http://blogs.bodleian.ox.ac.uk/theconveyor/open-access-bodleian-publications-on-hathitrust/
Darunter auch
Catalogue of dated and datable manuscripts c. 435-1600 in Oxford: Text – Tafeln
http://blogs.bodleian.ox.ac.uk/theconveyor/open-access-bodleian-publications-on-hathitrust/
Darunter auch
Catalogue of dated and datable manuscripts c. 435-1600 in Oxford: Text – Tafeln
Die Gurke des Tages geht an Peter Shirts:
Nämlich im Mgq 495: https://handschriftencensus.de/8755
Zu den Gedichten: https://archivalia.hypotheses.org/2257
Der Ausstellungskatalog von 1989 ist online:
Das Pluszeichen, das zu den Einträgen mit Digitalisaten führt (wenn es bereits welche gibt), übersieht der flüchtige Besucher leicht. Eine Liste der Digitalisate gibt es leider nicht, man stochert also z.B. bei den Kirchenbüchern im Nebel.
Beispiel eines wenig glücklichen Permalinks:
Verwendet wird der wiederholt kritisierte DFG-Viewer.
Leider fehlt der Online-Nachweis für “Ulrich Helbach, Der Nachlass Friedrich Schlegels im Historischen Archiv des Eerzbitums [sic!] Köln, in: Athenäum. Jahrbuch der Friedrich Schlegel-Gesellschaft 19, 2009, S. 139-153”
In der Wikipedia habe ich die bekannten Einbände des berühmten Geislinger Buchbinders Johannes Richenbach († 1486, GND) zusammengestellt. Materialien zu seinen Kunden finden sich in diesem Blog. 2011 konnte Scott Husby (R1) bis (R56) auflisten, wozu in der Wikipedia zwei Ergänzungen möglich waren. (R59?) soll im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Von der reichen Richenbach-Forschung bislang nicht weiter beachtet wurden die Ausführungen von Karl Schorbach (Der Strassburger Frühdrucker Johann Mentelin (1458-1478). Studien zu seinem Leben und Werke, 1932, S. 172, polona.pl), der den Eintrag in einer damals Maihinger Inkunabel (von Johann Mentelin gedruckte Hieronymus-Briefe) zitierte:
“Hunc librum illigare jussit Joannes Reichenbach capellanus Geislingensis 1471”
(In der Vorlage steht: hunc.) Der frühere Bibliotheksleiter Georg Grupp (1861-1922) hatte ihm die Notiz mit der Vermutung mitgeteilt, der Eintrag habe sich auf einen früheren und zerstörten Einband des Exemplars bezogen. Es sei nicht unwahrscheinlich, folgerte Schorbach, dass Richenbach 1471 “einen 3. Abdruck der Hieronymus-Ausgabe Mentelins mit einem Einband ausgestattet hat”.
Die Inkunabel C 113 der Universitätsbibliothek Augsburg (der ISTC nennt als Signatur Inc.96) aus der früher in Maihingen bzw. auf der Harburg aufbewahrten Bibliothek Oettingen-Wallerstein wird in der Inkunabeldatenbank der Bibliothek wie folgt beschrieben:
NACHWEIS
H 08 549 C
GW 12422
BSB-Ink H-244
ih00162000
VERFASSER
Hieronymus
TITEL
Epistolae
VERLAGSORT
[Strassburg]
VERLEGER
[Mentelin, Johann]
ERSCHEINUNGSJAHR
[nicht nach 1469.09.25.]
KOLLATIONIERUNG
223 Bl.,2 Sp.50 Z.
EINBAND
Dunkelbrauner Lederband Mitte 16. Jh. Goldlinienrahmen. Floreske bzw. maureske Eckvignetten. Ovale Plattenpressung mit
Azuréearabeske in der Mitte (Wind, C 2)
EINBANDNOTIZ
Auf fliegendem Blatt vorne spätere Notiz: hunc librum illigare jussit Joannes Reichenbach capellanus Geislingensis 1471.
SIGNATUR UBA
02/C 113
Für einen Scan der Seite (Commons) habe ich der UB Augsburg zu danken.
Es kann aus meiner Sicht kein Zweifel daran bestehen, dass der Eintrag, der wohl ins 17./18. Jahrhundert gehört, ein Lebenszeugnis des Geislinger Kaplans Johannes Richenbach zum Jahr 1470 darstellt – an eine Fälschung ist nicht zu denken. Leider wirft es einige Fragen auf. Wenn der heutige Einband schon aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammt, wie konnte man zum späteren Zeitpunkt der Notiz von dem früheren Einband wissen? In der Tat hat Richenbach 1469 (R10) und 1470 (R56, verschollen) Einbände für die nicht nach 1469 gedruckte Ausgabe der Epistolae des Hieronymus angefertigt. Aber wieso heißt es “illigare jussit”? Würden wir Richenbach als Buchbinder nicht kennen, wäre das Eintrag, der den Geislinger Kaplan als Auftraggeber eines Einbands nennt. An Bernhardin Richenbach, der wohl frühestens 1480 mit Johannes Richenbach zusammenarbeitete, ist so früh nicht zu denken. Hatte Richenbach hier einen Gehilfen, der den Vermerk am Einband anbrachte? Oder hat er gar einen anderen Buchbinder beauftragt? Mögliche Antworten können nur spekulativ ausfallen.
#forschung #inkunabel
https://query.wikidata.org/querybuilder/?
Einfach ist da gar nichts. Video:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Querybuilderdemo.webm
https://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-dissertation-giffeys-doktormutter-weist-mitverantwortung-zurueck/27540890.html (Danke an JZ)
Kommentar: Betreuer*innen von akademischen Arbeiten haben aus meiner Sicht die Pflicht, die Einhaltung wissenschaftlicher Regeln wenigstens stichprobenhaft zu kontrollieren. Dazu schaut man sich einige leicht erreichbare Quellen (und sei es auch nur die zitierten eigenen Arbeiten) an und vergleicht sie mit der zu beurteilenden Arbeit.