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Ärger mit Rezensionen

Laut einem von mir erstellten und öffentlich freigegebenen Dokument habe ich seit 1981 bisher 241 gedruckte Rezensionen veröffentlicht. Fast alle sind online. Es fehlen wohl nur einige Rezensionen in Tageszeitungen aus den 1970er und 1980er Jahren. Hinzu kommen im Internet publizierte Rezensionen: 17 in diversen Organen im genannten Dokument (mit Rezensionen von Ausstellungen und Internetseiten), derzeit 130 in Archivalia und eine nicht gezählte Anzahl in der Mailingliste Hexenforschung. Bei insgesamt etwa 400 Besprechungen, die sich formal am Muster der klassischen Buchrezension orientieren und überwiegend wissenschaftliche Publikationen betreffen, bleibt Ärger manchmal nicht aus.

Keine Probleme bereitete der betrübliche Umstand, dass ich in einer Reihe von Fällen die versprochene Rezension nicht abgeliefert habe. Da ich in der Regel die Bücher selbst vorgeschlagen habe, habe ich dann von weiteren Anforderungen bei der betreffenden Zeitschrift abgesehen. So habe ich leider einen umfangreiche geplanten Forschungsbericht zur Hirsauer Klostergeschichte in den 1990er Jahren nicht fertigstellen können. Als ich dann auch bei der Besprechung von zwei Arbeiten zum Zisterzienserkloster Kirchheim an meinen eigenen Ansprüchen scheiterte, habe ich bei den Blättern für württembergische Kirchengeschichte nichts mehr rezensiert.

Die Zeitschrift für deutsche Philologie lehnt Initiativ-Rezensionen grundsätzlich ab, schreibt das aber nicht auf ihre Website: “weil es zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Rezensionswesen gehört, wird dieser Usus nicht eigens genannt”. Davon habe ich noch nichts gehört. Aus meiner Sicht hat einzig und allein die Qualität der Rezension über ihre Aufnahme zu entscheiden. Angesichts der Veröffentlichungsflut ist es ohnehin unmöglich, eine optimale Abdeckung der Buchproduktion in einem Rezensionsteil zu erreichen.

Nur wenige Autoren der besprochenen Bücher haben sich öffentlich oder bei mir über meine Rezensionen beschwert – soweit ich mich erinnere. In den Jülicher Geschichtsblättern 76-78 (2008/10), S. 488-491 erschien eine Gegendarstellung. Der Autor einer historiographiegeschichtlichen Dissertation schrieb mir viele Jahre nach dem Erscheinen einen unfreundlichen Brief. Unzufrieden war auch ein Schweizer Ordinarius. In den Kommentaren von Archivalia machte sich Nigel Palmer Luft.

Nicht der Autor, sondern eine von mir in einer Rezension als Koryphäe apostrophierte Trierer Wissenschaftlerin nahm daran Anstoß und zerrte mich – ergebnislos – vor das Amtsgericht Trier (Andeutung). 2017 schrieb ich: Gerichte sollten sich aus dem wissenschaftlichen Rezensionswesen raushalten! (Dort auch weitere Hinweise auf Gerichtsverfahren zum Rezensionswesen.)

Zeitschriftenherausgeber sahen auch bei sehr kritischen Rezensionen, die ja nur einen kleinen Teil des Gesamtbestands ausmachen, kaum einmal die Notwendigkeit einzugreifen. Als Referendar im Generallandesarchiv gab mir Hansmartin Schwarzmaier den ersten Entwurf der Lauterbach-Rezension zurück, was dem Text zugutekam.

Als inakzeptable Zensur empfinde ich nach wie vor die Entscheidung von “Sachsen und Anhalt” im letzten Jahr, meine kritische Besprechung des Wittenberger Inschriftenbands nicht abzudrucken.

Jüngst haben die MVGN eine nach ihren rigiden Umfangsvorgaben viel zu lang geratene Rezension (zum Kloster Engelthal) abgelehnt. Ich könne sie aber zu einem Aufsatz umarbeiten und dann zur Begutachtung einreichen. Meinen Rezensionsaufsatz für das Pirckheimer-Jahrbuch musste ich rabiat kürzen, durfte ihn aber (in erweiterter Form) in Archivalia publizieren.

Da Hansmartin Maurer als Schriftleiter der ZWLG nicht einsah, dass man als Rezensent nicht nur einen einzigen Band einer vielbändigen Ausgabe (hier: Lorenz Fries, PDF) beurteilen möchte und Bd. 2 an einen anderen vergab, habe ich für die Zeitschrift solange nichts mehr besprochen, bis ein anderer am Ruder war. 2017 durfte meine Besprechung des Crailsheimer Inschriftenbands nur ohne die letzten beiden Sätze erscheinen.

Eher kurios sind die eigenartigen Gepflogenheiten beim “Schau-ins-Land”.

Ärger gab es auch mit den Verlagen. 2013 wollte die Herzog August Bibliothek Blogs keine Rezensionsexemplare zur Verfügung stellen. Der von Benediktinern geleitete EOS-Verlag stellt mir keine Freiexemplare mehr zur Verfügung, da ihm zwei (in Zahlen: 2) Rezensionen von mir nicht gefallen haben. Bei der Germania Benedictina war das gelieferte PDF eine Zumutung. Die nur leicht mokante Besprechung der Eichstätter Diözesangeschichtsblätter missfiel dann Pater Cyrill so sehr, dass er mich beschied: “Weiterreichen werde ich es freilich nicht, da bei aller sicher berechtigten Kritik die Formulierungen unnötig unfreundlich und aggressiv wirken, was Autoren erfahrungsgemäß persönlich nehmen und mir aufgeregte Telefonanrufe beschert. Nach mehrfachen Unstimmigkeiten im Rezensionsbereich würde unser Verlag Ihnen keine Rezensionsexemplare mehr zukommen lassen.” Egal, wie man das rechtlich beurteilt: Es ist eine Unverschämtheit, die Belieferung mit kostenlosen Rezensionsexemplaren von wohlwollenden bzw. nicht zu unfreundlichen Besprechungen abhängig zu machen!

Ohne Begründung verweigerte der Schnell & Steiner-Verlag Archivalia ein Rezensionsexemplar des Klosterbuchs von Schleswig-Holstein. Er reagierte nicht auf meine Mails, und auch ein eingeschalteter Herausgeber konnte nichts für mich tun. Er akzeptierte das inakzeptable Verhalten des Verlags.

Solange Rezensionen sachlich zutreffend sind und nicht gegen Gesetze oder wissenschaftliche Standards verstoßen, gebietet die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, die bekanntlich auch in das Zivilrecht ausstrahlen, dass sich Autor*innen, Herausgeber*innen und Verlage aus inhaltlichen Fragen von Rezensionen heraushalten. Man kann alles immer auch netter formulieren, was zu einem “Chilling effect” führt. Auch harte, ja sogar überzogene Kritik ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Rezensionen sind ein wichtiger Teil wissenschaftlicher Qualitätssicherung. Sie sind keine Kaufempfehlungen oder wissenschaftliche Lobschriften, woraus sich ergibt, dass auch schlechte Bücher rezensiert werden müssen.

Nachtrag 28.12.2021 Ablehnung einer kritischen Rezension durch die FABULA https://archivalia.hypotheses.org/137901

30.5.2023 Eine Rezension in INETBIB 2003
https://archivalia.hypotheses.org/174165

Post-it-Kunst

Die Post-it-Kämpfe gegenüber liegender Bürohäuser waren mir bisher kein Begriff.

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https://www.postitwar.com/

Post-it war.jpg
By <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/39483448@N07″>Elen Nivrae</a> – <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/Flickr” class=”mw-redirect” title=”Flickr”>Flickr</a>: <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/39483448@N07/6005796567″>IMGP0455</a>, CC BY 2.0, Link

Breit angelegte Studie zu diamantenem Open Access (ohne Artikelgebühren)

https://operas.hypotheses.org/4579

“The study uncovers a vast archipelago of up to 29,000 journals, mostly (60%) in humanities and social sciences, serving the needs of multiple scientific communities across the world. The diamond journals comply partially to Plan S requirements but struggle on some criteria such as persistent identifiers, licenses and content preservation. More generally, in spite of scientific quality, they face many operational challenges and rely heavily on volunteering. There is a need to develop infrastructure and to increase funding to support their operations.”