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Amtsleiter Peter Kramml gibt für die kostbaren Archivalien des Stadtarchivs Salzburg Entwarnung

https://www.sn.at/salzburg/chronik/felssturz-auf-das-salzburger-stadtarchiv-vermutlich-haette-es-tote-gegeben-98880532 (nur der Anfrang frei)

Die geologische Lage ist nach dem Felssturz – wir berichteten – noch unsicher:

https://salzburg.orf.at/stories/3086751/

Schulbibliotheken ignorieren das Bibliothekswesen

Sagt https://bildungundgutesleben.wordpress.com/2021/01/22/schulbibliotheken-in-der-bibliotheksstatistik-wird-die-realitat-in-der-schulen-pfadabhangig-ubergangen/

Dieser ganze Empirie-Rant von Herrn Sch. ändert aber nichts daran, dass es aus meiner Sicht höchst wünschenswert ist, Schulbibliotheken und das Bibliothekswesen enger zu verzahnen – und digital zu öffnen.

Digitalisate zur Landesgeschichte von Schleswig-Holstein

Aus Anlass von https://archivalia.hypotheses.org/129238 sei erneut angemerkt, dass

https://geschichtsblogsh.wordpress.com/

ausgezeichnete Arbeit leistet, wenn es um Digitalisate zur Landesgeschichte geht. Schleswig-Holstein kam auch vor in meinem Überblick

https://archivalia.hypotheses.org/128224

Obwohl Herr Wieske das Ziel freier Zugänglichkeit teilt, war ihm das Thema wohl zu brisant, um darauf hinzuweisen.

Weder Titel noch Untertitel machen den Gegenstand der Arbeit deutlich

Die Arbeit ist Open Access, aber nur eher beiläufig erfährt man (und zwar nicht aus Titel oder Untertitel), dass es um französisches Markenrecht geht:

“Brühwilers Studie untersucht die Entstehung des modernen Markenkonzepts. Sie setzt ein mit der Verunsicherung der kommerziellen Transaktionen im Rahmen expandierender Kommunikations- und Transportsysteme um 1840. In der Folge entsteht ein flexibles Bezeichnungsformat, das sich an die Medienumgebung anpasst, in Verwaltungsroutinen einspielt und im internationalen Recht verankert wird. Diese Entwicklung wird von Brühwiler am Beispiel der französischen »marques de fabrique et de commerce« untersucht und anhand von Konflikten im Handel und in der Industrie, von politischen und juristischen Kontroversen sowie der Registrierungspraxis empirisch rekonstruiert.”

Nachschlagewerke zum Kapuzinerorden

Die Internetseite zum Lexicon Cappucinum wurde aufgegeben:

https://www.ofmcap.org/de/lexicon-capuccinum

Dank Javascript lässt sich auch der Wayback Machine nichts Nützliches entlocken:

https://web.archive.org/web/20190608110042/http://lexiconcap.org/ (letzte Archivierung 2019)

Nur für die Niederlande und Belgien sind Inhalte online:

https://theo.kuleuven.be/en/research/research_units/ru_church/ru_church_capuchins/lexicon-capuccinum

Das Lexicon Cappucinum 1951, online in Münster, habe ich mit dem Online-Nachweis versehen auf:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Nachschlagewerke_Kl%C3%B6ster#Kapuziner

#histmonast

Zwei sensationelle Urkundenausfertigungen für St. Paul im Lavanttal aus dem 13. Jahrhundert im Handel

Mark Mersiowsky gutachtete. Preise auf Anfrage. (Danke an AT.)

https://inlibris.com/de/item/bn53040_de/?catalogue=94071

“Die schönste jemals auf den Markt gekommene Stauferurkunde: Der letzte Stauferkaiser bestätigt eine Urkunde seines Großvaters Barbarossa

Friedrich II., röm.-dt. Kaiser (1194-1250). Urkunde.
Ravenna, April 1226.”

https://inlibris.com/de/item/bn53041_de/?catalogue=94071

“Noch nie im Handel: Siegelurkunde des Wolfger von Erla, Gönners des Walther von der Vogelweide

Wolfger von Erla, Patriarch von Aquileia (1140-1218). Urkunde.
Antro (bei Cividale del Friuli), 25. IV. 1206.”

Urheberrechtsschutz eines umfangreichen Werbetextes verneint

Bei dem Urheberrechtsschutz von Gebrauchstexten kommt es immer auf den Einzelfall an. Das LG Frankenthal befand jetzt: “Bei einem umfangreichen Werbetext mit einem Angebot und der Beschreibung von Spurhalteassistenten, ist trotz einer beachtlichen Größe des Textes nach dem Gesamteindruck die erforderliche schöpferische Eigenart für einen Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG nicht festzustellen, wenn der Text überwiegend aus kurzen Sätzen besteht, mit denen zum größten Teil lediglich die Funktion und die Vorteile eines Spurhalteassistenten unter Verwendung einfacher Formulierungen und üblicher Werbefloskeln beschrieben werden und der Text sich weder durch eine besonders ansprechende Formulierung auszeichnet, noch die teilweise falsche Orthographie eine besondere schöpferische Eigenart begründet. Vielmehr ist die einfache Aneinanderreihung von technischen Informationen zumeist begrifflich vordefiniert und eröffnet keinerlei sprachlichen Gestaltungsspielraum. Eine spezielle, von kaufpsychologischen Überlegungen getragene Anordnung der Sätze ist nicht zu erkennen. Eine „Suchmaschinenoptimierung“ des Textes im Hinblick auf die Verwendung auf Internetplattformen wurde nicht vorgetragen.”