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Die Gefängnisse der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd auf Türmen und in städtischen Gebäuden

Über die Gmünder Straftürme und die weiteren Gefängnisse der Reichsstadt unterrichtet am besten das Kunstdenkmälerinventar von Richard Strobel.1 Allerdings hat Strobel, dem Charakter seiner bau- und kunstgeschichtlichen Bestandsaufnahme entsprechend, die Erwähnungen in Quellen und Literatur zur Kriminalitätsgeschichte der Reichsstadt2 nicht berücksichtigt. Das Gefängnis im Spital hat er überhaupt nicht erwähnt. Anknüpfend an meine Ausführungen zum Gmünder Königsturm neulich stelle ich die mir – vor allem aus der Sekundärliteratur – zugänglichen Notizen zusammen. Eine gründliche Durchsicht der Archivalien würde sicher nicht wenige zusätzliche Nachweise erbringen.

Unter den Quellen ist hervorzuheben der Reformvorschlag des Gmünder Juristen Eustachius Jeger (1653-1729) aus dem Jahr 1707, der bereits mehrfach ausgewertet wurde und jetzt auch online vorliegt.3 Der Schlüssel für das Verständnis der beiden Rechtsbücher Jegers sind die Gmünder Bürgerunruhen am Anfang des 18. Jahrhunderts, in die der Ratskonsulent selbst involviert war. Als er einmal im Jahr 1701 gemeinsam mit dem Stadtpfarrer vermitteln wollte, fand er am Ende des Tages drei Degenstiche in seinem Mantel.4 Jeger verabscheute zwar das gewaltsame Vorgehen der protestierenden Bürger (“Impetranten”), hatte aber Verständnis für ihre Motive und kam nach gelehrter Erörterung zu dem mutigen Schluss, sie seien nicht zu bestrafen.5 Bei seinen Ausführungen zu den Gefängnissen, einer ausführlichen, mit Zitaten aus der gelehrten juristischen Literatur gespickten Abhandlung, die auch überregional Aufmerksamkeit verdient, ging er von der Bestimmung des “Hauptrezesses” von 1706 aus, einer von der kaiserlichen Kommission vermittelten Vereinbarung zwischen dem Rat und den aufständischen Bürgern. Artikel 28 lautet: “Ingleichen sollen einige leidentliche Gefängnussen vor Burgeren in geringen, oder civil-verbrechen, ehistens zugerichtet, und dieselbe, wann sie es verschulden, darein und nicht, wie biß dato geschehen, also bald in ein Malefitz Gefängnussen gelegt werden”.6 Die 1702 anonym gedruckte Verteidigungsschrift “Justicia Vindicata” der Impetranten von Franz Ruprecht von Ichtersheim7 beklagte, dass man die Rebellen in die schärfsten Gefängnisse, wo man die ärgsten Malefizpersonen einsetze, gelegt habe.8 Jeger stellt fest, man habe bisher die Zivil- und Kriminalverbrecher unterschiedslos bald in dieses, bald in jenes Gefängnis gelegt. Er fordert aber eine nach der Schwere des Vergehens abgestufte Unterbringung in acht Gebäuden: Rathaus, Pulverturm, Aren- oder Hörelisturm, Bocksturm, Diebsturm, Königsturm, Kreuzturm und Schmalzgrube. Es fällt auf, dass das häufig genutzte Gefängnis im Spital fehlt. Die Delinquenten und Delinquentinnen soll jeweils eine Schrifttafel zur Tugend ermahnen. An mehreren Stellen nimmt Jeger auf die vorangegangenen Bürgerunruhen Bezug. Umgesetzt wurde das Reformkonzept Jegers nicht.

Ich behandle zunächst die Türme in Strobels Reihenfolge und anschließend Schmalzgrube (heute Schwörhaus), Spital, Rathaus (mit Narrenhäusle), Fuggerei und Waisenhaus. Strobel hat die Türme auf einer Falttafel mit Wiedergabe des Gaierplans 1831 nummeriert, die des inneren Mauerrings mit römischen Ziffern, die des äußeren mit arabischen.9 Ich setze die Nummer in die Überschrift des Abschnitts zum jeweiligen Turm.

ARENTORTURM (I)

Der Arentorturm10 hatte seinen Namen vom nahe gelegenen Arenhaus. Er gehörte zum stauferzeitlichen Mauerring, der die innere Stadt umschloss. Man nimmt an, er befand sich an der Stelle des heutigen “Waisenbogens” zwischen Spital und Waisenhaus. Laut Memorialbuch vom 22. März 1530 erhielt der Kleriker Sebolt Platner zwei Tage im “Arenthurn”.11 Eustachius Jeger sah 1707 vor, dass halsstarrige Bürger und Landsuntertanen in den Aren- oder Hörelisturm gelegt werden sollten. Dieser besaß zwei Zimmer, wovon eines noch mit einem Ofen zu versehen wäre, schlug Jeger vor.

Barbara, die Ehefrau des 1739 wegen Diebstahls gehenkten Jacob Walther musste insgesamt 74 Tage auf dem Hörlisturm einsitzen. Auch zwei ihrer drei Kinder wurden verhaftet und über 10 Wochen gefangen gehalten. Immerhin wurde die hochschwangere Frau nur einmal gefoltert und nicht hingerichtet. Vor der Ausweisung vollzog der Stadtknecht noch eine Ehrenstrafe: Sie wurde von ihm um das Rathaus geführt.12

Der Chronist Franz Xaver Debler sagt am Ende des 18. Jahrhunderts, der Arenturm sei zwar nicht für Straftäter, die das Leben verwirkt, aber doch für solche, die große Verbrechen begangen hätten.13

DIEBSTURM (III)

Der Diebsturm14 war das innere Rinderbacher Tor in der stauferzeitlichen Umwehrung (neben der Kreuzung Rosenstraße/Rinderbachergasse). Er wurde am 11. Juli 1792 abgebrochen. Mit seinen zwei “starken” Gefängnissen war er der wichtigste Strafturm, der von allen Türmen in den Quellen am meisten erwähnt wird. Jeger wollte Diebe und Räuber in ihm unterbringen. Der Chronist Dominikus Debler hat eine Skizze des Turms überliefert.15

Schon im Spätmittelalter diente er als Gefängnis, wie sich aus einer Urkunde vom 16. Juni 1484, der Urfehde des Anton Vischer ergibt. Wegen Hausfriedensbruch und Beleidigungen versprach er, zunächst auf den “diebsduren” zu gehen und dort solange zu bleiben, wie dem Rat beliebt. Anschließend erwarteten ihn zwei Jahre Stadtverweisung.16

In der Chronik des Dreimohrenwirts Franz Anton Killinger17 wird der Diebsturm in Einträgen zum Jahr 1736, 1737, 1739, 1741 und 1747 als Gefängnisturm erwähnt. Sonst erscheinen in dieser Funktion zweimal der Hörrlisturm (1739 und 1741) und je einmal der Bäurlis Turm (1746) und der Pflaumen-, also Faulturm (1741). Auch in der Monographie von Klaus Jürgen Herrmann über die Strafjustiz im 18. Jahrhundert betreffen die meisten Nennungen von Gefängnistürmen den Diebsturm.18

Vor allem bei schweren Verbrechen konnte sich der Aufenthalt in die Länge ziehen. Im Juli 1713 wurde nach knapp 15 Wochen Haft im Diebsturm der Kübler Johannes Gfröreis entlassen, da man ihm den Diebstahl in der Stettmeisterstube nicht nachweisen konnte. Obwohl man ihm die Folterwerkzeuge vorwies, blieb er standhaft und leugnete die Tat.19 An sich sollte der Diebsturm streng gesichert sein. Trotzdem gelangen mehrfach Ausbruchsversuche. So konnte 1771 der Falschmünzer und Goldschmied Augustin Lipp fliehen.20 Dies gilt auch für andere der Gmünder Gefängnisse. Bestechung könnte dabei eine wichtige Rolle gespielt haben.21

1590 wurde Lienhart Herb auf dem Diebsturm mehrfach gefoltert.22 Aus dem Hexerprozess gegen den Spitalpfründner Nikolaus Weitlufft 1650 geht hervor, dass es einen eigenen Verhörraum auf dem Diebsturm gab, wo auch gefoltert wurde.23

Wenn 1584 Georg Kappelbeck wegen Unzucht im Diensturm schmoren musste und seine Geliebte Catharina Appel in die Schmalzgrube kam und im gleichen Jahr eine Hehlerin Catharina von Lorch ebenfalls in die Schmalzgrube,24 darf dies nicht zu dem Schluss verleiten, auf dem Diebsturm hätten keine Frauen eingesessen. Aus den Ratsprotokollen 1764 geht hervor, dass die Magd Franziska Sachsenmayer, die angab, dass ihre uneheliche Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung durch einen fremden Handwerksgesellen zurückging, nach der Niederkunft in den Diebsturm gesperrt und dort täglich mit 25 Streichen ausgepeitscht werden sollte, bis sie den wahren Vater benannte.25

Dominikus Debler: Diebsturm

BEINLESTURM (V)

An der Kreuzung der Sebald- und Paradiesstraße stand das innere Waldstetter Tor, auch Bäuerlis-, Beinlis-, Beinles-, Beierles-, Beuerles-, Birlis-Turm genannt.26 Er beherbergte neben der Wohnung eines Stadtknechts zwei starke Gefängnisse.27 Er wurde am 10. März 1804 abgebrochen. Da er am Garten des Kreuzwirts lag, nennt Jeger ihn Kreuzturm an der Waldstettergasse und wollte dort unzüchtige ledige und verheiratete Frauen unterbringen (“so sich fleischlich vergreiffen, alß Huren und Ehebrecherr”). Am 22. November 1746 erhielt der Goldschmiedgeselle Franz Beck, so der Chronist Killinger, eine Strafe von drei Tagen auf dem Bäurlis Turm, weil er als Zeuge die Wahrheit nicht hatte sagen wollen.28

PULVERTURM (VI)

Der Pulverturm29 war der einzige Turm der inneren staufischen Stadtmauer, der kein Stadttor war. Er lag zwischen der Klösterleschule (früher Franziskanerterziarinnenkonvent St. Ludwig oder Seelhaus) und der heutigen Buhl-Turnhalle. Jeger sah ihn für in Zivilstreitigkeiten verwickelte Bürger und Untertanen, die zu “incarceriren” seien, vor. Er besaß vier Räume, davon einer nicht beheizbar, also nur im Sommer verwendbar. Der Jurist wollte die Straftäter mit der folgenden Inschrift moralisch erbauen: “Es fallet die Coercition und Straf desto leichter, wan du deine Schuld erkhennest, dann je besser der Patient seine Kranckheit begreiffet und erkhennet, je geduldiger nimbt er die auch sonsten unangenembe Medicin zue sich”.

Im Pulverturm gab es ein Hexenstüblein, sagt Else Gündle – wie immer ohne Nachweis.30 Der Goldschmied Hans Georg Weber stiftete während des Storrschen Auflaufs 1701 als einer der Rädelsführer der Bürgeropposition seine Tochter an, missliebige Angehörige der Führungsschicht als Hexen anzugeben.31 Er selbst konnte nach zwei Jahren Haft vom Pulverturm 1703 entkommen und soll fortan unbehelligt durch die Stadt spaziert sein. Ein weiterer “Impetrant” folgte seinem Beispiel und brach aus dem Diebsturm aus.32 Wegen gotteslästerlichen Fluchens erhielt 1714 Johann Beißwenger als Strafe anderthalb Tage auf dem Pulverturm.33 Offenbar hatten auch die Zünfte Zugriff auf diesen Strafturm, denn 1720 wurde ein Goldschmieds-Zunftgenosse Anton Ziegler hier von der Zunft wegen der Verarbeitung von minderwertigem Silber eingesperrt.34

In den 1780er Jahren, als Franz Xaver Debler seine Chronik niederschrieb, war der Turm wohl schon einige Zeit abgerissen, vielleicht sogar nicht lange nach dem Erwerb seines Bauplatzes durch die Seelschwestern 1731.35 Debler erinnert sich, dass der von starken Quaderstücken gemauerte Turm, dessen Namen Debler – wohl mit Recht – von einem Schießpulverlager herleitet, in seiner Jugend (Debler wurde 1726 geboren) als Gefängnis für “incorrigible” Leute gebraucht worden sei. Den Abbruch führt Debler auf die Forderung der Nonnen zurück, die von den Gefangenen gar sehr “incommodiert” worden seien.36 Man kann sich vorstellen, was die Häftlinge den frommen Schwestern zugerufen haben …

Gefährlicher war, was ein Gefangener sich am 3. Januar 1724 leistete. Er steckte sein Gefängnis mit Lumpen in Brand. Die Feuersbrunst hätte beinahe auf das benachbarte Kloster übergegriffen.37

INNERER BOCKSTORTURM (VII)

Der um 1760 abgebrochene innere Bockstorturm oder das innere Utinkofer Tor stand an der Kreuzung von Bocksgasse und Turniergraben.38 Er ist wohl gemeint, wenn Jeger ausführt, sollte wie in anderen Städten ein Schuldturm für die Haft zahlungsunwilliger Schuldner, die dort bis zur Begleichung ihrer Rechnungen zu bleiben hatten, nötig werden, dann könne man sie im Bockstor unterbringen.

Da es durchaus sein kann, dass der innere Bockstorturm tatsächlich zeitweilig als Gefängnis diente,39 befanden sich in allen Türmen der Staufermauer Gefängnisse – mit Ausnahme des Kapellturms (II) am Ende der Kapellgasse, wo die in ihm untergebrachte Nikolauskapelle eine entsprechende Nutzung verbot.

GEORGISTURM (2)

Der selten genannte Georgisturm des äußeren Mauerrings stand in unmittelbarer Nähe des Josen- oder Ledertors.40 Auch nach dem Übergang an Württemberg wollte man von der schauerlichen Reichsstadttradition der Straftürme nicht Abschied nehmen. Als Ersatz für den abgebrochenen Beuerlesturm (V) wurden zwei “Blockhäuser” (Gefängniszellen) eingerichtet. 1806 gab es fünf Arrestzimmer, zu denen noch ein Wachtzimmer kommen sollte. 1827 wurde der Turm abgebrochen.

SPITALTURM (5)

Der Spitalturm41 wurde erst 1870 abgebrochen. 1373 verkauften die Wolf ihre Mühle, die spätere Spitalmühle, “bi dem turn den man haißet den Gissu+ebel”.42 Strobel hielt diese bemerkenswerte Bezeichnung, auf die ich 1978 aufmerksam gemacht hatte,43 nicht für erwähnenswert. Gissübel kann in diesem Zusammenhang einen Strafturm (wie beispielsweise in Esslingen) meinen oder den Ort, wo die Strafe der Wassertauche vollzogen wird. Ich fand diese höchst unangenehme, aber meistens nicht tödliche Strafe in der Chronik Vogts zum Jahr 1615: “Den 5 Sept. hat man den Reitschmid über den Gisskibel hinabgesprengt und zum Thor hinaus gefihrt”.44 Die Strafe wurde also innerhalb der Mauer, vermutlich bei der Spitalmühle, vollzogen. Pascal Kolb konnte die Strafe nicht nur in Jegers Periphrasia nachweisen, sondern auch in einer Statutensammlung nach 1540: “uff den gyßubel setzen”.45

Der Spitalturm war also im Spätmittelalter ein Strafturm oder stand mit der Gissübel-Strafe in Verbindung. In späterer Zeit verlautet nichts mehr von einer Funktion als Gefängnis- oder Strafturm.

Spitalturm um 1864 (Q)

FAULTURM (6)

Zu den noch stehenden Gmünder Türmen zählt der Faulturm in der Honiggasse.46. Strobel kennt ihn nicht als Gefängnisturm, aber der Chronist Killinger berichtet zum 9. Mai 1741, abends um 9 Uhr seien zwei Falschmünzer (Halbbatzenmacher), Vater und Sohn Burkhard Kaiser, in einer Stunde ausgebrochen, der eine aus dem Hörrlisturm, der andere aus dem Pflaumenturm.

Der Name Faulturm ist nicht alt. Er hat sich offenbar aus Pflaumenturm entwickelt (1820/21: Faul oder Pflaum Turn; 1823 Pflaumen- oder Faulenthurn).47 Im Visitationsbericht von 1648/56 heißt er “Biechelensthurn”.48 Strobel49 bezieht den Namen Jungfernturm, der angeblich so im Visitationsprotokoll steht, aus der Rems-Zeitung 1885, obwohl es sich um eine Interpolation (wohl von dem Autor des Artikels) handelt, für die womöglich schauerromantische Imaginationen von der „Eisernen Jungfrau“ Pate gestanden haben.50

Mittelalterliche Belege, dass in einem Faulturm Gefangene lebendig verfaulen sollten,51 müssten noch gefunden werden. Irreführende Vorstellungen des 19. Jahrhunderts haben die Deutung des verbreiteten Turmnamens Faulturm (z.B. in Dinkelsbühl, Rothenburg oder Nürnberg) bestimmt. Der Gmünder Faulturm war auch kein “Schuldturm”, denn einen solchen gab nach Aussage von Jeger (zum Inneren Bockstorturm) hier nicht.

KÖNIGSTURM (14)

Über den 1502 erstmals erwähnten, noch stehenden Königsturm52 sammelte ich in meinem Beitrag “Der Schwäbisch Gmünder Königsturm” viele Belege. Vor allem diente, schrieb ich “das durch kein Tageslicht erhellte finstere Untergeschloss („Verlies“) des Königsturms, das nur über eine Einstiegsluke zugänglich war, als städtisches Gefängnis. Bereits ein Eintrag in der Stadtrechnung 1540, wonach der Totengräber den Königsturm zu säubern hatte, deutet wohl darauf hin. Gesichert ist, dass während der schlimmen Hexenprozesse 1613/171 hier mindestens eine vermeintliche Hexe gefangen gehalten wurde, wie eine Chroniknotiz zum Sommer 1613 erkennen lässt: „an S. Lorentzen Tag hat man die Baaß Anna in Königsthurn jämerlich tod gefunden, am Montag hernach hat manns verbrennt“. Eine Jahreszahl 1617 im Verlies deutet auf bauliche Veränderungen in diesem Jahr hin. 1617 schlug, was wohl häufiger vorkam, der Blitz in den Turm ein. Andere Jahreszahlen und Kritzeleien in dem Verlies dürften von Gefangenen stammen. Bei einem Bürgeraufstand 1701, ließ der Magistrat einen an den Protesten beteiligten Bürger, einen Schneider in den Königsturm werfen, „allwo man“, so die auch im Druck vervielfältigte Beschwerdeschrift an den Kaiser, „die ärgeste Malefiz Persohnen einwürfft: darinnen Krotten, und Schlangen, und vil anderes Teüflisches Vergüfftes Ungezifer aufhaltet“. Ein zu ihm gesteckter Bäcker, der ebenfalls aufgrund seiner Proteste gegen das korrupte Stadtregime dort gefangen gehalten wurde, erkrankte aus Kummer und musste „mit Stricken auß diser Unchristlichen Gefängnuß“ gezogen werden. Wenige Jahre später arbeitete der Stadtjurist Eustachius Jeger einen Vorschlag für die Reform der städtischen Gefängnisse, die sich überwiegend auf den Stadttürmen befanden, aus. Diebe und Räuber sollten auf dem „Diebsturm“ (abgegangen in der Rinderbacher Gasse) untergebracht werden, die übrigen (Schwer-)Kriminellen und „ungeheure Gesellen“ auf dem Königsturm. Allerdings müsste man diesen besser beheizen, damit man auch im Winter Häftlinge beherbergen könnte, meinte der Jurist. Vermutlich gab es neben den Verlies noch einen weiteren Raum für Häftlinge, denn ein Gefangener wurde 174953 in die „obere Stube“ des Turms gelegt.”

Von den Türmen der äußeren Stadtmauer ist derzeit nur für den in der Nähe des Diebsturms gelegenen Königsturm und den Faulturm für die Zeit vor 1800 eine Nutzung als Gefängnis zu sichern. Vermutlich wollte man den Gefangenen eine Flucht direkt über die Stadtmauer nicht zu leicht machen. Und vielleicht hätte der Gefängnisbetrieb bei der Stadtverteidigung gestört.

SCHMALZGRUBE

Der Renaissancebau des heutigen “Schwörhauses” wurde 1591 errichtet, nachdem der Vorgängerbau, der längere Zeit als Hof des Klosters Königsbronn diente, 1589 abgebrannt war.54 Eine Reihe von Einträgen in den Stadtrechnungen des 16. Jahrhunderts bezeugt bereits die Nutzung des Vorgängerbaus als Gefängnis. So heißt es in der Stadtrechnung 1544: „Item des todtengrabers wyb das sie die stuben im Konigsbroner hof da die gefangen innligen geseubert hat ii ß h”.55 Meiner Meinung nach wurde die ironische Bezeichnung Schmalzgrube (eine Art Schlaraffenland) vom Gefängnis auf das gesamte Gebäude übertragen.56 1707 empfahl Jeger die verschiedenen Gefängnisräume in der Schmalzgrube verschieden hell zu machen. Sie waren für das “Hexengeschmaiss” vorgesehen. Da Jeger sich über die Instrumentalisierung des Hexereivorwurfs durch die von Dr. Friderici angeführten aufständischen Bürger während des Storrschen Auflaufs 1701 im Klaren war,57, verwundert es, dass der kluge Kopf sich hier so “hexengläubig” erweist.

1690 sollte der Goldschmied Christoph Forstner wegen Verwendung geringhaltigen Silbers in die “Schmalzgruben gesetzt werden”, bis er seine Geldstrafe von 10 Reichstalern bezahlt habe.58 Bei seinem dritten Verhör in seinem Gefängnis in der Schmalzgrube beschwerte sich der 1702 hingerichtete Jacob Beck über das Bett und die Versorgung in der Haft. Im Gegenzug für die Vergünstigung gestand er alles gutwillig.59 Im Dezember 1742 gelang zwei Gefangenen die Flucht aus der Schmalzgrube.60 Im nächsten Jahr 1743 verfolgte der Rat gnadenlos ein Paar, das trotz versagter Heiratserlaubnis sich trauen ließ. Für ihr “Verbrechen” wurde sie der Stadt verwiesen, dem Mann geschah zunächst nichts. Erst als dieser im nächsten Jahr es wagte, mehrmals schriftlich um Pardon zu bitten, wurde er “in die Schmalzgruebe gesteckt”.61 Ebenfalls 1743 ließ der Rat protestierende Bauern, die mit Beschwerden bei ihm vorstellig wurden, in die Schmalzgrube werfen.62

Ein wertvolles Denkmal des Strafvollzugs ist die in einem ehemaligen Gefängnisraum auf der Nordseite des Gebäudes erhaltene Inschrift in Majuskelbuchstaben:63

LAVS DEO SEMPER
ALS MAN ZALT 1596
AN ALLERHEILIGEN
ABENT BIN ICH HANS SCHROT
IN DISES LOCH GLEGT VON
[W]EGEN DES THOMA BVL
L[IN]GS DEN [?] BADER HAT GEMA
CH[T …]AVP AN [N]ELE DES
HA[NS S]CHLEICHERS THOCHTER

Q

SPITAL

Weder Strobel64 noch Kurt Seidel65 erwähnen das Spitalgefängnis (bzw. die verschiedenen Gefängnisräume, deren Lage nicht bekannt ist), obwohl es mehrfach im alten Standardwerk von Wörner/Denkinger genannt wird. Als Sanktionen für Pfründner stand unter anderem “Gefängnis in den Löchern und im Blockhaus des Spitals” zur Verfügung.66 Zum Jahr 1585 erfährt man, dass eine Frau aus dem Blockhaus entlassen wurde. Über das Schicksal der drei anderen Eingesperrten dürfen die Spitalpfleger entscheiden. Ein Dreher wurde unter anderem wegen Verschwendung ins Spitalloch gelegt, wo er vom 29. August bis 10. Oktober blieb. Er kam gegen 200 Gulden Kaution frei.67 1586/87 gab es insgesamt vier Personen in den Löchern und Gefängnissen.68

Laut den Stadtrechnungen lagen von April bis August 1606 mindestens sechs Gefangene, darunter zwei Frauen, im “Spital im Loch”.69 Von 16 im Zeitraum März 1609 bis Januar 1610 gefänglich Eingezogenen kamen die meisten ins Spitalloch oder auf den “Königsthurn”.70 Bei den Hexenprozessen 1614/15 wurden mindestens zwei Frauen ins Spital gelegt, eine gebar dort ein Kind.71 Im 18. Jahrhundert wurden immer wieder sogenannte s.v.v. Zigeuner nur aufgrund der Zugehörigkeit zu dieser ethnischen Gruppe gefänglich eingezogen. 1734 hielt man im Spital für zehn Tage im August vier Zigeunerfrauen fest, für vier Tage im November einen Zigeuner.72 Der 1739 wegen verschiedener Diebstähle gehenkte Leonhard Sigle saß während der Vorermittlungen und des Prozesses 57 Tage im Spital ein.73

Immer wieder kam es wohl vor, dass Häftlinge das Gefängnis nicht überlebten. Im Spitalloch starb am 27. März 1634 Caspar Bulling,74 und am 2. Juni 1681 der Untersuchungshäftling Mattheus Rod.75

In das Spitalgefängnis wurden auch psychisch gestörte Personen gesteckt, so um 1650 der Mann der Eva Dapp, der “närrisch” im Blockhaus im Spital einsaß.76 Während seines Hexenprozesses 1650 gab der Spitalpfründner Klaus Weitlufft zu Protokoll: “Als er am nächsten Tag dem Spitalmeister davon berichtet, dass im Arenhaus ein Hexentanz stattgefunden habe, hat man ihn für närrisch – also verrückt – erklärt und gleich ins Gefängnis im Spital gelegt.”77

RATHAUS MIT NARRENHÄUSLE

Das 1523 erbaute stattliche Fachwerkrathaus stand bis 1793 auf dem oberen Marktplatz.78 Jeger schlug 1707 vor, mit Arrest zu bestrafende ehrliche Bürger in jenem Zimmer des Rathauses gegen den Markt unterzubringen, in dem der Advokat der impetrantischen Bürger, Dr. Friderici gelegen, oder in der alten Kanzlei oder Schreibstube. Die Inschrift, mit der er die Delinquenten wieder auf den Pfad der Tugend bringen wollte, sollte lauten: “Leyde und übertrage alle Widerig und Unangenembes gerne und da du an andere Verbrechen gedenkhest, so übertragest du gegenwerttigen Anstoss desto williger und lieber”.

Vom Juni 1701 bis März 1706 wurde der Advokat der aufständischen Bürger, Dr. Johann Daniel Friderici, im Rathaus festgehalten. Falls es sich bei der Angabe, er sei in einem finsteren, meist ungeheizten Gemach im benachbarten Amtshaus Grät79 festgehalten worden,80 nicht um einen Irrtum handelt, könnte es sein, dass er zeitweilig auch in der Grät einsaß. Aber das angeführte Zeugnis des Zeitgenossen Jeger wiegt schwer. Nicht einmal seine Frau durfte Friderici besuchen. Der Advokat bezahlte seinen Einsatz für die protestierenden Bürger mit seiner geistigen Gesundheit. Die harten Haftbedingungen haben ihn buchstäblich verrückt gemacht.

Auch andere Anführer wurden hart bestraft. Über zwei Jahre lag Hans Georg Weber in insgesamt sieben Gefängnissen gefangen. Hans Georg Riedmüller musste 20 Wochen in harter Haft verbringen. Ausdrücklich genannt werden in den Dokumenten zum Storrschen Auflauf die Schmalzgrube und das Spital. Die Opposition beklagte, dass die Gefängnisse teilweise tief unter der Erde lagen.81 Das (parteiische) Zitat über die schlimmen Haftbedingungen im Königsturm, das ich oben gab, dürfte keine Übertreibung sein. Vergeblich argumentierten die Juristen der Aufständischen, die Kerker hätten nur zur Verwahrung zu dienen und nicht zur Strafe.82 Auch bei späteren Protesten gegen das Unterdrückungsregime des Magistrats kam es zu Verhaftungen. So wurde der Amtsvogt Hummel, der bäuerlichen Beschwerdeführern half, 1740 dreizehn Wochen in Gewahrsam gehalten.83 Durch die Rezesse, vertragliche Regelungen zwischen Rat und protestierender Bürgerschaft, änderte sich wenig. Als bei einer Befragung 1751 der Gotteszeller Hofmeister Johann Peter Bommas erklärte, die Justiz sei schlecht und parteiisch, dürfte er womöglich die Meinung der Mehrheit der Bürger*innen wiedergegeben haben.84

[17.9.2020: Um 1704 (damals lag nach Nr. 4 Friderici an die drei Jahre in Haft) erschien die in der Gmünder Forschung offenbar nicht bekannte Continuatio Iustitiae Vindicatae (Digitalisat SLUB Dresden), in der es in Nr. 4 heißt: “Die unchristliche und barbarische Verhafftsnehmung, in welche so wol unser Herr Advocat schon in drey Jahr, als wir, gleich Schelmen, Dieb, und Hexenleut, gesteckt, schimpflich und unmenschlich darinn tractiret, […] als ärgste Maleficanten, von einem Schelmen-Thurm zum andern, der gantzen Nachwelt zum Spott und Hohn geschleppt worden”.]

Das Narrenhäusle lag unter der 1778 abgebrochenen Außentreppe auf der Ostseite85 und zwar nicht von ungefähr in der Nähe des Prangers.86 Die Einsperrung hatte den Charakter einer öffentlichen Ehrenstrafe, denn die hier Gefangenen waren den Blicken der Bürger*innen und auswärtigen Gäste preisgegeben. Mit dem Narrenhäusle, das es ähnlich in vielen anderen Städten gab,87 wurden leichtere Vergehen, beispielsweise sexuelle Missetaten,88 bestraft. Im Rechtsbuch des Eustachius Jeger 1707 war das Narren- oder Zuchthäusle im Bereich der Kirchenzucht für Unmündige oder Kinder vorgesehen. Außerdem konnten ledige Personen, die sich bei der Stadtmauer aufhielten (mit unzüchtigen Absichten), solange in das öffentliche Strafhäusle unter der “Mezg” (Fleischbänke der Metzger im Erdgeschoss) in Haft genommen werden, bis sie eine bestimmte Ablösesumme entrichtet hatten.89 Üblicherweise dauerte die Einsperrung nur einige Stunden.

Rekonstruktion (1934) des Alten Rathauses mit dem Narrenhäusle unter der Treppe

Als im Juni 1587 Anton Eiselin und Salomon Windeisen einen Schmiedknecht verprügelten, brachte sie das ins Narrenhäuslein.90 Die gleiche Sanktion vermerkt das Ratsprotokoll vom 13. April 1589 für Buben, die während der Predigt auf dem Johanniskirchhof spielten.91

1761 wurden ein Stadtknecht und seine Frau, die einem Gefangenen Besuch ermöglicht hatten,92 zur Strafe einen ganzen Tag in das “reichsstädtische Zuchthaus” gesteckt, wo sie dem allgemeinen Spott der Bevölkerung ausgesetzt gewesen seien, weiß Herrmann.93 Er vergisst aber zu erklären, was das für ein Zuchthaus war, denn das Waisenhaus gab es ja noch nicht. Sicher war es das Narrenhäusle, das im 18. Jahrhundert als Zuchthäusle bekannt war. Eine Reihe von Fällen, bei denen Frauen Opfer einer patriarchalischen, parteiisch meist auf der Seite der Männer stehenden Justiz wurden, hat Heike Krause-Schmidt zusammengetragen. 1721 schlug Margaretha Hatt die Maria Jauffert auf offener Straße. Zur Strafe wurde die Jauffertin ins “Zuchthäuslen” gesetzt.94 Weil Anna Maria Hessin 1744 schon zum drittenmal in “Unehren” schwanger war, musste sie nicht nur eine Geldstrafe entrichten, sondern mit der “Halsgeige” im “Zuchthäusle” einsitzen.95 Auch die sogenannte mordes-Meze legte man 1764 für drei Stunden in der Halsgeige ins Zuchthäusle, weil sie eine Zeitlang mit einem Musketier wie eine Hure zusammen war.96 Die schwangere Rosina Rieckin von Bargau 1765 wusste sich gegen Misshandlungen ihres verkommenen Mannes nur dadurch zu wehren, dass sie ihn mit einer Sichel anging. Die Quittung: einen Tag im “Zuchthäußle” und 15 Streiche, zu vollziehen nach der Entbindung. Ihr Vater, der ihr Zuflucht gewährt hatte, erhielt eine Geldstrafe.97

Zwei Fälle von 1765/66 betreffen die auf dem Markt gelegene Hauptwache des Gmünder Bürgermilitärs.98 Als 1765 Hans Georg Waibel nicht vom sündhaften Umgang mit seiner Cousine Veronika lassen wollte, wurden beide für einen Tag in der Hauptwache festgesetzt. Der Mann wurde an die preußische Miliz abgegeben, die Frau kam ins gemeinsame Zuchthaus nach Ravensburg.99 Eine elegante Lösung für die Eheprobleme des Johannes Seybold fand der Rat 1766. Er sollte verhaftete, “zuer Haubtwach gesezt” und dann dem Werbe-Leutnant des kaiserlichen Militärs überantwortet werden.100 In beiden Fällen diente die Hauptwache als vorübergehendes Gefängnis, bis das auswärtige Militär die zwangsweise Verpflichteten abholte.101

Es ist gut möglich, dass es außer den hier aufgeführten Türmen und Häusern noch weitere Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden der Reichsstadt gab, die zumindest zeitweilig oder provisorisch zu Arrestzwecken gebraucht wurden.

FUGGEREI

In der Fuggerei am Münsterplatz, einem ursprünglich romanischen Steinhaus, in dem 1601 Anton Graf Fugger zu Kirchberg und Weissenhorn seinen Wohnsitz nahm, war im 19. Jahrhundert das Oberamtsgefängnis.102 In der Reichsstadtzeit gab es den 1764-1768 verfolgten Plan, hier ein Waisen-, Zucht- und Arbeitshaus einzurichten. Obwohl die Bauinspektion 1767 das wehrhafte Gebäude optimal geeignet befand, wenn einige Umbauten erfolgen würden, gab man aus unbekannten Gründen das Vorhaben auf und realisierte stattdessen den Bau des Waisenhauses.103

Man hat damals das Gebäude zu Arrestzwecken tatsächlich genutzt, wie aus einem Fall von 1764 hervorgeht. Als die ledige Anna Maria Weber eine Schwangerschaft hartnäckig leugnete, nahm man sie gefangen und sperrte sie in die Fuggerei, wo sie sich von Hebammen untersuchen lassen musste.104 In der Fuggerei oder der Schmalzgrube fanden die Auspeitschungen der Bürger statt, während Landuntertanen öffentlich ausgepeitscht wurden.105 Am Anfang des 19. Jahrhunderts sagt Dominikus Debler, dass sich in der Fuggerei ein Arbeits- und Waisenhaus befinde.106

WAISENHAUS

1768/70 wurde das Waisenhaus in der heutigen Waisenhausgasse errichtet.107 Aber erst im Januar 1786 baute man, so Herrmann, ein zuvor schon bestehendes kleineres Gefängnis, aus dem der “stadtbekannte Tunichtgut Vogthans Neher” entkommen konnte, in ein “kleines Zuchthaus” um. Es war nur für Bettler gedacht, die eine Zeit lang darin arbeiten sollten, und solche Personen, “welche sich übel aufführen”.108 Die Bettlerordnung der Reichsstadt aus dem Jahr 1777 sah vor: “Verhaftung der in der Stadt sich aufhaltenden Bettler und Verbringen derselben in das Waisen- oder Zuchthaus, um für sie eine arbiträre Strafe festzusetzen”.109 Eine arbiträre Strafe war eine willkürliche, nach richterlichem Ermessen verhängte Strafe. Damit konnte der Rat eine gewisse Einzelfallgerechtigkeit erreichen,110 er konnte sich aber auch als durch und durch korrupte Obrigkeit von “sachfremden Erwägungen” leiten lassen und Menschen übermäßig hart bestrafen.

Joseph Richter 1782 (GBS)

Grausame Strafjustiz

Die neuere Kriminalitätsgeschichte hat mit Recht die frühere Betrachtungsweise der frühneuzeitlichen Strafjustiz, die reißerisch einseitig auf die grausamen Hinrichtungen der “Gauner, Ganoven, Galgenvögel” abhob, durch differenziertere Interpretationen ersetzt. Das ändert aber nichts daran, dass man mit guten Gründen die Praxis der Strafgerichtsbarkeit in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd und insbesondere die Handhabung der Gefängnishaft, sei es als Untersuchungs-, Erzwingungs- oder Strafhaft, als inhumanes Unrechts- und Terrorregime des von einer korrupten Elite dominierten Rats werten kann. Es gab faktisch keine Unschuldsvermutung, Männer und Frauen wurden durch die Verwahrung in feuchten und ungesunden Löchern massiv eingeschüchtert und nicht selten körperlich oder psychisch merklich beeinträchtigt. Beschwerdeführer gegen die Obrigkeit wurden in die gleichen Gefängnisse wie Schwerkriminelle geworfen. Eustachius Jegers Reformplan, der entsprechende Differenzierungen einführen wollte, wurde nicht umgesetzt. Untersuchungs- und Strafhaft gingen ineinander über. Die vom Rat erpresste Hafturfehde, das Versprechen, sich nicht zu rächen, segnete jede Menschenrechtsverletzung ab. Der Neben-Rezess von 1723 (bzw. 1706) sah daher ihre Abschaffung vor.111 Häufig sah man sich genötigt, die katastrophalen Haftbedingungen strafmildernd zu berücksichtigen, so 1772, als man den noch sehr jungen Johann Georg Wagenblast 1772 angesichts der “qualvollen Kerkerhaft” vom Hängen zum Köpfen “begnadigte”.112

Das Gmünder Material lässt keine neuen Erkenntnisse über die frühneuzeitliche Freiheitsstrafe zu. Diese gab es entgegen der Ansicht der älteren Forschung durchaus,113 auch wenn sie sich von der heutigen Praxis deutlich unterschied. Lebenslängliche Haft war unüblich. Eustachius Jeger hielt mit der juristischen Literatur seiner Zeit die ewige Haft für “null und nichtig”. Die Einkerkerung sei keine Strafe für die Schuldigen, sondern diene nur dazu, sie zu verwahren.114. Die Praxis in Gmünd sah, wie gesagt, anders aus. Aber man hat sich auch hier in der Regel auf einige Tage Haft, seltener auf Wochen und Monate beschränkt. Dass die “politischen Gefangenen” der Bürgerunruhen am Anfang des 18. Jahrhunderts teilweise jahrelang festgehalten wurden, dürfte die Ausnahme gewesen sein. Aber vielleicht beweist nichts besser als die skrupellose Art und Weise, wie der Magistrat mit diesen seinen Gegnern umging, den geradezu verbrecherischen Charakter der Gmünder Strafjustiz. Im Dezember 1698 geriet der Zimmerbacher Bauer Jakob Mayer in Konflikt mit den sogenannten “Pressern”, städtischen Musketieren, die Forderungen eintreiben sollten, und sollte in den Turm geworfen werden. Als der Untertan sich beschwerte, bei dieser Kälte müsse man dort erfrieren, beschied ihn Bürgermeister Johann Michael Storr (gegen den sich der Storrsche Auflauf richtete): Es “habe keine Not, wann schon ein solcher alte Schelm verrecke”.115

#forschung #rechtsgeschichte

  1. Richard Strobel: Die Kunstdenkmäler der Stadt Schwäbisch Gmünd. Bd. 1-4 (1995-2003), hier Bd. 4, S. 517 (Register unter Gefängnisse, zu ergänzen: Bd. 1, S. 137; Bd. 3, S. 192 zum Narrenhäuschen, 324). Strobel hat weder die Karteikarten des Stadtarchivs noch Weser: Gmünder Orte bei den Türmen ausgewertet, um weitere Quellenbelege zu finden. Einige nicht überprüfte Ergänzungen zu den folgenden Belegen in Exzerpten (1980er Jahre) von mir auf Commons. []
  2. Eine Bibliographie dazu bereite ich vor. Frau Waltraut Herrmann hat freundlicherweise genehmigt, dass die Schriften von Klaus Jürgen Herrmann (1947-2016), der viele Beiträge zur Kriminalitätsgeschichte vorgelegt hat, ins Internet gestellt werden dürfen. Das ist großartig. Das Hochladen ist in Arbeit, ich trage den Link zur Monographie 2000 dann nach. []
  3. “Gamundia Reviviva”, Handschrift im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd C 1 Nr. 17, der ganze Abschnitt S. 511-529: Commons. Ausgewertet bei:

    Klaus Graf: Schmalzgrube fürs “Hexengeschmaiss”. Viele Gefängnisse Anfang des 18. Jahrhunderts in Schwäbisch Gmünd. In: Gmünder Tagespost Nr. 75 vom 1. April 1978, S. 13 (Commons),

    Klaus Jürgen Herrmann: Das Gerichtswesen in Schwäbisch Gmünd im 17. und 18. Jahrhundert. In: einhorn-Jahrbuch 1986, S. 125-138 (Internet Archive), hier S. 127f.,

    Klaus Jürgen Herrmann: Strafe zielt auf Besserung. Das Gerichtswesen in Schwäbisch Gmünd im 17. und 18. Jahrhundert. In: ostalb/einhorn 26 (1999), S. 96-106, hier S. 98f. (Internet Archive) und

    Klaus Jürgen Herrmann: Ganoven, Gauner, Galgenvögel (2000), S. 17-20. Ebenda S. 14-17 zum Verfasser Jeger, zu dem aber auch Pascal Kolb: Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Nach Regelwerken bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (2003), passim zu vergleichen ist. Herrmann 2000 referiert Jeger unvollständig (Schmalzgrube fehlt!) und teilweise ungenau. Eigene Lese- oder Druckfehler von 1978 habe ich berichtigt. []

  4. Hans-Helmut Dieterich: „… wie erschröcklich gehet es in Gemündt zu!“. Bürgerunruhen und Streitigkeiten in der Reichsstadt Gmünd zwischen 1648 und 1802 (2007), S. 78 [10.11.2020 Internet Archive]. []
  5. Kolb 2003, S. 105-107. []
  6. Zitiert nach dem Druck des Hauptrezesses 1723 vom Jahr 1724 (UB Tübingen). Die Lesart “einige” statt “eine” aus dem offenbar nach anderer Vorlage erfolgten Abdruck in: Gmünder Chronik 1908, S. 43 (Internet Archive) und Jeger: Gamundia Rediviva S. 512. Vgl. Dieterich 2007, S. 93. []
  7. Den Verfasser ermittelte Kolb 2003, S. 24 Anm. 103. Über ihn: Wikisource. []
  8. Digitalisat UB Heidelberg. Vgl. auch Kolb 2003, S. 61 Anm. 338. []
  9. Bd. 1, nach S. 114. Weitere Stadtpläne mit Eintragung der Türme:

    Keck 1933 (Internet Archive)

    Graf 1984 (UB Heidelberg)

    Rekonstruktion der staufischen Mauer bei Nitsch 1966 (UB Heidelberg)

    Älteste Stadtansicht: Pirschkarte 1572 (Commons).

    []

  10. Strobel Bd. 1, S. 109 ohne Berücksichtigung meiner Belege in: Geschichte des Gmünder Arenhauses. In: ostalb/einhorn 16 (1989), S. 50-54, hier S. 54 Anm. 6 (Artdok). []
  11. Graf 1989. []
  12. Die Angaben von Herrmann 2000, S. 119f. und Klaus Jürgen Herrmann: Neues zur “Todesliste” – Criminalia VII/1. In: einhorn-Jahrbuch 1991, S. 166-170 (Internet Archive), hier S. 167 sind leicht widersprüchlich. []
  13. Chronikensammelband, S. 246f. (Internet Archive). Strobel hat zum Arentor als Gefängnis nur einen einzigen Beleg aus Dominikus Debler: Chronik im Stadtarchiv, Bd. 6, S. 519. []
  14. Strobel Bd. 1, S. 110f. []
  15. Bd. 6, S. 519. Für Scans danke ich David Schnur. []
  16. Klaus Graf: Die Flucht ins Kloster. Asyle in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. In: Rems-Zeitung Nr. 229 vom 3. Oktober 1979, S. 12 bzw. Gmünder Tagespost vom 7. Oktober 1979 (Commons); Alfons Nitsch: Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd 777 bis 1500 2 (1967), Nr. 1967 (UB Heidelberg). []
  17. Chronikensammelband wie oben. Ich benützte die sprachlich modernisierte und gekürzte Transkription (nach Weser?) ohne Seitenangaben und Beachtung der Reihenfolge der Vorlage: Internet Archive. []
  18. Herrmann 2000, S. 34, 36, 77f., 99, 102, 106f., 118, 120, 128, 145 (?), 173 (?), 174f., 176. Weitere Nennungen von Gefängnissen: Bäuerlis-, Birlis-Turm S. 125, 164; Hörrlis-Turm S. 34, 119f.; Pflaumenturm S. 34; Pulverturm S. 34f., 176; Schmalzgrube S. 35, 58; Spital S. 185; Zuchthaus S. 160. []
  19. Peter Ehrmann: “… da doch Anzeigen genug dagewesen”. Ein Einbruchsdiebstahl in die Stättmeisterstube. In: Gmünder Geschichtsblätter 1989 Nr. 1. []
  20. Albert Dangel: Ein Falschmünzerprozeß aus dem Jahre 1771. In: Gmünder Heimatblätter 16 (1955), S. 86–88, 91–95, hier S. 93f. []
  21. Herrmann 2000, S. 32-36. Eine undatierte trickreiche Befreiung aus dem Diebsturm durch einen Kleriker berichtet Dominikus Debler, laut Albert Deibele: Die Gefangenen erlösen. In: Gmünder Heimatblätter 21 (1960), S. 71–72, hier S. 71 (Internet Archive). []
  22. Klaus Jürgen Herrmann: “… Wo er in der Gute nichts bekhennen will, ine peinlich zue fragen …” Der Alltag in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd in den Jahren 1586-1591 (Teil 2). In: einhorn-Jahrbuch 2009 (Internet Archive), S. 73-79, hier S. 75. []
  23. Klaus Jürgen Herrmann: „Er habe auß Ängsten und Forcht geredt und bekennt … er seye kein Hex“. Ein Hexerprozess gegen den Spitalpfründner Nikolaus Weitlufft aus Schwäbisch Gmünd im Jahr 1650. In: einhorn-Jahrbuch 2001, S. 167-190 (Internet Archive; E-Text historicum-Archiv). []
  24. Klaus Jürgen Herrmann: “… und ich welte alß der Hagel und Donner in das Rhathauße hineinschluege”. Urfehden in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis zum Anfang des Dreißigjährigen Kriegs. Ein Beitrag zur Kriminalgeschichte. In: einhorn-Jahrbuch 2004, S. 115-128, hier S. 123, 125. []
  25. Heike Krause Schmidt: “Sündhaft und ärgerlich” – Geschichten von Gmünder Frauen des 18. Jahrhunderts. In: einhorn-Jahrbuch 1993, S. 161-174, hier S. 173f. []
  26. Strobel Bd. 1, S. 111. In der Feuerordnung 1517 (Commons) wird ein Hanias/Hainas-Turm genannt, der von den topographischen Angaben her wohl an der inneren Stadtmauer lag, da der Turniergraben genannt wird. Dann kommen nur Pulverturm und inneres Waldstetter Tor in Betracht. Da der nördliche Bereich von den Zuständigen für den Bereich auf dem Acker (Ackergasse) betreut wurde, darf man davon ausgehen, dass der Haniasturm südlicher lag und der spätere Beinlesturm war. []
  27. Strobel Bd. 1, S. 111 nach Dominikus Debler Bd. 6, S. 519. []
  28. Vgl. Herrmann 2000, S. 25. []
  29. Strobel Bd. 1, S. 111f. []
  30. Else Gündle: Brauchtum im alten Gmünd (1953), S. 73 (nach Dominikus Debler?). []
  31. Das Rechtsgutachten der Juristischen Fakultät Ingolstadt zu den Hexereibeschuldigungen gegen Elisabeth Weber in Schwäbisch Gmünd ist gedruckt: Höchst merkwürdiger Hexenprozess gegen ein 10 1/2jähriges Mädchen. In: Neueste Weltkunde. Hrsg. von Heinrich Müller Malten 3 (1843), S. 290-301 (GBS). []
  32. Dieterich 2007, S. 82. []
  33. Heike Krause: Vom Apfel zum Kindsmord. Frauen als Straftäterinnen. In: Gmünder Studien 7 (2005), S. 57-64, hier S. 59. []
  34. Herrmann 2000, S. 176. []
  35. Digitalisat Landesarchiv BW. []
  36. Chronikensammelband, S. 246 (wie oben). []
  37. Herrmann 2000, S. 34f. []
  38. Strobel Bd. 1, S. 112. []
  39. Wenn laut Sterbebuch vom 9. Juli 1639 “Vuyt Offinger der Anlamer” – so lesen Klaus Jürgen Herrmann/Brigitte Mangold: “… ein Soldatenfrau so erstochen worden. Hatt sich dapfer gewert mit dem Degen”. Besondere Einträge aus den Sterbebüchern der Münsterpfarrei in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd während des Dreißigjährigen Krieges. In: einhorn-Jahrbuch 1992, S. 162-165, hier S. 165 (Internet Archive) – vom Turm beim Bock (Bockswirtshaus) fiel, so kann sich das auf einen Gefangenen beziehen, muss es aber nicht. []
  40. Strobel Bd. 1, S. 118f. []
  41. Strobel Bd. 1, S. 119f. []
  42. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Hospitalarchiv U 62 (Digitalisat Monasterium.net). []
  43. Klaus Graf: Streifzug durch Alt-Gmünd. Ein historischer Blick auf den neuen Gmünder Kalender 1979. In: Gmünder Tagespost Nr. 238 vom 14. Oktober 1978 (Commons). []
  44. Chronikensammelband wie oben, S. 479, ediert bei Graf 1988. []
  45. Kolb 2003, S. 321 mit allgemeiner Literatur. Eduard Wallner: Gissübel und Ramjsau (1940) ist als E-Text online: boari.de. []
  46. Strobel Bd. 1, S. 120-122. []
  47. Strobel Bd. 1, S. 117f. []
  48. Digitalisat ostalbum. []
  49. Bd. 1, S. 121. []
  50. So schon https://archivalia.hypotheses.org/125309. []
  51. So Schmellers Bayerisches Wörterbuch 1 (1872), Sp. 708 (MDZ) ohne Belege. Zitiert von: Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (2,8): Bezirksamt Vohenstrauss (1907), S. 49f. (UB Heidelberg). []
  52. Strobel Bd. 1, S. 136-140. []
  53. Am 11. September 1749 bemerkt das Ratsprotokoll, die Nachbarn des eingekerkerten Johannes Lichtenstein hätten eindringlich gebeten, man möge diesen, unten in schwerer Haft gehalten, oben in die Stube tun, da es schon kalte Nächte und Morgen gegeben habe, so Herrmann 2000, S. 145. Herrmann meint, das sei “höchstwahrscheinlich” der Diebsturm gewesen, vergisst aber, dass er in Klaus Jürgen Herrmann: Drei weitere Hinrichtungen – Criminalia VII/2. In: einhorn-Jahrbuch 1992, S. 166-172, hier S. 166 (Internet Archive) mitgeteilt hatte, dass sich aus der Reaktion des Rats ergibt, dass es der Königsturm war. []
  54. Strobel Bd. 3 (1995), S. 317-324; Klaus Graf: Zwei Beiträge zur Topographie der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (I. Der Marktfriedensbezirk, II. Die Klosterhöfe). In: Gmünder Studien 4 (1993), S. 7–41, hier S. 24-29 (Artdok). []
  55. Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü 889, Bl. 281r. []
  56. Anders Strobel Bd. 3, S. 322 unter Berufung auf Vogt im Chronikensammelband (wie oben), S. 477. Vgl. Graf 1993, S. 39 Anm. 103. []
  57. Gamundia Rediviva, S. 524. []
  58. Heike Krause-Schmidt: “… ihr Brodt mit kleiner Silber-Arbeit erwerben”. Die Geschichte des Gmünder Goldschmiedegewerbes von den Anfängen bis zum Beginn der Industrialisierung (1999), S. 79. []
  59. Herrmann 2000, S. 58. []
  60. Herrmann 2000, S. 35. []
  61. Heike Krause-Schmidt: Von Menschen, Huren und Hexen. Geschichten von Gmünder Frauen des 18. Jahrhunderts. In: einhorn-Jahrbuch 1992, S. 173-181, hier S. 176f. []
  62. Dieterich 2007, S. 64. []
  63. Bei Strobel Bd. 3, S. 324 fehlen die letzten beiden Zeilen. Er sagt zwar, dass ich (Graf 1993, S. 40 Anm. 115) mehr Text habe, sieht aber aus rätselhaften Gründen davon ab, diesen zu zitieren. Ich habe den Wortlaut nicht erfunden! Anders verhält es sich, wenn Bernhard Kaißer: Gmünd und seine Umgebung. 2. Auflage (1888), S. 83 (Commons) – entspricht der ersten Auflage: Führer durch Gmünd und Umgebung (1876) – außer eingeritzten Zeichen auch folgende Inschrift erwähnt: „Morgen werde ich hingerichtet wegen Hexerei. Hans Rathgeb 14. Febr. 1541″. Eine Mystifikation! []
  64. Strobel Bd. 2 (1995), S. 224-259. []
  65. Kurt Seidel: Das Gmünder Heiliggeist-Spital und seine bauliche Gestaltung vor und nach 1841. In: Gmünder Studien 4 (1993), S. 115-142. []
  66. Das städtische Hospital zum Hl. Geist in Schwäb. Gmünd in Vergangenheit und Gegenwart (1905), S. 125 (UB Heidelberg). []
  67. Ebenda, S. 132. Vgl. auch S. 133. []
  68. Ebenda, S. 133. []
  69. Klaus Jürgen Herrmann: Das Kriminalwesen in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert. In: Gmünder Studien 7 (2005), S. 33-44 (Internet Archive), hier S. 35. []
  70. Ebenda, S. 36. []
  71. Nach der Chronik Vogts (Chronikensammelband wie oben, S. 479) ediert von mir: Klaus Graf: Eingezogen und verbrannt. Der Chronist Friedrich Vogt über die Gmünder Hexenverfolgungen 1613-1617. In: einhorn-Jahrbuch 1988, S. 124-128 (E-Text Internet Archive). []
  72. Herrmann 2000, S. 184f. []
  73. Herrmann 1991, S. 167. Diese Angabe nicht bei Herrmann 2000, S. 119. []
  74. Herrmann/Mangold 1992, S. 163. []
  75. Herrmann 2005, S. 40. []
  76. Hermann 2001, S. 169. []
  77. Herrmann 2001, S. 185. []
  78. Strobel Bd. 3, S. 189-193. []
  79. Strobel Bd. 3, S. 209-214. Herrmann 2000, S. 18 behauptet, man habe Missetäter auch in der Alten Kanzlei in der Grät einsperren können. Wenn sich die von Jeger genannte Alte Kanzlei aber in der Grät befunden hätte, hätte er das sicher hinzugesetzt. Im 2. Obergeschoss des Rathauses befand sich eine Kanzlei, Strobel Bd. 3, S. 193, während eine solche in der Grät anscheinend nicht belegt ist. []
  80. So Dieterich 2007, S. 83. Das Rathaus als Haftort nennen dagegen Albert Dangel: Der Storrsche Auflauf zu Schwäbisch Gmünd. In: Heimat im Stauferland 1963, Nr. 6-8, der auch zu den Gefängnissen mehr Details als Dieterich 2007 bringt, Kolb 2003, S. 81 Anm. 448 und eine wichtige gedruckte Primärquelle (Druckschrift der impetrantischen Bürger): Justitia Vindicata (1702) (UB Heidelberg). []
  81. Diese Angaben nach Dangel 1963. []
  82. Justitia Vindicata, Einleitung §§ 86f. []
  83. Dieterich 2007, S. 66. []
  84. Dieterich 2007, S. 102. Zu den Beschwerden im Justizbereich: Kolb 2003, S. 61-63. []
  85. Strobel Bd. 3, S. 191f. nach der Zeichnung von Dominikus Debler. Vgl. auch Walter Klein: Das alte Gmünder Rathaus. In: Gmünder Heimatblätter 7 (1934), S. 113-122, hier S. 116. Die Rekonstruktion (Bild unten) ebenda S. 115. []
  86. Michael Grimm: Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Gmünd von Anbeginn bis auf den heutigen Tag (1867), S. 433 (Wikisource). Nach Strobel Bd. 3, S. 191 stand dieser aber an der Südwestecke. []
  87. Vgl. Gefängnisnamen. In: Deutsche Gaue 22 (1921), S. 29 (Internet Archive). []
  88. So Herrmann 1999, S. 99 ohne Nachweis. []
  89. Kolb 2003, S. 321f. []
  90. Klaus Jürgen Herrmann: “… Einem Edelmann trunckhener Weis uffs Maul geschlagen …” Der Alltag in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd in den Jahren 1586-1591 (Teil 1). In: einhorn-Jahrbuch 2008, S. 91-100 (Internet Archive), hier S. 94. []
  91. Klaus Graf: Der “Prangermantel” im Museum: Mit Strohkrone und Schubkarren. Anmerkungen zum Strafvollzug im Barock. In: Gmünder Tagespost Nr. 182 vom 11. August 1981, S. 10 (Commons). []
  92. Zum Verbot: Kolb 2003, S. 183. []
  93. Herrmann 2000, S. 160; Herrmann 1992, S. 170. []
  94. Krause-Schmidt 1992, S. 178. []
  95. Krause-Schmidt 2005, S. 62. []
  96. Ebenda, S. 62. []
  97. Ebenda, S. 59f. []
  98. Zur Lage: Beschreibung des Oberamts Gmünd (1870), S. 253 (Wikisource); Röder 1804, S. 94 (Wikisource). []
  99. Krause-Schmidt 2005, S. 62. Zum Ravensburger Zuchthaus: Herrmann 2000, S. 187f. []
  100. Krause-Schmidt 1993, S. 167f. []
  101. Zur Anwerbung vgl. Klaus Jürgen Herrmann: Preußische Werber in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 18. Jahrhundert. In: einhorn-Jahrbuch 1993, S. 152-160 (Internet Archive); Derselbe: Preußische Werber in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 18. Jahrhundert. “Denen Leuthen ihren freyen ungezwungenen und willkürlichen Lauf lassen”. In: einhorn-Jahrbuch 1994, S. 115-120 (Internet Archive). []
  102. Strobel Bd. 3, S. 260-264. []
  103. Herrmann 2000, S. 30f. []
  104. Krause-Schmidt 1993, S. 171. []
  105. Herrmann 1999, S. 103 ohne Quellenangabe und Datierung. []
  106. Krause-Schmidt 1993, S. 172 nach Dominikus Debler Bd. 5/1, S. 176 zu 1803; zu 1808 bei Klaus Jürgen Herrmann/Hugo Micheli/Michael Schwarz: Geschichten und Anekdoten. Chronik des Dominikus Debler. In: Gmünder Geschichtsblätter 1984, Nr. 4, August (Internet Archive). []
  107. Strobel Bd. 3, S. 394-399. []
  108. Herrmann 2000, S. 31f. Zu Zucht- und Arbeitshäusern allgemein: Gerhard Ammerer/Alfred Stefan Weiß: Damit sie im Arrest nicht schimmlicht werden. Zucht- und Arbeitshäuser, Freiheitsstrafe und Gefängnisdiskurs in Österreich um 1800. In: Justiz und Gerechtigkeit. Historische Beiträge (16.-19. Jahrhundert) (2002), S. 349-371 (Homepage Scheutz); Dieselben: Zucht- und Arbeitshäuser in Österreich um 1800 Recht, Konzepte und Alltag. In: Comparativ, 13 (2003), Nr. 5-6 (Gefängnis und Gesellschaft. Zur (Vor-)Geschichte der strafenden Einsperrung), S. 149-176 (comparativ.net). []
  109. Kolb 2003, S. 178. []
  110. So Kolb 2003, S. 326. []
  111. Nr. 18, gedruckt: Gmünder Chronik 1908, S. 55. []
  112. Herrmann 2000, S. 167. []
  113. Vgl. zusammenfassend Karl Härter: Freiheitsentziehende Sanktionen in der frühneuzeitlichen Strafjustiz des frühneuzeitlichen Alten Reiches. In: Comparativ, 13 (2003), Nr. 5-6 (Gefängnis und Gesellschaft. Zur (Vor-)Geschichte der strafenden Einsperrung), S. 67-99. []
  114. Herrmann 2000, S. 30 []
  115. Dieterich 2007, S. 55. []