[Preprint] Archive der Grafen und Freiherren von Helmstatt. Urkunden. Bearbeitet von Konrad Krimm unter Mitarbeit von Christa Balharek und Dirk Hainbuch. Stuttgart: W. Kohlhammer 2020. 870 S., 11 farbige Abb. (Inventare der nicht-staatlichen Archive in Baden-Württemberg, Bd. 40)
Es fängt schon gut an, wenn auf dem Umschlag (Urkundenregesten 1258-1877) etwas anderes steht als auf dem Titelblatt. Und wenn die erste Stichprobe im Register zu einer vermeintlichen Lücke führt, ist das Urteil scheinbar schon gefällt. Aber das wäre ungerecht gegenüber diesem umfangreichen und wertvollen Werk, das Konrad Krimm, lange Jahre am Generallandesarchiv und nunmehr im Ruhestand, seit Ende der 1970er Jahre, also rund 40 Jahre lang, vorbereitet hat. Es soll die großen Verdienste Krimms und seiner Helfer nicht mindern, wenn ich mich im Folgenden auf einige kritische Punkte konzentriere.
Die Archivgeschichte der bedeutenden Kraichgauer Adelsfamilie, die vom 13. bis 20. Jahrhundert blühte, stand unter einem Unstern. Seit alters untergebracht im Wasserschloss des Herrschaftssitzes Neckarbischofsheim, in dessen Totenkirche die Grablege mit über 40 Grabsteinen in einzigartiger Weise ritterschaftliches Selbstverständnis bezeugt, hat das Herrschaftsarchiv nicht nur durch Feuchtigkeit erheblich gelitten. Verantwortungslose Verkäufe der Erben der Familie und ein großer Diebstahl haben die Überlieferung dezimiert und sind dafür verantwortlich, dass mit dem vorliegenden Inventar der Versuch einer virtuellen Rekonstruktion (leider auf Papier) unternommen werden musste – ohne dass dies in der nötigen Einheitlichkeit realisiert werden konnte. Der größte Teil der Bestände lagert heute im Generallandesarchiv Karlsruhe. Aber 1959 beauftragte das Saarland den (von Krimm nicht namentlich genannten) Hobby-Historiker und Sammler aus St. Ingbert Hermann Peter Barth (1905-1965), für die Region interessante Stücke aus dem Adelsarchiv anzukaufen. Erst 1977 erfuhr das Generallandesarchiv zufällig davon. Die Erwerbung ohne Abstimmung mit dem regional zuständigen Archiv ist aus meiner Sicht ein Vorgang, den man archivfachlich unter keinen Umständen rechtfertigen kann. Der Heimatforscher zweigte für sich vermutlich über 200 Urkunden ab, die von den Erben in den Handel gegeben wurden. Statt eine Art Wiedergutmachung des Provenienz-Frevels in Gang zu setzen, hat es das Landesarchiv in Saarbrücken über 40 Jahre nicht vermocht, die ca. 650 Urkunden aus Neckarbischofsheim zu erschließen. Drittmittel waren dafür laut Krimm nicht aufzutreiben (S. 20). Dieser Teilbestand ist im Inventar ärgerlicherweise nicht in Form von Vollregesten, sondern nur mit jeweils einem Inhaltsstichwort vertreten, sicher der größte Mangel des Regestenwerks. Dass im “Archivportal für den Südwesten” inzwischen gut 50 teils ausführliche Regesten aus dem Bestand in Saarbrücken vorhanden sind, erfährt man leider nicht.
In der von Peter Steuer verfassten Familiengeschichte, die aus dem Online-Findmittel des Helmstatter Aktenbestands übernommen wurde, irritiert die Angabe von Kneschkes Adelslexikon als maßgebliche Darstellung für die Genealogie (S. 10 Anm. 5). Der Kurztitel Schmitthenner, Grabmale wird im allzu knappen Literaturverzeichnis nicht aufgelöst. Der Aufsatz erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 24, 1872. Ebenso wenig erfährt man, dass Frau Seeliger-Zeiss über die Grabdenkmäler der Kraichgauer Ritterschaft im Sammelband “Die Kraichgauer Ritterschaft in der frühen Neuzeit” (1993) geschrieben hat. Und dass seit 1977 die für die Genealogie der Familie so wichtige inschriftliche Überlieferung der Totenkirche seit dem 1977 erschienenen Band 16 der “Deutschen Inschriften” (online: https://doi.org/10.11588/diglit.52967) aufgearbeitet ist, werden Heimatforscher, denen diese Reihe viel zu wenig bekannt ist, häufig übersehen, denn dieser Regestenband sagt es ihnen nicht. In der Wikipedia, die sich viel detaillierter mit dem Adelshaus befasst, findet man den Hinweis auf eine wichtige neuere Publikation: Hermann Stein mit Arnold Scheuerbrandt: Ursprung und Geschichte der (Neckar-)Bischofsheimer Hauptlinie der Herren von Helmstatt (2005).
Nach der von Krimm verfassten Archivgeschichte schließt sich ein kleiner Tafelteil an, der eine gemalte Stammtafel aus dem 18. Jahrhundert in Gesamtansicht und in einer Reihe von Ausschnitten dokumentiert. Wieso wohl die “Konkordanz zu Urkundenserien” (Hinweise zu Lehen, Heiratsverträgen und Testamenten mit Angabe des Datums, nicht der Regestennummer) nicht an den Schluss gestellt wurde? Es folgen knapp 2050 Regesten, Signaturkonkordanzen und die beiden “Indizes”.
Die Ausgliederung der Verträge und Prozesse helmstattischer Untertanen im Kraichgau (Nr. 1487-1527 mit Laufzeit 1540-1749) und der Vorprovenienzen (Oberrhein/Schwaben: Nr. 1528-1602 mit Laufzeit in mehreren Reihen 1262-1777; Lothringen, Saar- und Moselregion Nr. 1603-1963 mit Laufzeit in mehreren Reihen 1257-1781; Kärnten Nr. 1964-2041 mit Laufzeit 1310-1629, Fremdurkunden Nr. 2042-2047 mit Laufzeit 1367-1461, drei undatierte Nummern) stört die durchgehende chronologische Lektüre des Bands nur wenig, da der größte Teil auf die Gruppe Helmstatt entfällt (S. 51-563). Es sei angemerkt, dass entgegen der Angabe auf dem Umschlag die älteste Urkunde 1257 Juni 23 ausgestellt wurde (Nr. 1603). Nicht einmal für dieses älteste, allerdings nur in Abschrift erhaltene Dokument liegt ein Vollregest vor!
Da die Urkunden bedauerlicherweise nicht digitalisiert sind, während Bestände minderen Ranges vom Landesarchiv seit längerem ins Netz gestellt wurden, und ich von einer Einsichtnahme in die Vorlagen der Regesten bzw. Inhaltsangaben abgesehen habe, kann ich über die Qualität der Zusammenfassungen nicht wirklich urteilen. Ich habe aber bei den Vollregesten nichts gelesen, was von den gängigen Standards abweicht. Schlechtem Regestenmacherbrauch folgend, wird auf Siegelbeschreibungen verzichtet.
Leider wurde weder im Textteil noch in den Registern die Chance genutzt, mit sogenannten “lebenden Kolumnen” Übersicht zu schaffen.
Die ungewöhnlich schlechten Register, überschrieben mit “Orte” und “Personen”, werfen grundsätzliche Fragen auf. Als ich den Band bei Nr. 1563 aufschlug und prüfte, ob die Urkunde im Ortsregister vertreten ist, ergab sich eine scheinbare Lücke, denn dort gibt es S. 797 tatsächlich ein Lemma Rottweil, Hofgericht, das freilich nur auf eine einzige Nummer (1740) verweist. Erst einige Zeit später sah ich, dass der Haupteintrag im Personenregister S. 852 zu finden ist, wo Nr. 1740 denn auch fehlt, während Nr. 1563 aufgeführt wird. Geistliche Institutionen und Territorien wie Württemberg findet man in der Regel im Personenregister, wo ich sie aber nie suchen würde. Inkonsequent ist es, das Stift Wimpfen bei Bad Wimpfen im Personenregister zu verzeichnen, Dominikanerkloster und Spital aber im Ortsregister. Wieso erhält das Franziskanerkloster Klagenfurt (Nr. 2040) keinen eigenen Eintrag bei Klagenfurt? Das Hochstift Speyer ist in beiden Registern vertreten. Von den Nennungen des Abts Johann von Selz in Nr. 104 und 105 ist die eine dem Ort Selz im Ortsregister, die andere dem Abt im Personenregister zugeordnet worden. Man möchte nicht wissen, wie viele Leserinnen und Leser durch diese abstruse Entscheidung der ihnen zustehenden Nachweise entraten müssen, weil sie sich nicht gründlich genug einarbeiten! Ich war immer schon ein großer Freund von Kreuzregistern, die einem die Entscheidung abnehmen, in welchem Register man zu suchen hat.
Meine Stichproben lassen mich zu dem Schluss kommen, dass die Register auch sonst zu nachlässig gearbeitet sind. Es fehlen Stellen, die vorhanden sein müssten. So müssten die Nennungen von Konrad von Helmstatt, Vogt im Bruhrain (S. 827) auch bei dem (Amtsbezirk) Bruhrain (inkonsequenterweise im Ortsregister zu suchen) vorkommen, was aber nur zum Teil der Fall ist. In Nr. 117 und 118 erscheint ein Notar Schmitz, der aber nur mit Nr. 118 Eingang ins Register gefunden hat.
Alle Ortsnamen und Regionalbezeichnungen gehören ins Register. Es geht nicht an, Herrschaftssitze, die nicht Teil des Namens der betreffenden Adelsfamilie sind, wegzulassen. Nr. 1586 wird Hans Konrad von Hürnheim zu Wöllstein erwähnt, aber Wöllstein (Ostalbkreis) fehlt in beiden Registern. Wieso hat in Nr. 2038 Großwinklern, Sitz der von Siegersdorf, einen Registereintrag, Hegenberg, Sitz des Georg Schrattenbach, aber nicht? Also auch hier: Inkonsequenz. Dass Nikolaus von Jagstheim zu “Ederhin” in Ederheim bei Nördlingen saß, sagt einem rasch Google, aber auch ganz konventionell die Oberamtsbeschreibung Neresheim unter Jagstheim. Im Register (S. 833) heißt er Jagsheim und ist durch etliche Einträge von seinem Verwandten Christoph Sebastian von “Jaxheim” getrennt. Wenig hilfreich ist es, die Patrizierfamilie Stöbenhaber (hier: Memminger Zweig) als ”Szöbenhaber zu Werdernau” anzusetzen. Werdernau ist Schloss Bedernau im Unterallgäu. Notiert sei auch, dass in Nr. 1590 statt Elisabeth von Krätsheim wohl Krälsheim zu lesen ist, denn die Gattin Ulrichs von Rechberg war eine von Crailsheim.
So wichtig Sachregister für die Forschung auch sind – bei Editionen und Regestenwerken sind sie leider die Ausnahme. Es spart Zeit und ist bequem, auf sie zu verzichten. Man mag einwenden, dass man dafür ja eine Volltextsuche verwenden könnte, aber hier ist ein Volltext wohl in weiter Ferne, da das Landesarchiv Baden-Württemberg die gedruckten Inventare leider kaum einmal in seine Findmittel aufnimmt. Und ein Volltext ist, davon bin ich überzeugt, eine exzellente Ergänzung, aber kein Ersatz für ein gutes Register.
Die Registerkultur ist in Deutschland (nicht nur im Archivwesen) wenig ausgeprägt. Die Register deutscher Bücher seien miserabel, klagte Bundespräsident Theodor Heuss in einer Rede im Jahr 1959, exzerpiert in den Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern 9 (1963), S. 3 und von mir gefunden auf der nützlichen Bibliographie des “Deutschen Netzwerks der Indexer”: http://www.d-indexer.org/ress/bibliographie.html. So etwas wie “best practice” scheint es bei Archivfindmitteln nicht zu geben, jeder wurstelt bei den “Indizes” irgendwie vor sich hin, obwohl es durchaus Vorbilder gibt, an denen man sich orientieren sollte. Manchmal denke ich, die größte Strafe für Registermacher wäre, die eigenen Machwerke benutzen zu müssen.
Ohne großen Aufwand könnte man die im gedruckten Register vertretenen Ortsnamen, wie in älteren Veröffentlichungen der bayerischen Archivverwaltung üblich, nach Landkreisen auflisten. Das hilft der regionalgeschichtlichen Forschung ungemein, hat aber meines Wissens außerhalb Bayerns keine Nachahmer gefunden.
Bei den Personen (aber nicht nur bei diesen), könnten zusätzliche Informationen über Normdaten (GND, Wikidata) im digitalen Findbuch verfügbar gemacht werden, also etwa die Identifizierung des in Nr. 1578 von 1495 genannten Meister Matheus Böblinger mit dem berühmten Baumeister:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=122039742.
Was Sachregister angeht, so gibt es vergleichbare Inventare mit gelungenem Sachindex durchaus. Selbst ein schlechtes Register ist besser als gar keines, sagte mir einmal der spätere Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber, als ich Referendar am Generallandesarchiv war. Norbert Hofmann hat 1991 dem “Archiv der Freiherren von Woellwarth” ein gutes Sachregister beigegeben. Einleitung und Regesten sind als Findbuch PL 9/2 des Staatsarchivs Ludwigsburg online, aber nicht das Sachregister! Bei Joachim J. Halbekann: Gräflich von Bodmannsches Archiv (2001), S. 657-662 findet man wenigstens ein “Systematisches Verzeichnis der Urkunden”.
Mit welchem Recht benachteiligt man diejenigen, die an Sachbetreffen interessiert sind und nicht an Orts- oder Personengeschichte/Genealogie? Welcher Musikwissenschaftler kommt auf die Idee, ein voluminöses Regestenwerk mühsam durchzulesen, um zwei interessante Urkunden aufzuspüren? In Nr. 266 (Testament des Hans von Helmstatt 1469) und Nr. 271 (von 1470) geht es um die Stiftung eines “lieblichen gesang Recordare virgo mater” in der Neckarbischofsheimer Kirche und Kapelle. Im Testament Nr. 266 erhält der Vetter Hans der Orgler zwei Orgeln und ein Saitenspiel.
Nicht nur die Erforschung der Sachkultur, sondern auch das Studium des literarischen Lebens in Adelskreisen profitiert vom Regest 383 (1493 Mai 29), in dem es um den Besitz der mittellosen Anna von Helmstatt geborene von Vellberg geht. Ausgeliehen hatte sie an zwei Bürgerliche, eine frühere Bedienstete und deren Mann in Heilbronn, unter anderem: “ein baselroter Teppich mit Blumenmuster, ein Rückentuch mit der Darstellung der 7 Todsünden und ein Stuhlbehang mit eingewebtem Motiv des Königs Artus”. Auch wenn man sich entscheidet, fiktive Personen nicht ins Personenregister aufzunehmen – bei König Artus wäre eine Ausnahme geboten gewesen!
Die Lösung für das Problem, entsprechende Sachbegriffe besser auffindbar zu machen, liegt in Frankreich parat. Dort haben Archivinventare (etwa im Elsass) den Sachbegriffen eine Art Thesaurus vorangestellt („Tableaux méthodiques“, siehe https://archivalia.hypotheses.org/3821), in dem alle Sachbegriffe einer Obergruppe zugeordnet sind – ein sinnvolles pragmatisches Hilfsmittel. Man könnte also beispielsweise Orgel der Sachkultur und der Musik zuweisen, das Recordare der Liturgie und der Musik. Open-Access-Volltexte im Zusammenspiel mit einer registerartigen Verschlagwortung, einem Thesaurus und Normdaten könnten in Zukunft helfen, solche “Goldkörner” aufzuspüren oder andere Auswertungen des reichen Regestenstoffs zu ermöglichen. Bei allem Respekt und aller Dankbarkeit gegenüber gedruckten Inventaren wie dem vorliegenden: Die aufgezeigten Mängel lassen einmal mehr die Defizite des Buchdrucks im digitalen Zeitalter erkennen. Ich habe schon oft Fehler in elektronischen Findmitteln des Landesarchivs diesem mitgeteilt, die dann umgehend korrigiert wurden. Bei einem Buch geht das nicht.
***
Zu Findbuchregistern vgl. schon meine Besprechung (1991) der Regesten von Hofmann:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz025121413rez.pdf
Hinweise zu den “Tableaux méthodiques” in Frankreich:
https://archivalia.hypotheses.org/3821
17.12.2020 Der Text wurde leicht überarbeitet und ergänzt.
Die Lebensdaten von Herrmann Peter Barth (*6.11.1905; +20.10.1965) teilte mir das Stadtarchiv St. Ingbert mit, dem ich auch für einen Scan des Nachrufs von Hans-Walter Herrmann in: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 15 (1965), S. 11-14 zu danken habe.