichkeit gibt es gegenüber 2013 keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Recherchequalität im Bibliothekswesen! In Österreich und Südtirol gibt es nach wie vor so gut wie keine Kataloganreicherung.

Und die früheren Suchmöglichkeiten nach Inhaltsverzeichnissen im GBV-Katalog bestehen nach dem Zusammenschluss zu K10 auch nicht mehr! [26.11.2021 Die UB Ilmenau bestätigte: “Im K10plus-Verbundkatalog ist keine Volltextsuche der Inhaltsverzeichnisse möglich”.]

Gnadenakt der ÖNB Wien: 1 Inhaltsverzeichnis ausnahmsweise kostenlos

Meine Antwort:

“Vielleicht könnten Sie Ihrer Direktion die Anregung weiterreichen, dass die Zurverfügungstellung von Inhaltsverzeichnissen wie in München

https://www.bsb-muenchen.de/recherche-und-service/anmelden-ausleihen-bestellen/medien-oder-kopien-bestellen/kopierdienste-und-dokumentlieferservices/

IMMER kostenlos erfolgen sollte. Das ist keine außergewöhnliche Gnade, sondern liegt im Trend der seit vielen Jahren diskutierten und in Deutschland weitgehend umgesetzten

KATALOGANREICHERUNG
https://archivalia.hypotheses.org/?s=kataloganreicherung

der sich die österreichischen und Südtiroler Bibliotheken konsequent verschließen. Ich darf Ihnen dazu mein ausgesprochenes Befremden übermitteln, denn suchbare Inhaltsverzeichnisse verbessern die Recherchemöglichkeiten enorm.”

Litterae der Apostolischen Pönitentiarie in partibus (1400–1500)

hilipp Thomas Wollmann, Litterae der Apostolischen Pönitentiarie in partibus (1400–1500)
Ein Beitrag zur kurialen Diplomatik
XXXVI und 332 S. mit 7 farb. Abb. 8°. 2021.
ISBN 978-3-447-11732-6

Aus dieser Quellenedition stehen auf meine Anregung hin die Register online zur Verfügung:

https://www.mgh.de/de/publikationen/reihen-der-mgh/studien-und-texte

Es kommen beispielsweise Esslingen und Schwäbisch Hall vor.