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Heimat Thüringen – Kultur digital

Das Heft ist derzeit kostenlos abrufbar.

#histverein

Portal Rheinische Geschichte: unfähig einen Link zu setzen

“http-blank://www.rwth-aa­chen.de/go/id/pch/ In­for­ma­ti­ons­sei­te der RWTH Aa­chen (Rhei­nisch-West­fä­li­sche Tech­ni­sche Hoch­schu­le Aa­chen) über Karl Hen­ri­ci”

http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/karl-henrici/DE-2086/lido/5e1f014d8503c8.82884548

Neue Digitalisate des Hessischen Landesarchivs

“Ein großer Gewinn für Nutzerinnen und Nutzer ist aus dem Umstand zu ziehen, dass in den vergangenen Wochen eine größere Zahl an Archivbeständen komplett oder teilweise als Digitalisate in Arcinsys online gestellt werden konnte. Dabei handelt es sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden um Abt. 101 Kurmainzer Landesregierung, Abt. 151 Nassau-Weilburgisches Kabinett, Abt. 153 Konsistorium Weilburg und Abt. 369 Hexenprozesse (jeweils komplett) sowie um Abt. 152 Regierung Weilburg, Abt. 340 Grafschaft Sayn-Hachenburg und Abt. 1126 Nachlass Prof. Dr. Geiler (in Teilen). Damit sind in Wiesbaden ca. 10.000 neue Verzeichnungseinheiten mit Komplettdigitalisaten versehen. Im Rahmen des DFG-Projekts Architekturzeichnungen konnten ca. 18.000 Architekturzeichnungen aus den Marburger Kartenbeständen online gestellt werden.
Zusätzlich wurden die zurückliegenden Wochen genutzt, um ca. 50 Digitalisate von historischen Karten und Plänen aus dem Staatsarchiv Darmstadt hochauflösend in Wikimedia Commons einzustellen. ”

https://landesarchiv.hessen.de/aktiv-im-shutdown

Zwei Standardwerke von Hermann Kellenbenz online

Kellenbenz: Unternehmerkräfte im Hamburger Portugal- und Spanienhandel 1590-1625 (1954)

https://resolver.sub.uni-hamburg.de/kitodo/PPN1045707392

***

Kellenbenz: Sephardim an der unteren Elbe. Ihre wirtschaftliche und politische Bedeutung vom Ende des 16. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts (1958)

https://resolver.sub.uni-hamburg.de/kitodo/PPN84260362X

Via
https://geschichtsblogsh.wordpress.com/

Landesarchiv Schleswig-Holstein übernimmt Adelsarchiv, das Gutsarchiv Gelting

https://www.t-online.de/region/id_87538878/landesarchiv-uebernimmt-gutsarchiv-gelting.html

“Das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig hat rund 40 laufende Meter Archivalien des Gutes Gelting übernommen. Es seien hochinteressante Quellen, sagte Malte Bischoff, der beim Landesarchiv unter anderem für Gutsarchive zuständig ist, am Dienstag. Er freue sich, dass das Adelsarchiv nun erforscht werden könne. Die Schriftstücke entstammen vorwiegend dem 18. und 19. Jahrhundert.

Damit ist auch die Zeit der Baronie Geltingen erfasst. Deren erster Herrscher Seneca Reichsfreiherr von Gelting (1715-1786) sei eine sehr schillernde Persönlichkeit gewesen, sagte Bischoff. Der Reichsfreiherr war im nordfriesischen Langenhorn als Süncke Ingwersen geboren worden und hatte in der niederländischen Ostindienkompanie Karriere gemacht. Der dänische König Friedrich V. wollte ihn für seine Dienste gewinnen, machte ihn zum Baron und verkaufte ihm günstig das Gut Gelting.

Die Archivalien, die im Besitz der Familie von Hobe-Gelting bleiben, sollen nun erschlossen werden und dann für Interessierte – nach dem jeweiligen Einholen der Erlaubnis der Familie – einsehbar werden.” (Hervorhebung von mir).

Solche Erlaubnisse für Schriftstücke des 18. und 19. Jahrhunderts sind ein feudaler Zopf, der abgeschnitten gehört. Zu solchen Bedingungen sollten keine Deposita aufgenommen werden.

Schweizer Verein rettet Architekten-Nachlässe vor Abfalltonne

https://www.bluewin.ch/de/news/vermischtes/verein-rettet-nachlasse-vor-abfalltonne-369127.html

«Wir haben die Funktion einer Schnittstelle», sagt Daniel Wolf gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wolf ist Gründungsmitglied des 2019 gegründeten Vereins Architektur Archive Bern. «Wir stellen Nachlässe von Architekten sicher, bewerten sie, suchen nach öffentlich-rechtlichen Archiven zur dauerhaften Aufbewahrung und möchten künftig auch mit Museen zusammenarbeiten.»

Carl Malamud gewinnt vor dem Obersten US-Gericht: Georgias amtlich kommentiertes Landesrecht ist nicht urheberrechtlich geschützt

https://news.bloomberglaw.com/us-law-week/georgia-loses-legal-code-copyright-clash-at-supreme-court

https://www.scotusblog.com/case-files/cases/georgia-v-public-resource-org-inc/

https://www.scotusblog.com/2020/04/opinion-analysis-sharply-divided-bench-rejects-georgias-copyright-in-annotations-of-georgia-statutes/#more-293384

Virtuelles Hausrecht bei Social-Media-Plattformen

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20200068

OLG München: “Dem Nutzer einer Social-Media-Plattform, die nach ihrer Zweckbestimmung einen allgemeinen Informations- und Meinungsaustausch ermöglichen soll, steht aus dem Nutzungsvertrag in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB und der mittelbaren Drittwirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gegen den Betreiber ein Anspruch darauf zu, dass eine von ihm eingestellte zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt und ihre Einstellung nicht mit Sanktionen des Betreibers belegt wird.”

Es ging um Hassrede auf Facebook in Sachen Flüchtlinge, die rechtmäßig gesperrt werden durfte.

Kaiser Karl V. und das Schatzgraben

Christine Roll zum 28.4.2020

“In 1555 […] the imperial government granted the right to search for treasure to a certain Wilhelm Rezer, reserving only 10 percent of the expected find for the emperor’s notoriously empty coffers. Rezer had obtained the tiny principality of Neidlingen, which had previously been under the direct control of the emperor, but he evidently still felt that he needed the emperor’s approval before he set out on his treasure hunt”, schreibt Johannes Dillinger in seinem Buch über das Schatzgraben 2012.1 Er beruft sich auf die Arbeit von Ernst Eckstein 19102, der sich wiederum auf die einzige Überlieferung der angeblich 27. Juni 1555 ausgestellten Kaiserurkunde stützte. Sie findet sich in einer barocken Dissertation von Christoph Gottfried Goll zum Schatzrecht “An thesauri iure Germanico hodierno regalibus fisci annumerandi sint?” (Altdorf 1754).3 Goll gibt seine Quelle nur vage an: “ex regesto quodam fide digno curiae Caroli V. Imperatoris”. Ralf Fischer zu Cramburg hat 2002 in seiner Arbeit “Das Schatzregal” den Text nach Goll erneut abgedruckt.4

Bevor ich die Echtheit der Urkunde diskutiere, gehe ich auf die Schatzgräberei-Affäre um 1531 in Neidlingen und Umgebung ein. Die Quellen, eine Akte und zwei Urfehden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, hat Rolf Götz in seiner Monographie “Die Sibylle von der Teck” 1999 ausgewertet.5 Ergänzend kommt ein Eintrag in einem Visitationsprotokoll hinzu, der Götz nicht bekannt war.

Weder Eckstein noch Dillinger oder Fischer zu Cramburg haben die Fehlschreibung des Namens von Wilhelm Vetzer (oder Fetzer) aus der zu Oggenhausen ansässigen Adelsfamilie erkannt. Nach Heinz Bühler6 war Wilhelm V. Fetzer, belegt 1514 bis 1549 und gestorben vor 1551, tatsächlich der Schwiegersohn des 1536 gestorbenen Dietrich Spät. Da in Neidlingen Gerüchte umgingen, auf dem Butzenberg7 liege ein großer Schatz verborgen, wandte sich Vetzer an seinen Schwager Michel Ott von Echterdingen8 mit der Bitte, ihm des Schatzsuchens kundige Leute zu schicken. Im Sommer stellten sich der Priester Hans Vetter und der Wundarzt Burkhard Kramich aus Gingen an der Fils bei Vetzer vor, konnten sich aber nicht mit ihm über die Verteilung des Schatzes einigen. Sie versuchten daher ihr Glück auf der Limburg, wo angeblich zwei Weilheimer Bürger einst viel Gold und Silber vergraben und nicht wiedergefunden hätten. Da der Priester und der Wundarzt aber von Leuten gestört wurden, unterrichteten sie im September 1531 Ott, dass im Sibyllenloch unterhalb der Burg Teck ein merklicher Schatz verborgen sei. Ott bemühte sich um die landesherrliche Genehmigung, aber die Schatzsucher, die von drei Weilheimer Bürgern unterstützt wurden, legten schon los. Der Landesherr war in der Zeit des österreichischen Regiments in Württemberg Erzherzog Ferdinand.9 Da sie sich nicht an ein Verbot des Kirchheimer Vogts hielten, wurden sie gefangen genommen. Ott verwandte sich in einem Gnadengesuch vom 16. September 1531 für die Schatzsucher. Es wäre doch gut, wenn der sagenhafte unterirdische Gang, der vom Schloss Teck ausgehe, gefunden würde. Es waren magische Schatzsucher,10 denen die Regierung vorhielt, die Suche mit Nigromantie durchgeführt zu haben. Noch im September wurden die beiden Experten freigelassen. Sie wurden aber des Landes verwiesen und mussten Urfehde schwören11:

1531 September 25
Burkhard Kramich, Dr. der Medizin aus Giengen [sic! KG], und Johann Vetter, Priester des Konstanzer Bistums, wegen Schatzgräberei zu Kirchheim gef[angen]., jedoch auf ihre und anderer Bitten der Bestrafung überhoben und freigelassen, geloben eidlich, unverzüglich das Land Württemberg zu verlassen, es unerlaubt nicht wieder, schwören U. und verzichten auf die Rückforderung der ihnen im Gefängnis abgenommenen Bücher, Zepter [?] u.a.m. Die beiden A. hatten zu Weilheim am Michelsberg und auf dem Burgstall Teck heimlich und ohne Wissen der Regierung des Fürstentums Württemberg “cum Nigromansia” Schatz gegraben, welches sonderheitlich dem Johann Vetter als einem Priester, als auch einem jeden Christenmenschen bei seiner Seelen Seligkeit nach göttlicher und christlicher Ordnung verboten ist.

Auch die drei Helfer aus Weilheim kamen frei12:

Jörg Gienger der Alte, Jörg Gienger der Junge und Michel Müller alle drei von Weilheim, zu Kirchheim gef[angen]., weil sie zusammen mit anderen Schwarzkünstlern und Schatzgräbern auf dem Michelsberg bei Weilheim und auf dem Burgstall Teck nach einem Schatz gegraben hatten, auf Fürbitte jedoch freigelassen, versprechen, sich künftig wohl zu verhalten, den Umgang mit Schwarzkünstlern und Schatzgräbern zu meiden, und schwören U[rfehde].

Der Geislinger Prädikant hielt ganz und gar nichts vom altgläubigen Geislinger Vogt Wilhelm Vetzer (nach Bühler 1540-1549 in diesem Amt), denn er warf ihm in einem Visitationsprotokoll 1544 vor: “Er ist der fürnehmste Zerstörer aller christlichen Religion, hat neulich einen Schatz zu Neidlingen graben lassen, dafür einen Teufelsbeschwörer und Zauberer gebraucht, der zuvor mit denen, die helfen graben, dem Meßpfaffen gebeichtet und das Sakrament empfangen, hat auch einen Blinden dazu zuweggebracht, der hat den Schatz gesehen und sonst niemand.”13

Hat Wilhelm Vetzer im zweiten Anlauf in den 1540er Jahren doch eine Schatzsuche auf dem Butzenberg unternommen, für die er sich in Augsburg bei Kaiser Karl V. eine Erlaubnis holte, nachdem die fehlende Genehmigung 1531 für die Beteiligten zu großem Ärger geführt hatte?

Das Datum 1555 kann nicht stimmen, denn nach Lothar Groß14 war der Kaiser im Juni 1555 nicht in Augsburg, sondern in Brüssel. Da Dietrich Spät als verstorben (“weilandt”) bezeichnet wird, kann die Urkunde nur zwischen 1536 und 1551 (damals war Vetzer tot und die Herrschaft Neidlingen wurde verkauft) entstanden sein, aber es ist mir nicht gelungen, einen 27. Juni zu finden, an dem Karl V. in Augsburg weilte. Die Urkunde fehlt bei Groß, und auch Wien konnte nicht helfen. Am 26. März 2018 beschied mich das Haus-, Hof- und Staatsarchiv: “Da in unseren verschiedenen Findbehelfen zu den relevanten Beständen der Reichsarchive, wie der Reichsakten in genere, den Confirmationes privilegiorum, oder der Serie der Kleineren Reichsstände, die Schatzgräberei am Buzenberg in Neidlingen und auch Wilhelm Retzer nicht erwähnt wird, sind wir am Ende unserer Möglichkeiten angelangt. Dazu gibt es allerdings zu bemerken, dass viele Jahre der langen Regierung des Kaisers so gut wie gar nicht oder nur äußerst dürftig dokumentiert sind, speziell in den Reichsregisterbüchern für die Zeit von 1533-1545 (vgl. Groß, S. V). Wir bedauern dies mitteilen zu müssen.”

Handelt es sich womöglich um ein Falsum? Die Urkunde ist kurz genug, als dass ein Fälscher mühelos die Formulierungen einer echten Kaiserurkunde hätte nachahmen können. Eine kaiserliche Schatzgräber-Erlaubnis gab es, soweit ersichtlich, zuvor noch nie, doch einmal ist immer das erste Mal. “In Bergesadern, Mauergründen / Ist Gold gemünzt und ungemünzt zu finden”, heißt es in Goethes Faust II.15 Die Gier der Landesherren im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit war groß genug, immer wieder mit dubiosen Schatzsuchern gegen Gewinnbeteiligung zu paktieren. 1530 suchte der Kurfürst Ludwig von der Pfalz einen erfahrenen Schatzgräber.16 In Bayern wurde 1464 eine Erlaubnis erteilt, ohne dass gesagt wird, wie hoch der Anteil des Herzogs war17 Eine Schatzgräbergesellschaft in Sachsen sollte 1475 Herzog Albrecht den vierten Teil abgeben.18 Im 16. Jahrhundert beanspruchten die Landesherren ein bis zwei Drittel des Werts des gefundenen Schatzes.19 Die niedrige Quote von 10 Prozent in der Urkunde Karls V. ist daher durchaus verdächtig.

Wer hatte ein Motiv, die Urkunde zu fälschen? Die Erlaubnis bezog sich auf Wilhelm Vetzer und seine Erben, also auch die späteren Inhaber der Herrschaft Neidlingen. 1604 bis 1606 war der 1606 hingerichtete Goldmacher Hans Müller von Mühlenfels Träger des württembergischen Lehens Neidlingen.20 Der alchemiegläubige Herzog Friedrich I. hatte ihm die Herrschaft übertragen. Um den Herzog zu beeindrucken, hatte Müller einen vorher versteckten Schatz in Waldenbuch gehoben.21 Vielleicht von dem Betrüger befeuert, gingen in Neidlingen wohl wieder oder immer noch Schatz-Gerüchte um, denn 1608 wollten zwei Schatzgräber im Schlosskeller einen Schatz suchen.22 Müller hatte, wollte er eigene Schatzsuchen mit einem älteren kaiserlichen Privileg absichern, kein Problem, die Fakten über die Schatzsuche auf dem Butzenberg zu ermitteln, sei es aus den Akten seiner Herrschaft, sei es aus der mündlichen Überlieferung.

Die derzeit bekannten Quellen lassen aus meiner Sicht nur ein “non liquet” zu. Wirklich zwingende Gründe für eine Fälschung gibt es nicht, auch wenn das Datum und der Gewinnanteil des Kaisers mehr als nur einen kleinen Verdacht erregen und hypothetisch ein Fälscher und ein mögliches Motiv vorgeschlagen werden konnte.

#forschung Fälschungen in Archivalia

  1. Magical Treasure Hunting in Europe and North America, S. 118. []
  2. Das Schatz- und Fundregal und seine Entwicklung in den deutschen Rechten. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 31 (1910), S. 193-244 (Internet Archive), hier S. 231. []
  3. S. 15f. (GBS). []
  4. Ralf Fischer zu Cramburg: Das Schatzregal. Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten (2001), S. 82 Anm. 400. Zu dieser Arbeit vgl. meine Online-Rezension. []
  5. S. 9-12 (UB Heidelberg). []
  6. Heinz Bühler: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben (1996), S. 971. []
  7. Christoph Bitzer/Rolf Götz: Die Thietpoldispurch und die Burgen der Kirchheimer Alb (2004), S. 130f. []
  8. Vgl. https://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453. []
  9. Karl Mayer: Schatzgräber auf der Teck im 16. bis 18. Jahrhundert. In: Blätter des Schwäbischen Albvereins 40 (1928), Sp. 14 (schwaben-kultur.de) spricht stattdessen vom Kaiser. []
  10. Die Quellenstelle über ihre Praktiken bei Götz, S. 12. []
  11. Findmittel []
  12. Findmittel []
  13. Julius Endriß: Die Ulmer Synoden und Visitationen der Jahre 1531-1547 (1934), S. 188, der Kontext als PDF. []
  14. Die Reichsregisterbücher Kaiser Karls V. (1930), S. 160. []
  15. http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/goethe_faust02_1832?p=27. []
  16. Findmittel; vgl. Johannes Dillinger in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 36 (2010), S. 61f. []
  17. Oefele: Scriptores Bd. 2, S. 247 (GBS). []
  18. Von Langenn: Herzog Albrecht der Beherzte (1838), S. 434 (GBS). []
  19. Fischer zu Cramburg, S. 80f. []
  20. LEO-BW. []
  21. Württembergische Jahrbücher 1829 I, S. 309 (GBS). Vgl. auch Rolf Götz: Der Freihof in Kirchheim unter Teck (1989), S. 43f. []
  22. Johannes Dillinger in: Zauberer – Selbstmörder – Schatzsucher (2003), S. 243; Felix Burkhardt Felix: Die Schatzgräber auf der Achalm. In: Blätter des Schwäbischen Albvereins 71 (1965), S. 42-43 (schwaben-kultur.de). []