Den Artikel von 2009 zur historischen Gymnasialbibliothek Herford habe ich erweitert:
Monat: November 2021
Clara Mager die Jüngere, verheiratete Gaisberg (gestorben 1554)
Ergänzungen zu einem Beitrag von Hansmartin Decker-Hauff bietet Jens Th. Kaufmann:
https://www.vfkbw.de/index.php/news/1028-clara-mager-die-juengere-verheiratete-gaisberg
Gesamtedition des Königsfeldener Klosterarchivs 1308-1662
https://www.koenigsfelden.uzh.ch/exist/apps/ssrq/
Das “Schriftgut Königsfeldens bietet Einblicke in vielfältige Themenbereiche. Die Zeugen ebendieser Geschichte(n), die Urkunden und Akten des Klosters und der nachmaligen Berner Hofmeisterei Königsfelden, die seit der Gründung des Klosters durch die Habsburger anfangs des 14. Jahrhunderts entstanden sind, wurden in einem mehrjährigen Projekt am Historischen Seminar der Universität Zürich digital aufbereitet. Dank der Auszeichnung der Urkunden – und Aktentranskriptionen mit Registerdaten wie auch der Verlinkung dieser zu externen Datenbanken eröffnet diese Online-Edition neue Dimensionen zur Erforschung vielfältiger historischer Fragestellungen.”
Eindrucksvoll!
Via
https://blog.digithek.ch/schriftenbestand-des-klosters-koenigsfelden-online/
#histmonast
DDB-Portal: Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten
Mehr als 77 Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten
https://doi.org/10.15480/882.3460
Via
https://blog.digithek.ch/mehr-als-77-tipps-zum-wissenschaftlichen-arbeiten/
S. 37 “Kann Wikipedia zitiert werden?
Jein. Wikipedia als Quelle sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wenn die dort vorhandenen Informationen in wissenschaftlichen Publikationen vorhanden sind, so sollten diese trotz höherem Zeitaufwand recherchiert und gegebenenfalls beschaft [SIC!] werden. Wenn es sich aber zum Beispiel um Informationen handelt, die so nur in Wikipedia zu fnden [SIC!] sind oder sich Ihre Arbeit bspw. mit Wikipedia selbst auseinandersetzt, so kann auch Wikipedia als Quelle verwendet werden.”
Das weicht nicht sehr von meiner Meinung ab:
* Wikipedia muss nach den Geboten wissenschaftlicher Redlichkeit zitiert werden, wenn Substantielles entlehnt wird.
* Wikipedia sollte zitiert werden, wenn der Artikel mindestens ebenso gut ist wie der Artikel eines gedruckten zitierfähigen Nachschlagewerks ist oder wenigstens einen nennenswerten Mehrwert gegenüber anderen Nachschlagewerken bietet.
* Wie sollte eine Auseinandersetzung mit Wikipedia ohne Zitat des Artikels funktionieren? (Rhetorische Frage)
DeepL als Korrekturwerkzeug
https://blog.digithek.ch/deepl-als-korrekturwerkzeug-im-erstsprachenunterricht/
Mit dem Übersetzungstool DeepL lassen sich auf Deutsch geschriebene Texte korrigieren, indem man sie z.B. auf Englisch und dann zurück auf Deutsch übersetzen lässt (via schulesocialmedia.com):
«Wer einen Text schreiben muss und bei Kommasetzung und stilistischen Aspekten unsicher ist, hat mit DeepL ein hervorragendes, kostenloses Werkzeug, um diese Probleme zu beheben. Die Vorstellung, bei der Rückübersetzung entstehe eine ungenauer, unbrauchbarer Text, ist obsolet.»
Ausprobiert mit Englisch:
“Für alle, die einen Text schreiben müssen und sich bei der Kommasetzung und stilistischen Aspekten unsicher sind, ist DeepL ein hervorragendes, kostenloses Werkzeug, um diese Probleme zu beheben. Die Vorstellung, dass eine Rückübersetzung zu einem ungenauen, unbrauchbaren Text führt, ist überholt.”
Großartige Einfachheit der spätgotischen Hallenkirche betont
“CELLE. In dem Rechtsstreit über den Einbau des von Prof. Lüpertz entworfenen sog. Reformationsfensters haben sich der Erbe des Architekten Prof. Oesterlen und die Marktkirchengemeinde vor dem Oberlandesgericht Celle geeinigt (Az. 13 U 1/21).
Das Landgericht Hannover hatte den Einbau durch Urteil vom 14. Dezember 2020 (Az. 18 O 74/19) als urheberrechtlich zulässig erklärt. Gegen dieses Urteil hatte der Sohn des Architekten Berufung eingelegt, über die der u.a. für das Urheberrecht zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in der Sitzung am 30. November 2021 verhandelt hat. In dieser Sitzung führte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Matthias Wiese zunächst in die Sach- und Rechtslage ein und unterbreitete den Parteien vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Senats einen Vergleichsvorschlag, den der Sohn des Architekten und die Marktkirchengemeinde angenommen haben.
In diesem Vergleich haben sich die Parteien u.a. darauf geeinigt, dass in der Nähe des noch einzubauenden Reformationsfensters ein Hinweisschild angebracht wird, mit dem durch einen zwischen den Parteien im Wortlaut vereinbarten Text u.a. darauf aufmerksam gemacht wird, dass das besagte Fenster nicht zu dem von Prof. Oesterlen geschaffenen Werk gehöre, dem es „in bemerkenswerter Weise gelungen“ sei, die „großartige Einfachheit der spätgotischen Hallenkirche zu betonen“. Auf dem Hinweisschild sollen alle Besucherinnen und Besucher der Marktkirche eingeladen werden, sich den durch das Reformationsfenster hergestellten „Kontrast bewusst zu machen und gezielt die schlichte Gestaltung des übrigen Innenraums auf sich wirken zu lassen“ und so „die Großartigkeit des von Prof. Oesterlen geschaffenen Werks in besonderer Weise“ zu erfassen.
Durch den Vergleichsabschluss ist der Rechtsstreit beendet.”
Von Rabanus_Flavus, Gemeinfrei, Link
Erste digitale Bibliothek vor 50 Jahren: Harts Project Gutenberg
Medienkompetenz mit Märchenbuch
Searchable Museum
Domainrechtlich kann es nur ein einziges Museum mit durchsuchbarem Bestand geben, denn für seine virtuellen Ausstellungen hat sich das Smithsonian’s National Museum of African American History and Culture diese Internetadresse gesichert:
https://www.searchablemuseum.com/ (.org und .net sind noch frei)
Sammlung schwedischer Schlachten (1621-1664) – BLB Karlsruhe, Cod. Durlach 80
https://digital.blb-karlsruhe.de/id/6760668 (URN geht nicht)
#fnzhss
Papierloses Büro vermeidet Sicherheitslücke in Druckern
F-Secure findet Sicherheitslücken in über 150 HP-Multifunktionsdruckern:
Siehe auch
Prunkmöbel aus Bayerns Schlössern
https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000002445
Eine CC-Liznzn ohne Downloadmöglichkeit des Bilds (rechte Maustaste ist deaktiviert) ist ziemlich widersinnig!
Hexen mit Mobiltelefon
Perlentaucher: “In einem Artikel aus The New Humanist erinnert Miranda Forsyth daran, dass in etlichen Ländern der Welt der Vorwurf der Hexerei noch immer Tausende von Opfern fordert: Das Witchcraft and Human Rights Information Network listet für die vergangegen zehn Jahre 5.250 Morde und 14.700 Mordversuche auf, vor allem in Papua-Neuguinea, Indien und afrikanischen Ländern. Was dagegen tun? “Ein erster Schritt muss ein besseres Verständnis sein. So wird beispielsweise oft angenommen, dass die Hauptopfer von Hexenjagden marginalisierte Frauen sind, während es in Wirklichkeit viele Kategorien von Opfern gibt. In Papua-Neuguinea sind Frauen und Mädchen in den Highlands die Hauptopfer, während in Bougainville eher Männer angeklagt werden. In manchen Gegenden ist es der ‘Poisenman’, der seine Zauberkraft ausübt, indem er Substanzen in weggeworfene Haare oder Fingernägel einstreut, während in anderen Gegenden eine ‘Sanguma’ (‘Hexe’) dafür bekannt ist, das Herz ihres Opfers zu ‘essen’. Wie ein Virus mutieren diese Erzählungen, um sich an neue Bedingungen anzupassen, wie die wachsende Zahl von Geschichten über ‘Sanguma’, die Mobiltelefone benutzen, zeigt. Die Armen und Ausgegrenzten sind oft das Ziel, aber auch die wirtschaftliche oder politische Elite. Der Vorwurf der Hexerei kann ein sehr wirksames Instrument der Machtlosen sein, da es schwierig ist, sich dagegen zu wehren.”
semper aliquid haeret – Bundesgerichtshof kann Latein
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210163
BGH befürwortet Verstümmelung von Online-Pressearchiven, wenn nur noch die Gegendarstellung (gleichsam Spiegelung der Anschuldigungen in der gelöschten Berichterstattung) online abrufbar ist.
Historisches Lexikon Bayerns zitiert Archivalia
BGH: Kohl-Witwe kassiert keine Million wegen Buchzitaten
Die Witwe des Altkanzlers hat im Streit mit dem Memoirenschreiber Heribert Schwan um Buchzitate keinen Anspruch auf eine Zahlung.
Im Streit um den Abdruck von Zitaten befand das Gericht:
“Der Unterlassungsanspruch besteht laut BGH auch gegen den Verlag, beschränke sich dabei wie schon das OLG entschied auf Fehlzitate und nun aber auch auf die indirekte Wiedergabe solcher Fehlzitate, da nur dadurch das Persönlichkeitsrecht verletzt würde. Im Übrigen bestünde keine Unterlassungspflicht für den Verlag. Eine solche folge “insbesondere nicht daraus, dass der vormalige Kläger einer Veröffentlichung einiger Aussagen schon im Rahmen der Memoirengespräche ausdrücklich widersprochen hatte (‘Sperrvermerkszitate’), noch daraus, dass die Wiedergabe wörtlicher Zitate eine unzulässige ‘bildnisgleiche’ bzw. ‘intensive’ Verdinglichung seiner Person darstellte”, führt der BGH aus. Was Kohl tatsächlich so gesagt habe, dürfe der Verlag auch drucken – auch wenn Kohl das ursprünglich nicht gewollt habe. Ein Verstorbener sei davor aber nicht mehr geschützt, erklärte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters.” (LTO)
Siehe auch die Pressemitteilung.
Sagt man das so?
Stadtarchiv Emmendingen digitalisierte historische Zeitungen
https://stadtarchiv.emmendingen.de/
Die Journaille sah natürlich keine Veranlassung, die neue Seite, die bei Google nicht trivial zu finden war (an erster Stelle steht die alte Homepage), zu verlinken:
https://www.badische-zeitung.de/emmendinger-geschichte-vom-sofa-aus-erkunden–206696900.html
“Die historischen Tageszeitungen “Hochberger Bote” (1866 bis 1901) und “Breisgauer Nachrichten” von 1902 bis 1945 sowie der Emmendinger Heimatkalender 1955 bis 1992 sind nun über die Homepage des Stadtarchivs zugänglich.”
Aus dem Bestand des Freisinger Stadtarchivs: Lesestoff für das Volk
Reviewing Double Fold by Nicholson Baker
“Readers seemed to agree that mine was among the most controversial reviews. Not only did I make it clear that I support Baker’s arguments – major research libraries should preserve old books and newspapers in the original paper form – but I also shared his indignation at irreplacable 19th century volumes being shredded and replaced with semi-legible microfilm versions. Unfortunately, several librarians seemed to think that by attacking malpractice in specific institutions, I was denigrating the profession as a whole.”
Englische Almanach-Handschrift (um 1425) für 95.000 Englische Pfund versteigert
Ausstellungsportal Gotha präsentiert digitale Ausstellungen zu den Sammlungen der Forschungsbibliothek Gotha
https://ausstellungen.thulb.uni-jena.de/start/
„Karten Wissen Meer: Globalisierung vom Wasser aus“ müsste eigentlich schon online sein.
Denkmäler des Closters Lorch von dem Kirchenrathsdirector Joh. Amand. Andr. von Hochstetter – WLB Cod.hist.fol.324,a
Schreiben an das Domkapitel Hildesheim (1. Hälfte 15. Jahrhundert)
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=1775165272 GWLB Hannover XXI 1243
Nationalbibliothek Neuseeland stoppt Abgabe von Beständen an das Internet Archive
Stadt Würzburg lässt Ratsprotokolle und Leichenschauscheine digitalisieren
Eine übersehene historische Gymnasialbibliothek in Glückstadt
Der in diesem Jahr erschienene Sammelband “Historische Schulbibliotheken. Eine Annäherung” (Rezensionen) hat die hohe kulturelle und historische Bedeutung der erhaltenen Gymnasialbibliotheken unterstrichen. Er verzichtet aber unter Verweis auf eine Liste der rührigen ehemaligen Betreuerin der Christianeum-Bibliothek in Hamburg-Altona, Felicitas Noeske, im Blog HISTGYMBIB
https://histgymbib.hypotheses.org/467 (2014 mit nicht gekennzeichneten jüngeren Nachträgen)
auf eine Schätzung der noch an den Schulen vorhandenen Sammlungen mit Altbestand. Selbstverständlich ist die bekannte Spitzengruppe (Rastatt, Konstanz, Christianeum und Johanneum, Hof, Zerbst, Freiberg usw.) komplett erfasst, aber noch nicht einmal das grundlegende Handbuch der historischen Buchbestände wurde erschöpfend ausgewertet. So fehlt die neulich von mir hier kurz vorgestellte Wormser Bibliothek, die aber in der Liste “Liste der Gymnasien mit Inkunabeln im eigenen Bibliotheksbestand” (2015)
https://histgymbib.hypotheses.org/1444
erwähnt wird. Die vermeintliche “Masterlist” zählt 66 noch “lebende” historische Schulbibliotheken (Brilon kam 2015 in ein Museum), aber die Liste der inkunabelverwahrenden Institutionen (mit insgesamt über 2200 Titeln!) bietet zehn weitere: Augsburg, Bonn, (Bad) Hersfeld, Husum, Kempten, Kleve, Landshut, Münnerstadt, Osnabrück, Worms. Davon haben nur die Bibliotheken in Kempten und Osnabrück keine Handbuch-Artikel. Die Bibliothek in Husum hat die verdiente Bloggerin in einem Beitrag 2020 vorgestellt, aber nicht in ihre Liste von 2014 eingetragen.
Die durch eine Addition von 66 und 10 ermittelte Zahl von 76 deutschen Schulbibliotheken mit erhaltenswertem Altbestand ist aber sicher zu niedrig angesetzt. Noch zu prüfen ist der Fall der Lehrerbibliothek des Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasiums in Kulmbach (Hinweis). Ich gehe davon aus, dass über 80 wertvolle Sammlungen an den deutschen Gymnasien noch existieren. [3.12.2021 nach meiner eigenen Liste sind es mindestens 111.] Zum Vergleich: 1893 erfasste Paul Schwenke 530 Gymnasialbibliotheken im Deutschen Reich, so Sühl-Strohmenger: Die Historische Bibliothek der Stadt Rastatt (1991), S. 15.
Problematisch bei der Unterscheidung zwischen in der Schule befindlichen Bibliotheken und “ausgelagerten” Bibliotheken der Fall der teilweise ausgelagerten Bestände. Noeske zählt die Bibliothek der Domschule Schleswig zu den ausgelagerten Schulbibliotheken, obwohl ein wertvoller Restbestand in der Schule zurückbehalten wurde, wie man dem Fabian-Handbuch und der Wikipedia entnimmt. Angesichts des großen im hessischen Weilburg verbliebenen Bestands (über 14.000 Bände), überzeugt die Einreihung bei den ausgelagerten Beständen keinesfalls. Vergessen wurde in Hessen die Korbacher Alte Landesschule.
Aus Schleswig-Holstein ist eine gar nicht so kleine Sammlung von 5000 Bänden der Gymnasialbibliothek Glückstadt zu nennen (bis 2019 in der Schule, heute also zu den “ausgelagerten” Schulbibliotheken Noeskes zu zählen), über die ich eine Pressemeldung in der Glückstädter Fortuna vom 27.02.2019 Seite 7 (Paywall, Foto ist frei) fand:
Es ist ein wahrer Schatz, der sich in einer unscheinbaren Halle am Lentzenweg verbirgt. Ein Schatz, dessen Wert erst noch im Detail ermittelt werden muss. 5000 Bücher sind zu ordnen und zu katalogisieren. Eine Mammutaufgabe, der sich Christian Boldt stellt. Der Chef des Detlefsenmuseums bat vor Kurzem Hartmut Appel, den Leiter des Detlefsen-Gymnasiums, um “ein paar Bücher”, wie er es nennt. Stattdessen bekam er 5000 Werke – die komplette Lehrerbibliothek.
Bislang lagerten die Bücher in einem dunklen Raum im Erdgeschoss der Schule. “Insgesamt waren es mal bis zu 20 000 Bücher”, weiß Boldt. Jetzt haben die übriggebliebenen Werke am Lentzenweg eine neue Heimat gefunden. “Der Kern deckt die Zeitspanne von 1530 bis 1950 ab”, so Boldt. Viele Schätze seien darunter verborgen und kämen erst nach und nach ans Licht.
Die wertvollsten Bücher sind bereits ins Detlefsenmuseum umgezogen, damit sich kein Dieb in einem unbemerkten Augenblick ihrer bemächtigen kann. Darunter ein Werk von Heinrich Rantzau, das er 1592 unter seinem Pseudonym Jonas ab Elvervelt veröffentlicht hat. Rantzau war von 1556 bis 1598 Statthalter des dänischen Königs für die königlichen Anteile am Herzogtum Schleswig und am Herzogtum Holstein – und ein bedeutender Vertreter der Renaissance und des Humanismus.
“Einzelne Bücher sind mehrere tausend Euro wert”, sagt Boldt, der alle Hände voll zu tun hat, den Schatz umfassend zu heben. Nur gut drei Stunden pro Woche stehen ihm laut Arbeitsvertrag für die Aufgabe zur Verfügung.
“Glückstadt besaß in dänischer Zeit eine der fünf Gelehrtenschulen Holsteins, welche die Aufgabe hatten, junge Menschen auf den Besuch der Universitäten vorzubereiten”, erfährt man auf der Seite der Ehemaligenvereinigung. (Diese Primaner unterhielten noch Ende des 19. Jahrhunderts eine 1823 gegründete eigene Bibliothek.) Das Gymnasium geht auf das Jahr 1630 zurück (Schulchronik). Die ganze Ignoranz der Wikipedia in Sachen Gelehrtenschulartikel zeigt sich einmal mehr am Fehlen eines solchen für Glückstadt!
Kurze Notizen zur 1806 gegründeten Schulbibliothek entnimmt man einigen Publikationen des 19. Jahrhunderts:
(Kein Eintrag bei Vogel: Corporations-Bibliotheken 1840, GBS)
Anzeiger für Bibliographie und Bibliothekswissenschaft vom 30. Juni 1854 (GBS)
Lucht (später Direktor des Christianeums Altona!): Glückstadt (1854), S. 72 (GBS)
Neuer Anzeiger … Juli 1869 (GBS): ca. 1400 Werke
Osterprogramm 1873, S. 36 (GBS): Angaben über die ältesten Drucke, vor allem 16. Jahrhundert – laufende Berichterstattung über Bibliothekszugänge in den Osterprogrammen (ULB Düsseldorf)
Adressbuch der Bibliotheken Deutschlands mit Einschluss von Oesterreich-Ungarn und der Schweiz (1875), S. 156 (GBS): über 3000 Bände
Schwenke: Adressbuch der deutschen Bibliotheken (1893), S. 139 (ULB Münster): ca. 8000 Bände
Rektor Germars Schrift über den Nutzen einer zweckmäßigen Schul-Bibliothek 1806 finde ich nur in der UB Kiel und natürlich nicht online.
Bibliographische Erfassung der historischen Bücherei der Stadt Nordhausen
Das Buch von Peter Kuhlbrodt 2011 gibt es online als PDF. Die ältesten Bestände stammen überwiegend aus der Bibliothek des Gymnasiums.
Ist Thomas Lirer ein Pseudonym?
Ich sage ja, Tschaikner sagt nein.
https://archivalia.hypotheses.org/128081 (Nachtrag)