Im Dezember 2019 wurden Beschreibungen von Lukas Wolfinger in der Wolfenbütteler Handschriftendatenbank freigegeben, die ich ausgesprochen unausgereift finde.
http://diglib.hab.de/?db=mss&list=issued&id=2019-12-02
Eine möglichst frühe Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ist durchaus wünschenswert, setzt aber voraus, dass sorgfältig und systematisch die naheliegenden Erkenntnisquellen abgearbeitet wurden, was hier nicht der Fall ist. Es darf nicht sein, dass einmal der Handschriftencensus zitiert wird, ein anderes Mal aber nicht. Es sind Inkonsistenzen und fehlende Literaturangaben zu registrieren. Die Verwendung von Normdaten hätte den Ärger über die inflationäre Verwendung von “etwa” (was ich als Synonym von beispielsweise ansehen würde) vermindern können. Es darf auch nicht sein, dass Literatur- und andere Abkürzungen nicht aufgelöst werden.
2° Cod.Ms. hist. 45
Zu diesem mit “um 1500” offenbar nur aus paläographischen Gründen aus meiner Sicht deutlich zu früh angesetzten Wappenbuch, das auch online verfügbar ist, existieren verschiedene Voten, die eine spätere Datierung (Mitte bis Ende 16. Jahrhunderts favorisieren). Ein Vorschlag ist als Kommentar zu meiner Anzeige des Digitalisats nachlesbar, weitere wurden in zwei genealogischen Mailinglisten abgegeben (Adel-L ohne öffentliches Listenarchiv und hier). Dass sehr alte heraldische Inhalte vorkommen, darf nicht dazu verleiten, die Niederschrift schon in die Zeit um 1500 zu datieren. Umstritten war, ob der Grafentitel der Diepholzer ab ca. 1530 einen sicheren Terminus post quem abgibt. Es wurde auch auf die Grafschaft Lippe verwiesen, was so erst nach 1528 möglich sei. Eine nähere Untersuchung des Wappenbuchs wäre wünschenswert.
4° Cod.Ms. hist. 99
[17.11.2021 online]
Zum Belehnungsbericht von Ulrich Burggraf über den Wormser Reichstag 1495 habe ich mich neulich geäußert. Die dort genannte Überlieferung in Gießen Hs. 179 (Digitalisat), die in den Reichstagsakten fehlt, hätte ermittelt werden müssen.
8° Cod. Ms. hist. nat. 44
[16.11.2021 online]
Auf dieses bislang nicht von der Forschung über Bartholomäus Scherrenmüller (aus Aalen) beachtete Werk will ich an anderer Stelle zurückkommen. Die von Wolfinger vorgeschlagene Feindatierung überzeugt nicht, aber in jedem Fall gehört das Stück in die Zeit um 1500. Zu Scherrenmüller wäre das RAG zu nennen gewesen.
4° Cod. Ms. hist. nat. 88
[18.11.2021 Die Megenberg-Handschrift ist online]
Hier fehlt “etwa” der Handschriftencensus.
2° Cod.Ms. jurid. 213
Der Handschriftencensus hat sowohl westoberdeutsch als auch mit Fragezeichen schlesisch. Wieso sollte der Besitzer Hermann Reisser der Hagenauer Schöffe sein? Es ist durch nichts zu rechtfertigen, bei einem nicht seltenen Namen sich auf einen durch Google suggerierten Namensträger festzulegen, wenn es keine weiteren Hinweise gibt.
2° Cod.Ms. jurid. 390
[16.11.2021 online]
“Bereits die Schreibsprache (Südalemannisch, nördlicher Bodensee) spricht für eine Herkunft aus dem schwäbischen Raum; zudem besagt das Kolophon, dass der Haupttext von einem sonst nicht nachweisbaren Martinus Rauenspurger Scriptor in Kircheim geschrieben wurde”. Schreibsprache und Familienname verweisen deutlich auf Oberschwaben, nicht auf das niederschwäbische Kirchheim unter Teck! Ich denke also eher an den damals freybergischen Markt Kirchheim in Schwaben.
2° Cod.Ms. jurid. 393
[18.11.2021 online]
Zum genealogischen Interesse an Widukind: Heinemann 2015 (meine Besprechung).
4° Cod.Ms. theol. 197
[22.3.2021 online]
Die Handschrift wurde 1509 von Johannes Kräler von Kempten geschrieben. Statt “etwa” Cgm 9280 anzugeben, hätte die als Nationallizenz zur Verfügung stehende Datenbank Krämer: Scriptores genannt werden müssen oder wenigstens KdiH. Krämer gibt an:
Bern, BurgerB, A. 31, fol. 149v, 166ra (a. 1493, am 9. 2. 1496) [Abbildung].
München, SB, Cgm 1110, fol. 116v (am 1. 9. 1506) [Katalog Schneider].
Kempten, priv. Familia Leichtle (a. 1506) (“Joh. Birk, Kemptener Chronik”) [= Cgm 9280, eine zweite Kräler-Handschrift der Familie Leichtle in der Kirchenbibliothek St. Mang, Handschriftencensus]
Würzburg, UB, M. ch. 2°95 (um 1500) (“Joh. Birk, “Kemptener Chronik”) [IRRTUM, M. ch. f. 97 wurde nicht von Kräler geschrieben]
Fulda, LB, AA 102 (a. 1483), aus Weingarten (F. 1) [Abbildung]
(0) (Buxheim 2419) (“Breviarium fratr. S. Augustini”) [PDF des Auktionskatalogs, offenbar die beiden Bände in Nijmegen]
Göttingen, UB, Theol. 197 (a. 1509).
Augsburg, UB, III. 2. 4°1 (a. 1510) [im Handschriftencensus irrtümlich Präler und ohne Ralf HEIMRATH, Die Harburger Handschrift III. 2. 4° 1 als Zeugnis einer bisher unbeachteten Passionstraktats „Pone me ut signaculum“ in: Allgäuer Geschichtsfreund 87 (1987), S. 16-27. 7.5.2020 Der Handschriftencensus hat die Angaben korrigiert und ergänzt. Vermutlich hat Kräler die Handschrift für die Franziskanerterziarinnen in Kaufbeuren (heute Crescentiakloster) geschrieben, denn der Abt von St. Mang in Füssen erhielt nach Heimrath S. 18 die Handschrift von den Klosterfrauen von Kaufbeuren am 9. Oktober 1785 als Geschenk – ebenso wie die Seuse-Inkunabel des GNM Nürnberg, Hubay Nr. 882, GBS. Diese war allerdings Mitte des 16. Jahrhunderts noch in Irsee.]
Nimwegen, UB, 293 (2 vols., I: fol. 448r, II: fol. 463r (a. 1491/98), aus Buxheim [PDF der datierten Handschriften der Niederlande, Nr. 949; MMDC]
Zur Provenienz der Göttinger Handschrift erfährt man: “Vorbesitzer der Handschrift war Wilhelm von Zell d. J. (zu ihm vgl. auch Mitterwieser, Wilhelm von Zell, S. 33-38), dessen Exlibris und handschriftlicher Besitzvermerk auf 6r; auf dem Oberschnitt des Kodex zudem der Buchstabe W; von W. v. Zell stammen auch einige der zahlreichen Einträge im Martyrolog zu einzelnen Heiligen und Verstorbenen (derlei Einträge finden sich etwa 18v, 29r, 31r, 32r, 33r, 36r, 37v, 38v, 53r, 56v, 58v, 60r, 63r, 71v, 76v, 93r, 94r, 97r). W. v. Zell schenkte die Handschrift 1513 dem Kloster der Franziskaner-Tertiarinnen ‘Zum Heiligen Kreuz’ in Mindelheim; vgl. 6r: Diss puech genant Martirilogium gehört den andechtigen vnd gaistlichen schwestern zue Mindelhaym in der stat genant in der Clawssen an sandt Steffans pharkirchen sand francziscen ordens der tritten regel von der observancz ynen gegeben vnd geordnet von Wilhelmen von Zell. Nach sein vnd seiner schwester Anna von Zell tod und abgang wollend got für in bitten und für alle die wie Gott der herr erkendt in ein schuldner sein für zu pitten und guetz zuthün. Anno etc. im 1513.” Hier also “vgl. auch” statt “etwa” bei Mitterwieser, der aber als Literatur durch Husung 1930 überholt ist (siehe etwa Breitenbach 2015, Auszug GBS). Husung erwähnt eine Berliner Inkunabel des Seelenwurzgartens, die 1489 Anna von Zell der gleichen Mindelheimer Klause gestiftet hatte. Das Kloster wurde erst 2018 aufgelöst. Die dort genannte Literatur habe ich eingesehen, man hätte Lins nennen sollen. Needhams IPI hat nur eine einzige Inkunabel aus dem Kloster (Hubay: Würzburg Nr. 433). [30.5.2020 Wilhelm von Zell bedachte auch die Franziskanerterziarinnen von St. Anna in Kempten mit einer Handschriftenschenkung: Schäftlarn, Stiftsbibliothek, Mscr. 1.4°, Handschriftencensus.]
8° Cod.Ms. theol. 91
Der Handschriftencensus ist nicht vermerkt. “zu Birchtel siehe etwa ²VL 1, S. 866-867; Eis, Albert Birchtels Traktat, S. 130-136” oder meinen Blogbeitrag (2015) zu dem Stuttgarter Laienarzt Albert Birchtel, der dieses Gebetbuch teilweise schrieb (Bl. 152r: “Deo gratias. Albrecht birchtel von stůtgart 1476”).
8° Cod.Ms. theol. 243
Da es zwei Klöster Medingen gab, sollte man es vermeiden, einfach nur Kloster Medingen zu schreiben. Das Zisterzienserinnenkloster ist eines der Heideklöster, Medingen in Oberdeutschland wird gern mit Medlingen verwechselt.
Mehrere Handschriften stammen angeblich aus “Boppard, Augustiner-Eremiten-Nonnenkloster St. Maria zu Kamp”. Welche ordensgeschichtliche Ahnungslosigkeit! Seit etwa 2013 bereite ich einen Beitrag zu den Handschriften der nach Augustinerregel lebenden Klause Kamp vor. Dass der Titel der Doktorarbeit von Monschauer einfach nur peinlich ist, merkte ich 2013 an. Zu 8° Cod. Ms. 165 Cim. erfährt man im Göttinger Katalogisat: “Gemeinsam mit anderen Handschriften des Konvents wurde er um 1700 vom Arzt und gelehrten Sammler Johann Kraft Hiegell (1658-1736) erworben, der zuerst in Mainz und dann als kurtrierischer Leibarzt in Koblenz tätig war und neben zahlreichen anderen Sammlungen auch eine umfangreiche Bibliothek besaß (vgl. zu ihm etwa Jöcher, Allgemeines Gelehrten Lexicon, Ergbd. 2, Sp. 1998)”. Was soll man von einer solchen nutzlosen Literaturangabe halten, die den einzigen Vorteil hat, dass sie die Freunde toten Holzes zufrieden stellt? Der von mir 2013 angelegte Wikipedia-Artikel über Hiegell liefert die maßgeblichen biographischen Angaben und Quellenhinweise. Zu dumm, um in der Wikipedia nachzuschauen!
Sapienti sat.
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