http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:2-128575
Nichts über das Grundrecht des Petitionsrechts!
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:2-128575
Nichts über das Grundrecht des Petitionsrechts!
Ärgerlich, aber typisch für Genealogen: Nicht ohne (kostenlose) Registrierung einsehbar sind “Scotland Monumental Inscriptions”
https://search.findmypast.co.uk/search-world-Records/scotland-monumental-inscriptions
Von der “Erkenntnis der Sünde” des Heinrich von Langenstein sind derzeit 89 Handschriften bekannt:
https://handschriftencensus.de/werke/827
Nicht berücksichtigt ist dort die 1469 geschriebene Handschrift Uppsala, Universitätsbibliothek, Cod. C 803a. Zu streichen (und zwar bitte transparent) ist im Handschriftencensus das Werk “Schiff der Buße”.
https://handschriftencensus.de/19248
Im Handschriftenkatalog ist das bekannte Werk nicht identifiziert, obwohl Dietrich Schmidtke: Geistliche Schiffahrt. Zum Thema des Schiffes der Buße im Spätmittelalter I. In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 91 (Tüb. 1969), S. 357-385, hier S. 376 darauf aufmerksam gemacht hatte, dass im Cgm 351 und 4483 das Werk als “Schiff der Buße” bezeichnet wird. Mir liegt zwar Rudolfs Ausgabe nicht vor, aber aus den von O[tto]. F[ridolin]. Fritzsche: Das Schiff der Buss. In: Monatsschrift des wissenschaftlichen Vereins in Zürich 2 (1857), S. 125-128 (GBS) gebotenen ausführlichen Textproben aus der damals im Besitz des Pfarrers Schulthess in Dällikon (Hans Georg Schulthess 1795-1866, Schweizerisches Geschlechterbuch Bd. 4, S. 500, Internet Archive) befindlichen Handschrift ergibt sich, dass es sich um die “Erkenntnis der Sünde” handeln muss.
Heinrich von Langenstein betonte im Anschluss an Peraldus (Summa de vitiis, so Rudolf in der FS Eis, S. 76, GBS), Gott habe nicht zwei Adame, einen silbernen (Ursprung der Adeligen) und einen lehmigen, geschaffen (vgl. Schreiner in Nobilitas, S. 396 PDF). Schon Friedrich von Bezold hatte sich nicht mehr daran erinnert, dass er diese Prosa-Formulierung 1879 (GBS) nicht aus einem Meisterlied entnommen hatte, sondern aus Auszügen von Bartsch in seiner Meisterlieder-Ausgabe (MDZ) aus der “Erkenntnis der Sünde” im Cgm 351 (Digitalisat MDZ). Die Sekundärliteratur behauptet seither, die auch von Fritzsche S. 128 aus der Handschrift in Uppsala mitgeteilte Stelle stamme aus einem “Meisterlied”!