Neulich habe ich die schlechten Register der Helmstatt-Regestenausgabe beklagt. Wer den Wert von Registern herunterspielt, verhält sich arrogant, denn je umfangreicher ein Band ist, um so besser müssen die Register sein und um so weniger ist es zumutbar, den Band oder auch nur sein Register sorgfältig von vorne bis hinten durchzugehen. Ein ausgesprochen schlechtes Kreuzregister weist das von mir gerade käuflich erworbene Werk “Die Regesten der Reichsstadt Weißenburg” (bearbeitet von Ute Jäger, 2002) auf, ohne dass eine Vorbemerkung vor den katastrophalen Entscheidungen der Bearbeiterin warnt – und solche Vorbemerkungen werden nur selten zur Kenntnis genommen, leider auch von mir nur ausnahmsweise, nämlich in der Regel nur dann, wenn ich das Werk rezensiere. Man kann gern die Namen der Einwohner von Orten diesen Orten zuordnen, aber man darf dann unter keinen Umständen Querverweise beim Personennamen unterlassen!
Viele Quellenwerke sind nicht in HathiTrust im Volltext durchsuchbar – wie glücklicherweise Jägers Regesten. Google Books bietet maximal drei Treffer zum Namen Stuler:
https://books.google.de/books?id=UBloAAAAMAAJ&q=stuler
HathiTrust hat zwar keine Text-Schnipsel, aber eine vollständige Liste der gefundenen Treffer:
https://babel.hathitrust.org/cgi/pt/search?q1=stuler;id=mdp.39015058281349;view=1up;seq=7;start=1;sz=10;page=search;orient=0
Wer nicht das Register einigermaßen gründlich sichtet, dem entgegen viele einschlägige Belege. Woher soll er wissen, dass Caspar Stuler, der unter seinem Nachnamen als Freischöffe im Register verzeichnet ist, auch unter Heideck (als Richter) verzeichnet ist?
Und was ist das für ein Schwachsinn, dass man um Nachweise der Weißenburger Familie Borger zu finden, nicht einfach unter B nachschauen kann (da findet man – nichts)? Man muss diverse Alphabete zum umfangreichen Lemma Weißenburg sichten. Unter Bürger ist ein Hans Borger mit einem Treffer Nr. 630 ausgewiesen, der aber auch in der Gruppe der Pfleger des Heilig-Geist-Spitals mit Nr. 603 erscheint. Die Einrückungen sind in nicht nachvollziehbarer Weise vorgenommen, im Weißenburg-Artikel stehen Personennamen neben Sachbegriffen, nach dem zweiten Spiegelstrich geht es wieder nach vorne – ich habe so etwas Dilettantisches noch nicht gesehen. Unter P wie Pfarrei ist Borger, Johannes (Nr. 261, 283, 297) nach Berger, Johannes (Nr. 147, 187, 272) jeweils bei dem Johannesaltar der Pfarrei St. Andreas verzeichnet. Dass es sich eigentlich um die gleichen Personen handeln muss, hätte durchaus auffallen können. Weiter zu den Ratsherren, wo uns zunächst Hans Borger Nr. 1078 erwartet. Unglücklicherweise unterscheidet die Bearbeiterin Ratsherren, Ratsherren (Äußerer Rat) und Ratsherren (Innerer Rat). In letzterer ist dann ein Johann Borger Nr. 586 vertreten. Die Kontrolle in HathiTrust ergibt: HathiTrust findet alle genannten Belege und darüber hinaus noch Nr. 581, in der der Ratsherr Hans Burger in der Quelle Borger heißt, was die Frage aufwirft, ob Hans Burger und Hans Borger womöglich identisch sind. Alle diese Nachweise müsste man im allgemeinen Registeralphabet unter Borger finden.
Sucht man in HathiTrust nach Porger, findet man auch die für den Kleriker Johannes Berger in Anspruch genommene Nennung in Nr. 187, in der Johannes Perger zunächst als Johanneskaplan erscheint und dann als Priester Johannes Porger als Besitzer des Hauses, in dem der Rechtsakt stattfindet. Das bestätigt die Annahme, dass Perger und Porger identisch sind.
Die kritisch sichtende Einordnung der Namensträger Borger, Burger, Perger, Porger kann einem keine Volltextsuche abnehmen, woraus einmal mehr folgt, dass Volltextsuchen gute Register nicht entbehrlich machen!