Von 1804 bis 1875 war es in Württemberg Vorschrift, dass die Pfarrer Duplikate der Kirchenbücher führten. Diese gelangten 2017 vom Landeskirchlichen Archiv an das Staatsarchiv Sigmaringen und können online eingesehen werden:
Tag: 25. Mai 2021
Digital Piranesi
An open-access archive of community cookbooks from across India
Exploring Manuscripts with OPenn
Das Projekt @ichbinsophiescholl ist zu Recht umstritten
Sagt Georg Seeßlen: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/sophies-insta-welt
Onlinekurs „Gute wissenschaftliche Praxis“ des KIT nicht frei zugänglich
Der auf https://wissenschaftliche-integritaet.de/kommentare/weiterfuhrende-links-berufsethos/chapter/126/ genannte Onlinekurs setzt eine Anmeldung voraus. Wieso eigentlich?
Inseratebücher online
Hunderte Handschriften der Burgerbibliothek Bern wären nach meinem bescheidenen Dafürhalten wichtiger online, aber:
neu online bei der #Bugerbibliothek #Bern:
inseratebücher des warenhauses Loeb https://t.co/XYOANzcS0P (im katalogeintrag des jeweiligen inseratebuchs auf "Digitalisat DFG-Viewer" klicken)25.05.1978: Poseidon würde Libero tragen #Loebinserate #histBE #histeco pic.twitter.com/fr0HWnOFXR
— Thomas Schmid (@th_schmid) May 25, 2021
Northwest Digital Heritage joins DPLA
Stoffsammlung des Altenburger Kanzlers und Konsistorialpräsidenten Hans Dietrich von Schönberg (1623-1682) ist online
Kooperationsvertrag Marienburg 2030 ist unterzeichnet
“Schloss Marienburg zählt zu den herausragenden Sehenswürdigkeiten Niedersachsens. Es bewahrt bis heute einen einmaligen Kulturbesitz aus rund 150 Jahren bewegter Geschichte: Rund 1800 Positionen umfassen die Inventarlisten; darunter einige, die ihrerseits drei- oder vierstellige Mengen von Gegenständen enthalten. Dazu gehören Möbel, Gemälde, Grafiken, alle Arten von Kunsthandwerk, Textilien, Bücher und Archivgut. Vieles davon stammt nicht ursprünglich von der Marienburg, sondern aus zahlreichen weiteren Welfenschlössern in den früheren Ländern Hannover und Braunschweig. Um diesen Schatz für die Öffentlichkeit zu erschließen und die Zukunft zu bewahren, werden die Gegenstände im Rahmen des Projekts Marienburg 2030 erfasst, untersucht und auf geeignete Restaurierungsmethoden geprüft. Den Kooperationsvertrag zu dem Projekt Marienburg 2030 haben […] Minister Björn Thümler für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Präsident Dr. Marc Hudy für die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK), Direktorin Prof. Dr. Katja Lembke für das Niedersächsische Landesmuseum Hannover (NLMH), Vorstand Dr. Alexandra Wenck für die Stiftung Schloss Marienburg und Geschäftsführer Nicolaus von Schöning für die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG unterzeichnet.”
Marienburger Kulturgut verscherbelt:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=marienburg
https://archivalia.hypotheses.org/27462
Findbuch.net – zeichenhaftes Versagen
Retweeten eines Fotos keine Urheberrechtsverletzung
Amtsgericht Köln, 111 C 569/19 (nicht rechtskräftig?)
“Der Kläger ist Journalist und arbeitet beim H. Der Beklagte ist ebenfalls Journalist. Die Parteien besitzen jeweils einen Account bei der Internetplattform Twitter. Bei Twitter handelt es sich um eine Kommunikationsplattform. Auf Twitter können angemeldete Nutzer telegrammartige Kurznachrichten verbreiten. Die Nachrichten werden „Tweets“ genannt. Retweets dienen dazu, den Tweet eines anderen Nutzers mit den eigenen Followern zu teilen. Der Ausgangstweet kann beim Retweeten auch kommentiert werden. Der Kläger ließ von dem Zeugen D. ein Porträtbild von sich erstellen. Dieses Porträtbild verwendete der Kläger ausweislich eines als Anlage B 2 vorgelegten Screenshots des Twitter-Accounts des Klägers (Bl.27 d.A.) auf seinem Twitter-Account als Profilbild. Am 26.10.2019 twitterte der Pressesprecher der Bundestagsfraktion X Herr T. unter der URL https://A. einen Text und lud hierzu dieses Porträtfoto des Klägers hoch. Dieses baute der Beklagte in einen Tweet am 31.10.2019 auf seinem Twitter-Account unter der URL https://B. ein. Der Tweet wurde mehrfach retweetet. Eine ausdrückliche Einwilligung zur Nutzung des Lichtbildes hat der Kläger nicht erteilt. Der Kläger ließ den Beklagten am 04.11.2019 durch seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten auffordern, es zu unterlassen das bezeichnete Lichtbildwerk bzw. Lichtbild zu bearbeiten und/oder zu vervielfältigen und/oder zum Abruf bereit zu halten. Der Beklagte gab eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers in Höhe von 571,44 EUR zahlte der Beklagte nicht. […]
Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. […]
Das Retweeten stellt bereits keine Verbreitung dar. Ob die Verbreitung von Beiträgen auf Social Media Plattformen der Zustimmung des Urhebers bedarf, richtet sich nach der rechtlichen Einordnung der jeweiligen Handlung. Ein Retweet auf Twitter stellt eine Nutzungshandlung dar. Werden Beiträge auf Twitter retweetet, liegt ein Fall des sogenannten „Embeddings“ vor. Beim Embedding werden fremde Inhalte nicht kopiert sondern bestehende Inhalte in das eigene Social-Media-Profil eingebunden. In einem solchen Fall liegt daher weder eine Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG noch eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des §19 UrhG vor. Auch ist in der Wiedergabe des fremden Beitrages auf der eigenen Profilseite im Rahmen des Retweetens keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 15 Abs. 2 UrhG zu sehen. […]
Die Nutzung des Bildes in einem Retweet ist zudem nicht rechtswidrig, da sie mit Zustimmung des Rechtsinhabers erfolgte. Der Kläger hat zwar nicht ausdrücklich zugestimmt. Es ist jedoch eine konkludente Zustimmung des Klägers darin zu sehen, dass der Kläger das streitgegenständliche Profilbild selbst auf Twitter hochgeladen hat. Eine Einwilligung muss nicht ausdrücklich erklärt werden vielmehr genügt eine konkludente Einwilligung. Wer Texte und Fotos auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und Twitter hoch lädt und sie im Profil öffentlich stellt, willigt konkludent in deren Weiterverbreitung auf der jeweiligen Plattform ein. Es entspricht der gängigen Praxis von Twitter, dass Inhalte und Bilder geteilt bzw. retweetet werden. Bei Twitter werden Bilder täglich retweetet. Jeder Nutzer von Twitter kann daher davon ausgehen, dass die anderen Nutzer ebenfalls in diese Verwendungspraxis eingewilligt haben und mit dem retweeten ihrer eingestellten Inhalte einverstanden sind. Innerhalb der Funktionalitäten einer Plattform sind die urheberrechtlichen Nutzungshandlungen daher von einer konkludenten Einwilligung des einstellenden Nutzers gedeckt. Die konkludente Einwilligung folgt auch aus dem Wesen der Social-Media-Plattformen. Diese sind darauf ausgelegt, dass ihre Nutzer mit ihren Äußerungen und Bildern größtmögliche Breitenwirkung erzielen wollen. Wer diese Plattform nutzt und Inhalte darauf stellt muss wissen und damit rechnen, dass andere Nutzer von den Möglichkeiten, die die jeweilige Plattform bietet, Gebrauch machen. Stellt man Inhalte auf eine Social-Media-Plattform muss nach dem allgemeinen Empfängerhorizont im Sinne der §§ 133, 157 BGB davon ausgegangen werden, dass sich der Nutzer zuvor mit der Funktionalität und den Verwendungen dieser Plattform auseinander gesetzt hat. Werden Inhalte daraufhin bewusst eingestellt, darf dies von den anderen Nutzern als Zustimmung gewertet werden, dass diese Inhalte wie die anderen Inhalte der Plattform im Rahmen ihrer Funktionalität genutzt werden dürfen. Vorliegend war das Werk mit Zustimmung des Klägers der Öffentlichkeit frei zugänglich, denn der Kläger hat das streitgegenständliche Porträtbild selbst auf Twitter veröffentlicht. Dieses hat der Beklagte im Rahmen der Funktionalität von Twitter weiterverwendet (hier: retweetet).”
Nicht gesicherte Studienergebnisse werden häufiger zitiert
https://doi.org/10.1126/sciadv.abd1705
https://www.sciencealert.com/non-replicable-studies-make-the-most-impact-scientists-find
“The science replication crisis might be worse than we thought: new research reveals that studies with replicated results tend to be cited less often than studies which have failed to replicate. […]
Behavioral economists Marta Serra-Garcia and Uri Gneezy from the University of California analyzed papers in some of the top psychology, economy, and science journals; they found that studies that failed to replicate since their publication were on average 153 times more likely to be cited than studies that had – and that the influence of these papers is growing over time.”
Die Ausgrabung einer Runen-Inschrift in Tschechien legt Kulturkontakt zwischen Slawen und Germanen um 600 nahe
Wien hat einen Landespatron (Leopold) und einen Stadtpatron (Hofbauer)
Handschriftliche Schwäbisch Haller Chronikabschriften (Herolt, Widmann) im GNM online
http://dlib.gnm.de/item/Hs2365/html
Zur Überlieferung: https://archivalia.hypotheses.org/73225
#fnzhss
Die Website Friedrich Dürrenmatt Das Stoffe-Projekt wird am Mittwoch, 26.5.2021, 12 Uhr aufgeschaltet
Studien zur Geschichte der Bibliothek der Abtei St. Eucharius-Matthias zu Trier (1931)
Die Dissertation von Josef Montebaur ist online:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt Ergebnisse seiner Arbeit im Jahr 2020 vor
Verflicte Verwechslung
“Zu Pfingsten ist ein neues Internetportal zu Leben und Werk von Papst Benedikt XVI. an den Start gegangen.
Das emeritierte Kirchenoberhaupt der katholischen Kirche habe dem Projekt zugestimmt, teilte die Tagespost Stiftung für katholische Publizistik mit. Ziel sei der Aufbau eines digitalen und internationalen Wissensportals unter der Adresse www.benedixtusXVI.org.”
Ignorant sind nicht nur, siehe den aktuellen SPIEGEL-Titel, die Pfaffen, sondern die Zuständigen des DLF, der wie üblich von einem anklickbaren Link abgesehen hat.
Ein bißchen Open Access für die Sächsischen Heimatblätter: nur Jahrgänge 2015 bis 2018 sind online
Die SLUB sollte sich schämen, dass sie diese Mini-Ausgabe großkotzig bewirbt. Vom ganzen Erscheinungsverlauf fehlen die Jahrgänge 1954 bis 2014!
Helsinki Has a Website of 65,000 Free Photos Anyone Can Use
https://helsinkiphotos.fi/ (site is down)
“All photographs on the website are published under a Creative Commons BY 4.0 license”
Via
https://petapixel.com/2021/04/29/helsinki-has-a-website-of-65000-free-photos-anyone-can-use/
Albrecht Dürer zum 550. Geburtstag
Risse im barocken Universum – die Sanierung droht die Forschungsbibliothek Gotha zu zerreißen
Joke für Leute mit Lateinkenntnissen
Joke für Leute mit Lateinkenntnissen 😊 https://t.co/o2WkKLCFr1
— Heidrun Wiesenmüller 🔴🔴🔴 (@HWiesenmueller) May 24, 2021
Wer übersetzt für die anderen?