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Plagiate in Dissertation: FU Berlin entzieht Giffey Doktorgrad

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fu-berlin-giffey-doktorgrad-verlust-101.html

Siehe hier:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=giffey

2019-01-23 Franziska Giffey 4236.jpg
By <a href=”https://www.wikidata.org/wiki/Q30108329″ class=”extiw” title=”d:Q30108329″><span title=”German photographer”>Olaf Kosinsky</span></a> – <span class=”int-own-work” lang=”en”>Own work</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

Foto vom Januar 2019

Castra Bonnensia. Hoffen und Bangen in Bonn. So steht es um die Ernennung des Limes zum Weltkulturerbe.

 

https://ga.de/bonn/stadt-bonn/wird-der-limes-in-bonn-zum-unesco-weltkulturerbe_aid-58734503

Online-Veröffentlichung des General-Anzeiger am 08.06.2021 im Netz

von

Wolfgang H. Deuling

So beginnt ein bemerkenswerter Artikel im Bonner General-Anzeiger vom 08. Juni 2021, geschrieben  von Rüdiger Franz:
https://ga.de/autor/ruediger-franz-fa/

Es ist einmalig, dass die führende Lokalzeitung Bonns sich derartig pointiert dem Thema widmet – im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen WDR und dessen Lokalzeit Bonn von 19.30 bis 20.00 Uhr.

Während andere Kandidaten mit der Hoffnung auf den begehrten Titel Weltkulturerbestätte eigene Stabstellen einrichten, wie z.B. Baden-Baden: https://www.badenbaden.de/stadtportrait/stadt/welterbe/artikelserie/

hat sich die Bonner Stadtverwaltung für das rheinische Motto entschieden: Het is noch immer jot jejange.

Gemeint ist folgender Sachverhalt: Am 4. Juni 2021 wurde diese Liste

http://whc.unesco.org/archive/2021/whc21-44com-8B-en.pdf

vom WHC in Paris veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung sind auf Deutschland bezogene und eingereichte Anträge von der Expertengruppe ICOMOS als Weltkulturerbe so bewertet worden:

The Great Spas of Europe: Inscription

Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment): Inscription

Mathildenhöhe Darmstadt: Recommended for referral

ShuUM Sites of Speyer, Worms and Mainz: Inscription

Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes: Inscription

Die Evaluierung des am 09.01.2020 von den Niederlanden und den Bundesländern NRW und Rheinland-Pfalz in Paris eingereichten Textes für die Limesstation 41-Bonn durch ICOMOS fand am 25.09.2020 in der Wohnanlage Didinkirica statt. Zu der etwa 7-köpfigen Gruppe gehörte kein Vertreter der Stadt Bonn, aber – so ein Ondit –  auch Herr Steve Bödecker vom LVR-Amt für Bodenmalpflege im Rheinland. Herr Bödecker ist u.a. der Autor des Textes für die Limesstation 41-Bonn.

Das ist etwa mit der Situation vergleichbar, dass ein Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit gleichzeitig in der Gruppe sitzt, die seine wissenschaftliche Arbeit prüft. Wenn ICOMOS die Nominierung als Weltkulturerbe empfiehlt so ist das nicht nachvollziehbar, denn dann hätte ICOMOS darauf drängen müssen, dass der für die Limesstation 41-Bonn eingereichte Nominierungstext anders hätte abgefasst werden müssen:

„Das Bauvorhaben (der Nachverdichtung – WHD) wurde der UNESCO und ICOMOS im Vorfeld der Gutachtermission explizit gemeldet und war folglich Gegenstand der Evaluierungsmission mit Ortstermin in Bonn: Am 25.09.2020 stellte der Investor dem Gutachter von ICOMOS die Pläne während eines Ortstermins im Detail vor. Zudem erläuterte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege als zuständiges Fachamt die denkmalrechtlichen Belange.“ (Quelle: Frau Dr. Ringbeck , in einer Mitteilung vom 05.05.2012 an den Autor)

Zu  Frau Dr. Ringbeck siehe hier:
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland/interview-birgitta-ringbeck

Die Bonner Stadtverwaltung tut so als ob mit dem Votum der Expertengruppe ICOMOS Intern. bereits die Entscheidung für Bonn als künftigem Weltkulturerbe gefallen sei, obwohl das Welterbekomitee, welches vom 16. bis 31 Juli 22021 in der chinesischen 6-Millionen- Stadt Fuzhou tagt, darüber entscheidet, ob sich Bonn als Limesstation 41 mit  dem Titel Weltkulturerbestadt schmücken darf.

Der am 09. Januar 2020 in Paris eingereichte Text für Bonn (S. 272-279) als Teil des Lower German Limes ist hier dokumentiert:

https://www.romeinen.nl/uploads/media/5e185ed653cdd/lgl-2b-site-catalogue-de-06012020.pdf?token=/uploads/media/5e185ed653cdd/lgl-2b-site-catalogue-de-06012020.pdf

 

Zu diesem Text und der seit November 2020 stattfinden Nachverdichtung von drei Häusern auf dem Bodendenkmal BN 0 14 sagt der Vorsitzende des Bonner Stadtteiltreffs Bonn-Castell, Hans-Peter Callsen, in dem Artikel des General-Anzeiger vom 08. Juni 2021:

„Beobachter Hans-Peter Callsen befürchtet hingegen, dass etwas ganz anderes das Projekt in Gefahr bringen könnte: So sei in dem Antragstext mit keinem Wort erwähnt, dass auf dem Gelände eine Nachverdichtung mit drei Neubauten stattfindet, für die der Stadtrat im Jahr 2018 unter dem Titel „Didinkirica“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen hatte. Callsen moniert explizit, dass von der Nachverdichtung im Text keine Rede sei. „Um es offen zu sagen: Das Welterbekomitee wird mit dem eingereichten Text getäuscht“, so der Vereinsvorsitzende. Er befürchtet, dass die sieben Meter tiefen Betonpfeiler zur Fundamentierung der Neubauten von der archäologischen Substanz nicht mehr viel übrig lassen.“

Insgesamt enthält der Nominierungstext folgende „Unzulänglichkeiten“.

  1. Es fehlt ein Hinweis auf die Nachverdichtung
  2. Der Masterplan Castra Bonnensia wird nicht erwähnt in dem die Nachverdichtung ausgewiesen ist:
    https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/pdf/16/1612576ED2.pdf
  3. Die Literaturliste ist unvollständig sowie
  4. Die genannten Ausgrabungen sind unvollständig:
    http://www.legionaryfortresses.info/bonn.htm
  1. Die genannte Zahl von 83 Prozent erhaltener archäologischer Substanz  ist Schönschreiberei und Pseudoexaktheit; im Masterplan ist von 80 Prozent die Rede.

Man kann auch sagen: Mit diesem Text wird das Welterbekomitee bewusst getäuscht, um das Wort Betrugsmanöver zu vermeiden. Bis zum heutigen Tag dauern die archäologischen Ausgrabungen an. Das kommt aber im eingereichten Text bewusst nicht vor, denn dann hätte man die Nachverdichtungen erwähnen müssen.

Dies alles ficht den Bonner Kulturausschuss nicht an. Dort hat seit der letzen Kommunalwahl eine sogenannte Ratskoalition aus Grünen, SPD, die Linke, Volt die Mehrheit. Just am 08. Juni 2021 hat der Kulturausschuss getagt. Auf der Tagesordnung stand diese Mitteilung der Verwaltung:
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2003730&SILFDNR=580

In der kurzen Diskussion meldeten sich der Vertreter des Bürger Bund Bonn, Johannes Schott, und – gewissermaßen als Sprecher der Ratskoalition –  Jürgen Repschläger, Die Linke, zu Wort. Hinweis: Beide Parteien hatten ursprünglich als einzige der Bonner Fraktionen gegen die Nachverdichtung gestimmt.

Interessanterweise unterstützte Herr Repschläger die Position der Verwaltung, wie sie in der Mitteilungsvorlage dokumentiert ist. Herr Schott übte, als einziger Vertreter der Opposition, scharfe Kritik an dem eingereichten Text mit Hinweis auf die vor genannten fünf Punkte.

Zur NRW-Linken, deren Kommunalpolitisches Programm ich einst maßgeblich geschrieben habe:

https://docplayer.org/183845358-Kommunalpolitische-grundsatzueberlegungen-diskussionsvorlage.html

fällt mir nur noch dieser Hinweis ein:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht-linken-mitglieder-beantragen-parteiausschlussverfahren-a-3485531b-209d-49fc-84d8-ea857b985343

Der ebenfalls anwesende Oppositionsvertreter von der CDU, Herr Christoph Jansen, und der Vertreter der FDP,, Herr Bernd Fesel, fielen durch ihr großes Schweigen auf. Während Herr Repschläger in früheren Zeiten von der CDU schon mal in einer Ratssitzung als Vertreter der Nachfolgepartei der SED beschimpft wurde, herrschte nunmehr zwischen dem Vertreter der CDU und dem Vertreter der Linken in der Sitzung des Kulturausschuss am 08.062021 ein geradezu kollegiales Verhältnis – jedenfalls war das mein Eindruck. So ändern sich die Zeiten.

Man kann auch, wie der frühere SPD-Vorsitzende, Franz Müntefering, sagen: „Opposition ist mist.“ Seine Gattin Michelle Müntefering ist übrigens Parlamentarische Staatssekretärin im Auswärtigen Amt und dort zuständig für internationale Kulturpolitik beim Bundesminister des Auswärtigen.

Vielleicht sorgt sie dafür, dass der Text für Fuzhou wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Das wäre gerade mit Bezug auf China wichtig. Heißt doch Deutschland transkribiert: „Land der Tugend“. Es ist unzumutbar, dass ausgerechnet Deutschland, ein hoch angesehenes Mitglied der Völkergemeinschaft, dem Welterbekomitee einen „getürkten“ Bericht vorlegt.  Angeschrieben wurde Frau Müntefering von mir.

Frau Dr. Ringbeck ist kraft ihres Amtes und ihrer Funktion aufgefordert sowohl die nach China zur 44. Sitzung des Welterbekomitee reisende deutsche Delegation wie auch

His Excellency Mr Tian Xuejun, Vice Minister of Education and Chairperson of the National Commission of the People’s Republic of China for UNESCO, Chairperson of the extended 44th session of World Heritage Committee zu unterrichten.

Siehe auch: https://archivalia.hypotheses.org/?s=Castra+Bonnensia

Anhang: Bilder am 10. Juni 2021 vom anvisierten Weltkulturerbe Bonn

 

Klosterbibliotheken im deutschsprachigen Südwesten

Gesammelt – zerstreut – bewahrt? Klosterbibliotheken im deutschsprachigen Südwesten. Hrsg. von Armin Schlechter (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Reihe B Band 226). Stuttgart: Kohlhammer 2021. VIII, 307 S., zahlreiche Abbildungen. 28 Euro. ISBN 978-3-17-037425-6 (Inhaltsverzeichnis PDF)

Der Rezension liegt ein gekauftes Exemplar zugrunde.

Sechs Jahre nach der Tübinger Tagung (Programm) liegt die Konferenzschrift nun vor, wobei einmal mehr kritisch anzumerken ist, dass auch der Verlag gehalten ist, ausnahmslos Inhaltsverzeichnisse von Sammelbänden anzubieten. Diese können ja auch ein Anreiz zum Kauf sein. Der Herausgeber stellte mir zwar am 21. April 2021 einen Scan des Inhaltsverzeichnisses freundlicherweise zur Verfügung, merkte aber an, die DNB werde “in Kürze” das Inhaltsverzeichnis bereitstellen. Die DNB beteuert Stand heute, die Publikation sei nicht im Haus. Ich kann also immer noch nicht auf ein Inhaltsverzeichnis verlinken, auch kein Bibliotheksverbund hat es bisher gescannt. Aber wer weiß, wieviel an öffentlichen Subventionen der Verlag womöglich für den inhaltlich mageren Band eingesackt hat? Da ist Werbung vielleicht gar nicht nötig …

Nach dem Kraut-und-Rüben-Prinzip zusammengewürfelte Tagungsbände können durch eine exzellente Einleitung oder Überblicksdarstellung oder auch nur durch eine gute Bibliographie ihre Heterogenität ausgleichen. Nichts davon ist hier vorhanden. Wer sich von Rückerts Beitrag (Skriptorien – Bibliotheken – Archive? Zur spätmittelalterlichen Schriftkultur in südwestdeutschen Benediktiner- und Zisterzienserklöstern) eine Zusammenfassung der Forschung zu südwestdeutschen Klosterbibliotheken erhofft, wird enttäuscht. Von den im 16. Jahrhundert aufgehobenen württembergischen Klöstern wird dasjenige mit der reichsten Handschriftenüberlieferung, Blaubeuren, dem Klaus Schreiner 1986 einen nicht zitierten umfangreichen Aufsatz gewidmet hat (PDF), ganz übergangen. Die Bemerkungen vor allem zu Hirsau, Gottesaue und Bebenhausen wirken etwas beliebig; die Schwarz-weiß-Abbildungen der Handschriften sind – nicht nur in diesem Beitrag – indiskutabel. Nicht einzusehen ist, wieso man die Hirsauer Marienkapelle auf einer Farbtafel bewundern darf, nicht aber das Talmud-Fragment aus Kloster Maulbronn (Aufsatz zum Fragment mit Abbildung, PDF). Vielleicht greift man besser zu Rückerts jüngerem Vortrag “Klösterliche Schriftkultur im Überlieferungskontext” (in: Schaffen und Nachahmen. Kreative Prozesse im Mittelalter, 2021, S. 531-544) mit guten, durchweg farbigen Abbildungen.

Aus einem Projekt zur Erfassung von Bücherverzeichnissen der Bibliotheken südwestdeutscher Männer- und Frauenkommunitäten vom 16. bis 18. Jahrhundert berichtet Magda Fischer. Die mit südwestdeutschen Klöstern in Verbindung zu bringende deutsche Literatur des 8. bis 14. Jahrhunderts sichtet der kartenreiche Beitrag von Jürgen Wolf. Einen Überblick über die Inkunabeln aus Klosterbibliotheken in Baden und der Pfalz gibt Armin Schlechter. Christine Sauer widmet sich den Klosterprovenienzen in den Stadtbibliotheken evangelischer Reichsstädte Süddeutschlands, wobei der Schwerpunkt der an der Stadtbibliothek Nürnberg tätigen Autorin auf Nürnberg liegt. Es kommen aber auch Augsburg, Bad Windsheim, Biberach, Esslingen, Heilbronn, Lindau, Memmingen und Ulm zur Sprache. Zu Esslingen (S. 131f.) hätte die Autorin den Aufsatz von Brinkhus und Heinzer 1997 (Freidok) nicht übergehen dürfen. Den Umgang mit den Büchern der säkularisierten Klöster in Baden beleuchtet Christoph Schmieder anhand von zwei kurzen Fallbeispielen: Während der Vorschlag Wessenbergs 1807 scheiterte, mit ihnen die Dekanatsbibliotheken auszustatten, wurde 1828/30 die Klosterbibliothek der Franziskaner von Fremersberg dem Priesterseminar der Erzdiözese Freiburg überlassen.

Der zweite Teil gilt Fallbeispielen aus dem deutschsprachigen Südwesten. Udo Wennemuth stellt die gut erforschte Bibliothek der Stiftskirche in Wertheim, in die auch Teile der Bibliothek der Kartause Grünau einflossen, vor. Hermann Ehmer behandelt vier fränkische Klosterbibliotheken und ihre Schicksale: Neustadt, Bronnbach, Triefenstein und Grünau. Um die Bibliothek des Benediktinerkloster St. Georgen-Villingen heute in der BLB Karlsruhe geht es Annika Stello. Drucke aus der Deutschordenskommende Mergentheim und der Benediktinerabtei Weingarten in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart sind das Thema von Christian Herrmann. Leider zwingt Helmut Zäh zur Benutzung dieser Zweitfassung seines Open Access verfügbaren Beitrags von 2019 zur Bibliothek des ostschwäbischen Klosters Irsee, da er den Text durchgesehen und an einigen Stellen ergänzt oder berichtigt hat (so Anm. 1). Die abenteuerliche Rettung der Bücherbestände der St. Galler Stiftsbibliothek im Zeitalter der Klosteraufhebung zeichnet abschließend Karl Schmuki nach.

Ein Orts- und Personenregister erschließt den Band, den man gern wieder zur Seite legt, da etwas wirklich Bedeutsames in ihm nicht enthalten ist.

Worum man sich wirklich kümmern sollte, das dramatische Aussterben der noch bestehenden Klöster, wird ausgespart (siehe auch meinen Hinweis jüngst in: https://archivalia.hypotheses.org/131642). Ich selbst habe 2003 mit eigenen Augen eine frühneuzeitliche handschriftliche Abschrift der Augustinusregel unter dem Auktionsgut des Baden-Badener Sepulchrinerinnenklosters gesehen (Artdok), obwohl die Erzdiözese Freiburg vorgab, sich um den Erhalt der wertvollen Bestände zu kümmern. Ich habe in der Besprechung des Tübinger Inkunabelkatalogs angeprangert, dass unter den 2014 von der Hofbibliothek Sigmaringen verkauften Inkunabeln auch solche mit Klosterprovenienzen waren: “Die vor allem aus der Universitätsbibliothek Tübingen als vermeintliche Dubletten gekauften, aber auch aus der Hofbibliothek Donaueschingen erhaltenen Inkunabeln sind mit ihren durch die Säkularisation an Württemberg gelangten schwäbischen Klosterprovenienzen Teil einer hochrangigen Geschichtsquelle – auch wenn diese heute auf mehrere baden-württembergische Bibliotheken (WLB Stuttgart, UB Tübingen, Wilhelmstift Tübingen, Seminarbibliothek Rottenburg, Evangelisches Stift Tübingen, Gymnasialbibliothek Ellwangen und andere) verteilt ist.” Es versteht sich von selbst, dass Schlechter bei Erwähnung der Versteigerung der Inkunabeln der Donaueschinger Hofbibliothek 1994 (mit vielen Klosterprovenienzen) meinen kritischen Nachruf (Artdok) nicht zitiert und auch Ehmer meine Beiträge ignoriert (Vernichtung unersetzlicher Quellen, 1995, Internet Archive; Aderlaß an regionalem Kulturgut. Der Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Freudenberg’sche Bücher- und Musikalienbasar anno 1995, ebenda).

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