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Eine Raigerner Handschrift aus dem Nürnberger Katharinenkloster, später im Besitz von Kardinal Melchior von Diepenbrock (1798-1853)

Kürzlich meldete das Manuscriptorium-Blog die Digitalisierung des deutschsprachigen Cod. R 360 (Handschriftencensus) aus der Bibliothek der Benediktinerabtei Raigern, die vom Raigerner Literaturmuseum des Brünner Landesmuseums in Rajhrad (Tschechien) verwaltet wird. Sie stammt aus dem Katharinenkloster Nürnberg und wurde von Dokoupil 1966 beschrieben (online in Brünn). Aus welchem Grund der Handschriftencensus immer noch auf die dahingegangene Online-Rekonstruktion von Antje Willing verlinkt, ist mir nicht bekannt.

Zu sehen ist derzeit leider nichts:

http://www.manuscriptorium.com/apps/index.php?direct=record&pid=AIPDIG-BOPPRBR_360_______02FYAM9-cs

[18.10.2021 Jetzt schon.

]

Zitiert wird in den Metadaten ein Schenkungsvermerk: “Sr. Hochwürden Gnaden dem verehrten Herrn Prälaten Victor Schlossar, Abt des Stiftes Raigern für die Stiftsbibliothek zum Andenken geschenkt wegen der hier enthaltenen Arbeit des Olmützer Bischofs Johannes. Breslau den 24 Mai 1851. von Melchior Card. v Diepenbrock Fürstbischof von Bresslau”. Über den Schenker unterrichtet die Wikipedia: “Melchior Ferdinand Joseph Diepenbrock (ab 1845 Melchior Ferdinand Joseph Freiherr von Diepenbrock; * 6. Januar 1798 in Bocholt in Westfalen; † 20. Januar 1853 auf Schloss Johannesberg im damaligen Österreichisch-Schlesien). Er war als deutscher Theologe zunächst im Bistum Regensburg unter Bischof Johann Michael Sailer tätig. Von 1845 bis 1853 war er Fürstbischof im Erzbistum Breslau und ab 1850 Kardinal.” Diepenbrock besaß eine ganze Reihe altdeutscher Handschriften, ohne dass dies in der mir online zugänglichen Literatur zu dem Erzbischof vermerkt wird. Als Privatsekretär des Regensburger Bischofs Johann Michael Sailer edierte er 1829 die Schriften Heinrich Seuses (GBS).

Aus dem Katharinenkloster stammen auch das Mainzer Nonnenbuch (Martinus-Bibliothek Mainz, Hs. 43), das Diepenbrock Fritz Schlosser schenkte, Dombibliothek Breslau Ms. 21 (siehe unten) sowie die Handschrift Breslau, UB, IV F 194a (Handschriftencensus, Wolfram Schneider-Lastin, ZfdA 1995, S. 202), später im Dominikanerinnenkloster Regensburg (wie die Handschriften aus Hl. Kreuz an Diepenbrock kamen, weiß Paul Mai in: 750 Jahre Dominikanerinnenkloster Heilig Kreuz Regensburg, 1983, S. 44 nicht anzugeben), 1851 der Universitätsbibliothek von Diepenbrock geschenkt. [Willi Göber nannte in der Festschrift Theodor Siebs (1933), S. 18 Fußnote (Auszug GBS) in der UB Breslau noch I F 250a aus dem Nürnberger Katharinenkloster (Katalog) und F I 508a aus Heiligkreuz in Regensburg, was die HSA-Beschreibungen bestätigen. Nachtrag 8.11.2022.] Außerhalb des Bestands der Dombibliothek Breslau wüsste ich sonst nur Berlin, SB, mgo 562 zu nennen, eine Handschrift, die von Diepenbrock an Vincenz Hasak und danach an Willibrord Faber gelangte (Handschriftencensus, Degering).

Im Handschriftencensus werden einige Handschriften der Breslauer Dombibliothek ohne Signaturen aufgeführt. Aufgrund der digitalisierten Beschreibungen des Handschriftenarchivs (von Joseph Klapper) und der Zusammenstellung in manuscripta.pl [neue URL] habe ich im November 2020 versucht, die modernen Signaturen zu ermitteln. Ich nenne ausgewählte Provenienzen, darunter Diepenbrock, behalte mir aber eine weitere Mitteilung vor.

[Adam Poznański von der Sectio Manuscriptorum der Bibliotheca Universitatis Wratislaviensis hat mir, wofür ihm auch hier sehr gedankt sei, im Januar 2022 Fotos aus dem maschinenschriftlichen Katalog (Ks. Wincenty Urban, Rękopisy Biblioteki Kapitulnej w Wrocławiu, Wrocław 1956) übermittelt. Mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme mit der Dombibliothek blieben bis zum heutigen Tag erfolglos. Ich hatte mit dem Gedanken gespielt, die drei bislang nicht bekannten Handschriften aus Inzigkofen in einem Beitrag für Maniculae vorzustellen, aber ohne Kopien oder Auskünfte von der verwahrenden Bibliothek erscheint mir das nicht tunlich. Dass es sich bei der nicht identifizierten Handschrift um Ms. 24 handelt, teilte mir ebenfalls Herr Poznański mit. Das Provenienzregister des Urban-Katalogs nennt für Diepenbrock die Mss. 22, 23, 24, 28, 29 und 46 – gesichert ist aber auch Ms. 21. Die undatierten Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von heute, 8.11.2022.]

https://handschriftencensus.de/19548 = Ms 65 – Doctrinale — 15th c.; Latin; parchment; 65 ff; 18,5 x 13,5 cm

https://handschriftencensus.de/19551 = Ms. 29 — 15th c.; German; paper; 188 ff; 11 x 7,5 cm (Diepenbrock) – dazu https://archivalia.hypotheses.org/9470 [mit Nennung der Provenienz Chorfrauenstift Inzigkofen. Gebetbuch “Gottisch Ubung Büchl N. 2” (Klapper 1910). Die Bezeichnung “Gottisch” = mittelalterlich ist ein wenig bekanntes Inzigkofer Provenienzmerkmal, vgl. Werner Fechter: Deutsche Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts aus der Bibliothek des ehemaligen Augustinerchorfrauenstifts Inzigkofen (1997), S. 45; weiteres Beispiel: Johannes Gottfried Mayer: Die “Vulgata”-Fassung der Predigten Johannes Taulers, 1999, S. 57 (Auszug GBS): “Gottisch Predig” auf Rückenschild, im Digitalisat nicht sichtbar; die Beschreibung Beckers (Internet Archive) von Ms. 2797 der BNU Straßburg erwähnt “Gottisch N. 118”.). “Gottisch” begegnet auch in Ms. 24 und 28. Der Katalog von Urban hat noch den Vermerk: “Diss Buch ist den von Tultz”.]

https://handschriftencensus.de/19552 = Ms 28 — 15th c.; Latin and German; paper; 252 ff; 11 x 8 cm (Diepenbrock) [Aus Inzigkofen. “Göttisch Jäst Büchl N. 9”, so Klapper. “Anna Kresin pin ich” – eventuell besteht ein Zusammenhang mit Anna Kreissin 1601, Fechter S. 155f. Der Katalog von Urban nennt zusätzlich eine 1647 gestorbene S(oror) Anna Dorothea, das ist die unten genannte adelige Dame aus dem Haus Hohenzollern.]

https://handschriftencensus.de/19553 = ? (Diepenbrock) [= Gertrud von Helfta: ‘Ein botte der götlichen miltekeit’ (Auszüge) und anderes. Es muss sich um Ms. 24 handeln. Auf dem Vorderdeckel nach Klapper: “Gottisch. Diss Büchl ist E. Uns. Heiligin An(n)a dorothe G. E. Hoch.Z”, das ist die 1647 gestorbene Chorfrau Anna Dorothea von Hohenzollern, seit 1628 Priorin von Inzigkofen, vgl. Fechter, S. 39.]

https://handschriftencensus.de/19554 = Ms 22 – 15th c.; German; paper; 344 ff, 15 x 10 cm (Benediktinerinnen Holzen) [Nach Urban ebenfalls Diepenbrock-Vermächtnis, was Klapper anscheinend übersehen hat.]

https://handschriftencensus.de/19556 = Ms 34: Tractatus de tribus substantialibus ordinis — 15th c. (1487); Latin; paper; 23 ff; 29 x 21 cm

https://handschriftencensus.de/19555 = Ms. 27, im Handschriftencensus mit Fragezeichen (von 1518, fehlt vermutlich deshalb in manuscripta.pl) [Nach Urban aus dem (Benediktinerinnen-)Kloster Liebenthal = Lubomierz.]

Weitere Breslauer Handschriften mit Diepenbrock-Provenienzen:

https://handschriftencensus.de/19550 = Ms. 21 Kötzler (Diepenbrock), dazu: https://archivalia.hypotheses.org/107671 [und Christina Patz: Der übersehene Autor (2021), S. 80f. mit Erwähnung dieses Beitrags. Die Handschrift gelangte aus dem Nürnberger Katharinenkloster nach Regensburg und von dort an Diepenbrock.]

https://handschriftencensus.de/19549 = Ms. 23 Seuse 1377 (Diepenbrock), zuvor Hl. Kreuz Regensburg (Klapper liest in der Beschreibung des Handschriftenarchivs irrtümlich Augsburg)

https://handschriftencensus.de/2395 = Ms. 46 (Diepenbrock), zuvor Hl. Kreuz Regensburg.

Der Stempel der Handschriften der Dombibliothek “Ex hered. Em. Card. Pr. Epi. Wrat. Melchioris L.B. de Diepenbrock” kennzeichnet sie als Vermächtnis.

Sicher kann man die Liste der bislang zehn [13] Handschriften aus dem Besitz Diepenbrocks noch vermehren. Aber das ist bereits jetzt schon mehr als der Handschriftencensus bietet, der in seiner Privatbesitz-Liste die Provenienz Diepenbrock derzeit nur bei zwei Handschriften angibt, obwohl alle anderen Handschriften einen Census-Eintrag haben.

#forschung
#histmonast #provenienz

News Regarding Dr David Livingstone

Political No. 23 of 1873, Forwarding Copies of Letters from the Government of Bombay Containing News Regarding Dr David Livingstone, British Library: India Office Records and Private Papers, IOR/L/PS/6/106, ff 342-344a, in Qatar Digital Library https://www.qdl.qa/archive/81055/vdc_100095576710.0x000001

Digitalisate zu: Stadtmusiker in Nördlingen, Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber zwischen 1500 und 1800

https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000007270

Bavarikon kennt keine Seitenlinks (wir hören uns dazu an: Cosi bavarikon è simile al’inferno). Will man eine Seite aus dem gut 300 Seiten umfassenden, nicht foliierten Aktenband des Stadtarchivs Nördlingen R36 F10 Nr.17 zitieren, kann man etwa p. 11 (Bezeichnung auf der Thumbnail-Ansicht) nehmen, aber ich empfehle statt dieser Pseudopaginierung Scan 11 zu schreiben. Aus Gründen der Einheitlichkeit sollte man “Scan” auch dann verwenden, wenn man weiß, dass eine Fotografie zugrunde liegt.

75 Jahre Nürnberger Prozesse

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nuernberger-prozesse-death-by-hanging-rechtsgeschichte-justiz-voelkerstrafrecht/

https://www.sueddeutsche.de/kultur/nuernberger-prozesse-voelkerrecht-75-jahre-1.5425959

“Niemand hat dieses Nürnberger Recht, das die Alliierten den Deutschen bringen mussten, so hartnäckig und auch so ausdauernd bekämpft wie die westdeutsche Justiz und Rechtswissenschaft. Niemand hat sich den Lehren von Nürnberg so störrisch verschlossen. In keinem anderen westlichen Land ist der völkerrechtliche Diskurs so sehr von Widerwillen geprägt geblieben, und zwar nicht nur in den düsteren Anfangsjahren der Republik. Sondern jahrzehntelang.”

https://www.75jahre-nuernberger-prozesse.de/

https://museen.nuernberg.de/memorium-nuernberger-prozesse/angebote/digitales-angebot

#rechtsgeschichte

Luftbild - Fürther Str Nürnberg - Justitzgebäude - 1945.jpg Gemeinfrei, Link

SULB Saarbrücken weigert sich, Auskunft aus einem Buch zu erteilen

Üblicherweise sind bibliothekarische Auskunftsservices ein Segen für Benutzer*innen. Manchmal versenden sie sogar unberechnete Scans. Bisher noch nicht erlebt habe ich, dass sich eine Universitätsbibliothek hartnäckig weigert, ein Buch aus dem Magazin bestellen zu lassen und etwas darin nachzuschauen. Hier ging es um die Frage, ob ein Buch eines saarländischen Heimatforschers einen Abschnitt über Pilatus in Pachten enthält. Zunächst wurde mir angeboten, ich könnte das Buch doch vor Ort einsehen. Als ich für eine Fernleihbestellung (es handelt sich, abgesehen von der DNB, laut KVK um Alleinbesitz) um die Seitenzahlen bat, wurde mir bedeutet, ich könne doch das ganze Buch per Fernleihe bestellen. Angesichts der volkswirtschaftlichen Fernleihkosten erscheint es mir als eine Steuergeldverschwendung, ein rares Buch durchs Land reisen zu lassen, wenn noch nicht einmal sicher ist, ob der gesuchte Abschnitt im Buch vorhanden ist.

Wird durch Wiederholung nicht existenter: die angebliche Autorin Hildegard von Hürnheim des “Zimmernschen Secretum secretorum” (1282)

Am 5.12.1999 schrieb ich dazu in der Mailingliste Mediaevistik:

“1282 uebersetzte im Auftrag eines Bruder Rudolfs gen. von Huernheim [von Kaisheim] eine Nonne des Zisterzienserinnenklosters Zimmern im Ries das pseudo-aristotelische Werk “Secreta secretorum”, hrsg. von R. Möller (=DTM 56) nach Cgm 288 aus Seligenthal (1445/65), vgl. G. Keil im ²VL4 (1983) 1-4. Dazu jetzt ausfuehrlich: Robert Luft [recte: Luff], Wissensvermittlung im europaeischen Mittelalter. ‘Imago mundi’-Werke und ihre Prologe (TTG 47), Tübingen 1999, 314-351. Die Lektuere dieser Arbeit offenbart einmal mehr, wie wenig Germanisten von der (Landes-)Geschichte wissen. Denn die dort gegebenen Belege zeigen deutlich, dass die auf Kresten 1907 zurueckgehende Zuschreibung an Hildegart von Huernheim (als Faktum behandelt von Keil) absolut ungesichert ist. Dem Prolog wird entnommen, sie sei noch jung, aber bereits laengere Zeit im Kloster und das wird dann mit einer Urkunde von 1262 zusammengebracht, derzufolge Rudolf von Huernheim fuer eine seiner Toechter 300 Pfund Heller schenkte. 1299 erscheint Hiltegard von Huernheim als Zeugin. Wieso soll ausgerechnet diese Nonne in Betracht kommen? Es gab doch viele andere, von denen wir nichts wissen. Und wieso muss sie adelig gewesen sein, um als Uebersetzerin taetig werden zu koennen? Landesgeschichtliche Literatur, vor allem die fuer die fruehen Zimmerner Urkunden massgeblichen, bereits 1959 (!) erschienenen Regesten: Die Urkunden der Fürstl. Oettingischen Archive in Wallerstein und Oettingen: 1197 – 1350 / bearb. von Richard Dertsch, Augsburg 1959, wird nicht zur Kenntnis genommen. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass man sauber recherchiert, auch wenn das eine Nachbardisziplin betrifft?”

Über den Cgm 288, Leithandschrift der Edition: https://handschriftencensus.de/6017. Vorrede im Digitalisat: MDZ. Vorrede in der Freiburger Handschrift: UB Freiburg.

Wiedergabe der Vorrede schon bei Toischer 1884 (Internet Archive).

Die in der Vorrede explizit als erste Äbtissin genannte Elisabeth wurde am Ende des 14. Jahrhunderts als heiligmäßig verehrt, siehe die Urkunde bei Steichele 1872, S. 675f. (MDZ). Sie ist bis 1286 belegt (Julia Bruch: Die Zisterze Kaisheim und ihre Tochterklöster, 2013, S. 267).

Dertsch online: UB Augsburg.

Auszüge aus Luff: GBS.

Nach meinem Statement von 1999 zweifelte Nigel Palmer (in: Zisterziensisches Schreiben im Mittelalter, 2005, S. 260, Auszug GBS) die traditionelle Zuschreibung an. Auch Regula Forster: Das Geheimnis der Geheimnisse, 2006, S. 167f. (zitiert nach Zluwa 2012, S. 23, PDF) lehnt sie ab. Tanja Mattern: Literatur der Zisterzienserinnen (2011), S. 385 (Auszug GBS) schließt sich Palmer an.

Es ist völlig unverständlich, wie Eduard Gebele in der NDB 1972 schreiben konnte: “Alle Angaben zur Person in der Vorrede deuten auf H., die 1262 in das Kloster eingetreten war und 1299 letztmals erwähnt wird, als Übersetzerin.” Die Argumentation in der Dissertation von Georg Kriesten 1907, S. 44-49 (Internet Archive), auf den die Zuschreibung zurückgeht, ist methodisch nicht haltbar. Wäre nicht anzunehmen, dass die Nonne von Zimmern, die mit Hinweis auf das zisterziensische Schweigegebot ihren Namen verschweigt, die Verwandtschaft zu dem Auftraggeber, dem Kaisheimer Mönch Rudolf von Hürnheim, explizit bezeichnet? Dass die Tochter Rudolfs von Hürnheim von 1262 (Dertsch, Nr. 36) identisch mit der Hildegard von Hürnheim 1299 (Nr. 175) war ist nicht völlig sicher; es kann 1282 noch weitere Hürnheimerinnen im Konvent gegeben haben. Um 1304 trat eine Margaretha von Hürnheim ein (Nr. 199; die Liste der bekannten Konventualinnen bei Bruch, S. 273). Zur Familie von Hürnheim: https://archivalia.hypotheses.org/130577.

Was die geistliche Literatur angeht, so steht die Übersetzung aus dem Kloster Zimmern nicht allein, denn etwa aus der gleichen Zeit (aus den Jahren ca. 1250/70) gibt es einen lateinischen Sendbrief des Dominikaners Wichmann von Arnstein, den dieser an die Gräfin Udel(hild) von Oettingen und deren Töchter im Kloster Zimmern gerichtet hatte (maßgeblich dazu jetzt Palmer, S. 255-258; vgl. auch Balázs J. Nemes: Von der Schrift zum Buch – vom Ich zum Autor, 2010, S. 237, Auszug GBS mit Zitat nach Clm 19138, Bl. 43a, die Stellenangabe nach Grupp 1918/19, S. 10, Commons). Man hat erwogen, das sei der Konvent von Zimmern als die geistlichen Töchter (Schiewer zitiert bei Palmer, S. 257 Anm. 60), aber nichts zwingt zu dieser Annahme. Hauskloster der Oettinger war nicht Zimmern, sondern Kirchheim am Ries. Unsinnig ist Palmers Hinweis auf die von Grupp in einer seinen Oettingischen Regesten beigegebenen Stammtafel (Internet Archive) genannten Töchter des Grafen Ludwig von Oettingen, der mit Adelheid/Udelhild in zweiter Ehe verheiratet war, Ursula, Sabine und Sophie, denn alle drei waren verheiratet. Notiert sei aus Dertsch Nr. 75, dass 1277 in Zimmern eine Konventualin Udelhilt lebte – möglicherweise eine der Töchter Udelhilds?

Es spricht für die geordneten Verhältnisse des Konvents von Zimmern, dass die Klosterfrauen im fernen Niederösterreich das Kloster 1263 eine Gründung in Altmelon (später St. Bernhard bei Horn) besiedeln konnten, wie man aus der Historia fundationis monasterii monialium S. Bernhardi (vgl. Geschichtsquellen) erfährt: “Zimmern ist ein chloster gnant zu Swaben” (ed. Zeibig 1853, S. 133, GBS). Noch 1334 lebten in Zimmern 80 Nonnen und 15 Konversen (Dertsch Nr. 389). Auf die Beziehungen des Heinrich von Nördlingen zu Nonnen im Kloster Zimmern hat Grupp 1918/19 hingewiesen (S. 13; vgl. Urban Federer: Mystische Erfahrung im literarischen Dialog, 2011, S. 297).

Im 15. Jahrhundert wehrte sich das adelig geprägte Kloster vehement gegen eine Reform. Sogar die Äbtissin wurde um 1472 exkommuniziert (Paulus Weißenberger 1974, Internet Archive). In der Reformationszeit liefen die Nonnen rasch zum neuen Glauben über (die Klostergeschichte ist unzureichend erforscht; immer noch wichtig ist Steichele; über das 14. Jahrhundert reicht Bruch nicht hinaus; zu den inneren Verhältnissen nichts bei Kudorfer 1974, MDZ; ziemlich unerheblich ist Detlef Strahl: Klosterzimmern. Aus der Geschichte eines Zisterzienserinnenklosters. In: Rieser Kulturtage, Dokumentation VII/1988, 1989, S. 179-192 [20.1.2024 online]).

Eine einzige Handschrift kann dem Kloster zugewiesen werden: Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek, 8° Cod. Aug. 18 mit Geiler-Predigten (Handschriftencensus; Von der Augsburger Bibelhandschrift zu Bertolt Brecht, 1991, S. 103), 1490 wohl in Augsburg geschrieben und versehen mit einem Besitzvermerk von Zimmern. Dass in einer oberschwäbischen Handschrift aus Inzigkofen (Berlin, SB, mgf 79, ManuMed) Urkundenmakulatur begegnet, die sich auf Zimmern bezieht, hat keine Aussagekraft für die Bibliothek von Zimmern, sondern besagt nur, dass dem Buchbinder neben anderen Urkunden aus Oberschwaben auch eine Urkunde der Zimmerner Äbtissin zur Verfügung stand. Kein Vergleich mit dem riesigen Handschriftenbestand des benachbarten Zisterzienserinnenklosters Kirchheim (nicht völlig befriedigend bearbeitet von Arnold Schromm 1998), das sich der Ordensreform anschloss!

Nachträge

20.1.2024 Posthum erschien: Nigel Palmer: Deutschsprachige Autorinnen vor 1300. In: Zwischen Klausur und Welt. Autonomie und Interaktion spätmittelalterlicher geistlicher Frauengemeinschaften (= Vorträge und Forschungen 91, 2022), S. 247-284, hier S. 268-272.

#forschung #histmonast

Plagiate: Das Gute nehmen, wo man es findet

Wir lesen in der FAZ:

“„Heute“, beklagte sich Herr K., „gibt es Unzählige, die sich öffentlich rühmen, ganz allein große Bücher verfassen zu können, und dies wird allgemein gebilligt. Der chinesische Philosoph Dschuang Dsi verfasste noch im Mannesalter ein Buch von hunderttausend Wörtern, das zu neun Zehnteln aus Zitaten bestand. Solche Bücher können bei uns nicht mehr geschrieben werden, da der Geist fehlt. Infolgedessen werden Gedanken nur in eigner Werkstatt hergestellt, indem sich der faul vorkommt, der nicht genug davon fertig bringt.“

Der Herr K. ist Herr Keuner, von Bertolt Brecht erfunden, um Widerspruch einzulegen gegen alle Formen jedermännischer Dummheit. Er klagt weiter: „Freilich gibt es dann auch keinen Gedanken, der übernommen werden, und keine Formulierung eines Gedankens, die zitiert werden könnte.”

Fossilienforscher beklagen Behinderung durch den Staat

https://www.kulturrat.de/themen/texte-zur-kulturpolitik/fossilien-und-recht/?print=pdf

https://vfmg.de/2020/09/offener-brief-an-die-politik-ueber-1000-fossilienforscher-fordern-eine-reformation-der-palaeontologie-gesetzgebung-in-deutschland/

https://www.lwl-naturkundemuseum-muenster.de/de/wissenschaft/palaontologische-bodendenkmalpflege/fossilien-richtig-sammeln/

Niedersachsen entschädigt bei gefühlter Enteignung bei Schatzregal

2020 fand der Sondengänger Martin Rodenburg auf einem auf einem Acker in der Gemeinde Dörverden eine Silbermünze, einen halben Speziesdaler, 1639 geprägt, mit dem Abbild des dänisch-norwegischen Königs Christian IV.

“Die Kreisarchäologin bedankte sich bei Rodenburg für sein vorbildliches Verhalten nach dem Fund. „Er hat sich sofort bei mir gemeldet“, so Precht. Und das, obwohl er ahnte, was auf ihn zukommt. „Mir war direkt klar, dass das ein Fall fürs Schatzregal sein könnte“, sagte Rodenburg schulterzuckend. Schatzregal – so heißt der Vorgang, der eingeleitet wird, wenn eine Privatperson einen Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung macht. Dann gehört dieser nämlich automatisch dem Land Niedersachsen.

„Wir wollten das aber nicht wie eine gefühlte Enteignung stehen lassen“, erklärte Arnd Hüneke, stellvertretender Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege in Hannover, beim Pressetermin. Deshalb habe man einen Numismatiker, also einen Münzkundler, um ein Gutachten gebeten. Weil bereits vor einigen Jahren ein solches Exemplar bei einer Auktion versteigert wurde, wusste man ungefähr, was dem Finder zusteht. Das Landesamt zahlte Rodenburg als eine Art Finderlohn einen vierstelligen Betrag. „Dass wir das Schatzregal anwenden, kommt äußerst selten vor, vielleicht ein-, zweimal im Jahr“, so Hüneke.”

https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/doerverden-ort52440/ein-klarer-fall-fuers-schatzregal-90866602.html

Zum Thema Schatzregal:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=schatzregal

Grabstein der Margarete von Heppenheim wurde versetzt

https://www.alzey-land.de/vg-wGlobal/wGlobal/scripts/accessDocument.php?forceDownload=0&document=%2Fvg-wAssets%2Fnachrichtenblatt%2F2021%2FKW_2021-38.pdf

Solche Verlagerungen historischer Denkmale sind durchaus kritisch zu sehen. Grabsteine sollten an ihrem Ursprungsort bleiben. Eine Verbesserung der Bestandserhaltung ist nicht gegeben: Der Grabstein wurde auch an seinem neuen Standort im FREIEN allen schädigenden Umwelteinflüssen ausgesetzt!!