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Große landesgeschichtliche Portale Deutschlands nach PERSONAVINO bewertet

In neun Bundesländern existieren große landesgeschichtliche Portale, die mit einer Ausnahme – in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei: für das Rheinland und für Westfalen – landesweit landesgeschichtliches Wissen und/oder Digitalisate präsentieren.1

Das von mir im April 2019 vorgestellte Konzept PERSONAVINO, mit dem ich in der Zwischenzeit vor allem viele Museumsdatenbanken bewertet habe, lässt sich auch auf die landesgeschichtlichen Portale anwenden.2

Es handelt sich um ein Akronym:

PERmalinks/Langzeitarchivierung
SOcial Media/Sharing
Nachnutzung
Annotion/Feedback
VIewer (Auflösung, Metadaten)
NOrmdaten

Merksatz: Eine digitalaffine PERSONA kann nur mit Wein (VINO) ertragen, was realexistierende digitale Projekte an Defiziten zumuten.

BADEN-WÜRTTEMBERG: LEO

https://www.leo-bw.de/

Das vom Landesarchiv Baden-Württemberg verantwortete Portal bietet eigene Themenseiten an, verweist aber auch auf externe Angebote mit Digitalisaten/E-Texten.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: NEIN

Für die eigenen Inhalte gibt es keine Permalinks.

SOcial Media/Sharing: Teilweise

Sharing wird nicht unterstützt. Es gibt ein gut verstecktes Blog, Auftritte auf Twitter und Facebook.

Nachnutzung: NEIN

Es gilt ein allgemeiner Rechtevorbehalt. Auf die liberalen Nutzungsbedingungen des Landesarchivs für Digitalisate der Findbuchdatenbank wird offenbar bewusst nicht hingewiesen.

Annotion/Feedback: JA

Es können nach Anmeldung Kommentare hinterlassen und eine Sternebewertung abgegeben werden.

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Für eine zufriedenstellende Auflösung der Digitalisate muss in der Regel das Digitalisat auf der Seite des Partners aufgerufen werden.

NOrmdaten: JA

GND wird prominent angezeigt, Link geht aber nur auf die DNB.

BAYERN: bavarikon

https://www.bavarikon.de/

Das von der Bayerischen Staatsbibliothek verantwortete Portal bietet Digitalisate bayerischer Institutionen an und soll die Bayerische Landesbibliothek Online ersetzen.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Keine Permalinks auf Seitenebene (abgesehen von einzelnen Artikeln in Nachschlagewerken). Daneben gibt es häufig abweichende Permalinks der Partnerinstitution.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Sharing wird nicht unterstützt. Es gibt nur einen Facebook-Auftritt. Über Neues orientiert ein Newsletter.

Nachnutzung: Unterschiedlich

Es dominieren bei den Digitalisaten Copyfraud-Lizenzen (wie bei der BSB), die kommerzielle Nutzungen von Gemeinfreiem ausschließen. Das Bildarchiv der BSB hat auch zu sehr alten Bildern nur die Rights-reserved-Angabe.

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

In der Regel ist die Auflösung gut.

NOrmdaten: Kaum

Nicht einmal im Personenmodul wird die GND ausgewiesen. Wenn ein Hinweis erfolgt, wird kein Link angegeben.

HESSEN: LAGIS

https://www.lagis-hessen.de/

Das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde betreibt dieses Portal, das weitgehend auf Digitalisate verzichtet. Die Inhalte der Themendatenbanken werden also überwiegend als E-Texte präsentiert.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Zu jedem Eintrag gibt es eine “Empfohlene Zitierweise”, bei der es sich um einen Permalink handeln sollte.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: NEIN

Allgemeiner Rechtevorbehalt!

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Die Bilder liegen in brauchbarer bis guter Auflösung vor.

NOrmdaten: Kaum

Nur bei der Hessischen Biografie wird die GND-Nummer (ohne Link) angegeben.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern

https://www.digitale-bibliothek-mv.de/

Das von der UB Greifswald betriebene Portal unterschiedet sich nicht von der Digitalen Sammlung einer Universitätsbibliothek.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Permalinks auch auf Seitenebene.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: NEIN

Allgemeiner Rechtevorbehalt. Das gilt auch für die Universitätssammlungen, auf deren Nutzungsbedingungen die Startseite eigens verweist – der Link führt ins Leere!

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Gute Auflösung der Digitalisate (Downloads werden angeboten), teilweise Mängel bei den Metadaten.

NOrmdaten: NEIN

NIEDERSACHSEN: Kulturerbe Niedersachsen

https://kulturerbe.niedersachsen.de/

Verantwortlich ist die Verbundzentrale des GBV. Das Portal bietet auf eigenem Server digitale Sammlungen niedersächsischer Kulturinstitutionen an.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Der Link zur Seite soll wohl ein Permalink sein.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: Unterschiedlich

Positiv hervorzuheben ist, dass, soweit ersichtlich, jedes Objekt einen Lizenzhinweis seines Anbieters enthält. Häufig sind wikipedia-taugliche Lizenzen oder Kennzeichnung als Public Domain.

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Meist gute Auflösung.

NOrmdaten: NEIN

NORDRHEIN-WESTFALEN: Portal Rheinische Geschichte

http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/

Anders als das westfälische Schwesterportal verzichtet das vom LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte unterhaltene Portal auf Digitalisate. Es bietet vor allem Nachschlagewerke zu verschiedenen Themen.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Die URL im Zitationshinweis dürfte ein Permalink sein.

SOcial Media/Sharing: JA

Sharing wird unterstützt (Facebook, Twitter). Es gibt Auftritte auf Facebook und Twitter.

Nachnutzung: NEIN

Allgemeiner Rechtevorbehalt!

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Die Illustrationen werden meist in brauchbarer Auflösung wiedergegeben.

NOrmdaten: NEIN

NORDRHEIN-WESTFALEN: Internet-Portal Westfälische Geschichte

Das LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte bietet sowohl Digitalisate als auch Themenseiten mit E-Texten an.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Die Seiten-URL ist wohl als Permalink gedacht.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: NEIN

Allgemeiner Rechtevorbehalt!

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Die Digitalisate (z.B. Westfälische Zeitschrift) werden in guter Auflösung angeboten.

NOrmdaten: NEIN

RHEINLAND-PFALZ: Regionalgeschichte.net

http://www.regionalgeschichte.net/

Das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz bietet landesgeschichtliche Themenseiten und eine Aufsatzbibliothek (derzeit 689 Texte, leider kaum mit Faksimiles)3 für Rheinland-Pfalz und benachbarte Gebiete (Saarland, Rheingau) an.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: Teilweise

Die Aufsätze haben einen URN, einzelne Projekte (z.B. Klöster) verfügen über Zitierhinweise.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: NEIN

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Die Auflösung der Bilder könnte vielfach besser sein.

NOrmdaten: JA

GND (mit Link zur DNB) teilweise nicht nur für Personen! (Beispiel)

SACHSEN: Sachsen.digital

https://sachsen.digital/

In Sachsen gibt es zwei Portale, das Digitalisate-Portal Sachsen.digital der SLUB Dresden und Saxorum, das eine Vernetzung landeskundlicher Angebote anstrebt, aber bislang kaum realisiert hat, weshalb es nicht berücksichtigt wird. Sachsen-digital ist im wesentlichen die digitale Sammlung der SLUB Dresden, die zentral für die allermeisten beteiligten Institutionen digitalisiert, auch wenn auch Leipziger Handschriften vertreten sind.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: JA

Permalinks auch auf Seitenebene (nur SLUB).

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: Unterschiedlich

Es wird in den Metadaten jeweils ein Rechtehinweis gegeben, wikipedia-taugliche Lizenzen und Public-Domain-Kennzeichnung sind bei gemeinfreien Werken häufig.

Annotion/Feedback: NEIN

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Gute Auflösung. Bemerkung zur Suchfunktion: diese ist schlecht (keine erweiterte Suche), die Volltextsuche dank fehlender Stellenkennzeichnung nahezu unbrauchbar.

NOrmdaten: NEIN

THÜRINGEN: kulthura

https://www.kulthura.de/

Das von der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena verantwortete Portal ist noch als “beta” ausgewiesen und führt – via Verlinkung – Digitalisate der Kulturinstitutionen zusammen.

PERmalinks/Langzeitarchivierung: Unterschiedlich

Meistens dürften die Partnerinstitutionen Permalinks vergeben haben, eigene hat kulthura nicht. Diese müssen mitunter umständlich recherchiert werden (z.B. bei der Bauhaus-Universität sind sie nicht Teil der Metadaten des Digitalisats). Bei den Metadaten der UB Jena gibt es URNs.

SOcial Media/Sharing: NEIN

Nachnutzung: Unterschiedlich

Keine standardmäßigen Lizenzhinweise in kulthura, diese fehlen teilweise bei den Partnerinstitutionen. Die UB Jena selbst verwendet eine inakzeptable CC-BY-NC-SA-Lizenz.

Annotion/Feedback: Teilweise

Nur Fehlermeldungen als Kommentar: “um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden.”

VIewer (Auflösung, Metadaten)

Auflösung abhängig vom jeweiligen Angebot, vermutlich überwiegend ausreichend.

NOrmdaten: JA

Bei Personen werden außer der DNB diverse weitere Links angeboten.

FAZIT

Bei aller Unterschiedlichkeit der zehn geprüften Portale kann man doch zwei Gruppen unterscheiden: Digitalisate-Portale in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, die spartenübergreifend Digitalisate aus Archiven, Bibliotheken und Museen nachweisen oder selbst anbieten, und themem-orientierte Portale, die verschiedene Nachschlagewerke/Datenbanken/Themenseiten anbieten.

Insgesamt bewerte ich die Erfüllung meiner Kriterien als mangelhaft.

Permalinks sind für mich conditio sine qua non. Dass LEO in Baden-Württemberg keine anbietet, ist ein Unding. Von einer konsequenten Nutzung von Normdaten kann keine Rede sein. Auch in Sachen Social Media gibt es nur vereinzelte Ansätze; Sharing wird nur von einem Portal (Rheinland) unterstützt.

In Sachen Nachnutzung sieht es überwiegend düster aus. Die themenorientierten Portale versagen in Sachen (libre) Open Access komplett 4 – wenn man das geringe Verständnis für Open-Access-Monographien im Bereich der Landesgeschichte berücksichtigt, das ich in meiner Untersuchung am Anfang des Jahres konstatierte, ist das nicht verwunderlich. Bei den Digitalisat-Portalen patzt nur Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn der häufige Copyfraud bei Gemeinfreiem in Bayern und Thüringen zu beklagen ist. Es ist zu hoffen, dass die neue gesetzliche Vorschrift des § 68 UrhG nicht nur bei Bild-Materialien zu einem Umdenken führt.

Um es einmal mehr zu betonen: Reproduktionen gemeinfreier Flachware sind als CC0/Public Domain freizugeben, der Rest (Fotos von 3-D-Vorlagen, eigene Texte) sollte wikipedia-tauglich lizenziert werden (CC-BY oder CC-BY-SA)!

Das weitgehende Fehlen von Feedback-Funktionen zeigt, wie meilenweit entfernt die Landesgeschichte noch von bürgerwissenschaftlichen Ansätzen ist. Hinsichtlich der Organisation von Crowdsourcing sind die genealogischen Vereine deutlich weiter.

Leider haben von den Flächenstaaten die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kein vergleichbares landesgeschichtliches Portal.

  1. Weitere deutsche Mitglieder der AG Regionalportale: http://www.ag-regionalportale.de/deutschland/. []
  2. Ich verweise zu den einzelnen Kriterien auf meine Erläuterungen zu PERSONAVINO 2019. []
  3. Eine vergleichbare eBibliothek bietet: https://www.heimatforschung-regensburg.de/ (733 Texte). []
  4. Zu libre OA: https://sparcopen.org/our-work/gratis-and-libre-open-access/. []

Martin Grabmann: Mittelalterliches Geistesleben Bd. 1 und Bd. 2 bei Google Books in Vollansicht

Die auch handschriftenkundlich wichtigen Schriften des bedeutenden Scholastikforschers Martin Grabmann (gestorben 1949) sind gemeinfrei.

[Bd. 1]:
https://books.google.de/books?id=NvUAAAAAMAAJ
= https://archive.org/details/grabmann-mittelalterliches-geistesleben-vol-1

Bd. 2:
https://books.google.de/books?id=evkAAAAAMAAJ
= https://archive.org/details/grabmann-mittelalterliches-geistesleben-vol-2

Bd. 3 (Inhalt) liegt leider nicht in Vollansicht vor.

Die gesammelten Akademieabhandlungen Teilband 1, 1979 sind ebenfalls online (noch!), bieten aber ein urheberrechtlich geschütztes Lebensbild von Michael Schmaus. Die dort faksimilierten Originalausgaben sind auf der Server der Bayerischen Akademie der Wissenschaften kostenlos verfügbar, es ist also nicht erforderlich, die gemeinfreien Teile von Teilband 1 zugänglich zu machen. Teilband 2 enthält umfangreiche Register und zwei Arbeiten, die in den Berliner Sitzungsberichten erschienen. Die Scans beider Teilbände sind teilweise unbrauchbar.

Die beiden Berliner Abhandlungen sind im Internet Archive einsehbar:

https://archive.org/details/grabmann-berliner-akademieabhandlungen

Neuer § 68 UrhG: Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke sind nicht schützbar

“Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.”

Dazu:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927426.pdf (Amtliche Begründung S. 104-106)

https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons_talk:Copyright_rules&oldid=567861349 (Probleme: “Werke” müssen immer Schöpfungshöhe haben; Vorschrift gilt wohl nicht für Manuskripte)

https://eu-copyright-implementation.info/studie/artikel-14-gemeinfreie-werke-der-bildenden-kunst/

https://haerting.de/wissen/ausblick-urheberrecht-wird-die-gemeinfreiheit-bald-noch-freier/

https://www.wikimedia.de/wp-content/uploads/2020/11/Wikimedia-Deutschland_Stellungnahme-zur-Urheberrechtsreform_RefE-des-BMJV_Teil-1.pdf

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2020/Downloads/073120_Stellungnahme_KLA_RefE_Urheberrecht-II.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://kunsthistoriker.org/meldungen/stellungnahme-zum-diskussionsentwurf-fuer-ein-zweites-gesetz-zur-anpassung-des-urheberrechts-an-den-digitalen-binnenmarkt/

28.1.2022 https://books.ub.uni-heidelberg.de/arthistoricum/reader/download/663/663-17-93071-1-10-20210326.pdf (S. 70f. nach alter bzw., vom BGH im skandalösen REM-Urteil interpretierter Rechtslage waren nur Fotografien von Fotografien und Scans nicht geschützt)

Nun ist die Nutzung legal

Sprachpolizei beanstandet in den USA 150 Vogelnamen

https://www.nzz.ch/feuilleton/donald-duck-das-lustige-taschenbuch-wird-politisch-korrekt-ld.1632339

“Der McCown-Langsporn, der nach einem General der Konföderierten benannt worden war, fliegt jetzt als Dickschnabeliger Langsporn durch die Lüfte.”

Pied Bush Chat (Saxicola caprata).jpg
Von User:Kichusin CC BY-SA 3.0, Link

Mohrenschwarzkehlchen

Das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden hat gefälschte Schriftstücke zum Attentat auf Adolf Hitler angekauft

https://www.rnd.de/kultur/dresdner-museum-kaufte-vermutliche-faelschungen-zum-hitler-attentat-VXCPN67WQTPQOE2HELC7DENKHI.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/gefaelschte-stauffenberg-briefe-in-dresdner-bundeswehrmuseum-aufgetaucht-a-43bc12b6-a90f-4c07-b92d-c3e98b47325c

https://odattachmentmdr-a.akamaihd.net/mp4audiomobil/6/digas-647a84a0-dbc8-41cc-b8b7-041baf272fd8-0a15de5e5053_64.mp3 (MDR, #audio)

Pahl/Wagner schreiben in ihrem Beitrag (https://doi.org/10.1515/mgzs-2021-0004 Paywall) S. 133f.:

Offenkundig kursieren schon seit Mitte der 2000er Jahre vergleichbare unechte Dokumente auf dem Sammler‑ und Museumsmarkt, wie dem MHM erst nach dem Austausch mit Johannes Tuchel bekannt geworden ist. Die »Masche« der Fälscher scheint darin zu bestehen, jeweils Deckblätter o. ä. mit den Autografen bekannter Persönlichkeiten aus rein kommerziellem Interesse vorrangig für den Sammlermarkt nachzumachen. Dabei würden breite inhaltliche Ausführungen ganz bewusst vermieden werden, um inhaltliche Fehler und die daraus resultierende Gefahr einer Aufdeckung zu minimieren. Spektakuläre Inhalte verbieten sich nach dieser Logik geradezu, da in einem solchen Fall zu intensiv geprüft werden würde. Auch der Preis würde sich dann nicht mehr auf einem Niveau bewegen, das noch innerhalb der Etats von öffentlichen Einrichtungen bliebe. Dem MHM war, ebenso wie den Archivarinnen und Archivaren im Bundesarchiv-Militärarchiv, dieses
»Geschäftsmodell« bis dato nicht bekannt.

Zu Fälschungen in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/9580

Is the open access citation advantage real?

https://doi.org/10.1371/journal.pone.0253129

“A total of 5,744 items were retrieved. Ultimately, 134 items were identified for inclusion. 64 studies (47.8%) confirmed the existence of OACA, while 37 (27.6%) found that it did not exist, 32 (23.9%) found OACA only in subsets of their sample, and 1 study (0.8%) was inconclusive. Studies with a focus on multiple disciplines were significantly positively associated with finding that OACA exists in subsets, and are less associated with finding that OACA did not exist. In the critical appraisal of the included studies, 3 were found to have an overall low risk of bias. Of these, one found that an OACA existed, one found that it did not, and one found that an OACA occurred in subsets.”

Carlo Ginzburg und Bruce Lincoln streiten sich über einen livländischen Werwolf

Rezensionen:

https://fnzinfo.hypotheses.org/2189

https://www.researchgate.net/publication/346761547_Carlo_Ginzburg_and_Bruce_Lincoln_Old_Thiess_a_Livonian_Werewolf_A_Classic_Case_in_Comparative_Perspective

https://press.uchicago.edu/ucp/books/book/chicago/O/bo46813477.html

Edition der wichtigsten Quelle:

http://hdl.handle.net/10062/36225

Die englische Übersetzung aus dem Buch von Ginzburg/Lincoln gibvt es kostenlos:

https://press.uchicago.edu/sites/thiess/index.html

Der Theologe und Inquisitor Wasmod von Homberg (gestorben nicht nach 1409)

Die bisher vorliegenden Kurzbiographien des Theologen Wasmod (Wasmud, Wasmuth oder ähnlich, nicht: Johannes Wasmod) von Homberg (Homburg oder ähnlich), der 1399/1400 und 1403/04 als Rektor der Universität Heidelberg amtierte, sind weder vollständig noch fehlerfrei.1

Wasmod stammt aus Homberg an der Efze im Schwalm-Eder-Kreis. Es liegt nahe, eine Verwandtschaft zu dem 1315 genannten Wasmodus, ehemals Schulmeister zu Homberg (Hoenberg),2 und zu dem Fritzlarer Kanoniker Wasmud von Homberg (1331-1352), der Pfarrer von Alsfeld und wohl auch hessischer Protonotar war,3 anzunehmen. Wieso Dagmar Drüll den jüngeren Wasmod als Bruder des Heinrich Stubing von Homberg, gleichfalls Heidelberger Theologieprofessor4 ansetzt, sagt sie nicht. Heinrich war jedenfalls Vorerbe von 80 Büchern Wasmods, die nach Heinrichs Tod 1424 an die Universität fielen.5

Vielleicht um 1350 geboren, erscheint Wasmod 1369 in Prag, als er dort Baccalaureus wird. 1377 wurde er in Prag Dekan der Artistenfakultät, ging aber noch im gleichen Jahr nach Wien, um ein juristisches Studium aufzunehmen. In Prag wurde er 1378 Baccalaureus der Dekrete. 1390 bis 1394 erfährt man durch Einsetzung Wasmods als Testamentsvollstrecker des Johann von Nassau, dass er damals Dompfarrer zu Mainz war.6 Aber schon Ende 1387 war er Pleban des Heiligkreuzaltars in der Mainzer Domkirche.7 Um den Jahreswechsel 1398/99 wurde er in Heidelberg immatrikuliert. Er wurde als Magister in die Artistenfakultät aufgenommen und lehrte bei den Theologen die Sentenzen. Bei Antritt seines ersten Rektorats heißt er Bakkalar der Theologie und des kanonischen Rechts. Ab 1402 war er Professor für Theologie. Im Januar 1406 heißt er Dr. iur. can. Bepfründet war er am Andreasstift in Worms (um 1400) und ab 1402 bis zu seinem Tod (vor dem 9. März 1409) am Heidelberger Heiliggeiststift.8 Im Mai 1402 war er auch Prediger des Heidelberger Hofgesindes.9

Im späten 14. Jahrhundert wurden Waldenser in und um Mainz brutal verfolgt und über 30 bei lebendigem Leibe verbrannt. Eine Schlüsselfigur unter den Inquisitoren war Wasmod,10 der um 1398 einen in fünf Handschriften überlieferten lateinischen Traktat gegen häretische Begarden schrieb.11 1390 beauftragte der Mainzer Erzbischof drei Männer, darunter Wasmod, mit dem päpstlichen Inquisitor bei der Ketzerverfolgung zusammen zu arbeiten.12

Außer dem Traktat gegen die Begarden verfasste er einen mehrfach überlieferten lateinischen Psalmenkommentar13 und eine lateinische Predigt zum Katharinenfest in Heidelberg.14 Eine Gießener Handschrift überliefert einen kurzen Auszug aus einer Schrift, die er 1393 als Mainzer Dompfarrer schrieb.15

Eine Fälschung von F. W. E. Roth im “Neuen Archiv der Gesellschaft für Ältere deutsche Geschichtskunde” 1913

In seinem Beitrag Aus Handschriften der Mainzer Seminarbibliothek. In: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 38 (1913), S. 572-580 (DigiZeitschriften) hat Roth auch Handschriften aufgeführt, die heute in der Martinus-Bibliothek unauffindbar sind. Der Verdacht liegt nahe, dass er sie erfunden hat.16

Auf S. 576 Nr. 8 stellt er kurz eine Handschrift des 15. Jahrhunderts aus dem Kloster (ab 1419 Stift) St. Alban zu Mainz vor, die im ersten Teil die “Expositio psalterii magistri Wasemondi (andere Hand: de Homberg”) Parisiensis” und im zweiten Teil deutsche Verse überliefert.

Es weckt bereits kein Vertrauen, wenn man feststellt, dass die Namensformen Wasemondi und Wasemondum nirgends in Google Books zu belegen sind. Den Zusatz “Parisiensis” hat Roth nicht erfunden, sondern sicher aus dem Katalog der Trierer Handschriften von Keuffer 1888 übernommen. Woher Keuffer die Angabe hatte, ist rätselhaft, denn in der Handschrift steht sie, wie mir Michael Embach mitteilte, nicht (die Autorenbezeichnung lautet nur Wasmodus), und in der von Embach und mir geprüften älteren Literatur ist sie auch nicht zu finden.17 Vermutlich hat Roth die Trierer Handschrift eingesehen oder sich den Textanfang mitteilen lassen, denn dieser ist korrekt (Stegmüller: Dignum est, huic operi illa praemittere). Die Trierer Handschrift besteht aus 284 Quartblättern, während die anscheinend komplette, mit einem Schlussvermerk schließende Mainzer Handschrift angeblich nur 30 zweispaltig beschriebene Blätter umfasst haben soll.

Wasmod war Roth mit seinem Traktat gegen die Begarden schon bei seinen Mitteilungen aus Handschriften in der Stadtbibliothek Mainz und im Koblenzer Gymnasium und zum Dominikaner Heinrich Kalteisen begegnet.18 Roths Formulierung “decretorum et sacre pagine baccalaureum” stimmt zur (ungewöhnlichen) Formulierung der Gothaer Handschrift des Wasmodschen Psalterkommentars, die sich um 1900 im deutschen Handel befand und 1902 von Gotha erworben wurde: “sacre pagine et decretorum baccalaureus”.

Entscheidend für den Fälschungsnachweis ist das schreibsprachliche Kurzgutachten zum deutschen Gedicht, das ich wieder Ulrich Seelbach verdanke (Mail vom 8. Oktober 2015):

“das kurze (sehr naive) Gedicht zeigt eine Mischung aus rheinfränkischen und ripuarischen Formen, daneben aber auch weder da noch dort hingehörende oberdeutsche Schreibungen.
Ripuarisch sind: zo, rijden, keyr, dyn, dyr, lyb (rheinh. lieb), laiss (auch rheinh.), leven (Spirantisierung von b), sal (auch rheinh.)
Rheinhessisch: sie (rip. sy), unde (rip. ind, inde), ouch (rip. och), dogent, hertz (auch rip.)
Weder im Rheinhess. noch im Rip. gebräuchlich sind: daz (rip. dat, rheinhess. das), “des levens dijn: zijn” ist niederländisch, strewen könnte bairisch sein (streven wäre rip.; nicht rheinh.), beschluss ist weder rip. noch rheinh. gebräuchlich, sondern oberdeutsch (nur dort wir im 15. Jh. sl > schl, d.h. im Bairischen und Schwäbischen).
Die ripuarischen und rheinhessischen Formen schließen sich in der Regel aus (von einigen übereinstimmenden Schreibungen abgesehen). Dass niederländische Schreibungen und auch Oberdeutsches darin begegnet, ist bei einem historischen Text des 15. Jh. so gut wie ausgeschlossen.”

Hätte Roth sich nicht an deutschen Versen versucht, wäre ihm die Erfindung kaum nachzuweisen gewesen. So aber steht nunmehr fest, dass der Nassauer Privatgelehrte selbst ins “NA”, das führende mediävistisch-quellenkundliche Organ, erfolgreich ein Falsum einschmuggeln konnte.

#forschung

Gothaer Handschrift
  1. Noch am besten: RAG. Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon (2002), S. 541 übersieht die Prager Promotion 1369 (daher unmögliches Geburtsdatum ca. 1360). Klaus-Bernward Springer: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon 13 (1998), Sp. 382-384 (benutzt online, Paywall) kennt nur Lebenszeugnisse 1390-1405. Indiskutabel ist noch die GND.

    Digitalisiert vorliegende kurze Erwähnungen in älterer Literatur:

    Schreiber: Die Bibliothek der ehemaligen Mainzer Kartause (1927), S. 109 (ULB Düsseldorf) mit Hinweisen auf diverse Nennungen.

    Franz: Jawor (1898), S. 82f., 145 (Internet Archive)

    Falk 1883, Sp. 29f., 61f. (Dilibri) und 1903, S. 265 (UB Tübingen).

    Schunk: Beyträge 3 (1790), S. 349 (GBS)

    Severus: Parochiae 1768, S. 5 (GBS)

    Joannis: Scriptores 1 (1722), S. 707 (GBS). []

  2. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte 1846, S. 276 (GBS). []
  3. Demandt: Das Chorherrenstift St. Peter zu Fritzlar (1985), S. 851 (Register, Google-Schnipsel). []
  4. Drüll, S. 215f. []
  5. Rektorbücher 2, S. 82 (UB Heidelberg). []
  6. Brück: Serta Moguntina (1989), S. 12 (Dilibri). []
  7. Arcinsys mit Digitalisat. []
  8. Zu dieser Pfründe ein Beleg von 1405: http://rg-online.dhi-roma.it/RG/2/8662. – Die Heidelberger Universitäts-Quellen dürften alle online sein, sowohl die Amtsbücher als auch die Ausgaben (vor allem die Rektorbücher Bd. 1: UB Heidelberg). Urkunde 1407 März 9: UB Heidelberg. Nennung in einem Urkundenfragment 1405: Digitalisat UB Frankfurt (Waßmodus de Honburg). []
  9. Wagner: Regesten der Bruderschaft des Heidelberger Hofgesindes 1380–1414 (2017), Nr. 23. []
  10. Kolpacoff: Die Verfolgung von häretischen Waldensern in Mainz (1390-1393). In: Mainzer Zeitschrift 98 (2003), S. 11-19 (MGH-Bibliothek). []
  11. Die älteren fragwürdigen Teilausgaben von Haupt in der Zeitschrift für Kirchengeschichte 7 (1885), S. 567-576 (GBS) und Döllinger: Sektengeschichte 2 (1890), S. 406-416 (Internet Archive) sind überholt durch die kritische Ausgabe von Aloys Schmidt: Tractatus contra hereticos Beckardos, Lulhardos et Swestriones des Wasmod von Homburg. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 14 (1962), S. 336–386 (der reine Text auf Commons).

    Überlieferung: Schmidt waren bekannt UB Frankfurt Cod. Barth. 141 (Digitalisat); Stadtbibliothek Mainz Hs. II 440; Landeshauptarchiv Koblenz Abt. 701 Nr. 169 bzw. Nr. 232. Hinzu kommt: Aarau, Kantonsbibliothek, MsWettF 26:4. Digitalisat e-codices.ch. []

  12. Wasmod heißt in der Weisung bei Gudenus Bd. 3, S. 599 (GBS) Pleban des Kreuzaltars. []
  13. Stegmüller: Repertorium Biblicum Nr. 8337 (Datenbank): nur Stadtbibliothek Trier 999/56 4° (Katalog Keuffer, ManuMed). Hinzu kommen: Gotha, FB, Chart. A 1367 (Digitalisat): Expositio super primam partem psalterii, um 1400 aus der Kartause Erfurt (ManuMed). Die beiden Sermones am Anfang werden auch für Wasmod beansprucht. Die Handschrift wurde 1896 von Quaritch angeboten (HathiTrust). Das Erfurter Gegenstück, der Kommentar zum zweiten Teil des Psalters, wurde von der Staatsbibliothek Berlin bei der Auktion vom 22. Juni 1982 bei Sotheby’s (Schoenberg-Database) erworben: Hdschr. 208 (ManuMed [15.8.2023 Digitalisat]). Beide als C 29 und C 30 in der Rekonstruktion des Kartausen-Buchbestands bei Nemes 2021 (2. Version Freidok). Herrn Nemes habe ich für eine Auskunft zu danken. []
  14. Stadtbibliothek Trier 1022/60 8°, Katalog Keuffer (ManuMed): Sermo doctoris Wasmundi de s. Katharina. []
  15. Digitalisat; Katalog Bayerer ManuMed. []
  16. Über Roth als Fälscher: http://archivalia.hypotheses.org/728 und zuletzt Klaus Graf: Hat F. W. E. Roth (1853-1924) auch Johannes Gutenbergs Todestag gefälscht? in: Reviewing Gutenberg (2021), S. 305-329 [1.8.2022 https://doi.org/10.17613/j6y7-n120]. []
  17. Der einschlägige Band des “Auctarium” erschien erst 1889 (Internet Archive), und dort ist kein Wasmod etc. aufgeführt. Zu Springer (BBKL) kam die Angabe vermutlich über Ritter: Heidelberger Universität im Mittelalter (1936), S. 497, der sie von Keuffer hatte. []
  18. Romanische Forschungen 1891, S. 432, 434 (DigiZeitschriften); Centralblatt 1894, S. 322 (DigiZeitschriften). []

Quousque tandem? Alle Digitalisate des Digitalen Historischen Archivs der Stadt Köln nicht benutzbar

Es handelt sich um die 2016 angezeigte Ellwanger Chronik, die natürlich nicht urheberrechtlich geschützt ist. Von daher trifft Folgende Einschränkung auf der Startseite hier nicht zu:

Die Digitalisate einiger Bestände, die bisher online einsehbar waren, sind bis auf Weiteres nicht mehr verfügbar.
Zum 01.03.2018 ist das urheber-Wissensgesellschaftsgesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Hierin hat der Gesetzgeber alle Vorgaben zur Nutzung urheberrechtlich geschützte Werke zusammengefasst. Die in § 61f neu eingefügten Schranken der Urheberrechtes für Archive erlauben es nicht, unveröffentlichte Werke, für die das nutzende Archiv keine Nutzungsrechte erworben hat, online zu stellen oder digital zu übermitteln. Da gleichzeitig die Gerichte schon bei einer geringen „Schöpfungshöhe“ entsprechende Werke von der Existenz von Urheberrechten ausgehen, müssten alle Akten des Archivs, in denen entsprechende urheberrechtliche Werke vorliegen könnten, vor einer Veröffentlichung über das Internet vollständig gesichtet werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden.

Eine rechtskonforme Benutzung der entsprechenden Stücke ist mithin gemäß §60f i.V.m. §60e Ziff.4 UrhWissG nur im Lesesaal des Historischen Archivs (am original oder Terminal) möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

Auch mit dem empfohlenen Internet Explorer (!) ist obiges Stück nicht zu benutzen. Stichproben ergaben: Es lässt sich kein einziges Digitalisat nutzen. Von daher ist die Meldung “Sie können das DHAK ab sofort wieder wie gewohnt – ohne Einschränkungen – nutzen.” eine glatte Lüge.

Wie die Hohenzollern die Weimarer Demokratie zersetzten

“Die Historiker Peter Brandt und Lothar Machtan”, erfahren wir vom Perlentaucher, schildern “in der SZ den demokratiezersetzenden Einfluss der reaktionären, ehemals wilhelminischen Eliten in der Weimarer Zeit. Hindenburg war zwar alles andere als ein Freund der Hohenzollern, und monarchistische Bestrebungen schienen um 1930 nicht mehr realistisch. Aber dennoch

beteiligten sich Angehörige ehemaliger Fürstenhäuser mehr oder weniger aktiv, mehr oder weniger prominent am antidemokratischen Zerstörungswerk; während andere, so namentlich die bayerischen Wittelsbacher, in deutlicher Distanz, ja Opposition zumindest zur Hitler-Bewegung blieben. War die Rückkehr der mittleren und kleinen Fürsten auf den Thron in den 1930er-Jahren kein Thema mehr, so setzten die Hohenzollern – der frühere Kaiser jedenfalls und der Ex-Kronprinz Wilhelm – bis 1933 auf eine Restauration der Monarchie mithilfe der NSDAP, womöglich nach dem Vorbild Mussolini-Italiens. Noch mehr aber engagierten sie sich als ‘Zerstörer’ der Weimarer Republik; woraus sie auch nie einen Hehl gemacht haben.”

Massenmord von Babyn Jar 1941, Auftakt zur Vernichtung der europäischen Juden

https://www.zeitschrift-osteuropa.de/hefte/2021/1-2/babyn-jar/

Via
https://www.perlentaucher.de/magazinrundschau/2021-06-22.html

Denkmal Babi Yar.jpg
Von <a href=”//de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:A3xts&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”Benutzer:A3xts (Seite nicht vorhanden)”>A3xts</a> – <a href=”//de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Denkmal_fuer_die_kinder.jpg&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”Datei:Denkmal fuer die kinder.jpg (Seite nicht vorhanden)”>Denkmal fuer die kinder.jpg</a> (eigene Fotografie), Bild-frei, Link

Brave versucht sich an einer Suchmaschine

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/brave-fordert-die-google-suche-heraus-a-e951a7c0-6638-44ab-a070-a536f6b70e01

https://heise.de/-6115843

Die neue Suchmaschine https://search.brave.com/ überzeugt mich als Google-Alternative nicht. Bei meinem großen Suchmaschinentest 2021 hätte die Suchmaschine nicht einmal das Knockout-Kriterium a) geschafft. Bei einer Auswahl der 18 Fragen ergab sich folgendes schwache Bild: 6 null Punkte, 7 zehn = Maximalpunktzahl, 8 (Bookmarkfunktion) null, 9 zehn, 13 null, 16 zehn, 18 null. Macht 30 Punkte, Google 60 Punkte (neu überprüft).

Local results orientieren sich an der IP Adresse (in meinem Fall offenbar Köln)