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Kommunalarchiv und Regionalgeschichte

Die Festschrift für den ehemaligen Paderborner Stadtarchivar Rolf-Dietrich Müller zum 65. Geburtstag erschien bereits 2015, wird aber als Ergänzung zur Sammlung

Archivarsfestschriften https://archivalia.hypotheses.org/9511

hier trotzdem angezeigt. Inhaltsverzeichnis:

http://d-nb.info/1078516022/04

Könnte mir jemand bitte den Beitrag von Wolfgang Bockhorst, Adelsarchive in Westfalen, S. 79-91 scannen? Danke.

Rings in cultural history and narrative research

Stories about vanished rings, whether found again in the belly of a fish or – as at Merseburg – pilfered by the raven, illustrate by means of their loss the special importance of the jewellery for the owners. Around the world, magic rings have to be retrieved adventurously in a variety of fairy tales. Specific »rings of power« pertain to the ubiquitous magic rings: aristocratic family talismans, for example the Dessau »Toad Ring« of the House of Anhalt. The fortune of the dynasty was inseparably linked to them. Rings manifest – as symbols of loyalty – bonds, such as the Ring of Recognition which on his return the lost husband throws into his wife’s cup. An engagement ring, slipped on a statue, is a magical prop of literary material popular since the 12th century. The loss of a ring is considered an ill omen: If faith is broken, the ring breaks in two.

Klaus Graf: Ringe in Kulturgeschichte und Erzählforschung. In: Ringe der Macht. Hrsg. von Harald Meller u.a. (= Tagungen des Landesmuseum für Vorgeschichte Halle 21), Halle 2019, S. 163-176 (Images!). Online at: https://hcommons.org/deposits/item/hc:29409

See also:

https://archivalia.hypotheses.org/108339

#erzählforschung

Cambridge University Press “HTML textbooks were made freely available online to all, but we unfortunately had to disable this access”

Was ist das für eine Welt, in der einer der bedeutendsten Universitätsverlage der Welt dem Andrang und einem angeblichen Missbrauch nicht Herr wird? (Via Liblicense-L) was für eine abscheuliche Entscheidung, Ressourcen in der Corono-Krise nicht für die Allgemeinheit, sondern nur für Angehörige der Lizenznehmer freizugeben!

Rezension der “Stralsunder Bücherschätze” nun frei zugänglich

In: Bibliothek Forschung und Praxis 43 (2019), S. 238–239 erschien meine Rezension:
Falk Eisermann, Jürgen Geiß-Wunderlich, Burkhard Kunkel, Christoph Mackert, Hartmut Möller (Texte), Volkmar Herre (Fotos): Stralsunder Bücherschätze. Hrsg. von der Hansestadt Stralsund. Wiesbaden: Harrassowitz, 2017
https://doi.org/10.1515/bfp-2019-2012
https://archivalia.hypotheses.org/73683

Shareyourpaper.org funktioniert nur mit DOIs

https://shareyourpaper.org/

via https://blog.openaccessbutton.org/with-shareyourpaper-org-its-easy-to-make-your-paper-open-access-for-free-552918ff84af

Das Angebot weigert sich beharrlich, die estnische (!) Übersetzung von https://doi.org/10.1515/fabl.1988.29.1.21 vom deutschen Original zu unterscheiden.

Wenn man ein Verlagspdf hochlädt, erfolgt eine Warnung. Der Upload (in zenodo) ist auch nicht sofort sichtbar.

Dass dieses Angebot die Zahl grüner OA-Dokumente merklich erhöht, darf bezweifelt werden.

Sind Forschungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schutzlos preisgegeben?

Anscheinend ja.

Bulletin du bibliophile in deutschen Bibliotheken kaum vertreten

On Tue, 07 Apr 2020 09:55:00 +0200
“Bettina Wagner” wrote:
>*** Bitte entschuldigen Sie Mehrfachempfang ***
>
>Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
>auch wenn wir alle vermutlich sehr viele Ausstellungen absagen
>mussten, die für die nächsten Monate geplant waren, so sollten wir
>doch einen optimistischen Blick in die Zukunft richten. Als deutsche
>Korrespondentin des ‘Bulletin du bibliophile’ bitte ich Sie daher
>wieder, mir aktuelle Informationen über für 2020 geplante
>Ausstellungen und neue Publikationen (z.B. Ausstellungskataloge und
>Faksimileausgaben) deutscher Bibliotheken, die 2019 veröffentlicht
>wurden oder bereits in der Druckvorbereitung sind, zu liefern.

Ich denke, die Zeit solcher unsinnigen kostenpflichtigen Angebote läuft langsam aber sicher ab.

Eine Open-Access-Datenbank/liste wäre der unter Platznot leidenden gedruckten Liste hundertmal vorzuziehen.

Nicht verstehen kann ich, dass Bibliotheksdirektorinnen für eine Bibliophilengesellschaft kostenlose Arbeit erbringen statt Open Access zu unterstützen.

In ganz NRW kann der Jahrgang 2018 nirgends eingesehen werden!

https://zdb-katalog.de/title.xhtml?idn=010687327&vol=2018

Unterliegen Abschlussarbeiten einem Einsichtsrecht nach den Informationsfreiheitsgesetzen?

Das VG Hamburg hat dazu einige überraschende Argumente:

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20200056

In anderen Bundesländern sieht es anders aus:

“Demgegenüber ist nicht ersichtlich, dass der [Hamburger] Gesetzgeber auch hierüber hinaus einer Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten und deren Bewertungen hätte vorbeugen wollen. Während vergleichbare landesgesetzliche Vorschriften ausweislich ihrer jeweiligen Begründung auch diesen selbstständigen Zweck verfolgen (vgl. etwa zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Baden-Württemberg Drs. 15/7720, S. 61: „Die Ausforschung von Prüfungsunterlagen und Prüfungsergebnissen soll verhindert werden“; zu § 2 Abs. 3 IFG NRW Drs. 13/1311, S. 10: „Die Ausforschung von Prüfungsarbeiten durch interessierte Dritte soll verhindert werden“), findet sich in der Begründung zu § 5 Nr. 7 Hs. 1 Alt. 2 HmbTG keine solche Aussage, die den ansonsten eindeutig formulierten Zweck der Vorschrift erweitern würde.”

Aber da es sich vermutlich um anwendungsbezogene Forschung handelt, besteht kein Einsichtsrecht. Eigenartig berührt auch die Ausnahme der Arbeiten vom Urheberrechtsschutz. Von mir nicht geteilt wird die Ansicht, dass Abschlussarbeiten personenbezogene Daten darstellen.

“Demnach sind personenbezogene Daten nicht lediglich sensible oder private Informationen, sondern alle Arten von Informationen, die aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft sind (EuGH, a.a.O., Rn. 34 f.). Prüfungsarbeiten erfüllen diese Voraussetzung nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs u.a. insoweit, als sie einerseits den Kenntnisstand und das Kompetenzniveau des Prüflings in einem bestimmten Bereich sowie gegebenenfalls seine Gedankengänge, sein Urteilsvermögen und sein kritisches Denken widerspiegeln (EuGH, a.a.O., Rn. 37) und sich andererseits die Verwendung dieser Informationen, die insbesondere im Erfolg oder Scheitern des Prüflings der in Rede stehenden Prüfung zum Ausdruck kommt, auf dessen Rechte und Interessen auswirken, insbesondere seine Chancen, den gewünschten Beruf zu ergreifen oder die gewünschte Anstellung zu erhalten, bestimmen oder beeinflussen kann (EuGH, a.a.O., Rn. 39). All dies dürfte auf die Abschlussarbeiten der Beigeladenen im Wesentlichen ebenso zutreffen wie auf die schriftlichen Antworten in einer berufsbezogenen Prüfung.”

Anderer Ansicht war das Bundesverfassungsgericht 1999: “Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar.”
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html via https://archivalia.hypotheses.org/6651

«Raffael in Berlin» kostenfrei zum Download

Der Katalog (PDF) umfasst allerdings keine 70 Seiten! Museumskataloge kostenlos online gibt es sonst fast nur in den USA. Die Museen waren noch nie große Freunde von Open Access. So gehören die Kunstsammlungen Dresden zu den Erstunterzeichnern der Berliner Erklärung 2013, haben aber nie etwas für Open Access getan.

Via
https://www.hr-lavater.ch/raffael-in-berlin-kostenfrei-zum-download/

Endlich reagiert auch mal ein genealogischer Verein: Norddeutsche Volkszählungsdaten (1693-1864) frei zugänglich #closedbutopen

Genealogische Vereine könnten befristet ihre Mitgliederbereiche öffnen, was zugleich eine prima Werbung wäre. Aber gewohnt engstirnig tun sie es nicht. Ausnahme via

https://www.compgen.de/2020/04/norddeutsche-volkszaehlungsdaten-1693-1864-frei-zugaenglich/

Vereinnahmung von Demokratiegeschichte durch Rechtspopulismus

Heinrich Rüthings Ausgabe der Böddeker Klosterchronik

Johannes Probus: Cronica monasterii beati Meynulphi in Bodeken. Aufzeichnungen aus dem Kloster Böddeken 1409 bis 1457. Hrsg. und übersetzt von Heinrich Rüthing (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen NF 36). Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2016. 504 S., 16 Abbildungen. ISBN 978-3-7395-1036-1. 49 EURO

Nachdem der 2017 verstorbene Biefelder Historiker Heinrich Rüthing 2005 die Aufzeichnungen (1502-1543) des Laienbruders Göbel im Windesheimer Chorherrenstift Böddeken (GND) ediert hatte, machte er mit der Ausgabe der Chronik des 1457 verstorbenen Chorherrn Johannes Probus (Geschichtsquellen.de) ein Werk aus der gleichen Gemeinschaft bekannt, das 1731 nur etwa zur Hälfte gedruckt worden war (Digitalisat MDZ). Der umfangreiche lateinische Text, erhalten im Autograph (Handschrift Nr. 88 im Archiv der Freiherren von und zu Brenken auf Schloss Erpernburg), wird begleitet von einer gut lesbaren Übersetzung. Eine instruktive Einleitung, auch zur Geschichte des Windesheimer Chorherrenstifts, und Register (löblicherweise mit Themen und Sachen!) umrahmen den Text. Vor allem die zahlreichen Überklebungen stellten eine editorische Herausforderung dar: “Das wichtigste Arbeitsmittel unseres Autors ist neben Feder und Tinte der Leim. An vielen hundert Stellen hat er einzelne Worte oder Zeilen sowie größere Abschnitte, ja ganze Seiten überklebt, um Platz für die endgültige Fassung des Textes zu schaffen. Es konnte manchmal sehr lange dauern, bis Probus mit seiner Version zufrieden war, denn er überklebte den ursprünglichen Entwurf häufig mehrfach, hin und wieder bis zu dreimal (Abb. 2 und 3)”.

An der ausgezeichneten Ausgabe gibt es kaum etwas zu kritisieren. Vielleicht hätte Rüthing in der Einleitung die längeren lateinischen Zitate ebenfalls übersetzen sollen.

Für Probus war die Geschichtsschreibung “Werkzeug zur Bewahrung der religiösen Reform” (S. 26). Zahlreiche Berichte über die Bedrängungen durch adelige “Räuber” – früher hätte man sie umstandslos “Raubritter” genannt – und viele Wundergeschichten prägen die Chronik. Man erfährt aber auch viel über den Klosteralltag. Ausführlich geht Probus, der 1409 zu den ersten Brüdern gehörte, die das frühere Kanonissenstift besiedelten, auf die karge Ernährung der Anfangszeit ein (S. 173ff.). Die Schriftlesung wurde mit szenischen Darstellungen aufgelockert (S. 318ff.). Auch das Leben der Windesheimer Laienbrüder, über den Rüthing 1992 einen Aufsatz veröffentlicht hat (PDF), wird detailreich geschildert. In den guten Sachkommentaren sind immer wieder aufschlussreiche Einzelheiten zu entdecken. S. 391 Anm. 203 wird aus dem Kopiar mitgeteilt: Ein deutschsprachiges Angebot des Grafen Eberhard von Eppstein mussten die Böddeker “ex lingua vulgari Franconica” ins Lateinische übersetzen, “quia difficulter intelligitur extra suam regionem”.

Mit der Passage zum “Lurleberg” (S. 160ff.), dem “Fegefeuer des westfälischen Adels, hatte sich Rüthing in der Westfälischen Zeitschrift 2012 ausführlich auseinandergesetzt (Hinweis). Ich darf den entsprechenden Abschnitt hier mit freundlicher Genehmigung des Verlags mitteilen. Im PDF findet man auch die genannten beiden Abbildungen.

Einige Rezensionen und Berichte über das Buch nennt der LWL. Kostenfrei online sind die Besprechung von Albert Classen in der Mediaevistik 2017 (PDF), die Würdigung durch Étienne Doublier im Hessischen Jahrbuch für Landesgeschichte 2016 (Recensio-regio) und die knappe Anzeige im Deutschen Archiv (MGH).

9.4.2020 Jürgen Römer hat mir erlaubt, seine Besprechung in: Geschichtsblätter für Waldeck 105 (2017), S. 158–159 wiederzugeben: PDF.

#histmonast