“Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv ab dem […] 24. August, bis auf Weiteres ausschließlich für geimpfte, genesene und getestete Personen zugänglich.”
https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1440451.de.html
Ist das mit dem Nutzungsanspruch des Landesarchivgesetzes vereinbar?