Kommentar zu: https://archivalia.hypotheses.org/126941
Die Gedächtnisinstitutionen (und ihre Kunden) brauchen Rechts- und Planungssicherheit, wenn es um corona-bedingte Schließungen und Einschränkungen eingeht. Es ist ein Unding, dass am Freitag Nachmittag – abgesehen von den Museen, für die nach anfänglicher Unklarheit nun feststeht, dass sie schließen müssen – Archive und Bibliotheken weitgehend im Unklaren gelassen werden, ob sie am Montag öffnen können oder nicht. Verbindlich sind nur die veröffentlichten Corona-Verordnungen. Eine solche wurde meines Wissens nur in Nordrhein-Westfalen erlassen (Archive und Bibliotheken dürfen offen bleiben). Für Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt gibt es Verlautbarungen in der Presse, wonach Archive und Bibliotheken offen bleiben können. Ob Niedersachsen aus der Vereinbarung der Kultusminister vom Donnerstag, dass Archive und Bibliotheken offen bleiben dürfen, tatsächlich ausschert (Zitate aus dem Entwurf der noch nicht erlassenen Verordnung legen diesen Schluss nahe), wird man frühestens dann wissen, wenn die Verordnung durch Veröffentlichung im Internet Rechtswirksamkeit entfaltet oder wenn eine Stellungnahme der Landesregierung vorliegt.